• Keine Ergebnisse gefunden

zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2016 der Stadt Bottrop Anhang

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2016 der Stadt Bottrop Anhang"

Copied!
100
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Anhang

der Stadt Bottrop

zum

Jahresabschluss auf den

31. Dezember 2016

(2)

Inhaltsverzeichnis

Seite

A. Vorbemerkungen ... 4

B. Anhang zur Schlussbilanz ... 5

I. Allgemeine Angaben ... 5

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ... 5

III. Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen (AKTIVA) ... 8

1. Anlagevermögen ... 8

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ... 8

1.2 Sachanlagen ... 9

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ... 9

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ... 11

1.2.3 Infrastrukturvermögen ... 14

1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden ... 21

1.2.5 Kunstgegenstände ... 22

1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge ... 22

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung ... 24

1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ... 26

1.3 Finanzanlagen ... 30

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen ... 30

1.3.2 Beteiligungen ... 31

1.3.3 Sondervermögen ... 32

1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens ... 33

1.3.5 Ausleihungen ... 35

2. Umlaufvermögen ... 39

2.1 Vorräte ... 39

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ... 41

2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens ... 44

2.4 Liquide Mittel ... 44

3. Aktive Rechnungsabgrenzung ... 45

IV. Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen (PASSIVA) ... 47

1. Eigenkapital ... 47

1.1 Allgemeine Rücklage ... 47

1.2 Sonderrücklagen ... 48

1.3 Ausgleichsrücklage ... 49

1.4 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ... 49

2. Sonderposten ... 50

2.1 Sonderposten für Zuwendungen ... 50

(3)

2.2 Sonderposten für Beiträge ... 52

2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich ... 53

2.4 Sonstige Sonderposten ... 54

3. Rückstellungen ... 56

3.1 Pensionsrückstellungen ... 56

3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten ... 57

3.3 Instandhaltungsrückstellungen ... 58

3.4 Sonstige Rückstellungen ... 59

4. Verbindlichkeiten ... 63

4.1 Anleihen ... 63

4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ... 63

4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ... 66

4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ... 67

4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ... 68

4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ... 68

4.7 Sonstige Verbindlichkeiten... 68

4.8 Erhaltene Anzahlungen ... 71

5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten ... 71

V. Erläuterung zur Ergebnisrechnung ... 73

VI. Erläuterung zur Finanzrechnung ... 84

VII. Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO NRW ... 90

XIII.Ergänzende Hinweise gem. § 44 Abs. 2 GemHVO NRW ... 90

IX. Nachweis der Stiftungsmittel ... 91

X. Anlagen ... 94 Anlagenspiegel

Forderungsspiegel Sonderpostenspiegel Rückstellungsspiegel Verbindlichkeitenspiegel

(4)

A. Vorbemerkungen

Die Stadt Bottrop hat unter Beachtung der §§ 95 ff. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie der Bestimmungen des sechsten Abschnitts der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss lehnt sich an den handelsrechtlichen Jahresabschluss für große Kapitalgesellschaften an.

Der Jahresabschluss besteht gem. § 37 GemHVO NRW aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. In ihm sind zu den Posten der Bilanz und den Positionen der Ergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte diese beurteilen können. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO NRW beizufügen.

Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Bottrop auf den 31.12.2015 nebst Anlagen wurde am 20.09.2016 durch den Stadtkämmerer aufgestellt und am 21.09.2016 durch den Oberbürgermeister bestätigt. Der Rat der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 29.11.2016 den Jahresabschluss 2015 nebst Anlagen zur Kenntnis genommen und die Angelegenheit dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung gem. § 92 Abs. 5 GO NRW überwiesen. In der Sitzung des Rates der Stadt vom 16.05.2017 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2015 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt sowie über die Behandlung des Jahresfehlbetrages entschieden. Die öffentliche Bekanntmachung ist am 27.06.2017 erfolgt.

(5)

B. Anhang zur Schlussbilanz

I. Allgemeine Angaben

Gem. § 44 GemHVO NRW sind im Anhang zu den Posten der Bilanz und den Positionen der Ergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte diesen hinsichtlich der Ertrags-, Finanz-, Vermögens- und Schuldenlage beurteilen können. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können. Die Berichterstattung im Anhang ist auf die wesentlichen Aspekte zu beschränken.

Die Gliederung der Schlussbilanz erfolgte nach den Vorschriften des § 41 GemHVO NRW. Die einzelnen Posten der Bilanz sind im Anhang unter Angabe der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert (§ 44 GemHVO NRW).

Die bilanziellen Umschichtungen von Vermögensgegenständen vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen werden im Anlagenspiegel als Abgänge und in umgekehrter Weise als Zugänge dargestellt. Insoweit wird auf die Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen verwiesen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Erfassung und Bewertung der Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten waren die Vorschriften der §§ 32 – 36 und §§ 41 – 43 der GemHVO NRW sowie die besonderen Bewertungsvorschriften der §§ 55 und 56 GemHVO NRW zu beachten. Soweit Bewertungs- oder Ansatzwahlrechte in Anspruch genommen wurden, erfolgt eine Erläuterung der jeweiligen Bilanzposition.

Die Bewertung des im Jahresabschluss auszuweisenden Vermögens und der Schulden erfolgte unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (§ 32 Abs. 1 GemHVO NRW). Entsprechend dem Grundsatz der Vollständigkeit wurden in der Bilanz sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden wertmäßig dargestellt.

Insbesondere wurden die Vermögensgegenstände und Schulden grundsätzlich nach dem Prinzip der Einzelbewertung gem. § 32 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO NRW bewertet.

Darüber hinaus wurde im Bereich des Sachanlagevermögens abweichend von dem Grundsatz der Einzelbewertung auf die Möglichkeit der Bildung von Festwerten zurückgegriffen (§ 34 GemHVO NRW).

Soweit das Bewertungswahlrecht der Festwertbewertung in Anspruch genommen wurde, ist dies bei der entsprechenden Bilanzposition erläutert.

(6)

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten gem. § 33 Abs. 2 GemHVO NRW bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw.

Herstellungskosten gem. § 33 Abs. 2 u. 3 GemHVO NRW bewertet.

Als Anschaffungs- und Herstellungskosten gelten nach § 92 Abs. 3 Satz 2 GO NRW auch die in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Wertansätze, die nach Maßgabe von § 92 Abs. 3 Satz 1 GO NRW i. V.

m. §§ 54 – 57 GemHVO NRW nach vorsichtig geschätzten Zeitwerten gebildet wurden. Insoweit wird auf die dortigen Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten verwiesen.

Bei unentgeltlichen Vermögenszugängen (z. B. Schenkungen) wurden die Anschaffungskosten ermittelt, die im Zeitpunkt des Erwerbs für diese Vermögensgegenstände hätten aufgewendet werden müssen. Der ermittelte aktuelle Zeitwert des erhaltenen Vermögensgegenstandes stellt dabei den aktivierungsfähigen Anschaffungswert dar und wurde in entsprechender Höhe als Wertansatz für den Sonderposten übernommen.

Hinsichtlich der Erfassung und Bewertung der geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde wie folgt vorgegangen:

- von der Möglichkeit auf die Erfassung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelnen wertmäßig den Betrag von 410,00 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen zu verzichten, ist gem. § 29 Abs. 3 GemHVO NRW kein Gebrauch gemacht worden

- Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410,00 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, wurden als geringwertige Vermögensgegenstände in Inventarlisten erfasst und im laufenden Haushaltsjahr vollständig abgeschrieben.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen gemindert (§ 35 Abs. 1 GemHVO NRW). Die Stadt Bottrop nutzt – mit Ausnahme der Vereinfachungsregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter - ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens vorgenommen.

Für Zugänge des abnutzbaren Anlagevermögens wurde im Jahr der Anschaffung oder Herstellung nur der Teil der auf ein Jahr anfallenden Abschreibungen angesetzt, der auf die vollen Monate im Zeitraum zwischen der Anschaffung oder Herstellung und dem Ende des Jahres entfällt. Für Abgänge des abnutzbaren Anlagevermögens wurde im Jahr ihrer Veräußerung nur der Teil der auf ein Jahr anfallenden Abschreibungen angesetzt, der auf die vollen Monate im Zeitraum zwischen dem Anfang des Jahres und ihrer Veräußerung entfällt (§ 35 Abs. 2 Satz 1, 2 GemHVO NRW).

