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Lösung Aufgabe 4: Unternehmensbewertung 5 Punkte

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Academic year: 2022

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(1)

Studiengang Betriebswirtschaft

Studienschwerpunkt Rechnungswesen/Controlling Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. BW-REC-P21-011222

Datum 22.12.01

Um größtmögliche Gerechtigkeit zu erreichen, ist nachfolgend zu jeder Aufgabe eine Musterlösung inklusive der Verteilung der Punkte auf Teilaufgaben zu finden. Natürlich ist es unmöglich, jede denkbare Lösung anzugeben. Stoßen Sie bei der Korrektur auf eine andere als die angegebene Lösung, die richtig ist, ist eine entsprechende Punktzahl zu vergeben. Sind in der Musterlösung die Punkte für eine Teilaufgabe summarisch angegeben, so ist die Verteilung dieser Punkte auf Teillösungen dem Korrektor überlassen. Rechenfehler sollten nur zur Abwertung des betreffenden Teilschrittes führen. Wird mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so sind die hierfür vorgesehenen Punkte zu erteilen.

50% der insgesamt zu erreichenden Punktzahl (hier also 50 Punkte von 100 möglichen) reichen aus, um die Klausur erfolgreich zu bestehen.

Die differenzierte Bewertung in Noten nehmen Sie bitte nach folgendem Bewertungsschema vor:

% der von der Gesamtpunktzahl erzielten Punkte

Note

95-100 1 sehr gut

90-94,5 1,3

85-89,5 1,7

80-84,5 2 gut

75-79,5 2,3

70-74,5 2,7

65-69,5 3 befriedigend

60-64,5 3,3

55-59,5 3,7

50-54,5 4 ausreichend

0-49,5 5 nicht ausreichend

Korrekturrichtlinie

(2)

Lösung Aufgabe 1: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 5 Punkte

SB 1.01/30 ff, 35 ff; ÜA 12, 14; SB 1.03/ÜA 8:

Fall Alternative Bilanzsätze Hinweise auf wichtige

Rechtsgrundlagen 6 B 1. möglichst hoher

Gewinnausweis

2. möglichst niedriger Gewinnausweis Handelsrechtlich:

171.667 154.800

§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB

§ 7 Abs. 3 Satz 1 EStG Erläuterung:

(Berücksichtigung der außer- planmäßigen vor der planmäßigen Abschreibung) und Wechsel von der geom etrisch-degressiven auf die lineare Abschreibungs methode

Erläuterung:

(planmäßige Abchreibung vor außerplanmäßiger Abschreibung)

400.000

20 % A in 07 - 80.000

320.000

20 % A in 08 - 64.000

256.000 außerpl.m. A in 09 50.000 206.000

lin. A in 09 34.333

(Rest-ND6 Jahre): 171.667

400.000

20 % A in 07 - 80.000

320.000

20 % A in 08 - 64.000

256.000

20 % in 09 51.200

204.800 außerpl.m. A.in 09 50.000 154.800

Lösung Aufgabe 2: Kostenmanagement /-rechnungssysteme 5 Punkte

SB 2.01, S.34 ff.

a) Relative Einzelkosten sind Kosten, die einem bestimmten Objekt, z.B. Kostenträger oder Kostenstelle, in der Bezugsgrößenhierarchie als Einzelkosten direkt zugerechnet werden können, für andere Objekte der gleichen Hierarchie allerdings nicht zurechenbare Gemeinkosten sind.

1 Punkt

b) Das Identitätsprinzip wird von RIEBEL als das für das Rechnen mit Einzelkosten relevante Zurechnungsprinzip herausgestellt. Nach diesem Prinzip sind beispielsweise jene Kosten bestimmten Leistungen zurechenbar, die durch dieselbe Entscheidung ausgelöst worden sind wie das Erstellen der zugehörigen Leistungen.

2 Punkte

c) Der Terminus Einzelkosten wird relativ gebraucht, weil man in diesem System der Teilkostenrechnung generell sämtliche Kosten als Einzelkosten irgendwelcher für die Unternehmensleitung bzw. aus der Sicht der Rechnungszwecke wichtige Kalkulationsobjekte erfasst. So spricht man etwa – anders als in der herkömmlichen Vollkostenrechnung – von Einzelkosten nicht nur in Bezug auf die verschiedenen Kostenträgerarten und Leistungseinheiten, sondern zum Beispiel auch in Bezug auf einzelne Kostenstellen, Perioden usw. Im Grunde erweist sich dadurch der Begriff Gemeinkosten – rein abrechnungstechnisch gesehen – als überflüssig, eben weil keinerlei Gemeinkosten aufgeschlüsselt werden.

2 Punkte

(3)

Lösung Aufgabe 3: Rechnungslegung über den Konzern 5 Punkte

a) SB 3.01, S.21:

Bruttomethode (§ 293 Abs.1 Nr.1 HGB): Addition der Jahresabschlüsse des Mutterunternehmens und der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Tochterunternehmen.

1 Punkt

Nettomethode (§ 293 Abs.1 Nr.2 HGB): Aufstellung eines Probe-Konzernabschlusses. 1 Punkt Welche Methode letztlich gewählt wird, liegt ausschließlich im Ermessen des

Konzernbilanzpolitikers.

b) SB 3.01, S.21:

Obwohl der Konzern sowohl 2000 als auch 2001 zwei der drei Größenmerkmale unterschreitet (§ 293 Abs.1 Nr.1 HGB) und demnach nicht zur

Konzernrechnungslegung verpflichtet wäre, greift hier § 293 Abs.5 HGB. Dort heißt es sinngemäß: Die größenabhängigen Befreiungen gelten nicht, wenn am

Abschlussstichtag Aktien des Mutterunternehmens an einer Börse gehandelt werden.

