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für die Gemeinde Schönwalde-Glien Amtsblatt

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Academic year: 2022

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16. Jahrgang Schönwalde-Glien, 15. Dezember 2020 Nr. 13

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Inhaltsverzeichnis

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde -Siedlung, Wansdorf

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AMTLICHER TEIL ...3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ...3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 18. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.11.2020 ...3

Satzung über die Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Schönwalde-Glien für 2021 - Hebesatzsatzung ...5

Satzung über den Bebauungsplan Nr. 09 „Lange Enden“ 1. Änderung der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf ...6

Beschluss DR 096/2020 aus der Gemeindevertretung vom 18.06.2020: ...8

Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 34 „Pferdehaltung an der Alten Gartenstraße“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf sowie Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 34 „Pferdehaltung an der Alten Gartenstraße“ ...8

Bauabgangsstatistik 2020 im Land Brandenburg ... 13

Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik ... 14

Beschlussfassungen der Jagdgenossenschaft Schönwalde ... 16

NICHTAMTLICHER TEIL ...17

Bericht des Bürgermeisters aus der 18. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.11.2020 ... 17

Weihnachtsgruß des Bürgermeisters ... 18

Elternbrief 17: 1 Jahre, 10 Monate: „Mit Kindern feiern“ ... 19

Bei Bluttransfusionen steht Sicherheit an erster Stelle ... 19

Blutspendetermine im Havelland ... 19

Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 20

Interaktiver Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 20

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Annett Häßler Bodo Oehme

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an oeffentlichkeitsarbeit@schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 18. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.11.2020

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 197/2020

Satzung über die Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Schönwalde-Glien für 2021 - Hebesatzsatzung

Die Gemeindevertretung beschließt, die Satzung über die Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2021 – Hebesatzsatzung 2021.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die öffentliche Bekanntmachung zur Satzung über die Hebesätze der Gemeinde Schönwalde-Glien finden Sie auf Seite 5.

Beschluss Nr. DR 199/2020

Bebauungsplan Nr. 09 "Lange Enden" 1. Änderung, OT Schönwalde-Dorf - Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr.

09 „Lange Enden“ 1. Änderung im OT Schönwalde-Dorf in der Satzungs- fassung 04/2019, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen einschließlich der Begründung mit Landschaftspflegerischem Fachbeitrag mit Artenschutzfachbeitrag, artenschutzrechtlicher Beurteilung für die Artengruppe Brutvögel und artenschutzrechtlicher Beurteilung der Zauneidechsen für das ca. 8,2 ha großen Planänderungsbereich. Der Planbereich liegt am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Schönwalde-Dorf und umfasst die Flurstücke (ganz oder teilweise) 213/2, 217/9, 2020/2, 232/14, 279 bis 305, 307 bis 333, 504, 505, 506, 593 der Flur 2 in der Gemarkung Schönwalde (Katasterstand 2018).

Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 3786) wird mit Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung die 1. Änderungssatzung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 09 „Lange Enden“ erlassen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Abs. 3 BauGB die Satzung über den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereits zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die 1. Änderungssatzung über den Bebauungsplan Nr. 09

„Lange Enden“ in Kraft.

In namentlicher Abstimmung

(10 Ja- und 7 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Die öffentliche Bekanntmachung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 09 „Lange Enden“ 1. Änderung im OT Schönwalde-Dorf der Gemeinde Schönwalde-Glien finden Sie auf Seiten 6-7.

Beschluss Nr. DR 175/2020

Erwerb einer Grundstücksteilfläche mit öffentlich genutzten Regenwasseranlagen im OT Wansdorf

Die Gemeindevertretung beschließt den Erwerb von 2 noch zu vermessenden Teilflächen, die zur Regenwasserentsorgung im Gewerbegebiet „Rosengarten“

im OT Wansdorf genutzt werden.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 195/2020

Veräußerung einer Teilfläche eines Gemeindegrundstücks im OT Wansdorf

Die Gemeindevertretung beschließt, den Verkauf einer ca. 94 qm großen Teilfläche des Flurstücks 85/6 der Flur 4, Gemarkung Wansdorf.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 198/2020

Vergabe der Patchmatic Sanierungsarbeiten inklusive Riss- Sanierungsarbeiten im Gemeindegebiet Schönwalde-Glien

Die Gemeindevertretung beschließt, die Sanierungsarbeiten (Patchmatic- Verfahren inkl. Riss-Sanierung) von Asphaltstraßen im Gemeindegebiet Schönwalde-Glien an die Firma Liesen …alles für den Bau GmbH mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 59.614,14€ zu vergeben.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 200/2020

