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Übertragbarkeit von Haushaltsausgaberesten

Im Dokument Jahresrechnung 2018 Rechenschaftsbericht (Seite 154-159)

Begründungen zu den Einzelbeschlüssen:

Zu 1. Übertragbarkeit von Haushaltsausgaberesten

Grundsätzlich dürfen A u s g a b e reste im Verwaltung sh aush alt nur übertragen werden, wenn der – beschlossene – Haushaltsplan einen Übertragbarkeitsvermerk gem. § 19 KommHV enthält. Ist dies nicht der Fall, und werden Ausgabenermächtigungen trotzdem im nächsten Jahr noch gebraucht, wird der Übertragbarkeitsvermerk quasi im Nachhinein be-schlossen, und zwar analog zur Haushaltssatzung vom Stadtrat. Das Etatrecht des Stadtrats bleibt somit in vollem Umfang gewahrt.

Bei nachfolgenden Resteübertragungen im Verwaltungshaushalt liegt obiger Sachverhalt vor.

zu 1.1 30.000 € HSt. 1.03020.5211.00

Neues Finanzwesen – Beschaffung und Unterhalt von Büro- und Betriebsausstattung

Auf dem Unterabschnitt 03020 sind alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Finanzwesens "ProDoppik" veranschlagt.

Die Gesamtabnahme des neuen Finanzverfahrens wird voraussichtlich rückwirkend zum Stichtag 31.12.18 erfolgen. Die in 2018 veranschlagten Haushaltsmittel werden daher erst in 2019 fällig und kassenwirksam.

zu 1.2 7.874 € HSt. 1.11060.6551.01

Umweltamt – Sachverständ.-, Gerichts- und ähnliche Kosten - Sonderbewirtschaftung

Es handelt sich um Mittel des Umweltamtes (Untere Bodenschutzbehörde) zur historischen Recherche zu altlastrelevanten Flächen. Die Fertigstellung eines bereits vergebenen Gutachtens konnte im Haus-haltsjahr 2018 nicht mehr vollständig erfolgen.

zu 1.3 97.178 € HSt. 1.21110.5771.00

Grundschulen – Schulbücher Allgemein

Zum Schuljahr 2017/2018 wurde an diversen Schulen mit der sukzessiven Einführung (jährlich, nach Jahrgangsstufen) des neuen Lehrplans (Lehrplan PLUS) begonnen. Im Zuge dessen müssen die bisherigen Schulbücher durch neue lehrplankonforme Lehrmittel ausgetauscht werden.

Manche dieser neuen Schulbücher befinden sich allerdings noch im Genehmigungsverfahren und sind daher momentan noch nicht erhältlich. Andere Bücher wurden bereits beschafft, die Rechnungslegung dafür konnte jedoch nicht mehr rechtzeitig vor Kassenschluss erfolgen.

Um die noch ausstehenden Rechnungen zahlen und die Schulbücher, welche im Buchhandel bisher nicht erhältlich waren, beschaffen zu können, bittet das Schulverwaltungsamt um Übertragung der rest-lichen Haushaltsmittel.

zu 1.4 183.715 € HSt. 1.21310.5771.00

Mittelschulen – Schulbücher Allgemein Begründung analog Nr. 1.3

zu 1.5 63.035 € HSt. 1.22010.5771.00

Bertolt-Brecht-Realschule – Schulbücher Allgemein Begründung analog Nr. 1.3

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zu 1.6 18.000 € HSt. 1.22020.5771.00

Heinrich-von-Buz-Realschule – Schulbücher Allgemein Begründung analog Nr. 1.3

zu 1.7 5.014 € HSt. 1.23210.5771.00

Holbein-Gymnasium – Schulbücher Allgemein

Der Übertrag des Haushaltsrestes ist notwendig, da benötigte Schulbücher für das wiederkehrende G9 erst im Haushaltsjahr 2019 erhältlich sind.

zu 1.8 8.452 € HSt. 1.27010.5772.00

Förderschulen – Schulbücher Förderschulen Begründung analog Nr. 1.3

zu 1.9 288.078 € HSt. 1.32180.6351.00

Kaiser Maximilian I. (1459-1519). Kaiser-Ritter-Bürger zu Augs-burg – Sonstige Betriebsausgaben

Anlässlich des Jubiläumsjahres 2019 ist die Durchführung der Sonderausstellung „Kaiser Maximilian I.

