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Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

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Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Vorbemerkungen

Die IHK Braunschweig ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Für das Rechnungswesen einschließlich Jahresabschluss der Industrie- und Handelskammern sind nach § 3 Abs. 7a IHKG die Grundsätze kaufmännischer Rechnungslegung und Buchführung in sinngemäßer Weise nach dem Dritten Buch des Handelsgesetzbuches in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Die Haushaltsführung wird durch Satzung unter Beachtung der Grundsätze des staatlichen Haushaltsrechts (HGrG) geregelt.

Seit 2014 gilt das von der Vollversammlung beschlossene Finanzstatut der IHK Braunschweig in der Fassung vom 30. September 2013, zuletzt geändert am 27. November 2017. Die Rechnungslegung erfolgt auf dieser Grundlage. Die vorgenannte letzte Änderung wurde durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 15. Dezember 2017, Az. MW 21- 01558/2050 genehmigt. Das Finanzstatut bildet die rechtliche Voraussetzung für die Erstellung des Jahresabschlusses nach kaufmännischen Grundsätzen und unter Beachtung der Grundsätze des öffentlichen Haushaltsrechts. Darüber hinaus gelten die zur Ausführung des Finanzstatuts von Präsident und Hauptgeschäftsführer erlassenen Richtlinien.

Die Regelungen und Ausführungen des Finanzstatuts folgen grundsätzlich den für alle Kaufleute geltenden Rechnungslegungsvorschriften (§§ 238 bis 257, 284 bis 286 und 289 HGB sowie Artikel 28, 66 und 67 EGHGB) sowie dem IHKG unter

Berücksichtigung der Aufgabenstellung und Organisation der Industrie- und Handelskammern und ihrer Einbindung in das öffentliche Haushaltsrecht.

Der Jahresabschluss 2019 der IHK Braunschweig wurde von der

Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern, Düsseldorf, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfungsstelle wurde am 9. Oktober 2020 erteilt. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 sowie die Entlastung des

Präsidiums und des Hauptgeschäftsführers erfolgten in der Vollversammlung der IHK Braunschweig am 23. November 2020. Die Nachtragswirtschaftssatzung mit

Nachtragswirtschaftsplan, Erfolgs- und Investitionsplan sowie Risikoanalyse 2020 wurde in der Vollversammlung am 21. September 2020 beschlossen.

Abschlussstichtag ist der 31. Dezember.

(2)

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz entspricht dem in Anlage III zum Finanzstatut vorgeschriebenen Gliederungsschema.

Die Vermögensverwaltung und die Betriebe gewerblicher Art „Formularverkauf“,

„Neujahrsempfang“ sowie “Seminare und Lehrgänge“ werden im Jahresabschluss zusammengefasst ausgewiesen.

Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs-und Ausweismethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Für den Ansatz und die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden sind das Finanzstatut und die Richtlinien zur Ausführung des Finanzstatuts der IHK Braunschweig, beschlossen durch die Vollversammlung am 30. September 2013 (zuletzt geändert am 27. November 2017), maßgeblich.

Beachtet werden das Realisationsprinzip bzw. Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Im Einzelnen kommen folgende Wertansätze beim vorliegenden Jahresabschluss 2020 zur Anwendung:

Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagen sind im Anlagenspiegel (Anlage 1/6.1) dargestellt.

Immaterielle

Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Die immateriellen Vermögensgegenstände (EDV- Software) werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung bewertet. Dabei werden die steuerlich anerkannten AfA-Tabellen zugrunde gelegt. Diese beträgt bei den immateriellen Vermögensgegenständen fünf Jahre.

Sachanlagen Grundstücke,

grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich Bauten auf fremden

Grundstücken

Die Liegenschaften der IHK Braunschweig - das IHK- Gebäude in 38100 Braunschweig, Brabandtstraße 11 sowie das IHK-Gebäude in Goslar, Marktstraße 45, 38640 Goslar, - wurden im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz von Sachverständigen

(3)

begutachtet und mit Zeitwerten angesetzt. Sie werden seitdem als fiktive Anschaffungskosten unter

Verrechnung planmäßiger Abschreibungen fortgeführt.

Die planmäßige Abschreibung richtet sich nach der Empfehlung des Baugutachters aus dem Jahr 2006.

Im Gutachten wurde eine Nutzungsdauer von 75 Jahren unterstellt.

Technische Anlagen und Maschinen,

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Die Technischen Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die Wertminderung beträgt bei Technischen Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen drei und dreizehn Jahre.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs)

mit Anschaffungskosten bis zu 250,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) werden im Jahr des Zugangs als Betriebsaufwand erfasst. Bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten zwischen 250,01 EUR und 800,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) werden Sofortabschreibungen vorgenommen.

Finanzanlagen

Beteiligungen Die Beteiligungen sind in Höhe der

Anschaffungskosten angesetzt, die grundsätzlich dem Stammkapital entsprechen. Die Anteile liegen unter 20 % des Nennkapitals.

Finanzanlagen Wertpapiere des Anlagevermögens

Sonstige Ausleihungen und Rückdeckungsansprüche

Die Wertpapiere sowie die Ausleihungen sind mit den Anschaffungskosten, maximal Nennwert, unter

Beachtung des gemilderten Niederstwertprinzips bewertet.

Die IHK Braunschweig nutzt hier den vom

Gesetzgeber ermöglichten Ermessensspielraum aus und lässt bei der Bewertung vorübergehende

Wertminderungen außer Acht. Stellt sich heraus, dass die Wertminderung einzelner Wertpapiere voraussichtlich dauerhaft ist, wird in Form einer außerplanmäßigen Abschreibung der niedrigere

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beizulegende Wert angesetzt.

Umlaufvermögen Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden im

Rahmen eines Festwertansatzes per 31. Dezember 2019 neu bewertet. Im Geschäftsjahr 2022 (Turnus:

alle drei Jahre) wird durch eine Stichtagsinventur ein neuer Festwert ermittelt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Beiträgen, Gebühren, Entgelten und sonstigen Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Beiträgen, Gebühren, Entgelten und sonstigen Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu

Anschaffungswerten (Nennwert) oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Für die Forderungen aus Beiträgen werden nach den Empfehlungen des IHK/DIHK-Arbeitskreises Kaufmännisches Rechnungswesen und Controlling gestaffelte pauschalierte Einzelwertberichtigungen, differenziert nach Bescheidjahren und HR-/ KGT- Betrieben, angesetzt. Sie betragen im Einzelnen bei HR-Betrieben

für Forderungen aus dem laufenden Jahr null Prozent,

für Forderungen aus dem Vorjahr 70 Prozent und für alle aus übrigen Jahren 100 Prozent. Bei KGT- Betrieben werden Forderungen

aus dem laufenden Jahr mit 10 Prozent pauschal, Forderungen aus dem vorherigen Geschäftsjahr mit 90 Prozent und

Forderungen, die in den übrigen Jahren entstanden sind, mit 100 Prozent wertberichtigt (siehe folgendes Schema).

(5)

Geschäftsjahr Handelsregister

(HR) % Kleingewerbe-

treibende (KGT) % Lfd. Geschäftsjahr 2020 0,00 EUR 0 % 87.789,28 EUR 10 % das vor dem lfd. Jahr liegende Jahr 70.624,95 EUR 70 % 146.609,77 EUR 90 % Alle übrigen zurückliegenden Jahre 271.965,97 EUR 100 % 90.823,36 EUR 100 %

Zwischensumme 342.590,92 EUR 325.224,41 EUR

Gesamt (gerundet) 667.900,00 EUR

Sonstige

Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Gebühren und Entgelten werden in Höhe der offenen Posten zum

31. Dezember 2020 ausgewiesen.

Für das allgemeine Ausfallrisiko wird eine

Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 Prozent auf den nicht wertberichtigten Forderungsbestand

gebildet. Der Prozentsatz basiert auf einer vergangenheitsorientierten Betrachtung.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bilanziert.

Kassenbestand,

Bundesbankguthaben,

Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Die Guthaben auf Girokonten bei Bankinstituten sind zum Nominalwert entsprechend den Kontoauszügen und Saldenbestätigungen per 31. Dezember 2020 bilanziert.

Aktiver Rechnungs- abgrenzungsposten

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden die bis zum Bilanzstichtag 31.12.2020 erfolgten

Ausgaben, soweit sie Aufwand für künftige Perioden darstellen, ausgewiesen.

Eigenkapital

Festgesetztes Kapital Das Festgesetzte Kapital wurde einmalig zum Zeitpunkt des Umstiegs auf die kaufmännische Buchführung nach den Sondervorschriften zur Erstellung der Eröffnungsbilanz ermittelt. Im Zuge zweier Anpassungen in den Geschäftsjahren 2010 sowie 2013 wurde das Festgesetzte Kapital von 500.000,00 EUR um 3.500.000,00 EUR auf

(6)

4.000.000,00 EUR erhöht.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 22.01.2020 festgestellt, dass die

Erhöhungen des Festgesetzten Kapitals sowie deren Beibehaltung rechtswidrig waren. Die „Goldene Bilanzregel“ stellt laut BVerwG keinen sachlichen Grund für die Erhöhung des Festgesetzten Kapitals dar. Als Bewertungsgrundlage für die Bilanzierung des Eigenkapitals dient das auf Seite 16/ 17 vorgestellte Eigenkapitalstrukturkonzept.

Dem Festgesetzten Kapital wurden zum 31.

