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Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB vom bis

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Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 1 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Erstelldatum: April 2021 Anlage zur Vorlage Nr.:

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 10.03.2021 bis 24.03.2021

Folgende beteiligte Behörden teilen mit, dass sie von der Planung / Änderung des B-Plans nicht berührt werden:

01 Erster Entwässerungsverband Emden mit Schreiben vom 18.03.2021 Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.

02 Gassco AS mit Schreiben vom 08.03.2021

03 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden mit Schreiben vom 12.03.2021 04 Bundespolizeidirektion Hannover mit Schreiben vom 10.03.2021

05 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Langen mit Schreiben vom 11.03.2021

06 Deutscher Wetterdienst Hamburg mit Schreiben vom 17.03.2021

Folgende beteiligte Behörden teilten mit, dass gegen die Planung / Änderung des B-Planes keine Bedenken bestehen:

07 Veterinäramt Aurich-Emden mit Schreiben vom 10.03.2021 Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.

08 Landwirtschaftskammer Niedersachsen Aurich mit Schreiben vom 11.03.2021

09 Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg mit Schrei- ben vom 23.03.2021

10 Gemeinde Krummhörn mit Schreiben vom 09.04.2021 11 Landkreis Leer mit Schreiben vom 10.03.2021

12 Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit Schrei- ben vom 25.03.2021

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Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 2 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Des Weiteren wurden von Behörden folgende Stellungnahmen abgegeben:

13 Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich mit Schreiben vom 22.03.2021

Mit Schreiben vom 04.03.2021 teilte mir Ihr Planungsbüro mit, dass Sie den Be- bauungsplan D 164 aufstellen möchten. Gleichzeitig gaben Sie mir die Gelegen- heit zur Stellungnahme bis zum 24.03.2021.

Zu den o. g. Bauleitplanungen nehme ich wie folgt Stellung:

- Es bestehen keine Bedenken - Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

14 Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie mit Schreiben vom 22.03.2021

In Bezug auf die durch das LBEG vertretenen Belange geben wir zum o.g. Vor- haben folgende Hinweise:

Boden

Es liegen keine Hinweise und Bedenken vor. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Gashochdruckleitungen, Rohrfernleitungen

Durch das Plangebiet bzw. in unmittelbarer Nähe dazu verlaufen erdverlegte Hochdruckleitungen. Bei diesen Leitungen ist je ein Schutzstreifen zu beachten.

Der Schutzstreifen ist von jeglicher Bebauung und von tiefwurzelndem Pflanzen- bewuchs frei zu halten. Bitte beteiligen Sie die in der folgenden Tabelle genann- ten Unternehmen direkt am Verfahren, damit ggf. erforderliche Abstimmungs- maßnahmen eingeleitet werden können.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Geltungsbereich des Bebauungspla- nes verlaufen nach Planauskunft der EWE Netz GmbH keine Leitungen. Der Lei- tungsträger hat im frühzeitigen Beteiligungsverfahren keine Bedenken hervorge- bracht.

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Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 3 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Hinweise

Sofern im Zuge des o.g. Vorhabens Baumaßnahmen erfolgen, verweisen wir für Hinweise und Informationen zu den Baugrundverhältnissen am Standort auf den NIBIS-Kartenserver. Die Hinweise zum Baugrund bzw. den Baugrundverhältnis- sen ersetzen keine geotechnische Erkundung und Untersuchung des Baugrun- des bzw. einen geotechnischen Bericht. Geotechnische Baugrunderkundungen/- untersuchungen sowie die Erstellung des geotechnischen Berichts sollten ge- mäß der DIN EN 1997-1 und -2 in Verbindung mit der DIN 4020 in den jeweils gültigen Fassungen erfolgen.

Der Hinweis auf den NIBIS-Kartenserver wird zur Kenntnis genommen.

In Bezug auf die durch das LBEG vertretenen Belange haben wir keine weiteren Hinweise oder Anregungen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Die vorliegende Stellungnahme hat das Ziel, mögliche Konflikte gegenüber den raumplanerischen Belangen etc. ableiten und vorausschauend berücksichtigen zu können. Die Stellungnahme wurde auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes erstellt. Die verfügbare Datengrundlage ist weder als parzellenscharf zu interpre- tieren noch erhebt sie Anspruch auf Vollständigkeit. Die Stellungnahme ersetzt nicht etwaige nach weiteren Rechtsvorschriften und Normen erforderliche Ge- nehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen oder objektbezogene Untersuchun- gen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

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Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 4 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

15 Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Older- sumer Straße 48, 26603 Aurich mit Schreiben vom 16.03.2021

Gegen die oben genannte Planung bestehen keine Bedenken, da wesentliche Auswirkungen auf den Wasserhaushalt nicht erwartet werden, wenn folgende Punkte beachtet werden:

- Bei zusätzlicher Versiegelung ist in den weiteren Planungen ein Oberflä- chenentwässerungskonzept zu erstellen. Eine ordnungsgemäße Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ist zu gewährleisten. Faktoren wie Kli- mawandel und Starkregenereignisse sind bei der Konzeption zu berücksich- tigen.

Der Hinweis wird beachtet. Es wurde eine Oberflächenentwässerungskonzeption erstellt. Dieses sieht den Anschluss des Plangebietes an das öffentliche Kanalnetz mit einem Drosselschacht auf der Grundstücksfläche vor. Das erforderliche Rück- haltevolumen ist durch zwei vorhandene Stauraumkanäle gewährleistet. Die Be- gründung wird ergänzt.

- Für eine ordnungsgemäße Abführung des Schmutzwassers ist sicherzustel- len, dass es zu keiner Kapazitätsüberlastung der Kläranlage Emden kommt und die derzeitig festgesetzten Überwachungswerte (z.B. Jahresschmutz- wassermenge) auch zukünftig eingehalten werden.

Der Hinweis wird beachtet. Der Bau- und Entsorgungsbetrieb Emden schätzt die Kapazitäten als ausreichend für die Schaffung von 16 zusätzlichen Wohneinheiten ein.

- Im Plangebiet ist mit sulfatsauren Böden zu rechnen (https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?per-malink=1pOWqofV). Bei Eingriffen in sulfatsaure Böden sind entsprechende Maßnahmen vorzusehen (siehe Ge- ofakten 24 und 25 des LBEG).

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es wird ein Hinweis auf der Planzeich- nung aufgenommen, wonach im Plangebiet mit sulfatsauren Böden zu rechnen ist.

