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Archiv "Börsebius zu Steuerberatern (IV): So ist es recht" (07.11.1997)

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V

iele Leute scheuen ei- nen Rechtsstreit mit ihrem Steuerberater wie der Teufel den Weihwasser- wedel. „Das nützt ja eh nix“, sagen die meisten, den hohen Kosten stünde bloß ein enor- mes Prozeßrisiko gegenüber.

Dem ist keineswegs so. Vor Gericht haben die meisten Mandanten, so die Ansprü- che einigermaßen begründet sind, durchaus gute Chancen.

Die Richter schlagen sich – selbst genervt vom unüber- sichtlichen Steuerdschungel – immer häufiger auf die Seite des überforderten Bürgers.

Das gilt selbst für den ge- strengen Bundesgerichtshof (Az.: IX ZR 161/94).

Wenn Sie als Mandant mehr Steuern zahlen müssen, als es nach Ihrer fiskal-spe- zifischen Situation geboten wäre, hat der Steuerberater in der Regel etwas falsch gemacht – und muß dafür

auch haften. Ich meine damit ausdrücklich nicht irgendwel- che zweifelhaften Steuerspar- modelle, sondern beispiels- weise das Nicht-Ausnutzen von Wahlrechten sowie die Falschauslegung von Erlas- sen der Finanzverwaltung.

Ist bei ihm für den Fall der Fälle überhaupt etwas zu ho- len? Der schönste Titel bei ei- nem gewonnenen Rechts- streit nützt bekanntlich gar nichts, wenn der Beklagte arm wie eine Kirchenmaus ist oder so tut, als hätte er nichts an den Füßen. Doch keine Angst, auf Weisung der Steuerberaterkammer muß jeder deutsche Steuerberater eine Haftpflichtversicherung

in Höhe von mindestens ei- ner halben Million Mark ab- schließen.

Doch auch hier klafft eine Lücke im System. Vorsicht ist geboten, wenn Ihr Steuerbe- rater keine Zulassung bei ei- ner Kammer hierzulande hat, sondern über ein Land der EU auf den deutschen Markt drängt. Dann kann es erheb- liche Probleme bei der Haf- tung geben, genauer bei der Durchsetzung der Ansprü- che. Vorsicht! Von dieser Spezies Steuerberater gibt es immer mehr, zumal hierzu- lande fast 70 Prozent an der Steuerberaterprüfung schei- tern und viele von denen dann flugs den Wohnsitz

wechseln, um von außen die Pfründe zu sichern. Also, im- mer nach der Zulassung fra- gen, kann böse Überraschun- gen verhindern.

Und: Nicht nur bei Vor- sätzlichkeit ist der Steuer- berater dran, sondern auch bei Fahrlässigkeit, was im Grunde auch klar ist. Das gilt etwa für den Fall, daß der Berater nicht alle relevanten Urteile und Gesetze des Bun- desfinanzhofs kennt und sie somit nicht anwendet. Der Mandant muß jetzt nur noch darauf achten, daß seine An- sprüche nicht der dreijähri- gen Verjährung anheimfal- len. Was wenige wissen: Die Frist beginnt keineswegs dann, wenn der Berater den Fehler gemacht hat, sondern wenn der Mandant den Fehler erkennt. So bleibt aus- reichend Zeit, alle Chancen und Risiken einer Klage ab- zuwägen. Börsebius

[36] Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 45, 7. November 1997

S C H L U S S P U N K T

Post Scriptum

D

ie Angst vieler Kinder vor einem Kranken- hausaufenthalt brach- te die Operationsschwester Birgitta Marinho e Cam- pos-Hoff auf die Idee, mit Kollegen und Bekannten ein Video zu drehen, das kleinen Patienten die furchteinflößenden medi- zinischen Apparate und Vorgänge mit Humor näherbringt. „Das kunter- bunte Krankenhaus“ schil- dert in 20 Minuten die Entdeckungsreise des acht- jährigen Christian durch Stationen und Operations- säle. Realistische Begeg- nungen mit freundlichen Ärzten, die den Jungen durch das Krankenhaus führen, wechseln dabei ab mit Christians Tagträu- men. In diesen Phantasien sieht er den Chefarzt auf Inline-Skates über die Flu- re flitzen oder die Anästhe- sisten ihn auf einer schau- kelnden OP-Liege in den Schlaf singen.

Das beachtliche Interes- se, auf das die Laienproduk- tion bei Krankenhäusern, Kindergärten und Selbst- hilfegruppen gestoßen ist, zeigt, wie groß der Bedarf nach einem solchen Film war. Dem Video gelingt es auf originelle Weise, Kin- dern zu vermitteln, daß Ärzte auch nur Menschen sind und daß im Kranken- haus durchaus gelacht wer- den darf. Dies läßt die etwas papierenen Dialoge und die zuweilen mangelhafte Ton- qualität in den Hintergrund treten. Bleibt nur zu hoffen, daß Kinder nicht enttäuscht sind, wenn sie merken, daß in wirklichen Krankenhäu- sern tanzende Ärzte eher selten anzutreffen sind.

„Das kunterbunte Kran- kenhaus“ ist für 49 DM als Videokassette erhältlich.

Bestellungen bei: Münster- land Film, Hafenweg 48, 48155 Münster, Telefon 02 51/6 01 82.

Dorothee Häußermann

Videofilm

„Das kunterbunte Krankenhaus“

Börsebius zu Steuerberatern (IV)

So ist es recht

Die Ärzte flitzen auf Inline-Skates durch den Operationssaal.

Foto: Münsterland Film

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