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Jahresrechnung 2017 Rechenschaftsbericht

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Academic year: 2022

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(1)

Rechenschaftsbericht

Finanzen

(2)

Der Rechenschaftsbericht ist eine Anlage zur Jahresrechnung gem. § 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV- Kameralistik.

Bearbeitung: Stadt Augsburg, Kämmerei- und Steueramt, Bereich Haushalt Rathausplatz 2a, 86150 Augsburg

Telefon: (0821) 324-9018 Telefax: (0821) 324-9014

E-Mail: finanzverw.stadt@augsburg.de Verantwortlich: Stadt Augsburg, Referat 1

Rathausplatz 1, 86150 Augsburg Telefon: (0821) 324-1551 Telefax: (0821) 324-1555

E-Mail: finanzreferat@augsburg.de Redaktionsschluss: Juni 2019

(3)

A Vorwort

1. Zweck des Rechenschaftsberichts... 01

2. Inhalt des Rechenschaftsberichts... 01 - 02 3. Aufbau des Rechenschaftsberichts... 02

B Haushaltsentwicklung

1. Werdegang der Haushaltssatzungen und der Haushaltsbeschlüsse... 03 - 05 2. Haushaltsplanung: Die Entwicklung des Haushaltsvolumens... 06

3. Anmerkungen der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltsplanung………06 - 08 4. Haushaltsvollzug

a) Entwicklung der Rechnungsergebnisse... 09

b) Verwaltungshaushalt, Einzelergebnisse... 09 - 14 c) Vermögenshaushalt, Einzelergebnisse... 14

5. Stand der Rücklagen und der Schulden………15 - 16 6. Feststellung des Rechnungsergebnisses... 17 - 18 7. Abrechnung der Referatsbudgets

a) Vorbemerkungen... 19 b) Budgetvergleich... 19 c) Fortschreibung der Referatsrücklagen... 19 8. Abrechnung der Sonderbudgets

a) Vorbemerkung... 20

b) Ergebnisse des Sonderbudgets "Friedhofs- und Bestattungswesen"... 21 - 26

C Verwaltungshaushalt: Erläuterungen zur Jahresrechnung

1. Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen... 27 - 28 2. Einnahmen und Ausgaben nach Gruppierung... 29 - 41

D Vermögenshaushalt: Erläuterungen zur Jahresrechnung

1. Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen... 43 - 44 2. Einnahmen und Ausgaben nach Gruppierung... 45 - 53 3. Investitionsvolumen (Rechnungsergebnisse)... 54

4. Aufgliederung der Investitionsausgaben... 54 5. Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen... 55

6. Verpflichtungsermächtigungen... 56 - 57 7. Abgeschlossene Vorhaben………... 58

Seiten

(4)

b) Referatsrücklagen... 62

2. Sonderrücklagen Teil 1... 63 - 64 3. Sonderrücklagen Teil 2... 65 - 66 4. Anlageformen der Allgemeinen Rücklage und der Sonderrücklagen………… 67

5. Rücklagenentwicklung seit 2008... 68 - 69

F Schulden, Kreditwesen

1. Schuldenentwicklung... 71 2. Bürgschaften... 72

G Gemeindevermögen

Gemeindevermögen... 73

H Kassengeschäfte

1. Kassenlage... 75

2. Mahn-, Vollstreckungs- und Vollziehungswesen... 75 - 76

I Haushaltsreste

1. Überblick Verwaltungshaushalt... 77 2. Überblick Vermögenshaushalt... 77

J Begriffsbestimmungen, Organigramme, Bewirtschaftungshinweise 1. Begriffsbestimmungen... 79 - 83 2. Organigramme für 2017 siehe Anlage Teil J... 83

3. Bewirtschaftungshinweise... 84 - 85

(5)

B - 1 Abrechnung der Referatsbudgets 2017

- Auszug aus dem 2. Nachtragshaushalt 2018 -……… 87 - 89 B - 2

90 - 95 B - 3

96 - 98 B - 4

99 - 101 B - 5

102 - 103 B - 6

104 B - 7

105 - 107 B - 8

108 - 123 B - 9

124 - 128

B - 10 129

B - 11 Kennziffern zu den Rechnungsergebnissen 2009 bis 2017……… 130

C - 1 Steuerschätzungen (Alte Länder)……… 131

C - 2 Hebesätze………131

C - 3 Gewerbesteueraufkommen (Anordnungssoll)………132

C - 4 Städtevergleich………133

C - 5 Entwicklung der Personalausgaben……… 134

C - 6 Entwicklung des Personalstandes………135

C - 7 Personalausgaben für Jobperspektive gem. § 16 e SGB II……… 136

C - 8 Personalausgaben für Altersteilzeit……… 137

C - 9 Personalausgaben im Städtevergleich………138

C - 10 Ausbildungspersonal………139

C - 11 Zuschüsse für laufende Zwecke (gesetzlich oder vertraglich)……… 140 - 143 C - 12 Zuschüsse für laufende Zwecke (freiwillig)……… 144 - 150 C - 13 Umlagen………151

C - 14 Zuführung vom/zum Vermögenshaushalt………152 - 153 Beschluss vom 23.02.2017 (BSV/17/00033)………

05.07.2017 zum Grundhaushalt 2017 ……….……..………....………

Amtsblatt Nr. 27/28 vom 14.07.2017, Seite 181 ff. ………

Beschluss vom 25.10.2017 (BSV/17/00876) …………...………

Grunddaten zur Entwicklung des Haushaltsvolumens………

Genehmigungsschreiben der Regierung von Schwaben vom Genehmigungsschreiben der Regierung von Schwaben vom

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2017 der Stadt Augsburg im Erlass der Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017;

30.11.2017 zum 1. Nachtragshaushalt 2017 ….………

Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017;

Augsburg im Amtsblatt Nr. 49 vom 08.12.2017, Seite 370 ff. ……...………

Haushalt 2017" vom 22.03.2018 (BSV/18/01433)………

vom 23.07.2009 (Drucksache-Nr. 09/00324)………

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 der Stadt

Stadtratsbeschluss "Abschlusstechnische Entscheidungen für den

Stadtratsbeschluss "Fortentwicklung des Budgetierungsverfahrens"

(6)

F - 2 Schuldendienst……… 157

G - 1 Vermögensquerschnitt………158 - 159

G - 2 Vermögensübersicht (ohne Sondervermögen)………160 - 162 G - 3 Vermögensübersicht - Sondervermögen……… 163 - 174

G - 4 Anlagevermögen……… 175

H - 1 Kassenlage seit 2007……… 176

H - 2 Mahn-, Vollstreckungs- und Vollziehungsmaßnahmen……… 177

I - 1 Verzeichnis der Haushaltsreste……… 178 - 239

J - 1 Referatsgeschäftsverteilung zum 01.02.2017……… 240 - 241

(7)

A. Vorwort

1. Zweck des Rechenschaftsberichts

Rechtsgrundlage

Gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV ist der Jahresrechnung ein Rechenschaftsbericht beizufügen. Im Gegensatz zum Vorbericht des Haushaltsplans, der im Wesentlichen eine zusammengefasste Vorschau der Planung für das kommende Haushaltsjahr darstellt, hat der Rechenschaftsbericht den tatsächlichen Ablauf der Haushaltswirt- schaft im vergangenen Haushaltsjahr zum Inhalt.

Kennziffern

Nach § 81 Abs. 4 KommHV sind im Rechenschaftsbericht insbesondere die wichtigs- ten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen der Jahresergeb- nisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern. Der Rechenschaftsbericht soll außer- dem einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben.

