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zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2019 der Stadt Bottrop Anhang

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Anhang

der Stadt Bottrop

zum

Jahresabschluss auf den

31. Dezember 2019

(2)
(3)

Inhaltsverzeichnis

Seite

A. Vorbemerkungen ... 3

B. Anhang zur Schlussbilanz ... 4

I. Allgemeine Angaben... 4

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ... 4

III. Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen (AKTIVA) ... 7

1. Anlagevermögen ... 7

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ... 7

1.2 Sachanlagen ... 8

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ... 8

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ... 11

1.2.3 Infrastrukturvermögen ... 14

1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden ... 20

1.2.5 Kunstgegenstände ... 21

1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge ... 22

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung ... 24

1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ... 26

1.3 Finanzanlagen ... 29

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen ... 30

1.3.2 Beteiligungen ... 31

1.3.3 Sondervermögen ... 33

1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens ... 33

1.3.5 Ausleihungen ... 35

2. Umlaufvermögen ... 38

2.1 Vorräte ... 38

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ... 40

2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens ... 43

2.4 Liquide Mittel ... 44

3. Aktive Rechnungsabgrenzung ... 44

IV. Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen (PASSIVA) ... 46

1. Eigenkapital ... 46

1.1 Allgemeine Rücklage ... 46

1.2 Sonderrücklagen ... 48

1.3 Ausgleichsrücklage ... 48

1.4 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ... 49

2. Sonderposten ... 49

2.1 Sonderposten für Zuwendungen ... 49

2.2 Sonderposten für Beiträge ... 51

(4)

2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich ... 53

2.4 Sonstige Sonderposten ... 53

3. Rückstellungen ... 55

3.1 Pensionsrückstellungen ... 56

3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten ... 57

3.3 Instandhaltungsrückstellungen ... 58

3.4 Sonstige Rückstellungen ... 59

4. Verbindlichkeiten ... 62

4.1 Anleihen ... 62

4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ... 63

4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ... 65

4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ... 66

4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ... 66

4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ... 67

4.7 Sonstige Verbindlichkeiten... 67

4.8 Erhaltene Anzahlungen ... 70

5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten ... 70

V. Erläuterung zur Ergebnisrechnung ... 72

VI. Erläuterung zur Finanzrechnung ... 84

XIII. Ergänzende Hinweise gem. § 45 Abs. 2 KomHVO NRW ... 91

XIV. Nachweis der Stiftungsmittel ... 91

XV. Angaben zu Organen und Mitgliedschaften nach § 95 Abs. 3 GO NRW ... 95

XVI. Anlagen ... 107

 Anlagenspiegel

 Forderungsspiegel

 Eigenkapitalspiegel

 Sonderpostenspiegel

 Rückstellungsspiegel

 Verbindlichkeitenspiegel

 Ermächtigungsübertragungen nach § 22 KomHVO NRW

(5)

A. Vorbemerkungen

Der Landtag Nordrhein-Westfalen (NRW) hat am 12. Dezember 2018 das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKFWG NRW) verabschiedet. Mit Wirkung vom 01.01.2019 tritt somit eine veränderte Gemeindeordnung (GO) sowie die neue Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen - KomHVO NRW) - vormals Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) - und weitere neu gefasste kommunalrechtliche Vorschriften in Kraft. Als Übergangsregelung wurde seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) bestimmt, dass die neu gefassten Vorschriften zur Aufstellung des Jahresabschlusses erstmalig zum 31.12.2019 zur Anwendung kommen.

Der vorliegende Abschluss 2019 und die darin gefassten Verweise auf haushaltsrechtliche Bestimmungen beziehen sich deshalb auf die Kommunalhaushaltsverordnung NRW (Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW zu Inkrafttreten des 2. NKFWG und der KomHVO vom 15.02.2019).

Aufgrund dessen hat die Stadt Bottrop unter Beachtung der §§ 95 ff. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie der Bestimmungen des sechsten Abschnitts der Kommunalhaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss lehnt sich an den handelsrechtlichen Jahresabschluss für große Kapitalgesellschaften an.

Der Jahresabschluss besteht gem. § 38 Abs. 1 KomHVO NRW aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Im Anhang sind nach § 45 Abs. 1 KomHVO NRW zu den Posten der Bilanz und den Positionen der Ergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte diese beurteilen können. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 46 bis 48 KomHVO NRW beizufügen.

Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Bottrop auf den 31.12.2018 nebst Anlagen wurde am 06.09.2019 durch den Stadtkämmerer aufgestellt und am 09.09.2019 durch den Oberbürgermeister bestätigt. Der Rat der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 26.11.2019 den Jahresabschluss 2018 nebst Anlagen zur Kenntnis genommen und die Angelegenheit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung gem. § 102 Abs. 1 GO NRW überwiesen. In der Sitzung des Rates der Stadt vom 23.06.2020 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2018 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt sowie über die Behandlung des Jahresfehlbetrages entschieden.

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B. Anhang zur Schlussbilanz

I. Allgemeine Angaben

Gem. § 45 KomHVO NRW sind im Anhang zu den Posten der Bilanz und den Positionen der Ergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte diesen hinsichtlich der Ertrags-, Finanz-, Vermögens- und Schuldenlage beurteilen können. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können. Die Berichterstattung im Anhang ist auf die wesentlichen Aspekte zu beschränken.

Die Gliederung der Schlussbilanz erfolgte nach den Vorschriften des § 42 KomHVO NRW. Die einzelnen Posten der Bilanz sind im Anhang unter Angabe der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert (§ 45 KomHVO NRW).

Die bilanziellen Umschichtungen von Vermögensgegenständen vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen werden im Anlagenspiegel als Abgänge und in umgekehrter Weise als Zugänge dargestellt. Insoweit wird auf die Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen verwiesen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Erfassung und Bewertung der Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten für Zwecke des Jahresabschlusses fanden die Vorschriften der §§ 33 – 37 und §§ 42 – 44 der KomHVO NRW Anwendung. Soweit das Neue Kommunale Finanzmanagement keine eigenständigen Rechtsvorschriften beinhaltet, wurden die einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zu Grunde gelegt.

Die Bewertung des im Jahresabschluss auszuweisenden Vermögens und der Schulden erfolgte unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (§ 33 Abs. 1 KomHVO NRW). Entsprechend dem Grundsatz der Vollständigkeit wurden in der Bilanz sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden wertmäßig dargestellt. Soweit Bewertungs- oder Ansatzwahlrechte in Anspruch genommen wurden, erfolgt eine Erläuterung der jeweiligen Bilanzposition.

Insbesondere wurden die Vermögensgegenstände und Schulden grundsätzlich nach dem Prinzip der Einzelbewertung gem. § 33 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW bewertet.

Darüber hinaus wurde im Bereich des Sachanlagevermögens abweichend von dem Grundsatz der Einzelbewertung auf die Möglichkeit der Bildung von Festwerten zurückgegriffen (§ 35 i. V. m. § 29 Abs. 1 Nr. 1 KomHVO NRW). Soweit das Bewertungswahlrecht der Festwertbewertung in Anspruch genommen wurde, ist dies bei der entsprechenden Bilanzposition erläutert.

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Gem. § 33 Abs. 1 Nr. 5 KomHVO wurden die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden beibehalten.

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten gem. § 34 Abs. 2 KomHVO NRW bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw.

Herstellungskosten gem. § 34 Abs. 2 und 3 KomHVO NRW bewertet.

Als Anschaffungs- und Herstellungskosten gelten nach § 92 Abs. 2 Satz 2 GO NRW auch die in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Wertansätze, die nach Maßgabe von § 92 Abs. 2 Satz GO NRW i. V. m.

§§ 55 – 58 KomHVO NRW nach vorsichtig geschätzten Zeitwerten gebildet wurden. Insoweit wird auf die dortigen Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten verwiesen.

Bei unentgeltlichen Vermögenszugängen (z. B. Schenkungen) wurden die Anschaffungskosten ermittelt, die im Zeitpunkt des Erwerbs für diese Vermögensgegenstände hätten aufgewendet werden müssen. Der ermittelte aktuelle Zeitwert des erhaltenen Vermögensgegenstandes stellt dabei den aktivierungsfähigen Anschaffungswert dar und wurde in entsprechender Höhe als Wertansatz für den Sonderposten übernommen.