3 Punkte

Lösung Aufgabe 4: Unternehmensbewertung 5 Punkte

SB 4.01, Abschnitt 5.7.1, S. 42 f.:

a) Nachteile der Sensitivitätsanalyse:

• Die einzelnen Parameter können nur isoliert voneinander verändert werden, d. h.

wird ein Datum verändert, müssen alle anderen Einflussgrößen konstant gehalten werden (c.p.-Annahme). Dies ist in der Realität eher selten anzutreffen. In der Regel verändern sich mehrere Größen simultan. Soll dies im Rahmen der

Sensitivitätsanalyse nachvollzogen werden, muss Klarheit über die Interdependenz zwischen den zu variierenden Größen bestehen. Diese Voraussetzung ist so gut wie nie erfüllt.

• Die Parametervariation führt zu unterschiedlichen Werten, über deren Eintrittswahrscheinlichkeit jedoch keine Aussage getroffen werden kann. Die Sensitivitätsanalyse liefert keine Wahrscheinlichkeitsverteilung. Die

Eintrittswahrscheinlichkeit einer bestimmten Alternative und damit des daraus resultierenden Unternehmenswertes ist aber für den Entscheidungsträger von elementarer Bedeutung, da sich danach dessen Wertvorstellungen gestalten.

2,5 Punkte

b) Methode der kritischen Werte:

Die Methode der ‘Kritischen Werte’ ist dadurch gekennzeichnet, dass einzelne Parameter isoliert verändert werden. Ein ‘Kritischer Wert’ ist für den Parameter dann erreicht, wenn entweder die relative Vorteilhaftigkeit des betrachteten Projektes sich ändert oder dessen absoluter Erfolg (hier der Unternehmenswert) eine bestimmte vorher festgelegte Untergrenze durchstößt.

2,5 Punkte

Methode der Bandbreitenanalyse:

Die ‘Bandbreitenanalyse’ basiert auf der Menge aller möglichen Umweltzustände und stellt fest, wie der Unternehmenswert in Abhängigkeit vom eintretenden Zustand variiert. Dazu werden für bestimmte Parameter, z. B. Umsatz, betriebliche Ausgaben, Ober- und Untergrenzen festgelegt, zwischen denen der tatsächlich eintretende Wert voraussichtlich liegen wird. Auf Basis dieser Ober- und Untergrenzen wird der Unternehmenswert berechnet. Dadurch erhält der Bewertende eine Menge an

Unternehmenswerten, die ihrerseits wiederum durch einen höchsten (Obergrenze) und einen niedrigsten Wert (Untergrenze) begrenzt ist. Innerhalb dieser Bandbreite ist der tatsächliche Wert zu finden.

Lösung Aufgabe 5: Wirtschaftsprüfung 5 Punkte

SB 5.02, Abschnitt 3, S. 26 f.:

(4)

a) Die GoA sollen eine ordnungsmäßige Prüfungsdurchführung begonnen mit der Abschlussprüfung über die Berichterstattung bis hin zur Erteilung des

Bestätigungsvermerkes sichern.

1 Punkt

b) Die GoA unterteilen sich in die drei Kategorien Grundsätze ordnungsmäßiger

• Durchführung von Abschlussprüfungen

• Berichterstattung bei Abschlussprüfungen und

• Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen

4 Punkte

Lösung Aufgabe 6: Controlling 8 Punkte

SB 6.01, S.17 f. 8 Punkte

Für die Implementierung des Controllings haben sich folgende organisatorische Grundsätze herausgebildet:

1 P. je Teilaspekt, max. 5 P.)

• Entscheidend für den Wirkungsgrad des Controllings ist eine richtige Einstufung in die Unternehmenshierarchie. Eine exponierte Stellung ist notwendig, um dem Controller bei der Durchführung seiner Aufgaben den erforderlichen Rückhalt zu geben;

• um mit dem entsprechenden Wirkungsgrad und Nachdruck zu arbeiten, sollte der Controller an der Führungsebene angesiedelt sein und direkt der Geschäftsleitung bzw.

dem Vorstandsvorsitzenden unterstehen. Nur so wird die Unabhängigkeit und Objektivität gewahrt;

• der Controller sollte Mitglied der Führungsgremien sein, die unternehmenspolitische Entscheidungen treffen;

• objektive und qualifizierte Arbeit setzt optimale Information voraus. Der Controller muss daher permanent über wesentliche Entwicklungen, Planungen und Maßnahmen im Unternehmen unterrichtet werden;

• der Controller muss das Recht haben, alle für die Durchführung der Aufgabenstellung benötigten Unterlagen und Schriftwechsel einzusehen. Bei streng vertraulichen Informationen kann sich das uneingeschränkte Informationsrecht auf den Leiter der Controllingabteilung beschränken;

• der Controller hat gegenüber allen Funktionsbereichen eine Beratungs- und

Informationsfunktion. Fachliche Weisungsbefugnis sind ihm nur selten einzuräumen;

• der Controller sollte sich von jeder routinemäßigen Arbeit befreien, um nicht der Gefahr ausgesetzt zu sein, dass die ausführende Tätigkeit so überhand nimmt, dass die innovativen Aufgaben zu kurz kommen.