Budgetierungsverfahren

Seit 1995 wird das flächendeckende Budgetierungsverfahren bei der Stadt Augsburg angewendet. In der Jahresrechnung werden deshalb auch die Referats- und Son- derbudgets dargestellt. Die maßgeblichen Feststellungen für das Haushaltsjahr 2017 sind in diesem Bericht enthalten.

2. Inhalt des Rechenschaftsberichts

Im Interesse einer guten Übersichtlichkeit in konzentrierter Form und um einen schnellen Zugriff zu ermöglichen, werden die Rechnungsergebnisse weitgehend in Tabellen und Grafiken dargestellt (VV Nr. 2 zu § 81 KommHV i.V.m. VV zu § 3 KommHV).

Die Tabellenwerte werden auf Basis des Planvergleichs gebildet. Für das Gesamter- gebnis des Haushaltsjahres sind noch folgende Werte relevant

- Bildung neuer Haushaltsreste

- Abgang von Haushaltsresten aus Vorjahren - Abgang von Kassenresten.

Diese Daten sind in den Werten auf Ebene der Haushaltsstellen und Gruppierungen nicht berücksichtigt.

 Die Standardtabellen beinhalten grundsätzlich folgende Kennziffern:

Fortgeschriebenes

Haushaltssoll Dieses beinhaltet den „Haushaltsansatz“ und die Summe der Bewilligun- gen nach Art. 66 GO je Haushaltsstelle. Für Planvergleiche in Tabellen- form ist damit auf einen Blick erkennbar, ob die haushaltsmäßigen Vor- gaben des Jahres eingehalten wurden.

(8)

Haushaltsansatz im Sinne der Jahresrechnung ist das Haushaltssoll lt.

Haushaltsplan sowie dessen Änderungen im Haushaltsjahr durch - evtl. Nachtragshaushaltspläne

- Inanspruchnahme (echter) Deckung nach § 18 Abs. 6 KommHV- Kameralistik

- Zweckgebundene Mehreinnahmen nach § 17 Abs. 1 KommHV- Kameralistik

- Inanspruchnahme der Deckungsreserve.

Anordnungssoll Beinhaltet die Sollanordnungen auf den Haushaltsansatz.

Unter „Sollausgaben“ versteht man die bis zum Abschlusstag (hier 31.12.2016) zu leistenden und aufgrund von Auszahlungsanordnungen

„zum Soll des Haushaltsjahres gestellten“ Ausgaben (§ 87 Nr. 29 KommHV),

„Solleinnahmen“ sind die bis zum Abschlusstag fälligen oder über die- sen Zeitpunkt hinaus gestundeten, aufgrund von Annahmeanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Einnahmen, ohne die niederge- schlagenen und erlassenen Beträge (§ 87 Nr. 30 KommHV).

Planvergleich Bei den einzelnen Haushaltsstellen des Jahres sind den Solleinnahmen und den Sollausgaben die entsprechenden Haushaltsansätze gegen- überzustellen.

Ergebnisvergleich Vergleich der Solleinnahmen bzw. Sollausgaben zweier Haushaltsjahre.

Im Rechenschaftsbericht 2017 beinhaltet der Ergebnisvergleich die Ge- genüberstellung der Sollanordnungen 2017 und 2016.

 Bei Plan- oder Ergebnisabweichungen größeren Umfangs werden die ausge- wiesenen Beträge weiter untergliedert.

3. Aufbau des Rechenschaftsberichts

Hinsichtlich des Aufbaus im Einzelnen wird auf das Inhaltsverzeichnis verwiesen.

Schließlich kann der Rechenschaftsbericht im Internet eingesehen werden unter

www.augsburg.de > Bürgerservice & Rathaus > Rathaus > Finanzen.

(9)

B. Haushaltsentwicklung

Die aufgeführten Unterlagen sind im gesonderten Anlagenteil (gelbes Papier) enthalten.

1. Werdegang der Haushaltssatzungen und der Haushaltsbeschlüsse

Grundhaushalt 2017:

Erlass der Haushaltssatzung durch den Stadtrat Anlage B-2 Genehmigung durch die Regierung von Schwaben  Anlage B-3 Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg Anlage B-4 Nachtragshaushalt 2017:

Erlass der Nachtragshaushaltssatzung durch den Stadtrat Anlage B-5 Genehmigung durch die Regierung von Schwaben Anlage B-6 Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg Anlage B-7

Grundhaushalt 2017

Der Haushalt 2017 wurde erstmals im Rahmen eines Doppelhaushalts aufgestellt.

Die Haushaltsplanung und die Budgetplanung erfolgten wie im Vorjahr digital direkt im DV-System. Die Verwendung von papiergebundenen Mittelanmeldungen war für 2017 (und 2018) grundsätzlich nicht vorgesehen.

Im Vermögenshaushalt wurden für die damals laufenden Investitionsmaßnahmen sowohl des Allgemeinen wie auch des Budgetierten Teils sowie für die bereits be- kannten unaufschiebbaren Vorhaben durch die Finanzverwaltung in Abstimmung mit den Fachreferaten Haushaltsansätze erarbeitet. Prämisse war hierbei die Si- cherstellung bzw. Fortsetzung dieser Projekte zu gewährleisten. Zusammen mit den nichtinvestiven Ansatzbildungen im Vermögenshaushalt ergab sich hieraus per Saldo der Finanzierungsbedarf im Vermögenshaushalt.

Die Budgetplanung wurde dabei „Top-down“, d.h. ausgehend von einem vorgege- benen Budgetvolumen (Orientierungswert für das sächliche Referatsbudget bilde- ten die Ansätze des Grundhaushalts 2016 inkl. Modifikationen), durch die Dienst- stellen und vorgesetzten Referate dezentral eingegeben.

Im Verwaltungshaushalt wurden keine Ansätze vorgeben.

Anschließend wurden ausgewählte Ansätze (mit zugehörigen Erläuterungen) für Sachausgaben, Zuweisungen/Zuschüsse und Einnahmen durch die Finanzverwal- tung geprüft und ggf. geändert oder aktualisiert (z.B. auf Einmaleffekte, möglichst genaue Schätzung der Steuer-, Finanzausgleichs-, Umlage- sowie Sozial- und Ju- gendhilfeansätze usw.). Korrekturanträge der Dienststellen bzw. Fachreferate wur- den nach eingehender Prüfung (insbesondere im Vermögenshaushalt) im Rahmen der finanziellen Notwendigkeiten ebenfalls berücksichtigt.

Für die Personalausgaben wurden die Haushaltsansätze - wie bisher üblich - an-

hand der vom Personalamt errechneten „Orientierungsdaten“ gebildet. Beschlüsse

(10)

des Organisations- und Personalausschusses wurden entsprechend ihrer Kassen- wirksamkeit separat in den Haushaltsplan eingearbeitet. Eine pauschale Kürzung der Ansätze wurde nicht vorgenommen.

Nachdem sich in diesen ersten Phasen der Haushaltsplanung ein extremer Ausga- beüberhang bzw. eine nicht ausreichende Verteilungsmasse für die Zuschussbud- gets abzeichnete, wurde – nach einem intensiven und kollegialen Planungsdialog mit allen Fachreferaten – ein Haushaltsausgleich erzielt. Von Pauschalkürzungen bzw. Einnahmeansatzerhöhungen konnte abgesehen werden.