Stellungnahme als TÖB:

Anlagen und Gewässer des NLWKN (Bst. Aurich) im GB I (Landeseigene Ge- wässer) und GB III (GLD) sind durch die Planungen nicht nachteilig betroffen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

16 Stadt Emden – Fachdienst Bauaufsicht – Untere Denkmalschutzbehörde -, Ringstraße 388, 26721 Emden mit Schreiben vom 17.03.2021

Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung gibt die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Emden wie folgt Stellungnahme ab:

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Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 5 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Stellungnahme des FD Bauaufsicht / Untere Denkmalschutzbehörde Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich derzeit kein in die Liste der Kulturdenkmale der Stadt Emden aufgenommenes Denkmal.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

In unmittelbarer Umgebung zu dem Geltungsbereich des Bebauungsplans be- finden sich jedoch zwei in die Liste der Kulturdenkmäler Niedersachsens einge- tragene Denkmäler:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In der Planzeichnung wird der Hinweis auf § 8 NDSchG aufgenommen.

Dies ist zum einen das kleine Landarbeiterhaus in der Schöpfwerkstraße 5, wel- ches als Einzeldenkmai gem. § 3(2) NDSchG in die Liste der Kulturdenkmäler Niedersachsens eingetragen ist und als weiteres befindet sich in prägnanter Lage auf der Kirchwurt im weiteren Verlauf der Schöpfwerkstraße die ev.-ref.

Kirche (Schöpfwerkstraße 9). Dieses bildet zusammen mit dem Glockenturm so- wie der umfriedeten Kirchwurt eine Gruppe baulicher Anlagen gem. § 3(3) NDSchG.

 Zu den Denkmälern in der Umgebung siehe anliegende Karte Hierfür ist der Hinweis auf § 8 NDSchG aufzunehmen:

§ 8 NDSchG Anlagen in der Umgebung von Baudenkmalen

In der L Umgebung eines Baudenkmals dürfen Anlagen nicht eirichtet, geändert oder beseitigt werden, wenn dadurch das Erscheinungsbild des Baudenkmals beeinträchtigt wird. Bauliche Anlagen in der Umgebung eines Baudenkmals sind auch so zu gestalten und instand zu halten, dass eine solche Beeinträchtigung nicht eintritt. § 7 gilt entsprechend.

Als Hinweis hierzu: Im Zuge des Genehmigungsverfahrens ist sodann ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu stellen, da eine - auch nur mögli- che - Beeinträchtigung der umliegenden Kulturdenkmäler gern § 10 (1) 4 NDSchG einer Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde bedarf

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Die Genehmigung kann unter Auflagen und Bedingungen (z. B. erforderliche Ab- stimmung der Materialien) erfolgen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

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Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 6 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Des Weiteren, befindet sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans innerhalb einer archäologischen Verdachtsfläche.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der Planzeichnung aufgenommen.

Hierzu wurde im Planentwurf zum Bebauungsplan D 164 bereits folgender Hin- weis mit aufgenommen:

Bodenfunde/ Denkmalschutz

Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bo- denfunde (das können unter anderem sein: Tongefäßscherben, Holzkohlean- sammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzent- rationen, auch geringe Spuren solcher Funde) gemacht werden, sind diese ge- mäß § 14 des Nds. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig und der Unteren Denkmalschutzbehörde oder der Ostfriesischen Landschaft unverzüg- lich gemeldet werden. Meldepflichtig sind der Finder, der Leiter der Erdarbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf von vier Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutz- behörde vorher die Fortsetzung der Arbeit gestattet.

Es sind die Vorgaben des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) zu beachten.

Hierzu als Hinweis: Es ist analog der möglichen Beeinträchtigung gem. § 10 (1) 4 NDSchG ebenso für die Erdarbeiten im Zuge des Neubaus ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu stellen. Die Maßnahmen für Erdar- beiten sind gem. § 13 NDSchG genehmigungspflichtig und können unter Aufla- gen und Bedingungen zugelassen und genehmigt werden.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Für ggf. weitere Anforderungen seitens der Belange des archäologischen Denk- malschutzes wird auf die STN des archäologischen Dienstes der Ostfriesischen Landschaft verwiesen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Bei Rückfragen gerne melden

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Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 7 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Anlage:

Kartenausschnitt bzgl. der umliegender. Denkmäler (Landarbeiterhaus - Schöpfwerkstraße 5, sowie Kirche mit Glockenturm auf umfriedeter Kirch- wurt - Schöpfwerkstraße 9)

Kartenausschnitt bzgl Bodendenkmäler und archäologischer Verdachtsflä- che (z B Wurten - hier rosa Markierung)

Die Anlagen werden zur Kenntnis genommen.

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Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 8 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

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Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 9 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

17 Kreisverband ADFC Emden, Reiner Schuchardt, Lise-Meitner-Str. 66a, 26723 Emden mit Schreiben vom 05.03.2021

Ich habe Ihr Schreiben vom 04.03.2021 dankend erhalten.

Anfang des Jahres 2020 ist der gesamte Vorstand des Kreisverbanden ADFC Emden zurückgetreten.

Da sich kein neuer Vorstand fand, wurde der „Kreisverband ADFC Emden" vom ADFC Landesverband Niedersachsen aufgelöst.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

18 Amprion GmbH, Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund mit Schreiben vom 10.03.2021

Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.

Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heuti- ger Sicht nicht vor.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zu- ständigen Unternehmen beteiligt haben.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es wurden weitere Leitungsträger im früh- zeitigen Beteiligungsverfahren beteiligt.

19 LGLN, Regionaldirektion Hameln-Hannover, Kampfmittelbeseitigungs- dienst, Dorfstraße 19, 30519 Hannover mit Schreiben vom 08.03.2021 Sie haben das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Nieder- sachsen (LGLN), Regionaldirektion Hameln - Hannover (Dezernat 5 - Kampfmit- telbeseitigungsdienst (KBD)) als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Bauge- setzbuch (BauGB) beteiligt. Meine Ausführungen hierzu entnehmen Sie bitte der zweiten Seite; diese Stellungnahme ergeht kostenfrei.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

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Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 10 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Sofern in meinen anliegenden Ausführungen eine weitere Gefahrenerforschung empfohlen wird, mache ich darauf aufmerksam, dass die Gemeinden als Behör- den der Gefahrenabwehr auch für die Maßnahmen der Gefahrenerforschung zu- ständig sind.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Eine Maßnahme der Gefahrenerforschung kann eine historische Erkundung sein, bei der alliierte Kriegsluftbilder für die Ermittlung von Kriegseinwirkungen durch Abwurfmunition ausgewertet werden (Luftbildauswertung). Der KBD hat nicht die Aufgabe, alliierte Luftbilder zu Zwecken der Bauleitplanung oder des Bauordnungsrechts kostenfrei auszuwerten. Die Luftbildauswertung ist vielmehr gem. § 6 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) auch für Behörden kostenpflichtig.