Hinsichtlich der Erfassung und Bewertung der geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde wie folgt vorgegangen:

- von der Möglichkeit gem. § 36 Abs. 3 KomHVO NRW Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 800,00 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen unmittelbar als Aufwand zu verbuchen, wurde kein Gebrauch gemacht

- entsprechend dem Wahlrecht wurden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 800,00 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, als geringwertige Vermögensgegenstände in Inventarlisten erfasst und im laufenden Haushaltsjahr vollständig abgeschrieben.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen gemindert (§ 36 Abs. 1 KomHVO NRW). Die Stadt Bottrop nutzt – mit Ausnahme der Vereinfachungsregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter - ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 36 Abs. 6 KomHVO NRW wurden bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens vorgenommen.

Für die Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren Vermögensgegenständen ist gem. § 36 Abs. 4 KomHVO NRW die vom Innenministerium bekanntgegebene Abschreibungstabelle zugrunde gelegt worden. Anhand dieser „Rahmentabelle“ hat die Stadt Bottrop unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse die Bestimmung der jeweiligen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

Bei den Finanzanlagen wurden die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und das Sondervermögen mit den Anschaffungskosten bewertet. Lediglich die erstmalige Bilanzierung für Zwecke

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der Eröffnungsbilanz erfolgte nach den Bestimmungen des § 56 Abs. 6 KomHVO NRW bzw. bei den Wertpapieren des Anlagevermögens nach den Bestimmungen des § 56 Abs. 7 KomHVO NRW.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen mit den Anschaffungskosten bewertet. Diese entsprechen dem ausgezahlten Betrag. Bei Ausleihungen wird der beizulegende Wert durch den voraussichtlichen Rückzahlungsbetrag bestimmt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte mit den Anschaffungskosten. Soweit am Stichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorgelegen hat, wurde entsprechend § 36 Abs. 8 KomHVO NRW Abschreibungen vorgenommen. Die unter den Vorräten ausgewiesenen gemeindlichen Grundstücke, die zur Veräußerung vorgesehen sind oder Bestandteil eines Umlegungsverfahrens sind, wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, höchstens jedoch mit den ihnen beizulegenden Verkehrswerten bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag bewertet worden.

Etwaige Risiken wurden durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Zugänge zu den Sonderposten sind mit dem Nennbetrag bewertet worden. Die Bilanzierung von erhaltenen Zuwendungen als Sonderposten in der Bilanz wurde im Gleichklang mit der Aktivierung des betreffenden Vermögensgegenstandes vorgenommen. Die Auflösung der Sonderposten wurde bei abnutzbaren Vermögensgegenständen regelmäßig entsprechend der Abnutzung bzw. den Abschreibungen des bezuschussten Vermögensgegenstandes vorgenommen.

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Rückzahlungsbetrag, Rentenverpflichtungen, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist, zu ihrem Barwert sowie Rückstellungen nur in Höhe des Betrages angesetzt, der voraussichtlich notwendig ist. Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden mit dem zum Abschlussstichtag gültigen Umrechnungskurs in Euro umgerechnet.

Aufwendungen und Erträge werden grundsätzlich dem Haushaltsjahr zugeordnet, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden (§ 33 Abs. 1 Nr. 4 KomHVO NRW). Nach öffentlichem Recht erhobene Abgaben, abgabeähnliche Erträge und allgemeine Zuweisungen, die die Gemeinde zurückzuzahlen hat, wurden bei den Erträgen abgesetzt, auch wenn sie sich auf Erträge der Vorjahre beziehen (§ 24 Abs. 4 KomHVO NRW).

Erträge und Aufwendungen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen des gemeindlichen Anlagevermögens, die für die kommunale Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen sind – mit Ausnahme des Vermögens der unselbständigen Stiftungen – unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet worden (§ 44 Abs. 3 KomHVO NRW).

Diese Regelung wurde auf das städtische Vermögen nur dann angewandt, soweit Aufwendungen und Erträge im Einzelfall den Wert von 25.000,00 € überschritten haben (Wesentlichkeitsgrenze).

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III. Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen (AKTIVA)

1. Anlagevermögen

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

31.12.2018 31.12.2019

Immaterielle Vermögensgegenstände 504.860.19 € 472.049,09 €

Immaterielle Vermögensgegenstände sind körperlich nicht fassbar. Eine Aktivierung erfolgt gem. § 44 Abs. 1 KomHVO NRW nur dann, wenn diese entgeltlich erworben wurden. Der Ausweis betrifft entgeltlich erworbene Lizenzen für Standard- und Spezialsoftware sowie für Betriebssystemsoftware, die dazu bestimmt ist, der Kommune längerfristig zu dienen. Die Bewertung erfolgte mit den Anschaffungskosten.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2019 504.860,19 €

Zugänge 103.041,65 €

Abgänge 0,00 €

Umbuchungen +/- 0,00 €

Abschreibungen -135.852,75 €

Stand am 31.12.2019 472.049,09 €

Die Zugänge des laufenden Haushaltsjahres betreffen im Wesentlichen die Anschaffung von Trivial- und Spezialsoftware mit Rechnungswerten zwischen 1.118,60 € und 25.709,95 €. Die Spezifizierung ergibt sich aus dem Inventarisierungsprogramm KAI.

Die Abschreibungen des Jahres 2019 belaufen sich auf 135.852,75 Euro.

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1.2 Sachanlagen

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

31.12.2018 31.12.2019

1.2.1.1 Grünflächen 124.229.069,38 € 125.235.177,97 €

davon Grund und Boden von Park- und sonstigen Grünanlagen 59.503.357,56 € 59.358.007,79 €

davon Grund und Boden von Friedhöfen 18.303.177,25 € 18.294.982,25 €

davon Grund und Boden von sonstigen Sportflächen 3.269.909,87 € 3.265.697,09 €

davon Grund und Boden von Spielplätzen 8.817.015,32 € 8.817.015,32 €

davon Grund und Boden von Dauer- und Kleingärten 14.405.490,50 € 14.405.490,50 € davon Grund und Boden von Wasserflächen, Teichen 403.738,38 € 415.241,40 € davon Grund und Boden von Randflächen, Begleitgrün 28.924,05 € 28.924,05 €

davon Grund und Boden von Unland 202.725,81 € 202.297,81 €

davon Grund und Boden von Naturbiotope, Ausgleichsflächen 372.139,00 € 372.139,00 €

davon Grund und Boden von Gartenland 1.573.637,02 € 1.573.637,02 €

davon Spielgeräte 844.433,51 € 804.702,36 €

davon Festwert Park- und sonstige Grünanlagen 14.914.836,56 € 16.107.358,83 €

davon Straßenbäume 1.589.684,55 € 1.589.684,55 €

Unter den Grünflächen werden neben den gemeindlichen Grünflächen (Friedhöfe, Parkanlagen, Kinderspielplätze etc.) gem. § 42 KomHVO NRW auch die auf diesen Flächen vorhandenen abschreibungs- und nicht abschreibungsfähigen Aufbauten wie Einfriedungen, Spielgeräte, Umzäunungen, Straßenbäume u. a. ausgewiesen.

Die Bewertung der auf den Grünflächen befindlichen Parkanlagen und Friedhöfe sowie der Straßenbäume erfolgte - ausgehend von der Eröffnungsbilanz - gem. § 35 i. V. m. § 29 Abs. 1 Nummern 1 und 3 KomHVO NRW nach dem Festwertverfahren.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2019 124.229.069,38 €

Zugänge 1.411.846,90 €

Abgänge -204.413,95 €

Umbuchungen +/- 0,00 €

Abschreibungen -201.324,36 €

Stand am 31.12.2019 125.235.177,97 €

Die Zugänge des laufenden Haushaltsjahres setzen sich aus dem Erwerb von Grundstücken (Parkanlagen, sonstige Grünanlagen, Friedhofsanlagen) i. H. v. 57.599,83 € sowie dem Erwerb von Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (Neuanschaffung von Spielgeräten) i. H. v. 161.724,80 € zusammen. Darüber hinaus wurde der Festwert für Grünanlagen neu berechnet und um 1.192.522,27 € erhöht.

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Die Abgänge des laufenden Haushaltsjahres betreffen diverse Grundstücksflächen im Bereich der Parkanlagen, sonstige Grünanlagen, Friedhofsanlagen i. H. v. insgesamt 204.282,36 € sowie Spielgeräte i. H. v. 131,59 € (Anschaffungskosten 7.875,20 € abzgl. anteiliger Abschreibungen 7.743,61 €). Ein Teil der sich aus den Veräußerungen des Grund und Bodens von Grünflächen ergebenden Aufwendungen (83.600,27 €) und Erträge (345.302,62 €) wurde gem. § 44 Abs. 3 KomHVO NRW mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Auf die dortige Darstellung wird verwiesen.

