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Jahresabschluss der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg für das Geschäftsjahr 2020 (01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020)

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(1)

Jahresabschluss der

Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg für das Geschäftsjahr 2020

(01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020)

(2)

Seite 2

Inhaltsverzeichnis

Anlage 1/1

Bilanz zum 31. Dezember 2020 Seite 3

Anlage 1/2

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020 Seite 4 Anlage 1/3

Finanzrechnung für das Geschäftsjahr 2020 Seite 5

Anlage 1/4

Plan-Ist-Vergleich Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020 Seite 6 Anlage 1/5

Plan-Ist-Vergleich Finanzrechnung für das Geschäftsjahr 2020 Seite 7 Anlage 1/6

Anhang für das Geschäftsjahr 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 Seite 8 Anlage 1/6/1

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2020 Seite 29

Anlage 1/6/2

Plan-Ist-Vergleich Gewinn- und Verlustrechnung

- Mindestgliederung - für das Geschäftsjahr 2020 Seite 30 Anlage 1/6/3

Plan-Ist-Vergleich Finanzrechnung

- Mindestgliederung - für das Geschäftsjahr 2020 Seite 33 Anlage 1/6/4

Rückstellungsspiegel zum 31. Dezember 2020 Seite 37

Anlage 1/6/5

Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2020 Seite 38 Anlage 1/7

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 Seite 39

(3)
(4)

Ist 2020 Ist 2019

Euro Euro

1. Erträge aus IHK-Beiträgen 7.920.890,61 10.711.656,24

2. Erträge aus Gebühren 1.464.677,73 1.676.023,70

3. Erträge aus Entgelten 73.992,32 94.635,30

0,00 0,00

5. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00

6. Sonstige betriebliche Erträge 357.501,93 342.332,04

- davon: Erträge aus Erstattungen 29.700,00 29.400,00

- davon: Erträge aus öffentlichen Zuwendungen 267.230,40 239.495,79 - davon: Erträge aus Abführungen von gesonderten 0,00 0,00 Wirtschaftsplänen

Betriebserträge 9.817.062,59 12.824.647,28

7. Materialaufwand -1.099.885,91 -1.239.044,11

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs- -268.719,40 -309.664,59 stoffe und für bezogene Waren

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -831.166,51 -929.379,52

8. Personalaufwand -8.178.163,36 -7.209.531,75

a) Gehälter -5.700.162,83 -5.522.764,16

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für -2.478.000,53 -1.686.767,59 Altersversorgung und Unterstützung

9. Abschreibungen -205.827,70 -182.978,44

a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- -205.827,70 -182.978,44 gegenstände des Anlagevermögens und

Sachanlagen

b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände 0,00 0,00 des Umlaufvermögens, soweit diese die in der

IHK üblichen Abschreibungen überschreiten

10. Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.391.080,33 -3.503.311,79

- davon: Zuführung an gesonderte Wirtschaftspläne 0,00 0,00

Betriebsaufwand -12.874.957,30 -12.134.866,09

Betriebsergebnis -3.057.894,71 689.781,19

11. Erträge aus Beteiligungen 0,00 0,00

12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen 7.777,79 59.358,84 des Finanzanlagevermögens

13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 398,78 496,07

0,00 0,00

14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf 0,00 -704,50

Wertpapiere des Umlaufvermögens

15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -32.991,80 -26.430,00

-32.991,80 -26.430,00

Finanzergebnis -24.815,23 32.720,41

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -3.082.709,94 722.501,60

16. Außerordentliche Erträge 0,00 0,00

17. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00

Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00

18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00

19. Sonstige Steuern -17.162,95 -17.162,95

20. Jahresergebnis -3.099.872,89 705.338,65

21. Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 5.834.812,16 0,00

22. Entnahmen aus Rücklagen 85.791,00 5.129.473,51

a) aus der Ausgleichsrücklage 0,00 2.355.146,81

b) aus anderen Rücklagen 85.791,00 224.082,00

c) Herabsetzung der Nettoposition 0,00 2.550.244,70

23. Einstellungen in Rücklagen -900.000,00 0,00

a) in die Ausgleichsrücklage 0,00 0,00

b) in andere Rücklagen -900.000,00 0,00

24. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 1.920.730,27 5.834.812,16

Seite 4 Gewinn- und Verlustrechnung

4. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen

- davon Aufwendungen aus Aufzinsung - davon Erträge aus Abzinsung

(5)

Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg

Ist 2020 Ist 2019

Euro Euro

1. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -3.099.872,89 705.338,65 vor außerordentlichen Posten

2a + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 205.827,70 182.978,44

- Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 0,00 0,00

2b - Erträge aus Auflösung Sonderposten 0,00 0,00

3. + Zunahme der Rückstellungen 885.707,05 64.832,88

- Abnahme der Rückstellungen 503.097,21 455.158,04

+ Bildung Passive RAP 0,00 0,00

+ Auflösung Aktive RAP 195.224,33 208.465,64

- Auflösung Passive RAP 0,00 0,00

- Bildung Aktive RAP 173.871,63 195.224,33

4. + Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen 0,00 0,00

- Sonstige zahlungsunwirksame Erträge 0,00 0,00

5. + Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 0,00 0,00

- Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 0,00 50,00

6. + Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus IHK- Beiträgen, Gebühren, Entgelten 507.794,34 871.745,07 und sonstigen Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der

Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind

- Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus IHK-Beiträgen, Gebühren, Entgelten 1.444.779,17 797.980,04 und sonstigen Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der

Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind

7. + Zunahme der Verbindlichkeiten aus IHK-Beiträgen, Gebühren, Entgelten und 4.933.995,58 780.263,61 sonstigen Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der

Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind

- Abnahme der Verbindlichkeiten aus IHK-Beiträgen, Gebühren, Entgelten und 465.039,58 472.558,00 sonstigen Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der

Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind

8. + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0,00 0,00

- Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0,00 0,00

9. = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 1.041.888,52 892.653,88

10. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des 0,00 50,00

Sachanlagevermögens

11. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 214.816,54 190.491,78 Einzelne Maßnahmen:

