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1. Jahresabschluss 2019

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1. Jahresabschluss 2019

Nr. 05/2020

Vorstand

Vollversammlung

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01-Jahresabschluss 2019

Nr. 05/2020 Seite 5 von 56

1.1 Bilanz

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01-Jahresabschluss 2019

1.1 Bilanz

01.01.2019 31.12.2019 Veränderung

A.

I. 67.106,00 € 50.197,00 € -16.909,00 €

II.

1. Grundstücke und Gebäude 5.209.483,50 € 8.906.046,87 € 3.696.563,37 €

2. Technische Anlagen/Maschinen 1.214.709,66 € 1.231.473,66 € 16.764,00 €

3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.333.865,61 € 1.294.161,07 € -39.704,54 €

4. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 6.392.710,57 € 5.785.264,88 € -607.445,69 €

III.

1. Anteile an verbundene Unternehmen 25.564,59 € 25.564,59 € 0,00 €

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 € 0,00 € 0,00 €

3. Beteiligungen 0,00 € 0,00 € 0,00 €

4. Ausleihungen an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 0,00 € 0,00 € 0,00 €

5. Wertpapiere des Anlagevermögens 15.656,36 € 16.162,16 € 505,80 €

6. Sonstige Ausleihungen 1.700,00 € 1.700,00 € 0,00 €

7. Übrige Finanzanlagen 68.886,00 € 68.886,00 € 0,00 €

B.

I.

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 € 0,00 € 0,00 €

2. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 0,00 € 0,00 € 0,00 €

II.

1. Forderungen, Beiträge, Gebühren, Entgelte 1.061.761,49 € 1.723.824,82 € 662.063,33 €

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 36.714,32 € 34.393,69 € -2.320,63 €

3. Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 0,00 € 0,00 € 0,00 €

4. Sonstige Vermögensgegenstände 9.250,45 € 9.462,43 € 211,98 €

III.

1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 € 0,00 € 0,00 €

2. Sonstige Wertpapiere 2.103.529,31 € 2.097.851,85 € -5.677,46 €

IV. 3.105.786,54 € 2.849.355,32 € -256.431,22 €

C. 54.634,97 € 42.729,53 € -11.905,44 €

20.701.359,37 € 24.137.073,87 € 3.435.714,50 € Rechnungsabgrenzungsposten

Bezeichnung AKTIVA

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen

Finanzanlagen

Umlaufvermögen Vorräte

Forderungen und Vermögensgegenstände

Wertpapiere

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

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01-Jahresabschluss 2019

Nr. 05/2020 Seite 7 von 56

1.1 Bilanz

01.01.2019 31.12.2019 Veränderung

A. Eigenkapital

I. Festgesetztes Kapital 3.356.417,65 € 3.356.417,65 € 0,00 €

II.

1. Ausgleichsrücklage 1.772.836,05 € 1.879.147,20 € 106.311,15 €

2. Zweckgebundene Rücklagen 2.377.655,94 € 1.628.931,99 € -748.723,95 €

III. Gewinn-/Verlustvortrag 0,00 € 0,00 € 0,00 €

IV. 1.420.699,81 € 2.136.087,64 € 715.387,83 €

B. Sonderposten Investitionszuschüsse 8.053.442,87 € 10.564.921,34 € 2.511.478,47 €

C. Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen u.ä. 2.257.708,00 € 2.548.784,00 € 291.076,00 €

2. Sonstige Rückstellungen 684.509,85 € 846.629,01 € 162.119,16 €

D. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditgebern 0,00 € 0,00 € 0,00 €

2. Erhaltene Anzahlungen 0,00 € 0,00 € 0,00 €

3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 352.326,58 € 398.430,12 € 46.103,54 € 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 71.060,37 € 7.045,09 € -64.015,28 € 5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 8.686,61 € 7.914,23 € -772,38 €

6. Sonstige Verbindlichkeiten 267.087,84 € 670.826,60 € 403.738,76 €

E. Rechnungsabgrenzungsposten 78.927,80 € 91.939,00 € 13.011,20 €

SUMME PASSIVA 20.701.359,37 € 24.137.073,87 € 3.435.714,50 €

Bezeichnung PASSIVA

Rücklagen

Bilanzergebnis

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01-Jahresabschluss 2019

1.2 Erfolgsrechnung

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01-Jahresabschluss 2019

Nr. 05/2020 Seite 10 von 56

1.2 Erfolgsrechnung

Plan Ist Veränderung

1. Erträge aus Beiträgen 4.385.000,00 € 4.415.272,44 € 30.272,44 €

2. Erträge aus Verwaltungsgebühren 197.476,00 € 239.279,42 € 41.803,42 €

3. Erträge aus Prüfungen 610.630,00 € 630.754,73 € 20.124,73 €

4. Erträge aus Bildungsmaßnahmen 4.819.424,00 € 5.452.825,29 € 633.401,29 €

5. Erträge aus Zuwendungen 1.906.502,00 € 1.573.976,64 € -332.525,36 €

6. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen 0,00 € 0,00 € 0,00 €

7. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 € 138.924,55 € 138.924,55 €