Lösung Aufgabe 7: Internationale Rechnungslegung 5 Punkte

(Die genannten fünf Sachverhalte stellen keinen abschließenden Katalog möglicher Beispiele dar, so dass auch mit anderen Fällen aus den Abschnitten 4.3.2 bis 4.3.4 gerechnet werden muss; für die Zuerkennung eines Punktes sollten allerdings die Unterschiede ausreichend erläutert sein).

a) Zu den markantesten Ausweisunterschieden, die die Aktivseite der Bilanz betreffen, gehören:

Nur zwei Sachverhalte sind darzustellen

5 Punkte (2,5 P. je richtigem Sachverhalt, max. 5 P.) Behandlung des Good will (Abschnitt 4.3.2.3):

Im Vergleich zur Behandlung des Good will nach IAS ermöglicht das HGB einen erheblich breiteres Gestaltungsspektrum. So ist ein bei einem Unternehmenskauf erworbener Good will nach IAS zwingend zu aktivieren, während nach HGB ein Wahlrecht zwischen einer Aktivierung und einer sofortigen Verrechnung als Aufwand besteht. Als Abschreibungsmethode ist nach IAS nur die lineare Abschreibung zugelassen, während nach HGB auch degressiv abgeschrieben werden kann.

Behandlung von Leasingverträgen (Abschnitt 4.3.2.4):

Die Abbildung von Leasingverträgen in der Rechnungslegung ist nach IAS grundsätzlich anders geregelt als nach HGB. Während nach IAS die wirtschaftliche

Betrachtungsweise maßgeblich ist und sich die Zurechnung beim Leasingnehmer u.a.

(5)

am Grad der Übereinstimmung von Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrages sowie an der Wahrscheinlichkeit der Übertragung am Ende der Laufzeit bemisst, orientiert sich in der deutschen Rechnungslegung die Zuordnung an der rechtlichen Betrachtungsweise und steuerlichen Erlassen. Üblicherweise sind Leasingverträge in Deutschland so gestaltet, dass nach HGB keine Aktivierung beim Leasingnehmer zu erfolgen hat. Ausnahmen hiervon gibt es allerdings bei speziell für den Leasingnehmer gefertigten und nicht von Dritten verwendbaren Leasinggegenständen.

Lösung Aufgabe 8: Internationale Rechnungslegung 5 Punkte

SB 7.03, Abschnitt 6, S. 28: 5 Punkte

Ausgangspunkt für das Verständnis der Abweichungen ist die historisch bedingte nebeneinander verlaufende Entwicklung der hierfür maßgeblichen Organisationen. Diese haben jeweils eine eigenständige Philosophie für ihre Aufgabenstellung aufgebaut, nehmen eine unterschiedliche gesellschaftsrechtliche Stellung ein und sind personell und

technisch-organisatorisch abweichend strukturiert.

Der historische Hintergrund sowie der größere und damit weitaus weniger auf andere Rechtssysteme eingerichtete US-amerikanische Markt verdeutlichen, dass die US-GAAP nahezu zwangsläufig eine nationale Sichtweise widerspiegeln, diese Normen im Prinzip nur auf die Anforderungen der US-amerikanischen Kapitalmarktes ausgerichtet sind und die Bereitschaft der USA, sich auf andere Rechtssysteme einzulassen, weitaus geringer ist als vice versa.

Die Rechnungslegung nach IAS baut hingegen auf keiner eigenen Anwendungstradition auf, sondern ist bereits in ihrer Entstehungsgeschichte ein Produkt von Diskussionen heterogener Interessengruppen mit unterschiedichstem nationalen Hintergrund. Ein gängiger Weg, um überhaupt zu einer konsensfähigen Verlautbarung eines Standards zu gelangen, ist die Einräumung von Wahlrechten bei der Art der Bilanzierung oder

Erfolgszurechnung. Diese Vorgehensweise bietet den Anwendern von IAS zwar einen flexibleren Handlungsrahmen als die stringenteren US-GAAP, liefert die IAS aber gleichzeitig auch der Kritik aus, dass IAS-Abschlüsse weniger gut vergleichbar sind.

Lösung Aufgabe W9: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 15 Punkte

SB 1.02, Abschnitte 5.2 und 5.3, Übungsaufgaben 3 und 4 sowie SB 1.03, Übungsaufgabe 3 a)

A Aufbereitete Bilanz per 31.12.07 P

Euro % Euro %

AV 702 18,6 EK 22 0,6

UV Vorräte 2.098 55,5 FK langfristig 510 13,5

Forderungen 966 25,6 kurzfristig 3.246 85,9

flüss. Mittel 12 0,3

3.778 100,0 3.778 100,0 5 Punkte

b)

EK 22

EK-Quote =

GK =

3.778 = 0,6%

Die Eigenkapitalquote ist in höchstem Maße existenzbedrohend, da bereits ein kleiner zusätzlicher Verlust zu einer Überschuldung führen würde.

2 Punkte

c) 6 Punkte

Mittelverwendung Bewegungsbilanz Mittelherkunft

Erhöhung Sach-AV 97 Erhöhung EK -

Erhöhung Finanz-AV - Erhöhung langfr. FK -

Minderung EK 145 Minderung Sach-AV -

(6)

Minderung langfr. FK 12 Minderung Finanz-AV 159

= langfr. Kapitalbedarf 254 = langfr. Kapitalzufluss 159

Erhöhung UV 460 Erhöhung kurzfr. FK 555

Minderung kurzfr. FK - Minderung UV -

Kapitalbedarf insgesamt 714 Kapitalzufluss insgesamt 714 Auch hier zeigt sich die besorgniserregende Entwicklung des Unternehmens. Der entstandene langfristige Kapitalbedarf ist – mit Ausnahme einer Beteiligungsabschreibung (oder Verkauf) – lediglich durch kurzfristiges Fremdkapital gedeckt worden.

2 Punkte

Lösung Aufgabe W10: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 15 Punkte

a) SB 2.02, S.5 ff.

