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Archiv "Engpässe in der Pneumologie" (09.03.1984)

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Tabelle 1: Entwicklung der planmäßigen Betten in Tuberkulose- krankenhäusern

1965 1970 1974 1978 1981 Tuberkulosebetten 43 110 31 458 19 599 12 109 8181

Quelle: Stand und Entwicklung der ärztlichen Versorgung von Lungen- und Bronchial- krankheiten durch Pneumologen in der Bundesrepublik Deutschland, Gutachten der Firma Prognos AG, Basel, November 1983

Engpässe in der Pneumologie

Berufstätige Pneumologen

1990 1985

Ambulant:

— Gebiet

— Teilgebiet

Insgesamt 333 217

Klinik:

— Gebiet

— Teil gebiet

Insgesamt 407 289

977 683

Behörde/Öffentlicher Gesundheitsdienst:

— Gebiet

— Teilgebiet

Insgesamt 237 178

1982 (31. 12.)

362 107

469

329 108

437

929 274

1203 Zusammen: Gebiet

Teilgebiet insgesamt

238 59

297

Tabelle 2: Entwicklung des altersbedingten „Ersatzbedarfs" bei Pneumologen

Quelle: ebenda, Seite 73

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

KURZBERICHTE

Ein Krankenhaustag kostet 237 Mark

Eine Auswertung der Selbstko- stenblätter von 1604 Krankenhäu- sern mit zusammen 461 600 Bet- ten durch die Deutsche Kranken- hausgesellschaft zeigt eine deut- liche Korrelation zwischen der Höhe der Betriebskosten und der Zahl der vorgehaltenen Fachab- teilungen. Ein Tag in einer Univer- sitätsklinik kostete 1982 durch- schnittlich 479,86 DM. Ein kleine- res Krankenhaus mit nur zwei Fachabteilungen kam dagegen mit 195,92 DM aus. Selbst die durchschnittlichen Gesamtkosten je Patient und Tag aller Kranken- häuser zusammen lagen 1982 mit 237 DM immer noch um die Hälfte unter denen der Häuser mit Uni- versitätsrang.

Gegenüber 1981 stiegen die Fall- kosten um 3,5 Prozent. Bei den Universitätskliniken erhöhten sich die Fallkosten hingegen um 5,3 Prozent, bei den Krankenhäusern mit vier Fachabteilungen kam es sogar zu einer Kostensenkung um 0,4 Prozent. Die höchste Ko- stenersparnis verzeichneten die psychiatrischen Kliniken mit zwei Prozent.

Nach den Fallkosten ermittelte die Deutsche Krankenhausgesell- schaft auch sogenannte nachkal- kulierte Pflegesätze. Dies sind fik- tive Pflegesätze, die die Kranken- häuser eigentlich von den Kran- kenkassen hätten verlangen müs- sen, um kostendeckend zu arbei- ten. Sie lagen bei den Universi- tätskliniken bei 353,64 DM im Jahr 1982 und bei den Belegkranken- häusern bei 123,97 DM. Im Durch- schnitt betrug der nachkalkulierte Pflegesatz 210,97 DM, er lag damit um 5,3 Prozent über dem Wert des Vorjahres.

Die Zahl der Beschäftigten lag um 0,8 Prozent unter dem entspre- chenden Vorjahreswert. Der Auf- wand je Beschäftigten für Personal lag mit 47 837 DM um vier Prozent unter dem Vorjahreswert. EB

Obwohl die Bevölkerung der Bun- desrepublik Deutschland bis 1990 um fast eine Million (von 61,7 auf gut 60 Millionen) zurückgehen wird, dürfte die Zahl pneumologi- scher Erkrankungen weiter zu- nehmen. Der Anteil der Lungener- krankungen liegt heute bei über fünf Prozent aller Erkrankungen.

Die Tuberkulosehäufigkeit ist zwar zurückgegangen; der Rück- gang wird aber durch den Anstieg schwerer, zumeist chronischer Er-

krankungen der Atmungsorgane überkompensiert. Dies ist das Fa- zit eines Gutachtens der Gesell- schaft für angewandte Wirt- schafts- und Sozialforschung Pro- gnos AG, Basel/Köln. Prognos hat- te im Auftrag des Bundesverban- des der Pneumologen und der Süddeutschen Gesellschaft für Pneumologie und Tuberkulose aufgrund demographischer Ent- wicklungen und Morbiditätsdaten den „Stand und die Entwicklung

676 (20) Heft 10 vom 9. März 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

KURZBERICHTE

der ärztlichen Versorgung von Lungen- und Bronchialkrank- heiten durch Pneumologen in der Bundesrepublik Deutschland"

(November 1983) untersucht.

Weitere Feststellungen von Pro- gnos:

I> Rund vier Prozent aller Kran- kenhausbetten seien mit „pneu- mologischen Patienten" belegt, nur zwei Prozent der Kranken- hausbetten seien aber für die Ver- sorgung pneumologischer Krank- heiten ausgewiesen.

D Nur bei Erhalt der augenblick- lichen Weiterbildungsstellen — 280 verfügbare Stellen für das Ge- biet und Teilgebiet — könne das al- tersbedingte Ausscheiden von Pneumologen ausgeglichen wer- den.

