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für die Gemeinde Schönwalde-Glien Amtsblatt

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Academic year: 2022

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15. Jahrgang Schönwalde-Glien, 14. März 2019 Nr. 03

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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2

Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 58. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.02.2019 ... 3

Offenlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Grünefelder Dorfstraße 2“ der Gemeinde Schönwalde-Glien sowie Offenlage des Vorentwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Grünefelder Dorfstr. 2“ für den Ortsteil Grünefeld ... 6

Offenlage des Entwurfs über den Bebauungsplan „An der Brieselanger Straße“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin ... 7

Offenlage des Entwurfs zur 12. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien ... 8

Offenlage des Entwurfs über den Bebauungsplan Nr. 17b „Wiesenweg 2. BA“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf ... 9

hier: Verlängerung des bekanntgemachten Zeitraums der Offenlage ... 9

4. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 10

Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönwalde ... 11

Einladung zur Graben- und Gewässerschau 2019 des Wasser- und Bodenverbandes „Schnelle Havel“ ... 12

Bekanntmachung des Wahlleiters ... 12

NICHTAMTLICHER TEIL ... 13

Einladung zum 16. Umwelttag 2019 ... 13

Elternbrief 16: 1 Jahre, 8 Monate: „Auch Milchzähne müssen gepflegt werden“ ... 15

Treueheft für DRK-Blutspender: Leben retten – Stempel sammeln - Dankeschön erhalten ... 15

Blutspendetermine im Havelland... 15

Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 16

Interaktiver Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 16

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Annett Häßler Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an oeffentlichkeitsarbeit@schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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3

AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 58. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.02.2019

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 047/2019

Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die Investitionsmaßnahme 1260016001

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 70 BbgKVerf überplanmäßige Auszahlungen für die Investitionsmaßnahme 1260016001 - Umbau des bestehenden Feuerwehrdepots in ein kombiniertes Feuerwehr- und DGH im OT Perwenitz - auf dem Produktkonto 12600.0961100/ 7851000 für die Pos.

1 (FFW) in Höhe von 110.000,00 € und Pos. 9 (DGH) in Höhe von 36.000,00 €.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 051/2019

Diskussion und Beschluss zum Antrag auf überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung gemäß BbgKV für das Produkt 36508.5312000 (Betreuung in auswärtigen Kitas) für das HHj 2018

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 23.001,80 € für das Produkt 36508.5312000 (Betreuung in auswärtigen Kitas/Zuweisungen an Gemeinden /GV für das HHJ 2018 zu.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 010/2019

Bebauungsplan "Grünefelder Dorfstr. 2", OT Grünefeld und Änderung

des Flächennutzungsplans für den Bebauungsplan "Grünefelder Dorfstr. 2"

hier:

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan

„Grünefelder Dorfstr. 2“ OT Grünefeld einschließlich der Begründung in der Fassung Dezember 2018 sowie den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) zum Bebauungsplan „Grünefelder Dorfstr. 2“

in der Fassung Dezember 2018 mit Begründung und bestimmt beides zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Offenlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Grünefelder Dorfstraße 2“ der Gemeinde Schönwalde-Glien sowie Offenlage des Vorentwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Grünefelder Dorfstr. 2“ für den Ortsteil Grünefeld finden Sie auf Seite 6.

Beschluss Nr. DR 041/2019

Bebauungsplan "An der Brieselanger Straße" OT Pausin hier:

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf des Bebauungsplans „An der Brieselanger Straße“ im OT Pausin mit Stand Januar 2019 einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht sowie der artenschutzrechtlichen Einschätzung und bestimmt ihn zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 1 Monat.

Die Offenlage ist ortsüblich bekannt zu machen.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Offenlage des Entwurfs über den Bebauungsplan „An der Brieselanger Straße“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin finden Sie auf Seite 7.

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Beschluss Nr. DR 036/2019

Diskussion und Beschluss zur Beantragung von Fördermitteln für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen

Die Gemeindevertretung beschließt bei Aufruf zur Antragseinreichung durch den Projektträger Jülich, gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, den Bürgermeister zu beauftragen, einen Antrag auf Förderung von zwei Elektrofahrzeugen zu stellen.

