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März 1994 Die Vereinbarung vom 25

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I 148/2008 STA 13. August 2008 STA C Interpellation

1291 Astier, Moutier (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 02.06.2008

Politische Würdigung der Wirkungen der Vereinbarung vom 25. März 1994

Die Vereinbarung vom 25. März 1994 zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Jura nennt die Aufgaben, die der Interjurassischen Versammlung (IJV) übertragen werden:

a) Sie fördert in den verschiedenen Kreisen und Organen des Kantons Jura und des Berner Juras sowie zwischen den Jurassiern auf beiden Seiten der Kantonsgrenzen den Dialog über die Zukunft der jurassischen Gemeinschaft.

b) Sie unterbreitet Vorschläge für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Jura und dem Berner Jura in genau umschriebenen Aufgaben und konkreten Projekten.

c) Sie unterbreitet Vorschläge für das Instrumentarium der Zusammenarbeit, wie gemeinsame Übereinkommen oder Institutionen.

Seit 1994 sind zahlreiche gemeinsame Institutionen entstanden, wie z.B. die Stiftung

«Fondation Rurale Interjurassienne», die interjurassische Zentralapotheke oder die interjurassische Jugendbeauftragte.

Nun hat sich der Kanton Bern aber bisher noch nie über die politischen Gesamtwirkungen, die aus der Schaffung gemeinsamer interjurassischer IJV-Institutionen entstanden oder eben nicht entstanden sind, geäussert.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie sieht, abgesehen von den technischen Aspekten (Kostensenkung, Synergien der zusammengelegten Kräfte), die politische Würdigung des Regierungsrates in Bezug auf die Schaffung gemeinsamer interjurassischer Institutionen aus?

2. Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass das Ziel der Vereinbarung vom 25. März 1994, d.h.

die Versöhnung, mit der Schaffung gemeinsamer interjurassischer Institutionen erreicht worden ist?

3. Ist der Regierungsrat der Auffassung, dass es angesichts der Tatsache, dass sich die IJV derzeit mit einer dreiteiligen Studie befasst, politisch nach wie vor nötig ist, den Weg der gemeinsamen Institutionen zu gehen (ausser, wenn für den Kanton Bern dadurch Einsparungen möglich sind)?

4. Die Vereinbarung vom 25. März 1994 präzisiert Folgendes: «Dank eines positiven Dialogs ist es durchaus denkbar, dass es im gesamten Jura zum dringend notwendigen Aufschwung kommt. Die Konzertation wird es in der Tat ermöglichen, die Grenzen stark zu relativieren [...].» Glaubt der Regierungsrat, dass die Kantonsgrenze zum Kanton Jura dank der Aktivitäten der IJV relativiert worden ist? Wenn ja: Inwiefern und auf welche Elemente stützt sich der Regierungsrat genau?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 05.06.2008

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Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat kann die Fragen des Interpellanten wie folgt beantworten:

1. Das Ziel «Institutionalisierung des interjurassischen Dialogs» wurde mit der Vereinbarung vom 25. März 1994, der Grundlage für die Schaffung der Interjurassischen Versammlung (IJV), zweifellos erreicht. Dieser Dialog wurde nach und nach aufgebaut. Die von den Regierungen der Kantone Bern und Jura am 16.

August 1999 zu Handen der IJV erstellte Liste mit den allfällig in Betracht kommenden gemeinsamen Institutionen sowie die daraus erfolgten Arbeiten haben den Dialog positiv beeinflusst. Insgesamt wurden 32 Projekte geprüft, wovon 8 noch hängig sind.

In den meisten Fällen kam es zu einer Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen und Institutionen diesseits und jenseits der Kantonsgrenze. Weiter konnte zwischen den beiden Kantonsregierungen ein äusserst konstruktiver Dialog aufgebaut werden, und bisher wurden 14 gemeinsame Institutionen geschaffen. Die politische Würdigung des Regierungsrates im Zusammenhang mit den gemeinsamen Institutionen fällt deshalb positiv aus.

2. Der interjurassische Dialog konnte institutionalisiert und in einigen Bereichen verstärkt werden, womit ein einzigartiges Beispiel der interkantonalen Zusammenarbeit entstanden ist. Ein Vergleich der heutigen Situation mit jener vor 1994 führt zum Schluss, dass die Aussöhnung erfolgt ist. Die Aussöhnung ist indessen ein Ziel, das nie definitiv erreicht werden kann und das von beiden Seiten grosse Anstrengungen erfordert. Gerade das Beispiel der jurassischen Initiative «Un seul Jura» hat gezeigt, wie unsicher diese Aussöhnung sein kann. Die beiden Kantonsregierungen haben sowohl den Willen als auch die Möglichkeiten, die interjurassischen Probleme gemeinsam zu lösen.

3. Die gemeinsamen Institutionen sind die Instrumente der in der Vereinbarung vom 25.

März 1994 ausdrücklich vorgesehenen Zusammenarbeit. Und ein Teil der Studie der IJV befasst sich gerade mit der direkten Partnerschaft im Rahmen dieser gemeinsamen Institutionen. Der Regierungsrat ist deshalb der Auffassung, dass der Weg der gemeinsamen Institutionen nach wie vor eine politische Notwendigkeit ist. Er hat seitens des Bernjurassischen Rats im Übrigen keine Signale erhalten, die ihn zu einem Meinungswechsel veranlassen könnten. Selbstverständlich wird es möglich sein, die Situation neu zu beurteilen, sobald das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Studien der IJV feststeht.

4. Die Antwort auf Frage 1 zeigt, dass es zu einer Relativierung der Kantonsgrenzen gekommen ist: Die seit 1999 aufgebaute Zusammenarbeit in zahlreichen Bereichen sowie die dabei geschaffenen gemeinsamen Institutionen lassen diesen Schluss zu.

An den Grossen Rat

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