Für die Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von abnutzbaren Vermögensgegenständen ist gem. § 35 Abs. 3 GemHVO NRW die vom Innenministerium bekanntgegebene Abschreibungstabelle zugrunde gelegt worden. Anhand dieser „Rahmentabelle“ hat die Stadt Bottrop unter Berücksichtigung

(7)

der örtlichen Verhältnisse die Bestimmung der jeweiligen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

Bei den Finanzanlagen wurden die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und das Sondervermögen mit den Anschaffungskosten bewertet. Lediglich die erstmalige Bilanzierung für Zwecke der Eröffnungsbilanz erfolgte nach den Bestimmungen des § 55 Abs. 6 GemHVO NRW bzw. bei den Wertpapieren des Anlagevermögens nach den Bestimmungen des § 55 Abs. 7 GemHVO NRW.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen mit den Anschaffungskosten bewertet. Diese entsprechen dem ausgezahlten Betrag. Bei Ausleihungen wird der beizulegende Wert durch den voraussichtlichen Rückzahlungsbetrag bestimmt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte mit den Anschaffungskosten. Soweit am Stichtag ein niedrigerer Börsen- oder Marktpreis bzw. beizulegender Wert vorgelegen hat, wurde entsprechend dem für das Umlaufvermögen gültigen Niederstwertprinzip auf diesen Wert abgestellt. Die unter den Vorräten ausgewiesenen gemeindlichen Grundstücke, die zur Veräußerung vorgesehen sind oder Bestandteil eines Umlegungsverfahrens sind, wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, höchstens jedoch mit den ihnen beizulegenden Verkehrswerten bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag bewertet worden.

Etwaige Risiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Zugänge zu den Sonderposten sind mit dem Nennbetrag bewertet worden. Die Bilanzierung von erhaltenen Zuwendungen als Sonderposten in der Bilanz wurde im Gleichklang mit der Aktivierung des betreffenden Vermögensgegenstandes vorgenommen. Die Auflösung der Sonderposten wurde bei abnutzbaren Vermögensgegenständen regelmäßig entsprechend der Abnutzung bzw. den Abschreibungen des bezuschussten Vermögensgegenstandes vorgenommen.

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Rückzahlungsbetrag, Rentenverpflichtungen, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist, zu ihrem Barwert sowie Rückstellungen nur in Höhe des Betrages angesetzt, der voraussichtlich notwendig ist (§ 92 Abs. 2 Satz 2 GO NRW). Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden mit dem zum Abschlussstichtag gültigen Umrechnungskurs in Euro umgerechnet.

Aufwendungen und Erträge werden grundsätzlich dem Haushaltsjahr zugeordnet, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden (§ 32 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO NRW). Nach öffentlichem Recht erhobene Abgaben, abgabeähnliche Erträge und allgemeine Zuweisungen, die die Gemeinde zurückzuzahlen hat, wurden bei den Erträgen abgesetzt, auch wenn sie sich auf Erträge der Vorjahre beziehen (§ 19 Abs. 1 GemHVO NRW).

Erträge und Aufwendungen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen des gemeindlichen Anlagevermögens, die für die kommunale Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen sind, soweit sie im Einzelfall 25.000,00 € überschreiten (Wesentlichkeitsgrenze), unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet worden (§ 43 Abs. 3 GemHVO NRW). Diese Regelung wurde – mit Ausnahme des Vermögens der unselbständigen Stiftungen – auf das städtische Vermögen angewandt.

(8)

III. Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen (AKTIVA)

1. Anlagevermögen

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

31.12.2015 31.12.2016

Immaterielle Vermögensgegenstände 620.252,04 € 603.475,57 €

Immaterielle Vermögensgegenstände sind körperlich nicht fassbar. Eine Aktivierung erfolgt gem. § 43 Abs. 1 GemHVO NRW nur dann, wenn diese entgeltlich erworben wurden. Der Ausweis betrifft entgeltlich erworbene Lizenzen für Standard- und Spezialsoftware sowie für Betriebssystemsoftware, die dazu bestimmt ist, der Kommune längerfristig zu dienen. Die Bewertung erfolgte mit den Anschaffungskosten.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2016 620.252,04 €

Zugänge 137.415,60 €

Abgänge 0,00 €

Umbuchungen +/- 0,00 €

Abschreibungen -154.192,07 €

Stand am 31.12.2016 603.475,57 €

Die Zugänge des laufenden Haushaltsjahres betreffen im Wesentlichen die Anschaffung von Trivial- und Spezialsoftware mit Rechnungswerten zwischen 535,50 € und 32.963,00 €. Die Spezifizierung ergibt sich aus dem Inventarisierungsprogramm KAI.

Die Abschreibungen des Jahres 2016 belaufen sich auf 154.192,07 Euro.

(9)

1.2 Sachanlagen

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

31.12.2015 31.12.2016

1.2.1.1 Grünflächen 121.092.620,13 € 122.994.213,15 €

davon Grund und Boden von Park- und sonstigen Grünanlagen 57.802.384,31€ 58.078.430,58 €

davon Grund und Boden von Friedhöfen 18.392.607,25 € 18.392.607,25 €

davon Grund und Boden von sonstigen Sportflächen 3.244.674,09 € 3.244.674,09 €

davon Grund und Boden von Spielplätzen 8.865.391,02 € 8.783.038,52 €

davon Grund und Boden von Dauer- und Kleingärten 14.405.490,50 € 14.405.490,50 € davon Grund und Boden von Wasserflächen, Teichen 324.288,88 € 324.288,88 € davon Grund und Boden von Randflächen, Begleitgrün 28.924,05 € 28.924,05 €

davon Grund und Boden von Unland 203.045,81 € 202.725,81 €

davon Grund und Boden von Naturbiotope, Ausgleichsflächen 372.139,00 € 372.139,00 €

davon Grund und Boden von Gartenland 1.573.637,02 € 1.573.637,02 €

davon Spielgeräte 1.023.080,82 € 1.044.540,89 €

davon Festwert Park- und sonstige Grünanlagen 13.490.592,38 € 14.914.836,56 €

davon Straßenbäume 1.366.365,00 € 1.628.880,00 €

Unter den Grünflächen werden neben den gemeindlichen Grünflächen (Friedhöfe, Parkanlagen, Kinderspielplätze etc.) gem. § 41 GemHVO NRW auch die auf diesen Flächen vorhandenen abschreibungs- und nicht abschreibungsfähigen Aufbauten wie Einfriedungen, Spielgeräte, Umzäunungen, Straßenbäume u. a. ausgewiesen.

Die Bewertung der auf den Grünflächen befindlichen Parkanlagen und Friedhöfe sowie der Straßenbäume erfolgte - ausgehend von der Eröffnungsbilanz - gem. § 34 GemHVO NRW nach dem Festwertverfahren. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 wurden die hier ausgewiesenen Festwerte überprüft. Nach Auflösung der bisherigen und Bildung von neuen Festwerten ergibt sich per Saldo gegenüber dem Vorjahr ein um 10,56 % erhöhter Festwert für Park- und sonstige Grünanlagen sowie ein um 19,22 % erhöhter Festwert für Straßenbäume.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2016 121.092.620,13 €

Zugänge 2.425.229,34 €

Abgänge -305.972,50 €

Umbuchungen +/- 0,00 €

Abschreibungen -217.663,82 €

Stand am 31.12.2016 122.994.213,15 €

(10)

Die Zugänge des laufenden Haushaltsjahres setzen sich aus dem Erwerb von Grundstücken (Parkanlagen, sonstige Grünanlagen, Friedhofsanlagen i. H. v. 499.346,27 €), dem Erwerb von Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (Neuanschaffung von Spielgeräten i. H. v. 239.123,89 €) sowie der Anpassung von Festwerten (Park- und sonstige Grünanlagen i. H. v. 1.424.244,18 € und Straßenbäume i. H. v.

262.515,00 €) zusammen.

Die Abgänge des laufenden Haushaltsjahres betreffen Grundstücksveräußerungen im Bereich der Parkanlagen i. H. v. 223.300,00 €, der Spielplätze i. H. von 82.352,50 € und im Bereich des Unlandes i. H.

v. 320,00 €. Ein Teil des sich aus dem Abgang von Grundstücken ergebenden Ertrags i. H. v.

224.700,00 € (Verkaufserlös 448.000,00 € abzgl. GuB-Wert 223.300,00 €) wurde gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Auf die dortige Darstellung wird verwiesen.

Die Abschreibungen des Jahres 2016 entfallen in voller Höhe auf die unter den Grünanlagen ausgewiesenen Spielgeräte.

31.12.2015 31.12.2016

1.2.1.2 Ackerland 7.553.836,38 € 7.553.836,38 €

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2016 7.553.836,38 €

Zugänge 0,00 €

Abgänge 0,00 €

Umbuchungen +/- 0,00 €

Abschreibungen 0,00 €

Stand am 31.12.2016 7.553.836,38 €

Bestandsveränderungen haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben.

