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Im- mer noch gilt, dass es bei der Abstimmung von Vorteil ist, wenn man nur einmal drückt

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Sitzungstitel7 2013.0083 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Vormittag), 3. September 2013

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

26 2013.0083 Motion 037-2013 Sommer (Wynigen, FDP)

Neuregelung über den Beizug der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK)

Gemeinsame Beratung

Fortsetzung

Präsident. An unserem System wurde inzwischen erneut gearbeitet: Die Uhr ist eingeblendet, und Sie können die Uhrzeit sehen. Zudem leuchten die Farben bei den Abstimmungen heller, damit man das Resultat besser erkennt. Die alten Resultate, die bisher sichtbar waren, werden verschwinden.

Ausserdem haben wir die Möglichkeiten, zuvor nicht Angemeldete nachträglich zuzuschalten. Im- mer noch gilt, dass es bei der Abstimmung von Vorteil ist, wenn man nur einmal drückt. Drückt man zweimal, ist man wieder draussen. Denken Sie daran. Ein Vorteil ist ausserdem, dass das System hier vorn den einen oder anderen Fehler mehr erträgt: Man kann das eine oder andere rückgängig machen. Nun begrüsse ich den Regierungspräsidenten zu den Geschäften der JGK. Ich bitte die Ratsmitglieder, etwas ruhiger zu werden, und erteile Peter Studer das Wort. (Der Präsident läutet die Glocke.)

Peter Studer, Utzenstorf (BDP). Nachdem der Schwingerkönig, Matthias Sempach, aus unserem Emmental zu Hause angekommen ist und gestern Abend gebührend gefeiert wurde, möchten wir uns nun im Rat wieder mit der Problematik der OLK befassen. Im Zusammenhang mit den beiden Motionen, die eingereicht wurden, habe ich mir erlaubt, zu untersuchen, worauf die Bewilligungsbe- hörden alles Rücksicht nehmen müssen. Ich stellte fest, dass allein bei Bau und Planung 14 Geset- ze, Dekrete und Verordnungen berücksichtigt werden müssen; bei Strassenbau, Eisenbahnen und Luftfahrt sind es deren 13; wenn es ums Wasser geht, sind es 11; geht es zusätzlich noch um Energie/Leistungswesen, kommen noch einmal 5 dazu; bei Umweltschutz, Natur- und Heimatschutz – ein sehr grosses Thema: 31 Gesetze, Dekrete und Verordnungen; bei Land- und Forstwirtschaft sind es noch einmal 9; Gewerbe und Arbeitnehmerschutz: weitere 6; Feuerpolizei: noch einmal 3;

Nachbarrecht, Privatbaurecht: 2; je nachdem, wie Militär und Zivilschutz berücksichtigt werden müssen, kommen weitere 5 dazu; beim Gemeinwesen: 2; weitere 6 bei Verfahren und Rechtspfle- ge. Damit kommen wir total auf 107 Gesetze, Dekrete und Verordnungen, und seit 2011 kommt noch die OLK dazu.

Wenn man sich fragt, was denn die OLK eigentlich sei, stellt man fest, dass diese nur den Auftrag hat, einen Mitbericht zu verfassen, in dem es um ästhetische Fragen geht. Sehe ich jedoch, wie sich diese OLK aufführt, habe ich manchmal den Eindruck, wir seien an einer Miss-Schweiz-Wahl, wo es darum geht, zu prüfen, was in den Augen jener Leute ästhetisch am besten passt. Die OLK hat je- doch mit einer Miss-Schweiz-Wahl nicht das Geringste zu tun. Was die Baugesuche betrifft, stellt man auch fest, dass die OLK aktiv werden muss, wenn ein Bauvorhaben in einer Landwirtschafts- zone liegt, wenn es prägend ist: Doch wer entscheidet, was prägend ist? Oder wenn es «ästhetisch umstritten» ist: Wer sagt, was «ästhetisch umstritten» ist?

In der Organisation stellt man unter Artikel 5.3 fest, dass die Disziplinen Architektur, Landschaftsar- chitektur, Kunst, Architekturhistorik sowie Raumplanung und Städtebau zwingend berücksichtigt werden müssen, wenn die Leute vor Ort gehen. Und in der Landwirtschaftszone, die ebenfalls auf- geführt ist: Braucht es dort keinen Spezialisten, der weiss, was landwirtschaftlich passt, damit die heutigen hohen Anforderungen berücksichtigt werden können? Es ist für mich unverständlich, dass man eine Verordnung herausgibt, in der gesagt wird, wo die OLK zwingend zuständig ist, während

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nicht geeignet sind.

Wie ist es denn in anderen Kantonen geregelt? Im Kanton Baselland ist es aufgeteilt, damit es keine Probleme gibt und die Macht nicht zu gross wird. Abschliessend möchte ich als kleines Beispiel einen Fall anführen, der sich tatsächlich ereignet hatK (Der Präsident bittet den Redner zum Schluss zu kommen.) Ich komme gleich zum Schluss. Erlauben Sie mir nur noch zwei, drei Sätze.