Grundanliegen der Prozesskostenrechnung ist die verursachungsgerechtere, abteilungs- und ggf. periodenübergreifende und nach Mengen und Werten differenzierte Ermittlung der Kosten von marktgängigen Leistungen, die im gesamten Leistungs- prozess angefallen sind oder anfallen werden. Der Leistungsprozess lässt sich im Hinblick auf das gesamte Betriebsgeschehen als eine Aufeinanderfolge von Aktivitäten bzw. Prozessen vorstellen, angefangen vom Materialeinkauf bis zum Vertrieb der Erzeugnisse. Die Prozesskostenrechnung ähnelt damit der Wertkettenanalyse von PORTER. Als Frage formuliert würde diese lauten: Wie verteilen sich die Kosten verursachungsgerecht auf die Unternehmensprozesse und auf die Produkte? Oder kürzer: Wodurch sind die Kosten angefallen?

5 Punkte

b) SB 2.02, S.34 f.

Vorteile 1 Punkt je Antwort, max. 5 Punkte

Die Gesamtansicht des betrieblichen Handels bleibt erhalten und wird nicht wie bei der funktionsorientierten Organisation zerschlagen: Als neuartig an dem Prozess- kostenansatz ist die kostenstellenübergreifende Betrachtung hervorzuheben. Diese kann insbesondere dazu beitragen, die Schnittstellenprobleme zwischen ver- schiedenen Abteilungen zu überwinden.

Verursachungsgerechtere Verteilung der Gemeinkosten und Kalkulation: Die Gemeinkosten der einbezogenen indirekten Leistungsbereiche können verursachungs- gerechter verrechnet werden und bilden infolgedessen eine aussagefähigere Grundlage für die Kalkulation.

Berücksichtigung von Volumen- und Variantenabhängigkeit der Kosten: Durch die merkmalsbezogene Differenzierung der Kalkulation in Volumen- und Varianten- abhängigkeit ist eine exaktere Zurechnung der Gemeinkosten möglich. Der Komplexitätseffekt einer Variantenvielfalt kommt in den klassischen Verfahren nicht zum Ausdruck.

Verhaltenssteuernde Wirkung bei den verantwortlichen Mitarbeitern: Infolge der Kosten- und Leistungstransparenz kann die Verhaltensweise der Mitarbeiter beeinflusst und ein verantwortungs- und kostenbewusstes Handeln im Hinblick auf die Inanspruchnahme gemeinkostenverursachender Ressourcen und im Hinblick auf die konkrete Durchführung der Leistungen erwartet werden

Versachlichung der Kostenstellenplanung: Durch die prozessbezogene Sichtweise wird die Diskussion im Rahmen der Kostenstellenplanung in den fertigungs- unterstützenden Bereichen versachlicht. Die geplante Kostenhöhe richtet sich nach den Prozessmengen der leistungsmengeninduzierten Prozesse und nicht nach dem Argumentationsgeschick des Kostenstellenverantwortlichen.

Prozessbezogene Kostenkontrolle, die über die Kostenstellengrenzen hinausgeht:

Ebenso wie die flexible Plankostenrechnung auf Teil- oder Vollkostenbasis ermöglicht auch die Prozesskostenrechnung eine effektive Kostenkontrolle und Abweichungs- analyse. Der Vorteil der Prozesskostenrechnung besteht darin, dass eine Kontrolle auf Teil- oder Hauptprozessebene durchgeführt werden kann und somit über die Kostenstellengrenzen hinausgeht.

(7)

Prozesskostenansatz bietet die Möglichkeit zur Rationalisierung: Die Prozesskosten- rechnung bietet dem Controller die Möglichkeit, den Grad der Kapazitätsauslastung, die durch die einzelnen Aktivitäten verbrauchten Produktionsfaktoren und letztendlich die Kosten überschaubarer zu machen und damit gezielt Kostensenkungsmaßnahmen zu ergreifen.

Wiederholbarkeit: Im Gegensatz zu einmalig durchgeführten Kostensenkungs- maßnahmen, die nach ihrer Durchführung schnell wieder an Wirkung verlieren, kann mit der Prozesskostenrechnung ein wichtiger Schritt in Richtung kontinuierlicher Kostensenkung und kontinuierlichem Verbesserungsprozess gegangen werden.

DV-technische Realisierbarkeit: Die Prozesskostenrechnung lässt sich in bestehende Standardsoftware zur Kostenstellenrechnung, Kalkulation und Betriebsergebnis- rechnung einpassen.

Nachteile 1 Punkt je Antwort, max. 5 Punkte

Hoher Arbeits- und Kostenaufwand: Die Prozesskostenrechnung erfordert einen hohen Arbeits- und Kostenaufwand bei der Einführung und bei der konsequenten Anwendung.

DV-Aufwand: Für die Umsetzung des Konzeptes der Prozesskostenrechnung in die praktische Anwendung wird ein geeignetes DV-Instrumentarium benötigt. Ohne DV- Unterstützung ist es nicht möglich, die Vielzahl der erforderlichen Daten zu berücksichtigen und zu verarbeiten.

Schulungsaufwand: Die Schulung von Mitarbeitern einschließlich Geschäftsführung zum Prozesskostenmanagement ist nicht nur für dessen Einführung, sondern auch für die erzielbaren positiven Auswirkungen von großer Bedeutung.

Kostenschlüsselung: Die Prozesskostenrechnung kommt ebenso wie die traditionelle Kostenrechnung nicht ohne eine Schlüsselung der Kosten aus.

