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Broggi, M. F. (1999). Wald im Ballungsraum – einige neu-alte Gedanken. In M. F. Broggi (Ed.), Forum für Wissen: Vol. 1999. Biosphärenpark Ballungsraum (pp. 35-40). Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft.

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Academic year: 2022

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Wald im Ballungsraum – einige neu-alte Gedanken

Mario F. Broggi WSL, Birmensdorf

eingeklemmt, ohne ökologische Aus- tauschmöglichkeiten und damit ohne Synergien zwischen den Nutzungsin- teressen. Eine gute Nachzeichnung die- ser Urbanisierungsprozesse in der Kul- turlandschaft findet sich bei KLEYER

(1996). Die Landschaft hat ihre Zu- sammenhänge verloren, ist strukturell verbrämt – von der akustischen Bela- stung nicht zu sprechen. Die nutzungs- spezifische Entwicklung verlief dabei häufig unkoordiniert, die Steuerungs- versuche sind misslungen, so dass ein landschaftsästhetischer Augenschein zeigt, dass zumindest Teile dieser sub- urbanen Räume raumplanerisch zwar erfasst, aber trotzdem zwischen Stuhl und Bank gefallen sind. Riesige Kapi- talmengen sind im suburbanen Um- land in industrielle und öffentliche Bau- werke angelegt worden. Doch in eine Kontinuität der einstigen Landschafts- qualität, zur nachhaltigen Sicherung ihrer Gesamtwirkung, flossen weder In- teresse, Wille noch Geld. Damit zeigen sich eklatante Mängel für die Lebens- qualität des Menschen. Defizite setzen sich auch im ökologischen Bereich fort.

Die Zentren der Artenvielfalt werden mangels ökologischer Durchlässigkeit isoliert, die scharfen Nutzungsgrenzli- nien ohne breitere Übergangsbereiche zum Wald oder den Gewässern begren- zen die Vielfalt an Leben. Ein zentrales Anliegen muss es deshalb im suburba- nen Raum sein, die landschaftliche Har- monie und die Biodiversität zu fördern

und generell für alle Bewohner die Le- bensqualität zu verbessern.

Dieser Beitrag beschäftigt sich vor allem mit dem Wald im Ballungsraum.

Der Anteil der städtischen Gemeinden am Waldareal der Schweiz beträgt rund 5,5%, während in den 112 Städ- ten (über 10 000 Einwohner) rund 41%

der Einwohner der Schweiz wohnen (JACSMANN 1998). Im Agglomerations- perimeter leben gar gegen 70% der Schweizer Bevölkerung. Für diese Ag- glomerationen drängt sich zunehmend eine gesamtlandschaftliche Betrach- tung auf. Darum ist der Wald auch in seiner Wechselbeziehung zur Umge- bung zu betrachten und die entspre- chenden Ausführungen nehmen hier einen breiten Raum ein. Das Denken über Qualitätsziele für spätere Jahr- zehnte muss über die derzeit gültigen rechtlichen und gesellschaftlichen Grenzen hinaus reichen. Dies ist ein Vorrecht und die Verpflichtung der Forschung.

2 Einige Anmerkungen zur bisherigen Wald- behandlung

«Das Heute geht gespeist durch das Gestern in das Morgen». Bert Brecht meint damit, dass wir die Geschichte auch bei der Entwicklung von Visionen zu berücksichtigen haben.

Der Beginn einer geordneten Forst- wirtschaft ist als Reaktion auf den ge- plünderten Zustand der Wälder im 18.

und 19. Jahrhundert zu verstehen. Mit Forstpolizeigesetzen wurde die Wald- erhaltung und der Vorratsaufbau an- gestrebt. Eine strenge Walderhal- tungspolitik führte auch zur Erhaltung des Waldes in seiner regionalen und lokalen Verteilung. Diesen positiven Seiten stehen heute auch gewisse Nachteile gegenüber. Der Wald wurde zu einem nur bedingt freien Eigentum.

Die Vermengung hoheitlicher und be- trieblicher Aufgaben im Forstdienst war ökonomischen Aspekten im Wald nicht förderlich. Eine Abtrennung des Unsere Ballungsräume sind ein Abbild der überbordenden Nutzung. Die Nutzer

sind häufig nicht Landeigentümer und darum nur beschränkt für die Landschaft zuständig. Sie arbeiten mehrheitlich im Dienstleistungssektor und haben kaum mehr einen direkten Bezug zur Primär- und Industrieproduktion. Die Individua- lität wird vor das Kollektiv gestellt, und das Primat hat die Mobilität.