Die OLK beantragte, «wenn immer möglich, sollten für die einzelnen Sektoren Wettbewerbe, Stu- dienaufträge vergeben werden», obschon sie nur das Recht auf einen Mitbericht hat. Das hat dort sogar dazu geführt, dass die Bäume, die im Ancien Régime gepflanzt worden waren – also vor 1798 –, hätten gefällt werden sollen, damit es ästhetisch ins Bild passt. Ich bitte den Rat, alle Ziffern der beiden Motionen, die noch aufrechterhalten werden, auch als Motion zu überweisen. Ich ent- schuldige mich für die kleine Zeitüberschreitung.

Peter Bernasconi, Worb (SP). Die SP-JUSO-PSA-Fraktion stellt nicht in Abrede, dass bei den Ar- beiten und den Aufgaben der OLK ein gewisser Optimierungsbedarf besteht. Das sagen wir ganz offen. Aus diesem Grund können wir uns weitestgehend hinter die Antworten des Regierungsrats zu den beiden Motionen stellen. Erlauben Sie mir, kurz zu den Motionen Stellung zu nehmen, zuerst zur Motion Tanner und Mitunterzeichner. Zu Ziffer 1: Wir finden es sinnvoll, dass die OLK auch die Bauherren beraten soll. Eine Beratung immer besser, als im Nachhinein zu korrigieren oder zu sa- gen, was nicht geht. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein. Wir sehen aber auch dass die Personen, welche für die OLK tätig sind, keine Profis sind; es handelt sich vielmehr um eine Laien- organisation. Deshalb könnte es ein Zeitproblem geben. Ziffer 2 lehnen wir ab. Die OLK ist eine Fachinstanz für Fragen der Gestaltung und der Eingliederung ins Ortsbild und in die Landschaft.

Dass sie sich nun noch mit Fragen der Wirtschaftlichkeit beschäftigen soll, halten wir für falsch. Die- se Fragen sollten anschliessend im Rahmen der Interessenabwägung im Baubewilligungsverfahren berücksichtigt werden. Das wäre auch sachlich richtig. Im Übrigen erinnere ich an das, worauf auch mein Vorredner Peter Studer hingewiesen hat. Er sagte, die OLK sei für den Mitbericht in Ästhetik zuständig. Das deutet darauf hin, dass sie sich nicht auch noch mit der Wirtschaftlichkeit beschäfti- gen sollte, wofür sie gewiss nicht Fachinstanz ist. Auch Ziffer 3 der Motion, die allenfalls noch zu- rückgezogen wird, lehnen wir ab und folgen der Argumentation des Regierungsrats. Ziffer 4 wird von einer knappen Mehrheit der Fraktion unterstützt. Es ist richtig, dass die Kosten für die Arbeiten der OLK, die dem Bauherrn aufgebürdet werden, in einem angemessenen Rahmen bleiben.

Zur Motion Sommer: Bei Ziffer 1 sind wir damit einverstanden, dass eine Neuregelung der Arbeit und der Zuständigkeit der OLK notwendig ist. Ob es jedoch eine Einschränkung im Sinne der Moti- on braucht, ist in der SP-JUSO-PSA-Fraktion umstritten. Etwa die Hälfte der Fraktion findet sie nö- tig, die andere Hälfte lehnt sie ab. Zu Ziffer 2: Wie der Regierungsrat richtig ausführt, würde der explizite Ausschluss der Bauvorhaben in Industrie- und Gewerbezonen sowie in Intensivlandwirt- schaftszonen von der Beurteilung durch die OLK dazu führen, dass in diesen heiklen Gebieten die Regelungsdichte in den Nutzungsplänen massiv erhöht werden müsste. Wir fragen uns, ob das sinnvoll wäre und wirklich in der Absicht der Motionäre läge. Mit einer eher generellen Umschrei- bung in der Zonenordnung und mit der Bearbeitung und Beurteilung durch die OLK hat man sehr wahrscheinlich ein flexibleres Instrument, als wenn alles im Detail geregelt werden müsste. Die SP- JUSO-PSA-Fraktion ist mit der Überweisung als Postulat einverstanden. Ich fasse zusammen: Bei der Motion Tanner Annahme von Ziffer 1, Ablehnung der Ziffern 2 und 3, Annahme von Ziffer 4 als Postulat; bei der Motion Sommer je zur Hälfte Annahme bzw. Ablehnung von Ziffer 1, Annahme von Ziffer 2 als Postulat.

Fritz Reber, Schangnau (SVP). Gestern hörten wir von den Motionären die Aussensicht der OLK.