Die Bearbeitungszeit für Luftbildauswertungen beträgt derzeit beim KBD ca. 16 Wochen ab Antragstellung. Da diese Zeitspanne zwischen Erteilung einer Baugenehmigung und dem Baubeginn erfahrungsgemäß nicht ver- fügbar ist, empfehlen wir den Kommunen eine rechtzeitige Antragstellung.

Sofern eine solche kostenpflichtige Luftbildauswertung durchgeführt werden soll, bitte ich um entsprechende schriftliche Auftragserteilung unter Verwendung des Antragsformulars und der Rahmenbedingungen, die Sie über folgenden Link ab- rufen können:

http://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/kampfmittelbeseitigung/luftbildaus- wertung/kampfmittelbeseitigungsdienst-niedersachsen-163427.html

Für die Planflächen liegen dem Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen die folgenden Erkenntnisse vor (siehe beigefügte Kartenunterlage):

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Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 11 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In der Begründung wird ergänzt, dass die Luftbilder nicht für den im Geltungsbereich liegenden Straßenabschnitt der Schöpf- werkstraße ausgewertet wurden. Der Straßenabschnitt umfasst nur einen kleinen Teilbereich der Planung, um die Erschließung des Plangebietes planungsrechtlich zu sichern. Die Straße ist bereits ausgebaut. Die Baumaßnahmen sind nach Einschät- zung des Bau- und Entsorgungsbetriebes Emden grundsätzlich über den Ukoweg bzw. den Hatzumer Weg abzuwickeln. Die Planungsunterlagen werden um einen entsprechenden Hinweis ergänzt.

Hinweise:

Die vorliegenden Luftbilder können nur auf Schäden durch Abwurfkampfmittel überprüft werden. Sollten bei Erdarbeiten andere Kampfmittel (Granaten, Pan- zerfäuste, Brandmunition, Minen etc.) gefunden werden, benachrichtigen Sie bitte umgehend die zuständige Polizeidienststelle, das Ordnungsamt oder den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Niedersachsens bei der RD Hameln- Hannover des LGLN.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird ergänzt.

In der vorstehenden Empfehlung sind die Erkenntnisse aus der Zeit vor der Ein- führung des Kampfmittelinformationssystems Niedersachsen (KISNi), dem 11.06.2018, nicht eingeflossen, da sie nicht dem Qualitätsstand von KISNi ent- sprechen. Sie können natürlich trotzdem von den Kommunen in eigener Zustän- digkeit berücksichtigt werden.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

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Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 12 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Bitte senden Sie uns, nach Übernahme unserer Stellungnahme, zur Ar- beitserleichterung keine weiteren Schreiben in dieser Angelegenheit zu.

Die Anlage wird zur Kenntnis genommen.

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Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 13 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

20 Beirat für Menschen mit Teilhabeeinschränkungen, Brandenburger Str. 3, 26725 Emden mit Schreiben vom 10.03.2021

Vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 4. März 2021.

Die Belange des Beirats für Menschen mit Teilhabeeinschränkung werden von dem Bauprojekt „Bunker Borssum" nicht tangiert.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Die Frage der Umsetzung der Barrierefreiheit ist ja zum jetzigen Zeitpunkt kein Thema.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Zu der Frage könnten wir unsere Expertise einbringen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

21 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bun- deswehr, Fontainengraben 200, 53123 Bonn mit Schreiben vom 08.03.2021 Durch die oben genannte und in den Unterlagen näher beschriebene Planung werden Belange der Bundeswehr berührt jedoch nicht beeinträchtigt.

Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage bestehen zu der Pla- nung seitens der Bundeswehr als Träger öffentlicher Belange keine Einwände.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Das Plangebiet liegt innerhalb des Zuständigkeitsbereiches für Flugplätze gem.

§ 14 Luftverkehrsgesetz.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Baugebiet wird eine Höhe von max.

14 m festgesetzt, die durch technische Anlagen um 2 m überschritten werden kann.

Eine Höhe von 30 m wird nicht überschritten.

Die Bundeswehr hat keine Bedenken bzw. keine Einwände, solange bauliche Anlagen - einschl. untergeordneter Gebäudeteile - eine Höhe von 30 m über Grund - nicht überschreiten.

Es wird darauf hingewiesen, dass Beschwerden und Ersatzansprüche, die sich auf die vom Flugplatz/Flugbetrieb ausgehenden Emissionen wie Fluglärm etc.

beziehen, nicht anerkannt werden.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und die Begründung ergänzt.

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Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 14 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Sollte diese Höhe bei einer späteren Bebauung überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen - vor Erteilung einer Baugenehmi- gung - zur Prüfung zuzuleiten.

Zudem liegt es im Interessengebiet der Militärischen LV-Radaranlage Brockze- tel.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und die Begründung ergänzt.

Evtl. Antworten/Rückfragen senden Sie bitte unter Verwendung unseres Zei- chens K- II-316-21-BBP ausschließlich an folgende Adresse:

BAIUDBwToeB@bundeswehr.org

22 Deutsche Telekom Technik GmbH, Ziegelleite 2-4,95448 Bayreuth mit Schreiben vom 05.03.2021

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Derzeit betreiben wir in Borssum keinen Richtfunk und haben daher bezüglich unseres Richtfunks keine Einwände oder spezielle Planungsvorgaben.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Die Telekom hat auch bei der Fa. Ericsson Services GmbH weitere Verbindun- gen angemietet. Die Daten dieser Strecken stehen uns leider nicht zur Verfü- gung.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahme nur für Richtfunkverbindungen des Telekom - Netzes gilt. Bitte beziehen Sie, falls nicht schon geschehen, die Firma Ericsson Services GmbH, in Ihre Anfrage ein. Bitte richten Sie diese An- frage an:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Leitungsträger wurde im frühzeitigen Beteiligungsverfahren angeschrieben, hat jedoch keine Stellungnahme eingereicht.

Ericsson Services GmbH Prinzenallee 21 40549 Düsseldorf oder per Mail an

bauleitplanung@ericsson.com

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Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 15 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

23 EWE Netz GmbH, Groninger Straße 29-35, 26789 Leer mit Schreiben vom 16.03.2021

Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 04. März 2021.

