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Archiv "Mehr Subsidiarität! – Lösung der Liberalen" (08.06.1989)

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KTUELLE POLITIK

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

S

o konkret die Forderungen zum Bereich der Gentechno- logie auch ausfielen, so ab- strakt und unverbindlich blieb das Papier zur „liberalen Ge- sellschafts- und Sozialpolitik". Strek- kenweise tendierte der Sozialpoli- tische Arbeitskreis des Parteitages dazu, die Grundsatz-Thesen für

„Handlungsprinzipien liberaler Ge- sellschafts- und Sozialpolitik", die der zuständige Fachausschuß unter Leitung von Jürgen Borgwardt, Es- sen, nach zweijähriger Beratung er- arbeitet hatte, an den Bundes- fachausschuß für Soziales, Jugend, Familie und Gesundheit oder an den Bundesh auptausschuß der F.D.P.

zurückzuverweisen.

Am Schluß der Beratungen setz- te sich aber die Marschroute, die der sozialpolitische Experte der Bundes- tagsfraktion und Leiter des Arbeits- kreises, Dieter Julius Cronenberg, F.D.P.-MdB aus Arnsberg, sowie der Parteivorsitzende Dr. Otto Graf Lambsdorff ausgegeben hatten, durch: Eine Partei, die für sich auch sozial- und gesellschaftspolitische Kompetenzen reklamiert und gestal- ten will, müsse zumindest einige Kontrapunkte zu den „konkurrieren- den" Parteien setzen und hic et nunc wenn auch

nur

auf Handlungsprinzi- pien abgemagerte Grundsätze verab-

schieden. Keinen Zweifel ließ die F.D.P. darüber aufkommen, daß sie auch im Bereich „Soziales" haupt- sächlich „Marktwirtschafts-Partei"

bleiben will. Allerdings sei das Sy- stem der sozialen Sicherung unver- zichtbar, um die Marktwirtschaft zu einer sozial austarierten, sozial ver- träglichen Ordnung auszugestalten.

Nicht nur die wenigen alten Sozial- Liberalen der Partei wehren sich ge- gen das Etikett, die F.D.P. sei eine

„Partei der sozialen Kälte".

II Absicherung

gegen Wechselfälle des Lebens

Die F.D.P. plädiert dennoch in den Thesen für mehr Freiheit auch in der sozialen Sicherung, für den Vorrang der Selbstverwaltung vor der staatlichen Omnipotenz, ist ge- gen eine Gängelung durch ein Über- maß bürokratischer Vorschriften, die den Entscheidungs- und Gestal- tungsfreiraum einengen und keine Chance zu eigengestalterischen Al- ternativen lassen. Ausdrücklich be- tont das Konzept: „Liberale machen keinen Idealmenschen zum Maßstab wie bestimmte Soziallehren. Dies schließt Respekt vor diesen ein, wo

sie realitätsbezogene Lösungen für ein friedliches Zusammenleben an- bieten."

Für die Liberalen hat das Sy- stem der sozialen Sicherung die Funktion der palliativen Existenzsi- cherung in Notlagen, der Vorsorge und der Risikoabsicherung gegen die Wechselfälle des Lebens — allerdings in einer realistischen und realisierba- ren Begrenzung. Insoweit sollten sämtliche Maßnahmen und Institu- tionen so ausgestattet sein, daß sie den Willen zur persönlichen und fi- nanziellen Eigenständigkeit fördern und die Leistungsbereitschaft ermu- tigen (These 1). Wie schon bei Raiff- eisen und von den christlichen So- ziallehren gepredigt: Handlungsma- xime und Leitpostulat soll das Subsi- diaritätsprinzip sein, also die Hilfe zur Selbsthilfe bei allen sozialpoliti- schen Maßnahmen und solidarisch erbrachten Sozialleistungen.

So sehr die Thesen darauf abhe- ben, die Sozialpolitik und die Einrich- tungen der sozialen Sicherung als ei- genständigen gesellschaftsgestalteri- schen, innenpolitischen Bereich im Gesamt aller Politiken zu begreifen, so betonen die „Handlungsprinzi- pien", Wirtschafts- und Sozialpolitik seien eng miteinander verknüpft.

Die Sozialpolitik dürfe nicht „Kost- gänger" der Wirtschaftpolitik sein, eine Wirtschafts- und Sozialpolitik mit egalitären Verteilungszielen dür- fe ebensowenig Richtschnur sozialen Handelns sein wie eine Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, die eine sozial befriedende Ordnung igno- riert oder ablehnt.

