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Archiv "Mitteilungen: Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Zur Therapie mit Beta-Interferon 1b bei Multipler Sklerose" (12.04.1996)

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A-986 (70) Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 15, 12. April 1996 Auf der Grundlage der vorliegenden

Therapiestudien mit Beta-Interferon 1b, den eingehenden Diskussionen der Ex- pertengruppe der Federal Drug Admini- stration (FDA) der USA sowie einer Stellungnahme des Ärztlichen Beirates der Deutschen Multiple Sklerose-Ge- sellschaft (DMSG) vom 6. 12. 1994 teilt die AkdÄ folgendes mit:

Beta-Interferone sind Substanzen zur Behandlung der schubförmig verlaufen- den Form der Encephalomyelitis disse- minata (Multiplen Sklerose [MS]). Die Schubrate der Erkrankung wird unter ihrem Einfluß reduziert, parallel hierzu zeigt sich eine Verminderung der kern- spintomographisch erfaßbaren Aktivität des Krankheitsprozesses im Vergleich zu einer unbehandelten Gruppe. Die Aus- wirkungen auf den Langzeitverlauf sind umstritten. Nach dem jetzigen Stand der veröffentlichten Studienergebnisse kann eine geringere Progression im Vergleich zu einer Vergleichsgruppe beobachtet werden. Die Bedeutung der Entwick- lung von Antikörpern gegen einzelne Beta-Interferone für das Langzeit-The- rapieergebnis ist in der Diskussion.

In Übereinstimmung mit dem Qua- litätsstandard-Komitee der AAN (Ame- rican Academy of Neurology) besteht die Indikation zur Therapie bei Patien- ten mit gesicherter Diagnose einer MS, bei schubförmigem Verlauf, in der Al- tersgruppe zwischen 18 und 50 Jahren, vorausgesetzt, daß der Patient zu diesem Zeitpunkt noch, unter Umständen mit Unterstützung, gehfähig ist.

Eine Behandlung wird derzeit nicht empfohlen bei Patienten über 50 Jahre, mit chronisch-progredientem Verlauf oder mit einer schweren Behinderung (Verlust der Gehfähigkeit), da die Wirk- samkeit von Beta-Interferon 1b bei sol- chen Patienten bislang nicht erwiesen ist.

Vor Beginn einer Behandlung mit Beta-Interferon 1b sind vor allem fol- gende Voraussetzungen eingehend zu prüfen:

1. Die Diagnose muß eindeutig und gesichert sein. Dazu ist zu empfehlen, daß jeder Patient vor Beginn einer The- rapie von einem in der Diagnostik und

Therapie der Multiplen Sklerose erfah- renen Klinischen Zentrum bzw. erfahre- nen Neurologen zumindest mitunter- sucht und mitbeurteilt ist. In jedem Fall muß eine vollständige Untersuchung des Liquor cerebrospinalis nach dem gelten- den Qualitätsstandard vorgenommen sein.

2. Eine eingehende krankheitsbezo- gene fachspezifische Aufklärung über die Möglichkeiten und Grenzen der Therapie mit Beta-Interferon 1b muß insbesondere die häufigen, aber auch die seltenen gefährlichen Nebenwirkungen (z. B. Suizidgefährdung, Depression) umfassen und auch mit schriftlicher Auf- klärungsdokumentation dem Patienten mitgeteilt werden.

3. Ein standardisierter Untersu- chungsbogen und ein standardisierter Befindlichkeitsbogen sollen von dem be- handelnden Neurologen und dem Pati- enten in regelmäßigen Abständen ausge- füllt werden.

4. Die klinischen Prüfungen zeigen, daß nicht alle Patienten auf die Therapie mit Beta-Interferon 1b ansprechen. Dar- über hinaus wurden unter der Behand- lung bei einigen Patienten Verschlimme- rungen der Schübe beobachtet. Es gibt keine Prädiktoren, die Voraussagen im Hinblick auf ein Nichtansprechen oder eine Verschlimmerung bei den einzelnen zu behandelnden Patienten ermöglichen würden.

5. Sind anamnestisch depressive Ver- stimmungen oder suizidale Handlungen bekannt, muß in der Regel von einer Therapie abgesehen werden.

Nebenwirkungen:

Die Nebenwirkungsskala der Thera- pie mit Beta-Interferon 1b muß entspre- chend den Erkenntnissen der medizini- schen Wissenschaft kritisch und sorgfäl- tig beachtet werden. Häufig auftretende, leichtere, aber unangenehme Nebenwir- kungen sollten nach den bisherigen Er- fahrungen schrittweise zu einer Dosis- senkung, nicht jedoch unter 50 Prozent der empfohlenen Dosierung führen. Bei schwereren Nebenwirkungen soll das Präparat nicht mehr eingesetzt werden.

Präparatewahl:

Mit Bescheid der Europäischen Kommission ist Beta-Interferon 1b nun in den EU-Staaten zugelassen. In Deutschland ist Beta-Interferon 1b un- ter dem Handelsnamen Betaferon®seit Januar 1996 verfügbar.

Zwei weitere Beta-Interferone – CHO-Beta-Interferon (Interferon-Beta 1a) der Firma Serono (Rebif®) und CHO-Beta-Interferon (Interferon-Beta 1a) der Firma Biogen (Avonex®) – sind in Deutschland derzeit nicht zugelassen.

Die multizentrischen Studien mit diesen Präparaten zeigen bislang recht positive Ergebnisse, so daß über die Zulassung dieser Beta-Interferone für die Indikati- on Multiple Sklerose in Kürze klarere Entscheidungsgrundlagen vorliegen werden.

Zur Präzisierung der Indikation der noch nicht im Zulassungsverfahren be- findlichen Beta-Interferone ist eine ab- schließende Stellungnahme zur Zeit nicht möglich, insbesondere ist es noch nicht möglich, die Frage zu beantworten, inwieweit bei einem Therapie-Abbruch wegen unerwünschter Wirkungen ein Wechsel von einem Beta-Interferon zu einem anderen sinnvoll sein kann, insbe- sondere unter Berücksichtigung einer Antikörper-Entwicklung. Auch sind bis- lang keine differenzierten klinischen Studien und publizierten Erfahrungen gegeben, die über die Zweckmäßigkeit einer Kombinationstherapie, z. B. von Beta-Interferonen mit anderen immun- modulierenden oder immunsupprimie- renden Therapiekonzepten, Hinweise geben. Die Gabe von Corticosteroiden im Falle einer Schubentwicklung ist möglich.

Beendigung der Therapie mit Beta- Interferonen:

Eine Therapie mit Beta-Interferonen sollte in den nachfolgenden Situationen beendet werden:

1. Weiteres Fortschreiten der Er- krankung trotz Therapie (z. B. aufgrund der Entwicklung von Antikörpern).

2. Häufige Schübe mit erforderlicher Cortison-Therapie trotz Behandlung mit Beta-Interferon.

3. Schwere Depression oder sogar suizidale Handlungen während der Be- handlung.

4. Unzuverlässige Verabreichung von Beta-Interferon.

5. Schwere Nebenwirkungen.

6. Geplante Schwangerschaft.

Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft, Aachener Straße 233–237, 50931 Köln, Tel 02 21/40 04- 5 18, Fax 02 21/40 04-5 11 N

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