Die Abschreibungen des Jahres 2019 entfallen in voller Höhe auf die unter den Grünanlagen ausgewiesenen Spielgeräte.

31.12.2018 31.12.2019

1.2.1.2 Ackerland 9.118.382,35 € 9.078.238,00 €

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2019 9.118.382,35 €

Zugänge 101.176,69 €

Abgänge -141.321,04 €

Umbuchungen +/- 0,00 €

Abschreibungen 0,00 €

Stand am 31.12.2019 9.078.238,00 €

Die Zugänge des laufenden Haushaltsjahres setzen sich aus nachträglichen Anschaffungskosten aus dem Erwerb von drei Grundstücken des Jahres 2018 i. H. v. insgesamt 101.176,69 € zusammen.

Abgänge waren i. H. v. 141.321,04 € aus dem Verkauf einer Teilfläche an der Gartenstraße zu verzeichnen. Ein Teil des sich aus dem Abgang des Grund und Bodens von Grünflächen ergebenden Ertrages von 378.678,96 € wurde gem. § 44 Abs. 3 KomHVO NRW mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Auf die dortige Darstellung wird verwiesen.

31.12.2018 31.12.2019

1.2.1.3 Wald, Forsten 2.832.678,30 € 3.023.194,92 €

davon Grund und Boden von Wald/Forsten 1.713.065,69 € 1.903.815,71 €

davon Aufwuchs Wald/Forsten 1.119.612,61 € 1.119.379,21 €

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Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2019 2.832.678,30 €

Zugänge 191.107,90 €

Abgänge -591,28 €

Umbuchungen 0,00 €

Abschreibungen 0,00 €

Stand am 31.12.2019 3.023.194,92 €

Die Zugänge setzen sich aus zwei Grundstückserwerben an der Droßlingstr. (40.602,67 €) bzw. Im Burenbrock (150.505,23 €) zusammen.

Die Abgänge i. H. v. 591,29 € resultieren aus der Veräußerung einer Teilfläche an der Horsthofstr. inkl.

des anteiligen Abgangs aus dem Bereich des Aufwuchses von Wald und Forsten. Ein Teil des sich aus der Veräußerung von Wald und Forsten ergebenden Ertrages von 733,04 € wurde gem. § 44 Abs. 3 KomHVO NRW mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Auf die dortige Darstellung wird verwiesen.

31.12.2018 31.12.2019 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 20.109.082,67 € 19.937.049,99 €

davon Bauland 6.383.351,96 € 6.355.498,64 €

davon Rohbau-, Bauerwartungsland 3.448.788,00 € 3.448.788,00 €

davon Erbbaugrundstücke 10.276.942,71 € 10.132763,35 €

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2019 20.109.082,67 €

Zugänge 409.221,68 €

Abgänge -580.867,78 €

Umbuchungen +/- 0,00 €

Abschreibungen -386,58 €

Stand am 31.12.2019 19.937.049,99 €

Die Zugänge des Jahres 2019 resultieren aus dem Ankauf von zwei Grundstücken am Schultenkamp (596,69 €) und an der Giesenheide (408.624,99 €)

Die Abgänge des laufenden Haushaltsjahres i. H. v. 580.867,78 € setzen sich aus sechs Vermögensabgängen i. R. von Grundstücksveräußerungen zusammen. Ein Teil des sich aus der Veräußerung sonstiger unbebauter Grundstücke ergebenden Ertrags i. H. v. 659.304,80 € wurde gem.

§ 44 Abs. 3 KomHVO NRW mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Auf die dortige Darstellung wird verwiesen.

Die Abschreibungen des Jahres belaufen sich auf 386,58 €

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1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

31.12.2018 31.12.2019 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 16.884.142,82 € 16.170.358,05 €

davon Grund und Boden 1.921.641,05 € 1.519.956,25 €

davon Gebäude 14.962.501,77 € 14.650.401,80 €

Ausgewiesen werden 16 Kinder- und Jugendeinrichtungen nebst dazugehörigem Grund und Boden.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2019 16.884.142,82 €

Zugänge 471,66 €

Abgänge -401.684,80 €

Umbuchungen +/- 234,52 €

Abschreibungen -312.806,15 €

Stand am 31.12.2019 16.170.358,05 €

Die Zugänge und Umbuchungen betreffen in voller Höhe einen Anbau am Kindergarten Körnerstraße, der im Vorjahr fertig gestellt wurde.

Im Berichtsjahr waren Abgänge i. H. v. 401.684,80 € (Anlagenwert 599.684,80 € abzgl. ant.

Abschreibungen 198.000,00 €) zu verzeichnen. Ein Teil des sich aus der Veräußerung der Grundstücke ergebenden Ertrags i. H. v. 497.990,88 € wurde gem. § 44 Abs. 3 KomHVO NRW mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Auf die dortige Darstellung wird verwiesen.

Die Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Gebäudebestand belaufen sich auf 312.806,15 €.

31.12.2018 31.12.2019

1.2.2.2 Schulen 175.478.379,00 € 171.663.984,91 €

davon Grund und Boden 38.426.298,60 € 38.426.298,60 €

davon Gebäude 137.052.080,40 € 133.237.686,31 €

Ausgewiesen werden Gebäude, selbständige Gebäudebestandteile, Turnhallen und sonstige Gebäude sämtlicher Schulformen (Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen sowie das Berufskolleg) der Stadt Bottrop nebst dazugehörigem Grund und Boden.

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Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2019 175.478.379,00 €

Zugänge 559.819,87 €

Abgänge 0.00 €

Umbuchungen +/- 433.936,95 €

Abschreibungen -4.808.150,91 €

Stand am 31.12.2019 171.663.984,91 €

Die Zugänge i. H. v. 559.819,87 € umfassen die nachträgliche Installation von Sonnenschutzanlagen sowie Anbauten an den folgenden Gebäuden:

 Hauptschule Welheim (Fertiggarage) 13.043,25 €

 Berufskolleg (Ausbau Kosmetikraum) 15.627,23 €

 Grundschule Gregor TS Feldhausen (Sonnenschutz) 38.617,25 €

 Grundschule Astrid-Lindgren (Ausbau OGS-Pavillon) 492.532,14 €

Summe Zugänge 559.819,87 €

Die Umbuchungen i. H. v. 433.936,95 € umfassen bilanzielle Änderungen an den folgenden Grundstücken und Gebäuden:

 Berufskolleg (Ausbau Kosmetikraum) 75.100,78 €

 Grundschule Astrid-Lindgren (Ausbau OGS-Pavillon) 358.836,17 €

Summe Umbuchungen 433.936,95 €

Die Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Gebäudebestand belaufen sich auf 4.808.150,91 €. Darüber hinaus haben sich keine Bestandsveränderungen ergeben.

31.12.2018 31.12.2019

1.2.2.3 Wohnbauten 22.869.746,07 € 21.999.944,22 €

davon Grund und Boden 6.720.445,17 € 6.547.169,31 €

davon Gebäude 16.149.300,90 € 15.452.774,91 €

Ausgewiesen werden Wohngebäude und Bauten, die den Wohngebäuden gleichgestellt sind nebst dazugehörigem Grund und Boden.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2019 22.869.746,07 €

Zugänge 2.926,83 €

Abgänge -173.275,86 €

Umbuchungen +/- 0.00 €

Abschreibungen -699.452,82 €

Stand am 31.12.2019 22.869.746,07 €

(15)

Die Zugänge des Jahres 2019 resultieren aus den anteiligen Kosten der Sanierung der Tiefgarage am Trapez.

Die Abgänge des Berichtsjahres i. H. v. 173.275,86 € (Anschaffungskosten 195.275,86 € abzgl. ant.

Abschreibungen 22.000,00 €) setzen sich aus zwei Grundstücksveräußerungen an der Böckenhoffstr.

und an der Steinbrinkstr. zusammen. Letztere umfasst zusätzlich eine bereits vollständig abgeschriebene bauliche Anlage. Ein Teil des sich aus den Veräußerungen ergebenden Ertrags i. H. v. 221.427,70 € wurde gem. § 44 Abs. 3 KomHVO NRW mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Auf die dortige Darstellung wird verwiesen.

Die Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Gebäudebestand sowie auf Veränderungen des laufenden Haushaltsjahres belaufen sich auf 699.452,82 €.

