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Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

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(1)

Mazars GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 29154

Testatsexemplar

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

und Lagebericht für

das Geschäftsjahr 2019

Hamburg Marketing GmbH

Hamburg

(2)

29154 | I

INHALTSVERZEICHNIS

Bestätigungsvermerk

1. Bilanz zum 31. Dezember 2019

2. Gewinn- und Verlustrechnung für 2019 3. Anhang für das Geschäftsjahr 2019 4. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Besondere Auftragsbedingungen Allgemeine Auftragsbedingungen

(3)

29154 | 1

Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen wir wie folgt:

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Hamburg Marketing GmbH, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Hamburg Marketing GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lage- bericht der Hamburg Marketing GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

▪ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deut- schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und ver- mittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Fi- nanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

▪ vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

(4)

29154 | 2

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwor- tung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Ab- schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestä- tigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anfor- derungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise aus- reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresab- schluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresab- schluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwen- dig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort- lich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.

Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Un- ternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenhei- ten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzli- chen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref- fend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lage- berichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

(5)

29154 | 3

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstel- lungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell- schaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jah- resabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge- führte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entschei- dungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

▪ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbe- absichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße be- trügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irre- führende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

▪ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses rele- vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsur- teil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

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29154 | 4

▪ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver- tretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

▪ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenhei- ten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kom- men, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestäti- gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe- richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü- fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

▪ beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlus- ses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegen- den Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage der Gesellschaft vermittelt.

▪ beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset- zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

▪ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig- neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorien- tierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunfts- orientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse we- sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

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29154 | 5

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um- fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließ- lich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

Hamburg, den 24. April 2020 Mazars GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Dannenbaum Wirtschaftsprüfer

Haupt

Wirtschaftsprüfer

(8)

Anlage 1 Hamburg Marketing GmbH, Hamburg

Bilanz zum 31. Dezember 2019

A K T I V A P A S S I V A

Stand am Stand am Stand am Stand am

31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018

A. Anlagevermögen A. Eigenkapital

I. I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00

Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche II. Kapitalrücklage 37.951,50 37.951,50

Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 30.953,00 68.847,00 III. Jahresüberschuss 0,00 0,00

137.951,50 137.951,50 II.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 483.998,00 499.336,00 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 514.951,00 568.183,00 III.

Anteile an verbundenen Unternehmen 79.570,00 79.570,00 C. Rückstellungen

594.521,00 647.753,00 1. Rückstellungen für Pensionen

und ähnliche Verpflichtungen 1.965.371,71 1.494.550,51

2. Sonstige Rückstellungen 564.174,47 524.589,84

B. Umlaufvermögen 2.529.546,18 2.019.140,35

I.

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 18.779,41 28.686,74

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 147.146,58 180.769,84 D.

3. Forderungen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg 1.740.074,45 1.238.716,80 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 778.093,09 467.649,05

4. Sonstige Vermögensgegenstände 616.039,24 610.930,58 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 492.065,89 479.565,00

2.522.039,68 2.059.103,96 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg 105.768,20 271.140,52

4. Sonstige Verbindlichkeiten 96.929,07 85.930,79

1.472.856,25 1.304.285,36

II. 1.500.665,63 1.374.021,12

4.022.705,31 3.433.125,08 E. Rechnungsabgrenzungsposten 50.000,00 108.969,36

C. Rechnungsabgrenzungsposten 88.078,62 57.651,49

4.705.304,93 4.138.529,57 4.705.304,93 4.138.529,57

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Verbindlichkeiten Immaterielle Vermögensgegenstände

Sachanlagen

Finanzanlagen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

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Anlage 2

2019 2018

1. Umsatzerlöse 3.408.385,65 3.668.080,42

2. Zuwendungen der Freien und Hansestadt

Hamburg sowie anderer Gesellschafter 6.955.246,80 4.939.256,17

3. Sonstige betriebliche Erträge 774.745,17 530.741,20

4. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter -3.921.949,16 -3.680.480,89

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für

Altersversorgung und für Unterstützung -825.170,54 -655.775,34 - davon für Altersversorgung und Unterstützung:

€ 214.289,51 (Vorjahr: € 99.412,97) -

-4.747.119,70 -4.336.256,23 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen-

stände des Anlagevermögens und Sachanlagen -184.242,22 -191.789,29 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -5.946.077,73 -4.420.102,45

7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.548,05 1.426,81

8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -262.458,02 -191.173,97

- davon Aufwendungen aus der Aufzinsung:

48.635,91 (Vorjahr: € 44.956,97) - - davon an verbundene Unternehmen:

904,11 (Vorjahr: € 2.900,00 ) -

9. Ergebnis nach Steuern 28,00 182,66

10. Sonstige Steuern -28,00 -182,66

11. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Hamburg Marketing GmbH, Hamburg Gewinn- und Verlustrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

(10)

Anlage 3/Seite 1

Hamburg Marketing GmbH Anhang für das Geschäftsjahr 2019

I. Allgemeine Angaben

Die Hamburg Marketing GmbH hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (Reg. Nr. HRB 90033).

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Vorschriften der §§ 238 ff. HGB angewandt worden.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen (pro rata temporis) angesetzt. Da die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen (ohne Anzahlungen) in voller Höhe von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert werden, wird in gleicher Höhe ein Sonderposten für Zuschüsse zum Anlagevermögen gebildet, der entsprechend der Höhe der Abschreibungen aufgelöst wird.

Die von der Freien und Hansestadt Hamburg erhaltenen und in den Sonderposten einzustellenden Zuschüsse für Investitionen in das Anlagevermögen werden im Wege einer Bruttodarstellung bilanziert. Die erhaltenen Zuschussmittel sind unter dem Posten „Sonstige betriebliche Erträge“ sowie die Zuführung zum Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse unter dem Posten „Sonstige betriebliche Aufwendungen“

ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2019 beliefen sich die entsprechenden Aufwendungen auf TEUR 131 (Vorjahr: TEUR 95).

Erworbene geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden unverändert bei den Anschaffungskosten als Zu- und Abgänge und gleichzeitig mit dem Betrag in den Abschreibungen des Geschäftsjahres erfasst (Abgangsfiktion).

Innerhalb der immateriellen Vermögensgegenstände beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Software 3 bis 4 Jahre.

Die Nutzungsdauer beträgt bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 13 Jahren.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Liquide Mittel werden mit dem Nominalwert angesetzt.