(1459-1519). Kaiser-Ritter-Bürger zu Augsburg“ geplant. Mit den umfangreichen Vorarbeiten kann per-sonell bedingt erst 2019 begonnen werden. Der Haushaltsausgaberest in Höhe von 350.000 € konnte deshalb im Wesentlichen nicht bewirtschaftet werden. Mit dem 2. Nachtrag 2018 wurden 290.000 € erneut veranschlagt, 288.078 € sollen hiervon übertragen werden.

zu 1.10 7.365 € HSt. 1.36510.5001.00

Mozarthaus – Kleiner Bauunterhalt und Wartung

Die in 2018 verbliebenen Mittel sollen auf das Folgejahr übertragen werden, um zur Erneuerung der Brandmeldeanlage beizutragen.

zu 1.11 50.000 € HSt. 1.36540.6351.00

Türme und Tore - Sonstige Betriebsausgaben

Die Mittel wurden mit dem 1. Nachtrag 2018 für die angedachte Gerüstvisualisierung im Zuge der Sa-nierung des Perlachturms veranschlagt. Durch Verzögerungen konnte die Maßnahme nicht mehr in 2018 begonnen werden, sodass die Bildung eines Haushaltsrestes notwendig ist.

zu 1.12 1.200 € HSt. 1.40010.5621.02

Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behin-derung – Externe Fortbildung

Bei der Einführung einer Alarmierungssoftware, die das Sicherheitsgefühl der Mitarbeiter stärken soll, wurde das Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung als „Pilotamt“ gegen Jahresende 2018 in Form einer Bewilligung aus der Allgemeinen Deckungsreserve finanziell unter-stützt. Die Mittel wurden nicht mehr kassenwirksam. Es bedarf hier der Resteübertragung in Höhe von 1.200 €.

zu 1.13 2.978.412 € HSt. 1.47990.7111.01

Förderung der Jugendhilfe – Zuweisungen an Land – gesetzli-che oder vertragligesetzli-che Leistungen

Im 2. Nachtrag 2018 war ein geschätzter Betrag von 2.870.000 € für Rückforderungen aufgrund einer Fristversäumnis beim Amt für Kinder, Jugend und Familie veranschlagt worden. Die Kassenwirksam-keit hat sich auf 2019 verschoben, sodass die Übertragung als Haushaltsausgaberest erforderlich ist.

Entsprechend des inzwischen vorliegenden Bescheides der Regierung von Schwaben beträgt der

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Rückzahlungsbetrag 2.978.411,45 €. Der Differenzbetrag i.H.v. 108.412 € soll gemäß Nr. 2.1 dieses Beschlusses bewilligt und hiermit ebenfalls übertragen werden.

zu 1.14 24.000 € HSt. 1.50010.6351.22

Gesundheitsamt – Sonstige Betriebsausgaben-Sonstiges Die im 2. Nachtrag 2018 veranschlagten Mittel für den 10%-Eigenanteil gem. den Richtlinien zur För-derung der Geburtshilfe in Bayern wurden aufgrund von nachträglichen AnforFör-derungen der Regierung von Oberfranken als zentrale Genehmigungsbehörde im Haushaltsjahr 2018 nicht mehr kassenwirk-sam. Für die Auszahlung der Fördermittel rückwirkend für 2018 müssen die erforderlichen Mittel in 2019 zur Verfügung stehen.

zu 1.15 1.035.317 € HSt. 1.51020.7131.01

Kostenbeteiligung an Krankenhäuser anderer Träger Umlage an den Krankenhauszweckverband Augsburg

Im Haushaltsjahr 2018 wurden für den Krankenhauszweckverband Augsburg (KZVA) Mittel in Höhe von 7.750.200 € veranschlagt. Nach Abzug des im Jahr 2018 insgesamt von der Stadt Augsburg zu leistenden Umlageanteils verbleibt ein Haushaltsrest in Höhe von 1.035.317 €, der zur teilweisen De-ckung künftiger Zahlungsverpflichtungen übertragen werden soll.