Trotz der Erhöhung der Gewerbe- sowie der Grundsteuer B im Vorjahr zeichnete sich für den Haushalt 2017 keine Entspannung der knappen Haushaltslage ab.

Durch den positiven Schlüsselzuweisungsbescheid im Jahr 2016 konnte der Fehl- betrag des Jahres 2015 zu großen Teilen bereits abfinanziert werden, sodass der Spielraum für 2017 eine gewisse Handlungsfähigkeit – insbesondere die Fortfüh- rung bereits angelaufener Investitionsmaßnahmen - erlaubte.

Weitere Korrekturen waren den Haushaltsberatungen im Finanzausschuss vorbe- halten. Die Verabschiedung des Doppelhaushalts 2017/2018 im Stadtrat erfolgte am 23.02.2017.

Die kalkulatorischen Zinsen wurden anhand eines Zinssatzes von 4,5 % ermittelt.

Das Sonderbudget „Friedhofs- und Bestattungswesen“ wurde ohne allgemeine

Haushaltsmittel veranschlagt. Vorübergehende Unterdeckungen sind über die je-

weiligen Sonderrücklagen resp. das innere Darlehen auszugleichen, Überschüsse

sind entsprechend zuzuführen. Um den Vorgaben des Bayerischen Kommunalen

Prüfungsverband nachzukommen, wurden Haushaltsmittel zur Deckung des Rück-

lagendeltas bzw. der Darlehensmittel zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2017 erfolgte

eine einmalige Sondertilgung i. H. v. 500.000 Euro. (detailliertere Informationen

hierzu  B.8 Abrechnung des Sonderbudgets).

(11)

Nachtragshaushalt 2017

Da das Haushaltsjahr 2016 ohne Fehlbetrag abschloss, mussten im Nachtrag 2017 keine Mittel zur Deckung hierfür bereitgestellt werden.

Die unerwartet hohen Gewerbesteuermehreinnahmen i. H. v. +37 Mio. Euro beruh- ten größtenteils auf einer strittigen Nachzahlung. Zum Zeitpunkt der Erstellung die- ses Rechenschaftsberichts ist das Verfahren noch anhängig. Für evtl. spätere Zah- lungsverpflichtungen wurde eine Rücklage i. H. v. 29,75 Mio. Euro gebildet, um das finanzielle Risiko der Stadt in Folgejahren zu minimieren.

Der 1. Nachtragshaushalt 2017 diente primär der Aktualisierung der Haushaltsan- sätze und führte insbesondere zur Mittelaufstockung im Bereich Soziales sowie Si- cherheit. U.a. bei Augsburger Schulen, wie auch die Berufs- und freiwilligen Feuer- wehren wurden Mittel eingestellt. Dies tangierte sowohl den Verwaltungs- wie auch den Vermögenshaushalt.

Darüber hinaus enthielt der Nachtragshaushalt unverzichtbare Umschichtungen

(z. B. Nachveranschlagungen von besonderen Bewilligungen) sowie unumgängli-

che Aktualisierungen von Haushaltsansätzen.

(12)

2. Haushaltsplanung: Die Entwicklung des Haushaltsvolumens

Im Haushaltsjahr 2017 wurde neben dem Grundhaushalt noch ein Nachtrags- haushalt aufgestellt. Diesen eingeschlossen erhöhte sich das Volumen des Ge- samthaushalts gegenüber dem Vorjahr um 131,7 Mio. € bzw. 11,9 %, wobei der Verwaltungshaushalt eine Erhöhung um 110,8 Mio. € bzw. 13,1 % aufwies, der Vermögenshaushalt erhöhte sich um 20,8 Mio. € bzw. 8,2 %.

Anlage B-10: Grunddaten zur Entwicklung des Haushaltsvolumens

0 500 1 000 1 500

2015 2016 2017

774 846 957

152 255 276

Ausgabevolumen in Mio. € (Haushaltsansätze

einschließlich Nachträge)

Entwicklung des Haushaltsvolumens

Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt

3. Anmerkungen der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltsplanung

Für den Doppelhaushalt 2017/2018 erfolgte für das Haushaltsjahr 2017 die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung unter Auflagen. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden nachstehend nur die prägnantesten Nebenbestimmungen dargestellt; im Übrigen wird auf die ausführliche Würdigung der Sach- und Rechtslage durch die Regierung von Schwaben in den entsprechenden Genehmigungsschreiben verwiesen (  Anlagen B-3 und B-6 ).

Genehmigung des Grundhaushalts

1

Kreditaufnahmen

Der in § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2017 festgesetzte Gesamtbetrag der Kre- ditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt Augsburg i. H. von 80.445.900 Euro wurde rechtsaufsichtlich genehmigt.

1 Anlage B-3: Genehmigungsschreiben vom 05.07.2017 zum Grundhaushalt 2017 und 2018

(13)

Die Genehmigung erging, wie auch im Vorjahr, unter der Auflage, dass der Til- gungszeitraum der Neuverschuldung im Rahmen des Schulsanierungsprogramms auf 11 Jahre festzulegen ist.

Der in § 2 Abs. 2 Buchstabe a) der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen im Vermögensplan des Abfallwirtschafts- und Stadtreini- gungsbetriebs der Stadt Augsburg wurde ohne Nebenbestimmungen genehmigt.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung erfolgte ebenfalls für den in § 2 Abs. 2 Buchstabe b) der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzten Ge- samtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- nahmen im Vermögensplan des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Augsburg“.

Beim Eigenbetrieb „Altenhilfe Augsburg“ wurden 1.876.158 € der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen rechtsaufsichtlich geneh- migt.

Verpflichtungsermächtigungen

Der in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 in § 3 Nr. 1 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der Stadt Augsburg i. H. von 92.865.810 Euro wurde gem. Art. 67 Abs. 4 GO rechtsaufsichtlich genehmigt. Der Stadt wurde in diesem Zusammenhang jedoch aufgegeben, bei der Aufstellung der Folgehaushalte, aber auch im Vollzug des Haushalts 2017 sowie der Folge- haushalte, alle Anstrengungen zu unternehmen, um mit Sparwillen und Priorisie- rungen die Entstehung eines Fehlbetrages möglichst zu verhindern. Auf § 28 KommHV-Kameralistik wurde besonderes hingewiesen.

Die in der Haushaltssatzung 2017 in § 3 Nr. 2 festgesetzten Gesamtbeträge der Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe wurden genehmigt.

Würdigung der Nachtragshaushaltssatzung 2017

2

Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen im Vermögenhaushalt der Stadt Augsburg wurde nicht geändert, ebenso die Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen bei den Eigenbetrieben „Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg“ und „Stadtentwässerung Augsburg“.

Für den Eigenbetrieb „Theater Augsburg“ wurden Kreditaufnahmen nicht festgesetzt.

2 Anlage B-6: Würdigung vom 30.11.2017 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017

(14)

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt wie auch der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des „Eigenbetriebs Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg“, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Augsburg“ und des Eigenbetriebs „Altenhilfe Augsburg“ wurden nicht geändert.

Für den Eigenbetrieb „Theater Augsburg“ wurden keine Verpflichtungsermäch-

tigungen festgesetzt.

(15)

4. Haushaltsvollzug

a) Entwicklung der Rechnungsergebnisse

Entsprechend der Entwicklung des Haushaltsvolumens für die letzten drei Jahre (vgl.

