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Jahresrechnung 2018 Rechenschaftsbericht

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Academic year: 2022

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(1)

Rechenschaftsbericht

Finanzen

(2)

Der Rechenschaftsbericht ist eine Anlage zur Jahresrechnung gem. § 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV- Kameralistik.

Bearbeitung: Stadt Augsburg, Kämmerei- und Steueramt, Bereich Haushalt Rathausplatz 2a, 86150 Augsburg

Telefon: (0821) 324-9018 Telefax: (0821) 324-9014

E-Mail: finanzverw.stadt@augsburg.de

Verantwortlich: Stadt Augsburg, Referat 1 Rathausplatz 1, 86150 Augsburg Telefon: (0821) 324-1551 Telefax: (0821) 324-1555

E-Mail: finanzreferat@augsburg.de

Redaktionsschluss: Mai 2020

(3)

A Vorwort

1. Zweck des Rechenschaftsberichts... 01 2. Inhalt des Rechenschaftsberichts... 01 - 02 3. Aufbau des Rechenschaftsberichts... 02

B Haushaltsentwicklung

1. Werdegang der Haushaltssatzungen und der Haushaltsbeschlüsse... 03 - 06 2. Haushaltsplanung: Die Entwicklung des Haushaltsvolumens...07

3. Anmerkungen der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltsplanung……… 07 - 09 4. Haushaltsvollzug

a) Entwicklung der Rechnungsergebnisse... 10 b) Verwaltungshaushalt, Einzelergebnisse... 10 - 15 c) Vermögenshaushalt, Einzelergebnisse... 15 5. Stand der Rücklagen und der Schulden……….. 16 - 17 6. Feststellung des Rechnungsergebnisses... 18 - 19 7. Abrechnung der Referatsbudgets

a) Vorbemerkungen... 20 b) Budgetvergleich...20 c) Fortschreibung der Referatsrücklagen... 20 8. Abrechnung der Sonderbudgets

a) Vorbemerkung... 21 b) Ergebnisse des Sonderbudgets "Friedhofs- und Bestattungswesen"... 22 - 26

C Verwaltungshaushalt: Erläuterungen zur Jahresrechnung

1. Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen... 27 - 28 2. Einnahmen und Ausgaben nach Gruppierung... 29 - 41

D Vermögenshaushalt: Erläuterungen zur Jahresrechnung

1. Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen... 43 - 44 2. Einnahmen und Ausgaben nach Gruppierung... 45 - 52 3. Investitionsvolumen (Rechnungsergebnisse)... 53

4. Aufgliederung der Investitionsausgaben... 53 5. Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen... 54 - 55 6. Verpflichtungsermächtigungen... 56 - 57

7. Abgeschlossene Vorhaben nach Einzelplänen………... 58 8. Abgeschlossene Vorhaben - Verzeichnis………... 59 - 73

Seiten

(4)

b) Referatsrücklagen... 78

2. Sonderrücklagen Teil 1... 79 - 80 3. Sonderrücklagen Teil 2... 81 - 83 4. Anlageformen der Allgemeinen Rücklage und der Sonderrücklagen………. 84

5. Rücklagenentwicklung seit 2009... 85 - 87

F Schulden, Kreditwesen

1. Schuldenentwicklung... 89 2. Bürgschaften... 90

G Gemeindevermögen

Gemeindevermögen... 91

H Kassengeschäfte

1. Kassenlage... 93 2. Mahn-, Vollstreckungs- und Vollziehungswesen... 93 - 94

I Haushaltsreste

1. Überblick Verwaltungshaushalt... 95 2. Überblick Vermögenshaushalt... 95

J Begriffsbestimmungen, Organigramme, Bewirtschaftungshinweise

1. Begriffsbestimmungen... 97 - 101 2. Organigramme für 2018 siehe Anlage Teil J... 101

3. Bewirtschaftungshinweise... 102 - 103

(5)

B 1 Abrechnung der Referatsbudgets 2018

- Auszug aus dem 1. Nachtragshaushalt 2019 - 105 - 107 B - 2

108 - 113 B - 3

114 - 116 B - 4

117 - 119 B - 5

120 - 121 B - 6

122 - 125 B - 7

126 - 128 B - 8

129 - 130 B - 9

131 - 133 B - 10

134 - 137 B - 11

138 - 154 B - 12

155 - 159

B - 13 160

B - 14 Kennziffern zu den Rechnungsergebnissen 2010 bis 2018……….. 161

C - 1 Steuerschätzungen (Alte Länder)………. 162

C - 2 Hebesätze……… 162

C - 3 Gewerbesteueraufkommen (Anordnungssoll)……….. 163

C - 4 Städtevergleich………. 164

C - 5 Entwicklung der Personalausgaben……… 165

C - 6 Entwicklung des Personalstandes……….. 166

C - 7 Personalausgaben für Jobperspektive gem. § 16 e SGB II………. 167

C - 8 Personalausgaben für Altersteilzeit……….. 168

C - 9 Personalausgaben im Städtevergleich……….. 169

C - 10 Ausbildungspersonal……….. 170

C - 11 Zuschüsse für laufende Zwecke (gesetzlich oder vertraglich)………. 171 - 175 C - 12 Zuschüsse für laufende Zwecke (freiwillig)……….. 176 - 183 C - 13 Umlagen……… 184 C - 14 Zuführung vom/zum Vermögenshaushalt……… 185 - 186

Beschluss vom 23.02.2017 (BSV/17/00033)………..……….……

05.07.2017 zum Grundhaushalt 2017 und 2018……….……..………....………

Augsburg im Amtsblatt Nr. 27/28 vom 14.07.2017, Seite 181 ff. ……….

Beschluss vom 30.11.2017 (BSV/17/00877)…………...……….

Grunddaten zur Entwicklung des Haushaltsvolumens………

Genehmigungsschreiben der Regierung von Schwaben vom Genehmigungsschreiben der Regierung von Schwaben vom Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2017 und 2018 der Stadt Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan 2018;

23.03.2018 zum 1. Nachtragshaushalt 2018….………..

Stadt Augsburg im Amtsblatt Nr. 13 vom 30.03.2018, Seite 51 ff. ……...………..

Haushalt 2018" vom 28.03.2019 (BSV/19/02876)………..

vom 23.07.2009 (Drucksache-Nr. 09/00324)………..

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 der

Stadtratsbeschluss "Abschlusstechnische Entscheidungen für den Stadtratsbeschluss "Fortentwicklung des Budgetierungsverfahrens"

Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017 und 2018;

Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan 2018;

Beschluss vom 24.10.2018 (BSV/18/02151)…………...……….

Genehmigungsschreiben der Regierung von Schwaben vom

18.12.2018 zum 2. Nachtragshaushalt 2018….………..

Bekanntmachung der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2018 der

Stadt Augsburg im Amtsblatt Nr. 51/52 vom 28.12.2018, Seite 312 ff. ……...………..

(6)

F - 2 Schuldendienst……… 190

G - 1 Vermögensquerschnitt……… 191 - 192 G - 2 Vermögensübersicht (ohne Sondervermögen)……….. 193 - 195 G - 3 Vermögensübersicht - Sondervermögen………. 196 - 207

G - 4 Anlagevermögen……….. 208

H - 1 Kassenlage seit 2008……… 209

H - 2 Mahn-, Vollstreckungs- und Vollziehungsmaßnahmen………. 210

I - 1 Verzeichnis der Haushaltsreste……….. 211 - 278

J - 1 Referatsgeschäftsverteilung zum 01.01.2018……….. 279 - 280

J - 2 Referatsgeschäftsverteilung zum 01.09.2018……….. 281 - 282

(7)

A. Vorwort

1. Zweck des Rechenschaftsberichts

Rechtsgrundlage

Gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV ist der Jahresrechnung ein Rechenschaftsbericht beizufügen. Im Gegensatz zum Vorbericht des Haushaltsplans, der im Wesentlichen eine zusammengefasste Vorschau der Planung für das kommende Haushaltsjahr darstellt, hat der Rechenschaftsbericht den tatsächlichen Ablauf der Haushaltswirt- schaft im vergangenen Haushaltsjahr zum Inhalt.

Kennziffern

Nach § 81 Abs. 4 KommHV sind im Rechenschaftsbericht insbesondere die wichtigs- ten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen der Jahresergeb- nisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern. Der Rechenschaftsbericht soll außer- dem einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben.

Budgetierungsverfahren

Seit 1995 wird das flächendeckende Budgetierungsverfahren bei der Stadt Augsburg angewendet. In der Jahresrechnung werden deshalb auch die Referats- und Son- derbudgets dargestellt. Die maßgeblichen Feststellungen für das Haushaltsjahr 2018 sind in diesem Bericht enthalten.

2. Inhalt des Rechenschaftsberichts

Im Interesse einer guten Übersichtlichkeit in konzentrierter Form und um einen schnellen Zugriff zu ermöglichen, werden die Rechnungsergebnisse weitgehend in Tabellen und Grafiken dargestellt (VV Nr. 2 zu § 81 KommHV i.V.m. VV zu § 3 KommHV).