Der Parteitag war offenbar dar- auf bedacht, sich nicht erneut in das Wählerstimmen abspenstig machen- de Konfliktfeld der Gesundheitspoli- tik zu begeben. Die Prügel für die Blümsche „Gesundheits-Strukturre- form" wollte man allein dem größe- ren Koalitionspartner zukommen lassen — freilich nicht ohne hervorzu- kehren, daß das 1976 von der F.D.P.

beschlossene „Gesundheitspolitische Programm" die Reform im Gesund- heitswesen wesentlich beeinflußt ha- be. Nicht zuletzt habe die

F.D.P. auf

Grund der Beschlüsse des Partei- tages von 1986 die Eckwerte in den Koalitionsverhandlungen 1987 durchgesetzt.

Mehr Subsidiarität!

Losung der Liberalen

FDP-Parteitag betont sozialpolitisches Engagement

Die F.D.P., oftmals als „Wirtschaftspartei" apostrophiert, hat beim 40.

Bundesparteitag in Köln (am 27./28. Mai) Anstrengungen unternom- men, um ihr Engagement und ihre politische Kompetenz bei der Ge- sellschafts- und Sozialpolitik, bei bildungspolitischen Fragen und zur Gentechnologie zu unterstreichen. Drei Beschlußanträge, in Arbeits- kreisen während des Parteitages „durchgehechelt", wurden denn auch durch das Parteitags-Plenum mit großer Mehrheit angenommen. Die Grundsatzbeschlüsse zur „Gesellschafts- und Sozialpolitik" sowie zur

„Ethik der Gentechnologie und der Fortpflanzungsmedizin" greifen Grundsatz- und Tagesfragen auf, um — so wurde betont — der Bundes- tagsfraktion ebenso wie den Gliederungen Entscheidungshilfen für anstehende Gesetzesvorhaben an die Hand zu geben.

86, Heft 23, 8. Juni 1989 (17) A-1737 Dt. Ärztebl.

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Man werde allerdings bei den

nächsten Reformschritten darauf drängen, daß sich mehr Liberalität und marktwirtschaftliche Konse- quenz äußert. Jetzt dürfe sich die Partei nicht von der Gesundheitsre- form distanzieren und Blüm auch

„noch das in die Schuhe schieben, was wir ihm ausdrücklich abgerun- gen haben" (Graf Lambsdorff).

In der Grundsatzdebatte war viel davon zu verspüren, daß sich vie- le in der Partei in der aufreibenden Tagesarbeit verlieren. Zu einer kon- zeptionellen Aufrüstung sollen nun die „Handlungsprinzipien" beitragen.

Bescheiden räumt man ein, daß dar- aus keine konkreten Handlungsanlei- tungen und tagespolitische Entschei- dungshilfen möglich sind. Das Lei- stungs-, Vorsorge- und Versiche- rungsprinzip müsse jedoch bei der Gestaltung der sozialen Sicherungs- einrichtungen durchgängig gelten.

Das Programm zur Sozialpolitik fordert die Mandatsträger auf, Front gegen eine wachsende Betreuer- und Betreuungsmentalität zu machen.

Das Papier ist eine Absage gegen versorgungs- und wohlfahrtsstaat- liche Tendenzen und eine Vertei- lungspolitik nach dem „egalitären Gießkannenprinzip" und sozialisti- schen „Schnittmuster". So müsse ei- ne aktiv gestaltende Sozialpolitik die Aufgabe haben, Hilfsbedürftigkeit zu beseitigen oder erträglicher zu machen. Nicht mehr im sozialen Be- reich verteilen und ausgeben als ein- genommen wird, ist für die F.D.P.

Ausfluß rationalen solidarischen und zugleich sozialen Handelns. Denn nach liberalem Verständnis wäre es im Ergebnis unsozial, mehr zu vertei- len, als erwirtschaftet wird.

Vorsorge und

Beitragsgerechtigkeit

Bei der Finanzierung der sozia- len Sicherung will die Partei das Prinzip der Beitragsgerechtigkeit und -bezogenheit, die Prinzipien Vorsorge, Selbstverantwortung und Eigenvorsorge gestärkt wissen. Auch eine aktive Sozialpolitik dürfe den Bürgern nicht die selbst verdienten Arbeitserträge im Übermaß abneh- men und dann ergänzend je nach Be-

darf und individueller Lebenslage

zurückverteilen. Diese der SPD un- terstellte Philosophie wird von der F.D.P. abgelehnt, denn dies wäre

„Überweisung von Jacke an Hose"

(so Jürgen Borgwardt, Vorsitzender des Fachausschusses Soziales). Für die F.D.P. stehen Wirtschafts- und Sozialpolitik in einem „engen Ver- antwortungszusammenhang". Die soziale Marktwirtschaft sei ein Weg zur Wohlstandsmehrung, sie könne aber nicht Schutzschirm und Garant für alle Lebensrisiken und zur Ab- wehr von Versorgungsmängeln für alle Menschen in Notlagen sein. Die Sozial- und Gesellschaftspolitik sei deshalb „Öl" und nicht „Sand" im Getriebe der Marktwirtschaft.

