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M 141/2000 POM 9. August 2000 46C
Motion
2446 GFL (Hofer, Biel)
Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am: 07.06.2000
expo.02 - Sicherheit für alle VerkehrsteilnehmerInnen
Der Regierungsrat wird beauftragt,
in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden, alle neuralgischen Verkehrsknotenpunkte im Einzugsgebiet der expo.02 prüfen zu lassen und wo notwendig prioritär zu sanieren. Es müssen dabei alle technischen Möglichkeiten zum Schutz der schwächeren VerkehrsteilnehmerInnen ausgeschöpft werden wie bauliche Anpassungen, Markierungen, Signalisation, Spiegel usw.
Begründung:
An einer der für die expo.02 bedeutsamsten Kreuzungen in Biel hat sich kürzlich ein tödlicher Unfall ereignet. Eine Velofahrerin verstarb. In der Folge wurde durch verschiedene Fachleute aus Verwaltung, Planung, Interessenorganisationen festgestellt, dass nicht nur dieser Verkehrsknotenpunkt für schwächere VerkehrsteilnehmerInnen erhebliche Mängel aufweist.
Damit vor und während der expo insbesondere auch für die nichtmotorisierten VerkehrsteilnehmerInnen grösstmögliche Sicherheit im Verkehr garantiert werden kann, muss in diesem Sinn das gesamte kantonale expo-Verkehrsnetz auf seine Schwachstellen hin überprüft und wo nötig saniert werden.
Es wird Dringlichkeit verlangt.
Antwort des Regierungsrates:
Der Regierungsrat unterstützt die Forderung nach Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerin- nen und Verkehrsteilnehmer. Das Verkehrskonzept der EXPO.02 ist diesem Ziel denn auch grundsätzlich verpflichtet. Die den Kanton Bern betreffenden Vorhaben im Bereich Verkehrssicherheit werden zur Zeit gemäss Terminplan vorangetrieben.
Das Verkehrskonzept "EXPO.02 Verkehr (Teil B Lokaler Verkehr Biel, Version 30.5.2000), erwähnt als erste Massnahme des Verkehrskonzeptes Masterplan Nidau, die Modernisie- rung des Lichtsignalregelungssystems im lokalen Strassennetz. Damit wird eine Erhöhung der Gesamtleistungsfähigkeit, der Verkehrssicherheit, die Gewährleistung der Expo-Ver- kehrsflüsse und die Optimierung des Gesamtverkehrsflusses angestrebt.
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Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) plant und koordiniert in Zusammen- arbeit mit allen Beteiligten (Oberingenieurkreis III, Fachstelle Velo des Tiefbauamtes/TBA, Kantonspolizei/KAPO, Stadtpolizei Biel, Gemeindepolizei Nidau, Kommission Masterplan- Nidau unter Leitung der Baudirektion der Stadt Biel, Aare Seeland-mobil AG, Verkehrsbetriebe der Stadt Biel) und allenfalls betroffenen Dritten die Neuerstellung der Lichtsignalanlagen zwischen Keltenstrasse (Bahnübergang Aare Seeland mobil; Ende der T 10) und dem Kreisel Seefels (Beginn der Nationalstrasse A5). Dabei sind die Belange der schwächeren Verkehrsteilnehmenden von zentraler Bedeutung. So sollen Konfliktgrün zwischen Fahrzeugen und Fussgängern - wenn möglich - vermieden werden und für die Velofahrenden, soweit es die Platzverhältnisse zulassen, separate Spuren erstellt werden.
Zudem soll der Veloverkehr bei den LSA an kritischen Punkten besonders geregelt werden.
Auf dem Kantonsstrassennetz ist der Bau des Kreisels Brüggmoos zu erwähnen. Wei- tergehende rein bauliche Massnahmen sind für den Kanton Bern kaum möglich, gehört doch im Stadtbereich der grösste Teil des Strassennetzes der Gemeinde Biel. Ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit/-entflechtung und zur Optimierung des Verkehrsflusses wird von Gemeinde und EXPO.02 zum Beispiel mit dem Bau der Fussgängerpasserelle über die Aarbergstrasse geleistet.
Der Regierungsrat vertritt die Ansicht, dass mit den bereits angelaufenen, noch geplanten und prioritär auf die Expo-Bedürfnisse ausgerichteten Arbeiten und Massnahmen des Kantons und der Gemeinden, die Verkehrssicherheit während der Zeit der EXPO gerade auch zugunsten der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer verbessert werden kann. Er gibt jedoch gleichzeitig zu bedenken, dass eine absolute Sicherheit im Verkehrsgeschehen kaum je erreicht werden kann und diese massgeblich auch durch das Verhalten der am Verkehr Teilnehmenden beeinflusst wird.
Angesichts der auf kantonaler Ebene und bei den betroffenen Expo-Gemeinden bereits im Sinne der Motion angelaufenen Arbeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, kann die Motion angenommen und gleichzeitig als erfüllt abgeschrieben werden.
Antrag
Annahme und Abschreibung der Motion.
An den Grossen Rat