Uns erstaunt es etwas, dass die OLK, die erst seit 2011 in Kraft ist, nun mit einer solchen Lawine von breit abgestützten Vorstössen daherkommt. Da stellt sich die Frage, ob die OLK tatsächlich am Ziel vorbeigeht. In der SVP wurde offen darüber diskutiert, ob die OLK wirklich notwendig und sinn- voll sei. Aus unserer Sicht könnte man durchaus zurückfahren und ihre Aufgabe irgendwo im AGR integrieren. Die OLK wurde bei uns stark infrage gestellt. Gestern wurde auch gesagt, sie verfüge über viel Kraft. Wenn man nun auf die Punkte eingeht, habe ich jedoch manchmal das Gefühl, man setze der OLK das Königskrönchen auf. Die SVP will keine Könige, uns reicht einer. Wir wollen auch keine Prinzen und schon gar keine Landvögte.

Ich komme zur Motion Tanner: Bei Ziffer 1 fragten wir uns, ob damit die OLK nicht gestärkt werde.

Wir sind der Ansicht, das sei der Fall, und das wollen wir eigentlich nicht. Wir wollen schon gar nicht, dass man das in die Baugesetzgebung aufnimmt oder stärker in der Verordnung verankert.

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Aus diesem Grund lehnen wir Ziffer 1 grossmehrheitlich ab. Bei Ziffer 2 waren wir gespalten. Wir wollen die Kommission nicht aufwerten, sind aber der Meinung, dass mindestens die Wirtschaftlich- keit und die Betriebsabläufe ebenfalls enthalten sein sollen, falls Ziffer 1 angenommen wird. Des- halb nehmen wir Ziffer 2 mehrheitlich an. Zu Ziffer 3: Da haben wir unsere eigenen Juristen, des- halb besteht keine Veranlassung, diese Ziffer zu unterstützen. Wir lehnen sie ab. Ziffer 4 nehmen wir als Postulat an. Wir finden es sinnvoll, dass die Bauwilligen nicht noch gestraft werden sollen.

Es handelt sich um ein Anliegen der Öffentlichkeit, dort eine Regelung zu treffen.

Ziffer 1 der Motion Sommer unterstützen wir als Motion. Der Einbezug der OLK bei landschaftsbild- prägende Bauvorhaben an exponierten und einsehbaren Lagen soll beschränkt werden: Wenn Pe- ter Sommer mit dem OLK-König über Land geht – Lüderenalp–Blapbach–Napf –, stehen im Em- mental auf manchem Hügel Bauten, die gut einsehbar sind. Ich hoffe, dass dort nicht auch noch ein

«Gschtürm« entsteht. Ziffer 2 halten wir für das Beste an dieser Motion: Da wird wirklich beschränkt.

Wenn das rechtskräftig eingezont ist, müsste man wirklich nicht noch den zweiten Gang machen.

Gemäht ist gemäht, und eingeführt ist eingeführt, deshalb sollte man dazu stehen.

Christian Brönnimann, Zimmerwald (BDP). Die OLK muss ihre Arbeit so ausführen, dass sie Bauprojekte in ihrer Planung nicht unnötig verzögert und verteuert. Vor allem landwirtschaftliche Bauten darf die OLK nicht verhindern. In der Landwirtschaft entstehen heute viele grosse Bauten.

Ich möchte das anhand zweier Beispiele ausführen: Die Landwirte werden dazu angehalten, pro- duktiver zu werden. Wenn vier Bauern zusammen einen neuen Stall für 100 Kühe bauen, sind für die Liegeboxen rund 130 Laufmeter notwendig. Teilt man das durch 2, sind es immer noch 65 Me- ter. Es braucht eine Futterachse von rund 80 Metern. Steht die Scheune in der Siloverbotszone, muss zudem Heuraum geschaffen werden. Das führt zu einem sehr grossen Gebäude. Doch das will man heute so: Man muss schliesslich produktiver werden. Der Tierschutz verlangt ständig mehr Platz pro Tier. Damit werden die Bauten eben grösser.

Zweites Beispiel: eine Pouletmasthalle. Diese Hallen sind in der Norm heute für 20 000 Poulets.

Man muss sie ausserhalb der Dörfer auf dem freien Feld bauen, weil sonst wegen der Geruchs- emissionen reklamiert wird. Da die Pouletmasthallen eine gewisse Grösse aufweisen, kommt der Druck der OLK, die moniert, die Halle passe nicht ins Landschaftsbild. Ich glaube, das kann es nicht sein. Man kann von den Bauern nicht verlangen, gegenüber dem Ausland konkurrenzfähig zu wer- den, und sie gleichzeitig behindern, wenn sie sich zusammenschliessen, um etwas zu unternehmen und zu vergrössern. Das geht nicht. Aus diesen Gründen stimmt die BDP-Fraktion sämtlichen Zif- fern als Motion zu.

