Abbildung 4: Fiktive Gesamtbudgets für Arzneimittel und Heil- mittel im Jahre 1994 in den alten und neuen Bundesländern
fiktives Arznei- mittel- budget
fiktives Heil- mittel- budget
fiktives Gesamtbudget für Arznei- und Heilmittel
27,804 Mrd. DM
gesamtes Bundesgebiet alte
Bundesländer neue
Bundesländer
KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG
Vereinbarung
zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen
über Empfehlungen zur Festlegung der Arzneimittel- und Heilmittelbudgets für das Jahr 1994 und zur Vereinbarung von Richtgrößen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Köln — einerseits — und der AOK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bonn, der Bun- desverband der Betriebskrankenkassen, K. d. ö. R., Essen, der IKK-Bundesver- band, K. d. ö. R., Bergisch Gladbach, der Bundesverband der landwirtschaftli- chen Krankenkassen, K. d. ö. R., Kassel, die Bundesknappschaft, K. d. ö. R., Bo- chum, die See-Krankenkasse, K. d. ö. R., Hamburg, der Verband der Angestell- ten-Krankenkassen e. V., Siegburg, der AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg — andererseits — treffen folgende Vereinbarung über Empfeh- lungen zur Festlegung der Arzneimittel- und Heilmittelbudgets für das Jahr 1994 und zur Vereinbarung von Richtgrößen:
BEKANNTGABEN
lich, daß angesichts einer frühzeitig im Jahr 1993 absehbaren Budgetunterschrei- tung auf Bundesebene viele Ärzte davon ausgegangen sind, daß unter einem Glo- balbudget noch ein weitgehend unbehel- ligtes Arbeiten möglich ist. Diese Auffas- sung kann sich angesichts der beschriebe- nen dynamischen Effekte (Demographie, Innovationen, zehnprozentiger Arztzahl- zuwachs, „Doctor-shopping" etc.) und der gleichzeitig sehr rigiden Haltung der Krankenkassen hinsichtlich möglicher Budgeterhöhungen bereits im Jahr 1994, spätestens wohl aber im Jahr 1995, als fa- taler Trugschluß erweisen. Arzneimittel- gruppenbezogene Richtgrößenprüfun- gen, die zwischen Kassenärztlichen Ver- einigungen und Krankenkassenverbän- den unter Berücksichtigung von Praxisbe- sonderheiten arztgruppenbezogen ver- einbart werden, haben gegenüber einer solchen Kollektivhaftung insbesondere den Vorteil, daß das Morbiditätsrisiko
—jedenfalls im Hinblick auf das Fallzahlri- siko und die Inanspruchnahme unver- zichtbarer Arzneimittel — an die Kran- kenkassen zurückgegeben wird.
Die Frage, auf welche Weise Über- schreitungen der KV-spezifischen Bud- gets in den Jahren 1994 und 1995 auf ein-
tiert. Die Vorstellungen reichen von der anteiligen Kollektivhaftung aller Ärzte bis zum „verursachergerechten" Hono- rarabzug im Rahmen sogenannter „bud- getorientierter Richtgrößen", die im Sin- ne verschärfter Durchschnittsprüfungen erst bei tatsächlich festgestellter Budget- überschreitung rückwirkend zur Anwen- dung kommen sollen. Die einzelnen Kas- senärztlichen Vereinigungen werden die Kassenärzte ihres Bereichs über das vor- gesehene Verfahren jeweils rechtzeitig informieren.
Anfang Juni dieses Jahres werden die bundesweiten Arzneimittel- und Heilmit- telausgaben der gesetzlichen Kranken- versicherung im 1. Quartal 1994 durch den Bundesgesundheitsminister bekannt- gegeben werden. Dann wird sich zeigen, ob sich die aus den Umsatzzahlen der pharmazeutischen Industrie und der Apotheker andeutende „Trendwende"
zu wieder deutlich höheren Verord- nungskosten auch in den Abrechnungser- gebnissen der Krankenkassen nieder- schlägt. Zu diesem Zeitpunkt müßten dann auch erstmals konkrete Modelle verfügbar sein, auf welche Weise im Falle einer KV-bezogenen Budgetüberschrei- tung das Verfahren der dann durchzu- führenden Honorarabzüge geregelt wer- den soll.
Dr. med. Lothar Krimmel Magda Reiblich
Kassenärztliche Bundesvereinigung Herbert-Lewin-Str. 3
50931 Köln zelne Ärzte „heruntergebrochen" werden
sollen, wird je nach Kassenärztlicher Ver- einigung derzeit unterschiedlich disku-
Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 19, 13. Mai 1994 (69) A-1385
BEKANNTGABEN
I. Arzneimittel- und Heilmittelbudgets
1. Die Partner dieser Vereinbarung empfehlen den Budgetpartnern gern. § 84 Abs. 1 SGB V, für die Ermittlung der Budgets für Arznei- und Heilmittel auch im Jahre 1994 das in Artikel 29 Abs. 2 GSG genannte Berechnungsverfahren (sog. Fallwertmethode) zugrunde zu le- gen. Gleichzeitig sollen die erforderli- chen Vorbereitungen getroffen werden, um spätestens ab dem 1. 1. 1995 die ver- anlaßten Arzneimittel- und Heilmittel- ausgaben arztbezogen je Kassenärztliche Vereinigung erfassen zu können.