zu 1.16 49.150 € HSt. 1.61500.6551.01

Gebietsentwicklung Haunstetten Südwest – Sachverständ.-, Gerichts- u. ä. Kosten - Sonderbewirtschaftung

Die im Haushaltsjahr 2018 nicht verbrauchten Ausgabemittel für die Beauftragung von Verkehrsunter-suchungen, die mittels Besonderer Bewilligung aus der Allgemeinen Deckungsreserve bereitgestellt wurden, werden im Haushaltsjahr 2019 benötigt.

zu 1.17 11.789 € HSt. 1.85520.5001.00

Stadtwald innerhalb des Stadtgebietes – Kleiner Bauunterhalt und Wartung

Die Restmittelübertragung in das Haushaltsjahr 2019 ist für den Austausch der 1992 eingebauten Roll-tore zu den Betriebshallen im Forstbetriebshof aus sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich.

Zu 2. Nachträgliche Bereitstellung von Ausgabemitteln im Wege einer Beson-deren Bewilligung nach Art. 66 GO für das Rechnungsjahr 2018

zu 2.1 108.412 € HSt. 1.47990.7111.01

Zuweisungen an Land – gesetzliche od. vertragliche Leistungen Die im 2. Nachtrag 2018 veranschlagte geschätzte Rückforderungssumme aus den gewährten Zu-schüssen an Kindertagesstätten freier Träger in Höhe von 2.870.000 € ist um 108.412 € niedriger als die tatsächliche Rückforderungssumme in Höhe von 2.978.411,45 € gemäß Bescheid der Regierung von Schwaben.

Die nachträgliche Bereitstellung dieser fehlenden Mittel erfolgt ausnahmsweise im Wege einer Beson-deren Bewilligung nach Art. 66 GO für das Rechnungsjahr 2018 mit Deckung aus der Allgemeinen Deckungsreserve (HSt. 1.91010.8501.00).

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zu 2.2 939.833 € HSt. 1.63110.5101.04 (gD)

Gegenseitiger Deckungskreis Winterdienst / Straßen- und Geh- wegreinigung UA 63110/65110/66110/68110

Überplanmäßige Mehrausgaben für den Winterdienst (Abschlags- und Nachzahlungen) und die Stra-ßenreinigung im gegenseitigen Deckungskreis des Tiefbauamtes aufgrund Abrechnung des aws. Die Forderungen des aws waren zum Zeitpunkt der Vorbereitung des 2. Nachtragshaushalts 2018 nicht bekannt. Die Mehrausgaben werden deshalb ausnahmsweise nachträglich mittels einer Besonderen Bewilligung bereinigt.

Als Deckungsmittel stehen Mehreinnahmen bei HSt. 1.90020.0611.03, Allgemeine Zuweisungen – kommunaler Anteil an Grunderwerbsteuer, zur Verfügung.

zu 2.3 322.487 € HSt. 2.32110.9321.00 VHK 702

Kunstsammlungen – Straßenausbaubeiträge und

zu 2.4 635.312 € HSt. 2.73110.9321.00 VHK 710

Stadtmarkt – Straßenausbaubeiträge Fußgängerzone

Im Rahmen der Sanierung der südlichen Maximilianstraße und der Grunderneuerung Anna-/Philippine-Welser-Straße waren seinerzeit für anliegende städtische Anwesen Ausbaubeiträge in Rechnung ge-stellt worden, ohne dass Ausgabemittel angemeldet waren. Eine teilweise Abfinanzierung der aufge-laufenen Forderungen des Tiefbauamtes (Kasseneinnahmereste) ist bereits erfolgt. Die noch beste-henden Forderungen sollen nun in vollem Umfang beglichen werden. Die Mittel werden nachträglich mittels einer Besonderen Bewilligung bereitgestellt.

Als Deckungsmittel stehen Mehreinnahmen bei HSt. 1.90010.0101.00, Steuern – Einkommensteuer-anteile, zur Verfügung.