Notwendige Wertberichtigungen werden gegebenenfalls vorgenommen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind erstmalig in 2012 entsprechend dem Wahlrecht nach Art. 28 EGHGB nur für Neuzusagen ab 1. Januar 1987 gebildet worden. Die Bewertung erfolgte auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens in der zulässigen Höhe. Die Rückstellungshöhe wird nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertmethode) unter An- wendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Bei der Ermittlung des erforderlichen Rückstellungsbetrages wurde ein Rechnungszinsfuß von 2,71 % p.a. sowie ein Rententrend von 1,0 % bis 1,75 % p.a. zugrunde gelegt. Für aktive Anwärter wurde eine Dynamik der anrechenbaren Bezüge (ein- schließlich eines Karrieretrends) von jährlich 1,75 % p.a. unterstellt. Die Berücksichtigung einer Fluktuati- onsrate erfolgte nicht.

Der Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren gegenüber dem Zinssatz aus den vergange- nen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 383 (Vorjahr: TEUR 344).

(11)

Anlage 3/Seite 2

Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung werden nach § 277 Abs. 5 HGB unter dem Zinsaufwand TEUR 49 (Vorjahr: TEUR 45) ausgewiesen. Der Zinsaufwand bezieht sich nur auf die passivierten Neuzusagen.

Der nicht bilanzierte Fehlbetrag gemäß Art. 28 EGHGB beläuft sich auf TEUR 277 (Vorjahr: TEUR 241).

Unter Berücksichtigung der Eigenanteile der Arbeitnehmer, die ihre Pensionszusagen vor dem 1. Januar 1987 erhalten haben (Altzusagen), in Höhe von TEUR 23 (Vorjahr: TEUR 21), beträgt der Fehlbetrag TEUR 300 (Vorjahr: TEUR 262).

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken, soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren. Be- trägt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr werden die Rückstellungen mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, den jeweiligen Restlaufzeiten entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der ver- gangenen sieben Jahre abgezinst.

Die Bilanzierung der Rückstellung für Altersteilzeit erfolgt nach den maßgeblichen Regelungen des HGB und wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung eines Zinssatzes von 1,97%

vorgenommen.

Die Bilanzierung sowie die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen erfolgt nach den maßgeblichen Regelungen des HGB nach dem Teilwertverfahren mit einem Rechnungszinssatz von 1,48% p.a. und einer Anwartschaftsdynamik von 1,75 % p.a.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Bilanzerläuterungen A k t i v a

Anlagevermögen

Die Entwicklungen der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Abschreibungen für 2019 sind im Anlagenspiegel dargestellt, der Bestandteil dieses Anhangs ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg TEUR 1.741 (Vorjahr: TEUR 1.239) bestehen im Wesentlichen aus Erstattungsansprüchen aufgrund von Pensionszusagen in Höhe von TEUR 1.943 (Vorjahr: TEUR 1.474), die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, abzüglich der Arbeitnehmer-Eigenbeiträge von TEUR 272 (Vorjahr: TEUR 237). Mit Schreiben vom 10. März 2020 erhielt die Hamburg Marketing GmbH eine Garantieerklärung der FHH für Versorgungsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.670.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 616 enthalten Forderungen aus Steuern.

Davon resultieren TEUR 610 aus Umsatzsteuererstattungsansprüchen der Konzerngesellschaften HHT, HIW, HIS, HH Travel und HIM im Rahmen der seit dem 1. Januar 2014 bestehenden umsatzsteuerlichen Organschaft.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Forderungen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

(12)

Anlage 3/Seite 3

P a s s i v a

Sonderposten für Investitionszuschüsse

Der Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse in Höhe von TEUR 515 entspricht dem Buchwert der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen ohne die geleisteten Anzahlungen.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber dem Personal in Höhe von TEUR 448 sowie Verpflichtungen ausstehender Rechnungen in Höhe von TEUR 116.

Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten haben grundsätzlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 492 (Vorjahr: TEUR 480) bestehen aus umsatzsteuerlicher Organschaft gegenüber der HHT, HIW, HIS und HH Travel in Höhe von TEUR 408 (Vorjahr: TEUR 472) sowie aus laufender Verrechnung.

Verbindlichkeiten gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg in Höhe von TEUR 106 (Vorjahr:

TEUR 271) bestehen aus der Rückzahlung von Zuwendungen in Höhe von TEUR 105 (Vorjahr: TEUR 270) und einer Kompensationsabgabe in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 1).

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 97 (Vorjahr: TEUR 86) enthalten Verbindlichkeiten aus Lohnsteuern in Höhe von TEUR 73 (Vorjahr: TEUR 54), ausstehende Löhne in Höhe von TEUR 18 sowie aus Reisekosten- und Kreditkartenabrechnungen in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 5).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse

Im Einzelnen gliedern sich die Umsatzerlöse wie folgt:

Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf.

2019 EUR

2018 EUR Umsätze aus konzerninternen Weiterbelastungen 3.103.735,03 3.012.599,94

Kostenbeteiligungen 224.264,06 608.867,34

Erlöse Markenshop 26.940,43 28.506,00

Erträge aus sonstigen Weiterberechnungen 53.446,13 18.107,14

3.408.385,65 3.668.080,42

(13)

Anlage 3/Seite 4

Zuwendungen der Gesellschafter

Die Zuschüsse der Gesellschafter betrugen TEUR 6.955 (Vorjahr: TEUR 4.939).

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten eine Erhöhung des Erstattungsanspruchs gegen die FHH für Pensionszusagen in Höhe von TEUR 469 (Vorjahr: TEUR 281).

Des Weiteren sind Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlage- vermögen in Höhe von TEUR 184 (Vorjahr: TEUR 192) und Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 38 (Vorjahr: TEUR 11) und Erträge in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr:

TEUR 18) ausgewiesen, die früheren Perioden zuzuordnen sind.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 5.946 (Vorjahr: TEUR 4.420) werden unter anderem die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von TEUR 3.968 (Vorjahr: TEUR 2.255), die Ver- waltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 1.799 (Vorjahr: TEUR 2.014), die Zuführung zum Sonderposten für den Investitionszuschuss zum Anlagevermögen in Höhe von TEUR 131 (Vorjahr: TEUR 95), die Be- triebsaufwendungen in Höhe von TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 42) sowie die sonstigen betrieblichen Aufwen- dungen in Höhe von TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 15) ausgewiesen.

Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen sind im Berichtsjahr nicht angefallen.

V. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen aus den üblich laufenden Miet-, Pacht- und Leasingverträgen.

Mieten 2020 TEUR 323

2021 bis 2026 TEUR 1.750

Leasing 2020 TEUR 7

bis 2021 TEUR 2

Vl. Sonstige Angaben Geschäftsführer

Herr Dr. Rolf Strittmatter, Vorsitzender der Geschäftsführung, Hamburg Herr Michael Otremba, Hamburg

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Anlage 3/Seite 5

Arbeitnehmerzahl

Neben den 2 Geschäftsführern (Vorjahr: 2) waren im Geschäftsjahr 2019 im Jahresdurchschnitt 71 (Vorjahr:

63) Arbeitnehmer einschließlich Aushilfen beschäftigt. Diese entfallen auf folgende Gruppen:

- kaufmännische Arbeitnehmer 56 (Vorjahr: 52)

- Aushilfen 15 (Vorjahr: 11)

davon:

- Vollzeitbeschäftigte 45 (Vorjahr: 38) - Teilzeitbeschäftigte 25 (Vorjahr: 25) davon:

- Leistungsempfänger 1 (Vorjahr: 1) - weibliche Mitarbeiter 53 (Vorjahr: 45)

- Schwerbehinderte 3 (Vorjahr: 0)

Der Vollzeitäquivalent beträgt 64 (Vorjahr: 56)

Abschlussprüferhonorar

Das in dem Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt TEUR 8 (Vorjahr:

TEUR 10) und betrifft ausschließlich die Jahresabschlussprüfungsleistungen.

Geschäfte mit verbundenen Unternehmen

Die Gesellschaft erhält für die Wahrnehmung von Aufgaben des kaufmännischen Bereichs und Presse und Öffentlichkeitsarbeit von der Hamburg Tourismus GmbH TEUR 2.107 und von der Hamburg Invest Wirt- schaftsförderungsgesellschaft mbH TEUR 753 und von der Hamburg Invest Managementgesellschaft mbH TEUR 26 sowie von der Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG TEUR 219. Die übernommenen Querschnittsfunktionen betreffen die Bereiche Geschäftsführung, Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Rechnungswesen, Kostenrechnung, Controlling, Personalverwaltung und -abrechnung sowie elektronische Datenverarbeitung/IT.

Gesamtbezüge von Organmitgliedern

Herr Dr. Rolf Strittmatter erhielt im Jahr 2019 einen Gesamtbezug inklusive Tantiemen (TEUR 28) und Sachbezügen (TEUR 6,6) in Höhe von insgesamt TEUR 268,5. Herr Michael Otremba erhielt im Jahr 2019 einen Gesamtbezug inklusive Tantiemen (TEUR 23,9) und Sachbezügen (TEUR 6,8) von insgesamt TEUR 245,4.

Die Geschäftsführung erhielt keine Kredite.

Dem Aufsichtsrat wurden keine Bezüge gewährt.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Michael Westhagemann Senator der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (Vorsitzender)

André Mücke Vize-Präses der Handelskammer Hamburg (ab 21.02.2019) (Stellvertr. Vorsitzender)

(15)

Anlage 3/Seite 6

Prof. Norbert Aust Vorsitzender des Tourismus Verbandes Hamburg e.V.

Dr. Carsten Brosda Senator, Behörde für Kultur und Medien

Katharina Fegebank Senatorin, Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Kai Hollmann Mitglied Plenum der Handelskammer Hamburg

Christoph Holstein Staatsrat der Behörde für Inneres und Sport

Jan Pörksen Staatsrat der Senatskanzlei und des Personalamtes Rainer Rempe Landrat des Landkreises Harburg

Diana Rickwardt Vize-Präses der Handelskammer Hamburg

Dr. Dorothee Stapelfeld Senatorin in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Dr. Rico Badenschier Oberbürgermeister der Stadt Schwerin (ab 11.02.2019) Jan Peter Schröder Landrat des Kreises Segeberg (bis 11.02.2019)

Aufstellung des Anteilbesitzes:

Name und Sitz des Unternehmens Höhe des Anteils Eigenkapital Ergebnis des am Kapital 31.12.2019 Geschäftsjahres 2019 % TEUR TEUR

HIW Hamburg Invest 51,00 121 5 Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH,

Hamburg

Hamburg Tourismus GmbH, Hamburg 51,00 472 -196

VII. Nachtragsbericht

Der Ausbruch der Corona-Pandemie hat keinen Einfluss auf die Aufstellung des Jahresabschlusses unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens. Zur Auswirkung der Corona-Pandemie auf die künftige Entwicklung verweisen wir auf unsere Ausführungen im Prognoseteil des Lageberichtes. Darüber hinaus haben sich nach Abschluss des Geschäftsjahres keine Ereignisse mit Auswirkungen auf die Vermögen- Finanz- und Ertragslage ergeben.

Hamburg, 15. April 2020 Hamburg Marketing GmbH

gez. Dr. Rolf Strittmatter gez. Michael Otremba Geschäftsführer (Vorsitzender) Geschäftsführer

Hamburg Marketing GmbH Hamburg Marketing GmbH

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Anlage zum Anhang

Entwicklung des Anlagevermögens 2019

Anschaffungs- oder Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Buchwerte

01.01.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2019 01.01.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018

I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche

Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 142.127,71 6.612,23 6.612,23 142.127,71 73.280,71 44.506,23 6.612,23 111.174,71 30.953,00 68.847,00

II. Sachanlagen

Andere Anlagen, Betriebs- und

Geschäftsausstattung 1.031.009,43 124.397,99 38.687,28 1.116.720,14 531.673,43 139.735,99 38.687,28 632.722,14 483.998,00 499.336,00

III. Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen 79.570,00 0,00 0,00 79.570,00 0,00 0,00 0,00 0,00 79.570,00 79.570,00

1.252.707,14 131.010,22 45.299,51 1.338.417,85 604.954,14 184.242,22 45.299,51 743.896,85 594.521,00 647.753,00

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Anlage 4/Seite 1

Hamburg Marketing GmbH, Hamburg (HMG)

Lagebericht 2019

I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftstätigkeit

Kernaufgabe der Geschäftstätigkeit der HMG ist die Steigerung der nationalen und internationalen Bekanntheit Hamburgs als Stadt und Metropolregion durch effektives, professionelles und profiliertes Standortmarketing.