Dezember 2019 mit Beschluss der Vollversammlung vom 21. September 2020 3.500.000,00 EUR

entnommen und dieses so auf den Wert der Eröffnungsbilanz zurückgeführt.

Ausgleichsrücklage Die IHK Braunschweig hat in der Vergangenheit bei der Risikoberechnung zur Ausgleichsrücklage u.a.

mehrjährige Beitragsschwankungen berücksichtigt.

Dies ist gemäß BVerwG-Urteil nicht zulässig. Das

„Jährlichkeitsprinzip“ ist für die Dotierung der Ausgleichsrücklage streng einzuhalten.

Das BVerwG hat bei der Überprüfung der Mittelbedarfsprognose den Maßstab des

Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG; Urt. V.

09.07.2007, 2 BVF 1/04) für die Überprüfung stattlicher Haushaltspläne angelegt und den allgemeinen Maßstab für die Überprüfung

behördlicher Prognoseentscheidungen, den noch das OVG Lüneburg seiner Überprüfung zugrunde gelegt hatte, verworfen. Demnach verpflichtet das Gebot der Schätzgenauigkeit dazu, aus ex-ante Sicht „den im Haushalt für einen bestimmten Zweck veranschlagten Mittelbedarf aufgrund der bei der Aufstellung des Haushaltsplans (Wirtschaftsplan) verfügbaren Informationen sachgerecht und vertretbar zu prognostizieren“.

Das BVerwG hat sich auch zum zulässigen Zweck der Ausgleichsrücklage geäußert. Dieser liege insbesondere darin: „Die Ausgleichsrücklage dient der Vermeidung der Inanspruchnahme von teuren

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Kassenkrediten zur Finanzierung der Aufgaben der Kammer bei einem Ausfall von Beitragseinnahmen infolge eines Konjunkturabschwungs oder eines von konjunkturellen Einflüssen unabhängigen Ausfalls eines großen Beitragszahlers. Dieser sachliche Zweck hält sich im Rahmen zulässiger

Kammertätigkeit. Er ist darauf gerichtet, die

zeitgerechte, kostengünstige Verfügbarkeit der für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Finanzmittel zu sichern“.

Die IHK Braunschweig hat zur Ermittlung der Dotierungshöhe der Ausgleichsrücklage auf eine Risikoanalyse und -bewertung verzichtet und die gemäß § 15a Abs. 2 Finanzstatut zu bildende Ausgleichsrücklage zum 31. Dezember 2020 mit 1 EUR dotiert.

Andere Rücklagen Die weiteren Rücklagen sind zweckbestimmte Rücklagen und hinsichtlich der Verwendung sowie der Bewertung nach den Bestimmungen des § 15a Abs. 2 Finanzstatut konkretisiert.

Instandhaltungsrücklage Die Instandhaltungsrücklage ist eine

zweckgebundene Rücklage im Sinne des § 15 a Abs.

2 Satz 3 des Finanzstatuts der IHK Braunschweig.

Die Instandhaltungsrücklage dient notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen in der Liegenschaft der IHK in Braunschweig mit einer

Gesamtgrundstücksfläche von rund 1.065 m2 und einer Büro- und Nutzfläche in Höhe von rund 2.500 m2.

Instandhaltungsaufwendungen sind insbesondere vor dem Hintergrund der Ergebnisse der

Brandverhütungsschau im Jahr 2013 und der daraus resultierenden Maßnahmen zum Brandschutz sowie vor dem Hintergrund der Ergebnisse des E-Checks 2019 der ortsfesten Elektroinstallation unabdingbar.

Für das mindestens erforderliche Maßnahmenprogramm liegen erste Kostenschätzungen vor. Danach werden

Aufwendungen von 3 Mio. EUR zuzüglich 25-30 % Nebenkosten erforderlich.

(8)

Die Instandhaltungsrücklage wurde gem. Beschluss der Vollversammlung vom 21.09.2020 im Rahmen der Verabschiedung des Nachtragswirtschaftsplanes 2020 zur Vorsorge für den Instandhaltungsaufwand 3,6 Mio. EUR zugeführt. Für das Geschäftsjahr ergibt sich eine Entnahme in Höhe der tatsächlichen

Aufwendungen von 72.818,85 EUR.

Zum 31. Dezember 2020 beträgt die

Instandhaltungsrücklage somit 3.527.181,15 EUR.

Zinsausgleichsrücklage Der Gesetzgeber hat im Jahr 2016 durch das „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“ für die Bilanzstichtage ab dem 1. Januar 2016 die

Ermittlung des handelsbilanziellen Rechnungszinses in § 253 Abs. 2 HGB in Verbindung mit der

zugehörigen Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) neu geregelt. Der Zins für

Altersversorgungsverpflichtungen wird demnach nicht mehr aus einem Siebenjahresdurchschnitt

(1,60 %), sondern aus einem Zehnjahresdurchschnitt (2,30 %) abgeleitet (angegebene Werte der

Bundesbank für das Geschäftsjahr 2020). Für den Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB

zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren und dem Ansatz der

Pensionsrückstellung nach Maßgabe des

entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren wurde die

Zinsausgleichsrücklage gebildet. Der

Unterschiedsbetrag beträgt zum 31.12.2020 2.237.778,00 EUR.

Digitalisierungsrücklage Die Digitalisierungsrücklage ist eine zweckgebundene Rücklage im Sinne des § 15 a Abs. 2 Satz 3 des Finanzstatuts der IHK Braunschweig. Das DIHK-Büro IHK DIGITAL hat im Finanzrahmen Digitalisierung den Rahmen beschrieben, der den IHKn eine Orientierung für die Digitalisierungsaufwendungen geben soll, die bei einer gemeinschaftlichen Digitalisierung in den Jahren 2019 bis 2023

(9)

entstehen. Die Entwicklung eines einheitlichen Stammdatensystems für alle 79 IHKn soll bis zum Jahr 2023 umgesetzt werden.

Zur Aufbringung ihres Finanzierungsanteils am Digitalisierungsprojekt hat die Vollversammlung der IHK Braunschweig erstmals im Rahmen des

Nachtragswirtschaftsplans 2019 in ihrer Sitzung vom 25. November 2019 eine Digitalisierungsrücklage für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 erfolgte somit eine erste Zuführung in Höhe von 460.000,00 EUR. Für die Finanzierung des Themas Digitalisierung hat die Vollversammlung der IHK Braunschweig mit dem Nachtragswirtschaftsplan 2020 eine weitere Zuführung von 375.000,00 EUR sowie eine Entnahme von 120.000,00 EUR beschlossen.

Tatsächlich war zunächst nur eine Inanspruchnahme in Höhe von 92.348,21 EUR notwendig. Die

Digitalisierungsrücklage weist einen Bestand per 31.12.2020 in Höhe von 742.651,79 EUR aus.

Rückstellungen Die Rückstellungen sind nach vernünftiger

kaufmännischer Beurteilung gebildet worden. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Abzinsung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt grundsätzlich gemäß

§ 253 Abs. 2 HGB.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Für Pensionsverpflichtungen gegenüber Aktiven und Ruheständlern wurden Rückstellungen gebildet. Sie wurden von einem Aktuar nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Verwendung der ‘Heubeck- Richttafeln 2018G‘ bewertet.

Die Pensionsverpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank für den Dezember 2020 veröffentlichen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre

abgezinst, der sich bei einer angenommenen

Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB). Der Zinssatz beträgt 2,30 % (Vj. 2,71 %). Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurden

(10)

jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,00 % (Vj. 2,00 %) und Rentensteigerungen von 1,75 % (Vj. 1,75 %) unterstellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 wird erstmalig nicht vom Wahlrecht nach Art. 28 EGHGB Gebrauch gemacht. Somit sind alle Pensionsverpflichtungen aus Zusagen vor dem 01.01.1987 vollständig in der Bilanz per 31.12.2020 passiviert.

Steuerrückstellungen Ende 2018 hat die IHK Braunschweig aufgrund der neuen Regelung des § 2b UStG, welche

voraussichtlich ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten wird, begonnen mit externer Beratung ein Tax

Compliance Management System (TCMS)

aufzubauen. In diesem Prozess hat sich gezeigt, dass neben dem bereits bestehenden Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Formularverkauf“ zwei neue BgA

„Seminare und Lehrgänge“ und „Neujahresempfang“

nachzuerklären sind. Aus Vorsichtsgründen wurden Rückstellungen für die Steuerlast (Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer sowie Solidaritätszuschlag) für das Geschäftsjahr 2020 gebildet.

Die Steuerrückstellungen für 2020 hat die IHK Braunschweig in Abstimmung mit einer

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelt.

Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie enthalten im Wesentlichen Vorsorge für Beihilfeverpflichtungen, Jubiläen, Urlaubs- und Gleittage, Altersteilzeit sowie für die Jahresabschlussprüfung.

Die Bewertung der Rückstellungen für

Beihilfeverpflichtungen erfolgt auf der Grundlage der Berechnungen des Versorgungsverbandes deutscher Wirtschaftsorganisationen, Langenfeld. Wie auch bei den Pensionsrückstellungen wurden diese mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Marktzins abgezinst, hier jedoch mit dem bisherigen Siebenjahreszeitraum 1,60 % (Vj. 1,97 %). Des Weiteren wurden jährliche Lohn- und

Gehaltssteigerungen von 2,00 % (Vj. 2,00 %) und

(11)

Rentensteigerungen von jährlich 1,75 %.