Austausch von 5 Servern 0,00 105.216,23

Terminals Zeiterfassung 0,00 16.221,61

Klimaanlage Hauptgebäude 141.703,79 0,00

iPad-Ersatz für Prüfungen AEVO + Verkehr 0,00 0,00

Beschilderung Raumbuchungssystem 0,00 0,00

Laubsauger für Außenanlage 0,00 0,00

zwei Heimarbeitsplätze 2.044,42 0,00

Pauschal veranschlagt: 71.068,33 69.053,94

12. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen 0,00 0,00

Anlagevermögens

13. - Auszahlungen für Investitionen des immateriellen Anlagevermögens 72.537,16 50.371,66 Einzelne Maßnahmen:

Software Windows 2019 für Server 0,00 17.980,23

Zeiterfassung Software 0,00 7.776,35

Software "electronic Control"/ TMG 43.778,40 0,00

Vertragsmanagement 0,00 0,00

Pauschal veranschlagt: 28.758,76 24.615,08

14. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des 100.000,00 704,50

Finanzanlagevermögens

15. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 9.580,72 59.640,63

16. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit -196.934,42 -299.749,57

17.a + Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 0,00 0,00

17.b + Einzahlung aus Investitioszuschüssen 0,00 0,00

18. - Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten 0,00 0,00

19. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 0,00

20. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes 844.954,10 592.904,31 (Summe der Zeilen 9, 16 und 19)

21. + Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 2.863.209,96 2.270.305,65

22. Finanzmittelbestand am Ende der Periode 3.708.164,06 2.863.209,96

Seite 5

(6)

Plan 2020 Ist 2020 Plan/Ist-Abweichung

Euro Euro Euro

1. Erträge aus IHK-Beiträgen 6.699.000,00 7.920.890,61 1.221.890,61

2. Erträge aus Gebühren 1.444.500,00 1.464.677,73 20.177,73

3. Erträge aus Entgelten 112.000,00 73.992,32 -38.007,68

0,00 0,00 0,00

5. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00

6. Sonstige betriebliche Erträge 297.000,00 357.501,93 60.501,93

- davon: Erträge aus Erstattungen 29.000,00 29.700,00 700,00

- davon: Erträge aus öffentlichen Zuwendungen 210.000,00 267.230,40 57.230,40 - davon: Erträge aus Abführungen von gesonderten 0,00 0,00 0,00 Wirtschaftsplänen

Betriebserträge 8.552.500,00 9.817.062,59 1.264.562,59

7. Materialaufwand -1.167.000,00 -1.099.885,91 67.114,09

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs- -277.000,00 -268.719,40 8.280,60 stoffe und für bezogene Waren

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -890.000,00 -831.166,51 58.833,49

8. Personalaufwand -7.674.000,00 -8.178.163,36 -504.163,36

a) Gehälter -5.594.000,00 -5.700.162,83 -106.162,83

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für -2.080.000,00 -2.478.000,53 -398.000,53 Altersversorgung und Unterstützung

9. Abschreibungen -229.000,00 -205.827,70 23.172,30

a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- -229.000,00 -205.827,70 23.172,30 gegenstände des Anlagevermögens und

Sachanlagen

b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00

des Umlaufvermögens, soweit diese die in der IHK üblichen Abschreibungen überschreiten

10. Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.375.000,00 -3.391.080,33 -16.080,33

- davon: Zuführung an gesonderte Wirtschaftspläne 0,00 0,00 0,00

Betriebsaufwand -12.445.000,00 -12.874.957,30 -429.957,30

Betriebsergebnis -3.892.500,00 -3.057.894,71 834.605,29

11. Erträge aus Beteiligungen 0,00 0,00 0,00

12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen 2.000,00 7.777,79 5.777,79 des Finanzanlagevermögens

13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.000,00 398,78 -601,22

0,00 0,00 0,00

14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf 0,00 0,00 0,00

Wertpapiere des Umlaufvermögens

15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -35.000,00 -32.991,80 2.008,20

-35.000,00 -32.991,80 2.008,20

Finanzergebnis -32.000,00 -24.815,23 7.184,77

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -3.924.500,00 -3.082.709,94 841.790,06

16. Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00

17. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00

Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00

18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00 0,00

19. Sonstige Steuern -20.000,00 -17.162,95 2.837,05

20. Jahresergebnis -3.944.500,00 -3.099.872,89 844.627,11

21. Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 5.834.812,16 5.834.812,16 0,00

22. Entnahmen aus Rücklagen 120.000,00 85.791,00 -34.209,00

a) aus der Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 0,00

b) aus anderen Rücklagen 120.000,00 85.791,00 -34.209,00

- Zinsausgleichsr. 70 T€, LerNet Bonn 20 T€

Digitaler HUB Bonn AG 30 T€

c) Herabsetzung der Nettoposition 0,00 0,00 0,00

23. Einstellungen in Rücklagen -900.000,00 -900.000,00 0,00

a) in die Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 0,00

b) in andere Rücklagen -900.000,00 -900.000,00 0,00

24. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 1.110.312,16 1.920.730,27 810.418,11

- IHK Digital 900 T€

Gewinn- und Verlustrechnung

4. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen

- davon Aufwendungen aus Aufzinsung - davon Erträge aus Abzinsung

Seite 6

(7)

Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg

Plan Ist Plan/Ist Abw.