 B.2 Haushaltsplanung: Die Entwicklung des Haushaltsvolumens) wird nachstehend auch die Entwicklung der Rechnungsergebnisse dargestellt:

0 500 1 000 1 500

2015 2016 2017

768 880 967

161 263 283

Entwicklung der Rechnungsergebnisse - Ausgaben in Mio. € -

Verwaltungs- haushalt Vermögens- haushalt

Im Folgenden werden die zusammengefassten Ergebnisse des Rechnungsjahres 2017

 im Verwaltungshaushalt

anhand der Investitionsrate bzw. des Defizits des Verwaltungshaushalts,

 im Vermögenshaushalt

anhand des Investitionsvolumens, der Rücklagen- und der Schuldenentwicklung erläutert.

Anlage B-11: Kennziffern zur Entwicklung der Rechnungsergebnisse

b) Verwaltungshaushalt, Einzelergebnisse

Der Verwaltungshaushalt schloss mit einem Überschuss in Höhe von 77.038.273 €, inkl. 14.430.992 € für die Abdeckung Fehlbetrag 2015, (bereinigt: 80.877.881 €

1

) ab.

Dieser wurde als Investitionsrate dem Vermögenshaushalt zugeführt.

Im Grundhaushalt 2017 war eine Investitionsrate von 53,115 Mio. € (bereinigt:

56,8 Mio. €) eingeplant, dieser Betrag wurde im Haushaltsvollzug (Nachtragshaushalt, Besondere Bewilligungen) um 5,083 Mio. € (bereinigt: 4,242 Mio. €) erhöht. Der Ge- samthaushalt schloss erfreulicherweise wie im Jahr 2016 ohne Fehlbetrag ab.

1 Zur Berechnung vgl. Anlage C-14 Nr. 3

(16)

Trotzdem waren Abweichungen zwischen dem fortgeschriebenen Haushalts-Soll und dem Rechnungsergebnis 2017 in größerem Umfang sowohl im Positiven als auch im Negativen zu verzeichnen (+: Verbesserung, -: Verschlechterung), welche sich aber in sich neutralisierten:

Einnahmen

(Mehreinnahmen ohne Zuführungen, Gr. 2801.00):

insges. + 8,1 Mio. € darunter:

Steuern (Gr. 00 – 02) + 6,3 Mio. €

Die Abweichung resultiert überwiegend aus den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer i. H. von + 4,1 Mio. €.

Sonstige allg. Zuweisungen (Gr. 06) + 1,2 Mio. €

Darunter Mehreinnahmen bei der Land-Grunderwerbsteuer (+1,4 Mio. €).

Allgemeine Zuweisungen aus besonderen + 0,4 Mio. €

Abrechnungsverfahren (Gr. 08)

Darunter Mehreinnahmen bei den Verwarnungsgeldern – Geschwindigkeits- überwachung (+0,3 Mio. €).

Sonst. Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Gr. 10 – 15) - 5,7 Mio. €

Mehreinnahmen waren hier insbes. bei den Einnahmen aus

Verwaltung und Betrieb (Gr. 10; + 1,0 Mio. €) sowie bei den Verpflegungs- gebühren (Gr. 1101.16; + 0,5 Mio. €) zu verzeichnen;

Zu Wenigereinnahmen in größerem Umfang kam es bei den Benutzungsgebühren u. ähnl. Entgelten (HSt. 1.40050.1101.13 –

Fachbereich Wohnen und Unterbringung - Unterkunftsgebühren; -6,0 Mio. €).

Außerdem Wenigereinnahmen bei den Friedhofsunterhaltsgebühren

(HSt. 1.75110.1102.63; - 0,4 Mio. €), den Einhebe- und Vermittlungsgebühren des Bestattungsdienstes (HSt. 1.75130.1102.64; - 0,5 Mio. €), den Erlösen aus Holznutzung (Gr. 1301.01; - 0,4 Mio. €) sowie Mieten und Pachten aus Grund- vermögen - Einzeleinnahmen (Gr. 1401.01; - 0,4 Mio. €).

Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts,

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Gr. 16 – 17) + 7,6 Mio. €

Abweichungen in größerem Umfang waren hier zu verzeichnen bei Personalkostensätzen (Gr. 16x5; + 2,6 Mio. €);

Gastschülerbeiträgen (Gr. 1626.00; + 1,4 Mio. €);

Agenturleistungen Bestattungsdienst (HSt. 1.75130.1688.33/34/35; + 3,4 Mio. €);

Sozialhilfe: Kostenerstattung von überörtl. Trägern - Delegation (Gr. 1621.00; -2,0 Mio. €),

Kostenerstattung vom Bezirk SGB XII - Delegationsabrechnung (Gr. 1622.11; + 3,3 Mio. €),

Sonst. Sachkostenerstattung vom Land SGB XII - örtl. Träger (Gr. 1613.11; + 0,4 Mio. €);

Kostenerstattungen für schulische Fördermaßnahmen (HSt. 1.29500.1618.08 und 1.29500.1668.08; + 1,1 Mio. €);

Jugendhilfekostenerstattung für unbegleitete Flüchtlinge (Gr. 1622.05; -5,4 Mio. €);

Sonst. Zuweisungen vom Land (Gr. 1713.xx; + 1,2 Mio. €);

Zuweisungen vom Land für Lehrpersonal (Gr. 1713.25; + 0,9 Mio. €

Spenden und Sponsoring von privaten Unternehmen (Gr. 177x.xx; + 0,3 Mio. €);

Zuschüsse vom übrigen Bereich (Gr. 1783.xx; + 0,3 Mio. €).

Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung (Gr. 19) -3,5 Mio. €

Bundesbeteiligung nach § 46 SGB II zum teilweisen Ausgleich der KdU-Belastungen, vgl. Gr. 69.

(17)

Übrige Finanzeinahmen (Gr. 20 – 26), +1,8 Mio. €

Die Mehreinnahmen entstanden hier in erster Linie durch:

Mehreinnahmen bei der Vollverzinsung der Gewerbesteuer (HSt. 1.03410.2611.01; + 0,4 Mio. €);

Sonstige Finanzeinnahmen (Gr. 2631.00; + 1,0 Mio. €);

Kostenbeiträge in Heimen (Gr. 2501.11; + 0,4 Mio. €);

Ersatz von Sozialleistungen außerhalb von Einrichtungen (Gr. 24; + 0,3 Mio. €).

Wenigereinnahmen gab es dagegen bei der Gr. 2101.00 (Gewinnablieferung und Dividende; - 0,5 Mio. €).

Ausgaben

(Wenigerausgaben ohne Zuführungen, Gr. 86xx.00):

insges. -11,1 Mio. € darunter:

Personalausgaben (Gr. 4) - 0,4 Mio. €

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Gr. 50 – 66) - 7,5 Mio. €

Veränderung in größerem Umfang:

beim Hochbauunterhalt - Einzelmaßnahmen (Gr. 5001.02; - 1,1 Mio. €);

bei den Grundstücksmieten und Pachten (Gr. 5301.xx; - 7,1 Mio. €, davon allein -6,0 Mio. € beim HSt. 1.40050.5301.01 = Dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern);

bei den Sonstigen Betriebsausgaben - Agenturleistungen des Bestattungsdienstes (HSt. 1.75130.6351.33/34/35; + 3,2 Mio. €);

Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts (Gr. 67) + 1,0 Mio. € Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen (Gr. 69) - 7,4 Mio. €

Wenigerausgaben in größerem Umfang bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung § 22 Abs. 1 u. 2 SGB

(HHst. 1.48200.6901.00; -7,0 Mio. €)

Zuweisungen und Zuschüsse – nicht für Investitionen (Gr. 70) + 1,4 Mio. € Leistungen der Sozial-/Jugendhilfe u. dgl. (Gr. 73 – 79) + 1,2 Mio. € Gewerbesteuerumlage allg. / Solidarpakt (Gr. 81) + 2,0 Mio. €

Allgemeine Deckungsreserve (Gr. 85) - 1,4 Mio. €

Damit konnte im Verwaltungshaushalt letztendlich auch eine um rd. 19,1 Mio. € höhere Zuführung an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden, als ursprünglich in der Haushaltsplanung vorgesehen war.