2. Die Partner dieser Vereinbarung empfehlen den Budgetpartnern in den al- ten Bundesländern, im Jahre 1994 die für 1993 errechneten Budgets als regionale Gesamtbudgets für Arznei- und Heilmit- tel zu übernehmen.
3. Für den Bereich der neuen Bun- desländer wird empfohlen, aufsetzend auf den Ausgaben des ersten Halbjahres 1992 einen Korrekturfaktor von 2,29866 im Bereich Arznei- und Verbandmittel (Gesamtbudget: 6,188 Milliarden DM) und einen Korrekturfaktor von 3,106601 im Bereich Heilmittel (Gesamtbudget:
489,6 Millionen DM) festzulegen (Anla- ge). Die Summe der Budgets für die sechs Kassenärztlichen Vereinigungen der neu- en Bundesländer in den Bereichen Arz- nei, Verband- und Heilmittel beträgt da- mit 6,6776 Milliarden DM.
tel-Kennzeichens (sog. Pharmazentral- nummer) durch mit EDV ausgestattete Arztpraxen auf freiwilliger Basis modell- haft erprobt werden.
2. Ausgabenbereinigung nach Art. 29 Abs. 1 Satz 2 GSG
2.1 Zuzahlung 2.2 Preismoratorium 2.3 Festbeträge
3. Ausgabenänderung nach Art. 29 Abs. 1 Satz 3 GSG
3.1 Preisentwicklung
3.2 Anhebung der MwSt. 1993 3.3 Arztzahlentwicklung
3.4 Empfängnisverhütende Mittel
Bonn, Essen, Bergisch Gladbach, Kassel, Bochum, Hamburg, Siegburg, Köln,
den 16. 2. 1994
—549 — 8,32
—135 — 2,04
—129 — 1,95
5 789 216
—139 — 2,4
57 2 0,98
203 8 3,5
52 0,9
Anhang Stand: 2. 3. 1994
Korrekturfaktor für Arznei- und Verbandmittelausgaben im Budget 1994 (neue Bundesländer)
1. Ausgabenbasis 1992 Mio. DM Mio. DM %
1.1 Rechnungsergebnis I. Halbjahr 1992 2 692 1.2 Verdoppelte Ausgaben (KA 430, KA 459) 5 384 1.3 Anteilig Sprechstundenbedarf (1,5%) 81 1.4 Abzug für Hilfsmittel (KA 431) — 59 5 406
Arzneimittel Verband- mittel 1.5 Ausgliederung des Verbandmittelanteils (4%) 5 190 216 1.6 Bereinigung um Rechnungsabschlag 1 412
gern. § 311 a SGB V (nur KA 430)
6 602 216
5962 226
II. Richtgrößen für Arznei- 4. Gesamter Budgetanteil
und Verbandmittel 4.1 Summe Arznei- und Verbandmittel 6 188
1. Die Partner dieser Vereinbarung werden bis zum 30. 9. 1994 ein Konzept für indikationsbezogene beziehungsweise Arzneimittelgruppen-bezogene Richtgrö- ßen entwickeln und den Partnern auf Landesebene empfehlen. Es besteht Ein- vernehmen, daß die auf solchen Richt- größen basierenden Prüfvereinbarungen geeignet sein sollen, den auf Arznei- und Verbandmittel bezogenen Budgetanteil auszusetzen.
2. Die Partner dieser Vereinbarung bedauern, daß es noch nicht gelungen ist, in den Verträgen nach § 300 Abs. 3 SGB V die notwendigen statistischen Voraus- setzungen für die Prüfung des Verord- nungsverhaltens nach Richtgrößen zu schaffen. Die Partner werden daher ge- eignete Maßnahmen prüfen, um unab- hängig von Dritten solche Voraussetzun- gen schaffen zu können. In einem ersten Schritt soll die EDV-technische Auftra- gung des bundeseinheitlichen Arzneimit-
*) vorbehaltlich der endgültigen Festlegung der Grundlohnsummen-Entwicklung 1993 durch den Bundesminister für Gesundheit.
4.2 Korrekturfaktor (Ziff. 4.1: Ziff. 1.1) 2,29866
4.3 Gegenprobe: 2 692 Mio. DM x 2,29866 = 6 187,99 Mio. DM
Korrekturfaktor für Heilmittelausgaben im Budget 1994 (neue Bundesländer)
Rechnungsergebnisse I. Halbjahr 1992 (KA 450 bis 453)
Verdoppelte Ausgaben
Grundlohnanstieg 1992 (29,3%)
Ausgabenniveau 1992
Grundlohnanstieg 1993 (9,5%)
Ausgabenniveau 1993
Ausgabenerhöhung nach Art. 29 Abs. 1 Satz 6 GSG (3,5%)
„Budgetanteil Heilmittel 1994"
§ 84 Abs. 1 SGB V =
Preisentwicklung 1994 ( + 6,0%) Korrekturfaktor (489,6: 157,6)
Gegenprobe: 157,6 Mio. DM x 3,10660 = 489,6 Mio. DM
Stand: 16. 2. 1994
Mio. DM 157,6
315,2 92,4 407,6 38,7 446,3 15,6 461,9
489,6 3,10660
A-1386 (70) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 19, 13. Mai 1994