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Baubeginnsanzeige nach § 71 Abs. 8 ThürBO (muss mindestens 1 Woche vor Beginn oder Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten der Bauaufsichtsbehörde vorliegen)

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Anlage 4 Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen An die untere Bauaufsichtsbehörde

Eingangsstempel der unteren Bauaufsichtsbehörde/ Aktenzeichen der unteren Bauaufsichtsbehörde

Baubeginnsanzeige nach § 71 Abs. 8 ThürBO

(muss mindestens 1 Woche vor Beginn oder Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten der Bauaufsichtsbehörde vorliegen)

1. Bauherr

Name/Firma

Vorname

Straße, Hausnummer

PLZ

Ort

Telefon (mit Vorwahl)

Telefax (mit Vorwahl)

E-Mail-Adresse

2. Vorhaben

Genaue Bezeichnung des Vorhabens

Genehmigt mit Bescheid vom (bei Genehmigungsfreistellungsverfahren:

Unterlagen eingereicht am)

Aktenzeichen:

3. Baugrundstück

Gemeinde

Straße, Hausnummer

Gemeindeteil

Gemarkung

Flur-Nr.

Flurst.-Nr.

4. Tag des Baubeginns

Die Bauarbeiten werden begonnen / wieder aufgenommen am

5. Bauleiter nach § 56 ThürBO

Name

Vorname

Straße, Hausnummer

PLZ

Ort

Telefon (mit Vorwahl)

Telefax (mit Vorwahl)

E-Mail-Adresse

6. Anlagen

Erklärung zum Standsicherheitsnachweis Erklärung zum Brandschutznachweis sonstige Anlagen, Anzahl:

Bezeichnung der sonstigen Anlagen

7. Unterschriften

Datum/Unterschrift Bauherr/Vertreter

Datum/Unterschrift des Bauleiters

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