Die Aufstellung oder Veränderung von Leitplanungen kollidiert in der Regel nicht mit unserem Interesse an einer Bestandswahrung für unsere Leitungen und An- lagen. Sollte sich hieraus im nachgelagerten Prozess die Notwendigkeit einer Anpassung unserer Anlagen, wie z.B. Änderungen, Beseitigung, Neuherstellung der Anlagen an anderem Ort (Versetzung) oder anderer Betriebsarbeiten erge- ben, sollen dafür die gesetzlichen Vorgaben, die anerkannten Regeln der Tech- nik sowie die Planungsgrundsätze der EWE NETZ GmbH gelten. Gleiches gilt auch für die Neuherstellung, z.B. Bereitstellung eines Stationsstellplatzes. Die Kosten der Anpassungen bzw. Betriebsarbeiten sind von dem Vorhabenträger vollständig zu tragen und der EWE NETZ GmbH zu erstatten, es sei denn der Vorhabenträger und die EWE NETZ GmbH haben eine anderslautende Kosten- tragung vertraglich geregelt.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die EWE NETZ GmbH hat keine weiteren Bedenken oder Anregungen vorzu- bringen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Wir bitten Sie, uns auch in die weiteren Planungen einzubeziehen und uns früh- zeitig zu beteiligen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Unsere Netze werden täglich weiterentwickelt und verändern sich dabei. Dies kann im betreffenden Planbereich über die Laufzeit Ihres Verfahrens/Vorhabens zu Veränderungen im zu berücksichtigenden Leitungs- und Anlagenbestand füh- ren. Wir freuen uns Ihnen eine stets aktuelle Anlagenauskunft über unser mo- dernes Verfahren der Planauskunft zur Verfügung stellen zu können - damit es nicht zu Entscheidungen auf Grundlage veralteten Planwerkes kommt. Bitte in- formieren Sie sich deshalb gern jederzeit über die genaue Art und Lage unserer zu berücksichtigenden Anlagen über unsere Internetseite: https://www.ewe- netz.de/geschaeftskunden/service/leitungsplaene-abrufen.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

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Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 16 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

24 Naturschutzbeauftragter der Stadt Emden, Stefan Rölling, mit Schreiben vom 17.03.2021

Nach Einsicht der Unterlagen bzgl. Artenschutz bin ich der Meinung, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein Brutplatz des Mauerseglers nicht ausgeschlossen werden kann, ebenso des Stares. Der Mauersegler baut oft ein unregelmäßiges Nest, dass aus Federn, Halmen etc. gebaut wird. Diese Materialien könnten schon ver- flogen sein.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Ich würde es sehr begrüßen, wenn man 2 Nistkästen für den Mauersegler im oberen Bereich des Bunkers anbringen könnte. Die Ostseite wäre eine gute Mög- lichkeit. Es wäre eine schöne Geste hier etwas für den Artenschutz zu tun, da der Mauersegler es in heutiger Zeit immer schwerer hat.

Dem Hinweis wird gefolgt. Der Vorhabenträger hat sich bereit erklärt, im Plangebiet Nistkästen für den Mauersegler anbringen zu lassen. Die Umsetzung wird auf privat- rechtlicher Ebene geregelt.

25 Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Eschener Allee 31, 26603 Aurich mit Schreiben vom 16.03.2021

Das Plangebiet befindet sich südwestlich der Landesstraße 2 (L 2), innerhalb der gemäß § 4 (2) festgesetzten Ortsdurchfahrt von Borssum. Die Belange der L 2 werden in diesem Teilabschnitt von der Stadt Emden vertreten. Somit bestehen seitens der NLStBV-GB Aurich keine Bedenken gegen die o. a. Bauleitplanung.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Nach Abschluss des Verfahrens bitte ich unter Bezug auf Ziffer 38.2 der Verwal- tungsvorschriften zum BauGB um Übersendung einer Ablichtung der gültigen Bauleitplanung.

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Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 17 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

26 Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Vahrenwalder Str. 236, 30179 Hanno- ver mit Schreiben vom 23.03.2021

Wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 04.03.2021.

Eine Ausbauentscheidung trifft Vodafone nach internen Wirtschaftlichkeitskrite- rien. Dazu erfolgt eine Bewertung entsprechend Ihrer Anfrage zu einem Neubau- gebiet. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit dem Team Neubaugebiete in Ver- bindung:

Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH Neubaugebiete KMU Südwestpark 15 90449 Nürnberg

Neubaugebiete.de@vodafone.com

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Bitte legen Sie einen Erschließungsplan des Gebietes Ihrer Kostenanfrage bei.

Weiterführende Dokumente:

Kabelschutzanweisung Vodafone

Kabelschutzanweisung Vodafone Kabel Deutschland Zeichenerklärung Vodafone

Zeichenerklärung Vodafone Kabel Deutschland

27 Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Vahrenwalder Str. 236, 30179 Hanno- ver mit Schreiben vom 23.03.2021

Wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 04.03.2021.

Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unterneh- mens, deren Lage auf den beiliegenden Bestandsplänen dargestellt ist. Wir wei- sen darauf hin, dass unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw.

zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen.

Der Hinweis wird beachtet. Die Begründung wird um einen Hinweis ergänzt.

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Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 18 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Sollte eine Umverlegung oder Baufeldfreimachung unserer Telekommunikati- onsanlagen erforderlich werden, benötigen wir mindestens drei Monate vor Bau- beginn Ihren Auftrag an TDRC-N.Bremen@vodafone.com, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die notwendigen Arbeiten durchführen zu können.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Wir weisen Sie ebenfalls darauf hin, dass uns ggf. (z.B. bei städtebaulichen Sa- nierungsmaßnahmen) die durch den Ersatz oder die Verlegung unserer Tele- kommunikationsanlagen entstehenden Kosten nach § 150 (1) BauGB zu

erstatten sind.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Anlagen:

Lageplan(-pläne)

Die Anlage wird zur Kenntnis genommen.