2020 2020 2020

Euro Euro Euro

1. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -3.944.500,00 -3.099.872,89 844.627,11 vor außerordentlichen Posten

2a + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 229.000,00 205.827,70 -23.172,30

- Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00

2b - Erträge aus Auflösung Sonderposten 0,00 0,00 0,00

3. + Zunahme der Rückstellungen 100.000,00 885.707,05 785.707,05

- Abnahme der Rückstellungen 130.000,00 503.097,21 373.097,21

+ Bildung Passive RAP 0,00 0,00 0,00

+ Auflösung Aktive RAP 210.000,00 195.224,33 -14.775,67

- Auflösung Passive RAP 0,00 0,00 0,00

- Bildung Aktive RAP 215.000,00 173.871,63 -41.128,37

4. + Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen 0,00 0,00 0,00

- Sonstige zahlungsunwirksame Erträge 0,00 0,00 0,00

5. + Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00

- Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00

6. + Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus IHK-Beiträgen, Gebühren, Entgelten 0,00 507.794,34 507.794,34 und sonstigen Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der

Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind

- Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus IHK- Beiträgen, Gebühren, Entgelten 0,00 1.444.779,17 1.444.779,17 und sonstigen Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der

Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind

7. + Zunahme der Verbindlichkeiten aus IHK-Beiträgen, Gebühren, Entgelten und 0,00 4.933.995,58 4.933.995,58 sonstigen Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der

Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind

- Abnahme der Verbindlichkeiten aus IHK-Beiträgen, Gebühren, Entgelten und 0,00 465.039,58 465.039,58 sonstigen Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der

Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind

8. + Einzahlungen aus außerordentlichen Posten 0,00 0,00 0,00

- Auszahlungen aus außerordentlichen Posten 0,00 0,00 0,00

Positionen 4. - 8. entfallen im Plan

9. = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -3.750.500,00 1.041.888,52 4.792.388,52

10. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des 0,00 0,00 0,00

Sachanlagevermögens

11. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 184.000,00 214.816,54 30.816,54 Einzelne Maßnahmen:

Klimaanlage Hauptgebäude 95.000,00 141.703,79 46.703,79

iPad-Ersatz für Prüfungen AEVO + Verkehr 0,00 0,00 0,00

Beschilderung Raumbuchungssystem 0,00 0,00 0,00

Laubsauger für Außenanlage 0,00 0,00 0,00

zwei Heimarbeitsplätze 16.000,00 2.044,42 -13.955,58

Pauschal veranschlagt: 73.000,00 71.068,33 -1.931,67

12. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen 0,00 0,00 0,00

Anlagevermögens

13. - Auszahlungen für Investitionen des immateriellen Anlagevermögens 45.000,00 72.537,16 27.537,16 Einzelne Maßnahmen:

Software "electronic Control"/ TMG 40.000,00 43.778,40 3.778,40

Vertragsmanagement 0,00 0,00 0,00

Pauschal veranschlagt: 5.000,00 28.758,76 23.758,76

14. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des 600.000,00 100.000,00 -500.000,00

Finanzanlagevermögens

15. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 650.000,00 9.580,72 -640.419,28

16. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit -279.000,00 -196.934,42 82.065,58

17.a + Einzahlungen aus der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 0,00 0,00 0,00

17.b + Einzahlung aus Investitioszuschüssen 0,00 0,00 0,00

18. - Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-) Krediten 0,00 0,00 0,00

19. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 0,00 0,00

20. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes -4.029.500,00 844.954,10 4.874.454,10 (Summe der Zeilen 9, 16 und 19)

21. + Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 2.863.209,96

22. Finanzmittelbestand am Ende der Periode 3.708.164,06

Finanzplan

Seite 7

(8)

Seite 8

Anhang

Vorbemerkungen

Die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Für das Rechnungswesen samt Jahresabschluss gelten nach § 3 Abs. 7a des IHK- Gesetzes (IHKG) die Grundsätze kaufmännischer Rechnungslegung und Buchführung nach dem Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) in der jeweils geltenden Fassung; sie müssen sinngemäß angewendet werden.

Seit 2014 gilt das aktuelle Finanzstatut der IHK Bonn/Rhein-Sieg, das am 2. Juli 2013 von der Vollversammlung beschlossen und vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen am 3. September 2013 genehmigt wurde. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses nach kaufmännischen Grundsätzen und unter Beachtung der Grundsätze des öffentlichen Haushaltsrechts. Darüber hinaus gelten die zur Ausführung des Finanzstatuts von Präsident und Hauptgeschäftsführer erlassenen Richtlinien.

Die Regelungen und Ausführungen des Finanzstatuts folgen grundsätzlich den für alle Kaufleute geltenden Rechnungslegungsvorschriften (§§ 238 bis 257, 284 bis 286 und 289 HGB sowie Art. 28, 66 und 67 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB)) unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung und Organisation der Industrie- und Handelskammern und ihrer Einbindung in das öffentliche Haushaltsrecht.

Die Gliederung der Bilanz entspricht dem in Anlage III zum Finanzstatut vorgeschriebenen Gliederungsschema.

Abschlussstichtag ist der 31. Dezember.

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich nicht geändert.

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen.

Dabei werden grundsätzlich die steuerlich anerkannten Abschreibungstabellen zugrunde gelegt, die der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entsprechen. Danach ist die Nutzungsdauer bei immateriellen Vermögensgegenständen mit drei oder fünf Jahren, bei technischen Anlagen und Maschinen sowie bei anderen Anlagen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen drei und 13 Jahren oder im Einzelfall mit 23 Jahren angesetzt.

Grundstücke und Gebäude wurden in der Eröffnungsbilanz mit dem Zeitwert (Verkehrswertermittlung) bilanziert. Das Gebäude am Bonner Talweg 17 wird über die im

(9)

Seite 9

Gutachten festgelegte Restnutzungsdauer von 44 Jahren ab 2005, das Gebäude an der Königstraße 40 mit einer Restnutzungsdauer von 34 Jahren ab 2005 linear abgeschrieben.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen netto 250 Euro und 1.000 Euro werden als Sammelposten erfasst und über die pauschale Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis netto 250 Euro werden direkt als Aufwand erfasst.

Finanzanlagen sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, sofern von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen ist. Zuschreibungen erfolgen insoweit, als die Gründe für eine in früheren Geschäftsjahren vorgenommene Abschreibung nicht mehr bestehen. Die sonstigen Ausleihungen werden, soweit sie nicht mit dem Aktivwert anzusetzen sind, zum Nennwert bilanziert.

Die Vorräte enthalten Bestände des Büromateriallagers sowie Getränke und Waren, die zum Verkauf bestimmt sind. Sie wurden im Rahmen einer Stichtagsinventur aufgenommen und mit den letzten Einstandspreisen bewertet.

