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die Bewahrung und Entwicklung der Identität des Berner Juras

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Academic year: 2022

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I 170/2001 STA 17. Oktober 2001 42C

Interpellation

3223 Daetwyler, Saint-Imier (SP)

Weitere Unterschriften: 2 Eingereicht am: 06.09.2001

Institutionelle Zukunft des Berner Juras

1993 wurden im Haenni-Bericht zwei mögliche Wege empfohlen, um die Situation des Berner Juras zu verbessern:

• die fortschreitende Autonomisierung,

• die Relativierung der Grenzen.

Unter fortschreitender Autonomisierung verstand Dominique Haenni, dass der Berner Jura mit Kompetenzen verschiedener Art ausgestattet werde, damit die Region direkt über sie betref- fende Dossiers entscheiden könne.

Bei der Relativierung der Grenzen geht es darum, die interkantonale Zusammenarbeit dort zu fördern, wo sie gerechtfertigt ist.

Die neue Kantonsverfassung sieht für den Berner Jura eine besondere Stellung vor, die im Wesentlichen zwei Ziele verfolgt:

• die Bewahrung und Entwicklung der Identität des Berner Juras,

• die Verstärkung seiner Mitwirkung an der kantonalen Politik.

Die institutionelle Situation des Berner Juras hat sich seit 1993 geändert: 1994 wurde der Re- gionalrat eingesetzt. Dieser hat im Oktober 2000 seinen Bericht in Bezug auf die Realisierung der fortschreitenden Autonomisierung des Berner Juras vorgelegt, wobei alle verfassungsrecht- lichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft worden sind. Das im Haenni-Bericht vorgeschlagene Vorgehen geht somit seinem Ende zu.

Es ist nun am Regierungsrat, dem Grossen Rat auf der Grundlage des Berichts des Regional- rats entsprechende Anträge zu unterbreiten.

Heute stellen sich vor allem folgende Fragen:

1. Ist der Regierungsrat nach wie vor der Ansicht, dass der Berner Jura über Entscheidungs-, Verwaltungs- und Finanzbefugnisse verfügen kann?

2. Die interkantonale Zusammenarbeit wird immer wichtiger, der Rahmen ist aber nicht immer derselbe. Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass in erster Linie projektbezogen und auf Grund der bevölkerungsspezifischen Bedürfnisse gearbeitet werden soll?

3. Ist es angesichts dieser Perspektive nicht unabdingbar, Flexibilität unter Beweis zu stellen und zu akzeptieren, dass je nach Dossier die verschiedenen Formen der Zusammenarbeit andere Partner betreffen können?

4. Welche Bedeutung misst die Regierung dem anderen Ziel der besonderen Stellung des Berner Juras bei, d.h. der Verstärkung der Mitwirkung des Berner Juras an der kantonalen Politik?

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Antwort des Regierungsrates

Zu Frage 1

Das Ziel des Regierungsrates besteht darin, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der in Aus- führung von Artikel 5 der Kantonsverfassung dem Berner Jura ein Sonderstatut zuweist.

Dies setzt — im Rahmen der genannten Verfassungsbestimmung — die Gewährung von Entscheidungsbefugnissen voraus. Solche Befugnisse können jedoch nur ausgeübt wer- den, wenn sie auch mit Verwaltungs- und Finanzbefugnissen verknüpft sind. Die Tragweite dieser Befugnisse sowie die diesbezüglichen Modalitäten werden im Sonderstatut definiert sein.

Zu den Fragen 2 und 3

In seinem Bericht vom 27. September 2000, der von der gesamten Region getragen wird, bestätigt der Regionalrat, dass die vorgeschlagenen Massnahmen geeignet sind, eine Autonomie des Berner Juras zu fördern, die den Bedürfnissen und Wünschen der Region entspricht. Der Regierungsrat steht ebenfalls hinter diesem Ziel und will gesetzliche Grundlagen ausarbeiten, welche die interkantonale Zusammenarbeit begünstigen, und zwar vor allem mit dem Kanton Jura (gemeinsame Institutionen), aber je nach Problematik auch mit anderen Partnern.

Zu Frage 4

Weder der Regionalrat noch die anderen Personen und Organisationen, die sich zum künftigen Sonderstatut geäussert haben, verlangen, abgesehen von einer Kompetenz- delegation in Bezug auf den Gesetzvollzug, irgendwelche Gesetzgebungsbefugnisse für die Region. Im Übrigen umfasst das Sonderstatut diejenigen Bereiche, welche die Identität des Berner Juras sowie seine sprachliche und kulturelle Eigenart betreffen. In Bezug auf die Tätigkeiten, die nicht in diese Bereiche fallen, ist es wichtig, die Region in die Lage zu versetzen, dass sie auf kantonaler Ebene mit den gleichen Rechten und Pflichten wie der übrige Kanton handeln kann. Die Mitwirkung des Berner Juras an der kantonalen Politik ist demzufolge zu verstärken. Aus diesem Grund müssen die Rechte, welche die Region auf Parlaments- und Regierungsebene verfügt, aufrechterhalten und verbessert werden (Bei- behaltung einer 12-köpfigen Abordnung aus dem Berner Jura in einem Grossen Rat mit 160 Mitgliedern). Andererseits wird auch versucht werden müssen, die französischspra- chige Vertretung innerhalb der Kantonsverwaltung zu verstärken. Daraus ergibt sich klar und deutlich, dass der Regierungsrat die Mitwirkung des Berner Juras an der kantonalen Politik als wichtiges Ziel betrachtet.

An den Grossen Rat

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