Die Tabellenwerte werden auf Basis des Planvergleichs gebildet. Für das Gesamter- gebnis des Haushaltsjahres sind noch folgende Werte relevant

- Bildung neuer Haushaltsreste

- Abgang von Haushaltsresten aus Vorjahren - Abgang von Kassenresten.

Diese Daten sind in den Werten auf Ebene der Haushaltsstellen und Gruppierungen nicht berücksichtigt.

 Die Standardtabellen beinhalten grundsätzlich folgende Kennziffern:

Fortgeschriebenes

Haushaltssoll Dieses beinhaltet den „Haushaltsansatz“ und die Summe der Bewilligun- gen nach Art. 66 GO je Haushaltsstelle. Für Planvergleiche in Tabellen- form ist damit auf einen Blick erkennbar, ob die haushaltsmäßigen Vor- gaben des Jahres eingehalten wurden.

(8)

Haushaltsansatz im Sinne der Jahresrechnung ist das Haushaltssoll lt.

Haushaltsplan sowie dessen Änderungen im Haushaltsjahr durch - evtl. Nachtragshaushaltspläne

- Inanspruchnahme (echter) Deckung nach § 18 Abs. 6 KommHV- Kameralistik

- Zweckgebundene Mehreinnahmen nach § 17 Abs. 1 KommHV- Kameralistik

- Inanspruchnahme der Deckungsreserven.

Anordnungssoll Beinhaltet die Sollanordnungen auf den Haushaltsansatz.

Unter „Sollausgaben“ versteht man die bis zum Abschlusstag (hier 31.12.2018) zu leistenden und aufgrund von Auszahlungsanordnungen

„zum Soll des Haushaltsjahres gestellten“ Ausgaben (§ 87 Nr. 29 KommHV),

„Solleinnahmen“ sind die bis zum Abschlusstag fälligen oder über die- sen Zeitpunkt hinaus gestundeten, aufgrund von Annahmeanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Einnahmen, ohne die niederge- schlagenen und erlassenen Beträge (§ 87 Nr. 30 KommHV).

Planvergleich Bei den einzelnen Haushaltsstellen des Jahres sind den Solleinnahmen und den Sollausgaben die entsprechenden Haushaltsansätze gegen- überzustellen.

Ergebnisvergleich Vergleich der Solleinnahmen bzw. Sollausgaben zweier Haushaltsjahre.

Im Rechenschaftsbericht 2018 beinhaltet der Ergebnisvergleich die Ge- genüberstellung der Sollanordnungen 2018 und 2017.

 Bei Plan- oder Ergebnisabweichungen größeren Umfangs werden die ausge- wiesenen Beträge weiter untergliedert.

3. Aufbau des Rechenschaftsberichts

Hinsichtlich des Aufbaus im Einzelnen wird auf das Inhaltsverzeichnis verwiesen.

Schließlich kann der Rechenschaftsbericht im Internet eingesehen werden unter

www.augsburg.de > Bürgerservice & Rathaus > Rathaus > Finanzen.

(9)

B. Haushaltsentwicklung

Die aufgeführten Unterlagen sind im gesonderten Anlagenteil (gelbes Papier) enthalten.

1. Werdegang der Haushaltssatzungen und der Haushaltsbeschlüsse

Grundhaushalt 2018:

Erlass der Haushaltssatzung durch den Stadtrat Anlage B-2 Genehmigung durch die Regierung von Schwaben  Anlage B-3 Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg Anlage B-4

1. Nachtragshaushalt 2018:

Erlass der 1.Nachtragshaushaltssatzung durch den Stadtrat Anlage B-5 Genehmigung durch die Regierung von Schwaben Anlage B-6 Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg Anlage B-7

2. Nachtragshaushalt 2018:

Erlass der 2.Nachtragshaushaltssatzung durch den Stadtrat  Anlage B-8 Genehmigung durch die Regierung von Schwaben Anlage B-9 Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg Anlage B-10

Grundhaushalt 2018

Der Haushalt 2018 (und 2017) wurde erstmals im Rahmen eines Doppelhaushalts aufgestellt.

Die Haushaltsplanung und die Budgetplanung für den Verwaltungshaushalt erfolg- ten wie im Vorjahr digital direkt im DV-System. Die Verwendung von papiergebun- denen Mittelanmeldungen war für 2018 (und das Jahr 2017) grundsätzlich nicht vor- gesehen.

Im Vermögenshaushalt wurden für die damals laufenden Investitionsmaßnahmen sowohl des Allgemeinen als auch des Budgetierten Teils sowie für die bereits be- kannten unaufschiebbaren Vorhaben durch die Finanzverwaltung in Abstimmung mit den Fachreferaten Haushaltsansätze erarbeitet. Prämisse war hierbei die Si- cherstellung bzw. Fortsetzung dieser Projekte zu gewährleisten. Zusammen mit den nichtinvestiven Ansatzbildungen im Vermögenshaushalt ergab sich hieraus per Saldo der Finanzierungsbedarf im Vermögenshaushalt.

Die Budgetplanung im Verwaltungshaushalt wurde „Top-down“, d.h. ausgehend von einem vorgegebenen Budgetvolumen (Orientierungswert für das sächliche Refe- ratsbudget bildeten die Ansätze des Grundhaushalts 2016 inkl. Modifikationen), durch die Dienststellen und vorgesetzten Referate dezentral eingegeben.

Im Verwaltungshaushalt wurden keine Ansätze vorgeben.

(10)

Anschließend wurden ausgewählte Ansätze (mit zugehörigen Erläuterungen) für Sachausgaben, Zuweisungen/Zuschüsse und Einnahmen durch die Finanzverwal- tung geprüft und ggf. geändert oder aktualisiert (z.B. auf Einmaleffekte, möglichst genaue Schätzung der Steuer-, Finanzausgleichs-, Umlage- sowie Sozial- und Ju- gendhilfeansätze usw.). Korrekturanträge der Dienststellen bzw. Fachreferate wur- den nach eingehender Prüfung (insbesondere im Vermögenshaushalt) im Rahmen der finanziellen Notwendigkeiten ebenfalls berücksichtigt.

Für die Personalausgaben wurden die Haushaltsansätze - wie bisher üblich - an- hand der vom Personalamt errechneten „Orientierungsdaten“ gebildet. Beschlüsse des Organisations- und Personalausschusses wurden entsprechend ihrer Kassen- wirksamkeit separat in den Haushaltsplan eingearbeitet. Eine pauschale Kürzung der Ansätze wurde nicht vorgenommen.

Nachdem sich in diesen ersten Phasen der Haushaltsplanung ein extremer Ausga- beüberhang bzw. eine nicht ausreichende Verteilungsmasse für die Zuschussbud- gets abzeichnete, wurde – nach einem intensiven und kollegialen Planungsdialog mit allen Fachreferaten – ein Haushaltsausgleich erzielt. Von Pauschalkürzungen bzw. Einnahmeansatzerhöhungen konnte abgesehen werden.

Trotz der Erhöhung der Gewerbe- sowie der Grundsteuer B im Jahre 2016 war auch das zweite Doppelhaushaltsjahr geprägt von der angespannten monetären Situa- tion der Stadt Augsburg. Erschwerend kam hinzu, dass es sich bei den Ansätzen für das zweite Doppelhaushaltsjahr aufgrund der zeitlichen Distanz von fast zwei Jahren oftmals um Prognosen bzw. grobe Schätzungen handelte, welche insbeson- dere im 2. Nachtrag 2018 zu korrigieren galt.

Weitere Korrekturen waren den Haushaltsberatungen im Finanzausschuss vorbe- halten. Die Verabschiedung des Doppelhaushalts 2017/2018 im Stadtrat erfolgte am 23.02.2017.

Die kalkulatorischen Zinsen wurden anhand eines Zinssatzes von 4,5 % ermittelt.

Das Sonderbudget „Friedhofs- und Bestattungswesen“ (umfasst nur noch den Ver- waltungshaushalt) wurde ohne allgemeine Haushaltsmittel veranschlagt. Seit 2018 umfasst dieses Sonderbudget nur noch den Verwaltungshaushalt, da die investiven Maßnahmen aufgrund des Prüfberichts des BKPV in den Allgemeinen Haushalt um- gesetzt wurden und nur noch über Abschreibungen gegenfinanziert werden. Zudem wurden die Inneren Darlehen aufgelöst und in neue Sonderrücklagen umgewandelt.

Vorübergehende Unterdeckungen sind daher nun über die jeweiligen Sonderrück-

lagen resp. das innere Darlehen auszugleichen, Überschüsse sind entsprechend

zuzuführen. (detailliertere Informationen hierzu  B.8 Abrechnung des Sonderbudgets ).