Die Forderungen aus Beiträgen, Gebühren und Entgelten sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Grundsätzlich wird in der Beitragsbuchhaltung der tatsächliche Forderungsausfall direkt abgeschrieben. Bei den Forderungen aus IHK-Beiträgen wurden eine Einzelwertberichtigung sowie auf der Basis der Bescheidjahre pauschalierte Einzelwertberichtigungen gemäß den vom IHK/DIHK-Arbeitskreis „Kaufmännisches Rechnungswesen und Controlling“ im Bilanzierungs- und Kontierungsleitfaden (dort in den Erläuterungen zu Kontengruppe 24 "Forderungen aus IHK-Beiträgen, Gebühren und Entgelten") niedergelegten Wertberichtigungssätzen für nicht bereits einzelwertberichtigte Beitragsforderungen ermittelt. Die Wertberichtigungssätze betragen zwischen 0 und 100 Prozent.

Forderungen aus Gebühren und Entgelten werden in Höhe der offenen Posten zum 31. Dezember 2020 abzüglich Einzelwertberichtigungen und einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von zwei Prozent ausgewiesen. Der Prozentsatz basiert auf einer vergangenheitsorientierten Betrachtung.

Die Bankguthaben, Kassenbestände und Postwertzeichen sind mit dem Nennwert zum Bilanzstichtag ausgewiesen.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie den Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am 22. Januar 2020 (veröffentlicht im Juni 2020) mit drei Urteilen in den Revisionen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg zur Ausgestaltung der Nettoposition und zur Ausgleichsrücklage entschieden. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg hat dieses Urteil umgesetzt und die Nettoposition im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 von 3,0 Millionen Euro auf den Ansatz in der Eröffnungsbilanz auf 449.755,30 Euro reduziert. Sie beträgt, bezogen auf die Bilanzsumme, 3,63 Prozent.

(10)

Seite 10

Auch die Ausgleichsrücklage unterzog sich den Auswirkungen aus dem Urteil des BVerwG und wurde im Jahr 2019 vollständig aufgelöst. Eine erneute Zuführung im Jahr 2020 fand nicht statt.

Die anderen Rücklagen sind hinsichtlich des Zweckes sowie der Bewertung und Verwendung nach den Bestimmungen des § 15a des Finanzstatutes konkretisiert.

Von der Möglichkeit der Bildung zweckgebundener Rücklagen hat die Vollversammlung Gebrauch gemacht, indem sie eine Sanierungsrücklage für das IHK-Gebäude sowie Rücklagen für Zuwendungen an LerNet Bonn und Digitaler Hub Bonn AG gebildet hat.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Abzinsung der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgte gemäß § 253 Abs. 2 HGB. Für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen erfolgte ein versicherungsmathematisches Gutachten zum Bilanzstichtag nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected Unit Credit Method“), unter Verwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G, bewertet mit dem ermittelten Erfüllungsbetrag. Für die Abzinsung wird nach § 253 Abs. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelte und bekanntgegebene durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren angewendet (2,3 Prozent; Vorjahr: 2,71 Prozent). Für die Berechnung liegen der Bewertung ein jährlicher Gehaltstrend von 1,5 Prozent sowie ein jährlicher Rententrend von 1,75 Prozent zugrunde.

Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen in Höhe des Betrages der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Dabei sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt mit dem jeweils ermittelten Erfüllungsbetrag. Der Rückstellung für Beihilfeverpflichtungen und der Jubiläumsrückstellung liegen jeweils ein versicherungsmathematisches Gutachten zum Bilanzstichtag zugrunde. Als Zinssatz wurde der von der Bundesbank zum 31. Dezember 2020 ermittelte durchschnittliche Marktzins der letzten sieben Jahre für Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von fünfzehn Jahren herangezogen. Der Zinssatz beträgt 1,6 Prozent. Für die Beihilfeverpflichtungen wurde eine Kostenentwicklung von 1,75 Prozent und für die Jubiläumsverpflichtungen eine Gehaltsdynamik von zwei Prozent unterstellt. Die Bewertung erfolgt jeweils nach dem modifizierten Teilwertverfahren der Firma Longial GmbH unter Berücksichtigung der Heubeck- Richttafeln 2018 G.

Die Verbindlichkeiten sind generell mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wurden ebenfalls Verbindlichkeiten gegenüber den Mitgliedsunternehmen eingestellt. Diese wurden mit dem Betrag aus der 2019 durchgeführten Herabsetzung der Nettoposition sowie der vollständigen Auflösung der Ausgleichsrücklage bewertet, um die freigewordenen Mittel im Rahmen der Beitragsveranlagung in 2021 an die Mitglieder ausschütten zu können.

(11)

Seite 11 II. Erläuterungen zur Bilanz

AKTIVA

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens der IHK Bonn/Rhein-Sieg während des Geschäftsjahres 2020 ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Die Zugänge in Höhe von etwa 73.000 Euro betreffen die neu angeschaffte Controlling- Software „eCo“ sowie weitere pauschal veranschlagte Software-Produkte.

Sachanlagen

Die Investitionen in das Sachanlagevermögen betragen insgesamt 215.000 Euro. Davon entfielen 142.000 Euro auf den Einbau einer Klimaanlage im Hauptgebäude der IHK sowie auf Ersatzbeschaffungen für EDV und Büroausstattung in Höhe von 73.000 Euro.

Finanzanlagen

TAUSEND EURO 31.12.2020 31.12.2019

Beteiligungen 13 13

Wertpapiere des Anlagevermögens 67 67

Sonstige Ausleihungen 2.639 2.729

2.719 2.809

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg hält eine Beteiligung von 25,1 Prozent an der Weiterbildungs- gesellschaft der IHK Bonn/Rhein-Sieg mbH, Bonn.

Wertpapiere des Anlagevermögens

Hier handelt es sich um den „DIT Allianz Mobil Fonds“. Die Bewertung erfolgte zum Kurswert.