Zu 3. Nachträgliche Bereitstellung von Ausgabemitteln im Wege einer An-zeige gem. § 17 KommHV für das Haushaltsjahr 2018

zu 3.1 194.754 € HSt. 2.89020.9301.00 VHK 004

Stiftung Augsburger Wissenschaftsförderung / Abwicklung von Kapitalgeschäften

Für den Ankauf von Wertpapieren für die Stiftung Augsburger Wissenschaftsförderung werden nach-träglich Ausgabemittel im Wege einer Anzeige gem. § 17 KommHV für das Haushaltsjahr 2018 bereit-gestellt. Die Finanzierung erfolgt zweckkonform durch eine Entnahme aus dem Grundstockvermögen Zustiftung (neu: Grundstockvermögen in Geld) der Stiftung Augsburger Wissenschaftsförderung.

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Zu 4. Anzeige gem. § 17 KommHV für das Haushaltsjahr 2019

zu 4.1 384.232 € HSt. 1.75110.5001.02

Friedhofswesen / Hochbauunterhalt - Einzelmaßnahmen Im 1. Nachtragshaushalt 2017 wurden auf dieser Haushaltsstelle Mittel i. H. von insges. 466.646 € zur Verfügung gestellt; darunter:

215.825 € für die behindertengerechte Sanierung der WC-Anlage im Neuen Haunstetter Friedhof

165.821 € für Fassadensanierung (Aussegnungshalle, Verwaltungsgebäude, Bauhof) im Neuen Ostfriedhof

85.000 € für die Sargkühlung im Westfriedhof

Aufgrund des späten Inkrafttretens des 1. Nachtragshaushalts 2017 konnten diese Maßnahmen erst im Dezember 2017 in Auftrag gegeben werden; die Mittel wurden in voller Höhe nach 2018 übertragen.

Mit allen drei Maßnahmen wurde in 2018 auch begonnen; fertiggestellt werden konnte jedoch nur die Sargkühlung im Westfriedhof. Allerdings ist auch hier noch keine abschließende Rechnungsstellung erfolgt. Entsprechend dem zögerlichen Fortgang der Arbeiten wurden für alle drei genannten Maßnah-men in 2018 lediglich insges. 82.413,30 € kassenwirksam. Die verbleibenden Restmittel i. H. von 384.232 € können im Verwaltungshaushalt nicht nochmals übertragen werden.

Trotzdem müssen die begonnenen Maßnahmen in 2019 abgeschlossen bzw. die entsprechenden Rechnungen beglichen werden. Im Grundhaushalt 2019/2020 sind hierfür keine Gelder vorgesehen (Ansatz: 0 €).

Die benötigten Mittel werden daher aus der positiven Sonderrücklage des UA 75110 = Friedhofswesen im Rahmen einer Anzeige nach § 17 KommHV zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

Zu 5. Inaussichtstellung einer Besonderen Bewilligung gem. Art. 66 GO für das Haushaltsjahr 2019

zu 5.1 7.000.000 € HSt. 2.33110.9401.00 VHK 212

Generalsanierung / Neubau von Spielstätten des Theaters Diese Maßnahme wird teilweise durch Mittel aus der in der Allgemeinen Rücklage gesondert gebildeten Zweckbindung „Finanzierung Theatersanierung“ finanziert. In die Berechnung der Rücklagenentnahme fließt u. a. der Finanzierungsbedarf dieses Vorhabens (Ausgaben abzgl. Einnahmen) ein. einnahmereste dürfen aus haushaltsrechtlichen Gründen nur einmal übertragen werden, Haushalts-ausgabereste dagegen mehrmals. Dies hat Auswirkungen auf die Rücklagenentnahme. Um die Rück-lage nicht unnötig zu belasten und eine bessere Nachvollziehbarkeit der Berechnung der RückRück-lagen- Rücklagen-entnahme zu erreichen, wird der Haushaltsausgaberest in gleicher Höhe gekürzt. Die Wiederbereitstel-lung sowohl der weiterhin zu erwartenden Einnahmen als auch der Ausgaben erfolgt im Haushaltsjahr 2019 mittels Inaussichtstellung einer Besonderen Bewilligung gem. Art. 66 GO. Nach Rechtskraft der Haushaltssatzung 2019 kann die Besondere Bewilligung formell vollzogen werden. Zusätzlich wird sie im 1. Nachtragshaushalt 2019 nachveranschlagt.

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Im Dokument Jahresrechnung 2018 Rechenschaftsbericht (Seite 154-159)