31.12.2018 31.12.2019 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 50.039.770,51 € 58.016.605,47 €

davon Grund und Boden 11.338.413,20 € 11.338.413,20 €

davon Gebäude 38.701.357,31 € 46.678.192,27 €

Ausgewiesen werden Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude bzw. Gebäudebestandteile sowie Bauten, die den Gebäuden gleichgestellt sind nebst dazugehörigem Grund und Boden.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2019 50.039.770,51 €

Zugänge 2.446.914,22 €

Abgänge -1.123.164,62 €

Umbuchungen +/- 8.539.093,11 €

Abschreibungen -1.886.007,75 €

Stand am 31.12.2019 58.016.605,47 €

Die Zugänge i. H. v. 2.446.914,22 € umfassen Baumaßnahmen an den folgenden Gebäuden:

 FW Stadtmitte Fahrzeughalle 10.738,27 €

 Pavillon/Unterstand am Berliner Platz (Neubau) 13.225,48 €

 FW Stadtmitte Hauptgebäude (Sonnenschutz) 23.728,49 €

 Rathaus (energetische Sanierung) 2.399.221,98 €

Summe Zugänge 2.446.914,22 €

Die Abgänge i. H. v. 1.123.164,62 € (Anschaffungswert 2.027.666,67 € abzgl. ant. Abschreibungen 904.502,05 €) entfallen auf den Abriss des „Jungen Museums“ aufgrund der Erweiterung des August- Everding-Kulturzentrums sowie auf einen Teilabgang des Bilanzwertes des Rathauses i. R. der energetischen Sanierung. Ein Teil des sich aus dem Abgang ergebenden Aufwandes i. H. v.

1.123.164,62 € wurde gem. § 44 Abs. 3 KomHVO NRW mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Auf die dortige Darstellung wird verwiesen.

(16)

Die Umbuchungen des Jahres resultieren i. H. v. 3.162,06 € aus dem in 2018 fertig gestellten Neubau einer Fahrzeughalle an der FW Stadtmitte sowie aus der Fertigstellung der energetischen Sanierung des Rathauses i. H. v. 8.535.931,05 €. Die Beträge waren im Vorjahr in der Bilanzposition 1.2.8 „Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“ verbucht.

Die Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Gebäudebestand belaufen sich auf 1.886.007,75 €.

1.2.3 Infrastrukturvermögen

31.12.2018 31.12.2019 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 97.140.327,24 € 97.074.764,91 €

Ausgewiesen werden sämtliche Grundstücke, auf denen sich das Straßennetz, Wege, Plätze oder Verkehrslenkungsanlagen der Stadt Bottrop befinden.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2019 97.140.327,24€

Zugänge 2.995,61 €

Abgänge -68.557,94 €

Umbuchungen +/- 0,00 €

Abschreibungen 0,00 €

Stand am 31.12.2019 97.074.764,91 €

Die Zugänge des laufenden Haushaltsjahres setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

 Grundstückserwerbe aus Vorjahren – nachträgliche Anschaffungskosten 2.972,61 €

 Zugänge aus Wertkorrekturen nach Veräußerungen in Vorjahren 23,00 €

Summe Zugänge 2.995,61 €

Die Abgänge des laufenden Haushaltsjahres resultieren aus der Veräußerung von vier Grundstücksteilflächen am Altmarkt, einer Teilfläche an der Horsthofstraße, einer Teilfläche an der Kirchstraße und dem Verkauf der gesamten Fläche der Müllerstraße. Ein Teil der sich aus den Veräußerungen des Grund und Bodens von Infrastrukturvermögen ergebenden Aufwendungen (59.017,00 €) und Erträge (29.241,55 €) wurde gem. § 44 Abs. 3 KomHVO NRW mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Auf die dortige Darstellung wird verwiesen.

31.12.2018 31.12.2019

1.2.3.2 Brücken und Tunnel 13.337.876,80 € 13.070.333,09 €

(17)

Als Ingenieurbauwerke wurden insbesondere die Brücken, Stütz- und Lärmschutzbauwerke erfasst und bewertet. Am Stichtag befanden sich insgesamt 66 Ingenieurbauwerke in der Baulast der Stadt Bottrop.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2019 13.337.876,80€

Zugänge 0.00 €

Abgänge -20.401,23 €

Umbuchungen +/- 0,00 €

Abschreibungen -247.142,48 €

Stand am 31.12.2019 13.070.333,09 €

Die Abgänge des Berichtsjahres (Anschaffungswert 90.876,44 € abzgl. ant. Abschreibungen 70.475,21 €) betreffen eine Gehwegbrücke zum Saalbau sowie die Geh- und Radwegbrücke über die Emscher.

Die Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Bestand sämtlicher Ingenieurbauwerke belaufen sich auf 247.142,48€.

31.12.2018 31.12.2019 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 3,00 € 3,00 €

Ausgewiesen werden 3 Anschlussgleise der Stadt Bottrop, die bereits vollständig abgeschrieben sind.

Veränderungen durch Zu- oder Abgänge im laufenden Haushaltsjahr waren nicht zu verzeichnen. Die Streckenabschnitte werden mit dem Erinnerungswert fortgeschrieben.

31.12.2018 31.12.2019 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 139.465.533,57 € 150.019.156,97 €

Ausgewiesen werden sämtliche Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen der Stadt Bottrop.

Sämtliche Vermögenswerte sowie die damit verbundenen Sonderposten werden in einer Nebenbuchhaltung durch den Fachbereich Tiefbau verwaltet.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2019 139.465.533,57 €

Zugänge 9.296.845,39 €

Abgänge -131.374,31 €

Umbuchungen +/- 4.682.393,75 €

Abschreibungen -3.294.241,43 €

Stand am 31.12.2019 150.019.156,97 €

(18)

Die Zugänge des laufenden Haushaltsjahres setzen sich wie folgt zusammen:

 Aktivierung von Auszahlungen für Investitionsvorgänge des Berichtsjahres, die bereits in der Schlussbilanz 2018 unter der Bilanzposition „1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“

ausgewiesen wurden:

- Kanalerneuerung Sterkrader Straße 1.398.183,76 €

- Kanalerneuerung Vonderort-Ost Osselbruchweg 1.104.264,75 €

- Kanalerneuerung EZG 05 An der Berufsschule 1.973.447,63 €

- Kanalerneuerung EZG 26 Wieland-, Wohlgemuth-, Theodor-Storm-Str. 538.744,54 €

- Kanalerneuerung EZG 08 Friedrich-Ebert-Str. 2.184.350,31 €

- Kanalerneuerung Prosperstr. 635.849,60 €

 Aktivierung von nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten für Investitionsmaßnahmen, die bereits zum 31.12.2018 aktiviert waren:

- Kanalerneuerung Am Schleitkamp 375.352,44 €

- Kombikanal Grafenwald-Nord 222.962,08 €

- EZG 18 In der Welheimer Mark 1. BA 494.391,34 €

- Kanalerneuerung Am Venn/Liebrechtstr. 149.142,09 €

- Kanalerneuerung Im Scheierbruch/Alsenstraße 6.594,88 €

- Kanalerneuerung Lindhorststr. 59.094,65 €

- Kanalerneuerung Wiesengrund 64.869,97 €

- Kanalerneuerung Im Brahmkamp westl. 38.695,14 €

- Kanalerneuerung Holtfortstr. 11.227,25 €

- Kanalerneuerung Mühlenflötte/Streuwiese 10.697,72 €

- Kanalerneuerung Dorfheide/Tappenhof 8.922,54 €

- Kanalerneuerung Stellmacher-/Gerberstr. 6.851,07 €

- Kanalerneuerung Rheinbabenstr. 5.483,60 €

- diverse Maßn. mit nachtr. Herstellungskosten von unter 5.000,00 € 7.720,03 €

Summe Zugänge 9.296.845,39 €

Die Abgänge des laufenden Haushaltsjahres i. H. v. 131.374,31 € stehen im Zusammenhang mit der Veräußerung von Kanälen an die Emschergenossenschaft.