Vergabe der Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen für Straßenbau Waldkauzsteig und Rotkehlchensteig

Die Gemeindevertretung beschließt, die Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen an die Firma GAWENDA mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 14.378,37€ zu vergeben.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 177/2020

Diskussion und Beschluss zur Fortführung der Jugendarbeit in der Gemeinde Schönwalde-Glien ab dem 01.01.2021

Die Gemeindevertretung beschließt, mit der Stiftung SPI, Sozialpädagogisches Institut Berlin, Niederlassung Brandenburg einen Betreibervertrag zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Betreiben der Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Schönwalde-Glien ab dem 01.01.2021 bis zunächst 31.12.2021 abzuschließen. Der Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung des Vertrages beauftragt.

(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

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Beschluss Nr. DR 201/2020

Diskussion und Beschluss zur Zustimmung, dass die Jugendarbeit mit dem Verein "Eselfreunde im Havelland e.V." bei gleichbleibenden Voraussetzungen, wie sie bisher vertraglich vereinbart waren, auch über den 01.03.2022 hinaus bis voraussichtlich 31.12.2026 im Ortsteil Paaren fortgeführt werden kann.

Beschluss zur Zustimmung, dass die Gemeinde Schönwalde-Glien gewillt ist, die Jugendarbeit bis zum 31.12.2026 im Ortsteil Paaren im Glien aufrecht zu erhalten.

(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 203/2020

Diskussion und Beschluss zum Antrag der CDU-Fraktion zur Einstellung eines zweiten Straßenläufers

Die Gemeindevertretung möge beschließen,

dass ein zweiter Straßenläufer ab dem Haushaltsjahr 2021 in der Gemeinde eingestellt werden soll. Dazu sind im HHPL 2021 die Stelle sowie die Kosten entsprechend einzustellen. Die Verwaltung wird dem Bürgerportal „Märker Brandenburg“ beitreten und überträgt dem Straßenläufer die redaktionelle Betreuung des Bürgerportals.

(13 Ja- und 4 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 204/2020

Diskussion und Beschluss zum Antrag der CDU-Fraktion zur Benennung eines Gebäudes

Die Gemeindevertretung möge beschließen,

dass das zweite sich gerade im Bau befindliche Gebäude der Kita Sonnenschein zur Fertigstellung den Namen „Monis Haus“ in Würdigung des Ansehens der ehemaligen Kitaleiterin Monika von Wittkowsky erhält, vorbehaltlich der Zustimmung der Angehörigen.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

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5

Satzung über die Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Schönwalde-Glien für 2021 -

Hebesatzsatzung

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6

Satzung über den Bebauungsplan Nr. 09 „Lange Enden“ 1. Änderung der Gemeinde Schönwalde- Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf

Die von der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien in der Sitzung am 12.11.2020 unter der Drucksache DR 199/2020 mehrheitlich beschlossene 1. Änderungssatzung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 09 „Lange Enden“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Dorf in der Fassung 04/2019, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen einschließlich der Begründung mit Landschaftspflegerischem Fachbeitrag mit Artenschutzfachbeitrag, artenschutzrechtlicher Beurteilung für die Artengruppe Brutvögel und artenschutzrechtlicher Beurteilung der Zauneidechsen für das ca. 8,2 ha großen Planänderungsbereich wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Der Planbereich liegt am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Schönwalde-Dorf und umfasst die Flurstücke (ganz oder teilweise) 213/2, 217/9, 2020/2, 232/14, 279 bis 305, 307 bis 333, 504, 505, 506, 593 der Flur 2 in der Gemarkung Schönwalde (Katasterst and 22.09.2017) (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches).

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 09 „Lange Enden“ 1. Änderung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem Tag im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 2.17, OT Schönwalde- Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien während der Dienststunden

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweis: Solange die Einschränkungen gemäß SARS-CoV-2-Umgangsverordnung bestehen, wird um Terminvereinbarung gebeten.

Ergänzend wird der Bebauungsplan einschließlich der o.g. Unterlagen ab diesem Tag im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft -> Bebauungspläne -> Ortsteil Schönwalde-Dorf) einsehbar sein.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, 1. Dezember 2020 gez.

Bodo Oehme Bürgermeister (Dienstsiegel)

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Beschluss DR 096/2020 aus der Gemeindevertretung vom 18.06.2020:

Beschluss Nr. DR 096/2020

Bebauungsplan Nr. 34 "Pferdehaltung an der Alten Gartenstraße", OT Schönwalde-Dorf - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 34 „Pferdehaltung an der Alten Gartenstraße“, OT Schönwalde-Dorf mit Stand 11. Juni 2020 einschließlich Begründung und bestimmt die Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 1 Monat. Die Offenlage ist ortsüblich bekannt zu machen.