31.12.2015 31.12.2016

1.2.1.3 Wald, Forsten 2.834.108,20 € 2.832.679,30 €

davon Grund und Boden von Wald/Forsten 1.713.066,69 € 1.713.066,69 €

davon Aufwuchs Wald/Forsten 1.121.041,51 € 1.119.612,61 €

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2016 2.834.108,20 €

Zugänge 0,00 €

Abgänge -1.428,90 €

Abschreibungen 0,00 €

Stand am 31.12.2016 2.832.679,30 €

(11)

Die Abgänge des laufenden Haushaltsjahres i. H. v. 1.428,90 € entfallen auf den Aufwuchs aus dem Bereich von Wald und Forsten i. R. von Grundstücksveräußerungen.

31.12.2015 31.12.2016 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 21.439.997,92 € 20.688.563,41 €

davon Bauland 7.024.674,47 € 6.441.929,96 €

davon Rohbau-, Bauerwartungsland 3.512.478,00 € 3.448.788,00 €

davon Erbbaugrundstücke 10.902.845,45 € 10.797.845,45 €

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2016 21.439.997,92 €

Zugänge 0,00 €

Abgänge -751.434,51 €

Umbuchungen +/- 0,00 €

Abschreibungen 0,00 €

Stand am 31.12.2016 20.688.563,41 €

Die Abgänge des laufenden Haushaltsjahres i. H. v. 751.434,51 € setzen sich in voller Höhe aus Vermögensabgängen i. R. von Grundstücksveräußerungen zusammen. Die veräußerten Grundstücke waren als Bauland, Rohbau/Bauerwartungsland oder Erbbaurechtsgrundstücke ausgewiesen. Ein Teilbetrag i. H. v. 30.830,00 € (Verkaufserlös 86.860,00 € abzgl. GuB-Wert 56.000,00 €) der sich aus dem Abgang von Grundstücken ergebenden Erträge wurde gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Auf die dortige Darstellung wird verwiesen.

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

31.12.2015 31.12.2016 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 17.578.556,18 € 17.246.486,21 €

davon Grund und Boden 1.921.641,05 € 1.921.641,05 €

davon Gebäude 15.656.915,13 € 15.324.845,16 €

Ausgewiesen werden 16 Jugendeinrichtungen nebst dazugehörigem Grund und Boden.

(12)

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2016 17.578.556,18 €

Zugänge 0,00 €

Abgänge 0,00 €

Umbuchungen +/- 0,00 €

Abschreibungen -332.069,97 €

Stand am 31.12.2016 17.246.486,21 €

Die Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Gebäudebestand belaufen sich auf 332.069,97 €. Weitere Veränderungen im Anlagenbestand waren nicht zu verzeichnen.

31.12.2015 31.12.2016

1.2.2.2 Schulen 191.852.414,19 € 186.879.046,28 €

davon Grund und Boden 39.603.786,60 € 39.603.786,60 €

davon Gebäude 152.248.627,59 € 147.275.259,68 €

Ausgewiesen werden Gebäude, selbständige Gebäudebestandteile, Turnhallen und sonstige Gebäude sämtlicher Schulformen (Grundschulen, Hauptschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen sowie Berufskolleg) der Stadt Bottrop nebst dazugehörigem Grund und Boden.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2016 191.852.414,19 €

Zugänge 0,00 €

Abgänge 0,00 €

Umbuchungen +/- 0,00 €

Abschreibungen -4.973.367,91 €

Stand am 31.12.2016 186.879.046,28 €

Die Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Gebäudebestand belaufen sich auf 4.973.367,91 €. Darüber hinaus haben sich keine Bestandsveränderungen ergeben.

(13)

31.12.2015 31.12.2016

1.2.2.3 Wohnbauten 22.889.713,42 € 20.997.010,14 €

davon Grund und Boden 9.109.121,03 € 7.646.573,79 €

davon Gebäude 13.780.592,39 € 13.350.436,35 €

Ausgewiesen werden Wohngebäude und Bauten, die den Wohngebäuden gleichgestellt sind nebst dazugehörigem Grund und Boden.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2016 22.889.713,42 €

Zugänge 9.080,53 €

Abgänge -1.468.431,85 €

Umbuchungen +/- 82.528,07 €

Abschreibungen -515.880,03 €

Stand am 31.12.2016 20.997.010,14 €

Die Zugänge im Berichtsjahr entfallen auf final abgerechnete Herstellungskosten für die Sanierung der Notunterkunft Batenbrockstr. 99 (Schlussrechnung).

Die Abgänge betragen 1.468.431,85 € (Anschaffungs- und Herstellungskosten 1.480.547,24 € abzgl.

anteiliger Abschreibungen 12.115,39 €) und setzen sich aus den Veräußerungen von fünf Grundstücksflächen zusammen. Davon wurde ein Grundstück inkl. noch vorhandener Aufbauten veräußert. Ein Teilbetrag i. H. v. 54.857,42 € (Verkaufserlös 50.000,00 € abzgl. GuB-Wert 104.857,42 €) des sich aus dem Abgang von Grundstücken ergebenden Aufwandes wurde gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Auf die dortige Darstellung wird verwiesen.

Die Umbuchungen i. H. v. 82.528,07 € resultieren aus der Fertigstellung der Sanierung des Gebäudekomplexes Horster Str. 18 – 24. Der Betrag wurde im Vorjahr unter der Bilanzposition 1.2.8

„Geleistete Anzahlungen, Anlage im Bau" bilanziert.

Die Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Gebäudebestand sowie auf Veränderungen des laufenden Haushaltsjahres belaufen sich auf 515.880,03 €.

31.12.2015 31.12.2016 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 52.827.062,90 € 50.834.629,63 €

davon Grund und Boden 10.516.644,18 € 10.317.636,18 €

davon Gebäude 42.310.418,72 € 40.516.993,45 €

(14)

Ausgewiesen werden Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude bzw. Gebäudebestandteile sowie Bauten, die den Gebäuden gleichgestellt sind nebst dazugehörigem Grund und Boden.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2016 52.827.062,90 €

Zugänge 0,00 €

Abgänge -199.008,00 €

Umbuchungen +/- 0,00 €

Abschreibungen -1.793.425,27 €

Stand am 31.12.2016 50.834.629,63 €

Die Abgänge im Berichtsjahr i. H. v. 199.008,00 € entfallen auf die Veräußerung eines Grundstückes. Ein Teil des sich aus dem Abgang von Grundstücken ergebenden Ertrags i. H. v. 150.992,00 € (Verkaufserlös 350.000,00 € abzgl. GuB-Wert 199.008,00 €) wurde gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Auf die dortige Darstellung wird verwiesen.

Die Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Gebäudebestand belaufen sich auf 1.793.425,27 €.

1.2.3 Infrastrukturvermögen

31.12.2015 31.12.2016 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 96.870.063,63 € 96.942.623,79 €

Ausgewiesen werden sämtliche Grundstücke auf denen sich das Straßennetz, Wege, Plätze oder Verkehrslenkungsanlagen der Stadt Bottrop befinden.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2016 96.870.063,63 €

Zugänge 85.553,14 €

Abgänge -12.992,98 €

Umbuchungen +/- 0,00 €

Abschreibungen 0,00 €

Stand am 31.12.2016 96.942.623,79 €

Die Zugänge des laufenden Haushaltsjahres setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

• Grundstückserwerbe des laufenden Haushaltsjahres 30.347,69 €

• Grundstückserwerbe aus Vorjahren – nachträgliche Anschaffungskosten 166,00 €

(15)

• unentgeltliche Grundstücksübertragungen 563,50 €

• Grundstückstauschverträge 1.441,15 €

• Zwangsentnahmen Bottroper Sport- und Bäderbetrieb (BSBB) 53.034,80 €

Summe Zugänge 85.553,14 €

Die Abgänge des laufenden Haushaltsjahres i. H. v. 12.992,98 € resultieren aus den Veräußerungen von Grundstücken, die dem Infrastrukturvermögen (Straßen, Wege, Plätze) zugeordnet wurden. Ein Teilbetrag i. H. v. 25.623,50 € (Verkaufserlös 39.995,00 € abzgl. Anlagenwert 14.371,50 €) der sich aus dem Abgang von Grundstücken ergebenden Erträge wurde gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Auf die dortige Darstellung wird verwiesen. Für die unentgeltlich auf die Stadt Bottrop übertragenen Grundstücke wurde ein entsprechender Sonderposten gebildet.

31.12.2015 31.12.2016

1.2.3.2 Brücken und Tunnel 14.908.275,55 € 13.586.986,82 €

Als Ingenieurbauwerke wurden insbesondere die Brücken, Stütz- und Lärmschutzbauwerke erfasst und bewertet. Am Stichtag befanden sich insgesamt 66 Ingenieurbauwerke in der Baulast der Stadt Bottrop.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2016 14.908.275,55 €

Zugänge 84.761,70 €

Abgänge 0,00 €

Umbuchungen +/- -1.141.642,39 €

Abschreibungen -264.408,04 €

Stand am 31.12.2016 13.586.986,82 €

Die Zugänge des Berichtsjahres betreffen nachträgliche Herstellungskosten für die in 2011 errichtete Brücke an der Horster Straße über die Gleise der Deutschen Bahn (Ausbau Horster Straße, 2.

