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Archiv "Pneumologie verspricht jüngeren Kollegen erfolgreiche Arbeit" (01.10.1982)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen THEMEN DER ZEIT

Pneumologie verspricht jüngeren Kollegen erfolgreiche Arbeit

Vor wenigen Tagen fand in Mainz der 30. Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Tuberkulose statt; in gewisser Weise ein Jubiläumskongreß, war er jedenfalls auch ein Beweis da- für, wie lange die Ärzte für Lun- genkrankheiten sich schon bemü- hen, wissenschaftliche Tagungen durchzuführen und neueste Er- kenntnisse in Diagnostik und The- rapie der ärztlichen Öffentlichkeit bekanntzugeben.

In diesem Jahr hatte zudem der Berufsverband der Pneumologen Veranlassung, sich wegen der be- ruflichen Situation an Ärztenach- wuchs und allgemeine Öffentlich- keit zu wenden.

Gerade das Fach Lungenkrankhei- ten hat in den letzten drei Jahr- zehnten eine enorme Umwand- lung erfahren. Die früheren Tuber- kuloseärzte sind zu Ärzten für Lungen- und Bronchialheilkunde geworden. In diesem Bezeich- nungswandel drückt sich die gan- ze Entwicklung des Fachgebietes aus. Zunehmende Sorge bereitet in den letzten Jahren der immer spärlicher werdende Zugang an Ärzten dieses Gebietes, und zwar sowohl der Lungenärzte als auch der Internisten mit der Teilgebiets- bezeichnung „Lungen- und Bron- chialheilkunde".

Dies hat den Bundesverband der Pneumologen (BDP), vertreten durch seinen Vorsitzenden, Dr. H.

U. Kienow (Mülheim), dazu veran- laßt, während des 30. Kongresses die Öffentlichkeit über die Situa- tion der Ärzte für Lungen- und Bronchialheilkunde in der Bun- desrepublik Deutschland zu unter- richten (siehe auch die nachfol- gend wiedergegebenen Schlußfol- gerungen und Forderungen des Bundesverbandes der Pneumo- logen).

Im Interesse jedes einzelnen der betroffenen Patienten wie der Volksgesundheit ist es notwendig, daß wieder mehr und vor allem jüngere Ärzte sich dem Gebiet der Lungen- und Bronchialheilkunde zuwenden. Bedauerlicherweise sind aber in den letzten Jahren Weiterbildungsstätten in großem Umfang geschlossen worden; es

Stationärer Bereich

Bisher stützte sich der Bettenbe- darfsplan für das Gebiet der Lun- gen- und Bronchialheilkunde in der Bundesrepublik Deutschland nur auf die epidemiologische Ent- wicklung der Tuberkulose. Infol- gedessen sind zwischen 1962 und 1972 10 000 Betten frei geworden, die der Behandlung der Tuberku- lose vorbehalten waren. Da sich der gesetzliche Auftrag der

Reichsversicherungsordnung (RVO) an die Rentenversiche- rungsträger auf die Bekämpfung der Tuberkulose beschränkt, wur- den im Rahmen eines „Tuberku- loseauslaufplanes" viele, z. T. sehr gut ausgerüstete Kliniken aufge- löst oder anderen Zwecken zuge- führt.

Im gleichen Zeitraum nahmen die nichttuberkulösen Erkrankungen der Atmungsorgane wie chron.

Bronchitits, Asthma bronchiale, Lungenemphysem, allerg. Erkran- kung, Bronchial-Karzinom er- schreckend zu. Es ist bei uns ver- säumt worden, die durch den Rückgang der Tuberkulose freige- wordenen Einrichtungen zu nut-

gibt auch kaum Universitäten, an denen Fachabteilungen für Pneu- mologie bestehen. Dringend not- wendig erscheint es, hier Verbes- serungen zu erreichen. Auch in der heutigen übersetzten „ärztli- chen Landschaft" verspricht gera- de dieses Gebiet noch erfolgrei- che Arbeit, so daß eine Aufklärung in der Ärzteschaft das Interesse bei jüngeren Kollegen wecken möge.