(10 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 8 Stimmenthaltungen)

Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 34 „Pferdehaltung an der Alten Gartenstraße“

der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf sowie Änderung des

Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 34 „Pferdehaltung an der Alten Gartenstraße“

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 11.04.2019 mit der Drucksache DR 063/2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34 „Pferdehaltung an der Alten Gartenstraße“ für das ca. 7.200m² große, zwischen der Alten Gartenstraße und der Dorfstraße gelegene Pangebiet – bestehend aus den Flurstücken 77, 80, 81 und 82 der Flur 2 - im Ortsteil Schönwalde-Dorf beschlossen (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches.

In ihrer Sitzung am 18.06.2020 wurde unter der Drucksache DR 095/2020 der Planentwurf in der Fassung vom 11. Juni 2020 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB bestimmt.

Das Verfahren wird im zweistufigen Regelverfahren gemäß §§ 2, 4 BauGB aufgestellt. Im Rahmen dieses Verfahrens ist neben der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange der Eingriff in die Schutzgüter innerhalb der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zu ermitteln. Die erforderliche Flächennutzungsplanänderung von „Gemischte Baufläche“ bzw. „Grünfläche“ in ein „Sondergebiet für Reitsport“ wird im Parallelverfahren durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 34 „Pferdehaltung an der Alten Gartenstraße“ ein-schließlich der Begründung, Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag und Geruchsgutachten sowie die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht wird hiermit für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

Folgende Planunterlagen liegen jeweils für die Änderung des Flächennutzungsplans sowie für den Bebauungsplan zur Einsichtnahme bereit:

• Planzeichnung

• Begründung mit Umweltbericht

Folgende umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern liegen zur Einsichtnahme vor:

1. Umweltberichte mit Informationen zu:

- Schutzgut Mensch:

Auswirkung der Ausübung des Pferdesports und der Unterbringung und Haltung der Pferde auf die Menschen - Schutzgüter Tier und Pflanzen:

Mögliche Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt - Schutzgut Boden:

Auswirkungen auf den Boden - Schutzgut Fläche:

Auswirkungen durch die Nutzung der Fläche überwiegend als Pferdekoppel - Schutzgut Wasser:

Auswirkungen auf den Wasserkreislauf - Schutzgüter Luft und Klima:

Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft - Schutzgut Landschaft:

Auswirkungen der Nutzung auf die Landschaft - Schutzgüter Kultur- und Sachgüter:

Auswirkungen auf evtl. Baudenkmäler oder Bodendenkmal - Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern:

Auswirkungen auf den Naturhaushalt

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9 2. Folgende gutachterliche Informationen zu umweltrelevanten Aspekten

- Artenschutzfachbeitrag, Stand: 17.06.2019

o Abschätzung der Betroffenheit planungsrelevanter Arten: Säugetiere, Vögel, Insekten, Amphibien, Reptilien o Grundsätzliche Vermeidungsmaßnahmen

- Geruchsimmissionsprognose nach der VDI-Richtlinie 3874 Blatt 2 für die Haltung von max. 10 Pferden, 2 Schafen, 2 Ziegen sowie Einrichtung einer Pferdemistplatte 70m²

3. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit verfügbaren umweltrelevanten Informationen:

Landesamt für Umwelt

- Hinweise zu Verkehrslärmemissionen und –immissionen sowie zu Gerüchen Landkreis Havelland, hier: Untere Naturschutzbehörde

- Betroffenheit artenschutzrechtlicher Verbote - Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung

- Externe Kompensationsmaßnahmen - Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Niederschlagswasserableitung

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 28.12.2020 bis einschließlich 28.01.2021 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde- Glien, Rathaus, Zimmer 2.17, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden eingehalten.

Aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge dürfen die ausgelegten Unterlagen zum Bebauungsplan nur einzeln und nach Anmeldung gesichtet werden. Die Einzelheiten dieser Möglichkeit der Einsichtnahme und einer etwaigen persönlichen Rücksprache werden auf telefonische oder Anfrage per Mail mitgeteilt.

Stellungnahmen können schriftlich, auch elektronisch oder durch Fax oder in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der oben angegebenen Dienststelle abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die ausgelegten Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne/ Offenlagen) einsehbar.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Schönwalde-Glien, den 7. Dezember 2020

gez.

