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Vortrag Dr. Dietrich Munz: Reform der Psychotherapeutenausbildung - nächste Schritte

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Academic year: 2022

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Teil 3

Reform der

Psychotherapeutenausbildung:

Nächste Schritte

Dr. Dietrich Munz | 31. DPT

18. November 2017

(2)

Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens

Vorgehen:

Vertretung des Gesamtkonzeptes in Abstimmung mit den Psychotherapeutenkammern unter themenspezifischer Hinzuziehung von weiteren Expertinnen und Experten

Kurzfristige Reaktionsfähigkeit ermöglichen

Informationsfluss während des Reformprozesses sicherstellen

Austausch in der Profession über Meilensteine der Reform organisieren

Legitimierung durch Voten des DPT

(3)

Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens

Im Kontext der Pluralität von Interessen:

Berufs- und Fachverbände (GK II); PiA

Fachbereichs-/Fakultätentage

BÄK, DGPPN, DGPM, DGKJP, SpiFa, DGPs

GKV, KBV, DKG

Weitere Akteure

Alle Akteure tragen ihre Einzelvoten an die Politik heran.

 Faktencheck zu Stellungnahmen

 Strategische Einordnung

(4)

Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens

Mehrstufiges Verfahren in der BPtK:

Bund-Länder-AG Transition: Regelmäßige Telefonkonferenzen und Sitzungen zum Informationsaustausch sowie Beratungen zum

Reformprozess. Ad-hoc-Telefonkonferenzen bei kurzfristigem Abstimmungsbedarf

Fachkonferenzen bzw. bilaterale Gespräche zum Austausch über Meilensteine des Reformprozesses: PiA Vertreter, BAG, Berufs- und

Fachverbände (GK II), Hochschulvertreter, BÄK, DGPM, DGPPN, weitere Akteure im Gesundheitswesen

DPT-Diskussionen sowie Delegiertenworkshops: Information &

Feedback zu Meilensteinen des Reformprozesses sowie politische Positionierung der Profession

(5)

Gesetzliche Regelungen zur Weiterbildung

Ziel:

Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Weiterbildungskonzeptes der Profession (-> BPtK Gesamtkonzept)

Sozialrechtliche Regelungen der Weiterbildung

Heilberufe- und Kammergesetze

Herausforderungen:

Verdichtung des Gesamtkonzeptes auf „Big Points“ für die Kommunikation nach außen (Parlamentarier, Ministerien, Kostenträger, breitere Fachöffentlichkeit)

Klärung der Implikationen verschiedener sozialrechtlicher Regelungen zur Umsetzung des BPtK-Konzepts.

(6)

„Big Points“ der Weiterbildung

Weiterbildungsziel: Erwerb der Fachkunde für Spezialisierungen im Gebiet „Psychotherapie für Kinder und Jugendliche“ oder

„Psychotherapie für Erwachsene“ mit Vertiefung in

Psychotherapieverfahren / ggf. „Klinischen Neuropsychologie“.

Gleichwertigkeit ambulanter und stationärer Weiterbildung

-

jeweils ausreichend lange Phasen in der Weiterbildung notwendig (sukzessiv oder ggf. parallel), um gleichermaßen für die Versorgung im ambulanten und stationären Bereich zu qualifizieren.

-

Weiterbildung in Einrichtungen der komplementären Versorgung soll fakultativ möglich sein

Hauptberuflich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der PiW während der gesamten Weiterbildungszeit.

Keine Selbstbeteiligung der PiW an den Weiterbildungskosten.

(7)

„Big Points“ der Weiterbildung

Die koordinierte Vermittlung von Theorie, Selbsterfahrung und angeleiteter Berufspraxis unter Supervision ist notwendiger Bestandteil einer psychotherapeutischen Weiterbildung.

Die Weiterbildung findet über die gesamte Weiterbildungszeit in einem Weiterbildungsverbund aus koordinierendem

Weiterbildungsinstitut und Weiterbildungsstätten statt.

Orientierungswerte für Versorgungsbedarf durch

Psychotherapeuten mit entsprechender Fachkunde (prospektive Betrachtung).

Regelungen zur Organisation und Finanzierung der Weiterbildung

gewährleisten bundesweit und flächendeckend eine ausreichende

(8)

Gesetzliche Regelungen zur Weiterbildung

Finanzierung der Weiterbildung

Die Finanzierung von Versorgungsleistungen deckt die Kosten der Weiterbildung nicht ab.

Diese Deckungslücke muss gegenfinanziert sein.

Zur Finanzierung der Deckungslücke sind zwei Ansätze denkbar:

a) Gegenfinanzierung der Leistungen der Weiterbildungsinstitute b) Förderzuschuss zum Einkommen der PiW

Notwendig: Prüfung der sozialrechtlichen Implikationen dieser

Alternativen

(9)

Überarbeitung der Musterweiterbildungsordnung

Zu Beginn des parlamentarischen Verfahrens:

Einsetzung einer Kommission MWBO

Zusammensetzung: fachliche und juristische Expertise, mind. ein Mitglied der Kommission Zusatzqualifikation

Aufgabe: Verdichtung der Vorschläge zur Weiterbildung aus dem Gesamtkonzept sowie den Ergebnissen im Reformprozess in eine praxisgerechte Musterweiterbildungsordnung

Einbindung der Expertise der Fachgesellschaften, Beteiligung der Profession in Fachtagungen

Round-Table-Gespräche mit den Landeskammern

(10)

Diskussion Teil 3 Reform der

Psychotherapeutenausbildung:

Nächste Schritte

31. DPT | 18. November 2017

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