Presseinformation
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
KVB-Vorstand: Niedergelassene Ärzte gewährleisten die ambulante Behandlung von Notfällen
München, 7. Oktober 2015: Nicht die Kliniken, sondern die niedergelassenen Haus- und Fachärzte stellen mit ihrem Bereitschaftsdienst die ambulante Be- handlung der Patienten außerhalb der Sprechstundenzeiten der Praxen si- cher. Darauf wies der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) heute in München hin. Die Aussagen der Deutschen Krankenhausge- sellschaft, wonach die Hauptlast bei der ambulanten Notfallbehandlung durch Krankenhäuser getragen würde, seien schlichtweg irreführend und falsch. In Bayern seien nach wie vor mehr Fälle im organisierten Ärztlichen Bereit- schaftsdienst zu verzeichnen als in den Notaufnahmen der Kliniken. Durch die im Jahr 2013 begonnene Bereitschaftsdienstreform sei man auf einem guten Weg, die ambulante Versorgung auch an Wochenenden und Feiertagen lang- fristig umfassend zu gewährleisten.
Der Vorstand der KVB sieht das in der vergangenen Woche beschlossene Eckpunktepapier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform in Hinsicht auf die ambulante Versorgung der Patienten deshalb auch sehr kri- tisch. So erklärte der Vorstand der KVB, dem Dr. Wolfgang Krombholz, Dr.
Pedro Schmelz und Dr. Ilka Enger angehören: „Die Sozialgesetzgebung ist aus guten Gründen geprägt vom Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘. Wenn die Krankenhausgesellschaft nun eine Abkehr von der bewährten Arbeitsteilung fordert und noch tiefer in den sowieso bereits nicht ausreichend gefüllten Ho- norartopf der Vertragsärzte und -psychotherapeuten zugreifen möchte, dann ist dies einer guten Zusammenarbeit sicher nicht zuträglich. Den Forderungen der Krankenhausgesellschaft nach einer Übernahme des Sicherstellungsauf- trags für die ambulante Notfallbehandlung durch die Kliniken erteilen wir eine klare Absage und sind überzeugt, dass dies die verantwortlichen Politiker bei der abschließenden Entscheidung über das Krankenhausstrukturgesetz auch tun werden.“
Für die weiteren Beratungen des Krankenhausstrukturgesetzes brachte der Vorstand der KVB eigene Forderungen in die Diskussion ein: So müssten Ein- richtung und Betrieb der von der Politik derzeit favorisierten Portalpraxen in den Kliniken von den Krankenkassen finanziert werden. Um zu verhindern, dass diese Praxen dazu dienen könnten, leerstehende Krankenhausbetten zu füllen, muss die Trägerschaft und Kontrolle bei den niedergelassenen Haus- und Fachärzten vor Ort liegen. Zudem müssten gleiche Preise für die gleichen
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Presseinformation der KVB vom 7. Oktober 2015 Seite 2
Leistungen bezahlt werden - egal, ob diese ambulant in der Notaufnahme oder in einer Bereitschaftspraxis erbracht werden. Wenn Politik und Krankenkas- sen also eine Anhebung der Vergütung der ambulanten Notfallbehandlung in den Kliniken favorisieren sollten, dann müssen auch die durch die niederge- lassenen Haus- und Fachärzte erbrachten Leistungen im Bereitschaftsdienst entsprechend besser bezahlt werden.