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Vortrag von Dr. Nikolaus Melcop: Stand der Reform der Psychotherapeutenausbildung

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Academic year: 2022

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(1)

Stand der Reform der

Psychotherapeutenausbildung

Dr. Nikolaus Melcop

Fachtagung „Reform der Psychotherapeutenausbildung – Kooperation für eine gute Versorgung“ | 22. März 2018

(2)

November 2014:

25. Deutscher Psychotherapeutentag

Reformziele

Für den Berufszugang bundeseinheitlich geltende

Qualifikationsstandards auf Masterniveau sicherstellen,

die jahrelange zweite Qualifizierungsphase ohne

geregeltes Einkommen und ohne hinreichende soziale und rechtliche Absicherung für die

Ausbildungsteilnehmer durch eine Weiterbildung in Berufstätigkeit ersetzen,

Psychotherapeuten noch besser für die Anforderungen der Versorgung qualifizieren.

(3)

Beschluss des 25. DPT im Jahr 2014

Klärung der Details einer 2-phasigen wissenschaftlichen und praktische Qualifizierung:

 wissenschaftliches Hochschulstudium

(Qualifizierungsphase I) auf Masterniveau mit Approbation

 anschließende Weiterbildung (Qualifizierungsphase II) mit Spezialisierung auf Altersgebiete und Vertiefungen in

Psychotherapieverfahren und -methoden

Berücksichtigung der Breite psychotherapeutischer Tätigkeitsfelder

rechtliche und finanzielle Sicherheit für die Teilnehmer/-innen der Aus- und Weiterbildung

Weiterentwicklung der Psychotherapie durch den Berufsstand

(4)

Juli 2017:

Arbeitsentwurf des BMG: Grundlegendes

Erster Entwurf eines Reformgesetzes,

… mit dem die postgraduale PP- und KJP-Ausbildung durch ein Approbationsstudium (Bachelor- und

Masterstudium) mit anschließender Weiterbildung abgelöst werden soll,

… das PP und KJP zu einem Beruf zusammenführt,

… das die Breite des heutigen psychotherapeutischen Berufsbildes umfasst und gesetzliche Grundlagen für weitere Aufgaben und Befugnisse schaffen soll.

(5)

Arbeitsentwurf des BMG: Grundlegendes

Erster Entwurf eines Reformgesetzes,

… der beschränkt ist auf berufsrechtliche Regelungen des Psychotherapeutengesetzes

Wesentliche Punkte:

Legaldefinition und Ausbildungsziele

Erteilung der Approbation nach vorgeschriebenem Studium und zwei staatlichen Prüfungen

Rahmenvorgaben für das Studium und die in einer Approbationsordnung zu regelnden Details

Einführung von „Modellstudiengängen Pharmakotherapie“

Übergangsregelungen

(6)

Erster Entwurf eines Reformgesetzes,

… der noch einiges offen lässt:

Berufsbezeichnung: „[Berufsbezeichnung einfügen]“

detaillierte Anforderungen an eine Approbationsordnung

sozialrechtliche Regelungen zur Weiterbildung

(Arbeitsentwurf verweist im Begründungsteil auf die Weiterbildung)

Arbeitsentwurf des BMG: Grundlegendes

(7)

Vorschlag der BPtK

Berufsbezeichnung „Psychotherapeut/in“

setzt auf bestehendem Heilberuf und seiner Verwendung im Sozialrecht auf

schließt begrifflich keine Herkunftsdisziplin der Psychotherapie aus

bietet eine Grundlage für trennscharfe

Fachgebietsbezeichnungen („Fachpsychotherapeut/in“)

landesrechtliche Bestimmungen für ärztliche Bezeichnung

„Psychotherapeut/in“ aufgrund einer Weiterbildung bleiben hiervon unberührt

(8)

Zu einzelnen Regelungen

Legaldefinition

§ 1 Absatz 5 PsychThG „neu“

„Ausübung von Psychotherapie im Sinne des Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.“

Legaldefinition ist offen durch Wegfall der

Beschränkung auf wissenschaftlich

anerkannte Verfahren

(9)

Stellungnahme der BPtK

Legaldefinition

§ 1 Absatz 5 PsychThG „neu“

„Ausübung von Psychotherapie Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung von

psychischen Erkrankungen sowie zur Heilung oder

Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.“

(10)

Zu einzelnen Regelungen

Wissenschaftlicher Beirat

§ 7 Absatz 4 PsychThG „neu“

„Soweit nach diesem Gesetz die wissenschaftliche Anerkennung eines Verfahrens Voraussetzung für eine Entscheidung der zuständigen Behörde ist, trifft die Behörde diese Entscheidung in

Zweifelsfällen auf der Grundlage eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie, der gemäß § 11 des Psychotherapeutengesetzes … errichtet worden ist.“

Bedingung:

Anerkennung eines Verfahrens ist Voraussetzung der Entscheidung einer (für das Studium)

zuständigen Behörde

(11)

Zu einzelnen Regelungen

ApprO: Umfang der Praxiseinsätze

§ 21 Absatz 2 PsychThG „neu“

ApprO stellt sicher:

„570 Stunden/19 ECTS (Bachelor) und 750 Stunden/25 ECTS (Master) „praktische

Ausbildungseinsätze in Grundlagen- und Anwendungsforschung der Psychologie/

Psychotherapie, in allgemeinen Bereichen des Gesundheitswesens, in kurativen,

präventiven oder rehabilitativen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung.“

Ausreichender

Kompetenzerwerb für die Erteilung einer Approbation?

-> detailliertere

Anforderungen in der Approbationsordnung z. B. zur Differenzierung von Forschung und

Versorgung in der ApprO erforderlich

(12)

Zu einzelnen Regelungen

Modellstudiengang „Pharmakotherapie“

§ 26 PsychThG „neu“

„Die zuständige Landesbehörde kann einen Modellstudiengang zulassen, der das

Ausbildungsziel nach § 7 um den Erwerb der Kompetenzen erweitert, die zur Feststellung, Verordnung und Überprüfung von

psychopharmakologischen Maßnahmen als Bestandteil einer psychotherapeutischen Versorgung erforderlich sind.“

Die Bewertung

erfordert die fachliche Auseinandersetzung zur Notwendigkeit und Machbarkeit.

(13)

Qualifizieren für die psychotherapeutischen Tätigkeitsfelder in der Versorgung

ambulante Versorgung

stationäre und teilstationäre Versorgung

Rehabilitation

institutionelle Versorgung - Jugendhilfe

- Suchthilfe

- Gemeindepsychiatrie

- Behindertenhilfe

(14)

1. Grundlegende Kompetenzen für alle im Studium ( siehe auch Ausbildungsziele im BMG-Entwurf) 2. Spezialisierte Kompetenzen für Altersgebiete und

Psychotherapieverfahren in der Gebietsweiterbildung) (Beispiele: Kompetenzprofil der Fachgebiete

„Kinder/Jugendliche“ oder „Erwachsene“)

3. Spezialisierungsoption in einer Zusatzweiterbildung

(Beispiel: Bereich Spezielle Psychotherapie bei Diabetes in der MWBO der PP und KJP)

Gestufte Kompetenzvermittlung

in Aus- und Weiterbildung

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Stand der Reform der

Psychotherapeutenausbildung

Dr. Nikolaus Melcop

Fachtagung „Reform der Psychotherapeutenausbildung – Kooperation für eine gute Versorgung“ | 22. März 2018

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