(11)

1. Nachtragshaushalt 2018

Da das Haushaltsjahr 2016 ohne Fehlbetrag abschloss und der 1. Nachtrag 2017 mit der Prämisse der finanziellen Risikoreduktion aufgestellt wurde, konnte die ge- plante Rücklagenzuführung in 2018 für einen eventuellen Fehlbetrag aus dem Jahre 2017 von 12,5 Mio. € auf 5 Mio. € gedeckelt werden.

Der 1. Nachtragshaushalt 2018 diente primär der Aktualisierung der Haushaltsan- sätze und führte insbesondere zur Mittelaufstockung im Bereich Soziales und Ju- gendhilfe (u.a. Einführung des Schülertickets und Pflegestärkungsgesetz) sowie Si- cherheit (u.a. bei Augsburger Schulen).

Im Vermögenshaushalt lag der Schwerpunkt des 1. Nachtrags 2018 inkl. des entsprechend angepassten Investitionsprogramms in den Bereichen Sicherheit, Soziales und Stadtentwicklung. Zudem wurden vordringliche Schulsanierungspro- jekte eingeplant. Um einem Fehlbetrag 2018 entgegen zu wirken, fanden ebenfalls Baupreissteigerungen sowie sonstige zusätzliche Mittelbedarfe bei laufenden Vor- haben Berücksichtigung.

Die tarif- und besoldungsrechtlichen Änderungen aber auch der veränderte

Personalstamm zum Stichtag März 2017 sowie die Veränderungen des Stellen- plans 2018 wurden eingearbeitet. Dies konnte aufgrund der hohen Personalde- ckungsreserve nahezu vollständig abgebildet werden.

Darüber hinaus enthielt der Nachtragshaushalt unverzichtbare Umschichtungen (z. B. Nachveranschlagungen von besonderen Bewilligungen) sowie unumgängli- che Aktualisierungen von Haushaltsansätzen.

2. Nachtragshaushalt 2018

Da das Haushaltsjahr 2017 ohne Fehlbetrag abschloss, mussten im 2. Nachtrag 2018 keine Mittel zur Deckung hierfür bereitgestellt werden.

Der 2. Nachtragshaushalt 2018 diente primär der der Anpassung der Veranschla- gungen aus dem zweiten Jahr des Doppelhaushalts 2017/2018 sowie aus dem im März 2018 rechtskräftig gewordenen 1. Nachtragshaushalt 2018 an die zwischen- zeitlich bekannt gewordenen Entwicklungen.

Die unerwartet hohen Mehreinnahmen bei der Schlüsselzuweisung i. H. v.

+24,6 Mio. € dienten der Finanzierung der aufgelaufenen Mehrbedarfe. Insbeson-

dere für den schulischen Bereich wurden größere Summen bereitgestellt. Zu nen-

nen ist die neue Sonderrücklage für Interimskosten an der brandschutzbedingten

Schließung bedrohten Johann-Strauß-Schule sowie diversen Planungs- und Sanie-

rungsmittel (u.a. Schulkomplex der FOS/BOS/RWS, St. Anna Grundschule, Peutin-

ger-Gymnasium).

(12)

Am 1. September 2018 erfolgte die Gründung der Stiftung Staatstheater Augsburg, welche eine paritätische Beteiligung von Freistaat und Stadt Augsburg gekenn- zeichnet ist. Da auch nach Gründung der Stiftung Staatstheater Augsburg

der Eigenbetrieb „Theater Augsburg“ übergangsweise aufrechterhalten werden muss, bedurfte es eines Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2018/2019.

Zu erwähnen ist, dass der Stadt Augsburg wegen eines Fristversäumnisse die Rückzahlung von Fördergeldern für die Kinderbetreuung freier Träger drohte. Das anfänglich befürchtete Volumen von 28,5 Mio. € reduzierte sich. Im 2. Nachtrag 2018 wurde eine Risikoabdeckung von 2,87 Mio. € berücksichtigt. Die genaue Höhe stand zum Redaktionsschluss des Nachtrags noch nicht fest.

Darüber hinaus enthielt der Nachtragshaushalt unverzichtbare Umschichtungen

(z. B. Nachveranschlagungen von besonderen Bewilligungen) sowie unumgängli-

che Aktualisierungen von Haushaltsansätzen.

(13)

2. Haushaltsplanung: Die Entwicklung des Haushaltsvolumens

Im Haushaltsjahr 2018 wurden neben dem Grundhaushalt noch zwei Nachtrags- haushalte aufgestellt. Diese eingeschlossen verringerte sich das Volumen des Gesamthaushalts gegenüber dem Vorjahr um - 95,1 Mio. € bzw. - 7,71 %, wobei der Verwaltungshaushalt eine Verringerung um - 22,9 Mio. € bzw. - 2,39 %, der Vermögenshaushalt um - 72,2 Mio. € bzw. - 26,19 % aufwies.

Anlage B-10: Grunddaten zur Entwicklung des Haushaltsvolumens

0 500 1 000 1 500

2016 2017 2018

846 957 934

255 276 203

Ausgabevolumen in Mio. € (Haushaltsansätze

einschließlich Nachträge)

Entwicklung des Haushaltsvolumens

Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt

3. Anmerkungen der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltsplanung

Für den Doppelhaushalt 2017/2018 erfolgte für das Haushaltsjahr 2018 die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung unter Auflagen. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden nachstehend nur die prägnantesten Nebenbestimmungen dargestellt; im Übrigen wird auf die ausführliche Würdigung der Sach- und Rechtslage durch die Regierung von Schwaben in den entsprechenden Genehmigungsschreiben verwiesen ( Anlagen B-3, B-6 und B-9 ).

Genehmigung des Grundhaushalts

1

Kreditaufnahmen

Der in § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2018 festgesetzte Gesamtbetrag der Kre- ditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt Augsburg i. H. von 32.692.900 Euro wurde rechtsaufsichtlich genehmigt.

1Anlage B-3: Genehmigungsschreiben vom 05.07.2017 zum Grundhaushalt 2017 und 2018

(14)

Die Genehmigung erging, wie auch im Vorjahr, unter der Auflage, dass der Til- gungszeitraum der Neuverschuldung im Rahmen des Schulsanierungsprogramms auf 11 Jahre festzulegen ist.

Für die Eigenbetriebe erfolgten für das Jahr 2018 (= zweites Jahr des Doppel- haushalts) keine Festlegungen.

Verpflichtungsermächtigungen

Der in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 in § 3 Nr. 1 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der Stadt Augsburg i. H. von 20.770.230 Euro wurde gem. Art. 67 Abs. 4 GO rechtsaufsichtlich genehmigt. Der Stadt wurde in diesem Zusammenhang jedoch aufgegeben, bei der Aufstellung der Folgehaushalte, aber auch im Vollzug des Haushalts 2018 sowie der Folge- haushalte, alle Anstrengungen zu unternehmen, um mit Sparwillen und Priorisie- rungen die Entstehung eines Fehlbetrages möglichst zu verhindern. Auf § 28 KommHV-Kameralistik wurde besonderes hingewiesen.

Für die Eigenbetriebe erfolgten für das Jahr 2018 (= zweites Jahr des Doppel- haushalts) keine Festlegungen.

Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018

2

Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen im Vermögenhaushalt der Stadt Augsburg wurde nicht geändert.

Die in § 2 Abs. 2 Buchstabe a), b) und d) der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzten Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen für In- vestitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan des Abfall- wirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs der Stadt Augsburg, des Eigenbetriebs

„Stadtentwässerung Augsburg“ bzw. des Eigenbetriebs „Altenhilfe Augsburg“ wur- den genehmigt.

Für den Eigenbetrieb „Theater Augsburg“ wurden Kreditaufnahmen nicht festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen

Der in § 3 Abs.1 der 1. Nachtragshaushaltssatzung um 103.536.705 Euro (auf 124.306.935 Euro) erhöhte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt wurde rechtsaufsichtlich genehmigt.

Die in der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 in § 3 Nr. 2 festgesetzten Gesamtbeträge der Verpflichtungsermächtigungen des „Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs der Stadt Augsburg“ bzw. des Eigenbetriebs

„Stadtentwässerung Augsburg“ wurden genehmigt.

2Anlage B-6: Genehmigungsschreiben vom 23.03.2018 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushalts- jahr 2018

(15)

Für die Eigenbetriebe „Theater Augsburg“ bzw. „Altenhilfe Augsburg“ wurden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

Genehmigung der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2018

3

Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen im Vermögenhaushalt der Stadt Augsburg wurde nicht geändert, ebenso die Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen bei den Eigenbetrieben „Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg“, „Stadtentwässerung Augsburg“ und „Altenhilfe Augsburg“.

Für den Eigenbetrieb „Theater Augsburg“ wurden Kreditaufnahmen nicht festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen

Der in § 3 Abs.1 der 2. Nachtragshaushaltssatzung um 19.435.316 Euro (auf 143.742.251 Euro) erhöhte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt wurde rechtsaufsichtlich genehmigt.