(Vj. 1,75 %) unterstellt. Als Rechnungsgrundlage wurden die Heubeck-Richttafeln 2018G verwendet.

Die Berechnung der Rückstellungen für Jubiläen erfolgte ebenfalls durch einen Aktuar unter

Verwendung der Heubeck-Richttafeln 2018G. Als Rechnungszinssatz wurden 1,60 %, Vorjahr 1,97 % (der von der Deutschen Bundesbank im Dezember 2020 veröffentlichte durchschnittliche Marktzins) angesetzt und der Gehaltstrend mit 2,0 % zu Grunde gelegt.

Die Rückstellungen für Überstunden und Urlaub wurden aufgrund von Jahresgehaltsaufwendungen einschließlich Arbeitgeberanteile an den

Sozialversicherungsbeiträgen ermittelt.

Die Rückstellung für die Archivierung von Geschäftsunterlagen wurde aufgrund des

voraussichtlichen Bedarfs unter Berücksichtigung des gewerblichen Mietmarktes in Braunschweig gebildet.

Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie haben alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Passiver Rechnungs- abgrenzungsposten

Der Ansatz der passiven

Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt in Höhe der bis zum Bilanzstichtag 31.12.2020 erfolgten

Einnahmen, soweit deren Erträge auf künftige Perioden entfallen.

Erläuterungen zur Bilanz

A. AKTIVA

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

Das immaterielle Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus verschiedenen Softwarelizenzen, bewertet zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung linearer

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Abschreibungen in Höhe von 40.138,00 EUR. Sowohl Zugänge als auch Abgänge der immateriellen Vermögensgegenstände waren im Geschäftsjahr 2020 nicht zu verzeichnen.

Sachanlagen

Grundstücke und Gebäude

Zu den Grundstücken und Gebäude gehören die Immobilen in Braunschweig und Goslar. Die Grundstücke und Gebäude werden zum Bilanzstichtag 31.12.2020 mit 5.540.071,00 EUR ausgewiesen.

Technische Anlagen und Maschinen

Der Posten Technische Anlagen und Maschinen betrifft überwiegend eine in den Vorjahren angeschaffte Kehrmaschine. Technische Anlagen und Maschinen werden zum Bilanzstichtag 31.12.2020 mit 609,00 EUR ausgewiesen.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Zu der Betriebs- und Geschäftsausstattung zählen im Wesentlichen die

Datenverarbeitungsanlage, der Fuhrpark sowie Büromöbel. Die Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung betrug im Jahr 2020 insgesamt 15.667,74 EUR und wurden insbesondere für neue Monitore und PCs getätigt. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird zum Bilanzstichtag mit 315.258,00 EUR ausgewiesen.

Finanzanlagen

Die IHK Braunschweig weist folgende Finanzanlagen aus:

31.12.2020 31.12.2019

Beteiligungen 53.004,93 EUR 51.800,00 EUR

Wertpapiere des Anlagevermögens 10.589.451,35 EUR 10.647.052,16 EUR Sonstige Ausleihungen 11.843.754,01 EUR 11.745.493,88 EUR 22.486.210,29 EUR 22.444.346,04 EUR

Beteiligungen

Die ausgewiesenen Beteiligungen in Höhe von 53.004,93 EUR teilen sich wie folgt auf:

(13)

Name

Gezeichnetes Kapital in EUR

Beteiligung der IHK BS

in EUR

Beteiligung in % Niedersächsische

Bürgschaftsbank (NBB) GmbH, Hannover

3.004.040,00 41.370,00 1,38 IHK-Gesellschaft für

Informationsverarbeitung mbH, Dortmund

1.000.000,00 9.780,00 0,98 Allianz für die Region GmbH,

Braunschweig 27.600,00 650,00 2,36

IHK DIGITAL GmbH, Berlin –

Gründung in 2020 728,00

Mit Beschluss der Vollversammlung vom 21.09.2020 wurde im Geschäftsjahr 2020 ein Anteil an der IHK DIGITAL GmbH, Berlin, in Höhe von 728,00 EUR erworben, der im Geschäftsjahr 2021 weiter aufgestockt werden soll.

Wertpapiere des Anlagevermögens

Die Wertpapiere des Anlagevermögens dienen zur vermögensmäßigen Unterlegung der Pensionsrückstellungen. Im Jahresabschluss 2020 wird unter der Position Wertpapiere des Anlagevermögens ein Bilanzwert in Höhe von 10.589.451,35 EUR ausgewiesen. Dieser Betrag gliedert sich wie folgt zusammen:

a.) Finanzmittel 3.380.672,17 EUR b.) Wertpapiere 7.208.779,18 EUR 10.589.451,35 EUR

Die Kurswerte der unter b.) aufgeführten Wertpapieranlagen betragen zum

Jahresabschluss 2020 7.306.164,24 EUR. Saldiert betragen die stillen Reserven per 31.12.2020 97.385,06 EUR. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden in Höhe von 15.307,79 EUR vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2020 sind aufgrund eingetretener Werterhöhungen erfolgswirksame Zuschreibungspflichten in Höhe von 8.492,40 EUR angefallen.

Sonstige Ausleihungen und Rückdeckungsansprüche

Die sonstigen Ausleihungen und Rückdeckungsansprüche in Höhe von

11.843.754,01 EUR bestehen zum überwiegenden Teil aus dem bei der UkdW Unterstützungskasse deutscher Wirtschaftsorganisationen e. V., Langenfeld angelegten Kapital zur Refinanzierung der Pensionsrückstellungen in Höhe von

(14)

11.565.973,40 EUR. Für einen versorgungsberechtigten Mitarbeiter der IHK

Braunschweig wurde eine Treuhandsvereinbarung mit dem VdW Pensionstrust e. V.

abgeschlossen. Dieses Kapital wird in Höhe von 277.780,61 EUR bilanziert.

Das bei der UkdW e.V. und VdW e.V., Langenfeld, angelegte Kapital ist in den Fonds WOP 1, WOP 2 und WOP 3 des Versorgungsverbandes deutscher

Wirtschaftsorganisationen angelegt. Der Kurswert des Vermögens beläuft sich zum 31.12.2020 auf 11.506.161,63 EUR, so dass die stillen Lasten saldiert

337.592,38 EUR betragen. Hierbei geht die IHK Braunschweig von einer nur

vorübergehenden Wertminderung aus, weil sie beabsichtigt, die Papiere bis zu ihrer Endfälligkeit zu halten und keine Hinweise für eine Beeinträchtigung der Bonität der Emittenten vorliegen. Zudem wird der Kapitalstock zu Zwecke der Finanzierung von Pensionsrückstellungen aufgebaut.

Umlaufvermögen Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Zu den Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffen zählen Büro- und EDV-Ausstattung, Papiervorräte sowie diverse Vorräte in Höhe von 25.000,00 EUR.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Beiträgen, Gebühren, Entgelten und sonstigen Lieferungen und Leistungen

Unter dieser Position in Höhe von 2.131.360,43 EUR sind Forderungen aus Beiträgen (2.577.159,80 EUR), Gebühren (220.449,80 EUR) sowie Rechnungen (8.855,83 EUR) enthalten.

31.12.2020 31.12.2019

Beiträge

- davon Handelsregisterunternehmen 1.445 TEUR 702 TEUR - davon Kleingewerbetreibende 1.132 TEUR 547 TEUR

Gebühren und Rechnungen 229 TEUR 283 TEUR

Pauschalwertberichtigungen - 675 TEUR - 514 TEUR 2.131 TEUR 1.018 TEUR

(15)

Forderungen aus Beiträgen

Der Forderungsbestand aus Beiträgen hat sich gegenüber dem Vorjahr

(1.250.929,61 EUR) verdoppelt (+ 1.326.230,19 EUR). Grund hierfür ist, dass durch die entstandenen Verzögerungen in Folge der späten Urteilsübersendung durch das Bundesverwaltungsgericht die Beitragsveranlagung nicht wie üblich im Frühjahr, sondern erst Ende November 2020 durchgeführt werden konnte.

Die Forderungen aus Beiträgen wurden im Geschäftsjahr 2020 wie folgt wertberichtigt:

Forderungen 2.577.159,80 EUR

Pauschalwertberichtigung - 667.900,00 EUR Wertberichtigte Beitragsforderungen 1.909.259,80 EUR Forderungen „Proforma-Rechnung“ 117.335,69 EUR Forderungen inklusive Proforma 2.026.595,49 EUR

Zur periodengerechten Darstellung der Erträge aus Beiträgen wurde Mitte Dezember 2020 anhand aller bis zu diesem Zeitpunkt verfügbaren, noch nicht beschiedenen Bemessungsgrundlagen eine Berechnung der sich daraus für das laufende Jahr und die Vorjahre ergebenden potenziellen Beitragsansprüche (117.335,69 EUR) und Erstattungsverpflichtungen (11.123,68 EUR) vorgenommen. Die Proforma- Veranlagung wurde nicht ergebniswirksam erfasst.