Daphné Rüfenacht, Biel (Grüne). Vereinfacht gesagt, sorgt die OLK dafür, dass die vielfältige und schöne Landschaft unseres Kantons nicht mit einzelnen Bauten verschandelt wird. Die Grünen stel- len die Aufgaben der OLK nicht infrage. Wir wollen diese Kommission und danken dem Regierungs- rat für die umfassende, klare Antwort. Einleitend möchte ich jedoch folgende Bemerkung anbringen:

Wir begrüssen, dass das Instrument der Voranfrage gefördert werden soll, denn Voranfragen kön- nen Probleme frühzeitig aufzeigen. Auf diese Weise kann ein Projekt, wenn nötig, in einer frühen Phase angepasst werden, sodass es zu keiner oder wenigstens zu einer geringeren Verzögerung kommt. Aufgrund einer massiven Zunahme der Bautätigkeit hat die OLK immer mehr Arbeit. Die logische Folge davon sind Verzögerungen. Da braucht es Anpassungen, und wir begrüssen die eingesetzte Arbeitsgruppe, die unter anderem Lösungen sucht, wie die Zunahme reduziert und die Arbeit bewältigt werden kann.

Zu Ziffer 1 der Motion Tanner: Wenn die OLK Projekte beurteilt, kann sie nicht beraten. Da besteht ein Interessenkonflikt. Wir verstehen jedoch, dass eine Beratung erwünscht ist und würden sie auch sehr begrüssen. Der Regierungsrat prüft, in welcher Form eine solche Beratung umgesetzt werden kann. Wir unterstützen diese Ziffer daher als Motion. Zu Ziffer 2: Die OLK hat klar definierte Aufga- ben und vor allem klare fachliche Kompetenzen. Es macht für uns keinen Sinn, dass sich die OLK mit der Wirtschaftlichkeit auseinandersetzt. Das ist schlicht und einfach nicht ihre Aufgabe. Zu Zif- fer 3: Die Antwort des Regierungsrats ist klar und verständlich. Wir lehnen diese Ziffer deshalb ab.

Ziffer 4 unterstützen wir als Postulat. Die Forderung einer Obergrenze soll geprüft werden, damit wir respektive der Regierungsrat als Entscheidungsinstanz genügend Informationen für einen Ent- scheid hat.

Ich komme zur Motion Sommer: Wir unterstützen die Forderung von Ziffer 1 nur unter dem Vorbe- halt, den der Regierungsrat aufzeigt. Wie bereits erwähnt, stehen wir im Grundsatz hinter den Auf- gaben der OLK. Wir begrüssen jedoch die Prüfung einer Beratungstätigkeit, deshalb bin ich froh

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über das Votum des Motionärs, der einverstanden ist, dass diese Forderung in dem Sinn beantwor- tet werden soll. Ziffer 2 lehnen wir als Motion ab. Gegen eine Prüfung würden wir uns aber nicht wehren. Aber auch hier kann ich unterstreichen, dass die Grünen die Aufgaben im Grundsatz nicht infrage stellen. Zusammenfassen kann ich sagen, dass die vielfältige und schöne Landschaft unse- res Kantons seine Visitenkarte ist und die wichtigste Grundlage für den Tourismus. Diese Land- schaft darf nicht verschandelt werden. Es braucht die OLK. (Der Präsident läutet die Glocke.)

Beat Giauque, Ittigen (FDP). Liest man die Antwort des Regierungsrats zu den Vorstössen, stellt man fest, dass die OLK im Grundsatz nicht bestritten wird. Auch ihre Arbeit wird grundsätzlich aner- kannt. Man stellt aber auch fest, dass Handlungsbedarf besteht. Die FDP teilt diese Aussagen. Sie ist aber auch derselben Meinung wie die Motionäre. Beide Motionäre haben ihre Anliegen bereits mit verschiedenen Beispielen deutlich belegt. Ich will sie nicht wiederholen. Wieder Motionär Som- mer gesagt hat, war die OLK ursprünglich für die Beratung des Regierungsrats gedacht, als Unter- stützung in schwierigeren Fällen. Für so viel und nicht für mehr. Allgemein herrscht also der Ein- druck – auch bei der FDP –, dass die OLK darüber hinaus Einfluss nimmt, insbesondere wenn es unterschiedliche Ansichten gegenüber anderen Architekten gibt, die nicht unbedingt aus ihren Rei- hen stammen. Oder wenn es um Ansichten zum Schutz der Landschaft und des Ortsbildes geht.

Aus Sicht der FDP geht dabei leider vergessen, dass die so genannten qualitativen Verbesserun- gen letztlich teilweise auch höhere Kosten verursachen, die von niemand anderem als von der Bau- herrschaft getragen werden müssen, auch wenn daraus meistens kein wirklicher Mehrwert entsteht.

Nicht zu unterschätzen sind auch die Zeitverzögerungen, die ebenfalls eine finanzielle Seite aufwei- sen. Entscheidend ist aus der Sicht der FDP, dass man ein Gespräch führt, dass zwischen den Be- teiligten ein Dialog stattfindet. Genau diese Diskussion vor Ort, die vermutlich einiges zur Klärung beitragen würde, finde nicht statt, beklagen die Motionäre. Damit käme man vielleicht auch zu ande- ren Lösungen als diejenigen, welche die OLK mit ihrem Bericht zwingend bekannt gibt. Auf diese Weise könnte sich letztlich auch der Aufwand für alle Beteiligten reduzieren. In dem Sinn sind also Massnahmen gefordert.

