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I 139/2003 FIN 26. November 2003 47C
Interpellation
3349 Frainier, Belprahon (CVP)
Weitere Unterschriften: 8 Eingereicht am: 16.06.2003
Bürokratischer Mehraufwand im Zusammenhang mit den neuen Lohnausweisen
Mit dem neuen Lohnausweis werden die Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2005 gezwungen, einen Lohnausweis auszustellen, in dem sämtliche Spesen und alle in Geldwert zu berechnenden Vorteile, die Gegenstand eines Arbeitsvertrages sind, zu deklarieren. Die Deklarationspflicht wird somit stark ausgeweitet und der neue Lohnausweis wird statt bisher fünf neu fünfzehn Punkte enthalten.
Wir begrüssen die Idee eines gesamtschweizerischen Einheitslohnausweises, mit dem auch die Beziehungen zwischen den Unternehmen, die in unterschiedlichen Kantonen tätig sind, vereinfacht werden können. Laut heutigem Stand der Dinge führt der neue Lohnausweis aber zu einer starken Zunahme der Kosten und administrativen Belastungen, die auf die Unternehmen überwälzt werden sollen. Wie man sich vorstellen kann, werden vor allem die KMU unter diesen zusätzlichen Belastungen zu leiden haben.
1. Ist sich die Regierung bewusst, dass der neue Lohnausweis, der ab 2005 gelten wird, nicht nur Anpassungskosten (neue Investitionen, Änderungen beim Betriebsprozess) verursachen, sondern bei den KMU, die den überwiegenden Teil der Unternehmen ausmachen, auch und vor allem zu neuen, unverhältnismässig hohen administrativen Belastungen führen werden?
2. Ist sich die Regierung bewusst, dass dieses Vorhaben in völligem Widerspruch zur heutigen Tendenz steht, wonach alles zu unternehmen ist, um die KMU von administrativen Belastungen zu befreien?
3. Sieht die Regierung eine Möglichkeit, den neuen Lohnausweis so anzupassen, dass er zu keiner Zunahme oder gar zu einer Abnahme der administrativen Kosten und Belastungen für die Unternehmen führt?
4. Ist die Regierung bereit, von der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK), die im kommenden Juli tagen wird, zu verlangen, dass sie die Auswirkungen des neuen Lohnausweises auf die KMU untersucht und alle erdenklichen Kosten senkenden Massnahmen trifft?
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Antwort des Regierungsrats
Die Schweizerische Steuerkonferenz und die Eidgenössische Steuerverwaltung haben einen neuen gesamtschweizerischen Lohnausweis ausgearbeitet. Anlass dazu gab die formelle Steuerharmonisierung, die seit der Steuerperiode 2003 nun in allen Kantonen realisiert ist. Dass der Lohnausweis neu gestaltet werden muss, ist aber nicht nur in der Steuerharmonisierung begründet, sondern ebenso durch den Trend der Wirtschaft, Gehaltsnebenleistungen als Instrumente der Personal- und Lohnpolitik einzusetzen. Diese Leistungen sind bekanntlich auch auf dem Lohnausweis aufzuführen. Heute können sie aber mangels klarer Vorgaben auf dem Lohnausweis vergessen werden. Der neue Lohnausweis löst den bisherigen, seit über 30 Jahren geltenden Lohnausweis und diverse kantonale Lohnausweise ab. Es soll künftig nur noch einen schweizerischen Lohnausweis geben.
Auf Ersuchen der Wirtschaft wird die Einführung des neuen Lohnausweises um ein Jahr verschoben. Er kann somit für die Steuerperiode 2005 auf freiwilliger Basis verwendet werden und ist ab der Steuerperiode 2006 obligatorisch einzusetzen. In der Zwischenzeit sollen die noch offenen Diskussionspunkte bereinigt werden, so dass auch die Wirtschaft hinter dem neuen Lohnausweis stehen kann.
Zu den einzelnen Fragen
Frage 1
Der Regierungsrat weiss, dass die Einführung des neuen Lohnausweises einen einmaligen Einführungsaufwand verursachen wird. Die Frage des zumutbaren Aufwands wurde denn auch zwischen Vertretern der Schweizerischen Steuerkonferenz und Vertretern des Schweizerischen Gewerbeverbands, der economiesuisse und der Treuhand-Kammer diskutiert. Aufgrund dieser Gespräche wurde der Entwurf des neuen Lohnausweises bzw. der Vorschriften dazu, wie sie im Februar 2003 vorlagen, geändert.