Der Grundsatz des modifizier- ten Leistungsprinzips, der sich für die Entfaltung der Wirtschaft bewährt habe, müsse auch im Prinzip für die Gestaltung der Sozialversicherung weiter gelten. Dagegen müßten nicht auf Grund eigener Beiträge gewährte Leistungen nach dem Gleichheits- grundsatz erbracht werden. Dies sei der Gestaltungs- und Betätigungs- raum für gesamtgesellschaftlich zu bewältigende Aufgaben, außerhalb des eigentlichen Sozialleistungssy- stems, also der Sozialhilfe (die über Steuern und Abgaben zu finanzieren ist). Dagegen müßten die beitragsfi- nanzierten Sozialleistungssysteme (Renten-, Kranken-, Unfall- und Ar- beitslosenversicherung) autonom und getrennt finanziert werden. Die de- mographische Entwicklung müsse langfristig beachtet werden, ebenso der „Generationenvertrag".

Lastenverschiebungen von ei- nem Sozialleistungszweig auf den an- deren, vom Staat auf die Soziallei- stungsträger („Verschiebebahnhof") müßten unterbleiben. Mischfinan- zierungen und Finanzverschiebun- gen würden im „Bewußtsein der Versicherten den Zusammenhang zwischen versichertem Risiko und Beitrag aufheben". Dadurch wer- de wohlfahrtsstaatlichen Tendenzen Vorschub geleistet. Die Selbstver- waltung zu stärken, sei ein „Gebot der Stunde". Durch Urwahlen legiti- mierte Organe sollten die Sozialver- sicherungen gestalten und kontrol- lieren. Eine autonome Selbstverwal- tung sei ein Garant dafür, daß eine

Distanz zwischen Staat

und den

Lei- stungssystemen und der Verwaltung hergestellt wird.

Zu Fragen der Gentechnologie formulierte der Parteitag in einem vom Bundesvorstand gestellten und angenommenen Leitantrag einen

„Entscheidungs- und Wertehori- zont". Als „ethische Aspekte der Hu- mangenetik" nennt die F.D.P. fol- gende Postulate:

„Während der Gentransfer in menschliche somatische Zellen grundsätzlich als vertretbare Thera- pieform (somatische Gentherapie) anzusehen ist, sind gentechnische Eingriffe in menschliche Keimzellen abzulehnen. Gentechnologie darf nicht zur Menschenzüchtung (so- genannte positive Eugenik) miß- braucht werden."

Die F.D.P. fordert, unverzüglich das geplante Embryonen-Schutzge- setz zu verabschieden. Dabei sollen unter Strafe gestellt werden:

• Die genetische Veränderung menschlicher Keimbahnzellen; die Verwendung gentechnisch veränder- ter menschlicher Keimbahnzellen zur Befruchtung; die Herstellung ge- netisch-identischer menschlicher In- dividuen (Klonierung); die Kreuzung von Mensch und Tier (Hybridisie- rung menschlicher Genome mit tie- rischen Genomen zur Schaffung neuer Individuen) und die Schädi- gung von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken.

Das „Gentechnologie-Gesetz"

soll als „Stammgesetz für die Berei- che Forschung, Produktion und Frei- setzung" konzipiert werden. Die Bundesregierung soll ermächtigt werden, auf dem Verordnungsweg die Sicherheitsanforderungen an die Gentechnologie festzusetzen. Da- durch sei es möglich, sich flexibel an wissenschaftliche Erfordernisse und Entwicklungen anzupassen.

Die „Gentechnologie" sollte zweierlei Kriterien beachten:

> „Die Sicherheitsanforderun- gen müssen sich in abgestufter Weise an dem tatsächlich gegebenen Ge- fährdungspotential der eingesetzten

Ethik

III der Gentechnologie

A-1738 (18) Dt. Ärztebl. 86, Heft 23, 8. Juni 1989

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Anzahl abrechnender Ärzte und Leistungsbedarf kurativ-ambulant (prozentuale Veränderung zum jeweiligen Vorjahresquartal)

0 2 4

I ' I' 1 1' I 1 1'

Ärzte

4,4 %

4/87

Leistungsbedarf 12,2

Yin

5,4 1/88

12,0%

ZZ-3;T

5,0 2/88

15,1 %

4,5 % 3/88

13,7%

3/88 Anzahl Ärzte absolut 13 989

3/88 Leistungsbedarf absolut 6,182 Mrd. Punkte

genetisch veränderten Organismen orientieren.

> Für die Gentechnologie spe- zifischer Anforderungen sind in ei- nem einheitlichen Verfahren zusam- menzufassen, das die Bestimmungen der Umweltschutzgesetze berück- sichtigen muß, vor allem des Bundes- immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes zur Umweltverträglich- keit . ."