Eine Möglichkeit wäre beispielsweise eine Voranfrage. In unserer Gemeinde, in Ittigen, ist es so, dass wir die OLK gar nicht brauchen. Vielmehr haben wir ein eigenes Organ; es heisst «Fachbera- tung». Ich nenne Ihnen kurz die Aufgaben dieser Fachberatung: Der Gemeinderat bestimmt unab- hängige, in Gestaltungsfragen ausgewiesene Fachleute, welche die Bauwilligen, die Projektverfas- senden sowie die Baubewilligungsbehörde in allen Fällen berät, in denen es um Strassen, Quartiere sowie Ort- und Landschaftsbilder von Bedeutung geht oder in denen spezielle bau- und aussen- raumgestalterische Fragen aufgeworfen werden. Bei diesen Fachleuten handelt es sich um Archi- tektinnen und Architekten, Landschaftsarchitektinnen und -architekten, um Fachleute bezüglich Ökologiefragen, Bauberaterinnen und Bauberater sowie vom Berner Heimatschutz Ortsplanerinnen und Ortsplaner, die nach rein fachlichen Kriterien ausgewählt werden. Ihre Empfehlungen sind zu berücksichtigen, sie selbst haben aber auch die Meinung der Projektverfassenden zu berücksichti- gen. Zudem haben sie sich – das ist der letzte Punkt – insbesondere auf Gestaltungsfragen zu be- schränken. Mit diesem Instrument fahren wir recht gut. Vielleicht könnte dies ein Lösungsansatz sein. Das bedingt jedoch, dass die Projektverfassenden anklopfen und für diese Beratung Bereit- schaft zeigen. Schwieriger wird es, wenn sie mit einem fixfertigen Projekt kommen.

Ich komme zurück zu den Motionen. Die FDP will, dass möglichst bald etwas geschieht und die Situation verbessert wird. Die OLK soll aber auch entlastet werden. Sie soll sich auf das Wesentli- che und auf die speziellen und schwierigen Fälle konzentrieren. Die FDP unterstützt beide Motio- nen. Damit steht sie dort, wo die Regierung ein Postulat wünscht oder sogar eine Ablehnung, in Widerspruch zu den Antworten der Regierung. Zum Schluss: Die Pflege des Orts- und Land- schaftsbildes muss weiterhin gewährleistet bleiben. Das sind wir auch den kommenden Generatio- nen schuldig. Die FDP unterstützt beide Vorstösse, Sommer und Tanner, integral als Motion.

Marc Jost, Thun (EVP). Wenn man der Debatte bisher zugehört hat, konnte man mit Genugtuung feststellen, dass alle Fraktionen Handlungsbedarf sehen und Verbesserungen bei der OLK voran- treiben wollen. Auch die EVP vertritt die Haltung, dass tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Aller- dings hatten wir bei der Vorberatung dieser Vorstösse auch den Eindruck, dass aufgrund negativer Erfahrungen mit einzelnen Personen oder Personengruppen nun die ganzen Strukturen infrage ge- stellt werden. Das scheint mir eine wichtige Vorbemerkung zu allen Veränderungen, die an die Hand genommen werden sollen. Wenn es an einzelnen Orten Konflikte gab, müssen nicht unbe- dingt die Strukturen das Problem sein. Ich glaubte, Peter Bernasconi spreche mit meinen Notizen.

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Ich wollte ungefähr dasselbe sagen – mit zwei Unterscheiden: Bei der Motion Tanner sind auch wir auf der Linie der Regierungsantwort und sehen ein, dass es sinnvoll und wünschenswert ist, dass die OLK auch Beratungen macht. Das ist jedoch eine grosse Herausforderung für dieses Milizgre- mium, wenn es keine Kostenfolgen für den Kanton haben soll. Das ist die Überzeugung der EVP und auch ihre Botschaft an die Regierung. Wenn diese Beratung ermöglicht werden soll, muss eine Lösung gesucht werden, die keine neuen Kosten auslöst. Das wiederum hängt mit Ziffer 4 der Moti- on Tanner zusammen, die eine Kostenobergrenze setzen will. Wir sind bereit, Ziffer 4 als Postulat zu überweisen, dies mit der Bemerkung, dass eine Obergrenze immer auch die Kosten decken und keine neuen ungedeckten Kosten für den Kanton auslösen soll. Diese beiden wichtigen Punkte möchten wir bei der Motion Tanner dem hinzufügen, was die Antwort der Regierung vorgibt. Wir werden Ziffer 1 überweisen. Ziffer 2 werden wir ablehnen: Der Auftrag besteht nicht bezüglich Wirt- schaftlichkeit, sondern bezüglich Ästhetik. Die Unabhängigkeit betrachten wir als gewährleistet, ins- besondere auch deshalb, weil auch das Verwaltungsgericht das in einem gewissen Rahmen gutge- heissen hat. Wir sehen gewisse Gefahren; es muss hinsichtlich der Zuständigkeiten innerhalb der Kommission sauber gearbeitet werden. Wenn es aber so gemacht wird, wie es beschrieben ist, ist die Unabhängigkeit gewährt. Ziffer 4 nehmen wir, wie gesagt, als Postulat an.