Der Aufwand für die Arbeitgebenden wurde auf das Notwendigste beschränkt, und es konnte eine einvernehmliche Lösung zwischen den Steuerbehörden und den Vertretern der Spitzenverbände der Wirtschaft gefunden werden.
Eine kantonale oder gesamtschweizerische Untersuchung seitens der Behörden über die Kostenfolge der Einführung des neuen Lohnausweises gibt es nicht. Hinzu kommt, dass die letzten Details des neuen Lohnausweises bzw. der dazugehörigen Vorschriften noch in Diskussion sind, und ohne die endgültige Fassung nur schwerlich eine Aussage zu den Einführungskosten gemacht werden kann.
Frage 2
Nach den Ergebnissen der mit den Wirtschaftsverbänden geführten Gespräche dürfte der administrative Aufwand auch für die KMU tragbar sein. Immerhin mussten bereits heute die Gehaltsnebenleistungen auf dem Lohnausweis deklariert werden. Die Mehrbelastung hängt also u.a. davon ab, ob bisher alle Lohnbestandteile deklariert wurden oder nicht.
Das ändert aber nichts daran, dass den Arbeitgebenden schon heute die ausgerichteten
„fringe benefits“ bekannt sind, und der mit einer detaillierten Deklaration verbundene Aufwand sich in Grenzen halten dürfte. Zur Diskussion steht ausserdem
eine vereinfachte Lösung für KMU mit einfachen Verhältnissen wie beispielsweise Coiffeure, Schreiner etc. Diese Punkte sind Gegenstand der noch laufenden Gespräche, weshalb im heutigen Zeitpunkt eine abschliessende Beurteilung nicht möglich ist.
Der Regierungsrat ist bestrebt, die administrative Belastung der Wirtschaft, insbesondere der KMU, nach Möglichkeiten zu senken. Diese Bestrebungen müssen sich jedoch an den Rahmen übergeordneter Gesetze halten. Die im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und im kantonalen Steuergesetz enthaltene Verpflichtung der Arbeitgebenden, für ihre Mitarbeitenden vollständig ausgefüllte Lohnausweise zu erstellen,
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kann nicht unter dem Titel der administrativen Entlastungen eingeschränkt werden. Im Übrigen wird – wie bereits erwähnt – mit dem neuen Lohnausweis nur nach Leistungen der Arbeitgebenden gefragt, die schon heute deklariert werden müssen.
Frage 3
Der Regierungsrat kann sich grundsätzlich mit den Zielen des neuen Lohnausweises einverstanden erklären. Die letzten Details des Lohnausweises bzw. der Vorschriften dazu werden in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsvertretern aber erst ausgearbeitet. Der Regierungsrat kann sich daher im heutigen Zeitpunkt nicht abschliessend zur gestellten Frage äussern.
Es dürfte allerdings schwierig sein, triftige Gründe gegen die Anwendung eines gesamtschweizerischen Formulars im Kanton Bern zu finden. Dies umso mehr, als die Steuerverwaltung im Einklang mit der Empfehlung der Schweizerischen Steuerkonferenz bei der Einführung des neuen Lohnausweises in Bagatellfällen kulant vorgehen wird, wenn sie feststellt, dass die Lohnnebenleistungen falsch deklariert worden sind. Hinzu kommt, dass gemäss Art. 102 Abs. 2 DBG die eidgenössische Steuerverwaltung als Aufsichtsbehörde für den Bezug der direkten Bundessteuer die Verwendung bestimmter Formulare vorschreiben kann.
Frage 4
Wie eingangs erwähnt, wurde die Einführung des neuen Lohnausweises noch einmal um ein Jahr verschoben. Dies wird zum Anlass genommen, allenfalls noch bestehende Differenzen gesamtschweizerisch mit den Wirtschaftsverbänden zu bereinigen. Der Kanton Bern ist in diesen Gremien vertreten und wird alles daran setzen, dass sich die Auswirkungen auf die KMU in einem vertretbaren Rahmen bewegen.
An den Grossen Rat