Die in der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 in § 3 Nr. 2 festgesetzten Gesamtbeträge der Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe wurden nicht geändert.

Für den Eigenbetrieb „Theater Augsburg“ wurden keine Verpflichtungsermäch- tigungen festgesetzt.

3Anlage B-9: Genehmigungsschreiben vom 18.12.2018 zur 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushalts- jahr 2018

(16)

4. Haushaltsvollzug

a) Entwicklung der Rechnungsergebnisse

Entsprechend der Entwicklung des Haushaltsvolumens für die letzten drei Jahre (vgl.

 B.2 Haushaltsplanung: Die Entwicklung des Haushaltsvolumens) wird nachstehend auch die Entwicklung der Rechnungsergebnisse dargestellt:

0 500 1 000 1 500

2016 2017 2018

880 967 956

263 283 212

Entwicklung der Rechnungsergebnisse - Ausgaben in Mio. € -

Vermögens- haushalt Verwaltungs- haushalt

Im Folgenden werden die zusammengefassten Ergebnisse des Rechnungsjahres 2018

 im Verwaltungshaushalt

anhand der Investitionsrate bzw. des Defizits des Verwaltungshaushalts,

 im Vermögenshaushalt

anhand des Investitionsvolumens, der Rücklagen- und der Schuldenentwicklung erläutert.

Anlage B-11: Kennziffern zur Entwicklung der Rechnungsergebnisse

b) Verwaltungshaushalt, Einzelergebnisse

Der Verwaltungshaushalt schloss mit einem Überschuss in Höhe von 52.013.051,68 € (bereinigt: 56.694.831,23 €

1

) ab. Dieser wurde als Investitionsrate dem Vermögens- haushalt zugeführt.

Im Grundhaushalt 2018 war eine Investitionsrate von 2,825 Mio. € (bereinigt:

7,024 Mio. €) eingeplant, dieser Betrag wurde im Haushaltsvollzug (Nachtragshaushal- te, Besondere Bewilligungen) um 24,410 Mio. € (bereinigt: 24,227 Mio. €) erhöht. Die Endabrechnung ergab nochmals eine deutliche Erhöhung. Der Gesamthaushalt schloss damit erfreulicherweise wieder ohne Fehlbetrag ab.

1 Zur Berechnung vgl. Anlage C-14 Nr. 3

(17)

Es waren Abweichungen zwischen dem fortgeschriebenen Haushalts-Soll und dem Rechnungsergebnis 2018 in größerem Umfang sowohl im Positiven als auch im Nega- tiven zu verzeichnen (+: Verbesserung, -: Verschlechterung), die insgesamt zur positi- ven Entwicklung beigetragen haben:

Einnahmen

(Mehreinnahmen ohne Zuführungen, Gr. 2801.00):

insges. + 18,0 Mio. € darunter:

Steuern (Gr. 00 – 02) + 15,2 Mio. €

Die Abweichung resultiert überwiegend aus den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer i. H. von + 11,6 Mio. €.

Sonstige allg. Zuweisungen (Gr. 06) + 0,8 Mio. €

Darunter Mehreinnahmen bei dem Land-Einkommenssteuerersatz (+ 0,7 Mio. €).

Allgemeine Zuweisungen aus besonderen + 0,6 Mio. € Abrechnungsverfahren (Gr. 08)

Darunter Mehreinnahmen bei den Verwarnungsgeldern – Geschwindigkeitsüberwachung (+ 0,2 Mio. €)

und den Verwarnungsgeldern – Parken (+ 0,3 Mio. €).

Belastungsausgleich des Landes nach Art. 5 AGSG + 0,8 Mio. € (Gr. 09)

Sonst. Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Gr. 10 – 15) + 1,1 Mio. €

Mehreinnahmen waren hier insbes. bei den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Gr. 10; + 0,9 Mio. €), bei den

Sondernutzungsgebühren (Einzelanordnungen) für Aufstellen von Baugerüsten, baurechtlich genehmigte Werbeanlagen, Container und sonstige Nutzungen. (Gr. 1101.34; + 0,5 Mio. €),

bei den Grabrechtsgebühren (HSt. 1.75110.1101.60; + 0,4 Mio. €)

sowie den Erlösen aus Holznutzung (HSt. 1.85530.1303.01; + 0,5 Mio. €) zu verzeichnen; zu Wenigereinnahmen in größerem Umfang kam es bei den den Eintrittsgeldern für die Ausstellung "Wasserbau und Wasserkraft, Trinkwasser und Brunnenkunst in Augsburg" Im Rahmen zur

Bewerbung „UNESCO Welterbe“ (HSt. 1.30050.1101.01; - 0,3 Mio. €).

Außerdem Wenigereinnahmen bei den Friedhofsunterhaltsgebühren (HSt. 1.75110.1102.63; - 0,4 Mio. €).

Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts,

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Gr. 16 – 17) + 0,7 Mio. €

Abweichungen in größerem Umfang waren hier zu verzeichnen bei Personalkostenersatze (Gr. 16x5; + 1,7 Mio. €);

Agenturleistungen Bestattungsdienst (HSt. 1.75130.1688.33/34/35; + 3,5 Mio. €);

Sozialhilfe: Kostenerstattung von überörtl. Trägern - Delegation (Gr. 1621.00; - 2,7 Mio. €),

Kostenerstattung vom Bezirk SGB XII - Delegationsabrechnung (Gr. 1622.11; + 4,9 Mio. €),

Sonst. Sachkostenerstattung vom Land SGB XII - örtl. Träger (Gr. 1613.11; - 6,4 Mio. €);

Kostenerstattungen für schulische Fördermaßnahmen (HSt. 1.29500.1618.08 und 1.29500.1668.08; + 2,2 Mio. €);

Jugendhilfekostenerstattung für unbegleitete Flüchtlinge (Gr. 1622.05; - 1,8 Mio. €);

Sonst. Zuweisungen vom Land (Gr. 1713.xx; - 1,2 Mio. €);

Spenden und Sponsoring von privaten Unternehmen (Gr. 177x.xx; + 0,3 Mio. €).

(18)

Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung (Gr. 19) - 3,3 Mio. €

Bundesbeteiligung nach § 46 SGB II zum teilweisen Ausgleich der KdU-Belastungen, vgl. Gr. 69.

Übrige Finanzeinahmen (Gr. 20 – 26), + 2,1 Mio. €

Die Mehreinnahmen entstanden hier in erster Linie durch:

Mehreinnahmen bei der Vollverzinsung der Gewerbesteuer (HSt. 1.03410.2611.01; + 0,4 Mio. €);

Nebenforderungen Zinsen (Gr. 2611.01.; + 0,4 Mio. €) Sonstige Finanzeinnahmen (Gr. 2631.00; + 0,4 Mio. €);

Ersatz von Sozialleistungen außerhalb von Einrichtungen (Gr. 24; + 0,6 Mio. €).

Kostenbeiträge in Heimen (Gr. 2501.11; + 0,2 Mio. €)

Ausgaben

(Wenigerausgaben ohne Zuführungen, Gr. 86xx.00):

insges. + 7,5 Mio. € darunter:

Personalausgaben (Gr. 4) - 5,7 Mio. €

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Gr. 50 – 66) + 1,5 Mio. €

Veränderung in größerem Umfang:

beim Hochbauunterhalt - Einzelmaßnahmen (Gr. 5001.02; + 0,8 Mio. €);

bei den Grundstücksmieten und Pachten (Gr. 5301.xx; + 1,2 Mio. €, davon

allein + 1,0 Mio. € bei HSt. 1.49510.5301.00 = Dezentrale Flüchtlingsunterbringung);

bei den Sonstigen Betriebsausgaben - Agenturleistungen des Bestattungsdienstes (HSt. 1.75130.6351.33/34/35; - 2,9 Mio. €);

bei den Betriebsausgaben der Kindertagespflege (Gr. 6351.06) + 1,2 Mio. € und bei den Sachverständigen-, Gerichts- und ähnlichen Kosten (Gr. 6551.xx; + 0,9 Mio. €)

Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts (Gr. 67) - 0,6 Mio. € Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen (Gr. 69) + 6,0 Mio. €

Wenigerausgaben in größerem Umfang bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung § 22 Abs. 1 u. 2 SGB

(HSt. 1.48200.6901.00; + 5,7 Mio. €)

Zuweisungen und Zuschüsse – nicht für Investitionen (Gr. 70) + 0,8 Mio. € Zuweisungen und sonst. Zuschüsse für laufende Zwecke,

Schuldendiensthilfen (Gr. 71, 72) + 0,1 Mio. €

Leistungen der Sozial-/Jugendhilfe u. dgl. (Gr. 73 – 79) + 5,4 Mio. € Gewerbesteuerumlage allg. / Solidarpakt (Gr. 81) - 1,0 Mio. €

Sonstiges Finanzausgaben (Gr. 84) - 0,3 Mio. €

Allgemeine Deckungsreserve (Gr. 85) + 1,1 Mio. €

Damit konnte im Verwaltungshaushalt letztendlich auch eine um rd. 25,5 Mio. € höhere Zuführung an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden, als ursprünglich in der Haushaltsplanung vorgesehen war.