8. Sonstige betriebliche Erträge 1.687.801,00 € 1.046.407,92 € -641.393,08 €

8.1 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 996.316,00 € 512.457,54 € -483.858,46 €

8.2 Erträge aus Erstattungen 691.485,00 € 533.950,38 € -157.534,62 €

Betriebserträge 13.606.833,00 € 13.497.440,99 € -109.392,01 €

9. Sachaufwand 718.503,00 € 644.484,62 € -74.018,38 €

9.1 Prüfungen 89.937,00 € 89.054,58 € -882,42 €

9.2 Bildungsmaßnahmen 628.566,00 € 555.430,04 € -73.135,96 €

10. Aufwendungen für bezogene Leistungen 632.098,00 € 734.393,28 € 102.295,28 €

10.1 Prüfungen 127.932,00 € 143.909,46 € 15.977,46 €

10.2 Bildungsmaßnahmen 504.166,00 € 590.483,82 € 86.317,82 €

11. Besondere Kammeraufwendungen 591.184,00 € 598.624,18 € 7.440,18 €

12. Personalaufwand 7.458.286,00 € 7.040.444,86 € -417.841,14 €

12.1 Gehälter 5.892.509,00 € 5.507.977,91 € -384.531,09 €

12.2 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung 1.565.777,00 € 1.532.466,95 € -33.310,05 €

13. Abschreibungen 1.565.916,00 € 933.499,33 € -632.416,67 €

13.1 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 1.565.916,00 € 933.499,33 € -632.416,67 €

13.2 Abschreibungen auf Gegenstände des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 €

14. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.582.882,00 3.375.174,00 792.292,00 €

Betriebsaufwendungen 13.548.869,00 € 13.326.620,27 € -222.248,73 €

Betriebsergebnis 57.964,00 € 170.820,72 € 112.856,72 €

Bezeichnung

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01-Jahresabschluss 2019

1.2 Erfolgsrechnung

Plan Ist Veränderung

15. Erträge aus Beteiligungen 250,00 € 120,00 € -130,00 €

16. Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 260,00 € 8,84 € -251,16 €

17. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.000,00 € 8.738,80 € 7.738,80 €

18. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 € 13.414,44 € 13.414,44 €

19. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 45.774,00 € 80.562,42 € 34.788,42 €

Finanzergebnis -44.264,00 € -85.109,22 € -40.845,22 €

Ergebnis der gewöhnlichen Kammertätigkeit 13.700,00 € 85.711,50 € 72.011,50 €

20. Außerordentliche Erträge 0,00 € 0,00 € 0,00 €

21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Außerordentliches Ergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 €

22. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,00 € 18,99 € 18,99 €

23. Sonstige Steuern 13.700,00 € 12.717,48 € -982,52 €

Jahresergebnis 0,00 € 72.975,03 € 72.975,03 €

24. Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr 0,00 € 1.420.699,81 € 1.420.699,81 €

25. Entnahme aus Rücklagen 2.468.599,00 € 748.723,95 € -1.719.875,05 €

25.1 aus der Ausgleichsrück lage 0,00 € - 0,00 €

25.2 aus zweck gebundenen Rück lagen 2.468.599,00 € 748.723,95 € -1.719.875,05 €

26. Einstellung in Rücklagen 0,00 € 106.311,15 € 106.311,15 €

26.1 in die Ausgleichsrück lage 0,00 € 106.311,15 € 106.311,15 €

26.2 in zweck gebundene Rück lagen 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Bilanzergebnis 2.468.599,00 € 2.136.087,64 € -332.511,36 €

Bezeichnung

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2. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Nr. 05/2020

Vorstand

Vollversammlung

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02-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

1. Allgemeine Erläuterungen

Nach § 14 des Finanzstatuts stellt die Handwerkskammer innerhalb des ersten Halbjahres des nachfol- genden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss mit Anhang und einen Lagebericht auf. Für die Aufstel- lung sind die Regelungen zu beachten wie sie für mittelgroße Kapitalgesellschaften gelten.

Zur Funktion und zum Inhalt des Lageberichts geben wir nachfolgende Erläuterungen, wie sie das Fi- nanzstatut und das HGB vorsehen:

§ 289 Abs. 1 HGB verlangt einen Lagebericht, der den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftser- gebnisses und die Lage der Handwerkskammer so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Der Jahresabschluss ist dabei nicht allein auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beschränkt. Vielmehr muss er insbesondere alle Angaben enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage sowie der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung erforderlich sind. Der Lagebericht hat dementsprechend einerseits Informations- oder Ergänzungsfunktion und andererseits eine Rechenschaftsfunktion.