Bodo Oehme

(Siegel) Bürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien zu den Steuer- und Abgabenbescheiden 2021

Abgabenfestsetzung für das Kalenderjahr 2021

Die nachstehenden Abgaben für das Kalenderjahr 2021 werden in der Gemeinde

Schönwalde-Glien durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Grundsteuer A und B

Nach der Vorschrift des § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30.11.2019 (BGBl. I S. 1875), wird für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, als Ersatz für die Festsetzung der Grundsteuer durch schriftliche Steuerbescheide die Grundsteuer 2021 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer 2021 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.

Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2021 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch machen, wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01.07.2021 fällig. Kleinbeträge bis zu 15,00 € werden am 15.08.2021 mit ihrem Jahresbetrag, Kleinbeträge bis zu 30,00 € am 15.02.2021 und 15.08.2021 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags fällig.

Sollten sich Änderungen bei den Besteuerungs- bzw. Bemessungsgrundlagen ergeben, werden Änderungsbescheide erteilt, deren Festsetzungen dann für das Kalenderjahr 2021 maßgeblich sind.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Der Verwaltungsakt gilt am 08.01.2021 als bekanntgegeben (§ 122 Abs.4 Abgabenordnung-AO)

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Hinweis

Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Einlegung des Widerspruchs entbindet daher nicht von der fristgemäßen Zahlungspflicht. Mit Ablauf des Fälligkeitstages entsteht für rückständige Beträge kraft Gesetzes ein Säumniszuschlag. Mahngebühren und Kosten der Zwangsvollstreckung können gegebenenfalls zusätzlich entstehen.

Zweitwohnungssteuer

Nach der Vorschrift des § 12 a Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl.I/19, [Nr. 36] wird für diejenigen Zweitwohnungssteuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2021 die gleiche Zweitwohnungssteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, als Ersatz für die Festsetzung der Steuer durch schriftliche Steuerbescheide die Zweitwohnungssteuer 2021 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Steuer wird vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2021

mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig. Hat der Steuerpflichtige eine jährliche Zahlungsweise beantragt, so ist die Steuer in einem Betrag am 01.07.2021 fällig.

Sollten sich Änderungen bei den Besteuerungs- bzw. Bemessungsgrundlagen ergeben, werden Änderungsbescheide erteilt, deren Festsetzungen dann für das Kalenderjahr 2021 maßgeblich sind.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Der Verwaltungsakt gilt am 08.01.2021 als bekanntgegeben (§ 122 Abs.4 Abgabenordnung-AO)

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Hinweis

Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Einlegung des Widerspruchs entbindet daher nicht von der fristgemäßen Zahlungspflicht. Mit Ablauf des Fälligkeitstages entsteht für rückständige Beträge kraft Gesetzes ein Säumniszuschlag. Mahngebühren und Kosten der Zwangsvollstreckung können gegebenenfalls zusätzlich entstehen.

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Hundesteuer

Nach der Vorschrift des § 12 a Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl.I/19, [Nr. 36]) wird für diejenigen Hundesteuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2021 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, als Ersatz für die Festsetzung der Steuer durch schriftliche Steuerbescheide die Hundesteuer 2021 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Hundesteuer wird vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November 2021 mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig. Hat der Steuerpflichtige eine jährliche Zahlungsweise beantragt, so ist die Hundesteuer in einem Betrag am 01.07.2021 fällig.

Sollten sich Änderungen bei den Besteuerungs- bzw. Bemessungsgrundlagen ergeben, werden Änderungsbescheide erteilt, deren Festsetzungen dann für das Kalenderjahr 2021 maßgeblich sind.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Der Verwaltungsakt gilt am 08.01.2021 als bekanntgegeben (§ 122 Abs.4 Abgabenordnung-AO)

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Hinweis

Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Einlegung des Widerspruchs entbindet daher nicht von der fristgemäßen Zahlungspflicht. Mit Ablauf des Fälligkeitstages entsteht für rückständige Beträge kraft Gesetzes ein Säumniszuschlag. Mahngebühren und Kosten der Zwangsvollstreckung können gegebenenfalls zusätzlich entstehen.

Allgemeine Hinweise

Die Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien weist darauf hin, dass bei einer Nichtbeachtung der Fälligkeiten automatisch das Mahnverfahren einsetzt.

Die Gemeinde Schönwalde-Glien hat das Konto IBAN: DE 32 1605 0000 3823 0662 17,

BIC: WELA DE D1 PMB bei der MBS Potsdam.

