Az.: 200-235-2-6/2018-2
Zeugnisse und Bescheinigung
für die Zweijährige Höhere Handelsschule vom 24.01.2020
I.
Hiermit werden gemäß § 13 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 17 der Verordnung für Zeugnisse und Lernentwicklungsberichte an öffentlichen Schulen (Zeugnisverordnung), zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndVO vom 23.11. 2016 (Brem.GBl. S. 859), in Verbindung mit
§ 8 Absatz 3 der Verordnung über die Zweijährige Höhere Handelsschule vom 16. Januar 2019 (Brem.GBl. S. 86) Form und Inhalt der Zeugnisse nach den Mustern der Anlagen 1 und 2 wie folgt festgelegt:
Anlage 1: Abschlusszeugnis
Das Zeugnis erhält den Vermerk „Dieses Zeugnis schließt den schulischen Teil der Fachhochschulreife ein”.
Anlage 2: Abgangszeugnis
II.
Die Durchschnittsnote für die Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen wird im Zeugnis nach Anlage 1 dieses Erlasses aus dem arithmetischen Mittel der Noten des jeweiligen Zeugnisses gebildet.
Noten für zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen und für Arbeitsgemeinschaften bleiben unberücksichtigt. Die Durchschnittsnote wird auf eine Stelle nach dem Komma errechnet; es wird nicht gerundet.
III.
1. Dieser Erlass tritt am 1. Februar 2020 in Kraft.
2. Gleichzeitig tritt der Erlass vom 07. Januar 2013 außer Kraft.
Bremen, den 24.01.2020 Die Senatorin für Kinder und Bildung Im Auftrag
gez. Weigelt
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Anlage 1 _______________________________________________________________________________
[Vorderseite]
Wappen
Freie Hansestadt Bremen / Stadt Bremerhaven Name der Schule / des Schulzentrums
Zweijährige Höhere Handelsschule
Abschlusszeugnis
Frau / Herr __________________________________________________, geboren am ___________________, hat die Zweijährige Höhere Handelsschule
besucht und am ___________________ die Abschlussprüfung nach der Verordnung über die Zweijährige Höhere Handelsschule vom 16. Januar 2019 (Brem.GBl.S. 86) bestanden.
Dieses Zeugnis schließt den schulischen Teil der Fachhochschulreife ein.
______________________________________________________________________________
[Rückseite]
Frau / Herr ___________________________________, geboren am ___________________, Die Leistungen wurden wie folgt beurteilt:
Endnoten der Fächer und Lernfelder nach § 24 Absatz 1 der Verordnung über die Zweijährige Höhere Handelsschule [Unterrichtsfächer und Lernfelder nach der jeweils geltenden Stundentafel]
Die Durchschnittsnote für die Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen lautet:
___,___.
(in Worten:________,________).
In die Beurteilung der Leistungen sind folgende in der Prüfung erzielten Leistungen eingegangen:
Noten der Fächer und Lernfelder des Prüfungsblocks nach § 23 Absatz 1 der Verordnung über die Zweijährige Höhere Handelsschule
Bemerkungen:
Unentschuldigt versäumte
Unterrichtsstunden: ______________
Bremen / Bremerhaven, ____________________
[Siegel]
_____________________________________ _____________________________
Vorsitzende / Vorsitzender des Prüfungsausschusses Abteilungsleiterin / Abteilungsleiter
______________________________________________________________________________________________________
Notenstufen: sehr gut=1 gut=2 befriedigend=3 ausreichend=4 mangelhaft=5 ungenügend=6
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Anlage 2 _______________________________________________________________________________
[Vorderseite]
Wappen
Freie Hansestadt Bremen / Stadt Bremerhaven Name der Schule / des Schulzentrums
Zweijährige Höhere Handelsschule
Abgangszeugnis
Frau / Herr __________________________________________________, geboren am ___________________, hat die Zweijährige Höhere Handelsschule
besucht und am ___________________ die Abschlussprüfung nach der Verordnung über die Zweijährige Höhere Handelsschule vom 16. Januar 2019 (Brem.GBl.S. 86) nicht bestanden.
______________________________________________________________________________
[Rückseite]
Frau / Herr ___________________________________, geboren am ___________________, Die Leistungen wurden wie folgt beurteilt:
Endnoten der Fächer und Lernfelder nach § 24 Absatz 1 der Verordnung über die Zweijährige Höhere Handelsschule [Unterrichtsfächer und Lernfelder nach der jeweils geltenden Stundentafel]
In die Beurteilung der Leistungen sind folgende in der Prüfung erzielten Leistungen eingegangen:
Noten der Fächer des Prüfungsblocks nach § 23 Absatz 1 der Verordnung über die Zweijährige Höhere Handelsschule
Frau / Herr ___________________________________ hat die folgenden berufsbezogenen
Kompetenzen gem. § 8 Abs. 2 der Verordnung über die Zweijährige Höhere Handelsschule erworben:
[Kompetenzen in den Unterrichtsfächern und Lernfeldern nach der geltenden Stundentafel]
Bemerkungen:
Unentschuldigt versäumte
Unterrichtsstunden: ______________
Bremen / Bremerhaven, ____________________
[Siegel]
_____________________________________ _____________________________
Vorsitzende / Vorsitzender des Prüfungsausschusses Abteilungsleiterin / Abteilungsleiter
______________________________________________________________________________________________________
Notenstufen: sehr gut=1 gut=2 befriedigend=3 ausreichend=4 mangelhaft=5 ungenügend=6