• Um einen verantwortungsvol- len Umgang mit der sich rasch ent- wickelnden Gentechnologie zu er- möglichen, postuliert der Parteitag:

• Nutzung des medizinischen Potentials der Gentechnologie zur Entwicklung neuer Diagnose- und Therapieverfahren. Eingriffe in die Keimbahn bleiben strafbar. Der Gentransfer in somatische Zellen ist nur nach Genehmigung durch das Bundesgesundheitsamt zuzulassen.

Dieses erstellt einen Katalog von zu genehmigenden Maßnahmen. Nut- zung des Genpotentials zur langfri- stigen Sicherung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und von „Ökosy- stemen"; Entwicklung von Verfah- ren zum Abbau umweltbelastender Stoffe; konsequente Erforschung si- cherheitsrelevanter Aspekte der Gentechnologie im Zusammenhang des Förderungskonzepts der Bun- desregierung zur biologischen Si- cherheitsforschung; uneingeschränk- tes Verbot, biologische Waffen her- zustellen, einschließlich gentechni- scher Methoden.

Zur „Fortpflanzungsmedizin"

empfahl der F.D.P.-Parteitag:

1. Die heterologe Insemination bei Ehepaaren soll nicht strafbar sein. 2. Die quasi-homologe Insemi- nation bei unverheirateten Paaren soll nicht strafbar sein.

Schließlich war der F.D.P.-Par- teitag — eingespannt und gehetzt zwi- schen diffizilen Fragen der Abrü- stung, der Bundeswehr und allge- meinen Sicherheitspolitik bis hin zur Polenfrage — so souverän, um auch zum § 218 StGB-Urteil von Mem- mingen zu beschließen: „Die Bun- destagsfraktion der F.D.P. wird auf- gefordert zu prüfen, ob und gegebe- nenfalls welche Änderungen des ma- teriellen Strafrechts und des Straf- verfahrens rechtsnotwendig sind . . ."

Dr. Harald Clade

F

ür unser Schicksal in den nächsten Jahren wird nicht das Gesundheits-Reformge- setz sondern die Entwick- lung der Arztzahlen entscheidend sein", erklärte Professor Dr. med.

Hans Joachim Sewering, der Präsi- dent der Bayerischen Landesärzte- kammer, in einem berufspolitischen Seminar während des soeben been- deten Grado-Kongresses der Bun- desärztekammer. Sewering hält die daraus folgenden Probleme für

„weitgehend unlösbar". — Weshalb diese pessimistische Einschätzung?

Am 31. Dezember 1988 gab es in der Bundesrepublik 177 000 berufs- tätige Ärzte, darunter 72 000 nieder- gelassene und 85 000 im Kranken- haus angestellte. Vor zehn Jahren wurden erst 125 000 berufstätige Ärzte gezählt, unter ihnen 56 000 niedergelassene und 58 000 im Kran- kenhaus angestellte. Die Entwick- lung wird sich noch beschleunigen.

Die Altersstruktur hat sich nämlich bei den niedergelassenen Ärzten ra-

dikal gewandelt. 1980 noch gab es ei- nen „Altersberg", also eine hohe Zahl von Ärzten um die 60 Jahre.

Dieser ist abgebaut. Mit hohen „Ab- gangszahlen" aus Altersgründen ist es somit vorbei.

Die Altersstruktur des Jahres 1988 sieht ganz anders aus: Der Gip- fel liegt zwischen 35 und 50 Jahren, also bei den noch für Jahrzehnte ak- tiv im Berufsleben stehenden Ärz- ten. Hinzu kommen — was aus den Medizinstudentenzahlen leicht zu errechnen ist — Jahr für Jahr 12 000 junge Ärzte, die in den Beruf drän- gen. Sewering zitierte in Grado zu- stimmend Dr. Frank Ulrich Montgo- mery, der auf dem diesjährigen Deutschen Arztetag in Berlin darauf hingewiesen habe, daß ein Drittel, vielleicht sogar an die 50 Prozent der heutigen Medizinstudenten keine Chance auf einen ärztlichen Arbeits- platz haben würden.

Jährlich 1000 Absolventen aus dem Ausland

Eine Reduzierung der Studien- kapazitäten würde sich erst langfri- stig auswirken — wenn es überhaupt dazu kommt. Sewering jedenfalls ist skeptisch. Die hierfür zuständigen Kultusminister hätten es zweimal be- reits abgelehnt, das Thema in der Kultusministerkonferenz zu behan- deln. Aber selbst wenn die Kapazitä- ten reduziert würden, dann allenfalls auf 9500 Studienanfänger pro Jahr.

Dt. Ärztebl. 86, Heft 23, 8. Juni 1989 (19) A-1739

Referenzen

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