Forderungen aus Gebühren, Entgelten und sonstigen Lieferungen und Leistungen Bei den Gebühren und Entgelten ist der Forderungsbestand im Verhältnis zum Vorjahr hingegen gesunken (- 53.121,38 EUR). Der Forderungsbestand beträgt vor Wertberichtigung insgesamt 229.305,63 EUR. Dieser setzt sich aus Gebühren für den Bereich hoheitlicher Aufgaben und Entgelten aus Leistungen im Servicebereich (insbesondere BgA „Seminare und Lehrgänge“ und BgA „Formularverkauf“)

zusammen.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

(16)

Forderungen aus Erstattungen 636,24 EUR sonstige Forderungen an Finanzbehörden 431,97 EUR Sonstige Forderungen aus Vorjahren 17.230,86 EUR sonstige Forderungen lfd. Jahr 27.196,80 EUR Forderungen aus Zinsgutschriften 25.892,26 EUR

debitorische Kreditoren 155,75 EUR

71.543,88 EUR Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die hier ausgewiesenen Bankguthaben sichern die kurzfristige Liquidität ab. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Guthaben in laufender Rechnung

(10.449.089,37 EUR) die mit einem marktüblichen Zins bedient werden.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten belaufen sich auf 123.452,37 EUR. Sie betreffen eine Vielzahl von Einzelpositionen. Zu den größten Posten gehören die Lohnzahlungen im Dezember an Mitarbeiter (Gehalt) sowie an Pensionäre (Versorgungsleistung) für Januar 2021 in Höhe von insgesamt 109.727,96 EUR.

B. PASSIVA

Eigenkapital

31.12.2020 31.12.2019

Festgesetztes Kapital 500.000,00 EUR 500.000,00 EUR

Ausgleichsrücklage 1,00 EUR 1,00 EUR

Andere Rücklagen 6.507.610,94 EUR 2.728.741,00 EUR - davon Instandhaltungsrücklage 3.527.181,15 EUR - - davon Zinsausgleichsrücklage 2.237.778,00 EUR 2.268.741,00 EUR - Digitalisierungsrücklage 742.651.79 EUR 460.000,00 EUR

Ergebnis 1.682.074,32 EUR 4.679.766,30 EUR

8.689.686,26 EUR 7.908.508,30 EUR

(17)

Festgesetztes Kapital

Die von der IHK Braunschweig in den Jahren 2010 und 2013 vorgenommenen Erhöhungen des Festgesetzten Kapitals beurteilt das Bundesverwaltungsgericht als unzulässige Vermögensbildung. Die „Goldene Bilanzregel“ stellt laut BVerwG keinen sachlichen Grund für die damalige Erhöhung des Festgesetzten Kapitals dar.

Das zum 31. Dezember 2020 ausgewiesene Festgesetzte Kapital wurde daher im Jahresabschluss 2019 auf seinen ursprünglichen Wert von 500.000,00 EUR reduziert.

Ausgleichsrücklage

Das Finanzstatut verpflichtet gemäß § 15a Abs. 2 zur Bildung einer Ausgleichsrücklage.

Basis für ihre Dotierung bildet eine Risikoanalyse und –bewertung. Wesentlich dafür sind alle Risiken aus Sachverhalten, die nicht bereits durch Wirtschaftsplan, Versicherungen, Rücklagen sowie Rückstellungen abgedeckt sind.

Bezüglich der Ermittlung der Dotierungshöhe der Risikovorsorge verzichtet die IHK Braunschweig vor dem Hintergrund der unklaren Kriterien für das Geschäftsjahr 2020 auf eine Risikobewertung, so dass die gemäß § 15 a Abs. 2 Finanzstaut zu dotierende Ausgleichsrücklage zum 31.12.2020 weiterhin mit 1 EUR dotiert ist.

Andere Rücklagen

Die anderen Rücklagen bestehen aus einer Instandhaltungs-, einer Zinsausgleichs- und einer Digitalisierungsrücklage. Bei diesen Rücklagen handelt es sich um

zweckgebundene Rücklagen im Sinne des Finanzstatuts der IHK Braunschweig.

Instandhaltungsaufwendungen sind insbesondere vor dem Hintergrund der

Ergebnisse der Brandverhütungsschau im Jahr 2013 und der daraus resultierenden Maßnahmen zum Brandschutz sowie vor dem Hintergrund der Ergebnisse des E- Checks 2019 der ortsfesten Elektroinstallation unabdingbar. Für das mindestens erforderliche Maßnahmenprogramm liegen erste Kostenschätzungen vor. Danach werden Aufwendungen von 3 Mio. EUR zuzüglich 25-30 % Nebenkosten erforderlich.

Im Geschäftsjahr 2020 erfolgt eine erstmalige Zuführung in die

Instandhaltungsrücklage in Höhe von 3.600.000,00 EUR. Zudem ergibt sich eine Entnahme in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen für das Geschäftsjahr 2020 von insgesamt 72.818,85 EUR. Zum 31. Dezember 2020 beträgt die

Instandhaltungsrücklage somit 3.527.181,15 EUR.

Die Zinsausgleichsrücklage wird infolge der gesetzlichen Neuregelung zum

Diskontierungszinssatz gebildet. Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ergibt sich die Höhe der Rücklage aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen

(18)

nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinses aus den

vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinses aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren. Die Höhe sowie die Entnahme in Höhe 30.963,00 EUR wird über ein versicherungsmathematisches Gutachten bestimmt. Die Zinsausgleichsrücklage beläuft sich per 31.12.2020 auf 2.237.778,00 EUR.

Das DIHK-Büro IHK DIGITAL realisiert IT-Projekte für die gesamte IHK-Organisation unter Berücksichtigung bestehender Standards und der IHK IT-Architektur, stellt relevante neue IT-Produkte bereit und leistet strategische sowie konzeptionelle Unterstützung bei der Digitalisierung der IHK-Organisation. Es wird gemeinsam von allen IHKn getragen und finanziert. Das Ziel ist, Zukunftssicherheit zu gewährleisten und den Kundennutzen zu maximieren. Zudem strebt das Büro IHK DIGITAL eine zeitgemäße Vereinfachung der IT-relevanten Prozesse und Leistungen innerhalb der IHK-Organisation unter besonderer Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen (Stichwort: Online-Zugangsgesetz) an.

Zur Aufbringung ihres Finanzierungsanteils am Digitalisierungsprojekt hat die

Vollversammlung der IHK Braunschweig im Rahmen des Nachtragswirtschaftsplans 2020 in ihrer Sitzung vom 21. September 2020 eine zweite Zuführung in Höhe von 375.000,00 EUR in die Digitalisierungsrücklage für das Geschäftsjahr 2020

beschlossen. Zudem ergibt sich eine Entnahme in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen für das Geschäftsjahr 2020 von insgesamt 92.348,21 EUR. Die Digitalisierungsrücklage beträgt per 31.12.2020 somit 742.651,79 EUR.

Ergebnis

Aus dem Jahresüberschuss von 781.177,96 EUR, dem Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr (4.679.766,30 EUR) und den Rücklagenentnahmen (196.130,06 EUR) bzw.

Rücklageneinstellungen (3.975.000 EUR) folgt ein positives Ergebnis in Höhe von 1.682.074,32 EUR.

Der Vollversammlung wird vorgeschlagen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Die Ergebnisverwendung steht unter dem Vorbehalt einer

entsprechenden Beschlussfassung.

(19)

Rückstellungen

Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Der Anstieg der Pensionsrückstellungen ist weiterhin durch den rückläufigen Zinssatz geprägt. Die Rückstellungen für Pensionen werden für folgende Personenkreise gebildet:

Aktive Anwärter (unverfallbar) 16 Ausgeschiedene Anwärter (unverfallbar) 3

Altersrentner 61

Hinterbliebenenrentner 13

Summe: 93

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 wird erstmalig nicht vom Wahlrecht nach Art. 28 EGHBG Gebrauch gemacht. Somit sind alle

Pensionsverpflichtungen aus Zusagen vor dem 01.01.1987 vollständig in der Bilanz per 31.12.2020 passiviert.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen belaufen sich auf insgesamt 25.305.684,00 EUR.

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellung enthält für 2020 die Steuerlast (KSt/ SolZ/ GewSt) für die BgA

„Seminare und Lehrgänge“ und „Formularverkauf“.

Sonstige Rückstellungen

Unter den sonstigen Rückstellungen sind die Beihilfe-, Jubiläums-, Urlaubs- und Gleitzeitansprüche hervorzuheben.

31.12.2020 31.12.2019 Beihilfe 1.493.096,00 EUR 1.664.156,00 EUR

Jubiläum 151.092,00 EUR 144.536,00 EUR

Urlaub und Gleitzeit 179.100,00 EUR 143.700,00 EUR

Sofern erforderlich, liegen dem Wertansatz versicherungsmathematische Gutachten zugrunde.

Im Übrigen verweisen wir auf den Rückstellungsspiegel 1/6.2.

(20)

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Zur Sicherung der Liquidität hat die IHK Braunschweig Ende des Jahres 2020 in drei Tranchen ein Kassenkredit von insgesamt 3,0 Mio. EUR bei einer Laufzeit bis zum 31.03.2021 aufgenommen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 136.813,32 EUR haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr und betreffen eine Vielzahl von Gläubigern (Rechnungen für laufendes Geschäft).

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 165.489,76 EUR betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus kreditorischen Debitoren

(Beitragsrückerstattungen von 82.207,42 EUR), Verbindlichkeiten aus der Begabtenförderung (28.683,59 EUR) sowie aus der Vermögensverwaltung (37.126,28 EUR).