Diese Stellen müßten aber um 145 Stellen vermehrt werden, um die von Prognos empfohlene Relation von einem niedergelassenen Pneumologen auf 100 000 Ein- wohner und fünf pneumologi- schen Betten auf 10 000 Einwoh- ner zu erreichen.

> Nach der amtlichen Ärztestati- stik '82 sind rund 27 Prozent aller Krankenhaus-Pneumologen zwi- schen 60 und 65 Jahre alt und wei- tere sieben Prozent älter als 65 Jahre (im Bereich der niederge-

lassenen Pneumologen liegt der Anteil der über 60jährigen bei 54 Prozent). Daraus errechnet sich bis 1985 ein Rückgang von 437 auf 407, bis 1980 auf 289 Pneumolo- gen. Zum rein rechnerischen Aus- gleich dieses Alterungsabganges sind damit insgesamt 148 neue Krankenhausärzte notwendig, die sich im Fach „Pneumologie" wei- tergebildet haben. Vergleicht man diesen „Ersatzbedarf" mit der An- zahl vermuteter Gesamtanerken- nungen, dann müßten rund 28 Prozent der nachrückenden Pneumologen in den Kliniken bleiben. Heute beträgt der Anteil der Klinik-Pneumologen rund 36 Prozent aller berufstätigen Pneu- mologen. EB

Neue Vereinbarungen mit der Bundeswehr

Wegen der Umstellung der Ab- rechnungen von Leistungen, die durch zivile Ärzte für die Bundes- wehr erbracht werden, auf die neue GOÄ war bereits im Sommer letzten Jahres eine Nachtragsver- einbarung notwendig geworden.

Nunmehr haben die vertrags- schließenden ärztlichen Organisa- tionen — Hartmannbund, NAV, Marburger Bund und Bundesärz- tekammer — mit dem Bundesver- teidigungsministerium eine neue Vereinbarung über die Inan- spruchnahme ziviler Ärzte außer- halb des den Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 368 n Abs.

2 Sätze 4 und 5 RVO übertragenen Sicherstellungsauftrages abge- schlossen. Dem Grundsatz nach gilt die alte Vereinbarung weiter, soweit es sich nicht um die soge- nannte „Freie Heilfürsorge" han- delt, die aufgrund höchstrichter- licher Rechtssprechung nunmehr von den Kassenärztlichen Vereini- gungen sichergestellt wird. Eine sich auf diesen Bereich beziehen- de Vereinbarung zwischen Bun- desverteidigungsministerium und Kassenärztlicher Bundesvereini- gung tritt am 1. April 1984 in Kraft.

Der neue Regelungskreis umfaßt u. a. Untersuchungen und Begut- achtungen für besondere Verwen- dungsfähigkeiten sowie im Rah- men des Annahmeverfahrens und der betriebsärztlichen Versor- gung. Das gleiche gilt ferner für konsiliarische und auswärtige Un- tersuchungen von stationär in Bundeswehrkrankenhäusern auf- genommenen Patienten sowie Heilbehandlung von Soldaten fremder Staaten und ihrer Famili- enangehörigen, soweit die Bun- deswehr hierzu verpflichtet ist.

Die Vereinbarung bezieht sich auch auf Untersuchungen und Be- handlungen von Soldaten der Be- soldungsgruppe A 8 und höher bei Inanspruchnahme der Wahl- leistung „gesondert berechenba- re ärztliche Leistungen" im Rah-

men der stationären Behandlung in zivilen Krankenhäusern.

Als erfreuliche Besonderheit ist zu vermerken, daß ab 1. April 1984 im Rahmen dieser Vereinbarung Leistungen nach den Abschnitten A, E, M und 0 der GOÄ mit dem 1,1-fachen des Gebührensatzes des Gebührenverzeichnisses der GOÄ vergütet werden. Bisher wur- de der einfache Satz gezahlt.

Der Wortlaut der Vereinbarung ist in der Rubrik „Bekanntgaben"

dieses Hefts auf Seite 725 veröf- fentlicht.

I

Vertrag der Kassenärztlichen mit Bundesvereinigung über ambulante Versorgung

Der ebenfalls am 1. April 1984 in Kraft tretende Vertrag, den die KBV aufgrund des Sicherstel- lungsauftrages gemäß § 368 n Abs. 2 Satz 4 und 5 RVO mit dem Bundesverteidigungsministerium abgeschlossen hat, umfaßt die all- gemeine ambulante ärztliche und stationäre belegärztliche Versor- gung von Soldaten der Bundes- wehr auf Überweisung durch Sa- nitätsoffiziere sowie die Untersu- chungen zur Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht durch Ärzte mit Gebietsbezeichnungen auf Veranlassung von Ärzten der Wehrersatzbehörden.

Behandlungsberechtigt und -ver- pflichtet nach diesem Vertrag sind die an der kassenärztlichen Ver- sorgung teilnehmenden Ärzte so- wie diejenigen niedergelassenen Ärzte, die gegenüber der zustän- digen KV den Vertrag als für sich verbindlich anerkennen.

Die Honorierung erfolgt im Ge- gensatz zum Vertrag, den Hart- mannbund, NAV und Marbur- ger Bund im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer mit dem Verteidigungsministerium geschlossen haben, über die KVen, und zwar auf der Grundlage des BMÄ. Der festgesetzte Punkt- Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 10 vom 9. März 1984 (23) 677

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