Volumen- und Variantenanteilsschätzung: Bei der deutschen Version der Prozesskostenrechnung findet zwecks Festsetzung der Prozessinanspruchnahme neben dem Mengenvolumen zusätzlich die Variantenzahl Berücksichtigung. Dieses hat zur Folge, dass für jeden Prozess der prozentuale Anteil der Planprozessmenge zu schätzen ist, der volumenabhängig und variantenabhängig entsteht. Es bleibt allerdings ungeklärt, auf Grund welcher empirischen respektive theoretischen Basis die Schätzparameter Volumenanteil und Variantenanteil zu bestimmen sind.

Vollkostenrechnung: Die Prozesskostenrechnung ist ein Kostenrechnungssystem auf Vollkostenbasis, da einem Kostenträger sämtliche Kosten zugeschlüsselt werden. Die an der Vollkostenrechnung geäußerte Kritik trifft also auch uneingeschränkt für die Prozesskostenrechnung zu (insbes. Verstoß gegen das Verursachungsprinzip).

Unerwünschte Ausweichreaktionen: Je nach dem gewählten Kostentreiber kann es zu nicht unternehmenszielkonformen Ausweichreaktionen kommen. Eine solche Ausweichreaktion liegt immer dann vor, wenn der eingesetzte Kostentreiber mengenmäßig so gesteuert werden kann, dass daraus zwar aus der Sicht der mit dem entsprechenden Prozesskostensatz belasteten Bereichen ein Vorteil resultiert, dieser jedoch mit den übergeordneten Unternehmenszielen kollidiert.

Ungeeignet für operative Zwecke: Bei der Prozesskostenrechnung handelt es sich um eine die strategische Planung unterstützende strategische (Voll-) Kostenrechnung. Für operative Entscheidungen wie die kurzfristige Programmplanung oder Preisfindung ist sie ungeeignet, weil sie nicht zeigt, welche Kosten durch ein Erzeugnis zusätzlich induziert werden bzw. welche Kosten im Fall des Verzichts auf die Herstellung des Produktes nicht anfallen. Hier helfen ausschließlich Teilkostenrechnungen weiter.

Suboptimal für unmittelbare Fertigungsbereiche: Für reine Fertigungsbereiche ist die flexible Plankostenrechnung mit ihrem hochentwickelten Instrumentarium besser geeignet. Der Einsatz der Prozesskostenrechnung macht hier keinen Sinn.

Innovationsschädlich: Die Prozesskostenrechnung lädt neuen Produkten mit noch niedriger Kapazität hohe Gemeinkosten auf und bedroht damit erfolgreiche Investitionen in der Zukunft.

Ungeeignet für inhomogene, nicht wiederkehrende Tätigkeiten: Eine weitere Schwierigkeit bereitet die Tatsache, dass in den Gemeinkostenbereichen die geistige Arbeit oder der Arbeitserfolg nicht nur nach objektiven Messgrößen beurteilt werden kann.

(8)

Unzureichende Prozessorientierung: In der Praxis findet aus Praktikabilitätsgründen, d.h. aus Gründen der einfachen Datenbeschaffung und –pflege, häufig eine Umwidmung der konventionellen, also bereits vorhandenen Kostenstellen in Prozesskostenstellen statt. Hier liegt eine große Gefahr der Intransparenz, weil der schnelle Aufbau einer Prozesskostenrechnung mit dem äußerst hohen Preis einer unzulänglichen Kostenzuordnung erkauft wird.

Kein umfassendes Kostenrechnungssystem: Da die Prozesskostenrechnung die Einzelkosten nicht berührt und sich lediglich auf die Gemeinkostenverrechnung konzentriert, handelt es sich bei ihr nicht um ein umfassendes Kostenrechnungs- system, das ein traditionelles Basissystem ersetzen kann.

Verzicht auf stufenweise Zuordnung der Fixkosten: Durch den Verzicht der erzeugnisorientierten Zuordnung der Fixkosten im Rahmen der Prozesskosten- kalkulation kann es zu Kostenverzerrungen kommen.

Lösung Aufgabe W11: Rechnungslegung über den Konzern 15 Punkte

SB 3.02, S.16 ff.: 7 Punkte

Buchwertmethode:

Bilanzpos. MU TU Summenbil. Konsolid. Konzernbil.

A P

A P

A P S H

A P

Anlageverm. 600 400 1.000 30 1.030

Umlaufverm. 400 300 700 30 730

Beteilig. TU 400 400 400

GoF 40 40

KAP 100

100

1.400 700 2.100 1.800

Gez. Kapital 400 200 600 120+80 400

Rücklagen 300 200 500 120+80 300

Bilanzgewinn 200 100 300 60+40 200

Ausgl.posten 200 200

Fremdkapital 500 200 700 700

1.400 700 2.100 700

700

1.800

(9)

Neubewertungsmethode: 8 Punkte

Bilanzpos. MU TU Summenbil. Konsolid. Konzernbil.

A P

A P

A P S H

A P

Anlageverm. 600 450 1.050 1.050

Umlaufverm. 400 350 750 750

Beteilig. TU 400 400 400

GoF 40 40

1.400 800 2.200 1.840

Gez. Kapital 400 200 600 120+80 400

Rücklagen 300 300 600 180+120 300

Bilanzgewinn 200 100 300 60+40 200

Ausgl.posten 240 240

Fremdkapital 500 200 700 700

1.400 800 2.200 640

640

1.840

Lösung Aufgabe W12: Unternehmensbewertung 15 Punkte

SB 4.02, Abschnitt 3.2, S. 19 ff.:

a) SB 4.02, Abschnitt 3.2.1, S. 19:

Ertragswertmethode: Mit Hilfe der Ertragswertmethode wird der Ertragswert ermittelt.

