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Resolution "Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig fortsetzen"

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Resolution   verabschiedet  vom 31. DPT  

31. Deutscher Psychotherapeutentag  18. November 2017 in Berlin

 

   

 

Reform der Psychotherapeutenausbildung zügig fortsetzen 

 

Die Reform der Psychotherapeutenausbildung muss in dieser Legislaturperiode abgeschlossen  werden. Notwendig sind: 

 bundeseinheitliche Qualifikationsstandards auf Masterniveau für den Berufszugang, 

 Qualifizierungsanforderungen und ‐strukturen, die die heutigen und künftigen Anforde‐

rungen in der ambulanten, stationären psychotherapeutischen Versorgung und in institu‐

tionellen Bereichen berücksichtigen, 

 geregelte  sozialversicherungspflichtige  Arbeitsverhältnisse  für  die  Qualifizierung  nach  dem Studium. 

 

Der  Deutsche  Psychotherapeutentag  (DPT)  begrüßt,  dass  das  Bundesministerium  für  Ge‐

sundheit (BMG) einen Arbeitsentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorge‐

legt hat. Dabei sieht der DPT noch weiteren Gesprächs‐ und Klärungsbedarf. Der 31. Deut‐

sche  Psychotherapeutentag fordert  eine  Weiterentwicklung  des  Arbeitsentwurfs auf  der  Grundlage der Beschlüsse des DPT und unter Berücksichtigung der Stellungnahme der BPtK  vom 02.11.2017. 

 

Der Arbeitsentwurf sieht ein Studium der Psychotherapie vor, das aus einem Bachelor‐ und  einem Masterstudiengang besteht und nach staatlichen Prüfungen zur Approbation führt.  

 

Nach den Vorschlägen der Bundespsychotherapeutenkammer spezialisieren sich Psychothe‐

rapeutinnen und Psychotherapeuten in der anschließenden Weiterbildung in verschiedenen  Altersbereichen  sowie  in  wissenschaftlichen  Psychotherapieverfahren  und  ‐methoden.  Die  abgeschlossene Weiterbildung ist Voraussetzung für die Behandlung von Versicherten der ge‐

setzlichen Krankenversicherung.  

 

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Bundes Psychotherapeuten Kammer 

Der Deutsche Psychotherapeutentag fordert die an den Koalitionsverhandlungen zur Bildung  einer neuen Bundesregierung beteiligten Parteien dringend auf, die Reform der Psychothera‐

peutenausbildung in den Koalitionsvertrag aufzunehmen und die hinreichende Finanzierung  der Aus‐ und Weiterbildung zu regeln.  

 

Die Reform muss sicherstellen, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten schon im  Studium ausreichende wissenschaftliche und praktische Kompetenzen, die gesamte Breite des  Faches Psychotherapie umfassend, für die Erteilung einer Approbation erwerben, um sich an‐

schließend in der Weiterbildung für die Behandlung von Erwachsenen oder Kindern und Ju‐

gendlichen zu spezialisieren. Im Rahmen des Studiums ist zur Sicherung der Qualität der prak‐

tischen Ausbildung über die Approbationsordnung sicherzustellen, dass praktische Kompe‐

tenzen in adäquaten Lehrveranstaltungen von Lehrenden mit den erforderlichen Qualifika‐

tionen  vermittelt  werden.  Im  Rahmen  des  Gesetzgebungsverfahrens  müssen  zudem  zeit‐

gleich angemessene sozialrechtliche Regelungen zur Sicherstellung der gesamten ambulanten  und stationären  Weiterbildungskapazitäten und deren angemessener Finanzierung geschaf‐

fen werden, um zu gewährleisten, dass  genügend  Psychotherapeutinnen und Psychothera‐

peuten weitergebildet werden können. 

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