Die HMG ist dabei die zentrale Steuerungsinstanz für übergreifende Marketing-Aspekte bei der Außendarstellung Hamburgs und der Metropolregion gegenüber allen relevanten Akteuren. Hierzu zählt unter anderem die Erarbeitung und Umsetzung strategischer Kommunikationskonzepte und die Erbringung von Werbe- und Marketingdienstleistungen im Sinne der strategischen Ausrichtung des Hamburg-Marketings.

Als Holding übernimmt die HMG außerdem in den Bereichen Unternehmenskommunikation, Medienarbeit, Finanzbuchhaltung, IT, Controlling, Personal und Projektmanagement Querschnitts-, Beratungs- und Sonderaufgaben für ihre Tochterunternehmen.

2. Organisatorische Veränderungen

Im Jahr 2017 wurde der KOMPASS-Prozess in der HMG Gruppe ins Leben gerufen. Ziel dieses umfassenden Restrukturierungsprozesses zur Weiterentwicklung der Gruppe ist es zum einen, eine stärkere Integration und engere Verzahnung der beiden Grundpfeiler der Gruppe - Wirtschaft und Tourismus - mit den Aktivitäten der Muttergesellschaft HMG zu erreichen. Zum anderen sollen die historisch gewachsenen Doppelstrukturen in den Aufgabenbereichen der Töchter abgebaut und Synergien gehoben werden, um eine Steigerung der Effizienz zu erreichen.

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Anlage 4/Seite 2

Unter aktiver Mitgestaltung aller Gruppen-Mitarbeiter wurden in zahlreichen Workshops und Workstreams die Themen Vision/Zweck/Rolle/Ziele, Strukturen & Prozesse sowie Unternehmenskultur & Werte erarbeitet. In der Konzeptionsphase zur Findung einer neuen Struktur konnten übergreifend vier Themencluster identifiziert werden, welche nach Abstimmung mit der BWVI und den Gesellschaftern im Herbst/Winter 2017 in den jeweiligen Aufsichtsratssitzungen der Gesellschaften vorgestellt wurden:

• Kommunikation & Content

• Live Kommunikation

• Partner

• Strategie

II. Wirtschaftsbericht 1. Geschäftsverlauf Strategie

Die Hamburg Marketing GmbH hat federführend für die gesamte Hamburg-Marketing-Gruppe den Strategischen Marketingplan (SMP) für die Jahre 2019-2024 fortgeschrieben. Der SMP gibt den strategischen Rahmen für die Arbeit der Gruppe vor und greift externe und interne Änderungen in den Rahmenbedingungen auf. Der Aufsichtsrat hat ihn in seiner Sitzung vom 20.11.2019 einstimmig verabschiedet.

Der SMP beschreibt die Zielsystematik der Unternehmensgruppe angeführt von den drei wesentlichen Unternehmenszielen: a) der Stärkung der Wirtschaftskraft durch die Förderung der Attraktivität Hamburgs als touristisches Reiseziel und Wirtschaftsraum, b) der Stärkung der internationalen Bekanntheit Hamburgs durch die Stärkung der Marke Hamburg und c) der Etablierung des Unternehmens am Standort als anerkannter Partner für Markt und Verwaltung.

Auf Basis der Rahmenbedingungen und des Zielsystems definiert der SMP sechs prioritäre Handlungsfelder der Unternehmensgruppe und gibt die Leitlinien für die Umsetzung durch die operativen Einheiten vor.

Hamburg-Marketing

Im Rahmen des Übergreifenden Hamburg-Marketings wurden 2019 internationale Projekte zu den gesetzten Schwerpunktthemen Holding-übergreifend initiiert, koordiniert und umgesetzt.

Dazu zählten Kooperationsprojekte z.B. mit dem VRHAM-Festival, die Weiterentwicklung digitaler Maßnahmen wie den Hamburg News und die Pflege internationaler Netzwerke u.a.

durch die Unterstützung des Hamburg-Empfangs in Shanghai im Rahmen der Asien-Reise des Ersten Bürgermeisters.

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Anlage 4/Seite 3

Auch die Koordination des nach Mitreisenden und Einzelaktivitäten bislang größten Hamburg- Auftritts bei der Messe South-by-Southwest in Austin/Texas wurde koordiniert. Mittels Multiplikatorenveranstaltungen, Medienarbeit, Startup-Förderung und weiteren Maßnahmen wurde Hamburg als dynamischer Wirtschaftsstandort und lebenswerte Metropole kommuniziert sowie den 127 mitreisenden Hamburger Unternehmen eine Plattform geboten.

Bei der Umsetzung der Kooperationen und Projekte wurde auf das qualitativ hochwertige und breite Partner-Netzwerk zurückgegriffen, welches stetig gepflegt und ausgebaut wird.

Innovation

Unter dem Teilprojekt Innovation wurden diverse Maßnahmen zur Vermarktung des Wirtschaftsstandortes zusammengefasst, z.B. die Präsentation des Leitprojektes „Future Hamburg“ sowie Hamburger Unternehmen, Institutionen und Startups auf der Hannover Messe (210.000 Gesamtbesucher Messe / ca. 1.000-1.500 Standbesucher).

Innerhalb des gleichen Leitprojektes wurde auch der „Future Hamburg Award“ für Startups durchgeführt, eine integrierte Kommunikationskampagne in enger Zusammenarbeit mit der Startup-Unit der HIW. Sie wirkt einerseits nach innen, indem sie die vorhandenen Netzwerke im Hamburger Startup-Ökosystem stärkt, zusätzliche Kommunikationsanlässe schafft und diese koordiniert. Nach außen wirkt die Kampagne durch 360-Grad Kommunikationsmaßnahmen zur Positionierung Hamburgs als einer der attraktivsten Startup- Standorte in Europa. Bestandteile waren u.a.: das Erstellen einer Kampagnenlandingpage inkl.

Bewerberportal auf www.future.hamburg, Contentproduktion zur Bewerbung des Awardes, internationale Social Media und Online-Medien Werbeaktivitäten sowie die Aktivierung / Nutzung von 29 Partnern in diesem Bereich, z.B. dem Hamburger Accelerator-Programme, OMR, pwc, Haspa, betahaus oder Cisco. Die Verleihung wurde im Mai 2019 im Rahmen der Online Marketing Rockstar Veranstaltung mit 50.000 Besuchern durchgeführt. Das Gesamtprojekt erzeugte eine mediale Reichweite von 954 Mio. und soziale Reichweite von 2,7 Mio Kontakten. Im Rahmen von Liveevents wurden 147.000 Personen erreicht. 120 Startups aus aller Welt haben sich beworben.