Es besteht die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Entsprechende Vordrucke sind in der Gemeindeverwaltung erhältlich bzw. stehen auf der Homepage www.schoenwalde-glien.de unter der Rubrik BÜRGER/Vordrucke/Einzugsermächtigung-SEPA- Lastschriftmandat bereit. Diese Einzugsermächtigung kann auf dem Postweg versandt oder auch persönlich in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Kämmerei/Steuern Sprechzeiten

Dienstag 09.00-12.00 Uhr und 15.00-19.00 Uhr*

Donnerstag 07.30-12.00 Uhr*

*(Terminvereinbarungen wegen Covid-19 notwendig) Auskunft erteilt: Frau Bol

Telefon: 03322 24 84 16

Telefax: 03322 24 84 40

E-Mail: steuern@schoenwalde-glien.de Internet: www.gemeinde-schoenwalde-glien.de

Datenschutzhinweis

Informationen zum Datenschutz werden im Internetauftritt der Gemeinde Schönwalde-Glien unter www.schoenwalde-glien.de unter der Rubrik BÜRGER/Verwaltung/Kämmerei/Steuern und Umlagen oder im Rathaus der Gemeinde Schönwalde-Glien, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien bereitgestellt.

Schönwalde-Glien, 23.11.2020

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

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13

Bauabgangsstatistik 2020 im Land Brandenburg

(14)

14

Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik

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16

Beschlussfassungen der Jagdgenossenschaft Schönwalde

Beschluss 1 - 2020/2021 der Jagdgenossenschaft Schönwalde Beschluss zur Rechnungsprüfung

Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönwalde beschließt die Annahme des Berichtes der Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2019/20.

anwesende Jagdgenossen: 6 vertretene Fläche: 261,0333 ha Abstimmung: Annahme: 6 Ablehnung: 0 Enthaltungen: 0 vertretene Fläche: 261,0333 ha

Schönwalde-Glien, den 8.6.2020

gez. Bodo Oehme gez. Olaf Krüger gez. Eva Huntemann

Versammlungsleiter Schriftführer Beisitzer

Beschluss 2 - 2020/2021 der Jagdgenossenschaft Schönwalde

Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers für das Haushaltsjahr 2019/2020

Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönwalde beschließt die Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers für das Haushaltsjahr 2019/2020.

anwesende Jagdgenossen: 6 vertretene Fläche: 261,0333 ha Abstimmung: Annahme: 6 Ablehnung: 0 Enthaltungen: 0 vertretene Fläche: 261,0333 ha

Schönwalde-Glien, den 8.6.2019

gez. Bodo Oehme gez. Olaf Krüger gez. Eva Huntemann

Versammlungsleiter Schriftführer Beisitzer

Beschluss 3 - 2020/2021 der Jagdgenossenschaft Schönwalde

Beschlussfassung zur Aufwandsentschädigung für den Kassenführer

Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönwalde beschließt, dass der Kassenführerin eine Pauschale von 150 Euro im HHJ 2020/21 für ihren hohen zeitlichen Aufwand erhält.

anwesende Jagdgenossen: 6 vertretene Fläche: 261,0333 ha

Abstimmung: Annahme: 6 Ablehnung: 0 Enthaltungen: 0 vertretene Fläche: 261,0333 ha

Schönwalde-Glien, den 8.6.2020

gez. Bodo Oehme gez. Olaf Krüger gez. Eva Huntemann

Versammlungsleiter Schriftführer Beisitzer

Beschluss 4 - 2020/2021 der Jagdgenossenschaft Schönwalde Beschluss Haushaltsplan 2020/2021

Beschluss zur Verwendung des Reinertrages

Die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönwalde beschließt den Haushaltsplan 2020/2021 in vorliegender Fassung mit der nachfolgenden Festsetzung für den Reinertrag.

Der Reinertrag für das Jagdjahr 2019/2020 wird auf 2,66 €/ha festgesetzt.

Der Reinertrag wird ausgezahlt.

anwesende Jagdgenossen: 6 vertretene Fläche: 261,0333 ha Abstimmung: Annahme: 6 Ablehnung: 0 Enthaltungen: 0 vertretene Fläche: 261,0333 ha

Schönwalde-Glien, den 8.6.2020

gez. Bodo Oehme gez. Olaf Krüger gez. Eva Huntemann

Versammlungsleiter Schriftführer Beisitzer

Ende amtlicher Teil

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NICHTAMTLICHER TEIL

Bericht des Bürgermeisters aus der 18. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.11.2020

Herr Oehme berichtet:

• Corona:

➢ man habe große Akzeptanzprobleme, das gegenwärtige Vorgehen sei nicht mehr vermittelbar

➢ bei einer Telefonkonferenz mit dem Landkreis habe er darüber informiert, dass die Corona-Fälle im Landkreis 3 bis 5 Mal so hoch sind, wie im März 2020 und dies einen kompletten Lockdown zur Folge haben müsste. Der aktuell praktizierte Teil-Lockdown sei seines Erachtens nicht zielführend, da seiner Ansicht nach die Problematik noch länger bestehen wird.

