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Archiv "Gehilfen des Staates" (04.01.1985)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

' ber 77 Milliarden Mark

U

umfaßt der Haushaltsplan 1985 der Bundesversiche- rungsanstalt für Angestellte.

Die Vertreterversammlung der BfA hat diesen gewaltigen Brocken, nachdem sie die Be- richte von drei Ausschußvor- sitzenden über sich hatte er- gehen lassen, in Minuten- schnelle, ohne jede Ausspra- che passieren lassen.

Der Haushalt war vorher mit den einschlägigen Ressorts der Bundesregierung „abge- stimmt" worden. Die Mitglie- der der Versammlung in Ber- lin konnten mithin wohl auch gar nicht anders, als sich als Erfüllungsgehilfen staatlicher Finanzpolitik zu betätigen.

Von der Verantwortung in der Selbstverwaltung ist damit kaum mehr übriggeblieben als ein Ritual zustimmenden Handaufhebens. Und so ist das, dem Vernehmen nach,

Gehilfen

des Staates

nicht nur bei dieser „Selbst- verwaltung".

Das ist keine Kritik an der Ge- schäftsführung der BfA oder an den Mitgliedern der Orga- ne dieser (oder einer anderen)

„Selbstverwaltung". Es ist le- diglich die Feststellung, daß nach deutschem Sprachver- ständnis von verantwortlicher Selbstverwaltung hier eigent- lich keine Rede mehr sein kann.

Diese Art von „Selbstverwal- tung" kann man auch nicht

„stärken" — was zu wollen, al- le Bonner Sozialpolitiker stän-

dig beteuern: Wo nichts ist, kann man nichts stärken. Hier muß durch eine echte Wende Selbstverwaltung erst einmal (wieder) hergestellt werden.

Eine „Wende" zum Beispiel der Rentenversicherungspoli- tik hin zu Eigenverantwor- tung und Subsidiarität kann nur durch eine radikale Re- form eingeleitet werden: Der Staat sollte sich zurückziehen, indem er lediglich den ord- nungspolitischen Rahmen für einen vollverantwortlichen Selb stregelungsmechanismus der Selbstverwaltung schafft.

Vielleicht bedarf es einer noch größeren Finanznot des Staates, damit der Sozialversi- cherung Männer wie Stein und Hardenberg erstehen, die den Bürger von der Überlast- quote der finanziellen Umver- teilung und aus der Ohn- macht des absolutistischen Sozialstaates befreien. DÄ

M

eldungen aus Mexico über Hunderte von To- ten und Tausende von Brandverletzten, Berichte aus Indien über mehr als zweitau- send Tote und zweihundert- tausend Giftgasgeschädigte in Bhopal zeigten in den letz- ten Wochen in drastischer Weise die Gefahren und die Auswirkungen einer techni- schen Katastrophe auf. Aber auch die plötzlich notwendige Evakuierung eines 1000-Bet- ten-Krankenhauses (Offen- bach) wegen einer überstar- ken Rauchentwicklung infol- ge eines Schwelbrandes do- kumentierte unter vielen an- deren Gesichtspunkten die steten Notwendigkeiten der Aus- und Fortbildung in der Katastrophenmedizin.

Für einen Arzt, der seinen Be- ruf aus tiefer Überzeugung und aus Berufung ergriffen hat, muß es selbstverständlich sein, in Not geratenen Men- schen, gleichgültig aus wel- cher Ursache, zu helfen.

Gerade die Fortbildung, sich in Notsituationen richtig zu verhalten, ist die Grundvor- aussetzung für eine adäquate

Die Lehren aus Bhopal

Erstbehandlung. Wer sich als Arzt nicht eine entsprechende Aus- und Fortbildung aneig- net, handelt gegen die Grundgesetze des Arztseins.

So hat auch der Deutsche Ärz- tetag 1982 die Notwendigkeit der Fortbildung in der Kata- strophenmedizin dadurch un- terstrichen, daß er die Ver- weigerung katastrophenme- dizinischer Fortbildung als ei- nen Widerspruch zu Humani- tät und ärztlichen Pflichten ansieht.

Die Deutsche Gesellschaft für Katastrophenmedizin hat sich nicht nur die wissenschaft- liche Erarbeitung von Dia- gnostik und Therapie beim Massenanfall von Kranken und Verletzten als vordring- liche Aufgabe gestellt, son- dern sie will auch mit ihren Kongressen und Fortbil- dungsveranstaltungen der

Ärzteschaft das Rüstzeug für die Betreuung der in Katastro- phen zu Schaden gekomme- nen Menschen vermitteln. Als Präsident der Deutschen Ge- sellschaft für Katastrophen- medizin habe ich unter dem Leitthema „Probleme beim Massenanfall von Kranken und Verletzten" den 3. Kon- greß (20./21. Juni 1985 in Frankfurt am Main) zu gestal- ten. Wie wichtig es uns er- scheint, das Augenmerk gera- de den Katastrophen im tech- nischen und industriellen Be- reich zu widmen, beweist die Kongreß-Thematik. So wer- den besonders auch die Ge- fahren von technischen Kata- strophen, wie zum Beispiel die Giftfreisetzung und die Massenverbrennung, abge- handelt.

Weil keine Katastrophe einer anderen gleicht, benötigt der Arzt Grundregeln für sein ärztliches Handeln im Kata- strophenfall. Nur dann ist er in der Lage, zumindest in der ersten dringlichen Phase, die bekanntlich die höchste Ge- fahr für das menschliche Le- ben darstellt, Entscheidendes zu tun. Edgar Ungeheuer Ausgabe A 82. Jahrgang Heft 1/2 vom 4. Januar 1985 (1) 1

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