Der Lagebericht soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Geschäftsverlaufes und der Lage der Körperschaft ermöglichen. Die gesetzlichen Vertreter sollen ein eigenes Werturteil über den Geschäftsverlauf, die Lage und die Entwicklung der Handwerkskammer geben und alle we- sentlichen Vorgänge erläutern, die die wirtschaftliche Gesamtbeurteilung der Körperschaft berühren.

Aus den Erläuterungen soll hervorgehen, ob Vorstand und Geschäftsführung die Situation als günstig oder ungünstig einschätzen.

2. Geschäfts- und Rahmenbedingungen 2.1 Selbstverwaltung

Die Handwerkskammern sind Selbstverwaltungseinrichtungen des Handwerks und des handwerksähn- lichen Gewerbes. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterliegen als Ausdruck der mittelbaren Staatsgewalt der Staatsaufsicht.

Die Aufzählung der in § 91 HWO der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen gesetzlich zu- gewiesenen Aufgaben ist nicht abschließend. Dabei obliegen ihr als Pflichtaufgaben:

 die Vertretung der Interessen des Handwerks

 die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben

 die Wirtschaftsförderung der Mitgliedsbetriebe.

Diesen drei wesentlichen Aufgabensäulen ist die Arbeit der Handwerkskammer verpflichtet. Zur Hand- werkskammer gehören die Inhaber der Betriebe eines zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien so- wie handwerksähnlichen Betriebes und deren Mitarbeiter. Die Mitgliedschaft zur Handwerkskammer ist eine Pflichtmitgliedschaft.

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02-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Nr. 05/2020 Seite 3 von 12

Organisatorisch bilden die 7.746 Mitglieder des Kammerbezirks (Stand 31.12.2019), der deckungs- gleich mit den Landkreisen Hildesheim, Holzminden, Northeim und Göttingen ist, die Basis, aus der das Organ der Vollversammlung mit 39 Vertretern gewählt wird. Aus der Vollversammlung heraus werden der 9-köpfige Vorstand sowie diverse Ausschüsse gewählt. Dem Vorstand mit seinem Präsidenten und den beiden Vizepräsidenten an der Spitze obliegt die Verwaltung der Handwerkskammer. Von der Voll- versammlung wurden weiter ein Hauptgeschäftsführer und ein weiterer Geschäftsführer gewählt. Die Geschäfte der Handwerkskammer werden nach Weisung des Vorstands vom Hauptgeschäftsführer unter seiner Leitung von weiteren nach Bedarf angestellten Mitarbeitern geführt.

Der Präsident und die Hauptgeschäftsführerin, im Verhinderungsfall jeweils einer ihrer Vertreter, ver- treten gemeinsam die Handwerkskammer gerichtlich und außergerichtlich. Die Erledigung der Ge- schäfte der laufenden Verwaltung obliegt der Hauptgeschäftsführerin; insofern vertritt sie die Hand- werkskammer allein.

Kontrollfunktion nehmen – entsprechend der durch die Satzung und Handwerksordnung vorgeschrie- benen Vorlagepflichten – die Vollversammlung als oberstes Organ gegenüber dem Vorstand sowie das Organ des Rechnungsprüfungsausschusses im besonderen Falle des Jahresabschlusses wahr. Die Hand- werkskammer unterliegt als Körperschaft öffentlichen Rechts der Staatsaufsicht, die durch das Nieder- sächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung sowie das Kultusministerium ausgeübt wird. Für die Mitarbeiter der Handwerkskammer gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze sowie die speziellen Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst des Landes.

Die Handwerkskammer hält die Anteile an der QuAsS gGmbH zu 100 % sowie geringfügige Anteile an weiteren dem Handwerk verbundenen Gesellschaften. Diese werden im Jahresabschluss ausgewiesen.

2.2 Wirtschaftliche Entwicklung

Für die Erfüllung hoheitlicher Pflichtaufgaben erhebt die Handwerkskammer Verwaltungsgebühren nach der Gebührenordnung der Handwerkskammer. Die Mitgliedsbetriebe zahlen nach der Beitrags- ordnung und dem Beitragsbemessungsbeschluss, der jährlich von der Vollversammlung neu festge- setzt wird, einen Handwerkskammerbeitrag.

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02-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Auch bei der Erfüllung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben steht die Handwerkskammer im Kontext zu den wirtschaftlich, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen und hat unter diesen Bedin- gungen ihre Arbeit als Interessenvertreter zu gestalten. Gerade bei der Erhebung des Kammerbeitra- ges ist die Körperschaft unmittelbar abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg jedes einzelnen Mitglieds- betriebes. Auch der Bereich der Gewerbeförderung reagiert sensibel auf das wirtschaftliche Umfeld.