Sanitätsrat Dr. Herbert Micka, Präsident der Ärztekammer des Saarlandes

zen, um die Diagnostik und Be- handlung aller Lungen- und Bron- chialkrankheiten auch im stationä- ren Bereich zusammenzufassen.

Bei den niedergelassenen Ge- bietsärzten wie auch im Ausland ist diese Entwicklung bereits seit längerem erfolgreich abge- schlossen.

Pneumologische Fachkliniken und pneumologische Abteilungen in Schwerpunktkrankenhäusern gibt es nur wenige. Auch gibt es für das Fach der Pneumologie nur an fünf Universitäten Lehrstühle oder pneumologische Abteilun- gen. Auf Grund der Aus- und Wei- terbildungsmöglichkeiten konnte und kann ein gut ausgebildeter In- ternist eher eine gute Kardiologie betreiben als den Ansprüchen der modernen Pneumologie gerecht werden (Prof. W. Maaßen — Interni- stenkongreß 1982).

Aus dem Abbau von Betten für Lungenkrankheiten resultiert:

1. Abbau von Weiterbildungsstel- len, damit Drosselung des ärztli- chen Nachwuchses in der Pneu- mologie.

Informationen über die Situation der Ärzte für Lungen- und Bronchialheilkunde

84 Heft 29 vom 1. Oktober 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe B

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Lungen- und Bronchialheilkunde

2. Qualitative Verschlechterung der ärztlichen Versorgung der Be- völkerung hinsichtlich der Atem- wegserkrankungen.

3. Zunahme von sozialen und volkswirtschaftlichen Belastun- gen.

Bestand an Weiterbildungsstel- len, die den Anforderungen der Weiterbildungsordnung entspre- chen (Bundesrepublik und Berlin):

Weiterbildungsstellen vorhanden:

412

Weiterbildungsstellen durch Fach- ärzte besetzt: 135

Weiterbildungsstellen durch Wei- terzubildende besetzt: 256 Weiterbildungsstellen nicht be- setzt: 21

Fachärzte pro Jahr: 256:3=85 ma- ximal (real in den letzten Jahren 70 bis 60!)

Von den verschiedenen Parame- tern der amtlichen Tuberkulose- statistik hat die lnzidenz, d. h. die Zahl der gemeldeten Zugänge an behandlungsbedürftigen Erkran- kungsfällen, die größte Bedeu- tung. Dies gilt sowohl für die Beur- teilung der aktuellen Situation der Tuberkulose als auch zur Erken- nung ihrer Dynamik. Die beiden anderen Parameter, Prävalenz (gleich Bestand) und Mortalität, haben infolge der günstigen Aus- wirkungen in der Chemotherapie an Aussagekraft verloren.

Trotz dieser Erfolge ist es nach noch nicht veröffentlichten stati- stischen Unterlagen in den zwei letzten Jahren zu einer wellenför- migen Stagnation der Neu-Zugän- ge an aktiver Lungentuberkulose (lnzidenz) gekommen. Hierbei wurden schwerste Krankheitsbil- der festgestellt, insbesondere bei ausländischen Arbeitnehmern, die ein ganz besonderes Problem der Tuberkulosefeststellung und Überwachung darstellen.

Der Anteil von Zugängen an akti- ver Tuberkulose lag im Jahr 1979 bei Ausländern um 16 Prozent, bei der Gesamtbevölkerung im glei- chen Jahr bei 6,4 Prozent. Die Er- krankungsrate der Ausländer ist somit 2,6mal höher als bei der üb- rigen Bevölkerung.

Besonders hieran erkennt man, daß auch heute eine Tuberkulose- überwachung sicherlich nicht überflüssig geworden ist.

Eine 1979 durchgeführte Umfrage über die aktuelle Situation der Tu- berkulose fürsorgeärzte (Med.-Dir.

Dr. W. Liebknecht) hat ergeben, daß im Jahre 1978 von 318 im öf- fentlichen Gesundheitsdienst, vor allem in den Fürsorgestellen täti- gen Pneumologen mit und ohne Teilgebietsbezeichnung, in den nächsten fünf Jahren, also bis 1985, 65 Prozent, gleich 190 Fach- ärzte, den Fürsorgestellen der Bundesrepublik nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Bei der geringen Anzahl der jährlich neu hinzukommenden weitergebilde- ten Pneumologen, die bei weitem nicht ausreicht, um die frei wer- denden Kassenarztsitze in der nie- dergelassenen Praxis auszufüllen, ist alleine hierdurch schon eine Nichtbesetzung der Tbc-Fürsorge- stellen festgeschrieben. Der Zu- sammenbruch der Tuberkulose- überwachung in der zweiten Hälf- te dieses Jahrzehntes steht bevor.