➢ Für die Verwaltung wurde eine entsprechende Verordnung erlassen, die zunächst bis zum 30.11.2020 gilt. Das Haus ist geschlossen, Bürger müssen sich für Erledigungen im Amt einen Termin holen, es herrscht auch im Haus Maskenpflicht, außer am Arbeitsplatz.

➢ Bis dato ist noch keine Kita geschlossen. Man habe noch Personal, aber man sei am Limit. Sollte noch mehr Personal ausfallen, dann werde man auch Kitaschließungen aufgrund von Personalknappheit hinnehmen müssen. Die Eltern wurden hierüber bereits informiert. Sollte es einen Coronafall in den Kitas geben, wird das Gesundheitsamt entscheiden, wie zu verfahren ist.

➢ Ab 1.12.2020 gibt es eine neue Eindämmungsverordnung.

• Die Schweinepest kommt dichter, ist aber noch nicht bei uns angekommen. In der Verwaltung haben sich Mitarbeiter gefunden, die sich zur Kadaverbeseitigung schulen lassen. Es gebe einen 3 km großen Bannradius, sollte ein totes Schwein gefunden werden. Es gab bis dato noch keine Absprachen, wie und ob Berlin und Brandenburg gemeinsam weiterverfahren. Ein vermehrter Abschuss im Radius von 3 bis 15 km sei dann erforderlich.

• Die Vogelgrippe ist ebenfalls wieder auf dem Vormarsch.

• Die Autobahn GmbH des Bundes übernimmt ab 01.01.2021 sämtliche Aufgaben, die der Landesbetrieb Straßenwesen bis dato innehatte.

• Das Landesamt für Statistik hat neue Zahlen für das Gemeindegebiet veröffentlicht: Die Gemeinde hat 9.917 Einwohner, davon 4.947 männlich und 4.970 weiblich.

• Der Städte- und Gemeindebund hat eine Erklärung in Bezug auf die Gewalt gegen Bürgermeister abgegeben. In der Resolution wird der Beistand der Justiz und die Unterstützung der Polizei gefordert.

• Es gab eine Vorbesprechung des Bauvorhabens der L16 zur Ortsdurchfahrt Pausin. Es wird ein lebender Prozess sein, um hier Einigung zu erlangen. In 2021 soll die Planung fertiggestellt werden, in 2022 soll gebaut werden.

• Der Vorabzug für den Kreisverkehr in der Ortslage Schönwalde-Dorf (am Italiener) wird den Abgeordneten zur Kenntnis gereicht.

• Die Förderablehnungen für die Kita Perwenitz und die Angergestaltungen Wansdorf und Grünefeld sind eingegangen. Man wird sehen, wie sich die künftige Förderkulisse gestaltet, sodass man dann erneut einen Antrag stellen wird.

• Die Anträge zur Auszahlung der Fördermittel für die Kita Sonnenschein II werden derzeit vorbereitet und eingereicht.

• Der Wasser- und Bodenverbandsbeitrag wird erhöht. Künftig werden alle Bürger angeschrieben werden müssen. Man rechnet mit vielen Klagen. Waldbesitzer werden hierbei allerdings entlastet.

• Auch der Wasser- und Bodenverband Schnelle Havel beabsichtigt, die Beiträge zu erhöhen.

• Der Landkreis Havelland hat für die Finanzierung der Kitas im Gemeindegebiet für das 4. Quartal 2020 800.576,03 € gezahlt.

Dies reiche aber nicht aus, um die Kosten zu decken. Die Gemeinde habe deshalb auch einen Widerspruch gegen die Haushaltsplanung des Landkreises von 2021 eingelegt, welcher nun begründet wurde.

• Zum Breitbandausbau hat der Landkreis für das Gebiet von Falkensee, Dallgow und Schönwalde eine Ausschreibung getätigt.

Die Gemeinden seien erst in 2023/24 für eine bessere Internetversorgung vorgesehen. Der Städte und Gemeindebund setzt sich nun dafür ein, dass man hier schneller zum Zuge kommt.

• Die ÖPNV-Befragung hat mit ca. 1.000 eine gute Rückläuferquote. Die Befragung wird nun ausgewertet und stellt einen wichtigen Aspekt im Mobilitätskonzept für das Gemeindegebiet dar.

• Die Abgeordneten haben eine Mitteilung zur 1. Änderung der Satzung des Bebauungsplans Lärchenallee zur Kenntnis erhalten.