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Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 19 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

28 Wintershall Dea Deutschland GmbH, Rechterner Straße 2, 49406 Barnstorf mit Schreiben vom 18.03.2021

Wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Maßnahme und nehmen hierzu wie folgt Stellung:

Der räumliche Geltungsbereich des oben genannten Verfahrens liegt außerhalb unserer öffentlich-rechtlich verliehenen Bergbauberechtigungen nach Bundes- berggesetz (BBergG). In unserem Eigentum befindliche Bohrungen oder Anla- gen sind von dem Verfahren ebenfalls nicht betroffen. Es bestehen keine Beden- ken bzgl. der Durchführung des Vorhabens.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Hinweis:

Zum 01. Mai 2019 hat sich die Wintershall Holding GmbH (ehemals Wintershall AG) mit der DEA Deutsche Erdoel AG zusammengeschlossen. Leitungsaus- künfte werden mittlerweile gemeinsam erteilt, diese Stellungnahme gibt daher Auskunft über die gesamten Anlagen der Wintershall Dea Deutschland GmbH.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

29 Deutsche Telekom Technik GmbH, Hannoversche Str. 6-8, 49084 Osnab- rück mit Schreiben vom 15.03.2021

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzei- gentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegen- zunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzuge- ben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Wir haben keine weiteren Bedenken zu den o.a. Vorhaben. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

(20)

Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 20 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Die Bauausführenden müssen sich vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom informieren. (Internet: https://trassenauskunft-kabel.telekom.de oder mailto:Planauskunft.Nord@telekom.de). Die Kabelschutzanweisung der Tele- kom ist zu beachten.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Die Bauherren können sich bei der Bauherrenhotline, Tel.: 0800 3301 903 bera- ten lassen.

Bei Planungsänderungen bitten wir uns erneut zu beteiligen. mailto:T-NL-N-PTI- 12-Planungsanzeigen@telekom.de

30 Stadt Emden, Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, Brückstraße 48, 26725 Emden mit Schreiben vom 19.03.2021

Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen gegen die Planung keine Bedenken, wenn nachfolgende Punkte beachtet werden:

Für die Wohnanlage ist die Löschwasserversorgung für den Grundschutz gem.

DVGW Arbeitsblatt W 405 sicherzustellen. Der Löschwasserbedarf ist demnach mit min. 96 m3/ h über einen Zeitraum von min. 2 Stunden zu bemessen und über geeignete Löschwasserentnahmestellen in einem Abstand von nicht mehr als 150 m (max. 75 m Lauflinie zu jedem planbaren Gebäude) sicherzustellen.

Der Hinweis wird beachtet und auf der nachfolgenden Planungsebene umgesetzt.

Die Begründung wird ergänzt.

Der Betriebsdruck bei Wasserentnahme aus Hydranten (Nennleistung) darf 1,5 Bar nicht unterschreiten. Die Leitungen sollten so verlegt sein, dass ein Ringsys- tem entsteht, welches eine unabhängige Wasserzufuhr von zwei Seiten gewähr- leistet.

Der Hinweis wird beachtet und auf der nachfolgenden Planungsebene umgesetzt.

Die Begründung wird ergänzt.

(21)

Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 21 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Es wird darauf hingewiesen, dass, soweit ein notwendiger Rettungsweg aus Ge- bäuden über Rettungsgerät der Feuerwehr sichergestellt werden muss, Anpflan- zungen (z.B. Straßenbäume) oder geplante Stellplätze den Einsatz der Feuer- wehr weder behindern noch einschränken dürfen.

Der Hinweis wird für die Erschließungsplanung beachtet. Die Begründung wird er- gänzt.

31 BEE Bau- und Entsorgungsbetrieb Emden, Zum Nordkai 12, 26725 Emden mit Schreiben vom 23.03.2021

Der Bau und Entsorgungsbetrieb Emden nimmt wie folgt Stellung:

Stadtentwässerung:

Das Grundstück des Bunkers ist seitens des Bau- und Entsorgungsbetriebes nicht erschlossen. Es müssen im Zuge der Planungsarbeiten des Erschließens auf dem Grundstück Schmutz- und Regenwasserleitungen vorgesehen werden.

Der Hinweis wird beachtet. Es wurde eine Oberflächenentwässerungskonzeption er- stellt. Dieses sieht den Anschluss des Plangebietes an das öffentliche Kanalnetz mit einem Drosselschacht auf der Grundstücksfläche vor. Das erforderliche Rückhalte- volumen ist durch zwei vorhandene Stauraumkanäle gewährleistet. Der Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation ist geplant. Die Begründung wird ergänzt.

Die Erschließung des Grundstücks erfolgt seitens des Bau- und Entsorgungsbe- triebes auf der Südseite (Hatzumer Weg) des Bunkers mit einem Schmutzwas- seranschluss DN 150 und einem Regenwasseranschluss DN 150.

Sollten zusätzliche Anschlüsse für die nördliche Seite des Bunkes benötigt wer- den, ist dies möglich. Die Kosten sind dann voll umfänglich vom Grundstücksei- gentümer zu tragen. Auf dem Grundstück sind Revisionsschächte für den Kanal- spülbetrieb vorzusehen.

Es ist durch den Erschließer des Grundstücks zu prüfen, ob eine Regenrückhal- tung benötigt wird, da nur ein Regenwasseranschluss DN 150 vorgesehen wer- den kann.

(22)

Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 22 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

32 BEE Baubetrieb, Zum Nordkai 12, 26725 Emden mit Schreiben vom 26.03.2021

Bzgl. des o. g Bebauungsplans weist der BEE Abt. Straßenbau auf folgende Punkte hin. Die Belieferung des Bauvorhabens hat ausschließlich über den U- koweg sowie den Hatzumer Weg zu erfolgen. Vor Beginn der Maßnahme hat ist Beweissicherung der zuvor genannten Straßen durchzuführen. Diese Beweissi- cherung ist von einem öffentlich, bestellten und vereidigten Sachverständigen in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Bau- und Entsorgungsbetriebs der Abt. Stra- ßenbau durchzuführen. Sollen weitere Zufahren zu o. g. Objekt erforderlich sein, sind diese beim Bau- und Entsorgungsbetrieb rechtzeitig zu beantragen.

Der Hinweis wird beachtet. Es wird ein Hinweis in der Begründung aufgenommen, dass Baumaßnahmen grundsätzlich über den Ukoweg bzw. den Hatzumer Weg ab- zuwickeln sind. Der Hinweis zur Beweissicherung wird für die nachgelagerte Pla- nungsebene zur Kenntnis genommen.

33 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, Robert-Bosch-Str. 28, 63225 Lan- gen mit Schreiben vom 23.03.2021

Durch die vorgelegte Planung wird der Aufgabenbereich des Bundesaufsichts- amtes für Flugsicherung (BAF) als Träger öffentlicher Belange im Hinblick auf den Schutz ziviler Flugsicherungseinrichtungen nicht berührt. Es bestehen ge- gen den vorgelegten Planungsstand keine Einwände.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Diese Beurteilung beruht auf den nach § 18a Abs. 1a, Satz 2 LuftVG angemel- deten Anlagenstandorten und -schutzbereichen der Flugsicherungsanlagen mit heutigem Stand (März 2021).

