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WSV-WZ29-Multiple-Sklerose-MS-Therapeutika

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Academic year: 2022

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Wirkstoffziele

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns  Kontakt zu Ihrem Beratungscenter  www.kvb.de/verordnungen

Stand: 8. November 2021 Quelle: REF-VA

iStockphoto.com/Krasyuk

Wirkstoffgruppe: Multiple Sklerose (MS)-Therapeutika

Ziel 29: Anteil Leitsubstanzen Dimethylfumarat, Glatirameracetat, Interferon beta-1b und Teriflunomid an der Gesamtindikationsgruppe, bevorzugt mit Rabattvertrag

Im Ziel enthaltene Wirkstoffe

Wirkstoff ATC Code

Alemtuzumab L04AA34

Cladribin L04AA40

Dimethylfumarat L04AX07

Fingolimod L04AA27

Glatirameracetat L03AX13 Interferon beta-1a L03AB07 Interferon beta-1b L03AB08

Natalizumab L04AA23

Ocrelizumab L04AA36

Ofatumumab L04AA52

Ozanimod L04AA38

Peginterferon beta-1a L03AB13

Ponazimod L04AA50

Siponimod L04AA42

Teriflunomid L04AA31

Erläuterung

In der aktuell verfügbaren S2k Leitlinie zur MS (Living Guideline; 1. vollständig überarbeitete Version 17.02.2021, gültig bis 17.02.2022) werden die beta-Interferone 1a und 1b, Glatira- meracetat, Dimethylfumarat und Teriflunomid als Basistherapie bei der milden bis moderaten Verlaufsform der schubförmig-remittierenden MS (RRMS) benannt (neue Einteilung: Wirk- samkeitskategorie 1). Demgegenüber stehen für die (wahrscheinlich) hochaktive Verlaufs- form Cladribin, Fingolimod, Ozanimod (Wirksamkeitskategorie 2) sowie Alemtuzumab, Ocre- lizumab, Rituximab (Off-Label) und Natalizumab (Wirksamkeitskategorie 3) zur Verfügung.

(2)

Wirkstoffziele 8. November 2021 Seite 2

Maßnahmen zur Umsetzung

Sofern medizinisch möglich sollen bevorzugt die Leitsubstanzen beta-Interferon 1b, Dime- thylfumarat, Glatirameracetat und Teriflunomid als Basistherapeutika, insbesondere bei Neu- einstellungen bzw. Umstellungen eingesetzt werden.

Frühe Nutzenbewertungen liegen für Cladribin (Mavenclad®), Fingolimod (Gilenya®), Terif- lunomid (Aubagio®), Dimethylfumarat (Tecfidera®), Ocrelizumab (Ocrevus®), Ozanimod (Zeposia®) und Siponimod (Mayzent®) vor.

Für Fingolimod wurde ein Hinweis für einen geringen Zusatznutzen bei Patienten mit rasch fortschreitender schwerer schubförmige remittierende MS (RRMS) gesehen. Als zweckmä- ßige Vergleichstherapie bei RRMS wurde jeweils Interferon beta-1a oder 1b oder Glatira- meracetat benannt. In der zur Behandlung der primär progredienten MS hat Ocrevus® (Ocre- lizumab) als bis dato einzig zugelassenes Arzneimittel im Rahmen der frühen Nutzenbewer- tung keinen Zusatznutzen erhalten.

In der Behandlung der RRMS sieht der GBA hingegen einen Beleg für einen geringen Zu- satznutzen. Hier war als Vergleichstherapie Alemtuzumab oder Fingolimod oder Natalizumab oder, sofern angezeigt, ein Wechsel innerhalb der Basistherapeutika (Interferon beta-1a oder Interferon beta-1b oder Glatirameracetat unter Berücksichtigung der Zulassung) herangezo- gen worden.

Siponimod (Mayzent®) ist als einziges Arzneimittel für die sekundär progrediente Form der MS zugelassen und darf erst nach erfolgreicher genetischer Testung (GOP 32866) einge- setzt werden. Ein Zusatznutzen wurde im Rahmen der frühen Nutzenbewertung nicht aner- kannt.

Der vereinbarte Zielwert lässt genug Spielraum für medizinisch adäquate Versorgung von Patienten mit rasch fortschreitender, schwerer schubförmig-remittierender MS oder primär bzw. sekundär progredienter MS, da dieses Kollektiv aktuellen Schätzungen zufolge im Durchschnitt weniger als 20% der MS Patienten betragen dürfte.

Das seit kurzem verfügbare Ponezimod (Ponvory®), zugelassen zur Behandlung erwachsener Patienten mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS) mit aktiver Erkrankung, definiert durch kli- nischen Befund oder Bildgebung, befindet sich noch im Verfahren der frühen Nutzenbewertung.

Ab 01.01.2022 wird es ins Ziel aufgenommen. Derzeit sind keine Rabattverträge abgeschlossen.

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Wirkstoffziele 8. November 2021 Seite 3

Die neueste Therapiealternative (seit 01.09.2021) zur Behandlung der RRMS ist mit

Kesimpta® der monoklonale Antikörper Ofatumumab. Dieses war bis 2019 in der Behandlung der chronisch lymphatischen Leukämie zugelassen. Aus diesem Grund muss kein Verfahren zur frühen Nutzenbewertung durchlaufen werden. Von Beginn an liegen vielfach Rabattver- träge vor. Auch hier erfolgt die Aufnahme ins Ziel ab 01.01.2022.

Pharmakotherapieberater stehen Ihnen - als Mitglied der KVB - als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie finden unsere Berater unter https://www.kvb.de/service/beratung/bera- tungscenter/.

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