Mit neu-alten Gedanken wird das heutige Landschaftsbild auf mögliche innova- tive Veränderungsmöglichkeiten «abgeklopft». Es werden neue Betrachtungen angeregt, etwa das Raumplanungs- und Waldgesetz hinterfragt, was zu neuen Wald-Grünlandverteilungen führen könnte. Im Zuge der Nachhaltigkeitsdebatte ist folgerichtiges Handeln gefragt. Im ökologischen Bereich ist auf eine Vernet- zung der isolierten naturnahen Flächen hinzuwirken. Teile der Landschaft kön- nen aus der bisherigen Nutzung in die Wildnis entlassen werden. Mit der Belebung des Allmeindwesens – einer alten Nutzungsform – kann das Natürliche in der Natur vermehrt und der Allgemeinheit überlassen werden. So können Nicht- Landbesitzer zu Land-Mitbesitzern mit Raumplanungs-Verantwortung werden.

1 Ausgangslage

Eine Zugfahrt von Zürich nach Bern, ein Blick aus dem Sitzungszimmer des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) in Ittigen (BE) oder eine Autofahrt im Limmattal oder auf dem Zürcher Nordring beweisen es: Die heutige Landschaft ist zuneh- mend ein Abbild der überbordenden Nutzungen, die wir ihr zumuten, ent- spricht aber immer weniger unseren idealtypischen Vorstellungen. Weite Teile unserer Ballungsräume vermö- gen weder ästhetisch noch ökologisch zu befriedigen. Die Identität, das Zu- hausesein, droht sich zu verlieren. Har- monische Funktionalitäten in dicht be- siedelten Räumen sind als solche nicht mehr lesbar. Sie sind von Infrastruktu- ren wie Autobahnen und deren Zu- bringer, Bahnen und Starkstromleitun- gen dicht überzogen. Diese sind «Tür- öffner» für Industrie- und Gewerbege- lände, Entsorgungsanlagen, grosse Einkaufszentren, die – ohne die dichte gegenseitige Funktionalität einer urba- nen Kernzone – die Fläche dominieren und den Raum undefinierbar machen.

Man durcheilt sie ohne bewussten äs- thetischen Anspruch, um möglichst schnell die Schlafgemeinden in begün- stigten Lagen zu erreichen. Dazwischen liegen Relikte von Landwirtschaftsge- bieten, Schrebergärten, Naturschutzge- biete und Waldteile, deren Verteilung fast wie zufällig erscheint. Sie liegen

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Forstbetriebes von den forsthoheit- lichen Agenden, wie dies z.B. Öster- reich kennt, bewirkt eine günstigere ökonomische Ausgangslage unter ähn- lichen naturräumlichen Rahmenbe- dingungen. Der Wald ist in unserem Bewusstsein zudem der Ort, wo die Technik kaum Einzug hielt; er wider- spiegelt damit ein wenig «heile Welt»

inmitten der Brandungen der Zivilisa- tion. Der Wald wird geliebt. Fühlt sich aber der Bürger als Wald-Miteigentü- mer in seiner Gemeinde? Gibt es eine eigentliche Parteinahme für die bewal- dete Landschaft? Beides ist wohl kaum ausgeprägt. Die sehr stringente Wald- erhaltungspolitik war zum Aufbau der geplünderten Wälder des vergangenen Jahrhunderts und zum Schutz gegen Spekulation in der Euphorie der 1960er Jahre nötig. Diese wichtigen Aufgaben sind nun heute weitgehend erfüllt. Die Waldfläche der Schweiz ist in den letzten 10 Jahren wieder um 4%

gewachsen, was der Waldfläche des Kantons Zürich entspricht, zugegeben häufig in Grenzertragslagen, wo dies nicht immer erwünscht ist (WSL/BU- WAL 1998). Wir haben in Mitteleuro- pa generell genügend Wald, allerdings nicht immer in der geeigneten Vertei- lung. Die heutige Waldverteilung im Ballungsraum scheint bei der «Lektüre der Landschaftsgenese» häufig eine zufällige Komponente in sich zu ha- ben. Am ehesten versteht man noch die Bewaldung einer Kuppe. Im Tal- raum finden sich hingegen häufig iso- lierte, schematische Restflächen, de- ren vormalige Entstehung nicht mehr erkennbar ist. Abgrenzungen sind vor- erst einmal Artefakte, sind meist ge- prägt vom hoheitlichen Denken in Zu- ständigkeiten. Auch der Wald, wo ehe- mals die Ausgestossenen lebten, die Eremiten, Flüchtlinge, die «wilden»

Männer, ausserhalb der Gesetze und der menschlichen Gesellschaft, wurde zusehends in die (christliche) Kultur – im Gegensatz zur (heidnischen) Wild- nis – genommen (HARRISON 1992). Die Forstwirtschaft hat sich zur Zähmung der Wildnis herrschaftsfähig einge- schaltet. Dies führte zur forstlichen Ho- heit, mit einem eigenständigen Berufs- stand, zu geschlossenen Waldflächen und deren Festlegung, zur Konservie- rung («Conservateur des forêts»). Vor allem brachte es uns harte und erstarrte Grenzen. Ein Quervergleich zwischen Denkmalschutz und Forstwesen scheint möglich, beide beinhalten einen hohen Bewilligungsgrad. Wäh-

rend der Denkmalschutz die Erhal- tung von alten Werten bezweckt, be- wirkt die Forstwirtschaft eine Erhal- tung von amtlichen Zuständen. Einen scharfen Waldrand hat es früher kaum gegeben. Er wurde erst mit der Zeit erzeugt. Er wurde dann in Kataster, in Karten übernommen – im eindrückli- chen Grün-Weiss-Kontrast abgebildet – und zeigt nun grossen Bestand.