Dieser ist der Barwert der Zukunftserfolge. Zur Ermittlung des Barwertes werden die zukünftigen Einnahmeüberschüsse mit einem vom Bewertenden festzulegenden Kapitalsierungszinsfuß diskontiert.

1 Punkt

SB 4.02, Abschnitt 3.2.2, S. 32:

Discounted-Cash-Flow-Verfahen: Abzinsung des ermittelten Cash-Flows

1 Punkt b) SB 4.02, Abschnitt 3.2.1.2, S. 24 f.:

Ökonomische Bedeutung dieses Kapitalisierungszinssatzes:

Der Kapitalisierungsgzinssatz bildet die dem Investor zur Verfügung stehenden Alternativinvestitionen ab. Ein hoher Kapitalisierungszinssatz führt zu einem geringeren Unternehmenswert, ein niedriger Kapitalisierungszinssatz zu einem vergleichsweise höheren Unternehmenswert.

1 Punkt

c) SB 4.02, Abschnitt 3.2.2, S. 26 ff.:

c.1 Komponenten des Kapitalisierungszinssates:

Basiszinssatz: Durchschnittlicher Zinssatz langfristiger inländischer öffentlicher Anleihen, enthält keine Risikoprämie. Stellt den Vergleich zur risikolosen Alternativanlage her.

+ Risikozuschläge: Da Unternehmen mit unterschiedlichen zu berücksichtigenden Risiken (allgemeines operatives Risiko,

Kapitalstrukturrisiko, Fungibilitäts- bzw. Immobilitätsrisiken, spezielle Risiken) behaftet sind, ist ein Risikoaufschlag zu wählen.

Geldentwertungs- oder Wachstumsabschlag: Eine Kapitalanlage in

inländischen langfristigen Staatsanleihen erbringt sichere Zinserträge, deren nominelle Höhe feststeht. Tritt Geldentwertung auf, so führt dies zum einen zur Entwertung des Anlagebetrags, zum anderen aber auch zur Entwertung der Zinszahlungen selbst.

Das CAPM ist eine Methode zur Berechnung des Risikozuschlages.

1 Punkt

1 Punkt

1 Punkt

1 Punkt

(10)

c.2 Das systematische Risiko kann nicht diversifiziert werden und wird ausgedrückt durch den Rendite-Schwankungskoeffizienten Beta:

ß =

Varianz Marktrendi te

te Marktrendi ite

Aktienrend ianz

Ko

: :

var −

Die erwartete Rendite lässt sich wie folgt ausdrücken:

E(rA)=rS+(E(rM)-rSA

Durch Umstellen lässt sich jetzt der Risikozuschlag des Unternehmens ermitteln:

6 Punkte

)

;

) ( ( )

( r

A

r

s

E r

M

r

s A

E = + − β

; s M s

A

) r (E (r ) r )

(r

E − = − β

A

[ E (r

A

) − r

s

] = (E (r

M

) − r

s

) β

A; A

s M

z

E r r

r = ( ( ) − ) β

wobei gilt:

E (rA) = Erwartungswerte Aktienrendite der Aktie A,

rs = Rendite der risikolosen Anlage entspricht dem Basiszinssatz, E (rM) = Erwartungswert der Rendite des Marktportefeuilles, βA = Rendite-Schwankungskoeffizient der Aktie A.

[E (rA) - rs] = rz

d) Beim Bruttoverfahren erfolgt die Diskontierung des ermittelten Cash-Flows mit den durchschnittlichen Kapitalkosten.

1 Punkt Beim Nettoverfahren erfolgt die Abzinsung der ermittelten Cash-Flow-Beträge mit den

Kosten des Eigenkapitals unter Beachtung der gegebenen Kapitalstruktur.

1 Punkt

Lösung Aufgabe W13: Wirtschaftsprüfung 15 Punkte

SB 5.3, Abschnitt 4.5, S. 35 f.:

a) Prüfungsbereiche:

Die Lageberichtsprüfung bezieht sich auf folgende Bereiche (§ 317 Abs. 2 HGB, IDW 1998a, 663 – 666):

• Übereinstimmung des Lageberichts mit dem Jahresabschluss und mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen,

• Vermittlung eines insgesamt zutreffenden Bildes von der Lage der Unternehmung und

• zutreffende Darstellung der Risiken der zukünftigen Entwicklung.

1 Punkt 1 Punkt 1 Punkt Bereits bei Beginn der Abschlussprüfung wird der Prüfer sich ein Bild von der

wirtschaftlichen Lage der Unternehmung machen. Der Lagebericht ist vorab vom Prüfer einzusehen und während der Jahresabschlussprüfung laufend zu kontrollieren.

Insbesondere hat der Prüfer auf folgende Aspekte zu achten:

• Gesamtwirtschaftliches Umfeld der Unternehmung (rechtliche, politische, ökologische und sonstige makroökonomische Daten),

• mikroökonomisches Unternehmensumfeld (Branchenentwicklung, Marktstellung, Marktentwicklung),

• interne Erfolgsfaktoren des Unternehmens (Produkte, Beschaffungs- und Absatzpolitik, strategische Planung) und

• Unternehmensführung (Organisation, Stellen- und Kompetenzverteilung, Ablauf von Entscheidungsprozessen).

1 Punkt 1 Punkt 1 Punkt 1 Punkt b) Informationsquellen:

Als Informationsquellen können dem Abschlussprüfer sowohl

• Branchendaten als auch

• interne Unterlagen des zu prüfenden Unternehmens dienen.

