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Archiv "Palliativmedizin: Wandel eingeleitet" (22.02.2013)

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A 324 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 8

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22. Februar 2013 nigen Jahren in der Schweiz ge-

führt; ein Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft ist dort selbst- verständlich etabliert und bereichert die partnerschaftliche Zusammenar- beit.

PD Dr. med. Roland Eickhorn, Lehrbeauftragter der Universität Freiburg für den Bachelorstudien- gang Pflegewissenschaft, 76530 Baden-Baden

Es geht um Macht

„Es ist gelungen, einen Prozess in Gang zu setzen, der nicht mehr um- kehrbar ist.“ Mit dem . . . fett ge- druckten Zitat der Frau Prof. Dr.

jur. Anne Friedrichs ist alles gesagt.

Weiter entfernt von akademischen Idealen kann man kaum noch argu- mentieren. Die Hintergründe der Bemühungen um eine Akademisie- rung der Pflegeberufe sind damit dechiffriert: Es geht um ein politi- sches Ziel, um die Umgestaltung der Machtverhältnisse im Gesund- heitswesen . . .

Dr. med. Johannes Reinmüller, Klinik am Sonnenberg, 65191 Wiesbaden

Ideale Adressaten der Delegation

Der Wunsch nach zunehmender Akademisierung der Pflegeberufe ist aus Sicht der betroffenen Berufs- gruppe nachvollziehbar, verspre- chen doch Akademisierung und Professionalisierung mehr Einkom- men, aber auch mehr Macht in der arbeitsteiligen modernen Medizin.

Juristisch gilt, wie in Ihrem Artikel ausdrücklich erwähnt, der Facharzt- standard als absoluter Mindeststan- dard in der Heilbehandlung. Dar - über hinaus fordert die Rechtspre- chung seit langem die Berücksichti- gung der neuesten Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft. Dies erfordert über den Facharztstatus hinaus einen Wissensstand, der im Einzelfall sogar aktueller als der Stand der einschlägigen Leitlinien sein muss. Diesen juristischen und für uns Ärzte selbstverständlichen Qualitätsstandard können Angehö- rige von akademisierten Pflegebe- rufen denknotwendig niemals erfül- len.

Eine selbstständige Übernahme be- ziehungsweise Substitution von

Heilbehandlungsmaßnahmen durch Nichtärzte ist daher – wenn über- haupt – nur bezüglich einfacherer Verrichtungen möglich, was sich auch in den Konzepten zu Modell- vorhaben nach § 63 Abs. 1 SGB V und dem entsprechend restriktiven G-BA-Maßnahmenkatalog wider- spiegelt.

Dennoch wird uns der Fachärzte- mangel früher oder später zwingen, bestimmte ärztliche Maßnahmen zu delegieren. Eine solche Delega- tion ist im Gegensatz zur Substitu- tion rechtlich grundsätzlich mög- lich (u. a. § 15 Abs. 1 SGB V sowie

§ 15 Bundesmantelvertrag-Ärzte).

Voraussetzungen sind unter ande- rem die Qualifikation des Ausfüh- renden sowie die ärztliche Überwa- chung. Angehörige des pflegeri- schen Dienstes sind in der Regel ungeeignete Adressaten der Dele- gation, da sie dem ärztlichen Dienst nicht unmittelbar unterste- hen. Kein vernünftiger Fach- oder Chefarzt wird das Risiko eingehen, eine Delegation an Personen zu richten, denen gegenüber keine di- rekte Weisungsbefugnis besteht

und die seinem direkten disziplina- rischen Durchgriff entzogen sind.

Schließlich trägt er persönlich die primäre straf- und haftungsrechtli- che Verantwortung.

Die idealen Adressaten der Delega- tion sind daher ärztlich unterstellte Angehörige eines akademisch qua- lifizierten Gesundheitsberufes, wie beispielsweise die im angloameri- kanischen Raum etablierten Physi- cian Assistants. Das in Deutschland noch weitgehend unbekannte, aber bereits durch hiesige Fachhoch- schulen und auch in der Praxis ein- geführte Berufsbild setzt in Deutschland in der Regel ein sechs- semestriges Studium voraus. Durch frei werdende Mittel aus nicht be- setzten Assistenzarztstellen können Physician Assistants unproblema- tisch finanziert werden. Gleichzei- tig werden sie direkt dem ärztlichen Dienst unterstellt. Somit bleiben akademisierte Pflegekräfte außer- halb der Bereiche Pflegemanage- ment und Pflegepädagogik weitge- hend entbehrlich.

Prof. Dr. med. Wolf Rommel, LL.M., Mathias Hochschule Rheine, 48431 Rheine

PA LLIA TIVMEDIZIN

Trotz aller Fort- schritte werden nicht alle Schwerst- kranken von den An- geboten erreicht (DÄ 45/2012: „Palliative Versorgung: Tod und Sterben – kein Tabu mehr“ von Gisela Klinkhammer und Eva Richter-Kuhl- mann).

Wandel eingeleitet

Vielen Dank für den ausführlichen Bericht vom 9. Kongress der Deut- schen Gesellschaft für Palliativme- dizin. Langsam setzt sich die Er- kenntnis durch, dass das Konzept von Palliation in den Alltag der Versorgung integriert werden muss, wie dies analog etwa für die Geriatrie gilt. Dass sich „Integrat - ed Palliative Care“ bewährt, zei- gen inzwischen nicht mehr aus- schließlich Forschungsergebnisse zur Lebensqualitä t, sondern auch

zur Lebenserwartung. Ein ver- meintlich „weniger“ an Chemothe- rapie in der Onkologie verlängert das Leben und ist vermutlich (wie der Bericht nahelegt) auch wirt- schaftlicher. Mit der Provisional Clinical Opinion der ASCO – American Society for Clinical On- cology – vom 6. Februar 2012 könnte der erforderliche grundle- gende Wandel im Verständnis von Kuration und Palliation eingeleitet worden sein. Die Expertengruppe zeigt auf, dass inzwischen in sie- ben RCT belegt worden ist, dass Patienten mit fortgeschrittener Krebserkrankung von integrierter Palliative Care sowohl bezogen auf die Lebenserwartung als auch die Lebensqualität gegenüber klassi- scher onkologischer Behandlung profitieren (J Clin Oncol 2012;

Mar 10; 30 (8): 880–7. Epub 2012;

Feb 6).

Prof. Dr. Norbert Schmacke, Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen, 28719 Bremen

T s n k g 4 V Sterben – kein Tabu

B R I E F E

Referenzen

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