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Archiv "Von den Tricks, „der Fristenlösung so nahe wie möglich“ zu kommen: Gedanken über Abtreibungspropaganda und Wirklichkeit des § 218" (20.09.1979)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Als die gesteuerte Propaganda für die gesetzlich erlaubte Abtreibung in der Bundesrepublik begann, schien die Ärzteschaft mit wenigen Ausnahmen ein geschlossener Block der Ablehnung zu sein. Die Stellungnahmen in der ärztlichen Standespresse reichten von schwe- ren Bedenken bis zur empörten Ver- urteilung einer Maßnahme, die ab- solut unärztlich war. Denn keine noch so geistreiche Spitzfindigkeit konnte die Tatsache vom Tisch wi- schen, daß es sich hier um die ein- deutige Tötung von menschlichem Leben handelte. Die Ärzteschaft lehnte sie als einen Eingriff in ihr ethisches Bewußtsein entschieden ab. Sie wollte nicht Handlanger ei- ner materialistisch demoralisierten Gesellschaft sein. Hat sie diese klare verantwortungsreiche Einstellung durchgehalten?

Lassen wir kurz die Geschichte des Kampfes der letzten Jahre um den

§ 218 sprechen! Er begann mit einer bundesweiten, ungeheuren Propa- ganda in Presse und Fernsehen.

Zahllose Versammlungen richteten sich gegen das bestehende Gesetz, das den Schwangerschaftsabbruch nur aus ernsten medizinischen Gründen erlaubte. Dabei scheute man sich nicht vor den tollsten Übertreibungen. Obwohl damals noch keine schätzbaren Zahlen vor- handen waren, sprach man von über 300 000 illegalen Abtreibungen im Jahr. Die Vizepräsidentin des Bun-

destages, Frau Funke, verstieg sich sogar auf 20 Millionen seit Kriegsen- de. 15 000 bis 20 000 Frauen sollten im Jahr daran gestorben sein.

Heute wissen wir, nach gewissen- haften ärztlichen Forschungen, daß die Abtreibungsquote etwa 75 000 im Jahr erreichte und daß dabei 97 Frauen ums Leben kamen (Statisti- sches Bundesamt). Nach den unge- heuerlichen Übertreibungen war der Boden zum ideologischen Kampf gegen das alte Gesetz vorbereitet.

Sicher hatte es das Leben vieler un- geborener Kinder durch die Erhal- tung des Unrechtsbewußtseins der Frauen vor der Abtreibung noch ret- ten können. Wir Hausärzte, die wir unzählige Male mit Erfolg um die Schwangerschaft kämpften, können das bestätigen. Aber gerade des- halb, so forderten jetzt die Abtreiber, mußte das Gesetz fallen. Denn Un- rechtsbewußtsein ist die Ursache der Angst, die aus dem Leben des modernen Menschen verbannt wer- den muß, weil sie die „Entfaltung der Persönlichkeit" stört. In logi- scher Folge müßte man die Strafge- setze gegen Diebstahl aufheben;

denn jeder Dieb hat Angst, daß er erwischt wird. Dann wies man mit dem Pathos der Empörung darauf hin, daß die „Reichen" zur Abtrei- bung nach England oder Holland fahren, die „Armen" aber dem „Ge- bärzwang" unterliegen oder im Un- tergrund „das Recht auf den eige- nen Bauch" erkämpfen müssen.>

Katastrophenmedizin

zustatten, die in Übungen mit der Örtlichkeit, dem Gerät und der Auf- gabe vertraut zu machen ist. Der Dienst in einer solchen Einrichtung ist nach einer gewissen Grundaus- bildung voll auf den Wehrdienst an- zurechnen.

Auch die im Katastrophendienst täti- gen Verbände könnten voll in ein solches System integriert werden.

Das Ganze ist völlig offen nach den Regeln des Internationalen Roten Kreuzes zu betreiben.