Bauabschnitt),

Die Umbuchungen des Jahres 2016 resultieren aus der Korrektur der Bilanzposition von zwei Lärmschutzbauwerken. Diese wurden unter der Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel bilanziert, gehören jedoch zu den sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens unter der Bilanzposition 1.2.3.6.

Die Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Bestand sämtlicher Ingenieurbauwerke belaufen sich auf 264.408,04 €.

31.12.2015 31.12.2016 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und

Sicherheitsanlagen 3,00 € 3,00 €

(16)

Ausgewiesen werden 3 Anschlussgleise der Stadt Bottrop, die bereits vollständig abgeschrieben sind.

Veränderungen durch Zu- oder Abgänge im laufenden Haushaltsjahr waren nicht zu verzeichnen. Die Streckenabschnitte werden mit dem Erinnerungswert fortgeschrieben.

31.12.2015 31.12.2016 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 129.954.322,05 € 134.908.072,24 €

Ausgewiesen werden sämtliche Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen der Stadt Bottrop.

Sämtliche Vermögenswerte sowie die damit verbundenen Sonderposten werden in einer Nebenbuchhaltung durch das Tiefbauamt verwaltet.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2016 129.954.322,05 €

Zugänge 5.559.867,64 €

Abgänge -94.502,56 €

Umbuchungen +/- 2.885.515,29 €

Abschreibungen -3.397.130,18 €

Stand am 31.12.2016 134.908.072,24 €

Die Zugänge des laufenden Haushaltsjahres setzen sich wie folgt zusammen:

• Aktivierung von Auszahlungen für Investitionsvorgänge des Berichtsjahres, die bereits in der Schlussbilanz 2015 unter der Bilanzposition „1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“

ausgewiesen wurden:

- Kanalerneuerung Danziger Straße 240.386,00 €

- Druckentwässerung Wilhelm-Tell-Straße 129.725,03 €

- Kanalerneuerung In Boymannsheide, Im Dorbusch, Horster Straße 323.346,92€

- Kanalerneuerung EZG 22 Berne 1. BA. 915.764,98 €

- Kanalerneuerung Kirchschemmsbach nördl. (Liebrechtstraße 2. BA) 107.992,74 € - Kanalerneuerung EZG 10 Lehmkuhle (An der Sandbahn) 88.941,95 € - Kanalerneuerung Gorch-Fock-Straße (Fernewaldstraße, Lindhorststraße) 982.591,68 € - Kanalerneuerung Kirchhellen-Mitte (Hackfurth-, Burg-, Feldstr., Wienkamp) 731.798,25 €

- Renovation Kirchhellen-Mitte 3. BA 110,58 €

- Erschließung B-Plan 2.10/6 Ludgeristraße 87.998,51 €

• Aktivierung von Auszahlungen für Investitionsvorgänge des Berichtsjahres:

- Kanalrenovation Hochstr. 35 - 37 33.110,41 €

- Kanalerneuerung In der Welheimer Mark 422.611,41 €

- Kanalerneuerung Siedlung Welheim – Rohrvortrieb unter Bahnanlage 284.167,93 € - Kanalerneuerung Siedlung Welheim – Entwässerungsgraben 421.587,77 €

(17)

• Aktivierung von nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten für Investitionsmaßnahmen, die bereits zum 31.12.2015 aktiviert waren:

- Kanalerneuerung. Siedlung Welheim (Mühlenflötte/Streuwiese/Gungstr.) 45.783,92 €

- Kanalerneuerung Kombikanal Grafenwald-Nord 222.514,78 €

- Kanalerneuerung Bereich Nordring (Alsen-/Tannen-/Trappenstr.) 40.104,84 €

- Kanalerneuerung Auf der Bette 29.638,13 €

- Kanalerneuerung Hochstr. 34-36 nach Schadensfall (eine Kanalhaltung) 13.589,69 €

- Kanalerneuerung Scheidgensbach/Körnerstr. 92.520,60 €

- Kanalerneuerung Heinrich-Lersch-Str. (EZG 06 Vorthbach) 26.163,73 € - Kanalerneuerung EZG 01 Liesenfeldbach (Gutenbergstr.) 68.992,02 € - Kanalerneuerung Tannenstr. (Imbuschstr. – Tannenstr.) 30.962,45 €

- Erneuerung Pumpwerk Pelsstr./Raiffeisenstr. 45.665,48 €

- Kanalerneuerung Gorch-Fock-Str. 44.133,13 €

- diverse Maßn. mit nachtr. Herstellungskosten von unter 5.000,00 € 6.142,68 €

• Aktivierung externer Erschließungsmaßnahmen:

- Kanal Schattige Buche 40.845,20 €

- Druckrohrleitung Alter Postweg 126 57.676,83 €

- Kanal Lichtenhorst 11 - 12 25.000,00 €

Summe Zugänge 5.559.867,64 €

Die Abgänge des laufenden Haushaltsjahres i. H. v. 94.502,56 € (Anschaffungskosten 125.164,00 € abzgl. ant. Abschreibungen 30.661,44 €) stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Herstellung der o. g. Maßnahmen und beziehen sich auf den jeweiligen Restbuchwert der im Zuge der Herstellungsmaßnahme abgängigen Haltungen.

Für die im Jahr 2015 noch nicht fertig gestellten bzw. abgeschlossenen Investitionsmaßnahmen der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sind bereits Anschaffungs- und Herstellungskosten durch die entgeltliche Inanspruchnahme von Fremdleistungen oder durch die Erbringung von Eigenleistungen entstanden. Die Fertigstellung erfolgte erst im Verlauf des Berichtsjahres 2016. Soweit Sachanlagen am Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellt sind, erfolgt ein Ausweis unter dem Bilanzposten

„1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“. Mit der Fertigstellung bzw. Beendigung der Investitionsmaßnahme im Jahr 2016 erfolgt eine Umbuchung der bisher als Anlagen im Bau ausgewiesenen Herstellungskosten und geleisteten Anzahlungen. Die Umbuchungen setzen sich wie folgt zusammen:

• Umbuchung von Anschaffungs- und Herstellungskosten für Investitionsvorgänge des Berichtsjahres, die bereits in der Schlussbilanz 2015 unter der Bilanzposition „1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“ ausgewiesen wurden:

- Kanalerneuerung Danziger Straße 5.843,09 €

- Druckentwässerung Wilhelm-Tell-Straße 40.634,54 €

- Kanalerneuerung In Boymannsheide, Im Dorbusch, Horster Straße 1.615.721,52 €

- Kanalerneuerung EZG 22 Berne 1. BA. 404.148,26 €

- Kanalerneuerung Kirchschemmsbach nördl. (Liebrechtstraße 2. BA) 12.303,83 € - Kanalerneuerung EZG 10 Lehmkuhle (An der Sandbahn) 20.257,78 €

(18)

- Kanalerneuerung Gorch-Fock-Straße (Fernewaldstraße, Lindhorststraße) 520.992,81 € - Kanalerneuerung Kirchhellen-Mitte (Hackfurth-, Burg-, Feldstr., Wienkamp) 64.726,01 €

- Renovation Kirchhellen-Mitte 3. BA 182.262,70 €

- Erschließung B-Plan 2.10/6 Ludgeristraße 18.624,75 €

Summe Umbuchungen 2.885.515,29 €

Die Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Bestand der Vermögensgegenstände der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie auf Veränderungen des laufenden Haushaltsjahres belaufen sich auf 3.397.130,18 €.

31.12.2015 31.12.2016 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und

Verkehrslenkungsanlagen 136.655.544,47 € 128.377.727,35 €

davon Gemeindestraßen 82.633.867,04 € 75.777.097,76 €

davon Kreisstraßen 8.778.764,70 € 8.833.274,63 €

davon Landesstraßen 25.965.407,07 € 24.710.924,07 €

davon Märkte 2.454.044,77 € 2.368.581,02 €

davon Parkeinrichtungen 1.840.221,26 € 1.687.391,87 €

davon Verkehrslenkungseinrichtungen 1.119.705,57 € 1.145.893,19 €

davon Beleuchtungsanlagen (teilw. Festwert) 12.112.637,12 € 12.108.872,87 € davon Verkehrseinrichtungen (teilw. Festwert) 1.750.896,94 € 1.745.691,94 €

Bei der Bewertung der Straßen, Wege und Plätze in Bottrop erfolgte - trotz sachgerechter Differenzierung nach ihren verschiedenen Schichten - keine Unterscheidung in Verschleißschicht, Tragschicht und Unterbau, da diese einen Nutzungs- und Funktionszusammenhang und somit eine Bewertungseinheit bilden.

Abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung wurde für die Beleuchtungsanlagen (nur Straßenbeleuchtung) sowie die Verkehrseinrichtungen (Straßenschilder etc., Buswartehäuschen) mit Ausnahme der Ampeln und Hinweisbeschilderung von der Möglichkeit der Bildung von Festwerten (§ 34 GemHVO NRW) Gebrauch gemacht.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2016 136.655.544,47 €

Zugänge 1.107.614,43 €

Abgänge -126.601,10 €

Umbuchungen +/- 589.375,74 €

Abschreibungen -9.848.206,19 €

Stand am 31.12.2016 128.377.727,35 €

Die Zugänge des laufenden Haushaltsjahres setzen sich wie folgt zusammen:

(19)

Gemeindestraßen:

• Neuausbau Auf der Bette 13.981,57 €

• Neuausbau Heimannstraße 41.365,68 €

• Neuausbau Lohbraucksweg 22.139,02 €

• Neuausbau Schillerstraße 11.850,57 €

• Neuausbau Elisabeth-Giese-Straße 20.038,74 €

• Neuausbau Börenstraße 45.419,99 €

• Neuausbau Heinrich-Grewer-Straße 84.947,36 €

Kreisstraßen:

• Neuausbau Vossundern 648.197,28 €

Landesstraßen:

• Neuausbau Osterfelder Straße 8.337,87 €

Parkeinrichtungen:

• Stellplätze Christine-Teusch-Straße 9.830,49 €

Verkehrslenkungseinrichtungen:

• Umrüstung von Lichtsignalanlagen/Steuergeräten 201.102,55 €

• Neueinrichtung einer Querungshilfe an der Hochschule Ruhr-West 403,31 €

Summe Zugänge 1.107.614,43 €

Die Abgänge des Berichtsjahres i. H. v. saldiert 126.601,10 € (Anschaffungskosten 327.910,69 € abzgl.

anteiliger Abschreibungen 201.309,59 €) resultieren aus Abgängen aufgrund von (Teil-)Neuausbauten der Straßen Heinrich-Grewer-Straße, Schillerstraße und Vossundern. Darüber hinaus wurden (Teil-) Abgänge i. R. von Grundstücksveräußerungen im Bereich der Straßen Hemmers Pöhlken, Hiberniastraße und Industriestraße verbucht, bei der die abgehenden Grundstücksflächen der Nutzungsart „Straßennetz mit Wegen, Plätzen oder Verkehrslenkungsanlagen“ zugeordnet waren. Ein Teil des sich aus dem Abgang des Straßenvermögens ergebenden Aufwands i. H. v. 29.638,02 € (Vossundern) wurde gem.

§ 43 Abs. 3 GemHVO NRW mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Auf die dortige Darstellung wird verwiesen.

Für die im Jahr 2015 noch nicht fertig gestellten bzw. abgeschlossenen Investitionsmaßnahmen der Straßen, Wege und Plätze sind bereits Anschaffungs- und Herstellungskosten durch die entgeltliche Inanspruchnahme von Fremdleistungen oder durch die Erbringung von Eigenleistungen entstanden. Die Fertigstellung erfolgte erst im Verlauf des Berichtsjahres 2016. Soweit Sachanlagen am Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellt sind, erfolgt ein Ausweis unter dem Bilanzposten „1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“. Mit der Fertigstellung bzw. Beendigung der Investitionsmaßnahme im Jahr 2016 erfolgt eine Umbuchung der bisher als Anlagen im Bau ausgewiesenen Herstellungskosten und geleisteten Anzahlungen.

Die Umbuchungen setzen sich wie folgt zusammen:

(20)

Umbuchung von Anschaffungs- und Herstellungskosten für Investitionsvorgänge des Berichtsjahres, die bereits in der Schlussbilanz 2015 unter der Bilanzposition „1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“ ausgewiesen wurden:

Gemeindestraßen:

• Neuausbau Schillerstraße 178.240,21 €

• Neuausbau Elisabeth-Giese-Straße 301.395,21 €

Kreisstraßen:

• Neuausbau Vossundern 109.740,32 €

Summe Umbuchungen 589.375,74 €

Die Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Bestand des Straßennetzes mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen sowie auf Veränderungen des laufenden Haushaltsjahres belaufen sich auf 9.848.206,19 €.

31.12.2015 31.12.2016 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 348.563,94 € 1.537.309,64 €

davon Brunnenanlagen 348.563,94 € 315.303,37 €

davon Lärmschutzbauwerke 0,00 € 1.222.006,27 €

Zu den sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens zählen Aufbauten und Gebäude des Infrastrukturvermögens, die nicht den Bilanzpositionen 1.2.3.1 bis 1.2.3.5 zugeordnet werden können.

Insbesondere handelt es sich hier um Brunnenanlagen und Lärmschutzbauwerke, die auf städtischen Plätzen errichtet wurden.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2016 348.563,94 €

Zugänge 81.639,19 €

Abgänge 0,00 €

Umbuchungen +/- 1.141.642,39 €

Abschreibungen -34.535,88 €

Stand am 31.12.2016 1.537.309,64 €

Die Zugänge des Haushaltsjahres 2016 entfallen in voller Höhe auf nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Errichtung einer Lärmschutzwand an der Bahnstrecke 2243 (Ebel).

Die Umbuchungen des Jahres 2016 resultieren aus der Korrektur des bilanziellen Ausweises zweier Lärmschutzbauwerke. Diese wurden bisher unter der Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel

(21)

(Ingenieurbauwerke) bilanziert. Der zutreffende Ausweis erfolgt jedoch unter den sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens (Bilanzposition 1.2.3.6).

Die planmäßigen Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Bestand der sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens belaufen sich auf 34.535,32 €.

1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden

31.12.2015 31.12.2016

1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 77.950,73€ 439.297,73 €

Ausgewiesen werden Gebäude und Bauten der Stadt Bottrop, die auf Grundstücken errichtet wurden, die nicht im Eigentum der Stadt Bottrop stehen. Der Ausweis am Stichtag entfällt auf die Büchereizweigstelle Boy (Grundstück im Eigentum des Bundesvermögensamtes), den Parkstreifen an der Kirchhellener Straße zwischen Overbeckstraße und Schubertstraße (Grundstück im Eigentum des Landes Nordrhein- Westfalen) sowie auf Flüchtlingsunterkünfte in Bottrop-Kirchhellen „Auf der Bredde“ (Grundstück im Eigentum der Kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer und der Kath. Kliniken Emscher-Lippe GmbH – KKEL).

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2016 77.950,73 €

Zugänge 379.653,43 €

Abgänge 0,00 €

Umbuchungen +/- 40.174,40 €

Abschreibungen -58.480,83 €

Stand am 31.12.2016 439.297,73 €

Die Zugänge und Umbuchungen des Berichtsjahres umfassen in voller Höhe die Neuerrichtung von Flüchtlingsunterkünften in Bottrop-Kirchhellen „Auf der Bredde“.

Die Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Bestand der Bauten auf fremden Grund und Boden belaufen sich auf 58.480,83 €.

(22)

1.2.5 Kunstgegenstände

31.12.2015 31.12.2016 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 22.447.613,00 € 22.699.563,27 €

Diese Bilanzposition enthält sämtliche beweglichen Vermögensgegenstände, die für die Kulturpflege bedeutsam sind. Der Kunstbesitz setzt sich aus Kunstwerken, Kunstgegenständen und Skulpturen sowie Gegenstände des Museums für Ur- und Ortsgeschichte zusammen. Das Stadtarchiv bzw. die Bau- und Bodendenkmäler der Stadt Bottrop wurden unter Anwendung der Bewertungsregelungen des

§ 55 Abs. 3 u. 4 GemHVO NRW jeweils mit einem Erinnerungswert von je 1,00 € bewertet.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2016 22.447.613,00 €

Zugänge 251.950,27 €

Abgänge 0,00 €

Umbuchungen +/- 0,00 €

Abschreibungen 0,00 €

Stand am 31.12.2016 22.699.563,27 €

Die Zugänge des laufenden Haushaltsjahres setzen sich im wie folgt zusammen:

• Ankauf von 22 Fotographien von Josef Albers (Restzahlung) 200.000,00 €

• Ankauf von 2 Kunstwerken von Miles Coolidge 17.000,00 €

• Schenkung von 2 Kunstwerken von Andreas Karl Schulze 16.000,00 €

• Ankauf von 1 Kunstwerk von Andreas Karl Schulze 10.000,00 €

• Ankauf einer Büste von Alexander von Humboldt (Stadtgarten) 5.950,27 €

• Schenkung Kunstwerk „me in the museum“ von Morgaine Schäfer 3.000,00 €

Summe Zugänge 251.950,27 €

Eine Abschreibung auf den Bestand der Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler erfolgt nicht. Für die Schenkungen an die Stadt Bottrop wurden entsprechende Sonderposten gebildet.