Die sonstigen Ausleihungen enthalten Darlehen, sonstige Anteile, Sparkassenbriefe, Festgeldkonten und einen Kapitalstock bei der Unterstützungskasse deutscher Wirtschaftsorganisationen. Zusammen mit dem oben genannten Wertpapier dienen sie der finanziellen Absicherung einzelner Rücklagen- und Rückstellungspositionen. Der Wert des Fonds bei der Unterstützungskasse deutscher Wirtschaftsorganisationen wurde mit dem Kurswert von 1.143.000 Euro zum 31. Dezember 2020 eingestellt (Vorjahr: 1.137.000 Euro).

Langfristige Darlehen wurden an die Bürgschaftsbank NRW vergeben (Barwert: 19.000 Euro; Vorjahr: 18.000 Euro).

(12)

Seite 12

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg ist an folgenden Gesellschaften mit weniger als 20 Prozent des Stammkapitals beteiligt:

TAUSEND EURO 31.12.2020 31.12.2019

Anteil an der IHK-Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH,

Dortmund 9,5 9,5

Anteil an der Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die 0,6 0,6

mittelständische Wirtschaft GmbH, Neuss

Anteil an der Bürgschaftsbank NRW GmbH Kreditgarantiegemeinschaft 7,9 7,9 Unterbeteiligungen an den Kreditgarantiegemeinschaften (KGGn) 3,1 3,1

Einzelhandel und Gaststätten

Anteil an der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft 0,6 0,6

der Stadt Rheinbach mbH

Anteil an der Tourismus & Congress GmbH

Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler 3 3

Gesellschaftereinlage ZPA Nord West 4 4

Anteil an der IHK DIGITAL GmbH 0,9 0

29,6 28,7

Umlaufvermögen

Der Forderungsbestand liegt um 899.000 Euro über dem Vorjahresniveau und beträgt insgesamt 1.665.000 Euro (Vorjahr: 766.000 Euro). Grundsätzlich wird in der Beitragsbuchhaltung der tatsächliche Forderungsausfall direkt abgeschrieben. In der Bilanz wird eine zusätzliche Wertberichtigung vorgenommen. Hierbei sind die Vorgaben der vom Arbeitskreis Rechnungswesen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zum „Bilanzierungs- und Kontierungsleitfaden“ genannten Wertberichtigungssätze maßgeblich. Dabei stellt die Wertberichtigung nicht auf die Beitragsjahre (Bezugszeitraum) ab, sondern auf den Entstehungszeitpunkt. Im Berichtsjahr 2018 wurde im Beitrag eine Einzelwertberichtigung in Höhe von 491.000 Euro vorgenommen, die auch im Jahr 2020 berücksichtigt wurde.

Wertberichtigungssätze Beitrag

Beitragsjahr HR-Beitrag KGT-Beitrag

aktuell 0 % 10 %

Vorjahr 70 % 90 %

Übrige Vorjahre 100 % 100 %

(HR: ins Handelsregister eingetragene Unternehmen; KGT: Kleingewerbetreibende) Bei den Gebühren und Entgelten sind die Forderungen mit zwei Prozent wertberichtigt.

(13)

Seite 13 Forderungen aus Beiträgen, Gebühren und Entgelten

TAUSEND EURO 31.12.2020 31.12.2019

Beiträge 1.537 647

davon: Handelsregisterunternehmen 1.011 471

Kleingewerbetreibende 526 176

Gebühren, Entgelte 128 119

1.665 766

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 55.000 Euro enthalten offene Forderungen, die nicht auf Lieferungen und Leistungen zurückgehen. Im Wesentlichen betrifft dies andere sonstige Forderungen gegenüber der IHK Digital GmbH mit Ausgaberesten aus den Jahren 2019 und 2020, deren Auszahlung im Jahr 2021 stattfindet.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks

TAUSEND EURO 31.12.2020 31.12.2019

kurzfristige Termingelder 2.198 2.200

Sonstige 1.510 663

3.708 2.863

Die Zahlungsmittel schließen Barmittel, Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten ein, die der Sicherung der laufenden Liquidität in den ersten Monaten des Jahres dienen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde im Wesentlichen für die im Voraus zu zahlenden Versorgungsbezüge gebildet sowie für übliche Vorauszahlungen, überwiegend im Rahmen von Miet- und Wartungsverträgen.

PASSIVA Eigenkapital

Die Nettoposition wurde gemäß dem Urteil des BVerwG vom 22. Januar 2020 von 3,0 Millionen Euro auf 449.755,30 Euro herabgesetzt und beträgt, bezogen auf die Bilanzsumme, 3,63 Prozent.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden pflichtmäßige und auf Beschluss der Vollversammlung zweckgebundene Rücklagen gebildet.

Die Ausgleichsrücklage wurde im Zuge des Jahresabschlusses des Vorjahres vollständig aufgelöst und beträgt somit 0 Euro.

(14)

Seite 14

Bei der Position „Andere Rücklagen“ handelt es sich um von der Vollversammlung beschlossene zweckgebundene Rücklagen.

TAUSEND EURO 31.12.2020 31.12.2019

Nettoposition 449 449

Ausgleichsrücklage 0 0

Andere Rücklagen 2.375 1.561

davon: Zinsausgleichsrücklage 689 725

Sanierungsbedarf IHK-Gebäude 766 766

Digitaler HUB Bonn AG 0 30

LerNet Bonn 20 40

IHK DIGITAL GmbH 900 0

Bilanzgewinn/-verlust 1.921 5.835

4.745 7.845

Der Zins für Altersversorgungsverpflichtungen (Zinsausgleichsrücklage) wird seit 2016 nicht mehr aus einem Siebenjahresdurchschnitt, sondern aus einem Zehnjahresdurchschnitt abgeleitet. Gemäß § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB muss der Unterschiedsbetrag aus beiden Berechnungen im Anhang ausgewiesen werden. Die Angaben hierzu folgen aus den versicherungsmathematischen Gutachten der Longial GmbH, Düsseldorf. Für das Geschäftsjahr 2020 sieht das mathematische Gutachten eine Rücklage von 689.000 Euro vor.