Anlage C-14 Zuführung vom/zum Vermögenshaushalt

(19)

Gewerbesteuer

Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt seit 01.01.2016 unverändert 470 Prozent- punkte.

Die gute konjunkturelle Lage und die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes im Jahr 2016 führten zu Mehreinnahmen i. H. v. 11,6 Mio. €.

Allerdings erhöhten sich durch die Mehreinnahmen auch die Gewerbesteuerumlagen.

Anlage C-3: Entwicklung und Zusammensetzung des Gewerbesteueraufkommens

Die Leistungen des kommunalen Finanzausgleichs richten sich nach den Ist-

Einnahmen. Sie sind für die Gewerbesteuer in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

(20)

0 20 40 60 80 100 120 140 160 180

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

171,7 105,8 118,7 113,3 156,3 124,7 159,3 120,3 197,3 219,4 194,5155,8 103,4 127,7 118,9 156,8 123,8 159,7 120,9 196,0 218,0 198,4

Gewerbesteuer-Ist/Soll-Einnahmen 2008-2018 (in Mio. €)

Ist-Einnahmen

Anordnungssoll, brutto

Grundsteuer

Seit 2016 beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 555 v.H. Beim Haushaltsvollzug ergab sich gegenüber dem Ansatz der Grundsteuer B von 54,1 Mio. € nur eine relativ geringe Abweichung von + 0,291 Mio. €.

Einkommensteuer

Im Grundhaushalt 2018 waren Einnahmen i.H.v. 147,5 Mio. € veranschlagt. Im 1.

Nachtragshaushalt 2018 wurde der Ansatz aufgrund der zu erwartenden Entwicklung um + 2,0 Mio. Euro auf 149,5 Mio. € und im 2. Nachtrag 2018 um weitere 5 Mio. € auf 154,5 Mio. € erhöht.

Die tatsächliche Entwicklung übertraf diese Schätzung jedoch erfreulicherweise noch bei weitem, so dass tatsächlichen Einnahmen i.H.v. von 158,4 Mio. € verzeichnet wer- den konnten.

Bedarfszuweisung

Für das Jahr 2018 wurde kein Antrag gestellt, da die Voraussetzungen des Art. 11 FAG nicht gegeben waren.

Grunderwerbsteuerzuweisung

Der Ansatz der Grunderwerbsteuerzuweisung wurde bei der Haushaltsaufstellung

behutsam auf 14,0 Mio. Euro geschätzt und im 1. Nachtrag 2018 um + 0,5 Mio. €

erhöht. Obwohl diese Einnahmen von den Bewegungen am Immobilienmarkt abhängig

und naturgemäß kaum abschätzbar sind, wich die veranschlagte Schätzung nur

um + 0,1 Mio. € ab.

(21)

Personalkosten

Trotz der hohen Personaldeckungsreserve von 8,5 Mio. € konnten nicht alle benötigten Haushaltsmittel insbesondere bei Stellenneuschaffungen bereitgestellt werden. Auch bei den restlichen, zu verteilenden Beihilfen (HSt. 3.08910.4502.01) entstand ein Mehrbedarf von rd. 1,6 Mio. €.

c) Vermögenshaushalt, Einzelergebnisse

Der Vermögenshaushalt schloss mit einem Überschuss ab. Nach Abrechnung der Ein- nahmen und Ausgaben konnten der Allgemeinen Rücklage 5.767.971,93 € mehr zuge- führt werden als veranschlagt waren (Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV).

Im Haushaltsvollzug ergaben sich zwar Mindereinnahmen, u. a. bei den Ausbaubeiträ- gen (- 0,78 Mio. €) und den Zuschüssen für Investitionen (- 14,55 Mio. €, davon: 10,27 Mio. € haushaltsrechtlich nicht übertragbare Haushaltseinnahmereste aus dem Vorjahr, 2,74 Mio. € Einnahmenverschiebung aufgrund der Verzögerungen beim Baufortschritt bei der Erschließung Medizinische Fakultät), diese konnten jedoch durch Mehreinnah- men bei den Grundstücksveräußerungserlösen (+ 1,77 Mio. €), den Erschließungsbei- trägen, insbesondere durch die Abrechnung des Ausbaus der Schleifenstraße – BA Textilviertel (+ 2,06 Mio. €) und die höhere Investitionsrate (+ 24,78 Mio. €) mehr als kompensiert werden. Auch nicht benötigte bzw. nicht sofort benötigte Haushaltsausga- bereste führten zu einer Haushaltsentlastung.

Die Mindereinnahmen bei den Rücklagenentnahmen (- 16,07 Mio. €) stehen im direkten Zusammenhang mit nicht angefallenen Ausgaben (Finanzierung aus Allgemeiner Rück- lage oder Sonderrücklagen) bzw. der vom Verwaltungshaushalt erwirtschafteten und deutlich gestiegenen Investitionsrate. Die geplante Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zur Finanzierung von Investitionen (14,36 Mio. €) war deshalb nicht notwen- dig.

Die Abweichungen im Bereich der Rücklagenzuführungen (+ 14,33 Mio. €) sind über-

wiegend auf den positiveren Jahresabschluss zurückzuführen. Er führte einerseits zu

einer höheren Zuführung an die Allgemeine Rücklage (+ 5,77 Mio. € davon 1,53 Mio. €

zweckgebunden) und andererseits zu außerordentliche Zuführungen an Sonderrückla-

gen. So konnte der Minusbestand der Sonderrücklage Integrierte Leitstelle (1,55 Mio. €)

abfinanziert werden. Gleiches gilt für Sonderrücklagen im Bereich Friedhofs- und Be-

stattungswesen. Aufgrund des Prüfberichts des BKPV wurden die Inneren Darlehen

2018 aufgelöst und in neue Sonderrücklagen mit Minusbestand (insgesamt 3,60 Mio. €)

umgewandelt. Zudem wurden nicht verbrauchte Mittel, die für den Schulkomplex

FOS/BOS/RWS veranschlagt waren der neu gebildeten Sonderrücklage „Interimskosten

FOS/BOS/RWS“ (+ 1,18 Mio. €) zugeführt. An die Sonderrücklage „Infrastrukturfolge-

lasten aus Wohnrechtsausweisung“ waren außerplanmäßige Einnahmen aus Folgelas-

tenverträgen zuzuführen (+ 1,20 Mio. €). Auch im Bereich der Stiftungen war eine höhe-

re Rücklagenzuführung zu verzeichnen (+ 0,75 Mio. €).

(22)

5. Stand der Rücklagen und der Schulden a) Rücklagen

Die Bestände der Rücklagen (Allgemeine Rücklage und Sonderrücklagen) sind 2018 per Saldo gestiegen (4,8 Mio. €, davon Allgemeine Rücklage: Verringerung um 3,4 Mio. €, Sonderrücklagen: Steigerung um 8,2 Mio. €). Diese Bestandsver- änderungen ergeben sich – saldiert – aus einer Vielzahl von Zuführungen und Entnahmen (vgl. Teil E in diesem Rechenschaftsbericht: Rücklagen). Die mit Ab- stand größten Bestandsveränderungen ergeben sich in der Allgemeinen Rücklage durch eine Entnahme aus dem Teilbestand für die Finanzierung der Theatersanie- rung (rd. 19,6 Mio. €) sowie der nicht zweckgebundenen Zuführung des Re- chungsüberschusses 2018 (rd. 11,2 Mio. €). Bei den Sonderrücklagen konnte der Minunsbestand der SR Integrierte Leitstelle (rd. 1,5 Mio. €) abfinanziert werden.

Für Ausgaben des Verwaltungshaushalts (sog. Interimskosten) im Zusammen- hang mit dem Neubau der Johann-Strauß-Grundschule bzw. der Sanierung des Schulkomplexes FOS/BOS/RWS wurden neue Sonderrücklagen gebildet (insge- samt rd. 2,5 Mio. €).

b) Schulden

Der Schuldenstand stieg im Jahr 2018 weiter an (+ 6,5 Mio. €). Am Jahresende befand er sich bei 414,023 Mio. € (ohne Eigenbetriebe).

Zusätzlich zu den aus dem Vorjahr übertragenen Haushaltseinnahmeresten in

Höhe von insgesamt 40,1 Mio. € wurden Sonderkredite für die Sanierung der

Augsburger Schulen in Höhe von 3,0 Mio. € aufgenommen. Die nicht beanspruch-

ten Kreditermächtigungen (21,9 Mio. € - allgemein, 7,8 Mio. € - Schulen,) wurden

ins Jahr 2019 übertragen. Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen in Höhe

von insgesamt 36,6 Mio. € (davon 14,8 Mio. € Tilgungsleistungen für die Sonder-

kreditaufnahmen 2011 bzw. für das VZ Grottenau, die Sanierung Plärrerbad, die

Schulsanierungen und die Kredite für Investitionen 2016/2017) erhöhte sich der

Schuldenstand im Jahr 2018 entsprechend. Im Einzelnen wird auf Teil F (Schul-

den, Kreditwesen) verwiesen.