IV. Der Nutzen

einer derartigen Organisation Das Sanitätswesen der Bundeswehr würde an Flexibilität gewinnen; die vom Steuerzahler bisher schon er- brachten Aufwendungen würden optimal effektiv; der Dienst im Sani- tätswesen würde für den ärztlich en- gagierten Sanitätsoffizier (andere sollte es gar nicht geben) wieder er- strebenswert.

Wenn die Aufwendungen für die Bundeswehr in dieser Weise genutzt würden, dann wäre auch für den zi- vilen Sektor eine wesentliche Hilfe und Kostensenkung zu erwarten.

Sowohl die zivile als auch die militä- rische Katastrophe sind weder in ih- rer Ausdehnung noch in ihrem Auf- treten überhaupt voraussehbar.

Einrichtungen, die zwar vorgesehen und vorbereitet sind, aber nicht we- nigstens teilweise ständig betrieben werden, können bei plötzlicher In- dienststellung niemals funktio- nieren.

Die heute bereits vorgenommenen hohen Aufwendungen sind wegen der zersplitterten Organisation zum Teil wertlos.

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Oswald Baumeister Oberstarzt a. D.

Clemens-Bolz-Weg 11 8000 München 70

FORUM

Von den Tricks, „der Fristenlösung so nahe wie möglich" zu kommen

Gedanken über Abtreibungspropaganda und Wirklichkeit des § 218

Robert Luft

„Der Nasciturus ist ein selbständiges menschliches Leben, das unter dem Schutz der Verfassung steht."

Bundesverfassungsgericht

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 38 vom 20. September 1979 2427

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Abtreibung

Dieses Argument macht ja immer Eindruck auf die kritiklose Masse!

Tatsache aber war, daß ein erhebli- cher Teil der sogenannten „Unter- privilegierten" durchaus gewillt war, diese Kosten zu tragen, zumal die Abtreibungsunternehmen „finan- zielle Unterstützung" anboten, wenn der überweisende deutsche Arzt die Notwendigkeit bescheinigte. Die Manipulation der öffentlichen Mei- nung wurde gefördert durch inkom- petente Personen, die die embryo- nale Periode des menschlichen Le- bens zu einer Art Parasitose herab- würdigten. Berüchtigt ist die Be- zeichnung des frühen Embryos als

„Qualle" oder „Kaulquappe", die man ohne Bedenken beseitigen könnte (Sebastian Haffner im

„Stern"). Im Bundestag wurde allen Ernstes geäußert, daß man von menschlichem Leben erst sprechen könnte, wenn die Mutter das Kind

„spürt". Den Vogel schoß der ober- ste Gerichtshof der USA mit der Be- hauptung ab, daß nur ein geborenes Kind eine Person sei. Jeder Arzt hät- te hier die klare biologische Wirk- lichkeit erhärten können, daß von der Zeugung bis zur Geburt, und weiter, fließende Übergänge beste- hen, daß es im embryonalen Leben keinen Beseelungstermin gibt und daß man nicht zum Menschen wird, sondern von Anfang an Mensch ist!

Unter Mißachtung aller Bedenken gelang es der Regierung und den sie tragenden Gruppen, ihr Gesetz der freien Abtreibung im Sinne der „Fri- stenlösung" einzubringen. Damit war das Schicksal des jungen menschlichen Wesens dem Wunsch oder der 'Laune der Frauen preisge- geben. Die Gründe des Wunsches traten völlig zurück. Wenn man als Arzt nach ihnen fragte, wurde man mit einem Schwall von Klagen über- schüttet: das Kind störe die Berufs- pläne, es bringe einen Wirbel in die Ehe, es gefährde Wünsche, deren Erfüllung in Aussicht stand, es ver- lange Opfer, die man sich nicht zu ertragen zumute, und tausend Dinge mehr. Im Grunde war es oft die Feig- heit, eine gewisse Lebenshärte auf sich zu nehmen, oder einfach die Bequemlichkeit, die gestört wurde.