Für die im Jahr 2018 noch nicht fertig gestellten bzw. abgeschlossenen Investitionsmaßnahmen der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sind bereits Anschaffungs- und Herstellungskosten durch die entgeltliche Inanspruchnahme von Fremdleistungen oder durch die Erbringung von Eigenleistungen entstanden. Die Fertigstellung erfolgte erst im Verlauf des Berichtsjahres 2019. Soweit Sachanlagen am Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellt sind, erfolgt ein Ausweis unter dem Bilanzposten

„1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“. Mit der Fertigstellung bzw. Beendigung der Investitionsmaßnahme im Jahr 2019 erfolgt eine Umbuchung der bisher als Anlagen im Bau ausgewiesenen Herstellungskosten und geleisteten Anzahlungen. Die Umbuchungen setzen sich wie folgt zusammen:

(19)

 Umbuchung von Anschaffungs- und Herstellungskosten für Investitionsvorgänge des Berichtsjahres, die bereits in der Schlussbilanz 2017 unter der Bilanzposition „1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“ ausgewiesen wurden:

- Kanalerneuerung Sterkrader Straße 58.368,78 €

- Kanalerneuerung Vonderort-Ost Osselbruchweg 403.741,08 €

- Kanalerneuerung EZG 05 An der Berufsschule 147.746,51 €

- Kanalerneuerung EZG 26 Wieland-, Wohlgemuth-, Theodor-Storm-Str. 1.809.739,52 €

- Kanalerneuerung EZG 08 Friedrich-Ebert-Str. 391.147,64 €

- Kanalerneuerung Prosperstr. 1.871.650,22 €

Summe Umbuchungen 4.682.393,75 €

Die Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Bestand der Vermögensgegenstände der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie auf Veränderungen des laufenden Haushaltsjahres belaufen sich auf 3.294.241,43 €.

31.12.2018 31.12.2019 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und

Verkehrslenkungsanlagen 114.001.456,63 € 111.452.511,76 €

davon Gemeindestraßen 64.352.273,53 € 65.087.826,26 €

davon Kreisstraßen 7.578.177,48 € 6.947.264,68 €

davon Landesstraßen 23.390.496,88 € 20.864.984,15 €

davon Märkte 2.207.918,50 € 2.127.587,24 €

davon Parkeinrichtungen 1.387.887,37 € 1.251.772,01 €

davon Verkehrslenkungseinrichtungen 1.208.215,16 € 1.299.640,44 €

davon Beleuchtungsanlagen (teilw. Festwert) 12.101.344,37 € 12.097.580,13 € davon Verkehrseinrichtungen (teilw. Festwert) 1.775.143,34 € 1.775.856.85 €

Bei der Bewertung der Straßen, Wege und Plätze in Bottrop erfolgte - trotz sachgerechter Differenzierung nach ihren verschiedenen Schichten - keine Unterscheidung in Verschleißschicht, Tragschicht und Unterbau, da diese einen Nutzungs- und Funktionszusammenhang und somit eine Bewertungseinheit bilden.

Abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung wurde für die Beleuchtungsanlagen (nur Straßenbeleuchtung) sowie die Verkehrseinrichtungen (Straßenschilder etc., Buswartehäuschen) mit Ausnahme der Ampeln und Hinweisbeschilderung von der Möglichkeit der Bildung von Festwerten (§ 35 i.

V. m. § 29 Abs. 1 Nummern 1 und 3 KomHVO NRW) Gebrauch gemacht.

(20)

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2019 114.001.456,63 €

Zugänge 3.803.656,36 €

Abgänge -117.468,46 €

Umbuchungen +/- 2.808.508,13 €

Abschreibungen -9.043.640,90 €

Stand am 31.12.2019 111.452.511,76 €

Die Zugänge des laufenden Haushaltsjahres setzen sich wie folgt zusammen:

Gemeindestraßen:

 Neuausbau An der Berufsschule 1.192.813,68 €

 Neuausbau Kirchhellener Str. 274.135,02 €

 Neuausbau Friedrich-Ebert-Str. 609.335,69 €

 Neuausbau Im Pinntal 73.856,63 €

 Erschließung B-Plan 75 Gottfried-Kappen-Weg 34.894,74 €

 Erschließung B-Plan 75 Habichtweg 68.567,69 €

 Erschließung B-Plan 75 Hellen Str. 146.154,04 €

 Erschließung B-Plan 75 Schlagkamp 131.604,46 €

 Erschließung B-Plan 75 Schwarthoffstr. 37.307,70 €

 Erschließung B-Plan 75 Sperberweg 41.015,47 €

 Erschließung B-Plan 75 Tappenhof 199.435,96 €

 Erschließung B-Plan 75 Theo-Kleppe-Weg 45.640,43 €

 Erschließung B-Plan 75 Vogelsrauh 65.754,63 €

 Heimannstraße nachtr. HK 1.758,11 €

 Am Quellenbusch nachtr. HK 96.851,18 €

 Gladbecker Str. (Fußgängerzone) nachtr. HK 312.275,34 €

Landesstraßen:

 Osterfelder Str. nachtr. HK 85.142,87 €

Verkehrslenkungseinrichtungen:

 Umrüstung von Lichtsignalanlagen/Steuergeräten 377.247,62 €

 2 Parkscheinautomaten 9.865,10 €

Summe Zugänge 3.803.656,36 €

Die Abgänge des Berichtsjahres i. H. v. 117.468,46 € (Anschaffungskosten 604.076,30 € abzgl. anteiliger Abschreibungen 486.607,84 €) resultieren aus Abgängen aufgrund der Teilerneuerung der in den Zugängen genannten Straßen. Ferner wurden Teilabgänge i. R. von Grundstücksveräußerungen im Bereich der Horsthofstr., der Kirchstr. und des Altmarkts verbucht, bei denen die abgehenden Grundstücksflächen der Nutzungsart „Straßennetz mit Wegen, Plätzen oder Verkehrslenkungsanlagen“

zugeordnet waren. Ein Teil der sich aus dem Abgang des Straßenvermögens aufgrund des Neuausbaus ergebenden Aufwendungen (34.262,50 €) und durch Veräußerungsvorgänge erzielten Erträge

(21)

(4.411,53 €) wurden gem. § 44 Abs. 3 KomHVO NRW mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Auf die dortige Darstellung wird verwiesen.

Für die im Jahr 2018 noch nicht fertig gestellten bzw. abgeschlossenen Investitionsmaßnahmen der Straßen, Wege und Plätze sind bereits Anschaffungs- und Herstellungskosten durch die entgeltliche Inanspruchnahme von Fremdleistungen oder durch die Erbringung von Eigenleistungen entstanden. Die Fertigstellung erfolgte erst im Verlauf des Berichtsjahres 2019. Soweit Sachanlagen am Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellt sind, erfolgt ein Ausweis unter dem Bilanzposten „1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“. Mit der Fertigstellung bzw. Beendigung der Investitionsmaßnahme im Jahr 2019 erfolgt eine Umbuchung der bisher als Anlagen im Bau ausgewiesenen Herstellungskosten und geleisteten Anzahlungen.

Die Umbuchungen setzen sich wie folgt zusammen:

Umbuchung von Anschaffungs- und Herstellungskosten für Investitionsvorgänge des Berichtsjahres, die bereits in der Schlussbilanz 2018 unter der Bilanzposition „1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“ ausgewiesen wurden:

Gemeindestraßen:

 Neuausbau An der Berufsschule 40.946,19 €

 Neuausbau Kirchhellener Str. 12.168,09 €

 Neuausbau Friedrich-Ebert-Str. 24.634,37 €

 Neuausbau Im Pinntal 291.481,17 €

 Erschließung B-Plan 75 Gottfried-Kappen-Weg 110.106,60 €

 Erschließung B-Plan 75 Habichtweg 216.358,00 €

 Erschließung B-Plan 75 Hellen Str. 461.173,45 €

 Erschließung B-Plan 75 Schlagkamp 415.263,78 €

 Erschließung B-Plan 75 Schwarthoffstr. 117.720,45 €

 Erschließung B-Plan 75 Sperberweg 129.419,94 €

 Erschließung B-Plan 75 Tappenhof 629.298,84 €

 Erschließung B-Plan 75 Theo-Kleppe-Weg 144.013,49 €

 Erschließung B-Plan 75 Vogelsrauh 207.481,73 €

 Gladbecker Str. (Fußgängerzone) 3.523,15 €

Kreisstraßen:

 Neuausbau Vossundern 4.918,88 €

Summe Umbuchungen 2.808.508,13 €

Die Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Bestand des Straßennetzes mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen sowie auf Veränderungen des laufenden Haushaltsjahres belaufen sich auf 9.043.640,90 €.