1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge

31.12.2015 31.12.2016 1.2.6 Maschinen technische Anlagen und Fahrzeuge 8.417.542,72 € 9.636.156,28 €

davon Maschinen 277.854,83 € 227.183,88 €

davon technische Anlagen 1.791.415,73 € 1.613.243,22 €

davon Betriebsvorrichtungen 402.254,15 € 425.819,83 €

davon Fahrzeuge 5.946.018,01 € 7.369.909,35 €

Der Ausweis betrifft alle Maschinen und maschinelle Anlagen, wie z. B. Kehrsaugmaschinen, Hubstapler, Vibrationsplatten, mobile Verkehrsradargeräte usw., die unmittelbar der Leistungserstellung der

(23)

jeweiligen Verwaltungseinheit dienen. Darüber hinaus werden sämtliche im Eigentum der Stadt Bottrop stehenden Fahrzeuge ausgewiesen. Hierzu gehören gleichermaßen die Spezialfahrzeuge z. B. der Feuerwehr und des Rettungsdienstes.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2016 8.417.542,72 €

Zugänge 2.459.604,09 €

Abgänge -5.906,83 €

Umbuchungen +/- 213.823,07 €

Abschreibungen -1.448.906,77 €

Stand am 31.12.2016 9.636.156,28 €

Die Zugänge des laufenden Haushaltsjahres setzen sich wie folgt zusammen:

Maschinen:

• 1 Heftmaschine 18.585,38 €

Summe Zugänge Maschinen 18.585,38 €

technische Anlagen:

• 1 Brandmeldeanlage 34.245,14 €

• 1 Leitstelle (Hauptfeuerwache) 73.472,02 €

Summe Zugänge technische Anlagen 107.717,16 €

Betriebsvorrichtungen:

• 2 Höhenstandsmessstellen 6.680,07 €

• 1 Stromverteiler (Fuhlenbrocker Markt) 10.075,37 €

• 1 Lichtinstallation am Kulturzentrum 12.232,83 €

• 2 Überseecontainer (Sportplatz Neustraße) 24.921,05 €

Summe Zugänge Betriebsvorrichtungen 53.909,32 €

Fahrzeuge

• 1 Skoda Roomster 11.980,00 €

• 1 Volkswagen UP 8.745,00 €

• 1 Dacia Dokker Ambiance 12.909,31 €

• 2 Rettungstransportwagen 328.607,32 €

• 2 Krankentransportwagen 193.909,87 €

• 1 Gerätewagen Brunnenwartung 54.687,35 €

• 1 Gerätewagen Rüst/Logistik 151.245,43 €

• 2 Hilfeleistungslöschfahrzeuge 890.069,57 €

• 1 Pritschenwagen Mercedes Sprinter 62.118,00 €

• 1 Null-Wendekreismäher Wright Sport 10.103,10 €

• 1 Aufsitzmäher Kubota 12.011,86 €

• 1 Kompakttraktor John Deere 21.301,00 €

• 1 Hoflader Weidemann 1130 12.850,00 €

• 3 Doppelkabinenfahrzeuge Volkswagen Crafter 126.525,09 €

• 1 Doppelkabinenfahrzeug Mercedes-Benz Sprinter 46.993,10 €

(24)

• VW Caddy Maxi Kastenwagen 29.191,27 €

• 1 Citroen Jumper – 9.900,00 €

• 1 Zweiseitenkipper Mercedes Benz Arcos mit Ladekran 222.125,40 €

• 1 E-Bike Cannondale Contro 3.290,00 €

• 1 Transport-Anhänger Häcksler Buschholzhacker 58.589,65 €

• techn. Nachrüstung diverser Fahrzeuge 12.239,91 €

Summe Zugänge Fahrzeuge 2.279.392,23 €

Summe Zugänge Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 2.459.604,09 €

Die Abgänge i. H. v. insgesamt 5.906,83 € (Anschaffungskosten 297.887.93 € abzgl. ant. Abschreibung 291.981,10 €) des laufenden Haushaltsjahres betreffen diverse Fahrzeuge, die veräußert oder verschrottet wurden.

Die Umbuchungen i. H. von 213.823,07 € (Anschaffungskosten 213.776,08 € zzgl. ant. Abschreibungnen 46,99 €) sind wie folgt aufzuteilen:

Betriebsvorrichtungen:

• 1 Lichtinstallation am Kulturzentrum 11.007,50 €

Summe Umbuchungen Betriebsvorrichtungen 11.007,50 €

Fahrzeuge

• 1 Gerätewagen Rüst/Logistik 105.006,08 €

• 1 Hilfeleistungslöschfahrzeug 98.702,32 €

• 1 Korrekturbuchung Bilanzzuordnung - BGA 1.2.7 (-939,82 € abzgl. 46,99 €) -892,83 €

Summe Umbuchungen Fahrzeuge 202.815,57 €

Summe Umbuchungen Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 213.823,07 €

Die planmäßigen Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Bestand der Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeuge sowie auf Veränderungen des laufenden Haushaltsjahres belaufen sich auf 1.448.906,77 €.

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung

31.12.2015 31.12.2016 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.280.108,31€ 12.572.966,68 €

(25)

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst alle Einrichtungsgegenstände der gesamten städtischen Verwaltung wie Büros, Werkstätten (einschl. der erforderlichen Werkzeuge), der Schulen (Grund- und Fachausstattung), der Bibliotheken sowie der sonstigen städtischen Einrichtungen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind entsprechend der unter Punkt „II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ gemachten Ausführungen erfasst und bewertet worden. Unter Bezugnahme auf das Bewertungsvereinfachungsverfahren gem. § 34 Abs. 1 GemHVO NRW wurden für die nachfolgend genannten Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung Festwerte gebildet:

• Grund- und Fachausstattung Schulen 7.438.511,33 €

• Bücher/Medien (Stadtbücherei inkl. Zweigstellen) 991.935,00 €

• Dienst- und Schutzkleidung (Feuerwehr) 335.166,00 €

• PC-Ausstattung 321.767,13 €

• Atemschutzgeräte 180.700,00 €

• Grund- und Fachausstattung der Kindertageseinrichtungen 192.751,33 €

• Feuerlöscher 71.500,00 €

• Bestuhlung/Geschirr (Saalbau) - Restwert nach Auflösung 7.701,54 €

• Feuerwehrschläuche 39.800,00 €

• Netzwerkausstattung 24.709,33 €

Summe Festwerte 9.604.541,66 €

Veränderungen im Bereich der Festwerte waren im Haushaltsjahr 2016 nicht zu verzeichnen.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2016 12.280.108,31 €

Zugänge 1.277.063,35 €

Abgänge -4.659,79 €

Umbuchungen 892,83 €

Abschreibungen -980.438,02 €

Stand am 31.12.2016 12.572.966,68 €

Die Zugänge des Berichtsjahres i. H. v. 1.277.063,35 € setzen sich aus 358 Vermögensgegenständen bzw. Sachgesamtheiten mit Anschaffungskosten zwischen 488,64 € (Beamer) und 134.369,23 € (Speichersystem EMC VNX5200) im Gesamtwert von 842.224,04 € sowie aus Vermögensgegenständen mit Einzelanschaffungskosten unterhalb von 410,00 € (GWG) im Gesamtwert von 434.839,31 € zusammen.

Die Abgänge i. H. v. 4.659,79 € (Anschaffungswert 494.511,55 € abzgl. ant. Abschreibungen i. H. v.

489.851,76 €) infolge von Veräußerungsvorgängen, Diebstahl und Verschrottung wegen Vollverschleiß betreffen u. a. Laubbläser, Sichelmäher, Drucker, Notebooks, Schreibtische, Aktenschränke, Rasenmäher und Motorsägen.

(26)

Die Umbuchungen i. H. v. 892,83 € (Anschaffungswert 939,82 € abzgl. ant. Abschreibungen i. H. v.

46,99 €) betreffen einen Betonmischer, der im Jahresabschluss 2015 irrtümlich den Fahrzeugen zugeordnet wurde.

Die planmäßigen Abschreibungen des laufenden Haushaltsjahres auf den Bestand der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie auf Veränderungen des laufenden Haushaltsjahres belaufen sich auf 980.438,02 €.

