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Archiv "Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen über Empfehlungen zur Festlegung der Arzneimittel- und Heilmittelbudgets für das Jahr 1994 und zur Vereinbarung von Richtgrößen" (13.05.1994)

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Aktie "Archiv "Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen über Empfehlungen zur Festlegung der Arzneimittel- und Heilmittelbudgets für das Jahr 1994 und zur Vereinbarung von Richtgrößen" (13.05.1994)"

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Abbildung 4: Fiktive Gesamtbudgets für Arzneimittel und Heil- mittel im Jahre 1994 in den alten und neuen Bundesländern

fiktives Arznei- mittel- budget

fiktives Heil- mittel- budget

fiktives Gesamtbudget für Arznei- und Heilmittel

27,804 Mrd. DM

gesamtes Bundesgebiet alte

Bundesländer neue

Bundesländer

KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

Vereinbarung

zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen

über Empfehlungen zur Festlegung der Arzneimittel- und Heilmittelbudgets für das Jahr 1994 und zur Vereinbarung von Richtgrößen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Köln — einerseits — und der AOK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bonn, der Bun- desverband der Betriebskrankenkassen, K. d. ö. R., Essen, der IKK-Bundesver- band, K. d. ö. R., Bergisch Gladbach, der Bundesverband der landwirtschaftli- chen Krankenkassen, K. d. ö. R., Kassel, die Bundesknappschaft, K. d. ö. R., Bo- chum, die See-Krankenkasse, K. d. ö. R., Hamburg, der Verband der Angestell- ten-Krankenkassen e. V., Siegburg, der AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg — andererseits — treffen folgende Vereinbarung über Empfeh- lungen zur Festlegung der Arzneimittel- und Heilmittelbudgets für das Jahr 1994 und zur Vereinbarung von Richtgrößen:

BEKANNTGABEN

lich, daß angesichts einer frühzeitig im Jahr 1993 absehbaren Budgetunterschrei- tung auf Bundesebene viele Ärzte davon ausgegangen sind, daß unter einem Glo- balbudget noch ein weitgehend unbehel- ligtes Arbeiten möglich ist. Diese Auffas- sung kann sich angesichts der beschriebe- nen dynamischen Effekte (Demographie, Innovationen, zehnprozentiger Arztzahl- zuwachs, „Doctor-shopping" etc.) und der gleichzeitig sehr rigiden Haltung der Krankenkassen hinsichtlich möglicher Budgeterhöhungen bereits im Jahr 1994, spätestens wohl aber im Jahr 1995, als fa- taler Trugschluß erweisen. Arzneimittel- gruppenbezogene Richtgrößenprüfun- gen, die zwischen Kassenärztlichen Ver- einigungen und Krankenkassenverbän- den unter Berücksichtigung von Praxisbe- sonderheiten arztgruppenbezogen ver- einbart werden, haben gegenüber einer solchen Kollektivhaftung insbesondere den Vorteil, daß das Morbiditätsrisiko

—jedenfalls im Hinblick auf das Fallzahlri- siko und die Inanspruchnahme unver- zichtbarer Arzneimittel — an die Kran- kenkassen zurückgegeben wird.

Die Frage, auf welche Weise Über- schreitungen der KV-spezifischen Bud- gets in den Jahren 1994 und 1995 auf ein-

tiert. Die Vorstellungen reichen von der anteiligen Kollektivhaftung aller Ärzte bis zum „verursachergerechten" Hono- rarabzug im Rahmen sogenannter „bud- getorientierter Richtgrößen", die im Sin- ne verschärfter Durchschnittsprüfungen erst bei tatsächlich festgestellter Budget- überschreitung rückwirkend zur Anwen- dung kommen sollen. Die einzelnen Kas- senärztlichen Vereinigungen werden die Kassenärzte ihres Bereichs über das vor- gesehene Verfahren jeweils rechtzeitig informieren.

Anfang Juni dieses Jahres werden die bundesweiten Arzneimittel- und Heilmit- telausgaben der gesetzlichen Kranken- versicherung im 1. Quartal 1994 durch den Bundesgesundheitsminister bekannt- gegeben werden. Dann wird sich zeigen, ob sich die aus den Umsatzzahlen der pharmazeutischen Industrie und der Apotheker andeutende „Trendwende"

zu wieder deutlich höheren Verord- nungskosten auch in den Abrechnungser- gebnissen der Krankenkassen nieder- schlägt. Zu diesem Zeitpunkt müßten dann auch erstmals konkrete Modelle verfügbar sein, auf welche Weise im Falle einer KV-bezogenen Budgetüberschrei- tung das Verfahren der dann durchzu- führenden Honorarabzüge geregelt wer- den soll.

Dr. med. Lothar Krimmel Magda Reiblich

Kassenärztliche Bundesvereinigung Herbert-Lewin-Str. 3

50931 Köln zelne Ärzte „heruntergebrochen" werden

sollen, wird je nach Kassenärztlicher Ver- einigung derzeit unterschiedlich disku-

Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 19, 13. Mai 1994 (69) A-1385

(2)

BEKANNTGABEN

I. Arzneimittel- und Heilmittelbudgets

1. Die Partner dieser Vereinbarung empfehlen den Budgetpartnern gern. § 84 Abs. 1 SGB V, für die Ermittlung der Budgets für Arznei- und Heilmittel auch im Jahre 1994 das in Artikel 29 Abs. 2 GSG genannte Berechnungsverfahren (sog. Fallwertmethode) zugrunde zu le- gen. Gleichzeitig sollen die erforderli- chen Vorbereitungen getroffen werden, um spätestens ab dem 1. 1. 1995 die ver- anlaßten Arzneimittel- und Heilmittel- ausgaben arztbezogen je Kassenärztliche Vereinigung erfassen zu können.