Mit der Top 12 Platzierung Hamburgs beim European Capital of Innovation Award 2019 zählt Hamburg weiterhin zu einer der führenden Innovationsmetropolen Europas. In der umfangreichen Bewerbung hatte die HMG erneut dargelegt, wie Hamburg innovative Lösungen für gesellschaftliche, urbane Herausforderungen realisiert. Im Rahmen des Alumninetzwerkes werden internationale Kooperationsprojekte weiter forciert.

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Anlage 4/Seite 4

Im digitalen Bereich wurde das Wirtschaftsportal Hamburg News weiter ausgebaut und führte erfolgreich neue Contentformate ein. Darüber hinaus wurde der optische und strukturelle Relaunch der Plattform geplant, welcher im Frühjahr 2020 erfolgen wird.

Die Plattform future.hamburg dient als zentrale Landingpage für das Leitthema und setzte u.a. 2019 seinen Fokus auf Startups (Landingpage für die Startup-Unit der HIW mit Services und redaktionellen Blog). Weiterhin wurde der redaktionelle Content durch neue Beiträge verdoppelt. Seit dem Launch der Website im Juli 2017 besuchten 25.000 User die Seite, von denen zurzeit 1.500 monatlich aktiv sind.

Internationale Marketingkooperationen und HamburgAmbassadors

Auch im September 2019 kamen die Mitarbeiter der auswärtigen Repräsentanzen nach Hamburg. Mit dabei waren die städtischen Vertreter aus Shanghai, Beijing, Mumbai, Dubai, Brüssel, St. Petersburg und erstmals aus dem neuen Büro von Hamburg und Schleswig- Holstein in San Francisco. Ziel war der Austausch untereinander und mit Ansprechpartnern aus der Stadt zu aktuellen Themen wie z.B. Mobilität sowie der Besuch von CCH und Hammerbrooklyn.

Das Netzwerk der ehrenamtlichen Botschafter der Stadt wächst weiter. Derzeit gibt es 38 HamburgAmbassadors in 26 Ländern. Das jährliche Meeting der HamburgAmbassadors fand im Mai statt und stand 2019 unter dem Motto „Kreuzfahrtmetropole Hamburg“.

Regionale Marketingkooperation und Metropolregion Hamburg

Im Themenbereich „Wirtschaftskraft“ wurde das Storytelling über ausgewählte „Innovation Champions“ aus der Metropolregion Hamburg in den Hamburg News kontinuierlich fortgesetzt.

Ein von der HMG initiierter Workshop mit dem Wirtschaftsförderungsrat der MRH zielte zudem darauf ab, ein verbessertes, gemeinsames Marketing zu fördern. Die Ergebnisse des Workshops sollen in den OECD-Folgeprozess eingespeist werden. Im September 2019 war der OECD-Bericht zur Regionalentwicklung für die Metropolregion Hamburg veröffentlicht worden. Im Zuge dessen ist auch zu erwähnen, dass der HMG die Leitung für eines der acht Arbeitspakete, hier: „Tourismus – Marketing“, federführend übertragen wurde.

Die Online-Plattform „YOJO: YOUNG JOBS HAMBURG“ wurde als Maßnahme im Fachkräftemarketing für die Metropolregion Hamburg verstetigt. Die erfolgreiche Kooperation mit der Süderelbe AG wurde verlängert, weitere Partner aus Hamburg und der Metropolregion konnten hinzugewonnen werden. Besonderes Augenmerk lag 2019 auf dem Ausbau des Talentpools, in dem sich Unternehmen und Jobsuchende registrieren und miteinander

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Anlage 4/Seite 5

vernetzen können. Über diese Maßnahme hinaus konnte sich eine unternehmensübergreifende Arbeitsgruppe aus HMG / H.I. mit dem Thema Fachkräftemarketing befassen, um ab 2020 verstärkt gemeinsame Aktivitäten anzugehen.

Im Themenbereich „Lebensqualität“ ist die Tagestourismus-Kampagne unter dem Motto

„#einfachmalraus“ zu nennen. Der Fokus lag auf der abgestimmten Vermarktung von Tagesausflügen auf den Social-Media-Plattformen facebook und Instagram, gesteuert durch eine zentrale Redaktion. Auch eine Kooperation mit dem hochwertigen Ausflugsführer

„Wochenender“ zahlt auf den Gedanken von „#einfachmalraus“ ein. Durch die Unterstützung der HMG wird die gesamte Metropolregion in sechs Ausgaben des Wochenenders abgebildet.

Erschienen sind im Jahr 2019 die Bände „Ostsee“, „Lüneburger Heide“ und „Elbe“.

Musikmetropole und Elbphilharmonie

Entsprechend den kommunikativen Schwerpunkten 2019 wurde Hamburg über Contentmarketing, Eventmarketing, Medienarbeit und eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen von Ausstellungen bis Medienkampagnen als lebendiger Musikstandort und Festivalmetropole kommuniziert. Im Bereich der internationalen Medienarbeit wurden insbesondere durch die Elbphilharmonie Akzente gesetzt, so z.B. beim Internationalen Musikfest Hamburg.

Zentrale Maßnahme im Contentmarketing war die weltweite Ausspielung des redaktionellen Beitrags „VYNIL Hamburg“ über das Jahr hinweg sowie international besetzte Medienreisen und –kooperationen in allen musikalischen Teilbereichen von Musical über Klassik bis Reeperbahn Festival. Über ein gezieltes Themensetting und den koordinierten Einsatz von Bildmaterial wurde sichergestellt, die Elbphilharmonie bei den Maßnahmen und Veranstaltungen der Hamburg Marketing Holding als Wahrzeichen der Stadt zu positionieren.

Daneben lag ein Contentschwerpunkt auf dem Live-Erleben von Musik, was von Darbietungen klassischer Musik über Musical bis hin zu den Highlights der vielfältigen und innovativen Festivalregion reicht.

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Anlage 4/Seite 6

Radkampagne

Das Übergreifende Hamburg-Marketing setzt in Abstimmung mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation bis 2021 eine Marketingkampagne zur Stärkung des Radverkehrs und der Lebensqualität in Hamburg um. Agenturseitig ist Jung von Matt für die Umsetzung der Kampagne verantwortlich.