Wie lässt sich die frühere ländliche Nutzungskultur charakterisieren? Hal- ten wir die wesentlichsten Aspekte in Form eines Positivkataloges (verän- dert nach KONOLD 1998) fest:

– Prinzip der Wiederverwendung: es gab wenig «Ab»-Produkte (Abfall, Abwasser);

– Prinzip des «Sowohl-als-auch»

(Mehrfachnutzung, Polykultur);

– Prinzip des «Hin-und-her» und des

«Immer-wieder» (diskontinuierli- cher Wechsel von Eingriff und Re- generation);

– Keine scharfe Trennung zwischen Land- und Forstwirtschaft, also eine grenzenlose Unschärfe in Raum und Zeit;

– Prinzip der Niedrigenergie-Wirt- schaft;

– Unscharfes Berufsbild des Bauern (es gab keine Landwirte, der Bauer war auch Handwerker, Lohnarbei- ter, Spezialist für…).

In ihrer Summe und Wechselwirkung haben diese Merkmale u.a. zur Reich- haltigkeit der Kulturlandschaften ge- führt. Aus der Analyse der früheren Landnutzung lassen sich vom Prinzip her Elemente in die Planung und Ge- staltung für die Zukunft einbringen.

3 Kulturlandschaft im Wandel oder was ist schön, was ist vielfältig?

Reale Landschaften scheinen wir we- nig wahrzunehmen. Wir haben ja unse- re Ersatzlandschaften im Kopf. Ein dies- bezüglich starkes Beispiel erlebte ich in einem Einkaufszentrum in der Maga- dino-Ebene bei Bellinzona, wo im Grü- nen in der grossen Gebäudehülle kit- schige kleine Rusticos eingebaut wa- ren. Sie erinnern uns stellvertretend ans Vergangene und appellieren ans Gemüt, während draussen «Wild- West» herrscht und sich ein scheinbar unversiegbarer Geldstrom in die Land- schaft hineinfrisst. Dabei besteht nicht

nur ein Konflikt an Wahrnehmung, son- dern es liegt auch ein Wertekonflikt vor. Die Gesellschaft hat es immer wie- der hingenommen, dass letztlich mate- rielle Werte solchen der Ästhetik über- geordnet wurden. Um dies zu errei- chen, wurden auch immer ähnliche Argumente ins Feld geführt. Es sei an Arbeitsplätze, Europatauglichkeit, Sachzwänge in der Verkehrspolitik usw.

erinnert. Es wird häufig ganzheitliches Denken beschworen, der Ruf nach Konzepten erschallt. In Wirklichkeit gleichen unsere Gesamtkonzepte eher einer Kompilation von Einzelteilen, einem Puzzle, das nie fertig wird, weil die Teilchen nicht zueinander passen (WEISS 1998).

Der Wandel in der Kulturland- schaft beschleunigte sich in den letzten Jahrzehnten enorm, begleitet von den bekannten negativen Auswirkungen auf Lebensräume, Flora, Fauna und auf den Formenschatz. Die individu- ellen Gesichtszüge, der Wert und Charakter wurden verwischt, verwäs- sert, beseitigt. In vielen sogenannten Gunstlagen entstanden austauschbare Landschaftsbilder. Wie können wir als handelnde, planende, politisch ent- scheidende Leute den Wandel besser gestalten? Wie können wir der Land- schaftsdynamik einen nutzungsorien- tierten und einen ökologischen Zweck geben? Was ist eine im weitesten Sinn funktionierende, moderne Kulturland- schaft?

Wenn sich in dieser Hinsicht etwas ändern soll, so geht das nur über eine Veränderung der Wertvorstellung und über das politische Bewusstsein. «Die Gesellschaft muss darüber entschei- den, welchen Wert sie einer intakten Umwelt zubemessen will und welchen Preis sie dafür zu bezahlen bereit ist»

(BLASER 1997).

4 Einige Leitgedanken für Qualitätsziele

Um ganzheitliche Perspektiven für Kulturlandschaften zu entwickeln, müs- sen wir einige grobe Landschafts-Qua- litätsziele formulieren. In Anlehnung an KONOLD (1998) und BÖCKER (1996) seien einige Leitprinzipien stichwort- artig aufgelistet:

• Wir fördern, wo immer möglich, na- türliche Prozesse, und zwar ohne Raum- und Zeitvorgaben und lösen damit Grenzen auf.

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• Wir revitalisieren Landschaftsfunk- tionen (z.B. das Rückhaltevermö- gen von Auen, die Wiederbelebung von Bächen).

• Wir wirtschaften generell umwelt- verträglicher (z.B. Schutz der Torfe vor Mineralisation, Schutz des Grundwassers, Minimierung bela- stender Stoffverlagerungen).

