Presseinformation
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
KVB-Vorstand für Zusammenarbeit von Praxen und Kliniken im Bereitschaftsdienst
München, 11. Juli 2014: Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) unterstützt die Forderung der mittelfränkischen Kliniken nach einer besseren Finanzierung des Bereitschaftsdienstes. Zugleich appellierte er an die Vorstände und Geschäftsführer der Kliniken, sich auch mit den nie- dergelassenen Ärzten solidarisch zu erklären und gemeinsam für eine an- gemessene Vergütung der Leistungen im Bereitschaftsdienst zu kämpfen.
Nur so sei die flächendeckende medizinische Versorgung der Patienten an Wochenenden und Feiertagen in Bayern auch in Zukunft aufrecht zu erhal- ten. Aus Sicht des Vorstands der KVB verläuft die Konfliktlinie in diesem Fall nicht zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich, sondern viel- mehr zwischen den Ärzten – egal, ob freiberuflich in Praxen oder angestellt in Kliniken tätig – und den Krankenkassen, die deren Einsatz nicht nur im Bereitschaftsdienst endlich angemessen honorieren müssen.
Zugleich wies der Vorstand der KVB Behauptungen zurück, wonach die Kli- niken in der ambulanten Versorgung deutlich weniger Geld für die Behand- lung der Patienten bekämen als die Praxen der niedergelassenen Ärzte.
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) gelten in der ambulanten Notfallbehandlung für die Kliniken die gleichen Abrechnungsregeln gemäß Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) wie auch für die niedergelassenen Ärzte. Dabei seien die von den Krankenkassen für den Bereitschaftsdienst zur Verfügung gestellten Beträge weder für die Kliniken noch für die Praxen kostendeckend, so der Vorstand der KVB. Bei den niedergelassenen Haus- und Fachärzten komme erschwerend die Tatsache hinzu, dass sie ihren Praxisbetrieb komplett aus eigener Tasche zahlen müssen und in der Regel keine Subventionen erhalten. Bei den Krankenhäusern gibt es hingegen eine duale Finanzierung durch Bundesländer und gesetzliche Krankenkassen.
Der Vorstand der KVB wies auch darauf hin, dass man im Rahmen der lau- fenden Reform des Bereitschaftsdienstes in Bayern durchaus das Ziel ver- folge, die Notaufnahmen der Krankenhäuser von minderschweren Behand- lungsfällen zu entlasten. Dabei habe es sich als zielführend erwiesen, an den Kliniken ambulante Bereitschaftspraxen einzurichten. In Bayern gibt es der- zeit rund 51 Bereitschaftspraxen, die Gründung von drei weiteren ist noch für dieses Jahr geplant. Hier stehe man jedem Klinikbetreiber in Bayern gerne als Gesprächspartner zur Verfügung, so der Vorstand der KVB.
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