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ß § 13a Abs

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(2)

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 503d „Südlich Halberg“ liegt nach Beschluss des Stadtrates der Stadt Ludwigshafen am Rhein vom 10.12.2012 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung wäh- rend der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) in der Zeit vom

21. Januar 2013 bis einschließlich 22. Februar 2013

bei der Stadtplanung der Stadt Ludwigshafen am Rhein, Rathausplatz 20, 3. Obergeschoss, Zimmer 301, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Ebenso kann in diesem Zeitraum der Planentwurf mit Begründung im Internet eingesehen werden un- ter www.ludwigshafen.de über den Pfad: Standort / Bauen / Bauleitplanung / Öffentlichkeitsbeteili- gung.

Während der Dauer der Planauslegung können Anregungen zu den Planungen schriftlich oder münd- lich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung – Bereich Stadtplanung – vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 S.2, 2. HS Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen wäh- rend der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stel- lungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Ludwigshafen am Rhein, den 09.Januar 2013 Stadtverwaltung

gez.

Klaus Dillinger Beigeordneter

(3)
(4)

Bekanntmachung

Alle Grundstückseigentümer, die im Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Maudach eingetragen sind, werden hiermit zur

Jagdgenossenschaftsversammlung 2013 am Mittwoch, den 30. Januar 2013, 18.00 Uhr,

in der Gaststätte Adams alte Scheune, Maudacher Str. 441, 67065 Ludwigshafen, eingeladen.

Tagesordnung:

1. Kassen- und Kassenprüfung 2. Entlastung des Vorstandes

3. Verwendung des Jagdpachtschillings 4. Verschiedenes

Das Jagdkataster liegt vom 16.01. bis 31.01.2013 in der VR-Bank Maudach, Hindenburgstr. 25 a, 67067 Ludwigshafen, zur Einsichtnahme aus. Die Jagdgenossen werden aufgefordert, dort evtl. Be- sitzänderungen unter Vorlage der Urkunden zur Berichtigung des Katasters innerhalb der Auslegefrist anzugeben.

Der Jagdvorstand

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