(17 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 208/2018-1

Änderung des Beschlusses DR 208/2018 und Beauftragung der Firma BOS Keramik Velten für restauratorische Maßnahmen am Wegweiser Brieselang

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Beschlusses der DR 208/2018 und die Beauftragung der Firma BOS Keramik Velten mit der Rekonstruktion, Erstellung und Lieferung der Keramikplatten für den Wegweiser Brieselang.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 042/2019

Beschluss zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Oberflächenprofilierung der unbefestigten Straße

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Rahmenvereinbarung zur Oberflächenprofilierung (Instandsetzung der unbefestigten Anliegerstraßen) an Rausch Straßen und Tiefbau GmbH mit einer Bruttosumme von 55.929,58 €.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 229/2018

Bebauungsplan "Am Schmiedeweg" Verfahren zur 12. Änderung der Satzung, OT Paaren im Glien

hier:

Billigungs- und Auslegungsbeschluss Die Gemeindevertretung beschließt

1. Die zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Entwurf der 12. Änderungssatzung über den Bebauungsplan

„Am Schmiedeweg“, OT Paaren im Glien (Entwurf Stand September 2017) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft.

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 01 Landesamt für Umwelt

TÖB Nr. 04 BISF – Bürgerinitiative Schönes Falkensee e.V.

TÖB Nr. 06 Wasser- und Bodenverband „GHHK-HK-Havelseen“

b) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Bürger B1

c) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 09 Landkreis Havelland

TÖB Nr. 12 WGI – Westfälische Gesellschaft f. Geoinformation und Ingenieurleistungen mbH für NBB

d) Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen von:

TÖB Nr. 02 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin und Brandenburg TÖB Nr. 03 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

TÖB Nr. 05 Landesbetrieb Forst Brandenburg

TÖB Nr. 07 Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

TÖB Nr. 10 E.DIS Netz AG

TÖB Nr. 11 50Hertz Europe Transmission GmbH TÖB Nr. 13 GDMcom mbH c/o Verbundnetz Gas AG TÖB Nr. 14 OWA GmbH

TÖB Nr. 15 Zentraldienst der Polizei - Kampfmittelbeseitigungsdienst

2. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Behörden und sonstigen TÖB sowie den Bürger, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen TÖB sowie der Öffentlichkeit) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

4. Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf der 12. Änderungssatzung zum Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“ im OT Paaren im Glien mit Stand Februar 2019 einschließlich der Begründung, der Faunistischen Standortuntersuchung zur Avifauna, Fledermausfauna und Reptilienfauna vom 10.09.2018 sowie der Potentialanalyse der Insektenfauna und Kontrolle auf Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers vom Juli 2018 bestimmt ihn zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 1 Monat.

Die Offenlage ist ortsüblich bekannt zu machen.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Offenlage des Entwurfs zur 12. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“

der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien finden Sie auf Seite 8.

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Beschluss Nr. DR 045/2019

Beschluss zur Vergabe der Baumaßnahme Straßenbau Kastanienallee im OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Bauleistung Straßenbau Kastanienallee mit einer Bruttosumme in Höhe von 252.961,31 € an die Firma AS+BE GmbH aus Berlin.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 054/2019

Bauantrag zum Az. SW 04-19-B "Errichtung eines Einfamilienhauses in Holzständerbauweise" auf dem Grundstück Alter Wansdorfer Weg 6 im OT Schönwalde-Siedlung

hier: Antrag auf Befreiung bzgl einer textlichen Festsetzung im Bebauungsplan "Alter Wansdorfer Weg"

Die Gemeindevertretung erteilt im Bauantragsverfahren zum Aktenzeichen SW 04-19-B, Grundstück Alter Wansdorfer Weg 6 im OT Schönwalde- Siedlung ihr Einvernehmen zur Überschreitung der im Bebauungsplan „Alter Wansdorfer Weg“ festgesetzten Grundfläche um 5m².