Am 07. Mai 2019 gab der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Peter Tschentscher, mit der Präsentation des Musikvideos „Von Hamburg bis zum Meer“ im Beisein der Künstler vor Pressevertreter und Multiplikatoren der Stadt, den Startschuss für die Radkampagne „Fahr ein schöneres Hamburg“. Zeitgleich wurde der neue digitalen Hub www.fahrrad.hamburg gelauncht.

Im Laufe des Jahres wurden insgesamt drei außergewöhnliche Fahrräder gebaut, die als Kampagnenvehikel die Öffentlichkeitsarbeit unterstützen. Neben zahlreichen Events und anlassbezogenen Aktionen wurde die Kampagne durch eine reichweitenstarke Regelkommunikation begleitet, die neben einem B2B-Newsletter, Influencer- und Social Media-Kooperationen auch Content- und Videoformate beinhaltet. Auch wurden im August und im Oktober Out of Home-Flights (Plakate auf Großflächen, City Light Plakate und Allgemeinstellen) sowohl in Hamburg als auch in der Metropolregion plakatiert.

Zur Erfolgsmessung werden regelmäßige Kurzbefragungen sowie eine groß angelegte Studie zum Mobilitätsverhalten und der Einstellung zum Radfahren in Hamburg durchgeführt.

Media Relations

Ziel der Media Relations/Blogger Relations in 2019 war es weiterhin, die koordinierte, vernetzte und aufeinander abgestimmte Kommunikation Hamburgs – ohne Doppelstrukturen und in enger Abstimmung mit dem Marketing der Unternehmensgruppe – weiter auszubauen und ganzheitlich gedachte und thematisch fokussierte Medien- und Bloggerkampagnen entsprechend der gesellschaftsübergreifenden Marketingplanung durchzuführen.

Zusätzlich fokussierte sich der Bereich 2018 im Rahmen eines KTT-Projektes auf die Planung, Erstellung und Distribution von Content (Text, Video, Foto) für die eigene (Medien-) Kommunikation, die Marketingkanäle der Holdinggesellschaften und externe Nutzer zu den festgelegten Themenbriefings „Metropole am Wasser“, „Innovation“, „Szene & Genuss“ und Musikmetropole. Teil des Projektes war auch die Produktion von neuen Imagefilmen (Tourismus & Wirtschaft) für Hamburg und die Unternehmen der HMG Unternehmensgruppe sowie die inhaltliche Organisation und Steuerung der touristischen Social Media Kanäle der Holding. Neben einer kontinuierlichen nationalen und internationalen Medienarbeit mit dem Ziel, die Stadt und ihre Produkte bekannter zu machen, wurde erneut ein Schwerpunkt auf eine enge Kooperation mit der HHT – gerade im Social Media Bereich - gelegt.

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Anlage 4/Seite 7

Die erfolgreiche Eröffnungskampagne zur Elbphilharmonie Hamburg wurde durch internationale Medienarbeit zur „Musikmetropole Hamburg“ fortgesetzt und inhaltlich über die Elbphilharmonie hinaus in den Bereichen Klassische Musik, Festivals und Live-Musik (u.a.

Reeperbahn Festival) inhaltlich erweitert. Die Blogger Relations betreute auch 2019 als KTT- Projekt und unter dem Titel „Come to Hamburg“ in Kooperation mit dem Promotion Pool der Hamburger Hotellerie Blogger und Influencer in Hamburg und führte Kampagnen in den Themenberiechen „Musikmetropole“ und „Szene & Genuss“ durch. Im Februar / März war Hamburg darüber hinaus Gastgeber der Influencer-Konferenz „Keyframe“ mit über 150 Teilnehmern.

Im Bereich der Wirtschaftsstandortkommunikation wurden vornehmlich Themen des Innovationsstandortes Hamburg weltweit kommuniziert, Schwerpunkte waren u.a. der Future Hamburg Award und das für Hamburg zukünftig bedeutende Metathema „Mobilität“.

2. Vermögenslage und Kapitalstruktur

Das Anlagevermögen reduziert sich zu Bilanzstichtag aufgrund von planmäßigen Abschreibungen um TEUR 53 auf TEUR 595 (Vorjahr TEUR 648). Das Anlagevermögen ist vollständig aus Eigenmitteln bzw. Zuwendungen finanziert.

Das Umlaufvermögen erhöht sich um TEUR 589 auf TEUR 4.022 (Vorjahr TEUR 3.433). Darin enthalten sind Forderungen gegen die Freie Hansestadt Hamburg, welche sich um TEUR 501 auf TEUR 1.740 erhöhen (Vorjahr TEUR 1.239).

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten erhöht sich um TEUR 31 auf TEUR 88 (Vorjahr TEUR 57).

Die Bilanzsumme des Unternehmens erhöht sich zum Bilanzstichtag um TEUR 566 auf TEUR 4.705 (Vorjahr TEUR 4.139).

Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt unverändert TEUR 138 und ist damit auf weiterhin niedrigem Niveau. Der Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals (Eigenkapital zuzüglich Sonderposten für Investitionszuschüsse) am Gesamtkapital beträgt 13,9 % (i.V. 17,1 %). Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen reduziert sich um TEUR 53 auf TEUR 515 (Vorjahr TEUR 568).

Die Pensionsrückstellungen beinhalten Versorgungsansprüche ehemaliger und aktiver Mitarbeiter der Gesellschaft und erhöhten sich um TEUR 470 auf TEUR 1.965 (Vorjahr TEUR 1.495).

(24)

Anlage 4/Seite 8

Die FHH als Gesellschafterin hat die Pensionsansprüche durch die Abgabe einer Zusage abgesichert. Ohne die Garantieforderung der FHH wäre die Gesellschaft bilanziell überschuldet.

Die Verbindlichkeiten stiegen um TEUR 169 auf TEUR 1.473 (Vorjahr TEUR 1.304) an.

Verbindlichkeiten werden innerhalb des Zahlungsziels beglichen.

Die kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten sind in voller Höhe durch liquide Mittel und kurzfristige Vermögensgegenstände gedeckt.

3. Finanzlage

Die Fortführung der Bezuschussung durch die Gesellschafter, insbesondere die FHH, hat entscheidenden Einfluss auf die Fortführung des Unternehmens im aktuell bestehenden Umfang.

Unter Berücksichtigung der über die Zuschüsse hinaus erzielten Umsatzerlöse und sonstiger zahlungswirksamer Veränderungen von Vermögens- und Kapitalposten ergibt sich aus der laufenden Geschäftstätigkeit ein Zahlungsmittelzufluss in Höhe von TEUR 127, welcher sich in der Erhöhung der liquiden Mittel in selbiger Höhe ausdrückt.