1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau

31.12.2015 31.12.2016 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 10.341.412,03 € 16.723.129,70 €

davon geleistete Anzahlungen 0,00 € 0,00 €

davon Anlagen im Bau 10.341.412,03 € 16.723.129,70 €

Bei den Anlagen im Bau handelt es sich um Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, die sich zum Bilanzstichtag in der Herstellung befanden.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2016 10.341.412,03 €

Zugänge 10.194.027,07 €

Abgänge 0,00 €

Umbuchungen +/- -3.812.309,40 €

Stand am 31.12.2016 16.723.129,70 €

Die nach der jeweiligen Bilanzposition der Investitionsmaßnahme kumulierten Zugänge des Berichtsjahres setzen sich wie folgt zusammen:

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

• Ankauf GuB Grünflächen 249,00 €

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

• Kinder- und Jugendeinrichtungen 10.285,60 €

• Schulen 2.077.544,78 €

• Wohngebäude 1.229.384,06 €

• Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 3.077.079,10 €

1.2.3 Infrastrukturvermögen

• Grund und Boden Infrastrukturvermögen 12.092,00 €

• Brücken und Tunnel 81.896,21 €

(27)

• Kanäle 2.687.971,46 €

• Straßen, Wege, Plätze 995.044,94 €

1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 20.437,00 €

1.2.6 Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeuge 2.042,92 €

Summe Zugänge 10.194.027,07 €

Aufgrund der Fertigstellung verschiedener in der Schlussbilanz zum 31.12.2015 unter den Anlagen im Bau ausgewiesenen Investitionsmaßnahmen konnte eine Umbuchung der nachfolgend zusammengefassten Vermögensbereiche erfolgen. Die entsprechenden Zugänge im Sachanlagenvermögen sind dort jeweils hinreichend als Umbuchung erläutert:

1.2.2.3 Wohnbauten 82.528,07 €

1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.885.515,29 €

1.2.3.5 Straßen, Wege und Plätze 589.375,74 €

1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 40.174,40 €

1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 214.715,90 €

Summe Umbuchungen 3.812.309,40 €

Der Bestand der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau zum Stichtag setzt sich (strukturiert nach der jeweiligen Bilanzposition) wie folgt zusammen:

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

• Software Dienstplan 9.258,20 €

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

• Badesee Töttelberg 19.289,00 €

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

• Sekundarschule Kirchhellen 1.048.708,63 €

• Stadtumbauprogramm 2009 – Ehrenpark Toilettenanlage 28.361,94 €

• Jugendfreizeithaus Kirchhellen 33.957,09 €

• Umbau Overbergschule zu Asylbewerberunterkunft 1.202.025,01 €

• Ersatzgebäude Bauhof Werkstraße 3.301.036,13 €

• Fahrzeughalle Hauptfeuerwache 385.720,47 €

• Anbau Grundschule Ludgerus 1.624.110,26 €

• Sanierung Stenkhoffstr. 119 142.036,79 €

• energetische Sanierung Rathaus 789.295,55 €

• Erweiterung Museum Quadrat 44.252,66 €

• Sanierung Hauptschule Kirchhellen 158.389,27 €

• Div. Maßnahmen im Einzelwert bis 10.000,00 € 18.368,85 €

Summe bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.776.262,65 €

(28)

1.2.3 Infrastrukturvermögen

1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens:

• Kirchhellener Str. 58 (Ankauf) 520,00 €

• Hemmers Pöhlken (Übertragung) 11.572,00 €

Summe Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 12.092,00 €

1.2.3.2 Brücken:

• Brücke Repeler Weg 142.798,12 €

• Brücke Ebelstraße 666,38 €

Summe Brücken 143.464,50 €

1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen:

• Regenrückhaltebecken Raiffeisenstr. 119.159,09 €

• Kanalsanierung EZG 18 Welheimer Mark 1.725.661,91 €

• EZG 18 Trennsystem In der Welheimer Mark 18.503,54 €

• Erschließung B-Plan 5.09/8 Karl-Englert-Straße 22.737,75 €

• Erschließung B-Plan 5.08/2 Schürmann-/Bergbaustraße 10.511,59 €

• Kanalsanierung EZG 21 Ebel 158.946,30 €

• Kanalsanierung EZG 05 Kirchschemmsbach nördlicher Bereich 39.103,50 €

• Kanalsanierung EZG 05 Kirchschemmsbach nördlicher Bereich 3. BA 10.317,67 €

• Kanalsanierung EZG 05 Kirchschemmsbach nördl. (Am Venn/Liebrechtstr.) 16.789,50 €

• Kanalsanierung EZG 05 Kirchschemmsbach südlicher Bereich 19.259,07 €

• Nachtigallental 151.844,34 €

• Kanalsanierung EZG 06 Am Vorthbach 12.475,86 €

• Kanalsanierung EZG 06 Am Vorthbach 2. BA 18.301,13 €

• Kanalsanierung EZG 06 Am Vorthbach (Lindhorststraße) 18.375,91 €

• Kanalerneuerung Holbeinstraße 12.994,81€

• Prosperstraße 36.079,14 €

• Am Schürenbusch 18.063,59 €

• Kanal südl. Kirchschemmsbach 18.986,96 €

• Liesenfeldbach 41.016,05 €

• B-Plan 6.11/6 Mirksfeld 19.315,87 €

• Erschließung B-Plan 36 Gewerbegebiet Brandenheide 15.815,96 €

• Kanal Rheinbabenstraße 10.052,53 €

• Kanal Bereich Nordring 10.781,13 €

• Kanal EZG 08 Piekenbrocksbach nördlicher Bereich 21.973,70 €

• Kanal EZG 08 Friedrich-Ebert-/Lukas-Cranach-Straße 33.856,50 €

• Kanal EZG 08 Brauer-/Karl-Englert-/Essener Straße 15.545,41 €

• Pumpwerk Im Brinkmannsfeld 18.059,89 €

• Kanal Kirchhellen-Mitte 2. BA 761.685,21 €

• Grund- und Regenwasserkanal Grafenwald 132.459,78 €

• Kanal EZG 26 Siepenstraße 70.824,31 €

• Kanal Horster Straße 5. BA 19.725,84 €

(29)

• Druckentwässerung Overhagen/Im Kamp 25.381,58 €

• Div. Maßnahmen im Einzelwert bis 10.000,00 € 183.385,87 €

Summe Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 3.807.991,29 €

1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen:

Erschließung B-Plan Tappenhof 1.557.425,40 €

Nordanbindung Filmpark 3. BA 26.620,53 €

Nordanbindung Filmpark 1. BA 17.654,06 €

Gewerbepark Flugplatz Schwarze Heide 231.264,02 €

Projekt Ruhrpilot 109.957,15 €

Lehmkuhle 107.244,97 €

Erschließung B-Plan 94 westl. Gartenstraße 119.086,33 €

Parkplatz Bahnhofstraße 86.373,78 €

Erschließung B-Plan 36 Brentanostraße 95.921,81 €

Stadteingang Essener Straße: Rad- und Gehweg, Grünfläche 56.142,89 €

Gehweg Schattige Buche, Gartenstraße 10.805,64 €

Ausbau Horster Straße 5. BA 56.355,76 €

Stadteingang Essener Straße, 2. Bauabschnitt 16.266,25 €

Ausbau Am Quellenbusch 766.642,52 €

Innovation-City 2012 – Trapez 88.933,69 €

Schneiderstraße 43.874,13 €

Rheinbabenstraße (Teilabschnitt) 19.784,03 €

Trappenstraße 19.569,69 €

Heinrich-Lersch-Straße 10.649,76 €

B-Plan 2.10 Ludgeristraße 105.865,07 €

An der Berufsschule 10.511,90 €

Danziger Straße 16.359,76 €

Fußgängerzone Gladbecker Straße 49.180,65 €

Blindengerechte Umrüstung von Lichtsignalanlagen 13.472,35 €

Div. Einzelmaßnahmen im Einzelwert bis 10.000,00 € 79.486,14 € Summe Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 3.715.448,28 €

1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler

• Karbondiorama (Dreidimensionale Lycopoden-Rekonstruktionen) 62.381,00 € 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge

• Erneuerung Fernwirksystem 41.471,54 €

• Leitstellentechnik Hauptfeuerwache 74.018,92 €

• Digitalfunkanlage 10.074,80 €

Summe Maschinen, technische Anlagen Fahrzeuge 125.565,26 €

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung

• Herstellung Möbel Museum für Ur- und Ortsgeschichte 51.377,52 € Stichtagsbestand geleistete Anzahlung, Anlagen im Bau 16.723.129,70 €

(30)

1.3 Finanzanlagen

Unter den Finanzanlagen werden die Vermögenswerte der Gemeinde ausgewiesen, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken oder dem Geschäftsbetrieb zu den Betrieben der Gemeinde sowie den damit zusammenhängenden Ausleihungen dienen sollen.