Rechnungsabgrenzungsposten

Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1.427.135,00 EUR handelt es sich überwiegend um Einzahlungen aus Gebühren für

Ausbildungsverträge. Die Gebühren werden jährlich in die

Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und über die gesamte Dauer der Ausbildungsverträge zeitanteilig ertragswirksam aufgelöst.

C. Erläuterungen zur Erfolgsrechnung

Die IHK Braunschweig unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts dem öffentlichen Haushaltsrecht. Inhalt und Umfang ihrer Tätigkeit ergeben sich aus den gesetzlichen Grundlagen – insbesondere dem Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) – und durch die Beschlüsse der Vollversammlung als gewählter Vertretung der Mitgliedsunternehmen. Die

Finanzierung erfolgt im Wesentlichen über die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen (mehr als 75 %) sowie Gebühren und Entgelte. Die IHK Braunschweig erstellt für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan und ggfs. einen Nachtragswirtschaftsplan, der sich in einen Erfolgs- und einen Finanzplan gliedert. Die Gliederung entspricht der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB mit spezifischen Anpassungen für die Gegebenheiten einer IHK als Körperschaft des öffentlichen Rechts. So werden Beiträge, Gebühren und Entgelte nicht als Umsatzerlöse, sondern als Erträge

(21)

bezeichnet. Die Ausführung des Wirtschaftsplans unterliegt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Der Wirtschaftsplan bzw. auch ein eventueller Nachtragswirtschaftsplan und der Jahresabschluss werden von den Mitgliedern des Haushaltsausschusses und des Präsidiums beraten und von der Vollversammlung beschlossen und festgestellt.

Erträge aus IHK-Beiträgen

Jahr 2020 2019

Ist 9.717.110,04 EUR 8.534.185,45 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 7.931.500,00 EUR 8.300.000,00 EUR Der überwiegende Teil des Finanzbedarfs der IHK Braunschweig wird durch Beiträge gedeckt. Die Veranlagung zu den Beiträgen erfolgt bei allen Gewerbetreibenden, die im Kammerbezirk eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte

unterhalten und eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit ausüben. Als Beiträge erhebt die IHK Braunschweig Grundbeiträge und Umlagen. Für die Höhe der Umlage von Beiträgen ist der Gewerbeertrag bzw. der Gewinn aus Gewerbebetrieb des

laufenden Geschäftsjahres Bemessungsgrundlage. Die IHK Braunschweig wendet die Gegenwartsveranlagung an, die dem Verfahren der Gewerbesteuer entspricht.

Für das laufende Geschäftsjahr wird eine Vorauszahlung nach dem zuletzt

bekannten Gewerbeertrag bzw. dem Gewinn aus Gewerbebetrieb erhoben. Nach Bekanntgabe der endgültigen Bemessungsgrundlage durch die Finanzverwaltung erfolgt jeweils die abschließende Abrechnung. Im Geschäftsjahr 2020 wurde der Umlagesatz der IHK Braunschweig um 0,04 %-Punkte auf 0,19 % (in 2019: 0,15 %) angehoben.

Aufgrund des Urteils des BVerwG vom 22. Januar 2020 musste erst durch die

Verabschiedung der Nachtragswirtschaftssatzung 2020 am 21. September 2020 eine Rechtsgrundlage für die Beitragsveranlagung 2020 geschaffen werden, die daher erst im November 2020 erfolgt ist.

Im Berichtszeitraum 2020 konnten Erträge aus IHK-Beiträgen in Höhe von

9.717.110,04 EUR erzielt werden, die sich aus Grundbeiträgen und Umlagen des laufenden Jahres und der Vorjahre zusammensetzen. Im Einzelnen entfallen auf HR- Betriebe 7.415.350,08 EUR und auf KGT-Betriebe 2.301.759,96 EUR. Im

Geschäftsjahr 2020 sind die Erträge aus IHK-Beiträgen gegenüber dem

Nachtragswirtschaftsplan 2020 um 1.785.610,04 EUR höher ausgefallen. Eine Entwicklung, die im Laufe des Corona-Geschäftsjahres 2020 und unter

Berücksichtigung aller konjunktureller Prognosen nicht zu erwarten war. Die Mehrerträge aus IHK-Beiträgen entsprechen einer Abweichung von 22,5 %. Im August 2020 wurde anhand aller bis zu diesem Zeitpunkt verfügbaren

Bemessungsgrundlagen eine Prognoseberechnung der sich daraus für das laufende

(22)

Jahr und die Vorjahre ergebenden Beitragsansprüche und

Erstattungsverpflichtungen vorgenommen. Daraus ergaben sich IHK-Beiträge in Höhe von 9.931.500,00 EUR. Der Arbeitskreis Rechnungswesen hat sich im Mai 2020 mit den möglichen Folgen der Corona-Pandemie auf die IHK-Finanzen beschäftigt und alle IHKn in Deutschland u.a. um eine Einschätzung gebeten, mit welchen Beitragsrückgängen gerechnet werden könne. Bei der Auswertung gingen die IHKn für das Jahr 2020 von Beitragsrückgängen von mehr als 15 % aus. Auf Grund der unklaren Corona-Situation hat die IHK Braunschweig bei der

Nachtragswirtschaftsplanung 2020 einen 20 % Abschlag bei den IHK-Beiträgen prognostiziert. Mit den Prognosegrundlagen hat sich der Haushaltsausschuss in der Sitzung vom 19. August 2020 befasst. Dieser Abschlag wurde vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Gesamtlage (Insolvenzgefahr/ -welle im Herbst 2020, Brexit, Hotel- und Gastronomie, Fahrzeug und Stahlindustrie) vorgenommen.

Erträge aus Gebühren

Für die hoheitlichen Tätigkeiten werden Gebühren erhoben, die sich in Berufsbildung, Weiterbildung und sonstige Gebühren gliedern.

Jahr 2020 2019

Ist 1.979.069,71 EUR 2.047.114,07 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 1.578.500,00 EUR 2.002.500,00 EUR Die im Vergleich zu den Nachtragsplanwerten 2020 höheren Istwerte von insgesamt 400.569,71 EUR ergeben sich im Einzelnen wie nachfolgend erläutert:

davon: Erträge aus Gebühren – Berufsbildung

Jahr 2020 2019

Ist 1.066.798,30 EUR 1.008.892,50 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 807.000,00 EUR 915.000,00 EUR Die Erträge aus Gebühren der Berufsausbildung in Höhe von 1.066.798,30 EUR (+ 259.798,30 EUR gegenüber Nachtragswirtschaftsplan 2020) setzen sich aus der Eintragungs- und Betreuungsgebühr und aus Gebühren für Zwischen- und

Abschlussprüfungen zusammen. Die Erträge aus Gebühren liegen im Geschäftsjahr 2020 auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr. Trotz rückläufiger

Ausbildungsverhältnisse sind die Erträge aus Gebühren im Vergleich zum Nachtragswirtschaftsplan deutlich gestiegen, dies ist auf die Abgrenzung der eingetragenen Ausbildungsverhältnisse der ertragsreicheren Vorjahre (Passive Rechnungsabgrenzung) zurückzuführen. Die eingetragenen Ausbildungsverhältnisse

(23)

belaufen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 6.692. Im Jahr 2019 waren es 6.988 und im Jahr 2018 7.273 Ausbildungsverhältnisse.

davon: Erträge aus Gebühren – Weiterbildung

Jahr 2020 2019

Ist 649.619,50 EUR 583.091,25 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 374.000,00 EUR 585.000,00 EUR Die Erträge aus Gebühren der Weiterbildung in Höhe von 649.619,50 EUR

(+ 275.619,50 EUR gegenüber Nachtragswirtschaftsplan 2020) resultieren in etwa aus den gleichen Teilnehmerzahlen an Weiterbildungsprüfungen wie im Vorjahr 2019. Bei der Aufstellung des Nachtragswirtschaftsplanes 2020 wurden die

Teilnehmerzahlen aufgrund der Corona-Pandemie geringer prognostiziert als in den Vorjahren.

davon: Erträge aus Gebühren – sonstige Gebühren

Jahr 2020 2019

Ist 262.651,91 EUR 455.130,32 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 397.500,00 EUR 502.500,00 EUR In den sonstigen Gebühren in Höhe von 262.651,91 EUR (- 134.848,09 EUR gegenüber Nachtragswirtschaftsplan 2020) sind

die Sachkundeprüfung (173.180,50 EUR),

das Unterrichtungsverfahren (54.675,00 EUR) sowie

Carnets, Beglaubigungen und Bescheinigungen (96.092,00 EUR),

Versicherungs-, Immobiliardarlehens- und Finanzanlagenvermittler (82.450,00 EUR), die Sachverständigenbestellung (9.615,00 EUR) und

Mahngebühren (19.819,91 EUR) enthalten.

Mindererträge gegenüber dem Nachtragswirtschaftsplan wurden erzielt im Bereich der Sachkundeprüfung (- 819,50 EUR) und Mahngebühren (- 5.680,09 EUR).

Mehrerträge ergaben sich im Unterrichtungsverfahren (+ 7.675,00 EUR), bei Carnets, Beglaubigungen und Bescheinigungen (+ 18.092,00 EUR), der Sachverständigenbestellung (+ 4.615,00 EUR),

den Versicherungs-, Immobiliardarlehens- und Finanzanlagenvermittler (+ 14.450,00 EUR).