3. Geschäftsverlauf

Nach mehreren Wirtschaftsjahren mit einem negativen Jahresergebnis und dem Beginn der Investiti- onsmaßnahmen mit dem damit zu tragenden Finanzierungsanteil aus der für Körperschaften öffentli- chen Rechts ungewöhnlichen Abschreibung entwickelte sich der Geschäftsverlauf 2019 besser als ge- plant. Das Jahresergebnis schließt mit einem leichten Plus von 72.975,03 EUR (geplant 0,00 EUR). Da- mit zeigen zum ersten Mal die Sanierungsmaßnahmen von Handwerkskammer und Haushalt einen positiven finanziellen Niederschlag.

Angesichts der Investition steigt das Bilanzergebnis auf 2.136.087,64 EUR auf (Vorjahr:

1.420.699,81 EUR).

3.1 Entwicklung der Beiträge, Gebühren und Entgelte

Der für die Wirtschaftsführung benötigte Ertrag aus der Veranlagung der Mitglieder zum Handwerks- kammerbeitrag bildet rund 32 % der gesamten Betriebserträge. Die Zahlungsmoral der Mitglieder ist angesichts wirtschaftlich guter Lage konstant. Ausfälle aus Insolvenzen werden abgeschrieben.

Die Erlöse aus der Erhebung von Gebühren nach der Gebührenordnung der Handwerkskammer ent- sprechen rund 46 % der Betriebserträge. Davon entfallen 86 % auf die Bildungsmaßnahmen, 10 % auf das Prüfungswesen und 4 % auf hoheitliche Verwaltungsgebühren.

Grundsätzlich haben sich alle Leistungsbereiche der Handwerkskammer im Wirtschaftsjahr 2019 ge- genüber dem vorsichtigen Planansatz positiv entwickelt.

Gleichwohl ist der Geschäftsverlauf differenziert zu betrachten.

Die hoheitlichen Bereiche Handwerksrolle und Prüfungswesen konnten einen Ertragszuwachs von 47 TEUR aufweisen. Dieser wurde durch Mehraufwendung von 15 TEUR nicht kompensiert und hat somit zum positiven Abschluss beigetragen.

Unter Einbeziehung aller zuordnungsfähigen Erträge und Aufwendungen konnte das Berufsbildungs- zentrum gegenüber dem Planansatz ein um 288 TEUR positiveres Ergebnis erzielen.

Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf eine stringente Auslastungsplanung zurückzuführen, welche sich in den gestiegenen Leistungsdaten wiederspiegelt.

Gegenüber dem Planansatz mussten Zuführungen zu sonstigen Personalrückstellungen von 257 TEUR gebucht werden, welche die positiven Effekte aber nicht aufwogen.

Die Verzögerung im Bauablaufplan des BA II (Kfz-Neubau) wirkten sich sowohl auf die Auflösung des

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02-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Nr. 05/2020 Seite 5 von 12

3.2 Investitionstätigkeit

Die Handwerkskammer hat in Vorjahren nicht kontinuierlich investiert, was deutlich im Anlagevermö- gen dokumentiert war. Die erwartete Zuwendung zur Modernisierung des Berufsbildungszentrums in Hildesheim wurde mit dem Bauabschnitt I (Gebäude B01 bis B04) im Dezember 2016, mit Bauabschnitt II (Neubau Kfz) im Dezember 2017 und dem Bauabschnitt III (Internat) im Dezember 2018 beschieden.

Im Einzelnen setzen sich die Investitionstätigkeiten im Jahr 2019 wie folgt zusammen:

BAU I: 37.875,67 €

BAU II: 2.714.966,67 € Ausstattung II: 181.150,12 € BAU III: 558.144,09 €

3.3 Sozialbericht

Erforderlich ist ein Bericht zu den Grundzügen des Vergütungssystems der Körperschaft nur, soweit es sich um eine börsennotierte Aktiengesellschaft handelt. Allerdings ist der Handwerkskammer als Kör- perschaft ein erheblicher Personalaufwand immanent, so dass ein Sozialbericht auch aus Transparenz- gründen angemessen erscheint.

Der Stellenplan (Anhang 1.4.e im Jahresabschluss) ist Bestandteil des Wirtschaftsplans und nach Grup- pen geordnet. Er weist zum einen die tatsächlichen Stellen sowie die dazugehörenden Vollzeitäquiva- lente aus.

Ausgehend von 124 Stellen zum 01.01.2019 sind im Wirtschaftsjahr 2019 folgende Änderungen ver- zeichnet werden:

 3 Entfristungen

 4 Verlängerungen befristeter Arbeitsverträge

 24 Eintritte, davon 3 befristet

 1 neues Ausbildungsverhältnis

 4 Austritte nach Auflösungsvereinbarung

 2 Austritte zum Befristungsende

 8 kündigungsbedingte Austritte

 2 Austritte mit anschließendem Renteneintritt

Das Wirtschaftsjahr 2019 schließt mit 133 Stellen bei einem im Stellenplan betrachteten Quartals- durchschnitt von 129 Stellen ab.

Der Frauenanteil beträgt zum 31.12.2019 43% (57 Stellen).