• Die Arbeiten zum ländlichen Wegebau im Kienberger Weg haben bereits angefangen. Der Bauablauf schreitet im Plan voran.

Die Anfrage von Hr. Fröhlich-Leitert aus der letzten Sitzung zur Ausschreibung der Bauüberwachung wurde beantwortet. Die Beauftragung durch den Hauptausschuss war sachlich richtig und auch günstiger als das Angebot des anderen Bieters bei der Beauftragung der Planungsleistung und nicht teurer, wie Hr. Fröhlich-Leitert meinte.

• In Muggensturm können Bürger Ersatzpflanzungen der Gemeinde auf ihrem Grundstück vornehmen. Hierfür stellt die Gemeinde den Baum kostenfrei zur Verfügung. Etwas Ähnliches gab es bereits einmal in unserer Gemeinde. Er habe Hr.

Teichert und Hr. Köhler diese Information weitergegeben, damit dies im Umweltausschuss besprochen werden kann.

• Der Schnauf-Lauf fand statt, war gut besucht und war einer der wenigen Läufe, die in diesem Jahr im Rahmen des Havellandcups stattfinden konnten.

• Die Ausstellung „Umbruch Ost“, die von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur erarbeitet worden ist, kann noch bis zum Ende des Jahres im Rathaus besichtigt werden.

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Weihnachtsgruß des Bürgermeisters

„Was Weihnachten ist, haben wir fast vergessen.

Weihnachten ist mehr als ein festliches Essen.

Weihnachten ist mehr als Lärmen und Kaufen, durch neonbeleuchtete Straßen laufen.

Weihnachten ist:

Zeit für die Kinder haben, und auch für Fremde mal kleine Gaben.

Weihnachten ist mehr als Geschenke schenken.

Weihnachten ist:

Mit dem Herzen denken.

Und alte Lieder beim Kerzenschein – so soll Weihnachten sein!“

Verfasser unbekannt

Havelkanal Schönwalde-Glien ©Steven Ritzer

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ein Jahr mit vielen Einschnitten für uns alle neigt sich dem Ende zu.

Ich wünsche uns allen die Kraft und die Hoffnung im kommenden Jahr Wege zu finden,

um mit den neuen Herausforderungen zu wachsen und niemanden dabei zu verlieren.

Ein gesegnetes Weihnachtsfest und viel Gesundheit,

Glück und Freude für das Jahr 2021 wünscht Ihnen und Ihrer Familie Ihr Bürgermeister

Bodo Oehme

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Elternbrief 17: 1 Jahre, 10 Monate:

„Mit Kindern feiern“

Ob Geburtstag, Namenstag, Weihnachten, Pessach oder Ramadanfest – die meisten Eltern erinnern sich gerne an die Zeit der Vorfreude, an das Backen und Kochen, das Basteln und die festliche Stimmung mit Kerzen und gutem Essen, an den Gang in die Kirche, Moschee oder Synagoge. Für gläubige wie nichtgläubige Menschen ist die Erinnerung an Feste verbunden mit dem Gefühl, in einer Gemeinschaft gut aufgehoben zu sein.

Kinder lieben Feste im Familienkreis und wiederkehrende Rituale, auf die man sich jedes Jahr wieder aufs Neue freuen kann. Dazu gehören bestimmte Speisen, Lieder, Geschichten und Geschenke. Erzählen Sie Ihrem Kind von den Festen bei sich zu Hause oder feiern Sie sie mit ihm zusammen.

Heute ist Milans großer Tag: Zwei Jahre wird er schon!

Staunend steht er vor dem Geburtstagstisch mit den brennenden Kerzen. Ein Dreirad steht da für ihn und ein Polizeiauto, das blinken kann. Am Nachmittag kommen zwei Omas und ein Opa, Tanten, Onkel und die vier Kinder, mit denen er zur Tagesmutter geht, nebst Müttern und Vätern – und alle mit Geschenken! Plötzlich wird es Milan zu viel. Er versteckt sich hinter Papa und will nichts mehr sehen. Erst als Oma Gisela mit allen Kindern ins Kinderzimmer zum Spielen geht, taut er wieder auf.

Im Mittelpunkt zu stehen, kann für ein kleines Kind schön, aber auch ganz schön anstrengend sein. Laden Sie lieber ein paar Leute weniger ein, damit es nicht zu hektisch wird. Ein Erwachsener sollte sich immer um die Kinder kümmern; um alleine zu spielen sind sie noch zu klein. Zu viele Geschenke überfordern Ihr Kind – sprechen Sie sich mit den Geburtstagsgästen ab. Besser ist es, wenn alle zusammenlegen und einen Satz Holzbauklötze, einen Puppenwagen oder einen Bagger kaufen.