Aufgrund dessen wurden aus der Zinsausgleichsrücklage 36.000 Euro entnommen.

PENSIONSRÜCKSTELLUNG IN EURO 31.12.2020 31.12.2019

7-Jahresdurchschnittszinssatz 1,60 % (2019: 1,97 %) 11.293.275 11.130.549 10-Jahresdurchschnittszinssatz 2,30 % (2019: 2,71 %) 10.604.310 10.405.793

Unterschiedsbetrag 688.965 724.756

Die Nachtragswirtschaftssatzung 2020 sah keine Entnahme für den Sanierungsbedarf des IHK-Gebäudes vor. Eine Fortführung der Sanierungsmaßnahmen und somit eine weitere Entnahme soll im Jahr 2021 stattfinden. Die Entnahmen für die Zuwendungen 2020 von 30.000 Euro an die Digitaler Hub Region Bonn AG und 20.000 Euro an LerNet Bonn wurden wie geplant durchgeführt. Des Weiteren wurde eine neue zweckgebundene Rücklage für die IHK DIGITAL GmbH gebildet. Dies umfasst ein gemeinsames Digitalisierungsprojekt aller Industrie- und Handelskammern im Bundesgebiet zum Aufbau einer gemeinsamen digitalen Architektur.

(15)

Seite 15 Rücklagenspiegel zum 31. Dezember 2020:

Tausend EURO Plan 2020 01.01.2020 Entnahme Zuführung 31.12.2020

Ausgleichsrücklage 0 0 0 0

Zinsausgleichsrücklage -70 725 36 689

Sanierungsbedarf IHK-

Gebäude, abgebaut bis im Jahr 2022

0 766 0 766

Digitaler HUB Bonn AG,

abgebaut bis im Jahr 2020 -30 30 30 0

LerNet Bonn,

abgebaut bis im Jahr 2021 -20 40 20 20

IHK DIGITAL,

abgebaut bis im Jahr 2023 900 0 900 900

780 1.561 86 900 2.375

Der Bilanzgewinn des Jahres 2020 beläuft sich unter Einbeziehung des Jahresergebnisses sowie der Rücklagenveränderungen auf 1.921.000 Euro.

Der Vollversammlung wird vorgeschlagen, das Bilanzergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2020 um insgesamt 383.000 Euro erhöht.

Für die Rückstellungen der Pensionen weist das versicherungsmathematische Gutachten der Longial GmbH zum 31. Dezember 2020 einen Erfüllungsbetrag von 10.604.310 (Vorjahr:

10.405.793) Euro aus.

Der Treuhandverein verfügt zum 31. Dezember 2020 laut Vermögensnachweis über einen finanziellen Bestand von 10.208.187,38 Euro. Die Differenz in Höhe von 396.122,62 Euro erscheint in der Bilanz als Rückstellungen für Pensionen, da das Treuhandvermögen in Höhe bis zum Erfüllungsbetrag nicht ausreicht. Anders als im Vorjahr erfolgte dadurch eine Einstellung in die Pensionsrückstellungen in Höhe von 18.464,47 Euro.

Die sonstigen Rückstellungen umfassen die erkennbaren Risiken und gegenwärtigen Verpflichtungen gegenüber Dritten. Dies betrifft unter anderem Jahresabschlussprüfungskosten, ausstehende Rechnungen sowie alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und Personalkosten aus Jubiläumszuwendungen, Beihilfen, rückständigen Urlaubstagen und ähnliche Verpflichtungen, deren Wertansatz, sofern erforderlich, versicherungsmathematische Gutachten zugrunde liegen.

(16)

Seite 16

TAUSEND EURO 01.01.2020 Verbrauch Auflösung Zugang Zinsanteil 31.12.2020

Pensionsrückstellungen 377.658 0 0 8.362 10.103 396.123

Steuerrückstellungen 0 0 0 0 0 0

Sonstige Rückstellungen 1.624.488 503.097 0 844.354 22.889 1.988.634

Beihilfe 976.122 107.938 0 396.195 18.372 1.282.751

Resturlaub, Zeitguthaben 289.757 289.757 0 308.105 0 308.105

Jubiläumsrückstellung 216.109 11.402 0 34.054 4.517 243.278

Archivierungsrückstellungen 48.500 0 0 10.000 0 58.500

Jahresabschlusskosten 50.000 50.000 0 50.000 0 50.000

Sonstige

Personalrückstellungen 44.000 44.000 0 46.000 0 46.000

2.002.146 503.097 0 852.716 32.992 2.384.757

Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Das Volumen bei den Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 5.249.000 Euro ergibt sich aus anstehenden Rückzahlungsverpflichtungen aus Beitragsveranlagungen, die im Geschäftsjahr nicht mehr zur Auszahlung kommen konnten. Davon entfallen allein 4.905.000 Euro auf Rückzahlungen für das Beitragsjahr 2016. Als Reaktion auf die Entscheidung des BVerwG vom 22. Januar 2020 wurde unter anderem die Wirtschaftssatzung des Jahres 2016 durch Beschluss der Vollversammlung am 17. November 2020 geändert. Die Beitragssätze wurden dabei rückwirkend drastisch reduziert. Die Auszahlung der damit verbundenen zu viel gezahlten Beiträge erfolgt auf Antrag im Folgejahr mit der nächsten Beitragsveranlagung.

TAUSEND EURO 31.12.2020 31.12.2019

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 174 153

Sonstige Verbindlichkeiten 5.075 627

5.249 780

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts dem öffentlichen Haushaltsrecht. Inhalt und Umfang ihrer Tätigkeiten ergeben sich aus den gesetzlichen Grundlagen – insbesondere dem Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) - und durch die Beschlüsse der Vollversammlung, der gewählten Vertretung der IHK-Mitgliedsunternehmen. Die Finanzierung der Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt über die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen, Gebühren sowie Entgelten für einzelne Dienstleistungen. Der jährliche Wirtschaftsplan ist in eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Finanzplan gegliedert. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden sämtliche Erträge und Aufwendungen aufgeführt. Die Finanzplanung gibt Informationen über die Investitions- und Finanzierungstätigkeiten. Die jährliche Planung folgt den Grundsätzen zweckmäßiger und auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bedachter

(17)

Seite 17

Wirtschaftsführung. Der Wirtschaftsplan und der Jahresabschluss werden von den Mitgliedern des Haushaltsausschusses und des Präsidiums beraten und von der Vollversammlung beschlossen.