Es sind 6 Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte Personen beschäftigt.

Der Personalrat besteht weiterhin wie im Jahr 2016 gewählt. Die Arbeit mit dem Personalrat gestaltet sich konstruktiv, kritisch und ergebnisorientiert. Quartalssitzungen mit der Geschäftsführung finden weiterhin regelmäßig statt.

Schon im ersten Wirtschaftsplan 2016 wurde ausgeführt, dass sich schrittweise die Personalwirtschaft – der Vollversammlung wurde dazu ausreichend berichtet – entwickelt. Unabhängig von einer profes- sionellen Darstellung bestehen weiterhin die mit dem Tarifsystem verbundenen Zwänge der flexiblen Personalwirtschaft angesichts der tiefgreifenden Umstrukturierung der Kammer und vor allem der Bil- dungszentren. Mit der 2015 eingeleiteten Wiederbelebung der Tochtergesellschaft QuAsS gGmbH

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02-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

konnten schrittweise auslaufende befristete Arbeitsverhältnisse im Bereich der Auftragsmaßnahmen neu geschlossen werden.

Für Versorgungsansprüche nach beamtenrechtlichen Vorschriften aus zwei laufenden Verträgen wer- den in der Bilanz Rückstellungen ausgewiesen.

Die beiden Geschäftsführer haben Anstellungsverträge auf der Grundlage des Tarifvertrages des Lan- des, die satzungsgemäß vom Vorstand bestätigt sind. Alle anderen Arbeitsverträge unterfallen aus- nahmslos dem Tarifvertrag des Landes.

Bei offenen Planstellen wird unter dem Blickwinkel der Auslastung sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit jede Neubesetzung genau betrachtet. Die Kammer setzt auf den eigenen Nachwuchs und bietet – soweit möglich – den eigenen Auszubildenden Übernahmen an.

Im Transparenzportal der Landesvertretung der Handwerkskammern ist die Leitungsebene der Hand- werkskammer, bestehend aus der Geschäftsführung und den Abteilungsleitern, mit fünf Mitarbeitern und einem Jahresbrutto von 417.723 EUR zum 31.12.2018 ausgewiesen.

4. Lage der Handwerkskammer

Die Handwerkskammer legt ihren vierten Jahresabschluss nach Umstellung auf die kaufmännische Buchhaltung vor. Die Umstellung auf ein anderes System verändert Darstellung und Ergebnis der fi- nanziellen Lage der Kammer.

4.1 Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich zum Jahresschluss um 3.436 TEUR erhöht.

Die Eigenkapitalquote hat sich bedingt durch die Investitionseigenanteile gegenüber dem Vorjahr von 43 % auf 37 % verringert.

4.2 Finanzlage

Die Finanzlage der Handwerkskammer ist geordnet. Die liquiden Mittel sind zur Bewältigung des lau- fenden Haushalts und der geplanten Investitionen ausreichend.

Die Rücklagen sind nach den Grundsätzen der Schätzgenauigkeit ermittelt und zum Abschluss über- prüft. Für die anstehende Modernisierung des BBZ stehen Mittel aus der Rücklage zur Verfügung. Die Eigenmittel der Investition des Bauabschnitt III (Internat) werden durch eine Kapitalmarktfinanzierung aufgrund des Beschlusses der Vollversammlung gedeckt. Der Beschluss ist von der Rechtsaufsicht ge- nehmigt.

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements sind in der Satzung und dem Finanzstatut niedergelegt.

Die Rücklagen und das Vermögen der Handwerkskammer stehen unter besonderem Schutz. Bei Geld-

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02-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Nr. 05/2020 Seite 7 von 12

Angesichts der allgemeinen Lage am Kapitalmarkt erfolgt die Anlage in Termin- und Festgeldern bei regionalen Banken. Die Liquidität ist jederzeit sichergestellt. Eine ordnungsgemäße Finanzwirtschaft ohne Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten ist damit sichergestellt. Zudem sind die Mittel kurzfris- tig nach Baufortschritt der Modernisierung des Bildungszentrums bereit zu stellen, da die Handwerks- kammer auch die Zuwendung zunächst vorleisten muss. In Zeiten drohender Negativzinsen wurden zur Bestandswahrung bereits Mittel nach Grundsätzen des Finanzstatuts in einem kommunalen Geld- markt Fonds geparkt.

Die Handwerkskammer war während des Geschäftsjahres stets in der Lage ihre Zahlungsverpflichtun- gen zu erfüllen. Liquiditätsengpässe haben sich nicht ergeben.

4.3 Ertragslage

Die Ertragslage der Handwerkskammer stellt sich unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten aus- gewiesen in der Erfolgsrechnung als nachvollziehbar geordnet dar.