(0 Ja- und 12 Nein-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 043/2019

Beschluss über die Gewährung eines Darlehens an die Glien GmbH zur Liquiditätssicherung für das Jahr 2019

Die Gemeindevertretung beschließt 25.400 in Form eines Gesellschafterdarlehens für die Glien GmbH, zur Absicherung der Zahlungsverpflichtungen im Jahr 2019 bereitzustellen.

Das Darlehen wird zinslos und endfällig zum 31.12.2020 gewährt.

Zwischen der Gemeinde Schönwalde – Glien und der Glien GmbH wird ein Darlehensvertrag abgeschlossen. Der Darlehensvertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt den Darlehensvertrag zu unterzeichnen.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 044/2019

Antrag an die Gemeindevertretung - Freigabe von Bauland für Mietwohnungen

Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, den Landkreis Havelland aufzufordern, das landeseigene Grundvermögen im Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Flur 3, Flurstücksnummer 421, Gemarkung Schönwalde-Glien (ehemaliges Schafstallgelände/Kurmärkische Straße) für den komplexen Mietwohnungsbau im Einklang mit sozialverträglichen Mieten an entsprechende Investoren (mit entsprechenden Auflagen) freizugeben.

Die Gemeindevertretung beschließt, dem beiliegenden Antrag der SPD- Fraktion zuzustimmen.

(16 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 015/2019

Neubesetzung Leitung Hort Perwenitz

Die Besetzung der Leiterstelle vom Hort Perwenitz konnte zum 01.03.2019 vollzogen werden. Aus dem Bewerbungsverfahren hat sich eine Erzieherin mit langjähriger Leitungserfahrung auch im Bereich Integration als am besten geeignet qualifiziert. Neben der pädagogischen Ausbildung besitzt sie auch fundierte kaufmännische Grundlagenkenntnisse. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport empfahl der Gemeinde nachhaltig, die Leitungspositionen Kita und Hort Perwenitz mit 2 Führungskräften zu besetzen.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 046/2019

Diskussion und Beschluss zur Eintragung eines Grundpfandrechtes/Belastung eines Erbbaurechtes

Die Gemeinde Schönwalde-Glien, als Grundstückseigentümerin, stimmt der Eintragung eines Grundpfandrechtes in das Erbbaugrundbuch von Schönwalde, vorbehaltlich des Zustandekommens des entsprechenden Erbbaurechtskaufvertrages, zu Gunsten der neuen Erbbaurechtsnehmer, zu.

Das Grundpfandrecht ist ausschließlich zweckbestimmt zur Finanzierung des Kaufpreises und der Errichtung eines Wohngebäudes an dem Erbbaurecht auf dem Grundstück zu valutieren. Die zweckentsprechende Verwendung der Gelder ist in banküblicher Weise zu überwachen.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

(6)

6

Offenlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Grünefelder Dorfstraße 2“ der Gemeinde Schönwalde-Glien sowie Offenlage des Vorentwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Grünefelder Dorfstr. 2“ für den Ortsteil Grünefeld

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat ihrer Sitzung am 20.09.2018 unter der Drucksache DR 141/2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Grünefelder Dorfstr. 2“ beschlossen.

In der Sitzung am 21.02.2019 wurde unter der Drucksache DR 010/2019 der Vorentwurf zum Bebauungsplan für das ca. 838m² große, im Westen des Ortsteils Grünefeld in der Nähe der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L16 gelegene Plangebiet einschließlich der Begründung mit Stand Dezember 2018 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB bestimmt.

Gleichzeitig wurde der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) zum Bebauungsplan „Grünefelder Dorfstr. 2“

gebilligt und ebenfalls zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Normalverfahren mit frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß

§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „An der Brieselanger Straße“ bestehend aus dem Flurstück 19 tlw. der Flur 1 in der Gemarkung Grünefeld (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung sowie der Vorentwurf zur Änderung des FNP zum Bebauungsplan „Grünefelder Dorfstr. 2“ werden für die Dauer von einem Monat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

Vorentwurf Bebauungsplan „Grünefelder Dorfstr. 2“ Stand Dezember 2018 Begründung zum Vorentwurf Stand Dezember 2018

Vorentwurf zur Änderung des FNP zum Bebauungsplan „Grünefelder Dorfstr. 2“ mit Erläuterungsbericht Stand Dezember 2018

Ergänzend sind die Unterlagen im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/

Bebauungspläne/ Offenlagen) einsehbar.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 25.03.2019 bis einschließlich 26.04.2019 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr).