Bei der Motion Sommer sind wir für die Überweisung von Ziffer 1 als Motion. Wir weisen aber auch hier auf den Vorbehalt des Regierungsrats hin; wir möchten die Schutzgebiete wirklich von dieser Beschränkung ausnehmen. Wir sind bereit, Ziffer 2 als Postulat zu überweisen, wenn diese Anlie- gen nachher in der Nutzungsplanung berücksichtigt werden können.

Thomas Brönnimann, Mittelhäusern (glp). Ich kann mich relativ kurz fassen, das Wichtigste wur- de gesagt. Die glp-CVP-Fraktion ist von der Antwort der Regierung befriedigt und folgt bei allen Zif- fern ihren Vorschlägen. Natürlich kann man immer Einzelfallbeispiele zitieren, bei denen sich die Kommission vielleicht nicht so verhalten hat, wie man es sich wünschen würde. Ich glaube aber, im Grossen und Ganzen erfüllt die Kommission ihre Aufgabe. Deshalb folgen wir bei beiden Motionen in allen Punkten der Regierung.

Bethli Küng-Marmet, Saanen (SVP). Ich gehöre zu denen, die vielleicht gerade in eine andere Richtung reden: Aus meiner Sicht wäre die OLK ein sehr gutes Beispiel für etwas, das man im Zuge von ASP und Sparmassnahmen streichen könnte. Weshalb sage ich das? – Im ersten Artikel der OLK geht es um die Ästhetik. Ich zeige Ihnen auf, dass jede Gemeinde ein gültiges griffiges Bau- reglement hat. Die Gemeinde Saanen zum Beispiel hat seit 1971 ein Baureglement, das sie immer wieder den Anpassungen, die vom Kanton kamen, ebenfalls angepasst hat. Sie achtet speziell auf die Ästhetik in unserer Region. Niemand soll mir sagen, wir hätten Schandflecke punkto Ästhetik in unserem Gebiet. Wir brauchen keine OLK, die uns von unten herauf Vorschriften macht und drein- redet, sogar Bauten verhindert oder verzögert und uns noch mehr Kosten aufbürdet. Ich bitte den Rat, insbesondere Ziffer 1 der Motion Tanner abzulehnen. Mit Ziffer 1 wird der OLK noch mehr Macht zugeschoben; das wäre ein absolutes Eigengoal. Je weniger OLK es gibt, desto weniger Kosten und Verzögerungen hat man. Ich bitte Sie, die Motion eins abzulehnen und die Motion zwei anzunehmen.

Ernst Tanner, Ranflüh (EDU). Ich danke für die verschiedenen Voten. Sie zeigen mir, dass Ände- rungsbedarf besteht. Ich möchte dem Regierungspräsidenten Christoph Neuhaus für die Arbeit danken, welche die Arbeitsgruppe hier geleistet hat. Unsere Motionen haben etwas bewegt. Im Fall der OLK sind viele Bürger aus dem ganzen Kanton Bern betroffen. Sehr viele Landwirte, die zur Versorgung unserer Schweiz beitragen, wurden nervlich sehr stark strapaziert. Zudem mussten sie extreme Zusatzkosten bezahlen, weil die Fachberichte der OLK in vielen Fällen negativ ausgefallen sind. Die Auflagen der OLK dürfen die Projekte nicht verteuern. Das ist uns wichtig. Sie dürfen auch das Arbeitsaufkommen nicht erhöhen. Ich bin überzeugt, dass Ziffer 1, Beratungsangebot der OLK, nicht mehr Kosten verursachen wird, weil wir wollen, dass es nur so ausgeführt wird, wie es auch von der Denkmalpflege im Mitbericht abgegeben wird. Wir wehren uns für die betroffenen Men- schen und sind gegen die ungerechten Machspiele. Vögte brauchen wir keine mehr. Ich fordere Regierungspräsident Neuhaus auf, das AGR, die OLK, die Statthalter und die Baubehörden schrift- lich zu informieren, dass die OLK-Berichte nur Mitberichte sind und nicht zwingend umgesetzt wer- den müssen. Zur Abstimmung: Für Ziffer 1 und 2 bitte ich um Überweisung als Motion. Ziffer 3 ziehe ich zurück. Bei Ziffer 4 halten wir an der Überweisung als Motion fest. Ich danke dem Rat für sein Mitmachen.