Das Finanzmanagement umfasst unter anderem die Erstellung von Wirtschaftsplänen für das jeweilige nächste Geschäftsjahr, eine mittelfristige Finanzplanung über fünf Jahre, die bekannte Schwankungen bereits aufnimmt, eine den gesetzlichen Vorgaben und dem Finanzstatut entsprechende vollständige Buchführung sowie eine ebenso entsprechende Kosten- und Leistungsrechnung. Das Finanzmanage- ment gewährleistet eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Überwachung der Bankkonten.

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02-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Plan Ist Veränderung

1. Erträge aus Beiträgen 4.385.000,00 € 4.415.272,44 € 30.272,44 €

2. Erträge aus Verwaltungsgebühren 197.476,00 € 239.279,42 € 41.803,42 €

3. Erträge aus Prüfungen 610.630,00 € 630.754,73 € 20.124,73 €

4. Erträge aus Bildungsmaßnahmen 4.819.424,00 € 5.452.825,29 € 633.401,29 €

5. Erträge aus Zuwendungen 1.906.502,00 € 1.573.976,64 € -332.525,36 €

6. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen 0,00 € 0,00 € 0,00 €

7. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 € 138.924,55 € 138.924,55 €

8. Sonstige betriebliche Erträge 1.687.801,00 € 1.046.407,92 € -641.393,08 €

8.1 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 996.316,00 € 512.457,54 € -483.858,46 €

8.2 Erträge aus Erstattungen 691.485,00 € 533.950,38 € -157.534,62 €

Betriebserträge 13.606.833,00 € 13.497.440,99 € -109.392,01 €

9. Sachaufwand 718.503,00 € 644.484,62 € -74.018,38 €

9.1 Prüfungen 89.937,00 € 89.054,58 € -882,42 €

9.2 Bildungsmaßnahmen 628.566,00 € 555.430,04 € -73.135,96 €

10. Aufwendungen für bezogene Leistungen 632.098,00 € 734.393,28 € 102.295,28 €

10.1 Prüfungen 127.932,00 € 143.909,46 € 15.977,46 €

10.2 Bildungsmaßnahmen 504.166,00 € 590.483,82 € 86.317,82 €

11. Besondere Kammeraufwendungen 591.184,00 € 598.624,18 € 7.440,18 €

12. Personalaufwand 7.458.286,00 € 7.040.444,86 € -417.841,14 €

12.1 Gehälter 5.892.509,00 € 5.507.977,91 € -384.531,09 €

12.2 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung 1.565.777,00 € 1.532.466,95 € -33.310,05 €

13. Abschreibungen 1.565.916,00 € 933.499,33 € -632.416,67 €

13.1 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 1.565.916,00 € 933.499,33 € -632.416,67 €

13.2 Abschreibungen auf Gegenstände des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00 €

14. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.582.882,00 3.375.174,00 792.292,00 €

Betriebsaufwendungen 13.548.869,00 € 13.326.620,27 € -222.248,73 €

Betriebsergebnis 57.964,00 € 170.820,72 € 112.856,72 €

Bezeichnung

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02-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Nr. 05/2020 Seite 9 von 12

Plan Ist Veränderung

15. Erträge aus Beteiligungen 250,00 € 120,00 € -130,00 €

16. Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 260,00 € 8,84 € -251,16 €

17. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.000,00 € 8.738,80 € 7.738,80 €

18. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 € 13.414,44 € 13.414,44 €

19. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 45.774,00 € 80.562,42 € 34.788,42 €

Finanzergebnis -44.264,00 € -85.109,22 € -40.845,22 €

Ergebnis der gewöhnlichen Kammertätigkeit 13.700,00 € 85.711,50 € 72.011,50 €

20. Außerordentliche Erträge 0,00 € 0,00 € 0,00 €

21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Außerordentliches Ergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 €

22. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,00 € 18,99 € 18,99 €

23. Sonstige Steuern 13.700,00 € 12.717,48 € -982,52 €

Jahresergebnis 0,00 € 72.975,03 € 72.975,03 €

24. Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr 0,00 € 1.420.699,81 € 1.420.699,81 €

25. Entnahme aus Rücklagen 2.468.599,00 € 748.723,95 € -1.719.875,05 €

25.1 aus der Ausgleichsrück lage 0,00 € - 0,00 €

25.2 aus zweck gebundenen Rück lagen 2.468.599,00 € 748.723,95 € -1.719.875,05 €

26. Einstellung in Rücklagen 0,00 € 106.311,15 € 106.311,15 €

26.1 in die Ausgleichsrück lage 0,00 € 106.311,15 € 106.311,15 €

26.2 in zweck gebundene Rück lagen 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Bilanzergebnis 2.468.599,00 € 2.136.087,64 € -332.511,36 €

Bezeichnung

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02-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

5. Risikobericht

Im Lagebericht ist nach HGB auch einzugehen auf die Risikomanagementziele und -methoden der Kör- perschaft sowie auf Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken und Zahlungsstromschwankungen.