Bei internen Unterlagen hat der Prüfer jedoch sicherzustellen, dass die darin enthaltenen Aussagen wahrheitsgemäß und realistisch sind. Zudem muss bei wertenden Aussagen darauf geachtet werden, dass nicht Informationen weggelassen oder unzutreffend gewichtet werden.

2 Punkte

(11)

c) Prüfung prognostischer Aussagen:

Prognostische Aussagen sind vom Abschlussprüfer daraufhin zu untersuchen, ob:

• sie vor dem Hintergrund der während der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse plausibel sind,

• bei wertenden Aussagen eine zutreffende Informationsdarstellung erfolgt ist.

Insbesondere sind vorgelegte Unternehmenskonzepte eingehend zu würdigen,

• ein zuverlässiges und funktionsfähiges internes Planungssystem gegeben ist. Es sollte überprüft werden, wie stark in der Vergangenheit die Abweichungen zwischen Plan- und Istgrößen gewesen ist, und

• die den Prognosen zu Grunde liegenden Annahmen realistisch sind und mit den unternehmensinternen Daten und Planungsgrundlagen (mathematisch statistische Verfahren) der jeweiligen Problemstellung angemessen sind und richtig gehandhabt werden.

1,5 Punkte 1,5 Punkte 1,5 Punkte

1,5 Punkte

Lösung Aufgabe W14: Controlling 15 Punkte

a) SB 6.04, Abschnitt 4.2, S. 14:

Das TQM gehört zu den Methoden zur Leistungssteigerung. 0,5 Punkt Kennzeichnung des TQM:

Beim TQM handelt es sich um eine Methode zur Leistungssteigerung.

Es ist eine auf der Mitwirkung aller Mitglieder einer Organisation beruhende

Führungsmethode, die die Qualität in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt und durch Zufriedenstellung der Kunden auf langfristigen Unternehmenserfolg sowie Nutzen für die Mitglieder der Organisation und der Unternehmung selbst zielt. Dabei ist mit Qualität nicht nur die Qualität des Endproduktes gemeint, sondern die Qualität im gesamten Wertschöpfungsprozess.

Dieses hat zur Folge, dass sämtliche Vorgänge eines Geschäftsprozesses qualitätsorientiert durchgeführt werden müssen, vom Pre-Sales-Bereich über die Produktfertigung bis zum After-Sales-Bereich. Ein wichtiger Ansatz ist, dass als Kunden auch die jeweils vor- und nachgelagerten Prozessbeteiligten gelten, z. B. ist die Produktion Kunde von der Konstruktion und der Vertrieb wiederum Kunde der Produktion.

1 Punkt 1 Punkt

0,5 Punkte

Beurteilung des TQM:

Die folgenden Sachverhalte können als wesentliche Vorteile eines TQM angesehen werden:

• das Potenzial der Beschäftigten wird genutzt und die Mitarbeiter sind selbst für die Qualität ihrer Arbeit verantwortlich.

• Das Bewusstmachen der unternehmerischen Kunden-Lieferanten-Beziehungen gehört ebenfalls zum TQM. Jeder Mitarbeiter ist Kunde, Produzent und Lieferant zugleich.

• Da TQM eine Abkehr von tayloristisch zergliederten Arbeitsprozessen und die Ablösung traditioneller Endkontrollen durch permanente Kontrollen propagiert, wirkt es sich positiv auf Motivation und Leistung der Mitarbeiter aus.

• TQM beinhaltet einen ständigen Verbesserungsprozess und optimiert daher die Aufbau- und Ablauforganisation.

8 Punkte (2 P. je richtigem Vor- /Nachteil, max.

8 P.)

Als nachteilig kann eingestuft werden, dass

• TQM mit einer zusätzlichen Qualifizierung des Personals verbunden ist,

• die ständige Verbesserung bzw. den Fortschritt in kleinen Schritten propagiert und dabei die Verbesserung der zugrunde liegenden Strukturen vernachlässigt wird.

b) SB 6.04, Abschnitt 4.8, S. 22 f.:

(12)

Kennzeichnung Virtuelle Unternehmen:

Systembildendes Hauptmerkmal der virtuellen Unternehmung ist die Auflösung der organisatorischen Grenzen. Ein virtuelles Unternehmen basiert auf einem Netzwerk von Geschäftspartnern, die sich zeitlich begrenzt zusammenschließen, um eine sich bietende Wettbewerbschance zu nutzen. Jeder Partner trägt seine Ressourcen und Kernkompetenz bei und realisiert einen Teil der gesamten Wertschöpfungskette.

Unter einem Virtuellen Unternehmen versteht man ein flexibles, temporäres Netzwerk rechtlich unabhängiger Geschäftspartner, die sich für einen konkreten Auftrag bzw. ein konkretes Projekt und zum gemeinsamen Vorteil aller Beteiligten

zusammenschließen. Virtuelle Unternehmen formieren sich projektgebunden und nur über die Laufzeit der jeweiligen Projekte bzw. Kundenaufträge.

2 Punkte

Vorteile Virtueller Unternehmen:

• Das Unternehmen kann sich fremde Kernkompetenzen zunutze machen und muss nicht die gesamte Wertschöpfungskette alleine anbieten. Der gesamte

Leistungsprozess, von der Entwicklung bis zum After-Sales-Service, wird räumlich und zeitlich auf die Geschäftspartner mit ihren jeweiligen Kernkompetenzen verteilt.

• Darüber hinaus ergeben sich operative Vorteile wie höhere Flexibilität,

systematische Rationalisierung, Auslastung der Kapazitäten und damit Fixkosten- degression sowie effizientere Koordination.