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Hinweise

Um dem gesetzlich geforderten Schutz der Flugsicherungseinrichtungen Rech- nung zu tragen, melden die Flugsicherungsorganisationen gemäß § 18a Abs. 1a, Satz 2 LuftVG meiner Behörde diejenigen Bereiche um Flugsicherungseinrich- tungen, in denen Störungen durch Bauwerke zu erwarten sind. Diese Bereiche werden allgemein als "Anlagenschutzbereiche" bezeichnet und im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

(23)

Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 23 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Die Dimensionierung der Anlagenschutzbereiche erfolgt gemäß § 18a LuftVG durch die Flugsicherungsorganisation und orientiert sich an den Empfehlungen des ICAO EUR DOC 015. Aufgrund betrieblicher Erfordernisse kann der ange- meldete Schutzbereich im Einzelfall von der Empfehlung des ICAO EUR DOC 015 abweichen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Meine Behörde stellt auf ihrer Webseite unter www.baf.bund.de eine interaktive Karte der Anlagenschutzbereiche bereit.

34 Stadt Emden, Naturschutzbeauftragter, Emden mit Schreiben vom 23.03.2021

Anliegend unsere weitere Stellungnahme zu dem Projekt „Bunker Borssum":

Aufgrund einer kurzen Besichtigung des Außenbereichs am 22.3.2021 hier un- sere Anmerkungen:

Grundsätzlich ist auch aus unserer Sicht nachvollziehbar, dass die Umwandlung in ein Wohnprojekt aus städtebaulicher Sicht erwünscht ist.

Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen.

Dabei sollten jedoch bewährte Praktiken zur artenschutzrechtlichen Einordnung nicht unberücksichtigt bleiben. Das den Unterlagen beigefügte Artenschutzgut- achten wurde nach einer einmaligen Inaugenscheinnahme im Januar 2020 an- gefertigt.

Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen.

(24)

Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 24 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Dies ist aus unserer Sicht speziell in diesem Fall nicht ausreichend. Die teilweise sehr dichte Begrünung der Bunkerwände durch Efeu lässt bei einer Januarbe- sichtigung keine eindeutigen Ergebnisse zur Besiedlung mit Insekten und Vögeln zu, zumal z.B. Zugvögel wie Austernfischer und diverse Singvögel noch gar nicht im Lande sind.

Der artenschutzrechtliche Sachverhalt wurde im Rahmen des Bebauungsplanes auf der Grundlage einer artenschutzrechtlichen Kontrolle des Bunkers erfasst. In der Be- gründung zum Bebauungsplan wird für die Umsetzungsebene dargelegt, dass zur Einhaltung des Artenschutzes gegenüber den artenschutzrechtlich relevanten poten- ziell vorkommenden Brutvögeln und Fledermäusen bei Baumaßnahmen und Gehölz- beseitigungen die Brutzeiten der Vögel und Quartierszeiten der Fledermäuse zu be- achten sind.

Vorkommen von artenschutzrechtlich streng geschützten Arten sind hier nicht rele- vant. Die Auswirkungen auf die hier vorkommenden Insekten werden nach den Maß- gaben der Eingriffsregelung beurteilt.

Insofern reichen die vorhandenen Kenntnisse für die im Bebauungsplan zu berück- sichtigenden faunistischen Belange und zur Beurteilung des Artenschutzes und der Eingriffsregelung aus. Zusätzliche Untersuchungen sind im Rahmen des Bebau- ungsplan nicht erforderlich.

Am 23.3.2021 konnten wir z.B. 2 Amselpärchen, einige Dohlen und ein Austern- fischerpaar bestätigen. Letzteres flog vom Dach des Bunkers ab.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Anwohner berichten uns exemplarisch von folgenden Vorkommen:

Insekten: "Grillen", Bläulinge Vögel: Meisen, Amseln, Stare,

Austernfischer, "Eulen", Ringeltauben Säugetiere: Marder, Eichhörnchen

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Es gibt Hinweise darauf, dass Vorkommen auf dem Bunkergelände mit dem Ge- lände des nahen Ökowerks korrespondieren.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

(25)

Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 25 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Unsere eigenen Besichtigungen werden wir in den nächsten Monaten fortsetzen und erwarten, dass diese auch vom Planungsbüro durchgeführt werden, um zu- verlässige Aussagen über die Artenvielfalt dieses speziellen Biotops treffen und daraus resultierend adäquate Vorschläge für Schutz- und Ausgleichsmaßnah- men planen zu können. Für die beginnende Brut- und Setzzeit erwarten wir, dass vorher keine Baumaßnahmen durchgeführt werden. Grundsätzlich halten wir schon jetzt eine ökologische Baubegleitung für absolut notwendig.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des Bebauungsplanes be- steht kein Anlass, das Planungsbüro zu weiteren Besichtigungen zu beauftragen.

In der Begründung zum Bebauungsplan wird bereits für die Umsetzungsebene da- rauf hingewiesen, dass soweit Baumaßnahmen an der Fassade und den Lüftungs- öffnungen während der Vogelbrutzeit oder der Aktivitätsphase der Fledermäuse er- folgen, eine vorige erneute Kontrolle (ökologische Baubegleitung) durchzuführen ist, um sicher zu stellen, dass kein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand erfüllt wird.

35 Stadt Emden, Fachdienst Umwelt mit Schreiben vom 22.03.2021 Stellungnahme Untere Wasserbehörde

Die Grundstücksentwässerung (Schmutz- und Oberflächenwasser) ist mit dem Bau- und Entsorgungsbetrieb Emden abzustimmen. Es ist ein entsprechendes Entwässerungskonzept zu erstellen. Hinsichtlich der Oberflächenentwässerung ist zu beachten, dass ggf. eine Drosselabflussspende von 2,0 l/s ha einzuhalten ist.

Der Anschluss an die Schmutz- und Regenwasserkanalisation ist beim Bau- und Entsorgungsbetrieb Emden zu beantragen.

Der Hinweis wird beachtet. Es wurde eine Oberflächenentwässerungskonzeption er- stellt. Dieses sieht den Anschluss des Plangebietes an das öffentliche Kanalnetz mit einem Drosselschacht auf der Grundstücksfläche vor. Das erforderliche Rückhalte- volumen ist durch zwei vorhandene Stauraumkanäle gewährleistet. Der Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation ist geplant. Eine Beantragung beim Bau- und Ent- sorgungsbetrieb Emden erfolgt rechtzeitig. Die Begründung wird ergänzt.

