• Keine Ergebnisse gefunden

Mitteilung Nr. 134/2020 Zeugnisse der Fachschule für Heilerziehungspflege (Anlage)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Mitteilung Nr. 134/2020 Zeugnisse der Fachschule für Heilerziehungspflege (Anlage)"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Az.: 200-236-6-6/2018-1

Zeugnisse

für die Fachschule für Heilerziehungspflege

vom 18.05.2020

I.

Hiermit werden gemäß § 13 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 17 der Verordnung für Zeugnisse und Lernentwicklungsberichte an öffentlichen Schulen (Zeugnisverordnung), zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndVO vom 23.11.2016 (Brem.GBl. S. 859), sowie gemäß § 25 Absatz 5 der Verordnung über die Fachschule für Heilerziehungspflege vom 19. Februar 2020 (Brem.GBl. 2020,150) Form und Inhalt der Zeugnisse nach den Mustern der Anlagen 1 und 2 wie folgt festgelegt:

Anlage 1: Abschlusszeugnis

Zeugnis über die staatliche Prüfung zur Heilerziehungspflegerin/ zum Heilerziehungspfleger

Anlage 2: Abgangszeugnis

II.

Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 01.05.2020 in Kraft.

Gleichzeitig wird der Erlass vom 12. Februar 2013 aufgehoben.

Bremen, den 18.05.2020 Die Senatorin für Kinder und Bildung gez. Weigelt

(2)

2

Anlage 1 _______________________________________________________________________________

[Vorderseite]

Wappen

Freie Hansestadt Bremen / Stadt Bremerhaven Name der Schule / des Schulzentrums

Fachschule für Heilerziehungspflege

Abschlusszeugnis

Zeugnis über die staatliche Prüfung zur Heilerziehungspflegerin/ zum Heilerziehungspfleger

Frau / Herr __________________________________________________, geboren am _________________, hat die Fachschule für Heilerziehungspflege besucht und am ___________________ die

Abschlussprüfung nach der Verordnung über die

Fachschule für Heilerziehungspflege vom 19. Februar 2020 (Brem.GBl. 2020,150) bestanden.

Sie / Er ist damit berechtigt, die Berufsbezeichnung

Staatlich geprüfte Heilerziehungspflegerin / Staatlich geprüfter Heilerziehungspfleger zu führen.

Die staatliche Anerkennung als Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Berufspraktikums.

Der Abschluss der Fachschule für Heilerziehungspflege entspricht der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 i. d. F. vom 22.03.2019) und wird von allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.

Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet.

______________________________________________________________________________

[Rückseite]

Frau / Herr __________________________________________________, geboren am _________________

Die Leistungen wurden wie folgt beurteilt:

[Unterrichtsfächer und Lernfelder nach der jeweils geltenden Stundentafel]

Die Projektprüfung mit dem Thema ___________________________________________ wurde mit der Note _________ beurteilt.

Bemerkungen:

Unentschuldigt versäumte Unterrichtstage oder Unterrichtsstunden ______________

Bremen / Bremerhaven, ____________________

[Siegel]

_____________________________________ _______________________________

Vorsitzende / Vorsitzender des Prüfungsausschusses Abteilungsleiterin / Abteilungsleiter

______________________________________________________________________________________________________

Notenstufen: sehr gut=1 gut=2 befriedigend=3 ausreichend=4 mangelhaft=5 ungenügend=6

(3)

3

Anlage 2 ________________________________________________________________________________

[Vorderseite]

Wappen

Freie Hansestadt Bremen / Stadt Bremerhaven Name der Schule / des Schulzentrums

Fachschule für Heilerziehungspflege

Abgangszeugnis

Frau / Herr __________________________________________________, geboren am _________________, hat die Fachschule für Heilerziehungspflege besucht und am ___________________ die

Abschlussprüfung nach der Verordnung über die

Fachschule für Heilerziehungspflege vom 19. Februar 2020 (Brem.GBl. 2020,150) nicht bestanden.

______________________________________________________________________________

[Rückseite]

Frau / Herr __________________________________________________, geboren am _________________

Die Leistungen wurden wie folgt beurteilt:

[Unterrichtsfächer und Lernfelder nach der jeweils geltenden Stundentafel]

Die Projektprüfung mit dem Thema ___________________________________________ wurde mit der Note _________ beurteilt.

Bemerkungen:

Unentschuldigt versäumte Unterrichtstage oder Unterrichtsstunden ______________

Bremen / Bremerhaven, ____________________

[Siegel]

_____________________________________ _______________________________

Vorsitzende / Vorsitzender des Prüfungsausschusses Abteilungsleiterin /Abteilungsleiter

______________________________________________________________________________________________________

Notenstufen: sehr gut=1 gut=2 befriedigend=3 ausreichend=4 mangelhaft=5 ungenügend=6

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

[r]

Informationstechnische Assistentin/Informationstechnischer Assistent mit dem Schwerpunkt Informations- und Netzwerksystemtechnik sowie Mathematisch-

[r]

Bitte mailen Sie den ausgefüllten Antrag bis 28.02.2020 an die Senatorin für Kinder und Bildung, Frau Le

hiermit erlasse ich die anliegenden Zeugnisse nach § 24 Absatz 5 der Verordnung über die Fachschule für Sozialpädagogik vom 23. Mai 2016, die Form und Inhalt der Zeugnisse

für Absolventinnen und Absolventen der Berufsorientierungsklasse, die an der Prüfung zur Erweiterten Berufsbildungsreife teilgenommen und diese nicht bestanden haben aber

hiermit erlasse ich die anliegenden Zeugnisse nach den §§ 9 Absatz 4, 13 Absatz 2, 17 Ab- satz 4, 21 Absatz 2 und 25 Absatz 4 der Verordnung über Ausbildungsvorbereitende

Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9:00 - 14:00 Uhr