Während dieser Zeit wird jedermann Gelegenheit zur Erörterung des Entwurfs gegeben und es können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 5. März 201

gez.

Bodo Oehme (Siegel) Bürgermeister

(7)

7

Offenlage des Entwurfs über den Bebauungsplan „An der Brieselanger Straße“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat ihrer Sitzung am 21.02.2019 unter der Drucksache DR 041/2019 den Entwurf zum Bebauungsplan „An der Brieselanger Straße“ für das ca. 2,55 ha große Plangebiet westlich/ südwestlich der Ortsdurchfahrt der Brieselanger Straße (Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K6302) des Ortsteils Pausin einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht sowie der artenschutzrechtlichen Einschätzung jeweils mit Stand Januar 2019 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß

§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Normalverfahren mit frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß

§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf zum Bebauungsplan „An der Brieselanger Straße“ bestehend aus

den Flurstücken 241, 40/25, 40/27, 40/29, 40/3 sowie jeweils anteilig 242 und 34 der Flur 5 in der Gemarkung Pausin (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage)

einschließlich der Begründung wird für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

Planzeichnung Entwurf Stand Januar 2019 Begründung Entwurf Stand Januar 2019 Umweltbericht Stand Januar 2019

Artenschutzrechtliche Einschätzung Stand Januar 2019

Daneben liegen folgende, nach Ansicht der Gemeinde umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme aus:

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 20.08.2018 Stellungnahme des Landesbetriebs Forst vom 25.07.2018 Stellungnahme des Landkreises Havelland vom 30.08.2018

Ergänzend sind die Unterlagen im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/

Bebauungspläne/ Offenlagen) einsehbar.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 25.03.2019 bis einschließlich 26.04.2019 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr).

Während dieser Zeit wird jedermann Gelegenheit zur Erörterung des Entwurfs gegeben und es können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 5. März 2019

gez.

Bodo Oehme (Siegel) Bürgermeister

(8)

8

Offenlage des Entwurfs zur 12. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 mit der Drucksache DR 103/2017 die 12. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“ beschlossen. Das Plangebiet liegt im östlichen Ortseingangsbereich der Ortslage Paaren im Glien.

Gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) kann für das Planänderungsverfahren z.Z. das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet werden. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der 1. Entwurf zur 12. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“ im Ortsteil Paaren im Glien für den insgesamt ca. 3,5 ha großen Änderungsbereich, bestehend aus dem Flurstück 599 (teilweise) der Flur 4 in der Gemarkung Paaren im Glien

(siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches mit Änderungsbereich), in der Entwurfsfassung September 2017 hat in der Zeit vom 01.11.2017 bis zum 01.12.2017 öffentlich ausgelegen.

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.02.2019 zur Drucksache DR 229/2018 wurde mit der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gleichzeitig der 2. Planentwurf einschließlich der Begründung mit Stand Februar 2019, Faunistischer Standortuntersuchung zur Avifauna, Fledermausfauna und Reptilienfauna sowie der Potentialanalyse der Insektenfauna und Kontrolle auf Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers gebilligt und gemäß § 4a BauGB zur eingeschränkten Beteiligung der Behörden sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer von 2 Wochen bestimmt.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 25.03.2019 bis zum 08.04.2019 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Neben den o.g. Unterlagen liegen folgende, nach Einschätzung der Gemeinde umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme aus:

• Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 24.11.2017

• Stellungnahme der Bürgerinitiative Schönes Falkensee e.V. vom 02..11.2017

• Stellungnahme des Landesbetriebes Forst vom 14.11.2017

• Stellungnahme des Landkreises Havelland vom 01.12.2017

Ergänzend sind die Unterlagen im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/

Bebauungspläne) einsehbar.

Während dieser Zeit wird jedermann Gelegenheit zur Erörterung des Entwurfs gegeben und es könne von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 5. März 2019

gez.