• Die Kulturlandschaft soll keine mu- seale Pflegelandschaft werden, son- dern deren Pflege soll durch nach- haltige Produktenutzung ermöglicht werden, wobei auch ein vollständi- ges Unterlassen möglich sein muss.

• Wir produzieren hochwertige Nah- rungsmittel und den Rohstoff Holz, auch im Bereich der Agglomeratio- nen.

• Wir beachten die Identität einer Landschaft.

• Wir minimieren den Energieeinsatz zur Erreichung der Ziele.

Gesucht sind demnach neue Intensitä- ten der Bewirtschaftung, neue Wech- selbeziehungen zwischen Nutzung und Schutz i.w.S., welche die Nachhaltig- keit unterstützen nicht nur aus ökono- mischer und ökologischer Überzeu- gung, sondern im Bezug auf die Wahr- nehmung und Wertschätzung des heimatlichen Raumes durch die Bevöl- kerung. Tatsächlich ist eine zum Wohl- befinden von Mensch und Tier gestal- tete Parklandschaft eine hohe kulturel- le Leistung und auch unabhängig von einer materiellen Produktion wertvoll.

5 Gedanken zur Umsetzung

Welche Möglichkeiten und Massnah- men stehen uns zur Verfügung, um die gesetzten Ziele in einem Leitbild zu formulieren und umzusetzen?

5.1 Verzicht auf ökonomische Nutzungen

Die Aufgabe einer Nutzung führt in einem Zwischenstadium zur Dauerbra- che. Die Brache war in der früheren Dreifelderwirtschaft sinnhaft einge- baut. Brachen als temporäre Nichtnut- zungen hat es in der Geschichte immer gegeben. Sie sind auch prinzipiell wie- der kultivierbar. Das Element Brache kann dosiert oder grossflächig einge- setzt werden. Brachen sind Flächen, wo sich die wilde Natur nach eigenen Ge-

setzmässigkeiten entfalten kann; sie sind also ein Wert an sich.

Anderseits können die Brachen wie auch bestehende Wälder grösserflächig und langfristig aus der wirtschaftlichen Nutzung entlassen werden. Derartige Räume erhalten neue Funktionen, z.B.

für die Ermöglichung freier Dynamik (vgl. Wildfluss), als Lebensraum für grössere Säuger, als Erlebnisraum (BROGGI 1995).

Erst neben der Wildnis werden wir uns der Bedingungen der Kultur be- wusst. Der spannungsreiche Kontrast zwischen urbaner Dichte und freier Na- tur muss – zum Wohle beider – im sub- urbanen Raum einen Bogen schlagen, vom Stadtkern über Parkanlagen, Wohnbezirke, formelle Gärten, Indu- striegebiete, Landschaftsparks, mul- tifunktionale Landwirtschaft, Allmen- den, Obstbaumhaine, dynamische, sich frei entwickelnde Naturräume, offene Waldgürtel, konventionelle forstliche Nutzungsflächen, urwaldartige Wal- destiefen. Die Wiederherstellung der wenig beeinflussten Natur ist dort am notwendigsten, wo die Menschen le- ben und den persönlichen Kontakt mit der freien Natur nicht mehr im Ar- beitsalltag finden. Wildnis in und um Städte ist darum nichts Abwegiges. Im Nahbereich von Stockholm, Washing- ton, Zürich oder Warschau finden wir darum im periurbanen Raum auch Na- tionalparks oder ähnliche Kernzonen der Wildnis. Die Spannweite von der Stadt bis zum Urwald ohne Grenzen hat etwas Faszinierendes an sich. Ein har- monischer, nachhaltig wirksamer Über- gang ist dabei die Schlüsselfrage. Die Waldverantwortlichen scheinen teils von der Multifunktionalitätsbetrach- tung für den Wald gefangen zu sein, die aber nur innerhalb des gesetzlich festge- legten Waldareals – immer auf ein und derselben Fläche gesucht wird. Muss das so sein? Wenn auf gewissen Flächen Biomassenproduktion im Vordergrund steht, könnten anderswo Flächen durchaus aus der Holznutzung genom- men werden. Dies ist kein Widerspruch in sich, sondern als sinnvolle Ergänzung im Sinne von räumlicher Diversität zu sehen (vgl. Belassen von Altholzinseln).

5.2 Waldumverteilung

Nach wie vor ist eine Tendenz zur Auf- forstung vorhanden und dort am grös- sten, wo sie zur räumlichen Dispropor- tion beiträgt, d.h. Grenzertragslagen

werden am ehesten aufgeforstet. Es wäre besser, die entsprechende Kraft auf das landschaftliche Kontinuum zu lenken. Es sind darum nur landschaft- lich gut begründete Aufforstungen zu- zulassen, wobei die Wirkung auf das Raumerlebnis zu beachten ist. Eine generelle Zunahme der geschlossenen Waldfläche ist in Ballungsräumen nicht sinnvoll. Waldrodungsgenehmigungen wurden nach der Anbauschlacht «Wah- len» im Zweiten Weltkrieg (nach HAM-

MER [1995] damals total gerodete Flä- che 11 325,8 ha) nur sehr restriktiv ge- handhabt.