(26)

Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 26 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde

Um die artenschutzrechlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzrechtes ausrei- chend zu gewährleisten und als naturschutzfachlich erforderliche Schutz- und Minimierungsmaßnahme ist im Bebauungsplan folgende Festsetzung in den B- Plan aufzunehmen:

Aufgrund der artenschutzrechtlichen Bedeutung des Bauwerks samt Eingrünung ist eine ökologische Baubegleitung für die Umsetzung des Bauvorhabens ver- pflichtend. Auch die erforderliche Beseitigung der Gehölze und der Fassadenbe- grünung darf nur unter dieser Maßgabe erfolgen. Die Inhalte des Gutachtens von NWP vom November 2020 sind hierbei entsprechend zu beachten.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es wird ein Hinweis in die Planzeichnung aufgenommen, dass eine ökologische Baubegleitung für die Umsetzung des Bauvor- habens verpflichtend ist und auch die erforderliche Beseitigung der Gehölze und Fas- sadenbegrünung nur unter dieser Maßgabe erfolgen darf.

Die ökologische Baubegleitung ist baubegleitend zu dokumentieren und vorzu- halten. Nach Abschluss des Bauvorhabens ist der Bericht der Unteren Natur- schutzbehörde vorzulegen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der Begründung ergänzt.

Stellungnahme Untere Bodenschutzbehörde Kampfmittel

Anders als in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan D 164 auf Seite 3 unter 3-3 beschrieben und wie aus den nachfolgenden Abbildungen ersichtlich, erfolgte eine Luftbildauswertung hinsichtlich einer Kampfmittelbelas- tung im Plangebiet nicht vollumfänglich. Für den noch fehlenden Bereich

„Schöpfwerkstraße“ im Plangebiet ist daher im weiteren Planverfahren noch das Ergebnis einer Auswertung der allliierten Luftbilder durch den Kampfmittelbesei- tigungsdienst zu ergänzen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In der Begründung wird ergänzt, dass die Luftbilder nicht für den im Geltungsbereich liegenden Straßenabschnitt der Schöpf- werkstraße ausgewertet wurden. Der Straßenabschnitt umfasst nur einen kleinen Teilbereich der Planung, um die Erschließung des Plangebietes planungsrechtlich zu sichern. Die Straße ist bereits ausgebaut. Die Baumaßnahmen sind nach Einschät- zung des Bau- und Entsorgungsbetriebes Emden grundsätzlich über den Ukoweg bzw. den Hatzumer Weg abzuwickeln. Die Planungsunterlagen werden um einen entsprechenden Hinweis ergänzt. Eine Ergänzung der Auswertung ist nicht erforder- lich.

(27)

Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 27 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Abb. 1 Geltungsbereich „Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr.: D 164 Bunker Borssum“

Die Anlagen werden zur Kenntnis genommen.

(28)

Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 28 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Abb. 2 Auswertebereich „Auswertung der alliierten Luftbilder durch den Kampf- mittelbeseitigungsdienst vom 30.09.2020; Ergebniskarte BA- 2020-02365 Sulfatsaure Böden

Auf die Erkenntnisse und Empfehlungen in den bodenkundlichen Karten zu sul- fatsauren Böden im niedersächsischen Küstengebiet des LBEG im NIBIS Kar- tenserver wird hingewiesen. In der Planzeichnung sollte hierzu ein entsprechen- der Hinweis aufgenommen werden.

Der Hinweis wird beachtet. Es wird ein Hinweis in der Planzeichnung ergänzt.

(29)

Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 29 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

36 Stadtwerke Emden, Fachdienst Umwelt mit Schreiben vom 06.04.2021 Für die Übersendung des Info-Schreibens danken wir und teilen Ihnen mit, dass wir gegen die geplante Maßnahme keine Einwände haben.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Sollten sich unsere Versorgungsleitungen und -einrichtungen nicht im öffentli- chen Bereich befinden, bitten wir um eine vertragliche (dingliche) Sicherung.

Die Leitungspläne von dem bebauten Gebiet sind von den beauftragten Firmen gegen eine Empfangsbestätigung zu bestellen. Diesbezüglich sind Nutz7ungs- und Warnhinweise und unsere Leitungsschutzanweisungen zu beachten.

Der Hinweis wird für die Erschließungsplanung beachtet.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der o. g. Rufnummer zur Verfügung Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

37 Ostfriesische Landschaft mit Schreiben vom 16.03.2021

gegen den o.g. Bebauungsplan bestehen aus Sicht der archäologischen Denk- malpflege keine Bedenken.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Sollten bei den vorgesehenen Bau- und Erdarbeiten archäologische Kulturdenk- male (Boden- und Baudenkmale) festgestellt werden, sind diese unverzüglich der unteren Denkmalschutzbehörde oder uns zu melden.

Die Hinweise zu möglichen Kulturdenkmalen im Plangebiet werden beachtet. Es be- findet sich ein entsprechender Hinweis in der Planzeichnung.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Nieders. Denkmalschutzge- setz vom 30.05.1978 (Nds. GVBI. S. 517), sowie die Änderung vom 26.05.2011 (Nds. GVBI. S. 135), § 14, wonach der Finder und der Leiter von Erdarbeiten verpflichtet sind, Bodenfunde anzuzeigen.

(30)

Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 30 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 10.03.2021 bis 24.03.2021

Folgende Stellungnahmen wurden von Bürgern abgegeben:

38 Private Stellungnahme 1 mit persönlichem Besuch vom 18.03.2021

Am 18.03.2021 erschienen zwei private Einwender als Anwohner des Plange- bietes, um im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB zu o.g. Bauleitplanverfahren Einsicht in die Planunterlagen zu neh- men.

Folgende Stellungnahme wurde zur Niederschrift vorgebracht.

Die Einwender sprechen sich grundsätzlich gegen das geplante Vorhaben aus. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Durch den südlich vor dem Bunker vorgesehenen Anbau und die davor vorge- sehenen PKW-Stellplätze werde die Einfahrtssituation für das Grundstück Hatzumer Weg 1 in einem unverträglichen Maß eingeschränkt. Bereits in der jet- zigen Situation sei der Hatzumer Weg so eng ausgestaltet, dass man bei Ein- bzw. Ausfahrt zum Grundstück Hatzumer Weg 1 das Plangebiet des Bunkers (Hatzumer Weg 4) mit dem PKW befahren müsse. Durch die geplante Bebauung würde eine Ein-bzw. Ausfahrt zu [dem] Grundstück unmöglich.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Grundstück Hatzumer Weg 1 ist über die Schöpfwerkstraße erschlossen. Eine Überfahrt über das Grundstück des Bunkers ist nicht vorgesehen und muss über das private Grundstück erfolgen.