1 Punkt (1 P. je richtigem Vorteil, max. 1 P.)

Nachteile Virtueller Unternehmen:

• Es besteht die Gefahr der Auslagerung von Kernkompetenzen.

• Bestimmte Synergieeffekte, wie beispielsweise ein modernes Cash-Management oder ein zentrales Kreditmanagement, lassen sich in

Netzwerkorganisationsformen nicht oder nur schlecht nutzen.

• Bei vielen Virtuellen Unternehmen kommt die strategische Perspektive zu kurz.

Man orientiert sich eher an schnellen Gewinnen und ist stark im Tagesgeschäft eingebunden, als längerfristige Strategien zu eruieren.

• Virtuelle Unternehmen vermitteln den Mitarbeitern weit weniger materielle und soziale Sicherheit als traditionelle, langfristige Unternehmensformen. Auf Grund der geringen Bindung kommt es zur einer Art Söldnermotivation der Mitarbeiter.

1 Punkt (1 P. je richtigem Vorteil, max. 1 P.)

Aufgabe W15: Internationale Rechnungslegung 15 Punkte

SB 7.04, Abschnitt 4.3:

a) Vergleich in inhaltlicher Hinsicht:

Die Gliederung einer US-amerikanischen Konzernbilanz ist zwar nicht durch Standards explizit fixiert, erfolgt in der Praxis allerdings weitgehend nach einheitlichem Schema.

Üblicherweise wird das Eigenkapital in folgenden 5 Komponenten ausgewiesen:

10 Punkte

• Gezeichnetes Kapital (Capital Stock): Im ”Gezeichneten Kapital” nach US-GAAP sind jeweils als eigene Unterposten sowohl die Stammaktien als auch solche Vorzugsaktien auszuweisen, für die kein Kündigungsrecht besteht. Vorzugsaktien mit beiderseitigem Kündigungsrecht gelten nach US-GAAP hingegen nicht als eigene Mittel und sind außerhalb des Eigenkapitals auszuweisen.

2 Punkte

• Kapitalrücklagen (Additional Paid-in Capital): Die ”Kapitalrücklagen” nach US- GAAP entsprechen im allgemeinen den Kapitalrücklagen nach HGB. Da nach US- amerikanischem Recht der Gewinnverwendungsbeschluss durch die

Geschäftsleitung erfolgt und nicht, wie bei deutschen Aktiengesellschaften, durch die Hauptversammlung, kann nach US-GAAP der Gewinn der Berichtsperiode allerdings schon in die Kapitalrücklage eingestellt sein.

2 Punkte

• Gewinnrücklagen (Returned Earnings): In den ”Gewinnrücklagen” werden die noch nicht ausgeschütteten Gewinne ausgewiesen. Durch die in (2) beschriebene unterschiedliche Beschlussfassungsregelung zwischen US-amerikanischem und deutschem Recht können Gewinne, die die Geschäftsleitung in jedem Fall einbehalten wird, nach US-GAAP allerdings bereits sofort den Kapitalrücklagen zugerechnet worden sein.

2 Punkte

(13)

• Ergebnisneutrale Veränderungen des Eigenkapitals (Accumulated Other Comprehensive Income): Das ”Other Comprehensive Income” ist eine Ausweiskomponente eines US-amerikanischen Abschlusses, die es in der deutschen Rechnungslegung in dieser Form nicht gibt. Hierin werden Umsätze, Aufwendungen, Gewinne und Verluste erfasst, die nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung verrechnet werden. Dazu gehören unter anderem

Umrechnungsdifferenzen aus der Fremdwährungsumrechnung und unrealisierte Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Wertpapieren.

2 Punkte

• Eigene Anteile (Treasury Stock): ”Eigene Anteile” sind nach US-GAAP vom Eigenkapital offen zu kürzen und dürfen nicht, wie im deutschen Handelsrecht, als Vermögenswert aktiviert werden.

2 Punkte

b) Vergleich in betraglicher Hinsicht

Die Höhe des Eigenkapitalausweises kann zwischen einem Abschluss nach US-GAAP und einem Abschluss nach deutschem Handelsrecht aufgrund von Ansatz- und

Bewertungsunterschieden differieren. Insbesondere aus folgenden Sachverhalten ergeben sich Abweichungseffekte:

5 Punkte

• Die Nichtzulassung bestimmter Rückstellungen nach US-GAAP-Kriterien, wie beispielsweise Aufwandsrückstellungen, führt tendenziell zu einem höheren Eigenkapitalausweis in der Rechnungslegung nach US-GAAP als nach HGB.

1 Punkt

• Die nur nach US-GAAP zulässige Aktivierung von werthaltigem, selbsterstelltem immateriellen Anlagevermögen führt tendenziell zu einem höheren Eigenkapital in der Rechnungslegung nach US-GAAP als nach HGB.

1 Punkt

• Die Nichtzulassung nur steuerrechtlich bedingter Abschreibungen in der Rechnungslegung nach US-GAAP führt zu einem partiell höheren

Eigenkapitalausweis in US-GAAP-Abschlüssen als in HGB-Abschlüssen.

1 Punkt

• Der Ansatz von Wertpapierhandelsbeständen zu Marktwerten auch oberhalb der Anschaffungskosten nach US-GAAP kann zu einem höheren Eigankapitalausweis in der Rechnungslegung nach US-GAAP als nach HGB führen.

1 Punkt

• Die Nichtberücksichtigung von Gehalts- und Rentenentwicklungen bei der Pensionsbewertung in der Rechnungslegung nach HGB kann zu einem höheren Eigenkapitalausweis in der Rechnungslegung nach HGB als nach US-GAAP führen.

1 Punkt

Referenzen

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