Der stadtnahe Wald ist dort, wo er sein Dasein fristet, teils nicht in eine landschaftliche Funktionalität einge- bunden. Könnte man ihn vermehrt aus allfälliger Isolation nehmen? Dies ist dann möglich, wenn man Siedlung, Wald und umgebendes Grünland als Ganzes sieht und potentielle Synergi- en ausschöpft und vor allem den Wald- rand auflöst, d.h. Übergänge statt scharfe Grenzen ermöglicht und ge- staltet. Waldweide und parkartige Edelholzbestände schaffen beispiels- weise Biodiversität, bringen erhöhte Landschaftsästhetik und gestatten dennoch eine gewisse ökonomische Nutzung. Gibt es allenfalls auch eine Wiederbelebung traditioneller Land- nutzungen wie die Agroforstwirtschaft unter neuen Betrachtungen (z.B. Frei- landhaltung von Mastschweinen im Wald, Flurholzproduktion)?

Wald für Biomassenproduktion kann ebenfalls interessant sein, kolli- diert jedoch mit den zeitlich und räum- lich dichten technischen Eingriffen die Erwartungen der Besucher. Das Er- möglichen einer biologischen Durch- lässigkeit – vor allem von aussen nach innen – in die ökologischen Aus- gleichsflächen des urbanen Raumes wie Friedöfe, Parkanlagen, wiederbe- lebte Fliessgewässer wie auch peripher rundherum, wird ein zunehmend wich- tiges Handlungsfeld in den Ballungs- räumen. Zur Verbesserung der Erho- lungseignung und Verringerung der Zerschneidung soll die Anordnung sämtlicher Landschaftselemente als Ganzes neu überdacht werden. Dies kann fallweise eine Umverteilung von Waldflächen zur Entwicklung einer ökologischen Durchlässigkeit wie zur geeigneteren Erholungsnutzung be- dingen.

Die Walddefinition zeichnet sich bekanntlich dadurch aus, dass sie weit- gehend auf qualitative Merkmale ab

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stellt, also auf eine räumliche Festle- gung verzichtet und den Willen des Ei- gentümers kaum berücksichtigt. Man spricht demgemäss von einem «dyna- mischen Waldbegriff» (JAISSLE 1994), wobei diese Dynamik nur in eine Rich- tung, nämlich die der Ausdehnung des Waldareales führt. Die Problematik sei an einem aktuellen Fall der Firma Lei- ca AG, Heerbrugg dargestellt, wo ein von Weiden bestocktes Areal in der Industriezone vom Bundesgericht in einem Urteil vom 11. 12. 1997, gemäss Auslegung des Waldgesetzes, zu Recht zu Wald erklärt wurde. Die Neue Zür- cher Zeitung vom 31. 3. 98 meinte hier- zu: «wer nicht missionarisch grün bis über beide Ohren ist, wird nie begrei- fen, wieso es verboten sein soll, auf einer eingezonten Reserveparzelle, während der Zeit, in der sie nicht ge- braucht wird, eine waldähnliche Pflan- zengesellschaft heranwachsen zu las- sen beziehungsweise warum dies zu ei- ner irreversiblen Situation führen soll».

Diese Form des dynamischen Waldbe- griffes vermochte bisher die Nutzungs- planung faktisch ausser Kraft zu setzen.

Eingezontes, bisher baureifes Bauland wurde durch den vordringenden Wald mit der Zeit unüberbaubar. Im Interes- se der Rechtssicherheit kann nun mit dem neuen Waldgesetz die Abgren- zung von Wald gegenüber der Bauzone beschränkt werden (vgl. Waldgrenzen- karten in Waldgesetz BL 1998). Um eine für die Erholung attraktive Land- schaft zu schaffen und ein für den Art- erhalt ausreichendes Angebot an zu- sammenhängenden Lebensräumen für Tiere und Pflanzen zu erzielen sowie den Selbstversorgungsgrad an Nah- rungsmitteln und Holz zu erreichen, müssen wir allerdings prüfen, wie der Handlungsspielraum in einer Region generell erhöht werden kann. Dabei können Überlegungen angebracht sein, den Wald als räumliches Gestal- tungselement wie auch zur visuellen Bereicherung und als Verknüpfungs- element von Biotopsystemen umzu- verteilen. In diesem Kontext müsste so- gar die Überlegung erlaubt sein, ob be- stehende Waldparzellen aktiv in die Gesamtschau der Raumplanung einzu- bringen seien.

5.3 Nutzung des Waldes

Mit dem Wald im Ballungsraum wird vorerst die Erholungsnutzung verbun- den. Im Erholungswald treten somit

erwerbswirtschaftliche Ziele zurück.