Am ehrlichsten waren noch die, die

dem Arzt offen erklärten: „Ich will kein Kind! Basta!" Ihnen hatte die neue Freiheitspsychose, das Recht auf den eignen Körper und die „Per- sönlichkeitsentfaltung" den pro- gressiven Kopf verdreht. Aber das Kind im Leib der Mutter ist nun ein- mal kein Blinddarm, über den zu entscheiden man das Recht hat, sondern ein selbständiges We- sen ... zur Hälfte dem Vater zuge- hörig, vom ersten Tage an tausend- fältig vorprogrammiert, wobei die Mutter die ernährende schützende Hülle bleibt. Das ewige heilige Wun- der des neuen Lebens! Aber was se- hen manche Psychologen dabei für einen Wust von Schwierigkeiten!

Was ist da nicht alles „unzumutbar"!

Jedes Steinchen am Wege muß sorgsam beseitigt werden, daß kein psychisches Trauma davon entste- he. Schuld daran hat die unselige Gesundheitsdefinition der Weltge- sundheitsorganisation: Gesundheit sei körperliches, seelisches und so- ziales (!) Wohlbefinden. Was läßt sich in diesen vagen Begriff „sozial"

alles hineinzaubern!

Das Bundesverfassungsgericht hat diesem wilden Abtreibungsrausch der Fristenlösung durch sein Urteil vom 25. Februar 1975 ein Ende ge- macht. Hat es das wirklich? In den Amtsbüros klügelte man mit List zahlreiche Tricks aus, wie man in einem neuen Gesetz „der Fristenlö- sung so nahe wie möglich kommen"

könnte. Und es ist ihnen gelungen!

Zunächst schoben sie dem Arzt den Schwarzen Peter zu, indem sie ihm die Entscheidung über die Abtrei- bung zuspielten, dabei aber Dinge von ihm verlangten, die er nicht lei- sten konnte. Er mußte jetzt ein pro- phetischer Hellseher sein, weil er psychische Störungen diagnostizie- ren sollte, die in der Zukunft viel- leicht einmal eintreten könnten.

Dann erwarteten sie von ihm die nai- ve Gläubigkeit, daß er alles als Tat- sache hinnehmen soll, was ihm von abtreibungsentschlossenen Frauen vorgejammert und auch vorge- täuscht wird. Das beginnt schon mit dem Dreimonatstermin der Schwan- gerschaft. Wer traut es sich zu, das Datum exakt festzustellen? Der Arzt wurde in eine schizophrene Stellung

gedrängt. Auf der einen Seite hatte ihm der Staat die Verantwortung, die bei der Fristenlösung allein der Ge- setzgeber trug, auferlegt, auf der an- deren. Seite drückt er ihn, oft gegen sein Gewissen, in die Richtung, die er haben will, nämlich zur Abtrei- bung. Man verlangt von ihm eine

„großzügige" Entscheidung, das heißt im Klartext: er soll dem Abtrei- bungswillen der Frau entgegenkom- men. Pro forma richtete der Staat, um dem Urteil des BVG ein wenig Rechnung zu tragen, sogenannte Beratungsstellen ein. Wenn aber der Arzt die Frauen gewissenhaft auf die erheblichen Risiken des legalen Ab- bruchs hinweist, dann ereifern sich Minister Farthmann (SPD) und seine Kollegin Donnapp und nennen dies

„eine unerträgliche Einschüchte- rung" und „Inhumanität". Die Bera- tung soll „hilfeleistend" sein. Das aber ist sie im Sinne des Staates nur dann, wenn sie zur Abtreibung führt.

Der pflichtbewußte Arzt aber denkt nicht nur an die „Nöte" der Schwan- geren, sondern auch an das Lebens- recht des ungeborenen Kindes. Was sind das denn für Nöte? Sind es geldliche oder Wohnungsnöte oder Sorge um den Arbeitsplatz, dann hätte der Staat, der nicht fähig ist, sie zu beseitigen, seinen Namen als

„sozialer Rechtsstaat" verwirkt.