Anlage C-14 Zuführung vom/zum Vermögenshaushalt

(18)

Gewerbesteuer

Nachdem im Vorjahr der Gewerbesteuerhebesatz um 35 Prozentpunkte auf 470 Pro- zentpunkte erhöht worden war, fand im Jahr 2017 keine Veränderung statt.

Die gute konjunkturelle Lage und die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes im Jahr 2016 führten zu (bereinigten) Mehreinnahmen i. H. v. 4,1 Mio. €. Weitere ca.

30 Mio. € Gewerbesteuermehreinnahmen resultierten aus einer speziellen Fallgestal- tung für Vorjahre, die zwischen dem Gewerbesteuerzahler und den staatlichen Finanz- behörden strittig ist. Der Rechtsweg wurde beschritten.

Die Stadt Augsburg, die im Gewerbesteuerbereich auf Basis staatlicher Mess- und Grundlagenbescheide agiert, muss den Ausgang des Verfahrens abwarten. Bis dahin besteht das Risiko einer eventuellen späteren Rückzahlungsverpflichtung, die in dieser Größenordnung für zukünftige Haushaltsjahre nicht beherrschbare Folgen hätte. Im Sinne einer vorausschauenden Haushaltsführung bedurfte es deshalb der Bildung ei- ner entsprechenden Rücklage, um bei negativem Verfahrensausgang handlungsfähig zu bleiben. Auch die Auswirkungen auf die Gewerbesteuervollverzinsung und die von der Stadt zu leistenden Gewerbesteuerumlagen wurden berücksichtigt.

Allerdings erhöhten sich durch die Mehreinnahmen auch die Gewerbesteuerumlagen.

Anlage C-3: Entwicklung und Zusammensetzung des Gewerbesteueraufkommens

Die Leistungen des kommunalen Finanzausgleichs richten sich nach den Ist- Einnahmen. Sie sind für die Gewerbesteuer in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

-45 -30 -15 0 15 30 45 60 75 90

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 19,3

61,7

-22,8 -20,3

4,0 32,3

6,7 10,6 -6,0

61,8

88,9

Investitionsrate (>0) / Defizit (<0) im Verwaltungshaushalt (in Mio. €)

(19)

0 20 40 60 80 100 120 140 160 180

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

126,8 171,7 105,8 118,7 113,3 156,3 124,7 159,3 120,3 197,3 219,4

127,6 155,8 103,4 127,7 118,9 156,8 123,8 159,7 120,9 196,0 218,0

Gewerbesteuer-Ist/Soll-Einnahmen 2007-2017 (in Mio. €)

Ist-Einnahmen

Anordnungssoll, brutto

Grundsteuer

Seit 2016 beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 555 v.H. Beim Haushaltsvollzug ergab sich gegenüber dem Ansatz der Grundsteuer B 54,4 Mio. € nur eine geringe Ab- weichung von 0,178 Mio. €.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer übertraf mit 1,7 Mio. Euro die ursprünglichen Erwartungen von 144,0 Mio. Euro. Obwohl im 1. Nachtrag 2017 der Ansatz nach oben korrigiert worden war, kam es in der Jahresrechnung nochmals zu Mehreinnahmen.

Bedarfszuweisung

Für das Jahr 2017 wurde kein Antrag gestellt, da die Voraussetzungen des Art. 11 FAG nicht gegeben waren.

Grunderwerbsteuerzuweisung

Der Ansatz der Grunderwerbsteuerzuweisung wurde bei der Haushaltsaufstellung be- hutsam auf 14,5 Mio. € geschätzt. Diese Einnahmeerwartung wurde jedoch um rd.1,38 Mio. € übertroffen. Allerdings sind diese Einnahmen von den Bewegungen am Immobilienmarkt abhängig und naturgemäß kaum abschätzbar.

Personalkosten

Die Wenigerausgaben bei den Personalkosten resultierten insbesondere aus der sach-

gerechten Bereitstellung von Haushaltsmitteln bei Stellenneuschaffungen. Im Gegen-

(20)

satz zum Vorjahr kam es zu keinen Pauschalkürzungen der Ansätze der Hauptgrup- pe 4 (Personalausgaben).

Aufgrund des demografischen Wandels sowie des herrschenden Fachkräftemangels waren Vakanzen von Stellen nicht immer vermeidbar. Dieser Umstand trug ebenfalls zu Mitteleinsparungen im Bereich des Personalhaushalts bei.

c) Vermögenshaushalt, Einzelergebnisse

Der Vermögenshaushalt schloss mit einem Überschuss ab. Nach Abrechnung der Ein- nahmen und Ausgaben konnten der Allgemeinen Rücklage 8.619.337,57 € mehr zuge- führt werden als veranschlagt waren (Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV).

Im Haushaltsvollzug ergaben sich zwar Mindereinnahmen, u. a. bei den Erschließungs- beiträgen (- 3,40 Mio. €), den Ausbaubeiträgen (- 2,20 Mio. €) und den Zuschüssen für Investitionen (- 15,00 Mio. €, davon: 8,05 Mio. € haushaltsrechtlich nicht übertragbare Haushaltseinnahmereste aus dem Vorjahr, 4,81 Mio. € Anpassung an die geänderte zeitliche Einnahmenerwartung aufgrund des Baufortschritts), diese konnten jedoch durch Mehreinnahmen bei den Darlehensrückflüssen (+ 2,33 Mio. €) und die höhere In- vestitionsrate (+ 18,84 Mio. €) kompensiert werden. Auch nicht benötigte bzw. nicht so- fort benötigte Haushaltsausgabereste führten zu einer Haushaltsentlastung.

Die Mindereinnahmen bei den Rücklagenentnahmen (- 3,32 Mio. €) stehen im direkten Zusammenhang mit nicht angefallenen Ausgaben (Finanzierung aus Allgemeiner Rück- lage oder Sonderrücklagen) bzw. dem gesunkenen Finanzierungbedarf bei verschiede- nen Stiftungen.

Die Abweichungen im Bereich der Rücklagenzuführungen (+ 10,11 Mio. €) sind über- wiegend auf den positiveren Jahresabschluss, der zu einer höheren Zuführung an die Allgemeine Rücklage (+ 8,62 Mio. € davon 2,49 Mio. € zweckgebunden) führte, zurück- zuführen. Nennenswert ist ebenfalls die zusätzliche Zuführung an die Sonderrücklage

„Integrierte Leitstelle“ (+ 1,00 Mio. €) für einen zügigeren Abbau des Minusbestands.

Auch im Bereich der Stiftungen war eine höhere Rücklagenzuführung zu verzeichnen

(+ 0,35 Mio. €).