(23)
(24)

6. Feststellung des Rechnungsergebnisses a) Feststellung Ergebnis

Verwaltungs- haushalt

Vermögens- haushalt

Gesamt- haushalt

Soll-Einnahmen 957.970.498,82 192.961.154,46 1.150.931.653,28

+ neue Haushalts-Einnahmereste - 54.091.434,00 54.091.434,00

./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste - 34.659.662,20 34.659.662,20 ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste 1.568.046,33 0,00 1.568.046,33 Summe bereinigter Soll-Einnahmen 956.402.452,49 212.392.926,26 1.168.795.378,75

Soll-Ausgaben 946.623.891,07 1) 111.421.551,07 2) 1.058.045.442,14 2)

+ neue Haushaltsausgabereste 11.642.835,00 104.785.398,00 116.428.233,00 ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 1.869.167,11 3.876.275,62 5.745.442,73 ./. Abgang alter Kassenausgabereste -4.893,53 -62.252,81 -67.146,34 Summe bereinigter Soll-Ausgaben 956.402.452,49 212.392.926,26 1.168.795.378,75

Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen

./. bereinigte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag) 0,00 0,00 0,00

1) Darin enthalten: Zuführung zum Vermögenshaushalt 92.918.229,38 Euro

2) Darin enthalten: Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV 5.767.971,93 Euro

(25)

a) Bestandsverprobung

Verwaltungs- haushalt

Vermögens- haushalt

Gesamt- haushalt

Neue Kasseneinnahmereste 13.934.278,40 1.311.361,76 15.245.640,16 + Neue Haushaltseinnahmereste 0,00 54.091.434,00 54.091.434,00 + Ist Überschuss/-Ist Fehlbetrag -2.279.759,15 122.784.153,49 120.504.394,34

+ Haushaltseinnahmereste zu übertragen 0,00 0,00 0,00

./. Neue Kassenausgabereste 11.684,25 459.583,25 471.267,50

./. Neue Haushaltsausgabereste

11.642.835,00 104.785.398,00 116.428.233,00 ./. Haushaltsausgabereste zu übertragen 0,00 72.941.968,00 72.941.968,00

./. Soll Ergebnis - Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00

Summe 0,00 0,00 0,00

(26)

7. Abrechnung der Referatsbudgets

a) Vorbemerkungen

Grundsätze der Budgetabrechnung am Jahresende

Gem. Art. 102 Abs. 1 Satz 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbind- lichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Mit Einfüh- rung des Budgetierungsverfahrens ergab sich die Notwendigkeit, in der Jahres- rechnung auch auf den Abschluss der budgetierten Haushaltsteile, also der Refe- rats- und der Sonderbudgets, einzugehen.

Bei den Sonderbudgets (Friedhofs- und Bestattungswesen) besteht das Budget- ziel im Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben, also in der 100-prozentigen Kos- tendeckung. Jahresüberschüsse und -defizite sollen vollständig durch die jeweili- gen Sonderrücklagen ausgeglichen werden

1

.

Abschluss der Referatsbudgets 2018

Die Budgetsituation 2018 ist bei fast allen Referaten als positiv zu bewerten. Nur zwei Referate schlossen mit einem negativen Ergebnis ab. Dies resultiert zum ei- nen analog dem Vorjahr aus der verbesserten Einnahmesituation, zum anderen aus den Fluktuationsgewinnen im Bereich des Personals.

Aufgrund des Ergebnisses der Abrechnung der Referatsbudgets 2018 erhalten die Referate in ihren Rücklagen Gutschriften im Volumen von insgesamt 315.761 €.

b) Budgetvergleich

Die Umsetzung der Budgetabrechnung 2018 erfolgte im Rahmen des 1. Nach- tragshaushalts 2019. Die Abrechnung wird in Anlage B-1 a) abgedruckt.

c) Fortschreibung der Referatsrücklagen

Die Fortschreibung der Referatsrücklagen wird in Anlage B-1 b) dargestellt.

1 Bezüglich weitergehender Ausführungen wird auf die Vorbemerkung zu Gliederungspunkt 8. „Abrechnung des Sonderbudgets“ verwiesen.

(27)

8. Abrechnung der Sonderbudgets

a) Vorbemerkung

Mit Einführung des flächendeckenden Budgetierungsverfahrens bei der Stadt Augsburg im Jahre 1995 wurden neben den Referatsbudgets auch Sonderbudgets als relativ eigen- ständige Haushaltsteile eingerichtet. Gemäß dem Beschluss zur „Fortführung des Budge- tierungsverfahrens der Stadt Augsburg“ (Drucksache-Nr. 94/00420) werden die Betriebe, die ganz oder überwiegend direkt oder indirekt über Gebühren und ähnliche Entgelte fi- nanziert werden (erweiterte Regiebetriebe, früher: Selbstabschließer), als Sonderbudgets mit eigenen Budgetvorgaben geführt.

In der Regel ist davon auszugehen, dass jedes Sonderbudget in Einnahmen und Ausga- ben abgleicht. Eventuelle Überschüsse oder Defizite werden durch Sonderrücklagen aus- geglichen. Soweit Investitionsausgaben aus eigenen Mitteln des Sonderbudgets (Rückla- ge, Zuführung vom Verwaltungshaushalt) finanziert werden, werden sie bei der Ermittlung der im Haushaltsplan dargestellten kalkulatorischen Kosten ausgegliedert.

Ergänzend wird auf den Stadtratsbeschluss „Fortentwicklung des Budgetierungsverfah- rens“ vom 23.07.2009 (Drucksache-Nr. 09/00324) verwiesen

1

.

Zum Zeitpunkt der Einführung des Budgetierungsverfahrens bei der Stadt Augsburg gab es 7 Sonderbudgets. Inzwischen wird das Sonderbudget „Märkte“ wieder in Form „norma- ler“ Unterabschnitte geführt; es ist in den budgetierten Haushalt eingegliedert (Referat 7).

Für die Bereiche „Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ und „Schlacht- und Viehhof“ wurden Eigenbetriebe errichtet. Der Eigenbetrieb „Schlacht- und Viehhof“ wurde inzwischen aufge- löst. Er wird nun als privates Wirtschaftsunternehmen geführt.

Seit 01.01.2000 bestand somit nur noch das Sonderbudget UA 75110 – Friedhofs- und Bestattungswesen. Dieses wurde ab dem Haushaltsjahr 2010 in drei Sonderbudgets der Unterabschnitte 75110, 75120 und 75130 aufgegliedert.

Mit Aufnahme des regulären Betriebs der Integrierten Leitstelle zum 01.10.2008 wurde für diesen Bereich das Sonderbudget UA 16050 – Integrierte Leitstelle – neu eingerichtet.

Zum 01.12.2014 nahm die Taktisch Technische Betriebsstelle für die Stadt Augsburg so- wie die Landkreise Aichach-Friedberg, Augsburg, Dillingen und Donau-Ries (TTB) ihren regulären Betrieb auf. Der entsprechende Unterabschnitt 16070 wurde gem. Grundsatz- beschluss vom 09.10.2013 (Drs.-Nr. 13/01076) nun ebenfalls als Sonderbudget und kos- tenrechnende Einrichtung geführt

Aufgrund der dauerhaft zu erwartenden defizitären Struktur der beiden letztgenannten Sonderbudgets wurden diese im 1. Nachtrag 2015 in den Allgemeinen Haushalt umge- setzt.

Einzelheiten zum Abschluss der drei Sonderbudgets können den folgenden Seiten ent- nommen werden.

1 Siehe Teil L Anlage B-9

(28)

b) Ergebnisse des Sonderbudgets UA 75110, 75120, 75130 - Friedhofs- und Bestat- tungswesen

Zuständig: Referat 2

Dienststelle: Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen

Allgemeines zur Jahresabrechnung

Das Sonderbudget „Friedhofs- und Bestattungswesen“ umfasst die Unterabschnitte 75110 - Friedhofswesen, 75120 - Krematorium und 75130 - Bestattungsdienst. Das Sonder- budget wird kostendeckend geführt. Die Abrechnung erfolgt getrennt nach den Unterab- schnitten, evtl. Über- bzw. Unterdeckungen werden prinzipiell durch die jeweiligen Sonder- rücklagen ausgeglichen und verändern deren Bestände.

In den folgenden Übersichten werden die Einnahmen und Ausgaben dargestellt, die mit dem operativen Geschäft zusammenhängen. Finanzierungsvorgänge wie Zuführungen zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie Zuführungen zu und Entnahmen aus den Sonderrücklagen werden nachrichtlich mit aufgeführt, bleiben aber in der Berech- nung des Überschusses bzw. der Unterdeckung außer Betracht.