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Peter Sommer, Wynigen (FDP). Die Diskussion hat gezeigt, dass es nicht um Einzelfälle geht. Es ist vielmehr bezüglich der Funktion der OLK ein breites Unbehagen vorhanden. Zum Votum der SVP zu Ziffer 1: Fritz Reber sagte, damit werde der Status der OLK ein Stück weit zementiert. Das sehe ich nicht ganz so. Bisher war das mit der regierungsrätlichen Verordnung geregelt, die sich auf Artikel 144 des Baugesetzes stützt, der lediglich auf die Kommission zur Pflege der Orts- und Land- schaftsbilder hinweist. Weiter steht noch etwas im Baubewilligungsdekret. Das alles ist jedoch sehr rudimentär. Genau da setzt meine Motion an: Ich möchte, dass im Baubewilligungsdekret respekti- ve im Baugesetz selbst genauer und klarer geregelt wird, welche Funktion die OLK hat. Damit ist auch gesagt, dass das Parlament in diesem Gesetzgebungsprozess respektive auch im Baubewilli- gungsdekret direkt Einfluss nehmen kann. Ich glaube auch nicht daran, Bethli Küng, dass es hier politisch möglich wäre, die OLK abzuschaffen. Ich weiss, dass ein breites Unbehagen vorhanden ist. Ich bin jedoch dezidiert der Meinung, dass es die OLK braucht. Man muss aber klar festlegen, welche Aufgaben sie hat. Sie muss sich auf ihre Kernkompetenzen und ihre Kernaufgaben be- schränken. Sie hat in der Tat zu viel Macht und hat diese Macht teilweise auch ausgenützt; das ist wohl unbestritten. Ich bin auch der Überzeugung, dass wir ein sauberes Instrument für eine klare Interessenabwägung hätten. Zu Peter Bernasconi: Es ist klar, dass die Überweisung von Ziffer 2 meiner Motion vielleicht zur Folge hätte, dass in der Zonenplanung die Aspekte der Ästhetik der OLK verstärkt berücksichtigt werden müssten. Der Bauherr hätte jedoch Gewissheit und wüsste, woran er ist. Es kann nicht sein, dass dieselbe OLK im Rahmen der Zonenplanung eine Beurteilung abgibt und nachher, wenn es um konkrete Bauobjekte geht, eine komplett andere Meinung vertritt.

Das ist für die Bauherren unhaltbar und bewirkt nur grosse Unsicherheit. Ich wandle die Ziffern 1 und 2 nicht, sondern halte an der Motion fest.

Christoph Neuhaus, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor. Ich bin froh um die differenzierte Diskussion, die im Rat geführt wurde. Ich habe mit einigen dezidierten Gegnern der OLK gespro- chen und habe dabei den Eindruck gewonnen, man dürfe gar nicht mehr bauen. Gestern war ich am Fest des Schwingerkönigs Matthias Sempach: In der Halle sassen 1000 Personen. Es ist eine neue Halle, die in der Landwirtschaftszone gebaut wurde, so lang wie der Ratssaal und vielleicht etwas weniger breit. Gestern wurde auch gesagt, die OLK dominiere; wenn die OLK entschieden habe, dann sei es ein Entscheid und kein Mitbericht. Dieser Aussage muss ich klar widersprechen;

das stimmt so nicht. Ich nenne Ihnen vier Beispiele: In Riggisberg beurteilte die OLK das Projekt des Abbruchs eines Ökonomieteils und des Neubaus einer Scheune mit Stall als nicht ästhetisch.

Sie begründete das in mehreren Fachberichten damit, dass die grossvolumige Scheune das Ge- samtbild der Hofgruppe sowie der umliegenden Landschaft nachträglich beeinträchtige. Das AGR nahm eine Gesamtinteressenabwägung vor und kam zum Schluss, dass die landwirtschaftlichen Interessen höher zu gewichten seien als die Interessen des Orts- und Landschaftsbildes. Das kön- nen Sie in der Verfügung vom 26. April 2012 nachlesen. In Rüderswil war die OLK beim Neubau eines Milchviehstalls der Ansicht, er ordne sich nicht genügend ins Ortsbild und in die inventarisier- ten Baugruppen ein. Deshalb seien die Masse des Stalls auf das Minimum zu reduzieren. Das AGR kam zum Schluss, auf der betreffenden Parzelle gebe es keinen Alternativstandort. Das Interesse des Bauern, den Stall dort realisieren zu können, sei höher zu gewichten als das öffentliche Interes- se des Orts- und Landschaftsbildes – nachzulesen in der Verfügung vom 7. März 2013. Der Neubau einer Betriebsleiterwohnung in der Nähe von Heimiswil wurde ursprünglich in zwei Fachberichten negativ beurteilt. Auch da entschied das AGR letztlich, dass der Bauherr das Projekt mit einer Än- derung verbessert habe, und gewichtete die landwirtschaftlichen Interessen höher als die ästheti- schen Interessen, welche von den OLK als nicht erfüllt beurteilt wurden. Das Projekt wurde mit Ver- fügung vom 29. April 2013 bewilligt. Die Berner Oberländer erinnern sich vermutlich an die Diskus- sion um die Fussgängerhängebrücke über die Guntenbachschlucht zwischen Aeschlen und Sigris- wil. Die OLK verlangte eine Tiefersetzung der Brücke, um den Eingriff in die Landschaft zu minimie- ren. Das AGR war der Meinung, man könne nicht allein die ästhetischen Interessen berücksichti- gen, denn eine Tiefersetzung der Brücke hätte den Orchideen-Buchenwald in Mitleidenschaft gezo- gen. Zudem sei die Brücke in der Landschaft zwar sichtbar, aber nur als feine Linie. In der Verfü- gung vom 22. Juli 2011 kann man das nachlesen, zudem kann man mittlerweile über die Brücke gehen. Vermutlich wurden einige der Äusserungen im Rat aufgrund einer persönlichen Erfahrung oder Betroffenheit gemacht. Wir sprechen bekanntlich vor allem über die Gesuche, die nicht bewil- ligt wurden.