(21)

5. Stand der Rücklagen und der Schulden a) Rücklagen

Die Bestände der Rücklagen (Allgemeine Rücklage und Sonderrücklagen) sind 2017 per Saldo gestiegen (92,0 Mio. €, davon Allgemeine Rücklage: Steigerung um 89,0 Mio. €, Sonderrücklagen: Steigerung um 3,0 Mio. €). Diese Bestandsver- änderungen ergeben sich – saldiert – aus einer Vielzahl von Zuführungen und Entnahmen (vgl. Teil E in diesem Rechenschaftsbericht: Rücklagen). Die mit Ab- stand größten Bestandsveränderungen ergeben sich in der Allgemeinen Rücklage durch die Aufstockung des Teilbestandes für die Finanzierung der Theatersanie- rung (rd. 44,0 Mio. €) sowie der Bildung neuer Zweckbindungen für die Finanzie- rung von Investitionen in den Jahren 2018/2019 (rd. 16,0 Mio. €) und für die Abde- ckung von Risiken aus evtl. Gewerbesteuerrückforderungen (rd. 29,8 Mio. €).

b) Schulden

Der Schuldenstand stieg im Jahr 2017 außergewöhnlich an (+ 89,846 Mio. €). Am Jahresende befand er sich bei 407,469 Mio. € (ohne Eigenbetriebe).

Zusätzlich zu den aus dem Vorjahr übertragenen Haushaltseinnahmeresten in Höhe von insgesamt 80,3 Mio. € wurden Sonderkredite für die Sanierung der Augsburger Schulen in Höhe von 6,3 Mio. € bzw. für Investitionen 2017 in Höhe von 34,0 Mio. € aufgenommen. Die nicht beanspruchten Kreditermächtigungen (21,4 Mio. € - allgemein, 8,7 Mio. € - Schulen, 10,0 Mio. € - Investitionen 2017) wurden ins Jahr 2018 übertragen. Insbesondere durch die Kreditaufnahmen für Investitionen 2017 konnten die dadurch freigewordenen städtischen Eigenmittel der Allgemeinen Rücklage mit Zweckbindung „Finanzierung Theatersanierung“

zugeführt werden. Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen in Höhe von insgesamt 30,8 Mio. € (davon 9,5 Mio. € Tilgungsleistungen für die Sonderkredit- aufnahmen 2011 bzw. für das VZ Grottenau, die Sanierung Plärrerbad, die Schulsanierungen und die Kredite für Investitionen 2016/2017) erhöhte sich der Schuldenstand im Jahr 2017 entsprechend. Im Einzelnen wird auf Teil F (Schul- den, Kreditwesen) verwiesen.

-20 0 20 40 60 80 100

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

3,6 0,2 -1,2 -0,9 2,4 -0,5 3,4 2,5

36,2

92,0

Veränderung der Rücklagen (in Mio. €)

(22)

14,3 14,3 14,3

69,7

23,3 16,1 18,6 25,9

40,9

120,7

0,0 0,0 -0,6

54,4

2,4 -7,6 -6,6 0,4

13,7

89,8

-20 0 20 40 60 80 100 120 140

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Veränderung der Schulden (in Mio. €)

Bruttokreditaufnahme Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)

(23)

6. Feststellung des Rechnungsergebnisses a) Feststellung Ergebnis

Verwaltungs-

haushalt Vermögens-

haushalt Gesamt-

haushalt

Soll-Einnahmen 968.982.244,48 307.255.917,66 1.276.238.162,14

+ neue Haushalts-Einnahmereste - 53.335.628,00 53.335.628,00

./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste - 77.455.435,58 77.455.435,58 ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste 1.955.760,20 9.375,13 1.965.135,33 Summe bereinigter Soll-Einnahmen 967.026.484,28 283.126.734,95 1.250.153.219,23

Soll-Ausgaben 959.659.575,69 1) 202.342.952,08 2) 1.162.002.527,77 2)

+ neue Haushaltsausgabereste 8.173.325,00 86.985.467,00 95.158.792,00 ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 809.197,85 6.201.684,14 7.010.881,99

./. Abgang alter Kassenausgabereste -2.781,44 -0,01 -2.781,45

Summe bereinigter Soll-Ausgaben 967.026.484,28 283.126.734,95 1.250.153.219,23

Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen

./. bereinigte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag) 0,00 0,00 0,00

1)Darin enthalten: Zuführung zum Vermögenshaushalt 143.442.217,95 Euro

2)Darin enthalten: Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV 8.619.337,57 Euro

(24)

b) Bestandsverprobung

Verwaltungs-

haushalt Vermögens-

haushalt Gesamt- haushalt

Neue Kasseneinnahmereste 11.782.660,00 3.582.760,39 15.365.420,39

+ Neue Haushaltseinnahmereste 0,00 53.335.628,00 53.335.628,00

+ Ist Überschuss/-Ist Fehlbetrag -3.248.918,33 68.217.676,16 64.968.757,83

+ Haushaltseinnahmereste zu übertragen 0,00 0,00 0,00

./. Neue Kassenausgabereste 360.416,67 541.849,55 902.266,22

./. Neue Haushaltsausgabereste 8.173.325,00 86.985.467,00 95.158.792,00 ./. Haushaltsausgabereste zu übertragen 0,00 37.608.748,00 37.608.748,00

./. Soll Ergebnis - Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00

Summe 0,00 0,00 0,00

(25)

7. Abrechnung der Referatsbudgets

a) Vorbemerkungen

Grundsätze der Budgetabrechnung am Jahresende

Gem. Art. 102 Abs. 1 Satz 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbind- lichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Mit Einfüh- rung des Budgetierungsverfahrens ergab sich die Notwendigkeit, in der Jahres- rechnung auch auf den Abschluss der budgetierten Haushaltsteile, also der Refe- rats- und der Sonderbudgets, einzugehen.

Bei den Sonderbudgets (Friedhofs- und Bestattungswesen) besteht das Budget- ziel im Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben, also in der 100-prozentigen Kos- tendeckung. Jahresüberschüsse und -defizite sollen vollständig durch die jeweili- gen Sonderrücklagen ausgeglichen werden

1

.

Abschluss der Referatsbudgets 2017

Die Budgetsituation 2017 ist bei allen Referaten als positiv zu bewerten. Erfreuli- cherweise schloss kein Referat mit einem negativen Ergebnis ab. Dies resultierte insbesondere aus den budgetierten Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt.

Aufgrund des Ergebnisses der Abrechnung der Referatsbudgets 2017 erhalten die Referate in ihren Rücklagen Gutschriften im Volumen von insgesamt 1,00 Mio. €.

b) Budgetvergleich

Die Umsetzung der Budgetabrechnung 2017 erfolgte im Rahmen des 2. Nach- tragshaushalts 2018. Die Abrechnung wird in Anlage B-1 a) abgedruckt.

c) Fortschreibung der Referatsrücklagen

Die Fortschreibung der Referatsrücklagen wird in Anlage B-1 b) dargestellt.

1 Bezüglich weitergehender Ausführungen wird auf die Vorbemerkung zu Gliederungspunkt 8. „Abrechnung des Sonderbudgets“ verwiesen.

(26)

8. Abrechnung der Sonderbudgets

a) Vorbemerkung

Mit Einführung des flächendeckenden Budgetierungsverfahrens bei der Stadt Augsburg im Jahre 1995 wurden neben den Referatsbudgets auch Sonderbudgets als relativ eigen- ständige Haushaltsteile eingerichtet. Gemäß dem Beschluss zur „Fortführung des Budge- tierungsverfahrens der Stadt Augsburg“ (Drucksache-Nr. 94/00420) werden die Betriebe, die ganz oder überwiegend direkt oder indirekt über Gebühren und ähnliche Entgelte fi- nanziert werden (erweiterte Regiebetriebe, früher: Selbstabschließer), als Sonderbudgets mit eigenen Budgetvorgaben geführt.