Über den Wald als Erholungsraum und die damit verbundene Waldbeanspru- chung durch traditionelle Erholungs- aktivitäten gibt es ein reiches Schrift- tum (vgl. JACSMAN 1998, MILLER 1997).

Ist eine durchgängige «möblierte» Er- holung mit Bänken, Abfallkörben, Grillplätzen, Lehrpfaden, Fitnesspar- cours usw. mit der Folge eines weitge- henden Nutzungsverzichtes auf Holz gerade unter dem Aspekt einer abge- stuften, umweltverträglichen Landnut- zung der geeignete Lösungsansatz?

Oder sollte die Holznutzung nicht auch in den Agglomerationswäldern – vor- zugsweise nach den Grundsätzen der naturgemässen Waldwirtschaft – exem- plarisch vorgeführt werden (vgl. dies- bezügliche Bemühungen der Stadt Frei- burg i.Br., BURGBACHER 1996)? Noch wird das Schlagen von Holz vom Besu- cher des «Parkwaldes» vielfach als ne- gativ empfunden. MÜLLER (1996) zeigt in Stoffflussberechnungen die Bedeu- tung der Holznutzung für den regiona- len Haushalt (verkürzte Transportwe- ge für Energie, mehr Arbeitsplätze).

Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung im Ballungsraum allein reicht allerdings nicht aus, um eine nachhaltige regiona- le Holzversorgung zu gewährleisten.

Hier ist eine Abstimmung von Produk- tion, Verarbeitung, Konsum und Ent- sorgung erforderlich. Im Wald kann aber dem Agglomerationsbewohner ge- zeigt werden, was die unmittelbare Bedeutung des Rohstoffes Holz aus dem regionalen Wald ist.

Eine Wirtschaftsbetrieb-Holzpro- duktion schliesst auf gewissen Flächen den unbeeinflussten Naturschutzwald keineswegs aus, ebensowenig Manage- mentaktivitäten für den Naturschutz, z.B. intensivere Holznutzung mit kleinräumigem Schlag (1–2 Baumlän- gen) und Verzicht auf Aufräumen der Kronenteile. Wir können aber die Chance nutzen, unseren Bewohnern der Agglomerationen die Bedeutung des Rohstoffes Holz wieder näher zu bringen.

5.4 Grünlandnutzung

Einem NZZ-Artikel vom 7. 10. 1998 ist zu entnehmen: «Den Direktverkauf ab Hof hat es schon immer gegeben, aber seit einigen Jahren wissen die Landwir- te aus der Ungunst der Lage, die ihnen das Hineinwachsen in das Siedlungsge- biet und die Erschliessung durch den

Individualverkehr gebracht hat, einen Standortsvorteil zu ziehen. Und viele unter ihnen wissen auch genau, wo sie die gestressten Pendler auf ihrer Fahrt zu und von der Stadt abholen müssen, bei ihrem Defizit nämlich: währschaft, echt und gesund soll das Angebot wir- ken, etwas Stallwärme und Gemütlich- keit versprechen, und dem ökologisch Aufgeklärten unter den Kunden winkt man – so man hat – mit dem «Knos- pen»-Plakat, dem Label, das biologi- schen Landbau garantiert».

Es ist also durchaus von Vorteil, die Nahrungsmittelproduktion auch stadt- nah durchzuführen, um aufwendige Transporte zu minimieren. Bio-Land- wirtschaft mit Direktvermarktung schafft zudem soziale Kontakte zum wertvollen Gut «Boden» und zu des- sen Bewirtschafter (Antithese zur

«Behauptung», dass Milch aus dem Tetrapak stamme).

Eine weitere Möglichkeit stellt eine Extensivierung der Landwirtschaft mit Anpassung an standörtliche Gegeben- heiten als Beitrag zur abgestuften nachhaltigen Nutzung dar (Stichwort Niedrigenergiebetriebe). Hier könnte die Wiederaufnahme alter Bewirt- schaftungsformen mit neuen Zweck- bestimmungen ermöglicht werden.

Bräuchten wir aus soziologischer Sicht nicht längst wieder neue Allmeinden, die Solidarität entstehen lassen? Es fehlen gemeinsame Werke für ein hei- matliches Wir-Gefühl. Allmeinden können auf grossen zusammenhängen- den Flächen in Form der Weidewirt- schaft genutzt werden. Hier können Haustiere gefährdeter Arten und Ras- sen gehalten werden, deren Bestände und Zuchtpotential man damit aus- bauen könnte. Auch eine Wildtierhal- tung zur Fleischgewinnung wäre denk- bar, was einerseits die Attraktivität für die Erholungsnutzung steigert und an- dererseits den Wildfleischtransport aus fernen Ländern (z.B. Neuseeland) vermindert. Eine inhomogene Tritt- und Verbissintensität bewirkt mit den gegebenen Standortsunterschieden ein sehr differenziertes Vegetations- und Lebensraummuster.