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Es wurde auch gefordert, das Bauen solle nicht verzögert werden. Ich wiederhole: Empfehlen Sie allen, das Mittel Bauvoranfrage zu nutzen. Häufig kommt es vor, dass man eine Bauidee hat, bei den Banken den Kredit organisiert und schliesslich mit dem Bau beginnen will. Möglicherweise wird das Projekt von jemandem gezeichnet, der zwar das entsprechende Programm gut im Griff hat, aber etwa gleich schlecht sieht wie ich – ich sehe auf dem einen Auge nicht so gut und bin kein be- sonderer Ästhet –, sodass das Ganze nicht so gut herauskommt. Deshalb empfehle ich, eine Bau- voranfrage zu machen, um zu sehen, was man überhaupt darf, bevor man zu planen beginnt, sonst entstehen Kosten.

Der Regierungsrat streitet keineswegs ab, dass bei der Arbeit der OLK Verbesserungen notwendig sind. Es geht einerseits darum, die Anzahl Gesuche, die behandelt werden müssen, zu beschrän- ken, und anderseits darum, zu helfen und zu beraten, anstatt einfach festzustellen, was nicht geht.

Der Regierungsrat will durchaus Anpassungen, diese müssen jedoch differenziert vorgenommen werden.

Man darf aber nicht meinen, man könne die OLK ausschalten und damit sei die Welt wieder in Ord- nung. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Gutachten zum Teil nötig sind. Bei der Bau-, Ver- kehrs- und Energiedirektion, welche die Einsprachen teilweise beurteilen muss, oder der höheren Instanz Verwaltungsgericht sind Gutachten nötig. Es gibt unzählige Beispiele, bei denen man sich auf die OLK abstützte und Einsprachen, beispielsweise von Nachbarn, abgewiesen wurden. Eine Ausschaltung der OLK hätte zur Folge, dass ihre Aufgabe an die Gemeinden und an das Regie- rungsstatthalteramt zurückgeht. Grossrätin Küng nickt: Darüber bin ich froh, denn das Saanenland hat eine gute Bauverwaltung. Derzeit weist der Kanton Bern 379 Gemeinden auf; im kommenden Jahr werden es noch 362 sein. Es gibt, Grossrätin Küng, nicht nur gute Bauverwalterinnen und Bauverwalter in diesem Kanton: Es gibt auch andere. Wenn es bei den Gemeinden und entspre- chend bei den Statthaltern zu Fehlern und Staus kommt, wird dereinst wieder darüber diskutiert werden, den Gemeinden die Baukompetenz wegzunehmen und sie nach Bern zu zügeln. Ich habe es auch schon gesagt: Ich möchte nicht für irgendein Dachflächenfenster nach Bern gehen. Ich he- be deshalb den kleinen Warnfinger: Passen Sie auf, was Sie machen. Halten Sie den berühmten Gott vor Augen und machen Sie es so wie der Regierungsrat: Behandeln Sie diese Motionen diffe- renziert und folgen Sie dem Antrag des Regierungsrats.

Präsident. Wir stimmen zunächst punktweise über die Motion Tanner ab, wobei Ziffer 3 zurückge- zogen wurde. – Unser Spezialist hat gestern Abend bis um halb elf gearbeitet, damit die Abstim- mungen heute klappen. (Applaus)

Abstimmung (Ziff. 1)

Der Grosse Rat beschliesst:

Ja 124

Nein 23

Enthalten 1

Präsident. Der Rat hat Ziffer 1 der Motion angenommen.

Abstimmung (Ziff. 2)

Der Grosse Rat beschliesst:

Ja 73

Nein 76

Enthalten 0

Präsident. Der Rat hat Ziffer 2 der Motion abgelehnt.

Abstimmung (Ziff. 4)

Der Grosse Rat beschliesst:

(8)

Septembersession 2013 2013.0083 8

Ja 72

Nein 76

Enthalten 0

Präsident. Der Rat hat Ziffer 4 der Motion abgelehnt. Wir stimmen nun punktweise über die Motion Sommer ab.

Abstimmung (Ziff. 1)

Der Grosse Rat beschliesst:

Ja 127

Nein 19

Enthalten 2

Präsident. Der Rat hat Ziffer 1 der Motion angenommen.

Abstimmung (Ziff. 2)

Der Grosse Rat beschliesst:

Ja 88

Nein 61

Enthalten 1

Präsident. Der Rat hat Ziffer 2 der Motion angenommen.

Referenzen

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