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Bürgerservice - Stadt Coesfeld

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Academic year: 2022

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Amtsblatt

Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld

Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der

Verwaltungsnebenstelle Lette, Bahnhofsallee 10 Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 € - Einzelstück 1,00 €,

kostenlos im Internet: http://www.coesfeld.de/amtsblatt.html Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst,

Markt 8, 48653 Coesfeld, Tel.: (0 25 41) 9 39-11 03 oder -11 04, Fax: (0 25 41) 9 39-75 05, E-Mail: amtsblatt@coesfeld.de

Jahrgang 2021 Ausgegeben am 15. Juni 2021 Nummer 10

Inhalt dieser Ausgabe:

30/2021 86. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 160 „Gewerbegebiet Letter Bülten“, Coesfeld (OT Lette) – Bekanntmachung des Beschlusses zur

frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 75

31/2021 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld – Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses – Bekanntmachung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

(Bürgeranhörung) 78

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30/2021 86. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 160 „Gewerbege- biet Letter Bülten“, Coesfeld (OT Lette) – Bekanntmachung des Beschlusses zur früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Öffentliche Bekanntmachung

Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 folgende Beschlüsse gefasst:

1) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger:innen öffent- licher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger:innen öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zur Kenntnis genommen. Die Beteiligung der Behörden und sons- tigen Träger:innen öffentlicher Belange erfolgte bereits in der Zeit vom 09.03.2021 bis einschließlich zum 08.04.2021.

Der Änderungsbereich der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Geltungsbereich des Be- bauungsplanes Nr. 160 „Gewerbegebiet Letter Bülten“ umfasst in der Gemarkung Lette, Flur 7, das Flurstück 24 sowie in der Gemarkung Lette, Flur 8, die Flurstücke 73, 74 (tlw.), 79 und 81 (tlw.).

Das Plangebiet wird begrenzt:

- im Norden durch die Straße „Letter Bülten“, - im Westen durch die „Coesfelder Straße“.

- im Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen und

- im Osten durch den Wirtschaftsweg bzw. durch einen Hof mit Wohnnutzung.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem folgenden Übersichtsplan.

(3)
(4)

Zielsetzung

Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an größeren gewerblichen Grundstücken in Coesfeld-Lette beab- sichtigt die Stadt Coesfeld in Abstimmung mit der Regionalplanung eine maßvolle Entwicklung weiterer größerer gewerblicher Grundstücke am Stadtrand. Durch die Entwicklung an dieser Stelle können die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen genutzt werden. Es ist beabsichtigt, die Entwicklungsbestre- bungen der Firma „Parador“ zu ermöglichen und weitere drei größere gewerbliche Grundstücke in Lette anzubieten. Dadurch sollen die lokale Wirtschaft gestärkt, Arbeitsplätze erhalten und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Bebauungsplan dient zudem der Bündelung der logistischen Tätigkeiten der Firma „Parador“ an diesem Standort, womit zugleich ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden kann.

Der Bereich wird im Flächennutzungsplan der Stadt Coesfeld als „Fläche für die Landwirtschaft“ darge- stellt. Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird im Parallelverfahren die 86. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, in der die Darstellung für diesen Bereich von

„Fläche für die Landwirtschaft“ in „gewerbliche Baufläche“ geändert werden soll.

Mit dem Beschluss des Rates vom 17.12.2020 zur Durchführung der 86. Änderung des Flächennut- zungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160 „Gewerbegebiet Letter Bülten“ wird dem Bedarf an größeren gewerblichen Baugrundstücken in Lette entsprochen. Innerhalb des Ortsge- bietes von Lette stehen keine entsprechenden Flächen für eine derartige Entwicklung zur Verfügung.

Zielsetzung ist es, durch eine möglichst maßvolle Ausweisung von gewerblichen Bauflächen am Orts- rand dem Bedarf zu entsprechen, damit die lokale Wirtschaft zu stärken und die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. Die vorhandene Infrastruktur und die stadträumliche Situation begünstigen die Entwicklung an dieser Stelle.

2) Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für die Ver- fahren:

- 86. Änderung des Flächennutzungsplanes

- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160 „Gewerbegebiet Letter Bülten“

Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Coesfeld vom 06.05.2021 wird beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für die o.g. Bauleitplanverfahren durchzuführen. Im Rahmen der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160 „Gewerbegebiet Letter Bülten“ wird der Öffentlichkeit frühzeitig die Möglich- keit gegeben, sich über die Planungen zu informieren und Stellung zu nehmen.

Unter Hinweis auf § 3 BauGB lade ich hiermit zu einem öffentlichen Darlegungs- und Anhörungstermin ein.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie findet die Veranstaltung am Mittwoch, den 23.06.2021 um 18:00 Uhr

als Online-Veranstaltung statt

Die Planung wird anhand von Entwurfsplänen erläutert und es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung der Planungsabsichten. An der Veranstaltung kann über den Teilnahmelink:

https://t1p.de/bv-bp160

Informationen zur Teilnahme an der Online-Veranstaltung finden Sie im Internet unter der Adresse https:

https://www.coesfeld.de/wirtschaft-bauen/planung.html.

Zusätzlich sind die Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 160 „Gewerbegebiet Letter Bülten“ und zur 86.