Diese Pflicht gilt grundsätzlich nicht für die Handwerkskammer, entspricht aber unserem Verständnis nach ordnungsgemäßer Geschäftsführung.

Grundsätzlich bestehen ausweislich der Bilanz und der mit dem Status Körperschaft öffentlichen Rechts verbundenen Insolvenzunfähigkeit der Handwerkskammer keine bestands- oder entwicklungs- gefährdende Risiken.

Allerdings liegen gerade in dem regional strukturierten Kammerbezirk besondere Risiken, die bei der seriösen Aufstellung des Wirtschaftsplans und der unterjährigen Wirtschaftsführung zu berücksichti- gen sind. Indikatoren sind dabei u. a.

 die Mitgliederzahl

 die Entwicklung der Teilnehmerzahl an den Lehrgängen

 die Entwicklung der Ausbildungsverhältnisse

 die Vorgaben öffentlicher Zuschüsse

 die notwendige Investition aus der Digitalisierung.

Aufgrund der ermittelten Risikoindikatoren hat die Handwerkskammer bereits in den zurückliegen- den Jahren Entscheidungen abgeleitet und überprüft diese regelmäßig.

Die Mitgliederzahl ist ausweislich der Statistik zum 31.12.2019 in den letzten fünf Jahren um 234 Be- triebe gesunken. Damit wird fast das Niveau der Mitgliederstärke im ersten Jahr nach der Hand- werksnovelle des Jahres 2004 erreicht. Bekanntermaßen wirkt die sehr gute wirtschaftliche Allgemein- lage dämpfend auf die Gründungstätigkeit der Handwerksbetriebe sowie die Investition in die eigene Fort- und Weiterbildung in den Bildungsstätten der Körperschaft. Allerdings wird es im Umkehrschluss Jahre dauern, bis ein solches Absinken wieder durch Existenzgründungen und dann unter deutlich wirt- schaftlich schwierigeren Bedingungen wieder aufgefangen werden kann. Die Handwerkskammer wird sich also auf eine grundsätzlich geringere Mitgliederzahl einzurichten haben.

In der Folge und im Zusammenhang mit der demografischen Situation war zu erwarten, dass die in den letzten Jahren relativ konstante Ausbildungsquote in der Lehrlingsrolle nicht zu halten sein würde. Die Zuwendungsgeber rechneten hier mit einem Abschlag von 15 %. Nach Abschluss der Modernisierung der Werkstätten des Bauabschnitt I zeigt sich die Problematik der von den Zuwendungsgebern ermit- telten Startauslastung mit 125 %. Die zukunftsweisende Reduzierung von Werkstattkapazitäten in Ver- bindung mit der Reduzierung der Arbeitsplätze von 16 auf 12 stellt eine besondere Herausforderung für die Kursplanung des gesetzlichen Auftrages der Durchführung der Überbetrieblichen Lehrlingsun- terweisung im dualen System dar. Die Kursplanung wurde zentralisiert und damit optimiert.

Die komfortable Situation der gesetzlichen Grundlage des Mitgliedsbeitrags zur Handwerkskammer birgt allerdings das Risiko der nachfolgenden Beitragsveranlagung. Die Beiträge aus dem derzeitigen Allzeithoch der Wirtschaft werden erst in drei Jahren Grundlage der Erhebung sein. Hat sich bis dahin die Wirtschaftslage verschlechtert ist mit Beitragsausfällen zu rechen. Planmäßig wurde Ende 2018 die Beitragsordnung der Kammer als Basisregelung von der Vollversammlung neu gefasst. Zur Wirtschafts-

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02-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Nr. 05/2020 Seite 11 von 12

Die Entwicklung der bisherigen Förderbedingungen für das Handwerk und die Handwerkskammer ist abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung der Marktbedingungen auf Landes-, Bundes- und Euro- paebene. Die aktuelle Förderperiode geht bis 2021.

6. Prognosebericht

Bis zur Corona-Krise ging die Handwerkskammer für die nahe Zukunft angesichts der bis dato konjunk- turellen Lage von relativ konstanten Gewerbeerträgen und damit von entsprechenden Beitragserträ- gen aus.

Die Bildungsstätten werden auch noch im nächsten Jahr hin zu einem zeitgemäßen Auftritt moderni- siert. Die Handwerkskammer hat sich dann zu einem der modernsten Bildungsträger in Südniedersach- sen entwickelt. Damit könnten wieder alle Handwerksgruppen überzeugend erreicht werden. Grund- sätzlich wäre von einer steigenden Nachfrage nach Bildungsmaßnahmen auszugehen. Bauteil A in Hil- desheim soll im Zuge der Modernisierung dem Markt zugeführt werden. Bis dahin drückt der Gebäu- deaufwand das Ergebnis.