4. Ertragslage

Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus internen Weiterberechnungen von Kosten für die Wahrnehmung von Aufgaben des kaufmännischen Bereichs und des Marketings durch die HMG für die anderen Konzerngesellschaften. Die Umsatzerlöse reduzieren sich um TEUR 260 auf TEUR 3.408 (Vorjahr TEUR 3.668). Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhen sich um TEUR 244 auf TEUR 775 (Vorjahr TEUR 531).

Im Jahr 2019 erhielt die HMG Zuwendungen und Zuschüsse über insgesamt TEUR 6.955.

Seitens der Handelskammer wurden TEUR 240 an Zuschüssen gewährt, die Metropolregion war mit TEUR 200 an den Zuschüssen beteiligt. Insgesamt stiegen die Zuwendungen um TEUR 2.016 gegenüber dem Vorjahr, wesentliche Ursache ist die Sonderzuwendung der Kampagne „Radverkehr“ und Restmittelübertragung der Marketingkampagne

„Elbphilharmonie“ aus dem Vorjahr.

Der Personalaufwand erhöhte sich um TEUR 411 auf TEUR 4.747 (Vorjahr TEUR 4.336).

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Anlage 4/Seite 9

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um TEUR 1.526 auf TEUR 5.946 (Vorjahr TEUR 4.420). Grund hierfür sind im Wesentlichen steigende Ausgaben für die Kampagne „Radverkehr“ und das „Elbphilharmoniemarketing“ aufgrund der Übertragung der Restmittel aus dem Vorjahr.

Den Umsatzerlösen und Zuschüssen stehen Aufwendungen in gleicher Höhe gegenüber, sodass die HMG das Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr mit einem ausgeglichenen Ergebnis abschließt.

III. Prognosebericht

Auswirkungen des Corona-Virus

Die Auswirkung des derzeitigen Corona-Virus auf die Gesellschaften der HMG- Unternehmensgruppe ist sehr unterschiedlich.

Auf die Aktivitäten der HMG ist eine wirtschaftliche Auswirkung nicht zu erkennen.

Die Hamburg Invest ist bisher wenig bis gar nicht davon betroffen, während die HHT massive wirtschaftliche Einschnitte zu verzeichnen hat.

Die HHT ist zur Deckung dieser Einschnitte auf weitere Unterstützung der BWVI angewiesen.

Die Geschäftsführung beobachtet die aktuellen Entwicklungen und konkretisiert etwaige Risiken, soweit diese quantifiziert werden können.

Auch für die Jahre 2020 und 2021 geht die Geschäftsführung von einem ausgeglichenen Jahresergebnis aus. Dies begründet sich sowohl in der aktuell auskömmlichen wirtschaftlichen Lage der Unternehmen und den in Hamburg allgemein guten wirtschaftlichen Rahmen- bedingungen als auch in der Zusage der Freien und Hansestadt Hamburg, in den nächsten Jahren keine Kürzungen der Zuwendungen vornehmen zu wollen.

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Anlage 4/Seite 10

IV. Chancen und Risiken

Risiken bestehen in der Abhängigkeit von Zuwendungen und Zuschüssen. Ein wesentlicher Anteil der Einnahmen der HMG besteht aus öffentlichen Geldern. Damit besteht eine Abhängigkeit von der allgemeinen Haushaltslage der FHH. Die Fortführung der Bezuschussung wirkt sich entscheidend auf die Fortführung des Unternehmens im aktuell bestehenden Umfang aus. Ähnlich bedeutsam für den Fortbestand der Gesellschaft ist die Aufrechterhaltung der Garantiezusagen der FHH für die Pensionsverpflichtungen der Gesellschaft.

Chancen für die Gesellschaft und die wirtschaftliche Entwicklung der FHH sieht die Geschäftsführung auch künftig in der Vermarktung der Elbphilharmonie, die ein Leuchtturm der touristischen Vermarktung der FHH werden wird. Weitere Chancen liegen in der Erweiterung der Metropolregion Hamburg sowie in der Vermarktung des Innovations- und Wissenschaftsstandortes. Insgesamt sieht die Geschäftsführung das Verhältnis von Chancen und Risiken als ausgewogen an. Bestandsgefährdende Risiken bestehen aus Sicht der Geschäftsführung nicht.

V. Risikomanagement

Ziel des Finanz- und Risikomanagements ist die Sicherung des Unternehmens gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Zur Absicherung des Liquiditätsrisikos verfügt die Gesellschaft über einen Liquiditätsplan, der auf monatlicher Basis einen Überblick über die Geldein- und -ausgänge vermittelt.

Bei der HMG werden keine Finanzinstrumente, Termingeschäfte, Optionen oder Derivate eingesetzt.

Hamburg,15. April 2020

Dr. Rolf Strittmatter Michael Otremba

Vorsitzender der Geschäftsführung Geschäftsführer

(27)

Besondere Auftragsbedingungen für Prüfungen und prüfungs-

nahe Leistungen Mazars GmbH & Co. KG

der

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Stand: 1. Juni 2019 Präambel

Diese Auftragsbedingungen der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft („Mazars KG“) ergänzen und konkretisieren die vom Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. herausgegebenen Allgemeinen Auftrags- bedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungs- gesellschaften (in der dem Auftragsbestätigungs-/Angebots- schreiben beigefügten Fassung) und sind diesen gegenüber vorrangig anzuwenden. Sie gelten nachrangig zu einem Auftragsbestätigungs-/Angebotsschreiben. Das Auftragsbestäti- gungs-/Angebotsschreiben zusammen mit allen Anlagen bildet die

„Sämtlichen Auftragsbedingungen“.

A. Ergänzende Bestimmungen für Abschlussprüfungen nach § 317 HGB und vergleichbare Prüfungen nach nationalen und internationalen Prüfungsgrundsätzen

Die Mazars KG wird die Prüfung gemäß § 317 HGB und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. fest- gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss- prüfung („GoA“) durchführen. Dem entsprechend wird die Mazars KG die Prüfung unter Beachtung der Grundsätze gewissenhafter Berufsausübung so planen und anlegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Prüfungsgegenstand laut Auftrags- bestätigungsschreiben wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Die Mazars KG wird alle Prüfungshandlungen durchführen, die sie den Umständen entsprechend für die Beurteilung als notwendig erachtet und prüfen, in welcher Form der in § 322 HGB resp. den GoA vorgesehene Vermerk zum Prüfungsgegenstand erteilt werden kann. Über die Prüfung des Prüfungsgegenstands wird die Mazars KG in berufsüblichem Umfang berichten. Um Art, Zeit und Umfang der einzelnen Prüfungshandlungen in zweckmäßiger Weise festzulegen, wird die Mazars KG, soweit sie es für erforderlich hält, das System der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen prüfen und beurteilen, insbesondere soweit es der Sicherung einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung dient.