(22)

31.12.2018 31.12.2019 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.425.727,79 € 1.399.250,19 €

davon Brunnenanlagen 248.782,22 € 215.521,64 €

davon Lärmschutzbauwerke 1.176.945,57 € 1.183.728,55 €

Zu den sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens zählen Aufbauten und Gebäude des Infrastrukturvermögens, die nicht den Bilanzpositionen 1.2.3.1 bis 1.2.3.5 zugeordnet werden können.

Insbesondere handelt es sich hier um Brunnenanlagen und Lärmschutzbauwerke, die auf städtischen Plätzen errichtet wurden.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2019 1.425.727,79 €

Zugänge 37.583,90 €

Abgänge 0,00 €

Umbuchungen +/- 0,00 €

Abschreibungen -64.061,50 €

Stand am 31.12.2019 1.399.250,19 €

Die Zugänge des Jahres 2019 resultieren aus der Errichtung einer Bühne in der Fußgängerzone der Gladbecker Straße.

Die planmäßigen Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Bestand der sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens belaufen sich auf 64.061,50 €.

1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden

31.12.2018 31.12.2019

1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 266.359,00 € 214.979,40 €

Ausgewiesen werden Gebäude und Bauten der Stadt Bottrop, die auf Grundstücken errichtet wurden, die nicht im Eigentum der Stadt Bottrop stehen. Der Ausweis am Stichtag entfällt auf die Büchereizweigstelle Boy (Grundstück im Eigentum des Bundesvermögensamtes), den Parkstreifen an der Kirchhellener Straße zwischen Overbeckstraße und Schubertstraße (Grundstück im Eigentum des Landes Nordrhein- Westfalen), auf Flüchtlingsunterkünfte in Bottrop-Kirchhellen „Auf der Bredde“ (Grundstück im Eigentum der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer und der Kath. Kliniken Emscher-Lippe GmbH – KKEL) sowie auf einen Parkplatz am Montessori-Kinderhaus am Tappenhof 7 (Grundstück im Eigentum der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop mbH).

(23)

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2019 266.359,00 €

Zugänge 35.550,60 €

Abgänge 0,00 €

Umbuchungen +/- 0,00 €

Abschreibungen -86.930,20 €

Stand am 31.12.2019 214.979,40 €

Die Zugänge des Berichtsjahres betreffen die Neuerrichtung eines Parkplatzes am Montessori- Kinderhaus in Kirchhellen. Eigentümer des Grund und Bodens ist die Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop mbH.

Die Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Bestand der Bauten auf fremden Grund und Boden belaufen sich auf 86.930,20 €.

1.2.5 Kunstgegenstände

31.12.2018 31.12.2019 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 22.816.563,27 € 22.912.642,27 €

Diese Bilanzposition enthält sämtliche beweglichen Vermögensgegenstände, die für die Kulturpflege bedeutsam sind. Der Kunstbesitz setzt sich aus Kunstwerken, Kunstgegenständen und Skulpturen sowie Gegenstände des Museums für Ur- und Ortsgeschichte zusammen. Das Stadtarchiv bzw. die Bau- und Bodendenkmäler der Stadt Bottrop wurden unter Anwendung der Bewertungsregelungen des

§ 56 Abs. 3 u. 4 KomHVO NRW jeweils mit einem Erinnerungswert von je 1,00 € bewertet.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2019 22.816.563,27 €

Zugänge 96.079,00 €

Abgänge 0,00 €

Umbuchungen +/- 0,00 €

Abschreibungen 0,00 €

Stand am 31.12.2019 22.912.642,27 €

Die Zugänge des laufenden Haushaltsjahres setzen sich wie folgt zusammen:

Ankauf eines Kunstwerks von Reinhard Wieczorek 6.200,00 €

Schenkung von 2 Kunstwerken von Ulrich Erben 20.000,00 €

Ankauf eines Portfolios an Fotos von Michael Wolf 29.750,00 €

Schenkung von 3 Fotographien aus dem Portfolio von Michael Wolf 3.000,00 €

Schenkung eines Kunstwerks von Tobias Pils 37.128,00 €

Schenkung einer Standarte mit der Gestalt der Heiligen Elisabeth 1,00 €

Summe Zugänge 96.079,00 €

(24)

1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge

31.12.2018 31.12.2019 1.2.6 Maschinen technische Anlagen und Fahrzeuge 9.458.754,71 € 11.128.770,93 €

davon Maschinen 225.156,34 € 363.755,38 €

davon technische Anlagen 1.421.718,23 € 1.582.577,30 €

davon Betriebsvorrichtungen 446.529,82 € 520.392,34 €

davon Fahrzeuge 7.365.350,32 € 8.662.045,91 €

Der Ausweis betrifft alle Maschinen und maschinelle Anlagen, wie z. B. Kehrsaugmaschinen, Hubstapler, Vibrationsplatten, mobile Verkehrsradargeräte usw., die unmittelbar der Leistungserstellung der jeweiligen Verwaltungseinheit dienen. Darüber hinaus werden sämtliche im Eigentum der Stadt Bottrop stehenden Fahrzeuge ausgewiesen. Hierzu gehören gleichermaßen die Spezialfahrzeuge, z. B. der Feuerwehr und des Rettungsdienstes.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2019 9.458.754,71 €

Zugänge 3.059.217,67 €

Abgänge -11.492,06 €

Umbuchungen +/- 384.854,86 €

Abschreibungen -1.762.564,25 €

Stand am 31.12.2019 11.128.770,93 €

Die Zugänge des laufenden Haushaltsjahres setzen sich wie folgt zusammen:

Maschinen:

 4 Stromerzeuger 24.076,96 €

 1 Druckereimaschine 32.249,00 €

 1 Verkehrsradarstation 39.776,03 €

Summe Zugänge Maschinen 96.101,99 €

Technische Anlagen:

 1 Funkalarmanlage 2.996,50 €

 1 Videoüberwachungsanlage 4.102,05 €

 1 Telefonanlage nachtr. AK 6.426,00 €

 1 Notrufsystem eCall 15.716,33 €

 Photovoltaikanlagen an 5 Standorten 125.000,00 €

 1 Fahrradwaschanlage 28.850,42 €

 1 Digitalfunkanlage 119.188,57 €

 1 Notstromaggregat 102.282,89 €

Summe Zugänge technische Anlagen 404.562,76 €

(25)

Betriebsvorrichtungen:

 1 Reparaturstand für Fahrräder 2.538,27 €

 1 Mobiles Grünes Zimmer 69.109,25 €

 9 Ladestationen für Elektrofahrzeuge 17.710,10 €

Summe Zugänge Maschinen 89.357,62 €

Fahrzeuge

 1 Faltrad Tem Link C7i 790,00 €

 1 E-Bike Faltrad Tilt 500 889,93 €

 1 Fiat Pankda Pop (Gebrauchtfahrzeug) 1.550,00 €

 1 E-Bike Bergamont E-Horizon N8 CB 2.520,00 €

 1 Pedelec Victoria eUrban 11,5 Wave 3.099,00 €

 1 Anhänger Böckmann 4.736,20 €

 1 Anhänger GTB 1200 VT2 4.765,95 €

 1 Seat Ibiza 1.4 16 V „Good Stuff“ (Gebrauchtfahrzeug) 4.999,00 €

 1 Kompakttraktor John Deere 2036 22.610,00 €

 3 Renault KANGOO 89.252,56 €

 3 Renault ZOE LIFE 79.104,99 €

 1 Ford COM Custom 240L2 Trend 31.724,48 €

 1 DOOSAN Frontstapler D30G Plus 31.999,10 €

 2 Doppelkabinen IVECO 35S14 D 86.870,00 €

 1 Doppelkabine IVECO 50C18A8 52.181,50 €

 1 Mercedes Benz 516 CDI Sprinter 61.796,70 €

 1 Gerätewagen VW Amarok DC 67.295,02 €

 3 MAN TGE 5.180 SB 213.493,14 €

 1 Mercedes Benz 519 CDI Sprinter 75.279,40 €

 2 Rettungstransportwagen 228.780,27 €

 1 Wacker Neuson Mobilbagger EW65 117.215,00 €

 3 Tanklöschfahrzeuge TLF 3000 822.218,59 €

 1 MAN Bus „Rollmobs“ 464.047,81 €

 techn. Nachrüstung diverser Fahrzeuge 1.976,66€

Summe Zugänge Fahrzeuge 2.469.195,30 €

Summe Zugänge Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 3.059.217,67 € Die Abgänge i. H. v. insgesamt 11.492,06 € (Anschaffungskosten 609.974,71 € abzgl. ant. Abschreibung 598.482,65 €) des laufenden Haushaltsjahres betreffen eine Fliesenschneidemaschine sowie diverse Fahrzeuge, die veräußert oder verschrottet wurden. Ein Teil des sich aus den Veräußerungen ergebenden Ertrags i. H. v. 29.575,15 € wurde gem. § 44 Abs. 3 KomHVO NRW mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Auf die dortige Darstellung wird verwiesen.