Zudem sprachen sich die Einwender dafür aus, dass - sollte das Vorhaben um- gesetzt werden - die südliche Fassade nicht verglast werden solle. Jegliche Fenster oder sonstigen Glaselemente in der südlichen Fassade sollten in nicht spiegelnder Bauweise hergestellt werden, um ein Zurückwerfen des Sonnenlich- tes auf die Anwohner zu verhindern. Die vorgesehenen Carports innerhalb des Plangebietes sowie möglichst große der Teile der Außenfassaden sollten be- grünt werden.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das zu verwendende Material für die Au- ßenfassaden wird entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan analog zur umliegenden Bebauung gewählt, d. h. rote Verblendfassade, weiße Fenster und die Verwendung von Zinkscharen als Verkleidungsmaterial. Die Nordseite soll mit ent- sprechendem Bewuchs und Rankhilfen gestaltet werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt ferner fest, dass Carports nur in Holzbauweise oder mit ande- ren Naturmaterialien herzustellen sind. Die Stadt Emden ist der Auffassung, dass sich durch Umsetzung der im Bauleitplan festgesetzten Gestaltungsvorschriften das Vorhaben in die Nachbarschaft einfügen und somit auch das Ortsbild verbessert wird.

(31)

Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 31 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Weiterhin sollten die neu geplanten Wohneinheiten nur an Emder Bürger/Innen verkauft/vermietet werden, um den Wohnbedarf der ortsansässigen Bevölkerung zu decken.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Veräußerung der Wohneinheiten wird nicht im Bauleitplanverfahren geregelt.

39 Private Stellungnahme 2 mit Schreiben vom 18.02.2021

Als direkte Anwohner des Bunkers in der Schöpfwerkstrasse in Borssum haben wir gegen die geplante Aufstockung folgende Einwände:

Lt. Schattenwurfstudie des von Herrn Schreitling hinzugezogenen Gutachters soll die Zeit, in der die Sonneneinstrahlung auf unser Haus durch die Aufsto- ckung des Lunkers eingeschränkt wird, nur ca. 2 Stunden betragen. Dieses wurde gemessen am 17.1. und 21 3. An beiden Terminen ist die Sonne aber u E. schon wieder im Aufsteigen begriffen.

Wir haben Fotos des Sonnenstandes am 19.12.2019 und am 10.1.2020, jeweils in der Mittagszeit, gemacht was in dieser Jahreszeit ungefähr den Sonnen- höchststand bedeutet. Diese Bilder haben wir Ihnen am 16.1.2020 mit einem Anschreiben zugemailt. Ihre Bestätigung des Erhalts ist vom 22.1.2020.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Besonnungsstudie wurde auf- tragsgemäß nach der Norm DIN 5034-1 erarbeitet. Darin sind als Stichtage der 17.

Januar und der 21. März bzw. die Tagundnachgleiche vorgegeben, an denen die Besonnungsdauer zu ermitteln ist. Die Aussagen der Besonnungsstudie beziehen sich insofern auf diese beiden Tage im Jahr.

(32)

Stadt Emden, Bebauungsplan Nr. D 164 „Bunker Borssum“ Seite 32 Stadium I (Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB)

Stellungnahmen / Anregungen Abwägungsempfehlung

Wie Sie auf diesen Bildern sehen können kommt die Sonne auch ohne Bebau- ung des Bunkers nicht über die Oberkante des Bunkers hinaus. Mit Aufstockung wäre sie gar nicht mehr zu sehen. Die Schattenwurfstudie wurde wohlweislich zu einer Zeit gemacht, in der die Tage schon wieder länger werden und die Sonne steigt. Dann verringert sich natürlich der Schattenwurf bei einer Bebauung.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die in der Studie prognostizierte Be- sonnungsdauer an den Fenstern des Wohnhauses Schöpfwerkstraße 2 setzt sich nicht allein aus eventuell die Bunkeroberkante übersteigenden Sonnenstrahlbahnen zusammen, sondern auch aus dem seitlich durch Bebauungslücken einfallenden Sonnenlicht. Das heißt, selbst wenn an einem Wintertag von einem Fenster des vor- genannten Hauses betrachtet die Sonne gegen 12 Uhr nicht über die Oberkante des Bunkers hinaus kommen sollte, kann über den gesamten Tag gesehen durchaus direktes Sonnenlicht jenseits der seitlichen Begrenzungen des Bunkers einfallen.

Maßgeblich benennt die technische Regel der DIN 5034-01 als Voraussetzung für Gesundheit und Wohlbefinden eine Mindestzeit der Besonnung von Aufenthaltsräu- men zu bestimmten Stichtagen. Demnach ist am 17.01. mindestens 1 Stunde, zur Tag- und Nachtgleiche sind mindestens 4 Stunden direkte Sonneneinstrahlung ein- zuhalten. Die Besonnungsstudie zeigt auf, dass am Stichtag 21. März keine Verrin- gerung der Besonnungsstunden durch die Planung ausgelöst wird. Am 17.01. neh- men die Anzahl der Besonnungsstunden ab. Jedoch wird das in der DIN 5034-01 erwähnte Mindestmaß von 1 h noch deutlich überschritten. Bis auf an einem Fenster (mit F1 gekennzeichnet), an dem die Anzahl der Besonnungsstunden sich auf 2:35 h beläuft, liegen alle Messorte bei über 4 Stunden. Insofern wird an keinem der unter- suchten Fenster eine erstmalige Unterschreitung der in der Norm DIN 5034-1 emp- fohlenen Besonnungsstunden festgestellt. Die Stadt Emden hat die Aussagen des Gutachtens geprüft und nachvollzogen. Nachbarschaftliche Belange stehen der Pla- nung nicht entgegen. Die Stadt stimmt dem Vorhaben weiterhin zu.

Auch wenn der Bunker durch die das Bauvorhaben sicher aufgewertet wird kön- nen wir uns mit der Aufstockung nicht einverstanden erklären, da es uns in der Winterzeit, in der die Sonne ohnehin schon Mangelware ist, den letzten Rest von ihr auch noch nimmt

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