Flächennutzungsplanänderung unter der o.g. Adresse bis einschl. 18.07.2021 einzusehen. Äußerun- gen können während dieser Frist bei der Stadt Coesfeld, Fachbereich 60 – Planung, Bauordnung, Ver- kehr, Markt 8, 48653 Coesfeld oder per E-Mail an Herrn Türkal (Mail: cedric.tuerkal@coesfeld.de) oder Herrn Schmitz (Mail: ludger.schmitz@coesfeld.de) vorgebracht werden. Weiterhin kann die Planung nach vorheriger Terminabsprache mit Herrn Türkal (Fachbereich 60, Tel. 02541 / 939-1309) oder Herrn Schmitz (Fachbereichsleitung, Tel. 02541 / 939-1311) erörtert werden.

Übereinstimmungserklärung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO

Die vorstehenden Beschlüsse zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger:innen öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB stimmen mit den Beschlüssen des Rates vom 06.05.2021überein. Die Beschlüsse sind ordnungsgemäß zustande ge- kommen (§ 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO).

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Coesfeld, 08.06.2021 Coesfeld, 08.06.2021

Eliza Diekmann i.A.

Die Bürgermeisterin Cedric Türkal

Bekanntmachungsanordnung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger:innen öffent- licher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160

„Gewerbegebiet Letter Bülten“ und für die 86. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem.

§ 2 Abs. 4 BekanntmVO ortsüblich bekannt gemacht.

Coesfeld, 08.06.2021

Eliza Diekmann Die Bürgermeisterin

31/2021 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld – Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses – Bekanntmachung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgeranhörung)

Öffentliche Bekanntmachung

Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes

Es wird beschlossen, die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld durchzuführen.

Die Änderung betrifft die Umwandlung von „Grünfläche“ in „Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr“.

Der Geltungsbereich der 89. Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von rund 4.600 m² und befindet sich am westlichen Stadtrand von Coesfeld (Gemarkung Coesfeld, Flur 36, Flurstück 320 (teilweise)) und wie folgt begrenzt:

• im Norden durch den Freiraum südlich der Marienburg,

• im Osten durch den Lärmschutzwall entlang des Konrad-Adenauer-Rings,

• im Süden durch die Borkener Straße und

• im Westen durch die Zufahrt zu der Marienburg.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem folgenden Übersichtsplan.

(6)
(7)

Um die gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfristen einzuhalten, ist es erforderlich ergänzend zu den be- stehenden Feuerwehrstandorten in Coesfeld einen weiteren Standort für das nördliche Stadtgebiet be- reitzustellen. Nach intensiver Prüfung alternativer Standorte hat sich der Geltungsbereich der 89. Än- derung des Flächennutzungsplanes als einzige Möglichkeit herausgestellt. Ziel der 89. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es daher, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen für die Ansiedlung eines Feuerwehrstandortes mit drei Feuerwehrfahrzeugen. Aus diesem Grund soll die Darstellung im Geltungsbereich der 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld in

„Gemeinbedarfsfläche“ mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ geändert werden. Es ist zurzeit nicht geplant ergänzend einen Bebauungsplan aufzustellen, stattdessen ist es Ziel, das Vorhaben nach der Flächennutzungsplanänderung auf Basis des § 35 Abs. 2 BauGB zu realisieren.

2. Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld wird beschlossen, die Öffentlichkeit und die Behörden gemäß den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Unter Hinweis auf § 3 BauGB lade ich zu einem öffentlichen Darlegungs- und Anhörungstermin ein.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie findet die Veranstaltung am 30.06.2021 um 18:00 Uhr

als Online-Veranstaltung statt.

Die Planung wird anhand von Entwurfsplänen erläutert und es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung der Planungsabsichten.

Teilnahmelink: https://t1p.de/89-fnp-coesfeld

Informationen zur Teilnahme an der Online-Veranstaltung finden Sie im Internet unter der Adresse https://www.coesfeld.de/wirtschaft-bauen/planung.html.

Zusätzlich sind die Unterlagen zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld in der Zeit vom 30.06.2021 bis einschl. 30.07.2021 im Internet unter der o.g. Adresse einzusehen. Äußerun- gen können während dieser Frist bei der Stadt Coesfeld, Fachbereich 60 – Planung, Bauordnung, Ver- kehr, Markt 8, 48653 Coesfeld oder per E-Mail an Herrn Türkal (Mail: cedric.tuerkal@coesfeld.de) oder Herrn Schmitz (Mail: ludger.schmitz@coesfeld.de) vorgebracht werden. Weiterhin kann die Planung nach vorheriger Terminabsprache mit Herrn Türkal (Fachbereich 60, Tel. 02541 / 939-1309) oder Herrn Schmitz (Fachbereichsleitung, Tel. 02541 / 939-1311) erörtert werden.

Übereinstimmungserklärung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO

Die vorstehenden Beschlüsse zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung stimmen mit den Beschlüssen des Rates vom 06.05.2021 überein. Die Beschlüsse sind ordnungsgemäß zustande gekommen (§ 2 (1) und (2) BekanntmVO).

Coesfeld, 08.06.2021 Coesfeld, 08.06.2021

Eliza Diekmann i.A.

Die Bürgermeisterin Cedric Türkal

(8)

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld wird hiermit gem. § 2 des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 2 (4) BekanntmVO ortsüb- lich bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB für die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld wird hiermit gem. § 2 (4) Bekannt- mVO ortsüblich bekannt gemacht.

Coesfeld, 08.06.2021

Eliza Diekmann Die Bürgermeisterin

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