In der Regel ist davon auszugehen, dass jedes Sonderbudget in Einnahmen und Ausga- ben abgleicht. Eventuelle Überschüsse oder Defizite werden durch Sonderrücklagen aus- geglichen. Soweit Investitionsausgaben aus eigenen Mitteln des Sonderbudgets (Rückla- ge, Zuführung vom Verwaltungshaushalt) finanziert werden, werden sie bei der Ermittlung der im Haushaltsplan dargestellten kalkulatorischen Kosten ausgegliedert.

Ergänzend wird auf den Stadtratsbeschluss „Fortentwicklung des Budgetierungsverfah- rens“ vom 23.07.2009 (Drucksache-Nr. 09/00324) verwiesen

1

.

Zum Zeitpunkt der Einführung des Budgetierungsverfahrens bei der Stadt Augsburg gab es 7 Sonderbudgets. Inzwischen wird das Sonderbudget „Märkte“ wieder in Form „norma- ler“ Unterabschnitte geführt; es ist in den budgetierten Haushalt eingegliedert (Referat 7).

Für die Bereiche „Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ und „Schlacht- und Viehhof“ wurden Eigenbetriebe errichtet. Der Eigenbetrieb „Schlacht- und Viehhof“ wurde inzwischen aufge- löst. Er wird nun als privates Wirtschaftsunternehmen geführt.

Seit 01.01.2000 bestand somit nur noch das Sonderbudget UA 75110 – Friedhofs- und Bestattungswesen. Dieses wurde ab dem Haushaltsjahr 2010 in drei Sonderbudgets der Unterabschnitte 75110, 75120 und 75130 aufgegliedert.

Mit Aufnahme des regulären Betriebs der Integrierten Leitstelle zum 01.10.2008 wurde für diesen Bereich das Sonderbudget UA 16050 – Integrierte Leitstelle – neu eingerichtet.

Zum 01.12.2014 nahm die Taktisch Technische Betriebsstelle für die Stadt Augsburg so- wie die Landkreise Aichach-Friedberg, Augsburg, Dillingen und Donau-Ries (TTB) ihren regulären Betrieb auf. Der entsprechende Unterabschnitt 16070 wurde gem. Grundsatz- beschluss vom 09.10.2013 (Drs.-Nr. 13/01076) nun ebenfalls als Sonderbudget und kos- tenrechnende Einrichtung geführt

Aufgrund der dauerhaft zu erwartenden defizitären Struktur der beiden letztgenannten Sonderbudgets wurden diese im 1. Nachtrag 2015 in den Allgemeinen Haushalt umge- setzt.

Einzelheiten zum Abschluss der drei Sonderbudgets können den folgenden Seiten ent- nommen werden.

1 Siehe Teil L Anlage B-9

(27)

b) Ergebnisse des Sonderbudgets UA 75110, 75120, 75130 - Friedhofs- und Bestat- tungswesen

Zuständig: Referat 2

Dienststelle: Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen

Allgemeines zur Jahresabrechnung

Das Sonderbudget „Friedhofs- und Bestattungswesen“ umfasst die Unterabschnitte 75110 - Friedhofswesen, 75120 - Krematorium und 75130 - Bestattungsdienst. Das Sonder- budget wird kostendeckend geführt. Die Abrechnung erfolgt getrennt nach den Unterab- schnitten, evtl. Über- bzw. Unterdeckungen werden prinzipiell durch die jeweiligen Sonder- rücklagen ausgeglichen und verändern deren Bestände.

In den folgenden Übersichten werden die Einnahmen und Ausgaben dargestellt, die mit dem operativen Geschäft zusammenhängen. Finanzierungsvorgänge wie Zuführungen zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie Zuführungen zu und Entnahmen aus den Sonderrücklagen werden nachrichtlich mit aufgeführt, bleiben aber in der Berech- nung des Überschusses bzw. der Unterdeckung außer Betracht.

Ergebnisse Verwaltungshaushalt

Verwaltungshaushalt Fortgeschriebenes

Haushaltssoll Bereinigtes

Soll Vergleich

UA 75110 = Friedhofswesen

Einnahmen ohne Zuführung vom Vermögenshaushalt 0,00 € 7.492.095,00 € 6.867.078,66 € - 625.016,34 € Ausgaben ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt 171.346,84 € 6.844.677,00 € 6.695.731,82 € - 147.613,38 €

Überschuss (+) bzw. Unterdeckung (-) + 647.418,00 € + 171.346,84 € - 477.402,95 €

UA 75120 = Krematorium

Einnahmen ohne Zuführung vom Vermögenshaushalt 14.982,33 € 464.903,00 € 506.791,11 € + 41.888,11 € Ausgaben ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt 0,00 € 549.992,00 € 521.773,44 € - 28.218,56 €

Überschuss (+) bzw. Unterdeckung (-) - 85.089,00 € - 14.982,33 € + 70.106,67 €

UA 75130 = Bestattungsdienst

Einnahmen ohne Zuführung vom Vermögenshaushalt 82.490,81 € 1.217.800,00 € 4.107.010,05 € + 2.889.210,05 € Ausgaben ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt 0,00 € 1.084.120,00 € 4.189.500,86 € + 3.105.380,86 €

Überschuss (+) bzw. Unterdeckung (-) + 133.680,00 € -82.490,81 € - 216.170,81 €

Überschuss (+) bzw. Unterdeckung (-) gesamt + 696.009,00 € + 73.873,70 € - 623.467,09 €

(28)

Ergebnisse Vermögenshaushalt

Vermögenshaushalt Fortgeschriebenes

Haushaltssoll Bereinigtes Soll Vergleich UA 75110 = Friedhofswesen

Einnahmen

ohne

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

bzw. Rücklagenentnahme 171.346,84 €

75.181,52 €

2.000,00 € 0 € - 2.000 €

Ausgaben

ohne

Zuführung zum Verwaltungshaushalt

bzw. an die Sonderrücklage 0,00 €

0 €

326.637,00 € 246.528,36 € - 80.108,64 €

Überschuss (+) bzw. Unterdeckung (-) - 324.637,00 € - 246.528,36 € + 78.108,64 €

UA 75120 = Krematorium

Einnahmen

ohne

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

bzw. Rücklagenentnahme 0,00 €

116.774,75 €

0,00 € 0,00 € +/- 0,00 €

Ausgaben

ohne

Zuführung zum Verwaltungshaushalt

bzw. an die Sonderrücklage 14.982,33 € 0,00 €

101.892,00 € 101.792,42 € - 99,58 €

Überschuss (+) bzw. Unterdeckung (-) - 101.892,00 € - 101.792,42 € + 99,58 €

UA 75130 = Bestattungsdienst

Einnahmen

ohne

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

bzw. Rücklagenentnahme 0,00 €

110.032,99 €

0,00 € 0,00 € +/- 0,00 €

Ausgaben

ohne

Zuführung zum Verwaltungshaushalt

bzw. an die Sonderrücklage 82.490,81 € 0,00 €

40.579,00 € 27.542,18 € - 13.036,82 €

Überschuss (+) bzw. Unterdeckung (-) - 40.579,00 € - 27.542,18 € + 13.036,82 €

Überschuss (+) bzw. Unterdeckung (-) gesamt - 467.108,00 € - 375.862,96 € + 91.245,04 €

Fehlbetrag 2017

Gemäß der ursprünglichen Haushaltsplanung (Grundhaushalt) wurde für 2017 mit Über- schüssen i. H. von insgesamt 1.345.279 € im Verwaltungshaushalt kalkuliert (davon 1.163.413 € beim UA 75110, 29.619 € beim UA 75120 und 152.247 € beim UA 75130).