(24)

Erträge aus Entgelten

Jahr 2020 2019

Ist 287.891,80 EUR 344.308,10 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 259.500,00 EUR 355.500,00 EUR Wichtige Positionen bei den Erträgen aus Entgelten in Höhe von 287.891,80 EUR (+ 28.391,80 EUR gegenüber Nachtragswirtschaftsplan 2020) stellen die

Überstellung von Auszubildenden sowie die Durchführung von Lehrgängen und Seminaren dar. Da letztgenannte (unternehmerische) Tätigkeiten im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art wahrgenommen werden, unterliegen die entsprechenden Erträge der Ertragssteuer.

Detaillierte Informationen werden nachfolgend gegeben:

davon: Verkaufserlöse

Jahr 2020 2019

Ist 5.050,85 EUR 7.766,00 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 6.000,00 EUR 7.500,00 EUR Aus dem Verkauf von Formularen und Urkunden resultieren Erlöse von

5.050,85 EUR (- 949,15 EUR gegenüber Nachtragswirtschaftsplan 2020).

davon: Entgelte aus Lehrgängen, Seminaren, Veranstaltungen

Jahr 2020 2019

Ist 245.630,00 EUR 288.541,40 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 221.000,00 EUR 303.000,00 EUR Die Mehrerträge (+ 24.630,00 EUR gegenüber Nachtragswirtschaftsplan 2020) ergeben sich im Wesentlichen aus Prüfungsvorbereitungskursen und AdA-

Lehrgängen. Bedingt durch die Schließung der IHK Braunschweig und die strengen Hygienevorschriften für die Raumnutzung ist ein deutlicher Rückgang bei den

Teilnehmerzahlen für Seminare und sonstige Lehrgänge im Vergleich zum Vorjahr (- 42.911,40 EUR) zu verzeichnen.

(25)

davon: Sonstige Entgelte

Jahr 2020 2019

Ist 37.210,95 EUR 48.000,70 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 32.500,00 EUR 45.000,00 EUR Bei den sonstigen Entgelten handelt es sich um die Überstellung von Prüflingen von anderen Kammern. Hier wurde der Planansatz leicht (+ 4.710,95 EUR) überschritten.

Sonstige betriebliche Erträge

Jahr 2020 2019

Ist 168.482,29 EUR 636.810,19 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 139.000,00 EUR 515.500,00 EUR Die sonstigen betrieblichen Erträge ergeben sich vor allem aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen, der Auflösung von Einzelwertberichtigungen und Erträgen aus öffentlichen Zuwendungen für das Projekt ValiKom der IHK Braunschweig.

Insgesamt wurde der Nachtragsplanansatz 2020 der sonstigen betrieblichen Erträge (+ 29.482,29 EUR) überschritten. Nachfolgender Untergliederung können detaillierte Informationen entnommen werden:

davon: Erträge aus Erstattungen

Jahr 2020 2019

Ist 71,82 EUR 1.011,84 EUR

Nachtragswirtschaftsplan - 1.000,00 EUR

davon: Erträge aus öffentlichen Zuwendungen

Jahr 2020 2019

Ist 28.072,67 EUR 34.503,77 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 40.000,00 EUR 28.000,00 EUR Bei den Erträgen aus öffentlichen Zuwendungen (- 11.927,33 EUR gegenüber Nachtragswirtschaftsplan 2020) handelt es sich um eine Zuwendung für das Projekt ValiKom. Im Projekt ValiKom wird ein standardisiertes Validierungsverfahren

entwickelt und erprobt, mit dem nonformal und informell erworbene

(26)

Berufskompetenzen im Bezug zu einem anerkannten Berufsabschluss bewertet und zertifiziert werden können. Unter anderem hat die IHK Braunschweig einen

Lohnkostenzuschuss aus dem Budget des BIBB – Bundesinstitut für Berufsbildung für einen Mitarbeiter erhalten. Der Förderanteil beträgt 80 % der entstandenen Aufwendungen. Die Mindereinnahmen resultiert aus einer Stundenreduzierung der Projektsachbearbeitung.

davon: sonstige Erträge

Jahr 2020 2019

Ist 140.337,80 EUR 601.294,58 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 99.000,00 EUR 486.500,00 EUR In den sonstigen betrieblichen Erträgen (+ 41.337,80 EUR gegenüber

Nachtragswirtschaftsplan 2020) sind Mieterträge (42.182,81 EUR) Erstattungen aus fachkundigen Stellungnahmen (1.140,00 EUR), aus der Auflösung von

Pauschalwertberichtigungen (1.602,00 EUR), Anlagenabgang von Sachanlagen (20.380,00 EUR) aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen (33.675,63 EUR) sowie periodenfremde Erträge (18.045,93 EUR) ausgewiesen.

Summe Betriebserträge

Jahr 2020 2019

Ist 12.152.553,84 EUR 11.562.417,81 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 9.908.500,00 EUR 11.173.500,00 EUR Die Betriebserträge liegen um 2.244.053,84 EUR über dem Nachtragsplanwert 2020.

Zu den überplanmäßigen Betriebserträgen kam es insbesondere aufgrund von Mehrerträgen aus IHK-Beiträgen (+ 1.785.610,04 EUR).

Materialaufwand

Jahr 2020 2019

Ist 1.299.729,10 EUR 1.420.812,34 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 1.077.000,00 EUR 1.378.500,00 EUR Der Materialaufwand steht unmittelbar mit der betrieblichen Leistungserstellung in Zusammenhang. Für die IHK Braunschweig als Dienstleister der Wirtschaft sind unter betrieblicher Leistungserstellung alle nach außen gerichteten Leistungen und Produkte zu sehen, unabhängig davon, ob eine Gebühr oder ein Entgelt erhoben wird.

(27)

Die Planansätze des Materialaufwandes wurden im Geschäftsjahr 2020

(+ 222.729,10 EUR) überschritten. Die wesentlichen Posten des Aufwands für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie des Aufwands für bezogene Leistungen werden nachfolgend einzeln erläutert:

a) Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Jahr 2020 2019

Ist 9.489,79 EUR 10.169,13 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 10.000,00 EUR 8.500,00 EUR Der Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 9.489,79 EUR

(- 510,21 EUR gegenüber Nachtragswirtschaftsplan 2020) setzt sich vor allem aus dem Kantinenbedarf, d. h. im Wesentlichen Getränkeservice im Rahmen von Veranstaltungen (8.116,05 EUR) und Vordrucken, Formulare und Urkunden (1.373,74 EUR) zusammen.

a) Aufwand für bezogene Leistungen

Jahr 2020 2019

Ist 1.290.239,31 EUR 1.410.643,21 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 1.067.000,00 EUR 1.370.000,00 EUR Die wesentlichen Posten der Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 1.290.239,31 EUR sind die Entschädigungen für ehrenamtliche Prüfer in der Aus- und Weiterbildung, Aufwendungen für Dozentenhonorare (AdA und Seminare), Prüfungsmittel (Aufgabeneinkauf) und sonstige Fremdleistungen (Überstellung von Prüfungsteilnehmern). In allen Bereichen hat es Veränderungen gegenüber dem Nachtragswirtschaftsplan 2020 gegeben, der Mehraufwand resultiert im

Wesentlichen aus Mehrausgaben für Prüferentschädigungen, Prüfmittel sowie Prüfungskorrekturen.

davon: Honorare Dozenten

Jahr 2020 2019

Ist 187.985,88 EUR 220.280,06 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 160.000,00 EUR 210.000,00 EUR

(28)

davon: Prüferentschädigung

Jahr 2020 2019

Ist 540.323,22 EUR 577.971,30 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 450.000,00 EUR 558.000,00 EUR davon: Sonstige Fremdleistungen (insbesondere Korrekturen von Prüfungen)

Jahr 2020 2019

Ist 548.283,94 EUR 590.240,98 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 449.000,00 EUR 573.500,00 EUR davon: sonstiges

Jahr 2020 2019

Ist 13.646,27 EUR 22.150,87 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 8.000,00 EUR 28.500,00 EUR

Personalaufwand

Jahr 2020 2019

Ist 5.004.708,64 EUR 5.230.768,97 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 4.793.500,00 EUR 5.647.000,00 EUR Der Personalaufwand enthält die Gehälter aus befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen, die sozialen Abgaben und die Aufwendungen für die

Altersversorgung. Der Aufwand in Höhe von 5.004.708,64 EUR (+ 211.208,64 EUR gegenüber Nachtragswirtschaftsplan 2020) liegt um 226.060,33 EUR unter dem des Vorjahres. Die einzelnen Positionen werden nachfolgend erläutert:

a) Gehälter

Jahr 2020 2019

Ist 3.704.205,29EUR 3.557.222,51 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 3.842.500,00 EUR 3.646.500,00 EUR

(29)

b) Soziale Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung

Jahr 2020 2019

Ist 1.300.503,35 EUR 1.673.546,46 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 951.000,00 EUR 2.000.500,00 EUR Die Planabweichung 2020 von + 349.503,35 EUR ist größtenteils darauf

zurückzuführen, dass zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtragswirtschaftsplanes 2020 eine Veränderung der Pensionsrückstellungen von - 1.100.000,00 EUR

vorgesehen wurde. Laut Pensionsgutachten per 31.12.2020 beläuft sich die Veränderung der Pensionsverpflichtungen auf - 665.212,89 EUR

(+ 434.787,11 EUR).

