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Resolution "Reform der Bedarfsplanung bleibt vorrangiges Ziel!"

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Resolution verabschiedet vom 33. DPT

33. Deutscher Psychotherapeutentag 17. November 2018 in Berlin

Reform der Bedarfsplanung bleibt vorrangiges Ziel!

Der Deutsche Psychotherapeutentag fordert den Gemeinsamen Bundesausschuss auf, die dringende Reform der Bedarfsplanung zeitnah umzusetzen. Die aktuellen Wartezeiten auf eine ambulante Psychotherapie sind vielerorts nicht länger hinnehmbar.

Nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie und der Vermittlung psychotherapeutischer Leistungen durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen muss nun end- lich eine Anpassung der Bedarfsplanung erfolgen, damit die neuen Versorgungsstrukturen auch tatsächlich zu einer verbesserten Versorgung führen. Obwohl sich der Erstzugang zum Psychotherapeuten durch die Reform und die Etablierung psychotherapeutischer Sprechstun- den deutlich verbessert hat, fehlt es nach erfolgter Erstabklärung der Patientinnen und Pati- enten in vielen Regionen an ausreichenden Kapazitäten insbesondere für die sich anschlie- ßende notwendige psychotherapeutische Behandlung.

Die Häufigkeit psychischer Erkrankungen unterscheidet sich in ländlichen und städtischen Re- gionen kaum. Dennoch differieren die Verhältniszahlen in den Planungstypen städtischer, ländlicher und angeblich durch Städte mitversorgter Regionen erheblich. Während die aktu- elle Bedarfsplanung in großstädtischen Regionen einen Psychotherapeuten je 3.079 Einwoh- ner vorsieht, ist es in einem sogenannten mitversorgten Planungsbereich ein Psychotherapeut je 9.103 Einwohner. Auch ist nicht plausibel, dass in einem großstädtisch geprägten „polyzent- rischen Verflechtungsraum“, dem Ruhrgebiet, eine mit ländlichen Regionen vergleichbare Versorgungsdichte von Psychotherapeuten je Einwohner vorgesehen ist.

Das im Oktober 2018 vorgelegte Gutachten von Sundmacher et.al. zur Bedarfsplanung bestä- tigt eine deutliche Unterdeckung in der realen Versorgungslandschaft und zeigt für den Be- reich der ambulanten Psychotherapie die Notwendigkeit neuer Versorgungsaufträge auf.

Das berufspendlerbezogene Mitversorgerkonzept bedarf dringend einer fachgruppenbezoge- nen Überprüfung: Es schreibt die Unterversorgung in ländlichen Regionen fest und es benach- teiligt insbesondere Kinder, Jugendliche sowie Patientinnen und Patienten, die keine Berufs- pendler sind. Bei einer notwendigen Reform sollte neben weiteren gezielten Maßnahmen zur

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Verbesserung des ambulant psychotherapeutischen Versorgungsangebotes zu allererst die Spreizung der Verhältniszahlen an die der anderen Facharztgruppen der wohnortnahen fach- ärztlichen Versorgung angeglichen werden.

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