Ergebnisse Verwaltungshaushalt

Verwaltungshaushalt

Fortgeschriebenes

Haushaltssoll Bereinigtes

Soll Vergleich

UA 75110 = Friedhofswesen

Einnahmen ohne Zuführung vom Vermögenshaushalt 0,00 € 7.547.892,00 € 7.130.755,19 € - 417.136,81 € Ausgaben ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt 1.139.922,16 € 6.643.035,00 € 5.990.833,03 € - 652.201,97 € Überschuss (+) bzw. Unterdeckung (-)

+ 904.857,00 € + 1.139.922,16 € + 235.065,16 €

UA 75120 = Krematorium

Einnahmen ohne Zuführung vom Vermögenshaushalt 0,00 € 464.903,00 € 475.132,91 € + 10.229,91 € Ausgaben ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt 14.565,97 € 550.787,00 € 460.566,94 € - 90.220,06 € Überschuss (+) bzw. Unterdeckung (-)

- 85.884,00 € - 14.565,97 € + 100.449,97 €

UA 75130 = Bestattungsdienst

Einnahmen ohne Zuführung vom Vermögenshaushalt 0,00 € 1.217.800,00 € 4.382.442,36 € + 3.164.642,36 € Ausgaben ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt 307.369,16 € 1.306.638,00 € 4.075.073,20 € + 2.768.435,20 €

Überschuss (+) bzw. Unterdeckung (-) - 88.838,00 € + 307.369,16 € + 396.207,16 €

Überschuss (+) bzw. Unterdeckung (-) gesamt + 730.135,00 € + 1.432.725,35 € + 731.722,29 €

(29)

Ergebnisse Vermögenshaushalt

Vermögenshaushalt

Fortgeschriebenes

Haushaltssoll Bereinigtes Soll Vergleich

UA 75110 = Friedhofswesen

Einnahmen

ohne

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

bzw. Rücklagenentnahme 1.139.922,16 € 0,00 €

0 € 0 € 0 €

Ausgaben

ohne

Zuführung zum Verwaltungshaushalt

bzw. an die Sonderrücklage 0,00 €

1.139.922,16 €

0 € 0 € 0 €

Überschuss (+) bzw. Unterdeckung (-) 0 € 0 € 0 €

UA 75120 = Krematorium

Einnahmen

ohne

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

bzw. Rücklagenentnahme 14.565,97 €

0,00 €

0 € 0 € 0 €

Ausgaben

ohne

Zuführung zum Verwaltungshaushalt

bzw. an die Sonderrücklage 0,00 €

14.565,97 €

0 € 0 € 0 €

Überschuss (+) bzw. Unterdeckung (-) 0 € 0 € 0 €

UA 75130 = Bestattungsdienst

Einnahmen

ohne

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

bzw. Rücklagenentnahme 307.369,16 € 0,00 €

0 € 0 € 0 €

Ausgaben

ohne

Zuführung zum Verwaltungshaushalt

bzw. an die Sonderrücklage 0,00 €

307.369,16 €

0 € 0 € 0 €

Überschuss (+) bzw. Unterdeckung (-) 0 € 0 € 0 €

Überschuss (+) bzw. Unterdeckung (-) gesamt 0 € 0 € 0 €

Fehlbetrag 2018

Gemäß der ursprünglichen Haushaltsplanung (Grundhaushalt) wurde für 2018 mit Über- schüssen i. H. von insgesamt 1.238.464 € im Verwaltungshaushalt kalkuliert (davon 1.074.733 € beim UA 75110, 28.434 € beim UA 75120 und 135.297 € beim UA 75130).

Diese Überschüsse sollten dem Vermögenshaushalt zur Finanzierung von Investitions- maßnahmen bzw. zur Weiterleitung an die jeweiligen Sonderrücklagen zugeführt werden.

Im tatsächlichen Verlauf des Haushaltsjahres 2018 veränderte sich die Planung mehrmals aufgrund der in den beiden Nachtragshaushalten enthaltenen Änderungen.

Letztendlich erhöhten sich die geplanten Zuführungen auf insgesamt 1.461.857,29 € (da- von 1.139.922,16 € beim UA 75110 = Friedhofswesen, 14.565,97 € beim UA 75120 = Krematorium und 307.369,16 € beim UA 75130 = Bestattungsdienst.

Damit erzielte der Verwaltungshaushalt gegenüber der im Grundhaushalt vorgesehenen Planung sogar einen höheren Überschuss, was insbesondere bemerkenswert ist, weil aufgrund der in den Nachtragshaushalten veranschlagten Änderungen bei den Unterab- schnitten 75120 und 75130 zwischenzeitlich sogar ein Defizit im Verwaltungshaushalt zu erwarten gewesen war.

Insofern erscheint die Entwicklung im Verwaltungshaushalt also durchaus positiv.

Ursachen hierfür waren in erster Linie:

Wenigerausgaben beim UA 75110 = Friedhofswesen (insges. rd. 643.000 €, davon der

überwiegende Teil (384.232 €) bei den Hochbauunterhalts-Einzelmaßnahmen). Hierbei

handelt es sich allerdings um Mittel für Baumaßnahmen, die bereits in 2017 begonnen

(30)

wurden, aber nicht fertiggestellt werden konnten und die deshalb als Haushaltsausgabe- reste von 2017 nach 2018 übertragen wurden. Die Maßnahmen konnten jedoch auch in 2018 nicht abgeschlossen bzw. endgültig abgerechnet werden. Nachdem eine erneute Übertragung von Haushaltsausgaberesten im Verwaltungshaushalt nicht möglich ist, flos- sen diese Mittel im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 der Sonderrücklage des UA 75110 zu und erhöhten deren Stand entsprechend. Da diese Ausgaben jedoch voraus- sichtlich in 2019 zu leisten sein werden, wurde in den Abschlusstechnischen Entscheidun- gen für das Jahr 2019 eine Besondere Bewilligung über 384.232 € mit Deckung aus der Sonderrücklage des UA 75110 in Aussicht gestellt und mit Rechtskraft des Grundhaus- halts 2019/2020 bewilligt. Insofern handelt es sich hierbei also lediglich um eine "Ver- schiebung" der Ausgaben, die das Ergebnis 2018 unmittelbar verbessert, aber zu einer entsprechenden Belastung in Folgejahren führt.

Ohne Berücksichtigung der dadurch erzielten Verbesserung belaufen sich die Weniger- ausgaben im UA 75110 auf lediglich 259.111 € (überwiegend bei Betriebsenergie, Unter- halt von Außenanlagen sowie Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals). Demge- genüber stehen aber auch Wenigereinnahmen i. H. von 408.279 €, überwiegend bei Friedhofsunterhaltsgebühren/Personenkonten, aber auch bei Grabrechtsgebüh- ren/Einzeleinnahmen sowie Bestattungsgebühren. Bei den Grabrechtsgebüh- ren/Personenkonten waren dagegen Mehreinnahmen zu verzeichnen.

Somit hätte der UA 75110 - ohne die vorübergehende Entlastung bei den Bauunterhalts- kosten - lediglich eine Zuführung an den Vermögenshaushalt i. H. von 755.689,46 € er- wirtschaften können.

Der UA 75120 = Krematorium erwirtschaftete Mehreinnahmen i. H. von rd. 10.000 €, überwiegend bei den Bestattungsgebühren. Auf der Ausgabenseite konnten ebenfalls Ein- sparungen realisiert werden (rd. 90.000 €, überwiegend bei den Sonstigen Betriebsausga- ben). Anstatt der im 2. Nachtragshaushalt 2018 eigentlich vorgesehenen Defizitabdeckung durch Zuführung vom Vermögenshaushalt i. H. von 85.884 € konnte hier nun sogar 14.565,97 € an den Vermögenshaushalt zugeführt werden.

Beim Bestattungsdienst (UA 75130) gab es nach den organisatorischen Umstellungen, über die im Rechenschaftsbericht 2017 an dieser Stelle berichtet wurde, ebenfalls eine durchaus erfreuliche Entwicklung:

Im 2. Nachtragshaushalt 2018 war hier ebenfalls noch eine Zuführung vom Vermögens- haushalt zur Defizitabdeckung i. H. von 44.419 € vorgesehen.

Durch Mehreinnahmen im Bereich der sog. "Agenturleistungen", die im Zusammenhang

mit Bestattungen von externen Dienstleistern bzw. auch vom Bereich Friedhofswesen oder

Krematorium eingekauft und den Bestattungspflichtigen weiterverrechnet werden, konnte

stattdessen jedoch ein Betrag von 307.369,16 € an den Vermögenshaushalt zugeführt

werden.