2. Die Partner dieser Vereinbarung empfehlen den Budgetpartnern in den al- ten Bundesländern, im Jahre 1994 die für 1993 errechneten Budgets als regionale Gesamtbudgets für Arznei- und Heilmit- tel zu übernehmen.

3. Für den Bereich der neuen Bun- desländer wird empfohlen, aufsetzend auf den Ausgaben des ersten Halbjahres 1992 einen Korrekturfaktor von 2,29866 im Bereich Arznei- und Verbandmittel (Gesamtbudget: 6,188 Milliarden DM) und einen Korrekturfaktor von 3,106601 im Bereich Heilmittel (Gesamtbudget:

489,6 Millionen DM) festzulegen (Anla- ge). Die Summe der Budgets für die sechs Kassenärztlichen Vereinigungen der neu- en Bundesländer in den Bereichen Arz- nei, Verband- und Heilmittel beträgt da- mit 6,6776 Milliarden DM.

tel-Kennzeichens (sog. Pharmazentral- nummer) durch mit EDV ausgestattete Arztpraxen auf freiwilliger Basis modell- haft erprobt werden.

2. Ausgabenbereinigung nach Art. 29 Abs. 1 Satz 2 GSG

2.1 Zuzahlung 2.2 Preismoratorium 2.3 Festbeträge

3. Ausgabenänderung nach Art. 29 Abs. 1 Satz 3 GSG

3.1 Preisentwicklung

3.2 Anhebung der MwSt. 1993 3.3 Arztzahlentwicklung

3.4 Empfängnisverhütende Mittel

Bonn, Essen, Bergisch Gladbach, Kassel, Bochum, Hamburg, Siegburg, Köln,

den 16. 2. 1994

—549 — 8,32

—135 — 2,04

—129 — 1,95

5 789 216

—139 — 2,4

57 2 0,98

203 8 3,5

52 0,9

Anhang Stand: 2. 3. 1994

Korrekturfaktor für Arznei- und Verbandmittelausgaben im Budget 1994 (neue Bundesländer)

1. Ausgabenbasis 1992 Mio. DM Mio. DM %

1.1 Rechnungsergebnis I. Halbjahr 1992 2 692 1.2 Verdoppelte Ausgaben (KA 430, KA 459) 5 384 1.3 Anteilig Sprechstundenbedarf (1,5%) 81 1.4 Abzug für Hilfsmittel (KA 431) — 59 5 406

Arzneimittel Verband- mittel 1.5 Ausgliederung des Verbandmittelanteils (4%) 5 190 216 1.6 Bereinigung um Rechnungsabschlag 1 412

gern. § 311 a SGB V (nur KA 430)

6 602 216

5962 226

II. Richtgrößen für Arznei- 4. Gesamter Budgetanteil

und Verbandmittel 4.1 Summe Arznei- und Verbandmittel 6 188

1. Die Partner dieser Vereinbarung werden bis zum 30. 9. 1994 ein Konzept für indikationsbezogene beziehungsweise Arzneimittelgruppen-bezogene Richtgrö- ßen entwickeln und den Partnern auf Landesebene empfehlen. Es besteht Ein- vernehmen, daß die auf solchen Richt- größen basierenden Prüfvereinbarungen geeignet sein sollen, den auf Arznei- und Verbandmittel bezogenen Budgetanteil auszusetzen.

2. Die Partner dieser Vereinbarung bedauern, daß es noch nicht gelungen ist, in den Verträgen nach § 300 Abs. 3 SGB V die notwendigen statistischen Voraus- setzungen für die Prüfung des Verord- nungsverhaltens nach Richtgrößen zu schaffen. Die Partner werden daher ge- eignete Maßnahmen prüfen, um unab- hängig von Dritten solche Voraussetzun- gen schaffen zu können. In einem ersten Schritt soll die EDV-technische Auftra- gung des bundeseinheitlichen Arzneimit-

*) vorbehaltlich der endgültigen Festlegung der Grundlohnsummen-Entwicklung 1993 durch den Bundesminister für Gesundheit.

4.2 Korrekturfaktor (Ziff. 4.1: Ziff. 1.1) 2,29866

4.3 Gegenprobe: 2 692 Mio. DM x 2,29866 = 6 187,99 Mio. DM

Korrekturfaktor für Heilmittelausgaben im Budget 1994 (neue Bundesländer)

Rechnungsergebnisse I. Halbjahr 1992 (KA 450 bis 453)

Verdoppelte Ausgaben

Grundlohnanstieg 1992 (29,3%)

Ausgabenniveau 1992

Grundlohnanstieg 1993 (9,5%)

Ausgabenniveau 1993

Ausgabenerhöhung nach Art. 29 Abs. 1 Satz 6 GSG (3,5%)

„Budgetanteil Heilmittel 1994"

§ 84 Abs. 1 SGB V =

Preisentwicklung 1994 ( + 6,0%) Korrekturfaktor (489,6: 157,6)

Gegenprobe: 157,6 Mio. DM x 3,10660 = 489,6 Mio. DM

Stand: 16. 2. 1994

Mio. DM 157,6

315,2 92,4 407,6 38,7 446,3 15,6 461,9

489,6 3,10660

A-1386 (70) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 19, 13. Mai 1994

Referenzen

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