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VA-140425-WIS-Nutzenbewertung-von-Teriflunomid

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 25. April 2014

Foto: iStockphoto.com

Frühe Nutzenbewertung von Teriflunomid (Aubagio®)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII der Arzneimittel- Richtlinie (AM-RL) um den Wirkstoff Teriflunomid zu ergänzen.

Der Beschluss trat am 20. März 2014 in Kraft. Den Beschlusstext finden Sie hier.

Teriflunomid (Aubagio®) ist angezeigt zur Behandlung erwachsener Patienten mit schubför- mig-remittierender Multipler Sklerose (MS).

Die zweckmäßige Vergleichstherapie für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit schubförmig-remittierender Multipler Sklerose (MS) ist ß-Interferon (IFN-ß) 1a oder IFN-ß 1b oder Glatirameracetat unter Beachtung des jeweils zugelassenen Anwendungsgebietes.

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

Hintergrund

Der Hersteller legte eine direkt vergleichende Studie (TENERE) vor, welche allerdings offen durchgeführt wurde. Der aktive Vergleich erfolgte mit dem Wirkstoff IFN ß-1a (Rebif®), der dreimal wöchentlich subkutan (jeweils 44 µg) appliziert wird. Teriflunomid wird einmal täglich oral eingenommen.

Unterstützend zum vorgelegten direkten Vergleich wurde ein indirekter Vergleich von Teriflu- nomid gegenüber IFN ß-1a 44 µg s. c. durchgeführt. Dabei wurden zwei Studien mit Teriflu- nomid vs. Placebo (TEMSO und TOWER) und eine Studie mit IFN ß-1a 44 µg s. c. vs. Pla- cebo (PRISMS) berücksichtigt. Der Hersteller fasste in seinem Dossier die Ergebnisse aus der indirekten Vergleichsstudie und die Ergebnisse aus der direkten Vergleichsstudie zu ei- ner Gesamtaussage zusammen. Dieser indirekte Vergleich ist jedoch nicht geeignet, Aussa- gen zum Zusatznutzen von Teriflunomid aus dem direkten Vergleich zu stützen. Zum einen ist der Studienpool des indirekten Vergleichs aufgrund der gewählten Einschränkung auf das Wirkstoffpräparat IFN β-1a 44 µg s. c. (Rebif®) bei Fehlen von Studien mit dem Präparat IFN ß-1a 30 µg i.m. (Avonex®) unvollständig. Zum anderen unterscheiden sich die Studienpopu- lationen der für den indirekten Vergleich eingesetzten Studien PRISMS, TEMSO und TOW- ER in Hinblick auf die verwendeten Diagnosekriterien, das Alter und die Erkrankungsdauer

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Verordnung Aktuell – Arzneimittel 25. April 2014

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der eingeschlossenen Patienten. Die Nutzenbewertung wurde daher allein auf Basis der di- rekt vergleichenden Studie TENERE durchgeführt.

Weder hinsichtlich der schubbezogenen Endpunkte noch hinsichtlich der Endpunkte zur Be- hinderungsprogression zeigten sich statistisch signifikante Unterschiede zwischen den Be- handlungsgruppen.

Die symptomspezifische gesundheitsbezogene Lebensqualität, die mit dem Symptom Er- schöpfung einhergeht, wurde mit der Fatigue Impact Scale (FIS) erhoben. Hierbei zeigte sich jedoch kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.

Der Anteil von Patienten mit schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen und Abbruch wegen unerwünschter Ereignisse unterschied sich zwischen den Behandlungsgruppen nicht maßgeblich und das Ergebnis war nicht statistisch signifikant.

Reaktionen an der Injektionsstelle und grippeähnliche Symptome traten bei der Behandlung mit IFN β-1a häufiger auf als unter Teriflunomid. Das Ergebnis war jeweils statistisch signifi- kant. Die Mehrheit dieser Ereignisse war von milder bzw. moderater Intensität.

Übelkeit / Erbrechen, Alopezie und Diarrhö traten bei der Behandlung mit Teriflunomid häufi- ger auf als mit IFN β-1a. Das Ergebnis war jeweils statistisch signifikant. Die Mehrheit dieser Ereignisse war von milder bzw. moderater Intensität.

Achtung

Die Einleitung und leitende Therapieentscheidung der Behandlung ist von einer Fachärz- tin/einem Facharzt für Neurologie oder von einer Fachärztin/einem Facharzt für Nervenheil- kunde, mit Erfahrung in der Behandlung der Multiplen Sklerose, durchzuführen. Leitende Therapieentscheidungen, die auch ggf. einen Wechsel des Wirkstoffs umfassen, müssen durch die genannten Fachärzte getroffen werden. Die Überwachung der Therapie, die unter anderem auch die Kontrolle von Laborparametern umfasst, kann auch durch andere Fach- ärzte mit Erfahrung in der Behandlung der Multiplen Sklerose erfolgen.

Der G-BA stellt alle Informationen zum Nutzenbewertungsverfahren hier zur Verfügung.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB – von unseren Pharmakotherapie- Beratern. Sie finden unsere Berater unter

www.kvb.de > Praxis > Service und Beratung > Präsenzberatung > Verordnungen

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