Abschreibungen

Jahr 2020 2019

Ist 171.351,74 EUR 196.014,76 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 178.500,00 EUR 196.000,00 EUR Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Sie basieren auf steuerlich anerkannten Nutzungsdauern, die der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entsprechen. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Die Abschreibungen liegen mit (- 7.148,26 EUR) unter dem Nachtragswirtschaftsplan 2020.

Die Zusammensetzung der einzelnen Positionen wird im Folgenden erläutert:

davon: Abschreibungen auf Gebäude und Gebäudeeinrichtungen

Jahr 2020 2019

Ist 69.710,00 EUR 69.710,00 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 70.000,00 EUR 70.000,00 EUR

(30)

davon: sonstige Abschreibungen

Jahr 2020 2019

Ist 101.641,74 EUR 126.304,76 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 108.500,00 EUR 126.000,00 EUR

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Jahr 2020 2019

Ist 3.185.410,47 EUR 3.533.052,97 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 3.354.000,00 EUR 3.020.000,00 EUR Aufgrund der bereits zu Beginn der Corona-Pandemie eingeleiteten kurz- und

mittelfristigen Schließung des IHK-Gebäudes für Externe ab März 2020, bleiben fast alle Positionen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen unter den Vorjahreswerten (- 347.642,50 EUR). Zudem hat sich die IT in der Corona-Krise als stabil,

leistungsfähig und flexibel erwiesen. Zeitweise arbeiteten ca. 60 – 70 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zu Hause aus. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen insgesamt mit 168.589,53 EUR unter dem Nachtragsplanwert 2020.

Im Einzelnen wird auf die nachfolgende Aufgliederung verwiesen:

davon: sonstiger Personalaufwand

Jahr 2020 2019

Ist 110.825,29 EUR 58.232,85 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 102.500,00 EUR 76.000,00 EUR Diese Position beinhaltet insbesondere den Aufwand für die Weiterbildung von Mitarbeitern (79.328,23 EUR) und Aufwand für arbeitsmedizinische Vorsorge (18.092,87 EUR). Im Geschäftsjahr 2020 wurde verstärkt in

Weiterbildungsmaßnahmen investiert, um die Fähigkeiten und Kompetenzen der Mitarbeiter/-innen weiterzuentwickeln. Die Weiterbildungsaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 47.500,00 EUR erhöht.

(31)

davon: Mieten, Pachten, Erbbauzinsen, Leasing und Lizenzen

Jahr 2020 2019

Ist 152.113,40 EUR 127.156,07 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 151.000,00 EUR 140.000,00 EUR Dazu gehören im Wesentlichen die Mieten für Diensträume (20.969,36 EUR), Mieten für Geräte (26.528,55 EUR), Mieten für externe Räumlichkeiten (79.756,17 EUR) und Lizenzen (12.123,48 EUR).

davon: Aufwendungen für Fremdleistungen

Jahr 2020 2019

Ist 1.153.933,34 EUR 1.099.188,93 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 1.200.500,00 EUR 1.170.000,00 EUR Die Aufwendungen für Fremdleistungen setzen sich aus Aufwendungen für die Reinigung der Kammergebäude in Braunschweig und Goslar (103.985,79 EUR), Aufwendungen für EDV-Dienstleistungen/ IHK-Digital (880.240,02 EUR) und für Aufwendungen für Sicherungsdienste (Empfang und Brandwache) (78.906,50 EUR) zusammen. Weitere Aufwendungen resultieren aus der Dienstleistung bei der Durchführung der Lohn- und Gehaltsabrechnung (77.284,96 EUR) und

Aufwendungen für Fremdentsorgung (3.573,08 EUR).

davon: Nebenkosten des Geldverkehrs

Jahr 2020 2019

Ist 70.438,64 EUR 71.154,72 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 73.500,00 EUR 70.000,00 EUR Die Nebenkosten des Geldverkehrs decken die Beratungskosten für das zu verwaltende Finanzanlagevermögen ab.

davon: Rechts- und Beratungskosten

Jahr 2020 2019

Ist 257.412,86 EUR 328.235,14 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 310.000,00 EUR 327.500,00 EUR

(32)

Die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten von 257.412,86 EUR setzen sich aus Prüfungen des Jahresabschlusses (73.383,65 EUR), für steuerliche

Beratungsleistung u.a. der BgA „Seminare und Lehrgänge“ und „Neujahresempfang“

(66.322,16 EUR), Beratung und Gutachten (30.955,80 EUR), Mahn- und Beitreibungskosten (38.354,73 EUR) sowie für sonstige Inanspruchnahme von Rechts- und Beratungsleistungen (901,26 EUR), zusammen.

davon: Bürobedarf, Literatur, Telekommunikation

Jahr 2020 2019

Ist 150.635,49 EUR 177.253,35 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 161.500,00 EUR 160.500,00 EUR Der Aufwand für Bürobedarf, Literatur, Kommunikation von 150.635,49 EUR setzt sich im Wesentlichen aus Büro- und EDV-Ausstattung (25.124,84 EUR), Porto (73.612,24 EUR) sowie Netzkosten und Onlinedienste (27.582,02 EUR) zusammen.

davon: sonstige Reisekosten

Jahr 2020 2019

Ist 11.688,33 EUR 34.416,57 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 14.500,00 EUR 28.500,00 EUR Der Aufwand für die Reisekosten von 11.688,33 EUR setzt sich im Wesentlichen aus den Reisekosten der Arbeitnehmer der IHK Braunschweig (10.596,33 EUR) und Verpflegungsmehraufwendungen (1.092,00 EUR) zusammen. Angesichts der von der Regierung ab dem 17. März 2020 angeordneten Ausgangsbeschränkung sind die Aufwendungen für Geschäftsreisen bei der IHK Braunschweig gegenüber dem Vorjahr um ca. 22.500,00 EUR gesunken.

davon: Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Repräsentation

Jahr 2020 2019

Ist 73.091,34 EUR 147.504,51 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 88.000,00 EUR 176.500,00 EUR Aufgrund der geringeren Bewirtungsaufwendungen (- 11.829,89 EUR) wurde der Nachtragsplanansatz 2020 um 14.908,66 EUR unterschritten.

(33)

davon: sonstige laufende Kosten (Kfz, Versicherungen)

Jahr 2020 2019

Ist 239.969,62 EUR 57.194,04 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 196.500,00 EUR 56.000,00 EUR Die Position enthält im Wesentlichen die Aufwendungen für die Wahl der neuen Vollversammlung (196.869,62 EUR), die mit Unterstützung eines externen Dienstleisters durchgeführt wurde. Im Januar 2021 hat sich die neue Vollversammlung der IHK Braunschweig konstituiert.

davon: sonstige Organisationen

Jahr 2020 2019

Ist 89.525,54 EUR 94.062,50 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 97.000,00 EUR 100.000,00 EUR Der Aufwand für Beiträge an sonstige Organisationen von 89.525,54 EUR setzt sich aus der Mitgliedschaft bei der IHKN (30.529,11 EUR), den

Auslandshandelskammern (10.847,74 EUR) und sonstigen Mitgliedschaften (48.148,69 EUR) zusammen.

davon: Aufwendungen DIHK

Jahr 2020 2019

Ist 285.664,61 EUR 281.363,80 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 295.000,00 EUR 306.500,00 EUR Die Unterschreitung des Nachtragsplanwertes 2020 lässt sich darauf zurückführen, dass die Planung der Aufwendungen nur auf Basis vorläufiger Gewerbeerträge erfolgen kann. Der auf die IHK Braunschweig entfallende Umlageanteil hängt weiterhin von der Entwicklung der Gewerbeerträge aller IHKs des Bundesgebietes ab. Nach Abrechnung des abgelaufenen Geschäftsjahres ergab sich ein niedrigerer Anteil.

(34)

davon: Aufwendungen Grundstücke, Gebäude- und Geschäftsausstattung

Jahr 2020 2019

Ist 252.600,76 EUR 583.888,03 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 342.000,00 EUR 199.500,00 EUR Die Position enthält den laufenden Aufwand für Strom, Wasser, Gas, Heizung und allgemeine Hauskosten (112.285,11 EUR), Wartungsverträge (46.341,58 EUR), die laufende Instandhaltung für das Gebäude (8.251,09 EUR) und

Brandschutzmaßnahmen (72.818,15 EUR) sowie Instandhaltung von Büroausstattung, Maschinen und Geräten (12.778,18 EUR).

davon: übrige sonstige betriebliche Aufwendungen

Jahr 2020 2019

Ist 337.511,25 EUR 466.953,51 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 314.500,00 EUR 201.500,00 EUR Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 337.511,25 EUR enthalten im Wesentlichen Erlasse und Niederschlagungen von Beitragsforderungen und Gebühren (148.074,42 EUR) sowie die Einstellung zu Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen (+ 162.707,00 EUR).

Summe Betriebsaufwendungen

Jahr 2020 2019

Ist 9.661.199,95 EUR 10.380.649,04 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 9.403.000,00 EUR 10.241.500,00 EUR Die Betriebsaufwendungen liegen mit 258.199,95 EUR über dem Nachtragsplanwert 2020. Zu den überplanmäßigen Betriebsaufwendungen kam es insbesondere

aufgrund von Mehraufwendungen beim Personalaufwand (+ 211.208,64 EUR) und beim Materialaufwand (+ 222.729,10 EUR). Beim sonstigen betrieblichen Aufwand wurden gegenüber Minderaufwendungen von (- 168.859,53 EUR) erzielt.