Als Richtzahl für eine flächendek- kende Versorgung durch nieder- gelassene Pneumologen gilt: Auf 100 000 Einwohner ein Pneumolo- ge. Danach müßten für die Bun- desrepublik ca. 600 Pneumologen in freier Praxis tätig sein. 1981 wa- ren jedoch 337 Gebiets-Pneumo- logen und 106 Teilgebiets-Pneu- mologen, zusammen 443 tätig (Quelle: Tätigkeitsbericht 1982 der Bundesärztekammer).

Im Gegensatz zu anderen Arzt- gruppen ist in dem Zeitraum von 1970 bis 1981 die Gruppe der nie- dergelassenen Pneumologen um 23,6 Prozent geschrumpft (von 578 auf 443). Da 61,8 Prozent der

in freier Praxis berufstätigen Pneumologen über 60 Jahre alt ist, werden in den nächsten Jahren weitere 30 bis 50 Prozent aus- scheiden.

Folgerungen und Forderungen Die fachgerechte ärztliche Versor- gung der Bevölkerung auf pneu- mologischem Gebiet droht in der Bundesrepublik Deutschland zu- sammenzubrechen. Deswegen ru- fen wir hiermit die Vertreter des deutschen Volkes — insbesondere die Gesundheits- und Sozialpoliti- ker und alle, im gesundheits- und sozialpolitischen Raum tätigen Gremien und Vereinigungen — auf, alles zu tun, um dieser bedrohli- chen Entwicklung Einhalt zu ge- bieten. Die Kostenträger der Kran- kenversorgung warnen wir vor den schweren materiellen Folgen einer ungenügenden und unsach- gemäßen Krankenversorgung.

Dieser Gefahr kann nach unserer Meinung wie folgt entgegenge- wirkt werden:

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Die jetzt noch vorhandenen sta- tionären Kapazitäten für die Be- handlung von Lungenkrankheiten nicht weiter zu reduzieren, sie viel- mehr, soweit sie nur einseitig für die Behandlung von Tuberkulose zur Verfügung stehen, für die Be- handlung aller Lungenkrankhei- ten zu öffen;

© Diese Einrichtungen, soweit sie eine entsprechende Qualifikation besitzen, in die Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses einzube- ziehen.

C) An allen Universitäten Lehr- stühle oder Abteilungen für das Fach Pneumologie einzurichten.

® Schaffung von selbständigen pneumologischen Abteilungen an Schwerpunktkrankenhäusern (Ortsnähe, Flächendeckung).

Da nach statistischen Erhebungen fünf Betten für Patienten mit Lun- genkrankheiten auf 10 000 Ein- wohner erforderlich sind, müßten zirka 30 000 pneumologische Bet-

Ausgabe B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 39 vom 1. Oktober 1982 87

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Lungen- und Bronchialheilkunde

ten zur Verfügung stehen. Dies entspricht etwa einem Anteil von mindestens fünf Prozent der Ge- samtbettenzahl im Krankenhaus- bedarfsplan. Bei dem derzeitigen Versuch, Betten anderer Fachbe- reiche abzubauen, konnte hier durch Umstrukturierung Abhilfe geschaffen werden, ohne daß zu- sätzliche erhebliche Kosten auf- treten würden.

Hieraus resultierende Ergebnisse:

C) Durch ausreichend zur Verfü- gung stehende Weiterbildungs- stellen Sicherung des fachlichen Nachwuchses.

© Fachgerechte Versorgung der Bevölkerung hinsichtlich der an Bedeutung ständig zunehmenden Volkskrankheit: an Bronchitits, Emphysem, Asthma, bronchiale und Bronchialkarzinom.

C) Volkswirtschaftlicher Nutzen (z. B. AU-Zeiten usw.)