Die Umbuchungen setzen sich wie folgt zusammen:

Umbuchung von Anschaffungs- und Herstellungskosten für Investitionsvorgänge des Berichtsjahres, die bereits in der Schlussbilanz 2018 unter der Bilanzposition „1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“ ausgewiesen wurden:

(26)

Technische Anlagen:

 1 Notrufsystem eCall 50.680,91 €

 1 Digitalfunkanlage 10.074,80 €

 1 Notstromaggregat 55.992,59 €

Summe Umbuchungen technische Anlagen 116.748,30 €

Betriebsvorrichtungen:

 7 Ladestationen für Elektrofahrzeuge 30.218,81 €

Summe Umbuchungen Betriebsvorrichtungen 30.218,81 €

Fahrzeuge

 2 Rettungstransportwagen 121.975,00 €

Summe Umbuchungen Fahrzeuge 121.975,00 €

Umbuchungen aus der Bilanzposition 1.2.7 „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ :

Maschinen:

 1 Multirotor G4 Surveying-Robot RTK 38.298,60 €

 1 Leica ScanStation P30 System 77.614,15 €

Summe Umbuchungen Maschinen 115.912,75 €

Summe Umbuchungen Maschinen, technische. Anlagen, Fahrzeuge 384.854,86 € Die planmäßigen Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Bestand der Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeuge sowie auf Veränderungen des laufenden Haushaltsjahres belaufen sich auf 1.762.564,25 €.

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung

31.12.2018 31.12.2019 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.853.602,01 € 12.762.407,34 €

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst alle Einrichtungsgegenstände der gesamten städtischen Verwaltung wie Büros, Werkstätten (einschl. der erforderlichen Werkzeuge), der Schulen (Grund- und Fachausstattung), der Bibliotheken sowie der sonstigen städtischen Einrichtungen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind entsprechend der unter Punkt „II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ gemachten Ausführungen erfasst und bewertet worden. Unter Bezugnahme auf das Bewertungsvereinfachungsverfahren gem. § 35 i. V. m. § 29 Abs. 1 Nummern 1 und 3 KomHVO NRW wurden für die nachfolgend genannten Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung Festwerte gebildet:

(27)

 Grund- und Fachausstattung Schulen 7.438.511,33 €

 Bücher/Medien (Stadtbücherei inkl. Zweigstellen) 991.935,00 €

 Dienst- und Schutzkleidung (Feuerwehr) 335.166,00 €

 PC-Ausstattung 321.767,13 €

 Atemschutzgeräte 180.700,00 €

 Grund- und Fachausstattung der Kindertageseinrichtungen 192.751,33 €

 Feuerlöscher 71.500,00 €

 Feuerwehrschläuche 39.800,00 €

 Netzwerkausstattung 24.709,33 €

Summe Festwerte 9.596.840,12 €

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2019 12.853.602,01 €

Zugänge 1.331.543,51 €

Abgänge -6.335,85 €

Umbuchungen -112.244,38 €

Abschreibungen -1.304.157,95 €

Stand am 31.12.2019 12.762.407,34 €

Die Zugänge des Berichtsjahres i. H. v. 1.331.543,51 € setzen sich aus 244 Vermögensgegenständen bzw. Sachgesamtheiten mit Anschaffungskosten zwischen 882,55 € (Beamer Casio XJ-F100W) und 148.709,54 € (Speicher ISILON H400) im Gesamtwert von 702.951,53 € sowie aus Vermögensgegenständen mit Einzelanschaffungskosten unterhalb von 800,00 € (GWG) im Gesamtwert von 628.591,98 € zusammen.

Die Abgänge i. H. v. 6.335,85 € (Anschaffungswert 677.608,63 € abzgl. ant. Abschreibungen i. H. v.

671.272,78 €) infolge von Veräußerungsvorgängen, Diebstahl und Verschrottung wegen Vollverschleißes betreffen u. a. Laubbläser, Rasenmäher, Bohrmaschinen, Reinigungsmaschinen, Werkzeugkoffer, und Arbeitslifte.

Die Umbuchungen i. H. von 112.244,38 € (Anschaffungswert 122.883,89 € abzgl. ant. Abschreibungen 10.639,51 €) umfassen zwei Maschinen (Leica ScanStation P30 System und Multirotor G4 Surveying- Robot RTK), die im Vorjahr irrtümlicherweise unter der Bilanzposition 1.2.7 „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ ausgewiesen wurde und nunmehr in die korrekte Bilanzposition 1.2.6 „Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge“ umgebucht wurden. Darüber hinaus wurde im Jahr 2019 ein Ergometer UBK835 geliefert, für das bereits im Jahr 2018 der Kaufpreis entrichtet wurde (Vorkasse). Der Kaufpreis i.

H. v. 3.668,37 € wurde im Vorjahr in der Bilanzposition 1.2.8. „geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“

verbucht.

Die planmäßigen Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Bestand der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie auf Veränderungen des laufenden Haushaltsjahres belaufen sich auf 1.304.157,95 €.

(28)

1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau

31.12.2018 31.12.2019 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 33.267.961,37 € 33.148.521,29 €

davon geleistete Anzahlungen 0,00 € 0,00 €

davon Anlagen im Bau 33.267.961,37 € 33.148.521,29 €

Bei den Anlagen im Bau handelt es sich um Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, die sich zum Bilanzstichtag in der Herstellung befanden.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2019 33.267.961,37 €

Zugänge 16.617.336,86 €

Abgänge 0.00 €

Umbuchungen +/- -16.736.776,94 €

Stand am 31.12.2019 33.148.521,29 €

Die nach der jeweiligen Bilanzposition der Investitionsmaßnahme kumulierten Zugänge des Berichtsjahres setzen sich wie folgt zusammen:

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

 Ankauf GuB und Planung Grünflächen 71.921,39 €

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

 Kinder- und Jugendeinrichtungen 743.294,92 €

 Schulen 1.437.004,00 €

 Wohngebäude 463.168,24 €

 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 3.782.241,91 € 1.2.3 Infrastrukturvermögen

 Brücken und Tunnel 30.958,23 €

 Kanäle 8.158.834,05 €

 Straßen, Wege, Plätze 1.876.471,44 €

1.2.6 Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeuge 51.942,68 €

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.500,00€

Summe Zugänge 16.617.336,86 €

(29)

Aufgrund der Fertigstellung verschiedener bereits in der Schlussbilanz zum 31.12.2018 unter den

„Anlagen im Bau“ ausgewiesenen Investitionsmaßnahmen konnte eine Umbuchung der nachfolgend zusammengefassten Vermögensbereiche erfolgen. Die entsprechenden Zugänge im Sachanlagenvermögen sind dort jeweils hinreichend als Umbuchung erläutert:

1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 234,52 €

1.2.2.2 Schulen 433.936,95 €

1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 8.539.093,11 € 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 4.682.393,75 €

1.2.3.5 Straßen, Wege und Plätze 2.808.508,13 €

1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 268.942,11 €

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.668,37 €

Summe Umbuchungen 16.736.776,94 €

Der Bestand der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau zum Stichtag setzt sich (strukturiert nach der jeweiligen Bilanzposition) wie folgt zusammen:

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

 Software Dienstplan 9.258,20 €

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

 Erwerb Teilfläche Körnerstr. 102/1 21.794,59 €

 Badesee Töttelberg 142.878,45 €

Summe unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 164.673,04 € 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

 Jugendfreizeitstätte Kirchhellen 890.149,71 €

 Sekundarschule Kirchhellen 6.327.818,88 €

 Ersatzgebäude Bauhof Werkstraße 5.023.561,19 €

 Sanierung Siedlung Borsigweg 747.267,96 €

 Sanierung Janusz-Korczak-Gesamtschule 219.496,32 €

 Erweiterung Hauptfeuerwache 66.848,52 €

 OGS Gregorschule (TS Feldhausen) 379.371,50 €

 OGS Richard-Wagner-Schule 51.171,77 €

 OGS Droste-Hülshoff-Schule 146.583,09 €

 OGS Astrid-Lindgren-Schule 165.697,15 €

 Erweiterung Museum Quadrat 2.338.434,72 €

 Sanierung Hauptschule Kirchhellen 776.700,13 €

 Erweiterung Kulturzentrum (IC 2017) 1.086.255,71 €

 Bürgerhaus Batenbrock 112.632,48 €

 Div. Maßnahmen im Einzelwert bis 50.000,00 € 284.523,07 € Summe bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 18.616.512,20 €