Sind es seelische Konflikte, Selbst- vorwürfe, ausweglos erscheinende Situationen, so kann ich nur auf das Wort eines bekannten Generals hin- weisen: „Es gibt keine verzweifelten Situationen, sondern nur verzweifel- te Menschen!" Verzweifelten Men- schen aber kann man helfen, auch ohne Opferung des kindlichen Le- bens. Dazu braucht man allerdings ein wenig Hingabe, Zeit, die man sich nehmen muß, und Menschen- liebe. Wir alten Hausärzte haben das unzählige Male getan, haben die Verzagten behutsam aus ihrem Zu- stand herausgeführt, haben mit ih- ren Eltern, dem Ehegatten oder Liebhaber und dem Vorgesetzten gesprochen und hatten meist den Erfolg, daß die Mütter die Panikstim- mung überwanden und ihr Kind ak- zeptierten. Und wie oft waren sie später dankbar und glücklich! War das nicht schöner, für den Arzt be- friedigender und . . . menschlicher,

2428 Heft 38 vom 20. September 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Abtreibung

als den Beratungsschein auszufül- len oder mit einem Sprung über das ärztliche Gewissen den Zettel zu schreiben, daß hier wegen „sozialer Notlage" der Schwangerschaftsab- bruch nötig sei? Wir hatten aller- dings den Mut, bei Frauen, denen das Kind nur „unerwünscht" war, einmal ein klares „Nein" zu sagen.

Die Drohung mit dem Selbstmord haben wir nicht ernst genommen.

Ich habe in 50jähriger Praxis nie ei- nen Selbstmord bei einer Schwan- geren erlebt. Das vielgebrauchte Wort „jedes Kind hat das Recht, ein erwünschtes zu sein", ist — Verzei- hung — eine dumme Phrase und völ- lig wirklichkeitsfremd. Wie viele Mil- lionen „unerwünschter" Kinder wur- den geboren, geliebt und aufgezo- gen wie die andern und ... wußten nichts von ihrer Unerwünschtheit.

Welche verheerende Wirkung hatte das Gesetz! Die Einheit der Ärzte- schaft ist erschüttert. Während sich ein Großteil auf den Boden der ärzt- lichen Ethik stellt, haben sich viele mit dem Gesetz und seiner, Folgen abgefunden. Manche resignieren:

„Was kann man gegen den Zeitgeist machen?!" Manche haben sich aus falsch verstandener Humanität auf die Seite des ideologischen Materia- lismus begeben. Sie empfinden die Tötung menschlichen Lebens als solche nicht mehr. „Was wollen Sie", schrieb mir ein Kollege, „Sie können im Anfang einen Menschen- embryo von einem Hundeembryo nicht unterscheiden". Wie unbiolo- gisch und falsch, wenn man be- denkt, daß in jener geheimnisvollen Doppelzelle der Mensch in seinem Wesen bis in alle Einzelheiten vorbe- stimmt ist. „Da kein Kinderwunsch bestand, habe ich der Patientin ei- ne soziale Notlage bescheinigt", schrieb ein Gynäkologe an den überweisenden Hausarzt. Es droht ein weltanschaulicher Meinungs- kampf zwischen den Ärzten. Sollte das bei den Gesetzgebern im Kalkül der Erwägungen gestanden haben?

Dieser Stand, der noch an Ehre, Ethik und Freiheit festhielt, ist man- chen ein Dorn im Auge.

Wir sollten auch einmal an die Ge- meinschaft, der wir angehören, an

unser Volk denken. Die Einsicht, daß um eines risikolosen sexuellen Ge- nusses willen ein Leben zerstört wird, ist in weiten Kreisen erstorben.