5.5 Zulassen von Eigenbedarfs- nutzungen

Im Landschaftsplan der Stadt Dorn- birn (BROGGI 1986) wurde an den Mä- andern der Dornbirner Ach ein Frei- raum als Niemandsland für nicht defi-

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nierte Nutzungen ausgeschieden. Dort ist u.a. die Gewinnung von Steinen und Erden zugelassen, was immer wieder Rohböden mit nährstoffarmen Besied- lungsflächen entstehen lässt. Mit dem Freizeiterlebnis sind Artenschutzanlie- gen und eine Biodiversitätsförderung verbunden (Imitation des Schwemm- landes nacheiszeitlicher Alpenflüsse).

Entsprechende Gruben oder Brüche wären als Gemeindeeigentum denkbar.

Wichtig ist hierbei, dass nur eine nicht- kommerzielle Nutzung stattfindet. Man könnte in diesen Fällen Material für Restaurierungsarbeiten, den Bau von Natursteinmauern, die Ausbesserung von Wegen usw. gewinnen. Der Sozio- loge Lucius Burckhardt meinte hierzu sinngemäss ironisch, dass «Niemands- länder Flächen seien, die es in einer anständig geplanten Stadt nicht gibt».

Heute können derartige «Landschafts- schäden» wohl etwas differenzierter ge- sehen werden.

5.6 Wiederbelebung von Fliessgewässern

Kleinere Fliessgewässer sind im subur- banen Raum häufig verrohrt, grössere Gewässer stark verbaut. Intakte Fliess- gewässer bilden mit ihrer Umgebung klassische Verbundstrukturen. Sie sind darum das denkbar günstigste Entwick- lungsgerüst in der Landschaft. Man muss den Gewässern primär mehr Raum geben. Mit relativ geringen bau- lichen Massnahmen lässt sich viel errei- chen. Teure Renommierprojekte nach der Art japanischer Ziergärten gehö- ren meist der Vergangenheit an. Im Revitalisierungsprogramm des Kantons Zürich und im Bachkonzept der Stadt Zürich liegen für die Schweiz bereits reichhaltige Erfahrungen vor (GWA 1996).

5.7 Pflanzungen und bewusste Gestaltungen

Damit ist nicht das «schnelle Grün»

gemeint, für das man viel Geld ausgibt.

Gemeint ist vielmehr die bewusste Ge- staltung der Landschaft – vor allem der ausgeräumten – um prägende Gesichts- züge von morgen zu schaffen. Dies sind beispielsweise lineare raumgliedernde Vegetationselemente (Alleen, Wald- bänder, Hecken).

5.8 Die Rolle der Verbraucher Der direkte Einfluss der Verbraucher auf das Landschaftsbild und die Arten- und Strukturvielfalt ist nur sehr einge- schränkt über den eigenen Wohnbe- reich hinaus vorhanden. Akteur wird man indirekt über die Produktepalette der Erzeuger, so z.B. wenn wir nicht nur umweltgerechte, sondern auch lo- kal und regional erzeugte Produkte nachfragen. Für weniger marktfähige Produkte (z.B. alte Kultursorten, tradi- tionelle Bewirtschaftungsformen) kön- nen Vereine wirken, um das «Gesamt- kunstwerk Kulturlandschaft» (KONOLD

1998) weiter zu entwickeln.

6 Geschlossene Kultur- landschaften sind Nutz- landschaften

Die wirtschaftliche Tätigkeit macht die Natur- zur Kulturlandschaft. Eine Kul- turlandschaft ist Artefakt und Wirt- schaftsgut und Natur, also ein Mischge- bilde. Eine Kulturlandschaft ist auch unbeschreiblich komplex und immer mehr als die Summe ihrer Teile. Alle Kulturlandschaften sind einer Dyna- mik unterworfen, wobei die Prozesse räumlich differenziert ablaufen. Die Schübe des Wandels sind in der subur- banen Landschaft besonders offensicht- lich. Ein Blick auf die Luftbilder gros- ser Agglomerationen zeigt, dass sich hier die Figur-Grund-Verhältnisse zwi- schen Stadt und Land umgekehrt ha- ben. Die offene Landschaft ist zur Bin- nenfigur innerhalb des Hintergrundes der verbauten Fläche geworden. Wir wissen alle, dass sich der Wandel in den letzten Jahrzehnten enorm beschleu- nigt hat, begleitet von vielen negativen Wirkungen. Bebauung wie freie Bin- nenlandschaft sind fast vollständig men- schengemacht. Wie gestalten wir als handelnde, planende, politisch entschei- dende Subjekte diesen Wandel besser?