Die nachfolgenden Erläuterungen enthalten Hinweise zu den Plan-Ist-Abweichungen bei der Gewinn- und Verlustrechnung (Seite 6).

1. Beiträge

Zu Beiträgen veranlagt werden alle Gewerbetreibenden, die im Bezirk der IHK Bonn/Rhein- Sieg eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte unterhalten und die eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit ausführen. Entscheidend ist die Festsetzung durch die Finanzbehörden.

Die Beiträge setzen sich zusammen aus Grundbeiträgen und Umlagen. Die IHK Bonn/Rhein- Sieg wendet die Gegenwartsveranlagung an, die dem Verfahren der Gewerbesteuer entspricht. Für das laufende Geschäftsjahr wird eine Vorauszahlung von Grundbeiträgen und Umlagen nach dem zuletzt bekannten Gewerbebetrag oder dem Gewinn aus Gewerbebetrieb erhoben. Die endgültige Abrechnung erfolgt erst, wenn die IHK Bonn/Rhein-Sieg die endgültige Bemessungsgrundlage durch die zuständige Finanzbehörde erfährt. Deshalb werden die Erträge aus Beiträgen getrennt nach den Veranlagungen des laufenden Jahres (vorläufig) und denen der Vorjahre (endgültig) ausgewiesen. Weiterhin werden sie nach den Umlagen und den Grundbeiträgen gegliedert.

Gewerbesteuerpflichtige Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewinn oder Gewerbeertrag 5.200 Euro im Geschäftsjahr nicht übersteigt, sind bei der Beitragserhebung freigestellt. Existenzgründerinnen und -gründer sind von der Beitragspflicht unter bestimmten Bedingungen ebenfalls befreit. Als Umlagen sind 0,2 Prozent des Gewerbeertrages oder Gewinns aus Gewerbebetrieb zu erheben. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage einmalig um einen Freibetrag von 15.340 Euro für das Unternehmen zu kürzen.

TAUSEND EURO Ist 2020 Ist 2019

Beiträge 7.921 10.712

davon: Grundbeiträge laufendes Jahr 5.135 4.483

Umlagen laufendes Jahr 3.803 4.600

Grundbeiträge Vorjahre 436 251

Umlagen Vorjahre 3.453 1.378

Beitragserstattungen für 2016 -4.905 0

Die Erträge aus IHK-Beiträgen haben den Plan-Ansatz um insgesamt 1.222.000 Euro überschritten. Abgewichen sind im Wesentlichen die Grundbeiträge der Handelsregisterfirmen und der Kleingewerbetreibenden sowie deren Umlagen aus Vorjahren. Es ergaben sich dabei außerplanmäßige Mehreinkünfte bei den Umlagen aus Vorjahren der Handelsregisterfirmen von rund zwei Millionen Euro, die durch Mitteilung neuer Bemessungsgrundlagen von insgesamt sechs Firmen veranlagt worden sind.

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Seite 18

Die geplante Beitragsreduktion für das Jahr 2016 aus dem Nachtragshaushalt 2020 mindert den Ertrag um insgesamt 4.905.000 Euro. Dieser findet sich in den Sonstigen Verbindlichkeiten wieder, da die Anträge für die Beitragserstattungen aus Kulanz bis zum 31. März des Folgejahres, statt zum 31. Dezember 2020 einzureichen sind. Die Auszahlung oder Verrechnung wird somit erst im Jahr 2021 im Rahmen der Veranlagung aller Handelsregisterfirmen sowie der Kleingewerbetreibenden durchgeführt.

Angaben zur Beitragsabgrenzung

Im Dezember 2020 wurde anhand aller bis zu diesem Zeitpunkt verfügbaren, jedoch noch nicht beschiedenen Bemessungsgrundlagen, die sich daraus für das laufende Jahr und die Vorjahre ergebenden Beitragsansprüche und Erstattungsverpflichtungen berechnet. Diese werden im Folgejahr abgerechnet oder gutgeschrieben und sind nicht im Ergebnis enthalten.

TAUSEND EURO Ist 2020 Ist 2019

Beitragsansprüche

davon: laufendes Jahr 17 16

Vorjahre 1.934 2.742

Erstattungsverpflichtungen*

davon: laufendes Jahr -1 0

Vorjahre -1.317 -33

633 2.725

*Erstattungen für das Beitragsjahr 2016 nicht enthalten

2. Gebühren

Aus den hoheitlichen Aufgaben der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg ergeben sich Erträge aus Gebühren, die sich in Ausbildungs-, Fortbildungs- und sonstige Gebühren gliedern.

TAUSEND EURO Ist 2020 Ist 2019

Gebühren 1.464 1.676

davon: Berufliche Ausbildung 774 844

Fortbildungsprüfung 331 375

Sonstige Gebühren 359 457

Die sonstigen Gebühren umfassen im Wesentlichen die Gebühren für Sachkundeprüfungen in Höhe von 89.000 Euro (Vorjahr: 145.000 Euro), für die Unterrichtungsverfahren für das Bewachungsgewerbe, die Unterrichtungen nach dem Gaststättengesetz und für Finanzanlagenvermittler in Höhe von 106.000 Euro (Vorjahr: 150.000 Euro) sowie Gebühren für Ursprungszeugnisse, Carnets, Bescheinigungen und Beglaubigungen in Höhe von 80.000 Euro (Vorjahr: 78.000 Euro).