Wie berufsüblich, wird die Mazars KG die Prüfungshandlungen in Stichproben durchführen, sodass ein unvermeidliches Risiko besteht, dass auch bei pflichtgemäß durchgeführter Prüfung selbst wesentliche falsche Angaben unentdeckt bleiben können. Daher werden z.B. Unterschlagungen und andere Unregelmäßigkeiten durch die Prüfung nicht notwendigerweise aufgedeckt. Die Mazars KG weist darauf hin, dass die Prüfung in ihrer Zielsetzung nicht auf die Aufdeckung von Unterschlagungen und anderen Unregel- mäßigkeiten, die nicht die Übereinstimmung des Prüfungsgegen- stands mit den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen betreffen, ausgerichtet ist. Sollte die Mazars KG jedoch im Rahmen der Prüfung derartige Sachverhalte feststellen, wird dem Auftraggeber der Mazars KG („Auftraggeber“) dies unverzüglich zur Kenntnis gebracht.

Vorstehende Ausführungen zu Prüfungszielen und -methoden gelten für andere Prüfungen nach nationalen oder internationalen Prüfungsgrundsätzen sinngemäß.

Es ist Aufgabe der gesetzlichen Vertreter des Auftraggebers, we- sentliche Fehler im Prüfungsgegenstand zu korrigieren und uns gegenüber in der Vollständigkeitserklärung zu bestätigen, dass die Auswirkungen etwaiger nicht korrigierter Fehler, die von uns während des aktuellen Auftrags festgestellt wurden, sowohl ein- zeln als auch in ihrer Gesamtheit für den Prüfungsgegenstand unwesentlich sind.

B. Auftragsverhältnis

Unter Umständen werden der Mazars KG im Rahmen des Auftra- ges und zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen Belange des Auf- traggebers unmittelbar mit diesem zusammenhängende Doku- mente, die rechtliche Relevanz haben, zur Verfügung gestellt. Die Mazars KG stellt ausdrücklich klar, dass sie weder eine Verpflich- tung zur rechtlichen Beratung bzw. Überprüfung hat, noch dass dieser Auftrag eine allgemeine Rechtsberatung beinhaltet; daher hat der Auftraggeber auch eventuell im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Auftrages von der Mazars KG zur Verfügung gestellte Musterformulierungen zur abschließenden juristischen Prüfung seinem verantwortlichen Rechtsberater vorzulegen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für sämtliche Geschäftsführungs- entscheidungen im Zusammenhang mit den Leistungen der Mazars KG sowie die Verwendung der Ergebnisse der Leistungen und die Entscheidung darüber, inwieweit die Leistungen der Mazars KG für eigene interne Zwecke des Auftraggebers geeignet sind.

C. Informationszugang

Es liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Auf- traggebers, der Mazars KG einen uneingeschränkten Zugang zu den für den Auftrag erforderlichen Aufzeichnungen, Schriftstücken und sonstigen Informationen zu gewährleisten. Das Gleiche gilt für die Vorlage zusätzlicher Informationen (z.B. Geschäftsbericht, Feststellungen hinsichtlich der Entsprechenserklärung gemäß

§ 161 AktG), die vom Auftraggeber zusammen mit dem Abschluss sowie ggf. dem zugehörigen Lagebericht veröffentlicht werden.

Der Auftraggeber, wird diese rechtzeitig vor Erteilung des Bestätigungsvermerks bzw. unverzüglich sobald sie vorliegen, zugänglich machen. Sämtliche Informationen, die der Mazars KG vom Auftraggeber oder in seinem Auftrag zur Verfügung gestellt werden („Auftraggeberinformationen“), müssen vollständig sein.

D. Hinzuziehung von Mazars-Mitgliedern und Dritten Die Mazars KG ist berechtigt, Teile der Leistungen an andere Mit- glieder des weltweiten Netzwerks der Mazars-Gesellschaften („Mazars-Mitglieder“) oder sonstige Dienstleister als Unterauftrag- nehmer zu vergeben, die direkt mit dem Auftraggeber in Kontakt treten können. Unabhängig davon verbleiben die Verantwort- lichkeit für die Arbeitsergebnisse aus dem Auftrag, die Erbringung der Leistungen und die sonstigen sich aus dem Auftrags- bestätigungsschreiben resultierenden Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich bei der Mazars KG.

Der Auftraggeber ist daher nicht dazu berechtigt, vertragliche An- sprüche oder Verfahren im Zusammenhang mit den Leistungen oder generell auf der Grundlage des Auftragsbestätigungsschrei- bens gegen ein anderes Mazars-Mitglied oder dessen Unter- auftragnehmer, Mitglieder, Anteilseigner, Geschäftsführungs- mitglieder, Partner oder Mitarbeiter („Mazars-Personen“) oder Mazars Personen der Mazars KG geltend zu machen bzw.

anzustrengen. Der Auftraggeber verpflichtet sich somit, vertragliche Ansprüche ausschließlich der Mazars KG gegenüber geltend zu machen bzw. Verfahren nur gegenüber der Mazars KG anzustrengen. Mazars-Mitglieder und Mazars-Personen sind berechtigt, sich hierauf zu berufen.

In Einklang mit geltendem Recht ist die Mazars KG berechtigt, zum Zwecke

(a) der Erbringung der Leistungen der Mazars KG,

(b) der Einhaltung berufsrechtlicher sowie regulatorischer Vor- schriften,

(c) der Prüfung von Interessenkonflikten,

(d) des Risikomanagements sowie der Qualitätssicherung, (e) der internen Rechnungslegung, sowie der Erbringung ande-

rer administrativer und IT-Unterstützungsleistungen (Lit. (a)-(e) zusammen „Verarbeitungszwecke“), Auftraggeber- informationen an andere Mazars-Mitglieder, Mazars-Personen und externe Dienstleister der Mazars KG („Dienstleister“) weiter- zugeben, die solche Daten in den verschiedenen Jurisdiktionen, in

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