Man taumelt verantwortungslos in den Rausch des Vergnügens hinein, und wenn geschehen ist, was die Natur seit Anfang der Zeiten festge- setzt hat, schreit man nach dem Staat um „Hilfe". Und der kommt allen Ansprüchen, mögen sie recht oder unrecht, ethisch oder von kras- sem Egoismus sein, freudig entge- gen. Die Folgen: ein ungeheures An- steigen der Abtreibungszahlen, da- von 57,7%, und noch zunehmend, aus „sozialer Indikation". Der Kin- derwunsch der deutschen Frauen ist auf einen Tiefstand gesunken. Wäh- rend wir 1964 noch über eine Million Geburten zählten, waren es 1977 nur noch 580 000 bei 733 000 Sterbefäl- len. Wir stehen mit 9 Geburten auf 1000 Einwohner an der tiefsten Stel- le der Weltbevölkerung, weit unter Frankreich und den USA (17 auf 1000). Wir borgen uns Geburten- freudige aus dem Süden (Ausländer- geburtenzahl in der Bundesrepublik 20/1000) und übersehen, daß wir da- durch unsere biologische Substanz als Deutsche völlig verändern. Wir sind ein sterbendes Volk! Auch kul- turell sind wir in Gefahr. Wenn unse- re Vorfahren das Zweikindersystem befolgt hätten, dann wären ein Im- manuel Kant, ein Albrecht Dürer, ein Johann Sebastian Bach und viele andere Große unseres Volkes unge- boren. Die Natur brauchte eine ge- wisse Streubreite für ihre Genies.

Das Beschämendste aber ist, daß große Teile unseres Volkes ohne ei- ne Spur von Gemeinsinn diesen Ge- fahren gleichgültig gegenüberste- hen.

Und dennoch glauben wir noch an die Vernunft im Menschen. Viel- leicht wird uns Rumänien ein Vor- bild werden! Dort stieg nach der

„Legalisierung" die Abtreibungs- zahl von 120 000 auf 1,2 Millionen.

Da riß die Regierung das Steuer her- um und machte durch strengere Ge- setze dem sinnlosen Töten ein Ende.

Sofort stieg die Geburtenzahl inner- halb eines Jahres um 300 000. Auch wir werden eines Tages, wenn uns das Wasser über den Kragen steigt,

zu rettenden Maßnahmen gezwun- gen sein. Wir werden die aus dem Freiheitsgeschrei einer gewissen Gruppe, aus der Emanzipations- sucht und der Humanitätsduselei geborene Fehlentscheidung wieder beseitigen müssen, soll unser Bei- trag zur abendländischen Kultur nicht verlorengehen. Unser Volk muß völlig umzudenken lernen. Die Mutter, die Kinder geboren hat, muß wieder geachtet und geehrt werden.

Der „Zeitgeist" läßt sich manipulie- ren, zum Guten und zum Schlech- ten! Die Massenmedien haben jahre- lang alle Wertmaßstäbe herunterge- drückt, haben alles zerpflückt und zersetzt. Das gläubige Volk, das ih- nen folgte, wurde von Anspruch zu neuen Ansprüchen, von einem Ge- nuß zum andern gejagt. Pflicht, Op- fer und Dienen waren verpönt. Aber gerade das ist das Große, Schöne und Wertvolle im Leben, das wir brauchen, um wieder kinderfreund- lich zu werden. 2,5 also 3 Kinder gehören in jede fruchtbare Familie, um den Bestand des Volkes zu er- halten. Unsere jungen Ehepaare mö- gen bedenken, daß Kinder zwar oft Sorgen bringen, aber auch unendli- ches Glück! Wie oft habe ich in mei- ner langen ärztlichen Tätigkeit, wenn der einzige Sohn gestorben oder im Kriege gefallen war und die Einsamkeit im Alter drohte, gehört:

„Ach, hätten wir doch, hätten wir doch ... " Dann war es zu spät!

Von der Staatsführung hören wir das längst widerlegte Wort: „Mit ma- teriellen Anreizmitteln läßt sich die Geburtenzahl nicht erhöhen!" Es scheint eher die fehlende Bereit- schaft zu verdecken, denn ein Blick auf Frankreich und die DDR beweist das Gegenteil. Allerdings müßte die- se für die Existenz unserer Nation wichtige Tat ein vom ganzen Volk getragenes, wirklich großzügiges Opfer sein.

Wir glauben unabänderlich an die zwar verschüttete, aber noch immer vorhandene Vernunft dieses Volkes.

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Robert Luft Platenstraße 47 8520 Erlangen

2430 Heft 38 vom 20. September 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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