Bodo Oehme (Siegel) Bürgermeister

(9)

9

Offenlage des Entwurfs über den Bebauungsplan Nr. 17b „Wiesenweg 2. BA“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf

hier: Verlängerung des bekanntgemachten Zeitraums der Offenlage

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 24.01.2019 unter der Drucksache DR 009/2019 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17b „Wiesenweg 2. BA“ in der Fassung Januar 2018 gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für das ca. 5,3 ha große Plangebiet südlich der Ackerstraße des Ortsteiles Schönwalde-Dorf für die Dauer von einem Monat beschlossen.

Gemäß Bekanntmachung über die Offenlage der Planunterlagen im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien vom 21. Februar 2019 (15. Jahrgang, Nr. 02) liegen diese in der Zeit vom 04.03.2019 bis einschließlich 04.04.2019 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr) Die Auslegungsfrist wird hiermit bis zum 8. April 2019 verlängert.

Alle im Amtsblatt vom 21. Februar 2019 bekannt gemachten Angaben bzgl. der umweltrelevanten Unterlagen, die neben Bebauungsplanentwurf, Begründung und Artenschutzgutachten offengelegt werden, gelten unverändert fort.

Hinweis: Die ausgelegten Unterlagen sind auch im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne/ Offenlagen) einsehbar.

Während dieser Zeit wird jedermann Gelegenheit zur Erörterung des Entwurfs gegeben und es können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Schönwalde-Glien, den 4. März 2019

gez.

Bodo Oehme (Siegel) Bürgermeister

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4. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeinde Schönwalde-Glien erlässt auf der Grundlage der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.

10.2018 (GVBl. I/18, Nr. 23), gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.01.2019 folgende 4. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien.

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien vom 27.10.2008 (Beschluss-Nr.205/2008 vom 16.10.2008, Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien vom 13.11.2008, Jahrgang 4 Nr. 16), zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung der

Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien vom 21.10.2011, Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien vom 10.05.2012, Jahrgang 8 Nr. 5) wird wie folgt geändert:

1. § 3 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird nach Nummer 2 eine Nummer "3. Einwohnerbefragungen" eingefügt.

b) In Absatz 3 werden die Wörter und Zahlen "Nr. 1 bis 2" durch die Wörter und Zahlen "Nr. 1 bis 3" ersetzt.

c) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:

"(5) Die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Formen sind auch für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen offen. Darüber hinaus beteiligt die Gemeinde Kinder und Jugendliche in folgenden Formen:

1. das aufsuchende direkte Gespräch, 2. durch offene Beteiligung in der Form a) Diskussionsrunde und

b) Workshop

3. projektbezogen durch situative Beteiligung in der Form a) Diskussionsrunde und

b) Workshop

Die Gemeinde entscheidet unter Berücksichtigung des betroffenen Personenkreises, des Beteiligungsgegenstandes und der mit der Beteiligung verfolgten Ziele, welche der geschaffenen Formen im Einzelfall zur Anwendung gelangt."

2. § 4 wird aufgehoben.

3. Der bisherige § 5 wird § 4 4. Der bisherige § 6 wird § 5 5. Der bisherige § 7 wird § 6 6. Der bisherige § 8 wird § 7 7. Der bisherige § 9 wird § 8 8. Der bisherige § 10 wird § 9 9. Der bisherige § 11 wird § 10 10. Der bisherige § 12 wird § 11

11. § 11 (bisherige § 12) wird wie folgt geändert:

Im Absatz 3 Nr. 3 Buchstabe f Nr. 2 werden die Wörter "in der Straße der Jugend 1" durch die Wörter "in der Fehrbelliner Straße 10" ersetzt.

12. Der bisherige § 13 wird § 12 13. Der bisherige § 14 wird § 13 14. Der bisherige § 15 wird § 14 15. Der bisherige § 16 wird § 15

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese 4. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Schönwalde-Glien, den 29. Januar 2019 gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

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Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönwalde

Einladung aller Eigentümer

landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher genutzter Grundflächen sowie aller übrigen Flächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Schönwalde gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf

zur Jagdgenossenschaftsversammlung

am Montag 8. April 2019 um 19:00 Uhr in das Kreativ, Dorfstraße 7 in 14621 Schönwalde-Glien.

Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich.

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Versammlung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Bestimmung des Verantwortlichen für die Niederschrift

4. Änderungsanträge zur Tagesordnung; Beschluss der Tagesordnung 5. Bericht des Jagdvorstehers

6. Bericht der Kassenführerin

7. Beschlussfassung zur Rechnungsprüfung

8. Beschlussfassung zur Entlastung des Vorstandes und der Kassenführerin 9. Wahl des neuen Jagdvorstandes

9.1. Wahl des Jagdvorstehers/in 9.2. Wahl der stellv. Jagdvorsteherin/s 9.3. Wahl der Beisitzer

9.4. Wahl der Kassenprüfer

10. Vorstellung, Diskussion und Beschluss des Haushaltsplanes 2019/20 10.1. Beschlussfassung zur Verwendung des Reinertrages

10.2. Beschlussfassung zur Erhebung von Umlagen 11. Sonstiges

11.1. Stand zur Abgrenzung der Jagdflächen mit den Berliner Forsten - Katasteramt

Die Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Jagdgenossen beschlussfähig.

Zur Korrektur/ Ergänzung des Jagdkatasters haben Jagdgenossen, die Ihre Flächen der Jagdgenossenschaft noch nicht nachgewiesen haben/ deren Flächenmeldungen nicht (mehr) korrekt sind, die zum Nachweis erforderlichen Unterlagen (Urkundenabschriften, Grundbuchauszüge etc.) vorzulegen.

gez. Bodo Oehme Jagdvorsteher

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Einladung zur Graben- und Gewässerschau 2019 des Wasser- und Bodenverbandes „Schnelle Havel“

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ führt die Graben- und Gewässerschau 2019 für die Gemeinde Schönwalde- Glien (Ortsteile Schönwalde-Siedlung und Wansdorf) durch.

Termin: Mittwoch, den 24. April 2019, um 14.00 Uhr Treffpunkt: Rathaus der Gemeinde Schönwalde-Glien,

Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien Ortsteile: Schönwalde-Siedlung und Wansdorf

Die Schauen beginnen jeweils an den mit Zeit und Ort benannten Treffpunkten.

Interessenten können auch in eine begonnene Schau einbezogen werden. Hierzu ist jedoch eine vorherige Abstimmung zusätzlicher Treffpunkte und Zeiten erforderlich.

Abstimmungen mit dem Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“ sind telefonisch unter 03 30 54 - 2 09 98-0 möglich.

Bekanntmachung des Wahlleiters

über die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte

Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge gemäß

§ 37 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz und

§ 38 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung findet

am Dienstag, den 26. März 2019

um 18:00 Uhr

im Gemeindesaal

Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 3 14621 Schönwalde-Glien statt.

Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Der Wahlleiter ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 4 Abs. 1 Brandenburgische

Kommunalwahlverordnung).

Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer dem Wahlleiter mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind (§ 16 Abs.

3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz).

gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

Ende amtlicher Teil

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NICHTAMTLICHER TEIL

Einladung zum 16. Umwelttag 2019

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Elternbrief 16: 1 Jahre, 8 Monate:

„Auch Milchzähne müssen gepflegt werden“

Anna steht auf einem Hocker vor dem Waschbecken und beißt begeistert auf ihrer Zahnbürste herum. Zahnpasta läuft an ihrem Kinn herunter und tropft auf das Schlafanzugoberteil.

Als Papa ihr die Zahnbürste abnimmt, um nachzuputzen, ist sie ziemlich sauer. Langsam hat Ihr Kind alle Milchzähne – höchste Zeit, mit dem Zähneputzen zu beginnen: putzen Sie weiterhin 2x täglivh als festes Ritual! Die Milchzähne sind nicht nur Platzhalter für die bleibenden, sie können auch Karies weitergeben. Im Moment geht es zunächst einmal darum, Ihr Kind mit dem regelmäßigen Zähneputzen vertraut zu machen.