(31)

Der Vermögenshaushalt stellt sich wie folgt dar:

Nachdem hier ab 2018 sämtliche Ausgaben- und Einnahme-Haushaltsstellen (mit Aus- nahme der Zuführungen vom / zum Verwaltungshaushalt bzw. Entnahme aus / Zuführung an Sonderrücklagen) in den Allgemeinen Haushalt umgesetzt wurden, haben diese künftig keinen Einfluss mehr auf den Abschluss des Sonderbudgets.

Die vom Verwaltungshaushalt erwirtschafteten Überschüsse fließen daher unverändert den jeweiligen Sonderrücklagen zu.

Rücklagenentwicklung

Durch Beschluss des Stadtrats vom 17.12.2009 (Drs.-Nr. 09/00549) wurde festgelegt, dass der negative Rücklagenbestand zum Ende des Jahres 2009 durch ein inneres Darle- hen abgelöst wird. Durch die unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung der Bereiche

„Friedhofswesen“, „Krematorium“ und „Bestattungsdienst“ wurde eine Regelung über die Verfahrensweise der einzelnen Rechnungsabschlüsse erforderlich. Die Rechnungsergeb- nisse (sowohl Negativ- als auch Positiv-Ergebnisse) führten bisher zu einer automatischen Anpassung der Darlehensbeträge der inneren Darlehen bei den drei einzelnen Unterab- schnitten, jeweils entsprechend des Entstehungsbereiches.

Aufgrund der überörtlichen Prüfung durch den BKPV sollten die Inneren Darlehen bei den Maßnahmen Friedhofswesen, Krematorium und Bestattungsdienst jeweils in Sonderrück- lagen umgewandelt werden. Dies wurde mit Vollzug des 2. Nachtrags 2018 umgesetzt.

Die bisher gebildeten Inneren Darlehen wurden zur weiteren Abwicklung in jeweils eigene, neue Sonderrücklagen (jeweils VHK 004) umgewandelt. Dies war notwendig, da in die Abrechnung der Vorjahre auch Ausgaben des Vermögenshaushalts (werden ab 2018 nicht mehr berücksichtigt, konnten nachträglich jedoch nicht bereinigt werden) eingeflossen sind und geschah mit dem Ziel, die „alten“ innereren Darlehen nach und nach abzufinanzieren.

Aufgrund des guten Jahresabschlusses im Haushaltsjahr 2018 konnten diese Minusbe- stände durch Zuführungen aus dem Allgemeinen Haushalt im Rahmen des abschluss- technischen Beschlusses (BSV/19/02876) komplett abfinanziert werden.

Für die Abrechnung des Sonderbudgets ab 2018 mit den Bereichen Friedhofswesen (UA

75110), Krematorium (UA 75120) und Bestattungsdienst (UA 75130) werden wieder Son-

derrücklagen (jeweils VHK 001) geführt.

(32)

Fortschreibung der Inneren Darlehen bzw. der Sonderrücklagen

Inneres Darlehen Sonderrücklage Abwicklung Innere Darlehen

(VHK 004) Sonderrücklage

(VHK 001) UA 75110 = Friedhofswesen

Stand 01.01.2018 1.770.402,14 € 0 € 0 €

- Umwandlung in Sonderrücklage - 1.770.402,14 € + 1.770.402,14 €

- Abfinanzierung - 1.770.402,14 €

- Überschuss 2018 + 1.139.922,16 €

Stand 31.12.2018 0,00 € 0,00 € 1.139.922,16 €

UA 75120 = Krematorium

Stand 01.01.2018 1.234.796,48 € 0 € 0 €

- Umwandlung in Sonderrücklage - 1.234.796,48 € + 1.234.796,48 €

- Abfinanzierung - 1.234.796,48 €

- Überschuss 2018 + 14.565,97 €

Stand 31.12.2018 0,00 € 0,00 € 14.565,97 €

UA 75130 = Bestattungsdienst

Stand 01.01.2018 590.505,28 € 0 € 0 €

- Umwandlung in Sonderrücklage - 590.505,28 € + 590.505,28 €

- Abfinanzierung - 590.505,28 €

- Überschuss 2018 + 307.369,16 €

Stand 31.12.2018 0,00 € 0,00 € 307.369,16 €

Zusammenfassung:

Abschließend kann eine vorsichtig positive Entwicklung bei allen drei Unterabschnitten des

Sonderbudgets "Friedhofswesen" festgestellt werden, die sich hoffentlich auch in künftigen

Jahren fortsetzen wird.

(33)

C. Verwaltungshaushalt: Erläuterungen zur Jahresrechnung

1. Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen: Entwicklung und Planvergleich

a) Einnahmen

2017 2018/2017 2016

fortgeschriebenes

Haushaltssoll Anordnungssoll Planvergleich Anordnungssoll Vergleich Anordnungssoll

EPL € € € € € €

Ziffer Sp 1 Sp 2 Sp 2 - Sp 1 Sp 3 Sp 2 - Sp 3 Sp 3

0 Allgemeine Verwaltung 10.475.716,00 13.105.262,03 2.629.546,03 19.180.763,75 -6.075.501,72 11.109.675,94 1 Öffentliche Sicherheit und

Ordnung 15.906.482,94 16.492.955,31 586.472,37 16.079.646,30 413.309,01 14.975.613,36 2 Schulen 44.192.758,00 47.238.831,86 3.046.073,86 48.116.293,28 -877.461,42 44.316.817,54 3 Wissenschaft, Forschung,

Kulturpflege 4.408.526,00 5.378.304,38 969.778,38 5.140.231,99 238.072,39 5.049.421,52 4 Soziale Sicherung 146.766.917,00 137.046.611,76 -9.720.305,24 134.878.157,08 2.168.454,68 132.526.651,02 5 Gesundheit, Sport, Erholung 6.615.790,00 6.561.358,66 -54.431,34 6.632.788,56 -71.429,90 7.326.501,87 6 Bau- und Wohnungswesen,

Verkehr 17.517.419,00 17.961.864,33 444.445,33 18.864.284,89 -902.420,56 17.398.701,41 7 Öffentliche Einrichtungen,

Wirtschaftsförderung 19.607.541,60 22.412.342,09 2.804.800,49 21.282.336,10 1.130.005,99 20.042.757,61 8 Wirtschaftliche Unternehmen,

allgemeines Grund-

und Sondervermögen 36.325.125,00 36.629.631,72 304.506,72 33.693.182,78 2.936.448,94 33.551.189,49 9 Allgemeine Finanzwirtschaft 636.555.689,00 655.143.336,68 18.587.647,68 665.114.559,75 -9.971.223,07 595.264.327,94

Summen 938.371.964,54 957.970.498,82 19.598.534,28 968.982.244,48 -11.011.745,66 881.561.657,70 E i n n a h m e n

2018

Bezeichnung

(34)

b) Ausgaben

2017 2018/2017 2016

fortgeschriebenes

Haushaltssoll Anordnungssoll Planvergleich Anordnungssoll Vergleich Anordnungssoll

EPL € € € € € €

Ziffer Sp 1 Sp 2 Sp 2 - Sp 1 Sp 3 Sp 2 - Sp 3 Sp 4

0 Allgemeine Verwaltung 89.105.128,56 90.848.480,67 1.743.352,11 87.140.773,75 3.707.706,92 80.711.754,50 1 Öffentliche Sicherheit und

Ordnung 52.113.606,97 53.017.729,64 904.122,67 50.754.240,98 2.263.488,66 48.383.756,47 2 Schulen 92.424.492,03 92.297.147,90 -127.344,13 88.255.262,27 4.041.885,63 87.033.180,80

3 Wissenschaft, Forschung,

Kulturpflege 47.900.452,20 47.351.334,91 -549.117,29 45.600.962,67 1.750.372,24 42.230.568,35 4 Soziale Sicherung 319.523.980,84 303.192.709,43 -16.331.271,41 297.287.180,65 5.905.528,78 287.170.337,52 5 Gesundheit, Sport, Erholung 45.758.665,81 43.321.245,72 -2.437.420,09 38.464.782,14 4.856.463,58 40.558.330,70

6 Bau- und Wohnungswesen,

Verkehr 54.108.427,73 53.204.467,74 -903.959,99 50.628.043,15 2.576.424,59 46.714.327,23 7 Öffentliche Einrichtungen,

Wirtschaftsförderung 29.744.225,46 32.383.662,12 2.639.436,66 30.399.490,90 1.984.171,22 26.908.687,73 8 Wirtschaftliche Unternehmen,

allgemeines Grund-

und Sondervermögen 13.338.722,00 12.810.846,92 -527.875,08 10.383.885,54 2.426.961,38 10.925.071,21 9 Allgemeine Finanzwirtschaft 194.354.262,94 218.196.266,02 23.842.003,08 260.744.953,64 -42.548.687,62 206.128.386,66

Summen 938.371.964,54 946.623.891,07 8.251.926,53 959.659.575,69 -13.035.684,62 876.764.401,17 A u s g a b e n

2018

Bezeichnung

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