Wie soll eine zeitgemässe Kulturland- schaft aussehen, die ein eigenes Profil besitzt? Was ist eine im weitesten Sinn funktionierende, moderne Kulturland- schaft, die eine Synthese zwischen Bau- en und Landschaft findet? In diesem Beitrag werden Bausteine von Mög- lichkeiten und Massnahmen zur Dis- kussion gestellt. Sie sind in regionale Leitbilder einzubringen und wirkungs- voll zu kommunizieren. Wir haben Ziel-

vorstellungen für unsere Landschaften zu entwickeln, in denen wir klar her- ausarbeiten müssen, wie diese Vorstel- lungen in verschiedenen konkreten Räumen aussehen könnten. Die künf- tige Landnutzung ist dabei wenn im- mer möglich so zu gestalten, dass neue Lebensräume entstehen und dass alte, identitätsstiftende Elemente und Struk- turen in die jeweils aktuellen Prozesse der Landschaftsentwicklung eingebun- den werden. Sie sollen so weit wie mög- lich zweckmässige Funktionen erhal- ten und nicht als Relikte fossiliert wer- den (KONOLD 1998a). Nur eine lebendi- ge Landschaft ist eine gute Heimat.

Dies bedingt also, das Ganze neu zu überdenken. Es ist nötig die ent- sprechenden Rahmenbedingungen herauszufinden und erst dann, wenn wir inhaltlich überzeugt sind, kommt die Abklärung möglicher gesetzlicher Anpassungen mit neuen Weichenstel- lungen:

«Wir kommen gar nicht darum her- um, uns Gedanken über die unserer Gesellschaft angemessene Kulturland- schaft zu machen, weil diese sich von der von uns so geliebten alten Kultur- landschaft wird unterscheiden müssen.

Diese Kulturlandschaft wird in den Ballungsräumen eine verstädterte Landschaft sein, eine Zwischenstadt zwischen Kultur und Natur» (SIEVERTS

1997). Die Identität der Stadt wird sich nicht nur aus der Gestalt und Funkti- onsweise der bebauten, sondern auch der unbebauten Fläche definieren.

Stadt und Landschaft werden eine neue Symbiose eingehen müssen, al- lenfalls polarisiert zwischen biotechni- schen Anlagen in der Stadt bis zu neu- en Wildnissen in der Landschaft. Nach THIERSTEIN und LAMBRECHT (1998) ist die Ressourcennutzung in Agglomera- tionen effizienter zu gestalten, Kreis- läufe sind zu schliessen und der jeweils beanspruchte «Umweltraum», aus dem die natürlichen Ressourcen bezo- gen werden, ist in seinem Umfang zu verkleinern, indem nach dieser Quelle verändert

• kleinräumigere Ressourcenkreis- läufe gefördert werden, zum Bei- spiel in der Wasserversorgung, in der Versorgung mit Nahrungsmit- teln aus der Region und in der Ver- sorgung mit erholungswirksamen Freiräumen;

• kürzere Distanzen zu Anlagen der Ver- und Entsorgung angestrebt werden, so auch zum öffentlichen Grün für die Naherholung;

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• ein ausreichendes Versorgungsan- gebot für Freizeit und Erholung, Einkaufen und Kultur innerhalb der Agglomeration zur Verfügung steht, damit tendenziell Verkehr ins Umland vermieden werden kann;

• dem Agglomerationswachstum in Abstimmung der betroffenen Ge- meinden Grenzen gesetzt werden.

Die weitere Beschäftigung mit dem Konzept «Nachhaltige Entwicklung»

wird uns neue Erkenntnisse liefern. An- sätze ganzheitlicher Betrachtungen fin- den sich im Projekt der Neugestaltun- gen von Industrieflächen im Emscher- Park im Ruhrgebiet, in Studien des ORL-Institutes der ETHZ (z.B. Land- schaftspark Limmattal), im neuen Park in Zürich-Oerlikon (GADIENT 1998) oder dem ETH-Forschungsprojekt Sy- noikos (BACCINI und OSWALD 1998).

Bei allen diesen Ansätzen schwin- gen Einsichten und Konzepte der so- genannten englischen Landschafts- parks mit (z.B. der Englische Garten zu Wörlitz, VEB Verlag 1987) – also die Wiederentdeckung eines alt-neuen Denkens in der suburbanen Land- schaftsgestaltung. Im Zeitalter post- modernen Denkens ist es durchaus nicht abwegig, sich vom Enthusiasmus der romantischen Periode vergange- ner Zeiten anstecken zu lassen und die früheren Ansätze für eine menschen- freundliche Landschaftsgestaltung in neuem Lichte kritisch zu würdigen.

7 Dank

Der Autor dankt Andreas Speich, Cannobio (I) für die zahlreichen Ge- spräche, die er mit ihm zum Thema führen durfte. In der Eidg. Forschungs- anstalt für Wald, Schnee und Land- schaft (WSL) bin ich den Herren Peter Blaser, Peter Duelli, Walter Ammann, Jürg Bucher, Felix Kienast, Bernhard Oester, Otto Wildi und Walter Keller für die Durchsicht des Manuskriptes und Alois Kempf für die wissenschaft- lichen Informations-Recherchen zu Dank verpflichtet.

8 Literatur

Amt für Gewässerschutz und Wasserbau des Kantons Zürich, 1996: Wiederbelebung von Fliessgewässern im Kanton Zürich.

Sonderdruck Nr. 1378 aus gwa 7/96 des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW). Zürich. 43 S.

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Referenzen

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