Dr. H. U. Kienow, Vorsitzender des Bundesverbandes der Pneumologen

ECHO

Zu: „Sozialökonomische Aspekte der Hypotonie" von Prof. Dr. med.

Fritz Beske und Volkswirt Wolf- ram L. Boschke in Heft 5/1982, Seite 81 ff.

Harmlos, aber teuer

„Zu niedriger Blutdruck gilt als harmlose Krankheit. Aber sie ist teuer. Das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT veröffentlich- te eine Untersuchung über jene Kosten, die Hypotonie verursacht: Für ambulante Behandlung 50 Millionen Mark, für Arzneimittel 380 Millionen Mark, für Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit 1,5 Milliarden Mark, für Kran- kenhaus und Kur 167 Millio- nen Mark. Insgesamt also gut zwei Milliarden Mark."

(Welt am Sonntag) Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

1. „Andere Vorschriften über den Datenschutz"

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 27. Januar 1977 — BGBl.

1201 — unterscheidet zwei Arten von Datenschutzbestimmungen: die

„anderen (Rechts-)Vorschriften über den Datenschutz" (auch: „an- dere Datenschutzbestimmungen") und die „Vorschriften des BDSG", wobei die Reihenfolge entgegen der vorstehenden umgekehrt ist.

Da aber die beiden Normgruppen in der vorgenannten Reihenfolge ent- standen sind, erscheint es nicht schädlich, auch durch ein so äußer- liches Kriterium wie die Reihenfolge die Prioritäten richtig zu setzen.

Der Bundesbeauftragte für den Da- tenschutz hat darüber zu wachen, daß beide Normgruppen von allen öffentlichen Stellen des Bundes ein- gehalten werden; die Kontrollbefug-

nis beschränkt sich demnach nicht auf in Dateiform verarbeitete perso- nenbezogene Daten. Denn vor Erlaß des BDSG gab es den für Zwecke dieses Gesetzes geprägten gesetz- geberischen Kunstbegriff der Datei nicht.

Daher kann er nicht nachträglich in die vor dem BDSG entstandenen

„anderen Vorschriften über den Da- tenschutz", die — wie der hippokrati- sche Eid zeigt—eine jahrtausendeal- te Geschichte haben, hineinproji- ziert werden.

Zu den „anderen Vorschriften über den Datenschutz" gehören insbe- sondere die Vorschriften über die Geheimhaltung von Personalakten und die Vorschriften zum Schutze des Arztgeheimnisses. Um das da- tenschutzrechtliche Verhältnis die- ser beiden Geheimhaltungskomple- xe zueinander geht es in den folgen- den Überlegungen.

FORUM

Arztgeheimnis und Personalrecht

— kein Widerspruch

Walter Wiese

Der Autor des folgenden Aufsatzes ist in der Dienststelle des Bundes- beauftragten für den Datenschutz für die Probleme sachkundig, die mit dem Schutz von Patientendaten beim Arzt bestehen. Er untersucht

— vorrangig bezogen auf die Verhältnisse im öffentlichen Dienst — die Frage, ob die Daten, die der Personalarzt erhebt und die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, bereits im Rahmen des Geheimnisschut- zes von Personalakten allgemein ausreichend geschützt sind, oder ob nicht vielmehr dieser Schutzbereich schon zu weit ist: Die Daten, die der Personalarzt über das Ergebnis von Untersuchungen hinaus besitzt, gehören nicht zu den Personalakten, sondern sind für sich geschützt, sind deshalb von den Personalakten zu trennen; die Verfü- gung über solche Daten liegt, wie es allgemein beim Patientengeheim- nis ist, beim „Betroffenen" selbst. Die Folgerungen, die hier für das Personalrecht im öffentlichen Dienst gezogen werden, lassen sich weitgehend auf den gesamten Bereich der Personalverwaltung und der Arbeitsmedizin auch in den Betrieben übertragen. Wer sich juri- stisch weitergehend informieren will, sei auf die Arbeit des Autors verwiesen, die in „Datenschutz und Datensicherung" Heft 1/1980 unter dem Titel „Personalakten, Arztgeheimnis und Datenschutz- recht" erschienen ist.

88 Heft 39 vom 1. Oktober 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe B

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