(35)

Betriebsergebnis

Jahr 2020 2019

Ist 2.491.353,89 EUR 1.181.768,77 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 505.500,00 EUR 932.000,00 EUR Das Geschäftsjahr 2020 schließt um 1.985.853,89 EUR höher ab, als im

Nachtragswirtschaftsplan 2020 veranschlagt.

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

Jahr 2020 2019

Ist 293.196,37 EUR 418.048,55 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 355.000,00 EUR 435.000,00 EUR Die Erträge resultieren aus Dividenden- und Zinseinnahmen aus der Anlage von Wertpapieren bei verschiedenen Kreditinstituten (131.128,39 EUR) und dem bei der UkdW unterhaltenen Kapitalstock (90.211,21 EUR). Außerdem sind Zuschreibungen von Wertpapieren im Finanzanlagevermögen in Höhe von 8.492,40 EUR erfolgt.

Zudem sind aus dem Verkauf von Wertpapieren 63.364,37 EUR realisiert worden.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Jahr 2020 2019

Ist 247,52 EUR 347,04 EUR

Nachtragswirtschaftsplan - 500,00 EUR

Bei den sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge handelt es sich um Zinserträge aus einem mittlerweile vollständig abgelösten Mitarbeiterdarlehen.

Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Jahr 2020 2019

Ist 118.057,56 EUR 52.283,70 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 80.000,00 EUR 50.000,00 EUR

(36)

Hierbei handelt es sich zum einem um Veräußerungsverluste aus dem Abgang von Finanzanlagevermögen in Höhe von 102.749,77 EUR sowie um außerplanmäßige Abschreibungen auf Wertpapiere (15.307,79 EUR).

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Jahr 2020 2019

Ist 1.853.692,35 EUR 2.120.264,60 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 2.050.500,00 EUR 1.500.000,00 EUR Hierbei handelt es sich überwiegend um den Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen. Die Gesamtaufwendungen betreffen mit 1.817.051,89 EUR Pensions-, mit 2.547,00 EUR Jubiläums- und mit 32.784,00 EUR

Beihilferückstellungen.

Finanzergebnis

Jahr 2020 2019

Ist - 1.678.306,02 EUR - 1.754.152,71 EUR

Nachtragswirtschaftsplan - 1.775.500,00 EUR - 1.114.500,00 EUR Maßgeblich für die Finanzerträge sind die Erträge aus dem extern verwalteten Fonds und aus den festverzinslichen Wertpapieren des Anlagevermögens, die sich im Rahmen der für die IHK geltenden konservativen Anlagerichtlinien ergeben. Die Verminderung der Zinserträge gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 124.852,18 EUR sind auf das weiterhin niedrige Zinsniveau zurückzuführen. Im Finanzergebnis sind auch die nach den Vorschriften des Bilanzrechtmodernisierungsgesetz ermittelten Aufwendungen aus der Aufzinsung gesondert unter dem Posten „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ gemäß § 277 Abs. 5 HGB ausgewiesen.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Jahr 2020 2019

Ist 813.047,87 EUR - 572.383,94 EUR

Nachtragswirtschaftsplan - 1.270.000,00 EUR - 182.500,00 EUR Das Betriebsergebnis (+ 2.491.353,89 EUR) und das Finanzergebnis

(- 1.678.306,02 EUR) bilden das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 813.047,87 EUR, das mit 2.083.047,87 EUR höher als im

Nachtragswirtschaftsplan 2020 geplant (- 1.270.000,00 EUR) ausfällt.

(37)

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Jahr 2020 2019

Ist 21.833,08 EUR 40.396,19 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 14.000,00 EUR 4.000,00 EUR Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag stellen zum einen den Körperschafts- und Gewerbesteueraufwand für die BgA „Seminare und Lehrgänge“ und

„Neujahresempfang“ in Höhe von 9.697,00 EUR und zum anderen die abzuführende ausländische Quellensteuer aus den Dividenden- und Zinseinkünften in Höhe von 12.136,08 EUR dar.

Sonstige Steuern

Jahr 2020 2019

Ist 10.036,83 EUR 39.429,04 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 16.500,00 EUR 16.500,00 EUR Sonstige Steuern betreffen Kfz-Steuer, Grundsteuer und eventuell für BgA zu

entrichtende Umsatzsteuer. Die Abweichung im Nachtragsplan 2020 von insgesamt - 6.463,17 EUR ergibt sich überwiegend aus dem BgA „Neujahresempfang“, für den im Vorjahr 2019 Umsatzsteuer angefallen und auch nachzuentrichten war. Im Geschäftsjahr 2020 wurde hierfür keine Steuerrückstellung bilanziert, da keine Hinweise auf aktives Sponsoring vorliegen.

Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag

Jahr 2020 2019

Ist 781.177,96 EUR - 652.209,17 EUR

Nachtragswirtschaftsplan - 1.300.500,00 EUR - 203.000,00 EUR Im Vergleich zum Nachtragswirtschaftsplan 2020 ist der Jahresüberschuss um 2.081.677,96 EUR besser ausgefallen. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen:

• Mehrerträge aus IHK-Beiträgen von 1.785.610,04 EUR und

• Mehrerträge aus Gebühren von 400.569,71EUR

Der Gesamtaufwand in Höhe von 11.664.819,77 EUR liegt um 100.819,77 EUR (+ 0,9 %) auf Nachtragsplanniveau.

Im Jahr 2020 war es aufgrund der unklaren Rahmenbedingungen auch bei der Aufstellung des Nachtragswirtschaftsplanes nicht möglich, eine zuverlässige

(38)

Prognose zu konjunkturellen Entwicklungen und damit zur Situation der Mitgliedsunternehmen zu stellen.

Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr

Jahr 2020 2019

Ist 4.679.766,30 EUR -

Nachtragswirtschaftsplan 4.680.500,00 EUR -

Das Ergebnis aus dem Vorjahr 2019 beträgt 4.679.766,30 EUR und wurde gemäß Beschluss der Vollversammlungssitzung vom 23. November 2020 in voller Höhe auf das Geschäftsjahr 2020 vorgetragen.

Entnahmen aus Rücklagen

Jahr 2020 2019

Ist 196.130,06 EUR 2.291.975,47 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 595.000,00 EUR 663.000,00 EUR Die Entnahmen aus Rücklagen betreffen die Zinsausgleichsrücklage in Höhe von 30.963,00 EUR, die Digitalisierungsrücklage in Höhe von 92.348,21 EUR sowie die Instandhaltungsrücklage in Höhe von 72.818,85 EUR (vergleiche Seite 17/ 18).

Einstellungen in Rücklagen

Jahr 2020 2019

Ist 3.975.000,00 EUR 460.000,00 EUR

Nachtragswirtschaftsplan 3.975.000,00 EUR 460.000,00 EUR Die Einstellungen in Rücklagen betreffen mit 375.000,00 EUR die

Digitalisierungsrücklage und mit 3.600.000,00 EUR die Instandhaltungsrücklage. Wir verweisen hierzu auf die Erläuterungen auf Seite 17/ 18.

Rückführung Festgesetztes Kapital

Jahr 2020 2019

Ist - 3.500.000,00 EUR

Nachtragswirtschaftsplan - -

(39)

Mit der Rückführung des Festgesetzten Kapitals von 4.000.000,00 EUR auf den Wert von 500.000,00 EUR aus der Eröffnungsbilanz im Vorjahr 2019 wurde dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur unzulässigen Vermögensbildung Rechnung

getragen. Wir verweisen hierzu auf die Erläuterungen auf Seite 17.

Ergebnis

Jahr 2020 2019

Ist 1.682.074,32 EUR 4.679.766,30 EUR

Nachtragswirtschaftsplan - -

Die Erfolgsrechnung des Jahres 2020 schließt nach dem Ergebnisvortrag und den Rücklagenveränderungen mit einem positiven Ergebnis von 1.682.074,32 EUR.

Erläuterungen zur Finanzrechnung

Finanzstruktur 2020 2019 Veränderung

Cashflow aus laufender

Geschäftstätigkeit 488.322,46 EUR 1.525.757,76 EUR - 1.037.435,30 EUR Cashflow aus der

Investitionstätigkeit - 43.967,38 EUR 259.532,42 EUR - 303.499,80 EUR Cashflow aus der

Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme)

3.000.000,00 EUR - + 3.000.000,00 EUR Finanzmittel am Anfang

der Periode 7.004.734,29 EUR 5.219.444,11 EUR + 1.785.290,18 EUR Finanzmittel am Ende

der Periode 10.449.089,37 EUR 7.004.734,29 EUR + 3.444.355,08 EUR Der indirekt ermittelte Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von

488.322,46 EUR ergibt sich im Wesentlichen aus dem Jahresüberschuss 2020 von (781.177,96 EUR), den zahlungsunwirksamen Aufwendungen in Form von

planmäßigen Abschreibungen (+ 186.659,53 EUR), der Zunahme der

Rückstellungen (+ 997.704,00 EUR), der Veränderungen der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten im Saldo (- 144.790,70 EUR), der Zunahme der Forderungen (1.079.529,21 EUR) sowie der Abnahme der Verbindlichkeiten (- 224.026,72 EUR).

Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von - 43.967,38 EUR ergibt sich insbesondere aus Auszahlungen für Investitionen in das

Sachanlagevermögen (- 15.667,74 EUR) sowie dem Saldo der Ein- und Auszahlungen in das Finanzanlagevermögen in Höhe von (- 48.679,64 EUR).

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