(30)

1.2.3 Infrastrukturvermögen

1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens:

 Alter Postweg (Tausch) 197,72 €

 Gahlener Straße (Ankauf) 7.939,08 €

 Hemmers Pöhlken (Übertragung) 13.499,50 €

Summe Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 21.636,30 € 1.2.3.2 Brücken:

 Geh-/Radwegbrücke Prosperwäldchen 48.058,53 €

 Brücke Ebelstraße 24.403,98 €

Summe Brücken 72.462,51 €

1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen:

 Regenrückhaltebecken Raiffeisenstr. 119.159,09 €

 Kanalsanierung Alleestraße/Auf der Bredde 59.334,32 €

 Kanalsanierung EZG 21 Ebel 281.743,94 €

 Nachtigallental 1.045.439,28 €

 Kanalerneuerung Holbeinstraße 153.235,14 €

 Kanalerneuerung Auf der Koppe/Windmühlenweg 51.530,48 €

 Erschließung B-Plan 36 Gewerbegebiet Brandenheide 181.747,08 €

 Erschließung B-Plan 91 Im Pinntal 105.090,61 €

 Pumpwerk Im Brinkmannsfeld 279.625,40 €

 Borbecker-/Einbleckstraße 68.462,33 €

 Kanalsanierung EZG 06 Vorthbach 2. BA 121.933,35 €

 Kanalsanierung Im Brahmkamp östl. 196.947,85 €

 Kanalsanierung Knappen-/Feuerwerkerstraße/Im Emscherbruch/Speckenbruch 1.205.636,04 €

 Druckentwässerung Overhagen/Im Kamp 143.307,59 €

 EZG 08 Brauer-/Karl-Engert-/Essener Straße 896.310,73 €

 Kanalsanierung Neustraße 65.592,59 €

 Kanalsanierung EZG 26 Rohrvortrieb 2.377.761,33 €

 Grund- und Regenwasserkanal Schneiderstraße 1.561.713,02 €

 Div. Maßnahmen im Einzelwert bis 50.000,00 € 1.465.361,44 €

Summe Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 10.379.931,61 € 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen:

 Horster Straße 5. BA 69.363,87 €

 Gewerbepark Flugplatz Schwarze Heide 231.264,02 €

 Projekt Ruhrpilot 109.957,15 €

 Lehmkuhle 107.244,97 €

 Nordring 461.823,38 €

 Parkplatz Bahnhofstraße 86.373,78 €

 Erschließung B-Plan 36 Brentanostraße 277.365,59 €

 Stadteingang Essener Straße: Rad- und Gehweg, Grünfläche 56.142,89 €

 Innovation-City 2012 – Trapez 89.469,30 €

 B-Plan 2.10 Ludgeristraße 228.652,67 €

(31)

 Schneiderstraße 980.247,14 €

 In der Welheimer Mark 338.056,21 €

 Essener-/Brauer-/Karl-Engert-Straße 123.288,24 €

 Div. Einzelmaßnahmen im Einzelwert bis 50.000,00 € 557.597,02 € Summe Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 3.716.846,23 € 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler

 Karbondiorama (Dreidimensionale Lycopoden-Rekonstruktionen) 62.381,00 € 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge

 Grüne Wand „Helix Elementa“ 43.374,68 €

 Erneuerung Leitstelle Hauptfeuerwache 8.568,00 €

Summe Maschinen, technische Anlagen Fahrzeuge 51.942,68 €

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung

 Fertigung Bücherschrank Bibliothek 1.500,00 €

 Herstellung Möbel Museum für Ur- und Ortsgeschichte 51.377,52 €

Summe Betriebs- und Geschäftsausstattung 52.877,52 €

Stichtagsbestand geleistete Anzahlung, Anlagen im Bau 33.148.521,29 €

1.3 Finanzanlagen

Unter den Finanzanlagen werden die Vermögenswerte der Gemeinde ausgewiesen, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken oder dem Geschäftsbetrieb zu den Betrieben der Gemeinde sowie den damit zusammenhängenden Ausleihungen dienen sollen.

Bei dieser Position sind die wirtschaftlichen Unternehmen und Einrichtungen der Gemeinde (verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form sowie die Wertpapiere des Anlagevermögens und die Ausleihungen angesetzt.

Die Bewertung der Zu- und/oder Abgänge des laufenden Geschäftsjahres erfolgt nach Maßgabe der Wertansätze für Vermögensgegenstände gem. § 34 KomHVO NRW mit den Anschaffungskosten.

Die zum Stichtag ausgewiesenen Finanzanlagen werden unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsanforderungen des § 34 ff. KomHVO NRW bewertet. Finanzanlagen unterliegen keiner Abnutzung, insoweit entfällt die Maßgabe der planmäßigen Abschreibungen. Gem. § 36 Abs. 6 KomHVO NRW sind allerdings außerplanmäßige Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens vorzunehmen. Sie können bei Finanzanlagen vorgenommen werden, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der diesen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Für die Ermittlung des beizulegenden Wertes ist kein konkreter Zeithorizont vorgegeben, in dem z. B. Preisnotierungen für die Bestimmung des Wertansatzes zu ermitteln sind. Das pflichtgemäße Ermessen zur Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung

(32)

entfällt bei einer nur vorübergehenden Wertminderung. Von einer vorübergehenden Wertminderung kann dabei ausgegangen werden, wenn zu erwarten ist, dass innerhalb der Nutzungszeit die Wertminderung wieder entfällt und die eingetretene Wertminderung auch nicht von langfristiger Natur ist. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Wertminderung lediglich auf der Grundlage eines Jahresfehlbetrages der jeweiligen Finanzanlage eingetreten ist.

Soweit sich Erträge und Aufwendungen aus Wertveränderungen von Finanzanlagen ergeben haben, wurden diese nach Maßgabe des § 44 Abs. 3 KomHVO NRW mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.

Diese Regelung wurde auf das Finanzanlagevermögen nur dann angewandt, soweit Aufwendungen und Erträge im Einzelfall den Wert von 25.000,00 € überschritten haben (Wesentlichkeitsgrenze).

Weitere Hinweise und Erläuterungen sowie Angaben gem. § 45 Abs. 2 Nr. 10 KomHVO – soweit sie sich auf die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Bottrop beziehen – ergeben sich aus dem Beteiligungsbericht des Jahres 2019.

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen

31.12.2018 31.12.2019

Anteile an verbundenen Unternehmen 9.724.034,23 € 9.721.611,17 €

Bei den verbundenen Unternehmen handelt es sich um solche Unternehmen, auf die die Stadt Bottrop einen beherrschenden Einfluss ausübt. Dieser wurde in der Regel dann angenommen, wenn die Stadt Bottrop an dem Unternehmen einen Anteil von mehr als 50,0 % innehat.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2019 9.724.034,23 €

Zugänge 0,00 €

Abgänge 0,00 €

Abschreibungen (außerplanmäßig – ergebniswirksam) -2.423,06 €

Stand am 31.12.2019 9.721.611,17 €

Folgende Anteile an verbundenen Unternehmen wurden bilanziert:

 Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung AöR (BEST) 9.644.625,54 €

 Gesellschaft für Stadtmarketing Bottrop mbH i. L. (GSB) 76.985,63 € 9.721.611,17 € Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen wurden dahingehend überprüft, ob Umstände vorlagen, die für eine dauerhafte Wertminderung sprachen. Für den hier ausgewiesenen Anteil der Stadt Bottrop an der Gesellschaft für Stadtmarketing Bottrop mbH i. L. wurde bereits mit Beschluss des Rates der Stadt Bottrop in der Sitzung vom 24.09.2013 sowie aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Stadtmarketing Bottrop mbH vom 17.10.2013 die Liquidation der Gesellschaft beschlossen. Zum Liquidator wurde der Steuerberater Herr Thomas Lefarth, Bottrop bestellt. Die Liquidation war zum Zeitpunkt der Aufstellung des

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