Allerdings sind die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie derzeit kaum abschätzbar sowohl auf die Mitglieder der Handwerkskammer als auch die Handwerkskammer selbst. Im Fall der Rezession, der Insolvenz von Betrieben und damit weiter sinkendem Mitgliederbestand werden aufgrund der nachgelagerten Beitragsveranlagung erst in zwei bis drei Jahre später die Folgen deutlich spürbar sein.

Schon jetzt und dann insbesondere ist mit Beitragsausfällen zu rechnen. Historisch betrachtet steigt in solchen Zeiten üblicherweise dann auch die Existenzgründung wieder. Infolge der gesetzlichen Bei- tragsfreistellung aus § 113 HwO wird auch dieser Effekt um drei Jahre verzögert. Parallel dazu besteht die Gefahr, dass der Bestand an Auszubildenden in der Lehrlingsrolle sinkt. Gleichzeitig steht die Hand- werkskammer neben den Betrieben als Garant für eine qualitativ hochwertige Ausbildung im dualen System, dem Garant in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Im Zuge der Corona-Pandemie musste der Schulungsbetrieb am Standort Hildesheim aufgrund Anord- nung des Gesundheitsamtes Hildesheim am 16. März 2020 bis mindestens 18. April 2020 und am Standort Göttingen aufgrund der Allgemeinverfügung der Stadt Göttingen für den gleichen Zeitraum eingestellt werden. Zur Liquiditätssicherung der Handwerkskammer wurde sofort eine Haushalts- sperre ausgesprochen. Von den Möglichkeiten Mobilen Arbeitens und Schichtarbeit wurde ebenfalls Gebrauch gemacht. Der Personalrat der Handwerkskammern hat einer Dienstvereinbarung zum Auf- bau eines Saldos von -80 Stunden zugestimmt. Erstmalig wurde im öffentlichen Tarifrecht die Festset- zung von Kurzarbeit diskutiert. Auch dort hat die Kammer sofort von den Regelungen der Bundesre- gierung rückwirkend für den Monat März nach Abschluss einer Dienstvereinbarung mit dem Personal- rat Gebrauch gemacht und ab dem 16. März für Mitarbeiter sowohl im Berufsbildungszentrum als auch in den Verwaltungsstandorten Kurzarbeit beantragt. Die Vereinbarung läuft am 30. April 2020 aus.

Gleichzeitig werden zur Liquiditätssicherung die offenen Forderungen gegenüber Bund und Land, ins- besondere der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, nachhaltig eingefordert. Zur Entlastung der Mitgliedsbetriebe wurde analog des Verhaltens von Bundes- und Landesbehörden das Mahnwesen ausgesetzt. Im Zusammenhang mit der Haushaltssperre wurden alle ausstehenden Bewerbungsver- fahren zur Besetzung von offenen Planstellen eingefroren. Ebenso wurde die Nachbesetzung von aus- scheidenden Mitarbeitern ausgesetzt. Die Aufstellung eines Restrukturierungsplans bleibt der Entwick- lung aufgrund der Corona Pandemie vorbehalten.

Mit den bereits eingeleiteten Maßnahmen soll die Liquidität der Handwerkskammer unterstützt wer- den. Ziel der Umstrukturierung der Handwerkskammer war die Finanzierung aus der operativen Ge- schäftstätigkeit. Die Handwerkskammer ging bis dato davon aus, dass sie ihre Zahlungsverpflichtungen

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02-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

jederzeit erfüllen kann. Eine angemessene Ausgleichrücklage sollte Liquiditätsengpässen ohne eine In- anspruchnahme von Kassenverstärkungskrediten vorbeugen. Die von Rechtsprechung und Rechtsauf- sicht geforderte Reduzierung der Ausgleichsrücklage auf ein minimal notwendiges Maß kann in sol- chen Zeiten allein die Liquidität für einen längeren Zeitraum nicht sicherstellen. Insofern waren sowohl die Festsetzung einer Haushaltssperre als auch von Kurzarbeit und der Inanspruchnahme der Mittel der Bundesagentur mehr als gerechtfertigt.

Die Prognose für das Wirtschaftsjahr 2020 kann damit nur verhaltener ausfallen. Zu diesem Zeitpunkt sind Dauer und Auswirkungen der behördlicherseits verordneten Schließungen der Berufsbildungszen- tren nicht absehbar. Gleichfalls sind die wirtschaftlichen Folgen für die Mitglieder der Handwerkskam- mer und nachfolgend für die Handwerkskammer selbst ebenfalls nicht vorhersehbar. Vorrangiges Ziel ist es, den Mitgliedsunternehmen in dieser schwierigen Situation entsprechende Hilfestellung, die sie von ihrer Mitgliederorganisation erwarten dürften, zu erbringen.

Wir versichern, dass im Lagebericht nach bestem Wissen der Geschäftsverlauf einschließlich des Ge- schäftsergebnisses und die Lage der Körperschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken be- schrieben sind.

Delfino Roman Ina-Maria Heidmann

Präsident Hauptgeschäftsführerin

Referenzen

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