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV). Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

Sabine Weczera M.A.

Elternbriefe Brandenburg

Bei Bluttransfusionen steht Sicherheit an erster Stelle

DRK und engagierte Blutspender gewährleisten die Blutversorgung rund um die Weihnachtsfeiertage

Die Sicherheit der lebensrettenden Blutpräparate hat oberste Priorität. Deshalb wird jede Blutspende in einem der DRK- Labore auf bestimmte Krankheitserreger untersucht, es erfolgt außerdem die Bestimmung der Blutgruppe, denn bei einer Bluttransfusion kann nur blutgruppengleiches Blut übertragen werden.

Die aus einer Vollblutspende neben dem Blutplättchen- konzentrat und dem Blutplasma gewonnenen Präparate aus roten Blutzellen kommen täglich in den Kliniken zum Einsatz, z.B. in der Behandlung von Tumorpatienten, bei Organ- transplantationen oder anderen Operationen.

Im Krankenhaus wird vor der Bluttransfusion zunächst eine sogenannte Kreuzprobe gemacht. Dazu wird die Blutspende in einem Teströhrchen mit dem Blut des Empfängers vermischt, um zu prüfen, ob beides zusammenpasst. Wäre dies nicht der Fall, würde die Probe verklumpen oder sogar zerstört werden.

Zur weiteren Sicherheit wird vor jeder Transfusion immer am Patientenbett der sogenannte „Bedside-Test“ durchgeführt. So soll jede Möglichkeit einer Verwechslung von Blutkonserven ausgeschlossen werden. Dabei wird die Blutgruppe des Patienten mit der Blutgruppe der verwendeten Blutkonserve verglichen. Erst wenn dieser Test in Ordnung ist, darf die Konserve zum Patienten.

Um die Patientenversorgung mit Blutpräparaten auch rund um die Weihnachtstage gewährleisten zu können, bietet der DRK- Blutspendedienst an ausgewählten Spendeorten zusätzlich zu den regulären Dezember-Terminen wieder Sonderblut- spendetermine am 2. Weihnachtsfeiertag an. Alle DRK- Blutspendetermine finden sich auf der Website www.blutspende-nordost.de. Eine Terminreservierung unter terminreservierung.blutspende-nordost.de vorab ist notwendig.

Diese kann zusätzlich auch über die kostenlose Hotline 0800 11 949 11 erfolgen und dient dem reibungslosen Ablauf unter Einhaltung aller aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.

Blutspendetermine im Havelland

Mo, 11.01.

14.30-19 Uhr

Schönwalde, Gemeindesaal Schönwalde, 1. OG, Berliner Allee 3

https://terminreservierung.blutspende- nordost.de/m/Schoenwalde

Di, 05.01.

18-19 Uhr

Falkensee „Am Akazienhof“, Poststraße 15, 14612 Falkensee https://terminreservierung.blutspende- nordost.de/m/Falkensee

ANE-Elternbriefe

kostenlos für alle Brandenburger Eltern

JETZT ONLINE BESTELLEN

www.ane.de

Illustration: Katharina Bußhoff

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Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien

Besuchen Sie regelmäßig das neue Ratsinformationssystem, um sich über alle Gremien, Sitzungstermine, Beratungsthemen und Entscheidungen zu informieren.

Auf www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de finden Sie selbstverständlich auch alle Sitzungstermine für Ihren Ortsbeirat. Beschlüsse in öffentlichen Teilen der jeweiligen Sitzungen können eingesehen werden, um über den Sachverhalt oder das Problem mehr zu erfahren. Probieren Sie es aus und informieren sich über aktuelle Themen aller Gremien.

Interaktiver Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien

Unter www.haushalt.schoenwalde-glien.de haben Sie nunmehr die Möglichkeit, den Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien in einer interaktiven Form zu erleben. Mit dem Ziel das komplexe Zahlenwerk für jeden Interessierten leicht zugänglich zu machen, werden die Haushaltsdaten nicht nur grafisch und visuell aufgearbeitet, sondern auch durch eine nahezu selbst erklärende Struktur allgemein verständlich dargestellt. Den Haushaltsplan mit Vorbericht als klassisches PDF-Dokument können Sie selbstverständlich nach wie vor weiterhin auf www.schoenwalde-glien.de einsehen.

www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de

www.haushalt.schoenwalde-glien.de Interaktiver Haushalt

Gemeinde Schönwalde-Glien

Referenzen

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