• Keine Ergebnisse gefunden

Vortrag von Dr. Dietrich Munz

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Vortrag von Dr. Dietrich Munz"

Copied!
13
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

an eine Reform des Psychotherapeutengesetzes

Dr. Dietrich Munz

BPtK-Symposium „Reform des Psychotherapeutengesetzes“ am 8.11.2016 in Berlin

(2)

Das Psychotherapeutengesetz 1998

Historisch: ein Meilenstein für die ambulante psychotherapeutische Versorgung

o Schaffung der Berufe der Psychologischen

Psychotherapeuten (PP) sowie Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeuten (KJP) als approbierte Heilberufe

o Bundeseinheitliche Ausbildung

o Berufsrechtliche Selbstverwaltung / Verkammerung

o Integration in das KV-System

o Integration in die gemeinsame Selbstverwaltung

(3)

Das Psychotherapeutengesetz 1998

Heute: Dringend reformbedürftig

Föderale Ungleichheiten bei den Zugangsvoraussetzungen

Unterschiede bei der wissenschaftlichen Qualifizierung

Prekäre finanzielle und unklare rechtliche Situation der Psychotherapeuten in Ausbildung

Soziale Selektion

„Ambulante“ Qualifizierung trotz des breiten Tätigkeitsfeldes

Unzureichende Abdeckung des Berufsbildes und des Versorgungsbedarfs

(4)

Ausreichende wissenschaftliche und praktische Kompetenzen für den akademischen Heilberuf

„Psychotherapeut/-in“

Berücksichtigung der Breite psychotherapeutischer

Tätigkeitsfelder und des Versorgungsbedarfs in Aus- und Weiterbildung

Rechtliche und finanzielle Sicherheit für die Teilnehmer/- innen der Aus- und Weiterbildung

Weiterentwicklung der Psychotherapie durch den Berufsstand

Anforderung an eine Reform

(5)

- Seit 1998 sind die Probleme erkennbar

- Seit 2005 intensive Reformdebatte in der Profession und mit dem BMG

- 2009: Forschungsgutachten des BMG

- 2013: Koalitionsvereinbarung CDU, SPD und CSU

- 2014: Beschluss des 25. DPT zu einer umfassenden Reform

Seit 2015: „Projekt Transition“ der BPtK

1998 2005 2009 2014

Reformdebatte

(6)

25. Deutscher Psychotherapeutentag

Problemlösung erfordert umfassende Reform

Ziel ist eine zweiphasige wissenschaftliche und berufspraktische Qualifizierung:

wissenschaftliches Hochschulstudium

(Qualifizierungsphase I) auf Masterniveau mit Approbation

anschließende Weiterbildung (Qualifizierungsphase II) mit Spezialisierung auf Altersgebiete und Vertiefungen in Psychotherapieverfahren und –methoden

Eckpunkte des BMG

(7)

Projekt Transition der BPtK seit 2015

Klärung der Reformdetails

Aus- und Weiterbildung: Inhalte, Organisation und Finanzierung

Anforderungen an eine Approbations- und Musterweiterbildungsordnung

Rechtlicher Änderungsbedarf

(8)

Projekt Transition der BPtK seit 2015

Mit breiter Beteiligung der Profession

Symposien Anhörungen

DPT-

Diskussionen

Stellungnahme- verfahren

Arbeitsgruppen

Workshops &

Round-Tables

(9)

Meilensteine

Gemeinsames Berufsbild fertig

Eckpunkte zur Novellierung des PsychThG fertig (Berufsbezeichnung, Legaldefinition, Einheit

der Psychotherapie)

Kompetenzziele für die Aus- und Weiterbildung fast fertig

Details eines Approbationsstudiums fast fertig

Prüfung von Modellen für die Organisation und weit fort- Finanzierung der Weiterbildung geschritten

Vorschläge für eine Weiterbildung mit weit fort- Spezialisierung auf Altersgruppen und geschritten Psychotherapieverfahren

(10)

Auftrag an das Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement

Die ambulante Ausbildung heute: Bestandsaufnahme der Organisations- und Kostenstrukturen

Die ambulante Weiterbildung nach einer Reform:

Entwicklung von Organisations- und Finanzierungsmodelle

Auftrag an das Deutsche Krankenhausinstitut

Status quo der Psychotherapeutenausbildung im

Krankenhaus: Taxierung von Kosten und Aufwand der Aus- und Weiterbildung

Entwicklung möglicher Organisationsmodelle der zukünftigen Aus- und Weiterbildung im Krankenhaus

Organisation und Finanzierung der Weiterbildung

(11)

Hinreichende wissenschaftliche und praktische Qualifizierung (EQR 7) im Approbationsstudium?

Nachhaltige Finanzierung der Aus- und der Weiterbildung?

Angemessene gesetzliche Grundlagen für die

Gestaltung der Weiterbildung durch die Kammern?

Unser gemeinsames Ziel:

Qualifizierung für die Herausforderungen der Versorgung!

Offene Fragen der BMG-Eckpunkte

(12)

Ausblick

Gesetzesreform

Details der Weiterbildung inkl. Finanzierung Details des

Approbations- studium

Änderung der MWBO

(13)

an eine Reform des Psychotherapeutengesetzes

Dr. Dietrich Munz

Symposium „Reform des Psychotherapeutengesetzes“ 8.11.2016

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Für diese Fortbildung können Sie 8 Punkte für die Registrierung beruflich Pflegender erhalten.. Registrierung ®

Teilnehmer: Helferinnen und Helfer, die für den Einsatz in der Sanitätsgruppe der Einsatzeinheiten oder als Fahrer eines Krankentransportwagens vorgesehen

Teil 2 für die nach neuem Recht Approbierten Weiterbildung in Teilzeit. • Vereinbarkeit von Weiterbildung mit Familienzeit und

Keine stationäre Versorgung psychisch kranker Menschen ohne Psychotherapie:.. • Psychotherapie gehört

Bayern Ba‐Wü Berlin Bremen Hamburg Hessen.

• Personalkosten für die Gewährleistung  des Overheads für die Erbringung von  Versorgungsleistungen durch die PiW 

Schritt 2:  Ergänzung des Arbeitsentwurfs um  Regelungen zur Organisation und  Finanzierung der Weiterbildung  (Sozialrechtlicher Teil).

 Prüfung von Modellen für die Organisation und weit fort- Finanzierung der Weiterbildung geschritten..  Vorschläge für eine Weiterbildung mit weit fort- Spezialisierung