Putzen Sie sich gleichzeitig die Zähne, das regt Ihr Kind zum Nachahmen an. Danach werden die Zahnbürsten getauscht:

Sie putzen bei Ihrem Kind nach – und Ihr Kind darf das gleiche bei Ihnen tun. Wichtig zur Kariesvorbeugung: Süßigkeiten in Maßen und nur einmal statt dauernd zwischendurch. Und hinterher: Zähneputzen nicht vergessen.

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF).

Interessierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8.

Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

Sabine Weczera M.A.

Elternbriefe Brandenburg

Treueheft für DRK-Blutspender: Leben retten – Stempel sammeln - Dankeschön erhalten

Patientenversorgung muss auch über die Osterfeiertage sichergestellt sein

Zahlreiche engagierte Menschen retten täglich mit ihrem Einsatz als Blutspender Menschenleben. Dafür bedankt sich der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost ab 1. April 2019 mit einem neuen Blutspende-Treueheft. Spender können für jede Blutspende, darüber hinaus zum Beispiel für jeden zu einem Spendetermin mitgebrachten Erstspender, bei Sonderaktionen oder einem Spendejubiläum (10., 25., 50., 75. usw. Spende) einen Stempel sammeln. Der Blutspender entscheidet selbst, ob er drei, fünf oder zehn gesammelte Stempel gegen ein Dankeschön-Präsent einlösen möchte, das im Wert mit der Anzahl der Stempel steigt. Nach einer Einlösung kann der Spender mit einem neuen Treueheft weiterhin Stempel sammeln. Die Zeit vom 1. April bis einschließlich 31. Juli 2019 gilt als Aktionszeitraum zur Einführung des neuen Treuehefts. Auf allen Blutspendeterminen des DRK- Blutspendedienstes Nord-Ost während dieses Zeitraumes erhalten Spender zusätzlich zum Stempel für die Spendebereitschaft einen weiteren Stempel.

Alle DRK-Blutspendetermine, sowie Informationen zum Thema finden Sie unter www.blutspende.de (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos). Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!

Blutspendetermine im Havelland

Dienstag, 2.4. in Ketzin, von 15.00 bis 19.00 Uhr Europaschule Ketzin, Am Mühlenweg 16, 14669 Ketzin (Schulmensa, hinter dem Schulgebäude)

Freitag, 5.4. in Dallgow-Döberitz, von 13 bis 18.00 Uhr HavelPark Dallgow (2. Etage), Döberitzer Weg 3, 14624 Dallgow

Montag, 8.4. in Falkensee, von 15.00 bis 19.00 Uhr DRK-Regionalzentrum Falkensee (in der Seniorenresidenz), Finkenkruger Str. 90, 14612 Falkensee

Dienstag, 9.4. in Nauen, von 15.00 bis 19.00 Uhr Seniorenpflegezentrum Nauen - an der Klinik Nauen, Ketziner Str. 13, 14641 Nauen

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Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien

Besuchen Sie regelmäßig das neue Ratsinformationssystem, um sich über alle Gremien, Sitzungstermine, Beratungsthemen und Entscheidungen zu informieren.

Auf www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de finden Sie selbstverständlich auch alle Sitzungstermine für Ihren Ortsbeirat. Beschlüsse in öffentlichen Teilen der jeweiligen Sitzungen können eingesehen werden, um über den Sachverhalt oder das Problem mehr zu erfahren. Probieren Sie es aus und informieren sich über aktuelle Themen aller Gremien.

Interaktiver Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien

Unter www.haushalt.schoenwalde-glien.de haben Sie nunmehr die Möglichkeit, den Haushalt der Gemeinde Schönwalde- Glien in einer interaktiven Form zu erleben. Mit dem Ziel das komplexe Zahlenwerk für jeden Interessierten leicht zugänglich zu machen, werden die Haushaltsdaten nicht nur grafisch und visuell aufgearbeitet, sondern auch durch eine nahezu selbst erklärende Struktur allgemein verständlich dargestellt. Den Haushaltsplan mit Vorbericht als klassisches PDF-Dokument können Sie selbstverständlich nach wie vor weiterhin auf www.schoenwalde-glien.de einsehen.

www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de

www.haushalt.schoenwalde-glien.de Interaktiver Haushalt

Gemeinde Schönwalde-Glien

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