Die Erträge aus Gebühren liegen insgesamt um rund 20.000 Euro bzw. 1,4 Prozent über dem Plan-Ansatz für das Geschäftsjahr 2020. In erster Linie ist dies auf die Erträge aus der beruflichen Fortbildung sowie die Gebühren für Ursprungszeugnisse zurückzuführen.

(19)

Seite 19 3. Entgelte

Unter den Erträgen aus Entgelten werden alle kostenpflichtigen Serviceleistungen zusammengefasst, beispielsweise die Erträge für entgeltpflichtige Seminare in Höhe von 21.000 Euro (Vorjahr: 30.000 Euro), die Entgelte aus Kompetenzfeststellungen in Höhe von 16.000 Euro (Vorjahr: 26.000 Euro), aber auch der Verkauf von Formularen, Drucksachen und Fotokopien in Höhe von 18.000 Euro (Vorjahr: 9.000 Euro) sowie Erträge aus Überstellungen von Prüflingen in Höhe von 5.000 Euro (Vorjahr: 13.000 Euro) und für die Erstellung von Prüfungsaufgaben in Höhe von 13.000 Euro (Vorjahr: 15.000 Euro).

Der Plan-Ansatz für das Geschäftsjahr 2020 wurde um 38.000 Euro unterschritten. Dies ist auf einen Rückgang bei den Einnahmen aus Seminaren und Veranstaltungen zurückzuführen.

TAUSEND EURO Ist 2020 Ist 2019

Entgelte 74 95

davon Verkaufserlöse 53 65

Lehrgänge, Seminare 21 30

Sonstige Entgelte 0 0

6. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten insbesondere Erstattungen an die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg in Höhe von 267.000 Euro (Vorjahr: 239.000 Euro). Davon entfallen 106.000 Euro (Vorjahr 94.000 Euro) auf das Programm „Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“. Die Erweiterung des vorgenannten Programmes durch sogenannte „berufliche Bildungslotsen“ wurde mit 89.000 Euro (Vorjahr 85.000 Euro) gefördert. Ein weiteres Projekt - „Fachberater/-in Inklusion bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg“ - wurde durch den Landschaftsverband Rheinland mit 65.000 Euro (Vorjahr:

60.000 Euro) gefördert. Erstmalig wurde das Projekt „unternehmensWert:Mensch“ mit 7.000 Euro gefördert.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 21.000 Euro enthalten. Sie umfassen Ausgabereste der IHK DIGITAL GmbH aus dem Jahr 2019, die eine Forderung für die IHK Bonn/Rhein-Sieg darstellen. Bei den Erstattungen von 30.000 Euro wurden der IHK vom Verein Gemeinschaftslehrwerkstatt und Fortbildungszentrum für den Bezirk der IHK Bonn/Rhein-Sieg e. V. 29.000 Euro für Verwaltungskosten erstattet. Erträge aus Mieterlösen und Mietnebenkosten summierten sich auf 28.000 Euro (Vorjahr: 23.000 Euro).

Der Plan-Ansatz für die sonstigen betrieblichen Erträge für das Geschäftsjahr 2020 wurde insgesamt um rund 61.000 Euro überschritten. Grund: Mehreinnahmen durch Zuwendungen aus den oben genannten Projekten sowie den sonstigen periodenfremden Erträgen.

(20)

Seite 20

TAUSEND EURO Ist 2020 Ist 2019

Sonstige betriebliche Erträge 358 342

davon: Erstattungen 30 29

Sonstige Erlöse 9 26

Nebenerlöse 30 25

Erträge aus Werterhöhungen des Anlage- und Umlaufvermögens 1 1

Öffentliche Zuwendungen 267 239

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 0 16

Periodenfremde Erträge 21 6

7. Materialaufwand

Der Materialaufwand bezeichnet den Aufwand, der unmittelbar mit der betrieblichen Leistungserstellung der IHK Bonn/Rhein-Sieg im Zusammenhang steht. Die Leistungserstellung umfasst neben den hoheitlichen Aufgaben auch die Aufgaben der Vertretung des Gesamtinteresses der Mitgliedsunternehmen sowie sonstige Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese entgeltlich oder unentgeltlich erbracht werden.

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren betreffen im Wesentlichen die Prüfungsmittel in Höhe von 248.000 Euro (Vorjahr: 279.000 Euro).

Die ausschlaggebenden Posten der Aufwendungen für bezogene Leistungen sind die Überstellungsgebühren für Abschlussprüfungen an andere Kammern in Höhe von 83.000 Euro (Vorjahr: 76.000 Euro), der Aufwand für die externe Anmietung von Räumlichkeiten in Höhe von 195.000 Euro (Vorjahr: 224.000 Euro) und die Erstellungs- und Korrekturhonorare für Prüfungen in Höhe von 459.000 Euro (Vorjahr: 516.000 Euro).

Der Plan-Ansatz für das Geschäftsjahr 2020 wurde insgesamt um rund 67.000 Euro unterschritten. Die geringeren Aufwendungen betrafen den Bereich der Erstellungs- und Korrekturhonorare mit Minderausgaben von 41.000 Euro gegenüber dem Plan.

TAUSEND EURO Ist 2020 Ist 2019

Materialaufwand 1.100 1.239

davon: Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 269 310

Aufwendungen für bezogene Leistungen 831 929

8. Personalaufwand

Die Gehälter setzen sich im Wesentlichen aus den Vergütungen für Angestellte in Höhe von 5.314.000 Euro (Vorjahr: 5.244.000 Euro), für die im Rahmen der vorgenannten Projekte tätigen Beschäftigten in Höhe von 287.000 Euro (Vorjahr: 280.000 Euro) sowie für die Auszubildenen in Höhe von 77.000 Euro (Vorjahr: 55.000 Euro) zusammen. Die Gehälter liegen insgesamt um rund 106.000 Euro über dem Planwert für das Jahr 2020.

Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützungen berücksichtigten maßgeblich den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (971.000 Euro;

Vorjahr: 943.000 Euro), die Renten und Hinterbliebenenversorgung (827.000 Euro; Vorjahr:

805.000 Euro) und die Veränderungen der Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen von

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