Bei dieser Position sind die wirtschaftlichen Unternehmen und Einrichtungen der Gemeinde (verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form sowie die Wertpapiere des Anlagevermögens und die Ausleihungen angesetzt.

Die Bewertung der Zu- und/oder Abgänge des laufenden Geschäftsjahres erfolgt nach Maßgabe der Wertansätze für Vermögensgegenstände gem. § 33 GemHVO NRW mit den Anschaffungskosten.

Die zum Stichtag ausgewiesenen Finanzanlagen werden unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsanforderungen des § 32 GemHVO NRW bewertet. Finanzanlagen unterliegen keiner Abnutzung, insoweit entfällt die Maßgabe der planmäßigen Abschreibungen. Gem. § 35 Abs. 5 GemHVO NRW sind allerdings außerplanmäßige Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens vorzunehmen. Sie können bei Finanzanlagen vorgenommen werden, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der diesen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Für die Ermittlung des beizulegenden Wertes ist kein konkreter Zeithorizont vorgegeben, in dem z. B. Preisnotierungen für die Bestimmung des Wertansatzes zu ermitteln sind. Das pflichtgemäße Ermessen zur Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung entfällt bei einer nur vorübergehenden Wertminderung. Von einer vorübergehenden Wertminderung kann dabei ausgegangen werden, wenn zu erwarten ist, dass innerhalb der Nutzungszeit die Wertminderung wieder entfällt und die eingetretene Wertminderung auch nicht von langfristiger Natur ist. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Wertminderung lediglich auf der Grundlage eines Jahresfehlbetrages der jeweiligen Finanzanlage eingetreten ist.

Soweit sich Erträge und Aufwendungen aus Wertveränderungen von Finanzanlagen ergeben haben, wurden diese nach Maßgabe des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.

Auf die dortigen Erläuterungen wird verwiesen.

Weitere Hinweise und Erläuterungen – soweit sie sich auf die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Bottrop beziehen – ergeben sich aus dem Beteiligungsbericht des Jahres 2016.

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen

31.12.2015 31.12.2016

Anteile an verbundenen Unternehmen 9.711.582,23 € 9.711.582,23 €

(31)

Bei den verbundenen Unternehmen handelt es sich um solche Unternehmen, auf die die Stadt Bottrop einen beherrschenden Einfluss ausübt. Dieser wurde in der Regel dann angenommen, wenn die Stadt Bottrop an dem Unternehmen einen Anteil von mehr als 50,0 % innehat.

Folgende Anteile an verbundenen Unternehmen wurden bilanziert:

• Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung AöR (BEST) 9.644.625,54 €

• Gesellschaft für Stadtmarketing Bottrop mbH i. L. (GSB) 66.956,69 € 9.711.582,23 €

Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen wurden dahingehend überprüft, ob Umstände vorlagen, die für eine dauerhafte Wertminderung sprachen. Die Notwendigkeit von außerplanmäßigen Abschreibungen gem. § 35 Abs. 5 Satz 2 GemHVO NRW hat sich im Berichtsjahr jedoch nicht ergeben. Bereits mit Beschluss des Rates der Stadt Bottrop in der Sitzung vom 24.09.2013 sowie aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Stadtmarketing Bottrop mbH vom 17.10.2013 wurde die Liquidation der Gesellschaft beschlossen. Zum Liquidator wurde der Steuerberater Herr Thomas Lefarth, Bottrop bestellt. Die Liquidation war zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Bottrop noch nicht abgewickelt. Der letzte festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft für Stadtmarketing Bottrop mbH i. L. erfolgte zum Stichtag 31.12.2012.

Um der bis zum 31.12.2015 entstandenen Vermögensminderung der Gesellschaft sowie der im Rahmen einer bei der Gesellschaft für Stadtmarketing Bottrop mbH i. L. durch das Finanzamt Bottrop für die Jahre 2009 – 2012 durchgeführten Betriebsprüfung eingetretenen Steuernachzahlungsverpflichtung gerecht zu werden, wurde bereits im Jahr 2015 in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme eine außerplanmäßige Abschreibung gem. § 35 Abs. 5 Satz 2 GemHVO NRW i. H. v. 55.000,00 € auf den Beteiligungswert vorgenommen.

1.3.2 Beteiligungen

31.12.2015 31.12.2016

Beteiligungen 3.054.408,44 € 2.994.358,48 €

Unter dieser Bilanzposition werden Unternehmenswerte ausgewiesen, bei denen ein Beteiligungsanteil von mehr als 20,0 % besteht bzw. ein dauerhafter Bindungswille vorhanden ist.

Entwicklung der Buchwerte:

Stand am 01.01.2016 3.054.408,44 €

Zugänge 0,00 €

Abgänge 0,00 €

Abschreibungen (außerplanmäßig – ergebniswirksam) -279,14 €

Zuschreibungen (außerplanmäßig – ergebniswirksam) 7.965,60 €

Abschreibungen (außerplanmäßig – Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage) -67.736,42 €

Stand am 31.12.2016 2.994.358,48 €

(32)

Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Beteiligungen wurden dahingehend überprüft, ob Umstände vorlagen, die für eine dauerhafte Wertminderung sprachen. Im Berichtsjahr lagen die Voraussetzungen für die Vornahme von außerplanmäßigen Abschreibungen gem. § 35 Abs. 5 Satz 2 GemHVO NRW bei der Beteiligung am Revierpark Vonderort GmbH (-67.736,42 €), dem Verband der kommunalen Aktionäre des RWE GmbH (-256,41 €) und der Telekommunikationsgesellschaft Emscher-Lippe GmbH (-22,73 €) vor. Demgegenüber sind für die Beteiligungen an der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbH Gründe für eine in Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßige Abschreibung teilweise weggefallen. Aus diesem Grunde wurde eine Zuschreibung gem. § 35 Abs. 8 GemHVO NRW i. H. v. 7.965,60 € vorgenommen. Die Ab- bzw. Zuschreibungen wurden sowohl über die Ergebnisrechnung, als auch über eine Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage dargestellt.

Folgende Beteiligungen wurden am Stichtag bilanziert:

• Vestische Straßenbahnen GmbH 1.865.535,47 €

• Revierpark Vonderort GmbH 709.768,83 €

• GAFÖG Arbeitsförderungsgesellschaft mbH 218.406,98 €

• Zweckverband VRR 92.812,38 €

• Ernst-Löchelt-Stiftung für Kinder- und Jugendhilfe Bottrop 51.129,19 €

• Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide mbH 31.387,01 €

• Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe (CVUA-MEL) 16.000,00 €

• Innovation City Management GmbH 2.500,00 €

• Telekommunikationsgesellschaft Emscher-Lippe mbH 2.389,64 €

• Betriebsverwaltungsgesellschaft Radio Emscher-Lippe mbH 2.228,75 €

• Verband der kommunalen Aktionäre des RWE GmbH 2.196,23 €

• WiN Emscher-Lippe-Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH 1,00 €

• Gründerzentrumsgesellschaft Proper III mbH 1,00 €

• Studieninstitut Emscher-Lippe 1,00 €

• Zweckverband „Kommunales Rechenzentrum Niederrhein“ 1,00 € 2.994.358,48 €

1.3.3 Sondervermögen

31.12.2015 31.12.2016

Sondervermögen 30.039.970,26 € 21.497.228,18 €

Unter dem Sondervermögen im Sinne des § 97 Abs. 1 GO NRW wird lediglich die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Bottroper Sport- und Bäderbetrieb“ ausgewiesen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Für Leistungen der Mazars KG gelten ausschließlich die Bedin- gungen der Sämtlichen Auftragsbedingungen; andere Bedingun- gen werden nicht Vertragsinhalt, wenn der Auftraggeber

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen

Da nach ist die Prü fung so zu pla nen und durch zu füh ren, dass mit hinrei chender Si cher heit beur teilt wer den kann, ob die Buch füh rung, der Jahresabschluss und der

eines vereinfachten Umlegungsverfahrens im Bereich Welheim (- 29.718,00 €) und der Neuzuordnung eines Grundstücks an der Straße Am Lamperfeld nach Neuvermessung und Nutzungsänderung

Der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen ist gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz um 132.374,43 € vermindert: Für Instandhaltungen wurden 21.599,57 € weniger verausgabt, da

Zudem ergibt sich eine Entnahme in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen für das Geschäftsjahr 2020 von insgesamt 72.818,85 EUR.. Die Zinsausgleichsrücklage wird infolge

Aufklärungspflicht des Auftraggebers; Vollständigkeitserklärung (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung

Durch die guten Ergebnisse in den Kalenderjahren 2019 und 2020 kann die Kapitalrücklage aus ordentlichen Ergebnissen sowie die Kapitalrücklage aus