Diese Überschüsse sollten dem Vermögenshaushalt zugeführt werden, um die dort anfal- lenden Ausgaben zu finanzieren bzw. zur Tilgung noch bestehender innerer Darlehen resp. dem Aufbau von Sonderrücklagen verwendet werden.

Im tatsächlichen Verlauf des Haushaltsjahres 2017 ergab sich jedoch eine gegensätzliche Entwicklung: Zum einen reduzierten sich die geplanten Zuführungen auf insgesamt 696.009 € (beispielsweise aufgrund von Ansatzanpassungen im 1. Nachtragshaushalt 2017 - vgl. hierzu die obige Tabelle zum Verwaltungshaushalt, Spalte "fortgeschriebenes Haushaltssoll). Zum anderen ergaben sich naturgemäß Änderungen aufgrund des tatsäch- lichen Haushaltsvollzugs (vgl. die Spalte "bereinigtes Soll" in o. g. Übersicht).

Dies führte letztendlich dazu, dass der Verwaltungshaushalt insgesamt saldiert lediglich

einen Überschuss von 73.873,70 € an den Vermögenshaushalt zuführen konnte; davon

171.346,84 € beim UA 75110 = Friedhofswesen. Bei den Unterabschnitten 75120 = Kre-

matorium und 75130 = Bestattungsdienst waren dagegen Zuführungen vom Vermögens-

haushalt in Höhe von 14.982,33 € bzw. 82.490,81 € erforderlich, um den Verwaltungs-

haushalt abgleichen zu können.

(29)

Ursachen hierfür waren in erster Linie:

Wenigereinnahmen bei den Grabrechts-, Bestattungs-, Benutzungs- und Friedhofsunter- haltsgebühren beim UA 75110 = Friedhofswesen (insges. rd. 740.000 €). Diese konnten auch durch Einsparungen bei verschiedenen Ausgabenpositionen nicht aufgefangen wer- den; saldiert verbleibt hier eine Verschlechterung i. H. von rd. 500.000 €.

Der UA 75120 = Krematorium erwirtschaftete gegenüber der Vorgabe Mehreinnahmen i.

H. von rd. 40.000 €, überwiegend bei den Bestattungsgebühren. Auf der Ausgabenseite konnten ebenfalls zahlreiche kleinere Einsparungen realisiert werden (rd. 30.000 €). Damit konnte letztendlich die in der Planung noch vorgesehene Zuführung vom Vermögens- haushalt von 85.089 € auf 14.982 € reduziert werden.

Die augenfälligsten Abweichungen gab es in 2017 aber sicherlich beim Bestattungs- dienst (UA 75130):

Nicht nur, dass sich der lt. Haushaltsplanung vorgesehene Überschuss des Verwaltungs- haushalts i. H. von 152.247 € infolge diverser Anpassungen im 1. Nachtragshaushalt 2017 geringfügig auf 133.680 € reduzierte; im tatsächlichen Verlauf musste der Verwaltungs- haushalt letztendlich mit einer Zuführung vom Vermögenshaushalt i. H. von 82.490,81 € ausgeglichen werden. Die Abweichung um rd. 216.000 € resultiert aus Wenigereinnahmen bei den Einhebe- und Vermittlungsgebühren (Gr. 1102.64; rd. 480.000 €) sowie den Ent- gelten für Fuhrleistungen (Gr. 1102.66; rd. 70.000 €) sowie weiteren kleineren Positionen.

Darüberhinaus gab es jedoch beim UA 75130 ab dem Jahr 2017 eine wesentliche Ände- rung: Bisher wurden Einnahmen und Ausgaben aus Bestattungsabrechnungen (z. B. Be- schaffung von Särgen, Musik, Trauerredner, Zeitungsanzeigen, Verbrauchsmaterial usw.) überwiegend über das Verwahrbuch abgewickelt. Zum Jahresende erfolgte dann die Ab- rechnung und Umbuchung in den städtischen Haushalt.

Hierbei ergaben sich in den letzten Jahren aufgrund verschiedener Ursachen (Personal- mangel, EDV-Umstellung) allerdings immer wieder erhebliche Verzögerungen, was letzten Endes dazu führte, dass die Abrechnungen nach mehreren Monaten nicht mehr ausrei- chend nachvollziehbar waren und deshalb immer wieder ungeklärte Fehlbestände im Ver- wahrbuch verblieben. Diese Verfahrensweise entspricht nicht den haushaltsrechtlichen Vorschriften; darüberhinaus ist sie auch im Hinblick auf eine korrekte steuerliche Abwick- lung bzw. Durchführung der Kostenrechnung mittels EDV nicht mehr praktikabel. Auch vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurde bereits die Darstellung sämtlicher Zahlungsvorgänge des Bestattungsdienstes im Haushalt gefordert.

Daher wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen ab 2017 beim UA 75130 drei neue Ausgaben-Gruppierungen aufgebaut:

6351.33 = Sonstige Betriebsausgaben - Agenturleistungen UA 75110

(hier werden alle Zahlungen für Leistungen, die der UA 75110 für den Bestatt- ungsdienst erbringt, veranschlagt)

6351.34 = Sonstige Betriebsausgaben - Agenturleistungen UA 7120

(Zahlungen für Leistungen des UA 75120 für den Bestattungsdienst) 6351.35 = Sonstige Betriebsausgaben - Agenturleistungen Extern

(Zahlungen für Leistungen von Externen Dienstleistern für den Bestattungs-

dienst).

(30)

Gleichzeitig gibt es auch die entsprechenden Gruppierungen auf der Einnahmenseite:

1688.33 = Kostenersatz vom übrigen Bereich - Agenturleistungen UA 75110 1688.34 = Kostenersatz vom übrigen Bereich - Agenturleistungen UA 75120 1688.35 = Kostenersatz vom übrigen Bereich - Agenturleistungen Extern

Hier werden die eingehenden Zahlungen von den Bestattungspflichtigen verbucht.

Alle noch im Verwahrbuch befindlichen Einnahmen und Ausgaben für 2017 wurden zum Jahresende 2017 auf die entsprechenden Haushaltsstellen aufgeteilt und umgebucht. Die noch vorhanden Vorjahreswerte auf den Verwahrkonten des Bestattungsdienstes wurden in einer einmaligen Aktion direkt auf das Innere Darlehen des Bestattungsdienstes ge- bucht, um die Verwahrbuchkonten endgültig abschließen zu können.

Aufgrund dieser Umbuchungen ergab sich eine Verbesserung im Verwaltungshaushalt von rd. 264.000 €; hinzu kamen Wenigerausgaben bei den Steuern (rd. 72.000 €). Insge- samt konnten diese Verbesserungen jedoch die o. g. Mindereinnahmen nicht vollständig ausgleichen.

Diese insgesamt unerfreuliche Entwicklung im Verwaltungshaushalt schlug sich entspre- chend auch im Vermögenshaushalt nieder:

Beim UA 75110 konnten – neben der o. g. geringeren Zuführung vom Verwaltungshaus- halt – auch die erwarteten Einnahmeerlöse aus der Veräußerung von Büro- und Betriebs- ausstattung (2.000 €) nicht realisiert werden, sodass sich die Einnahmenausfälle auf ins- gesamt 478.071,16 € beliefen.

Bei den Ausgaben ergab sich eine saldierte Einsparung i. H. v. 80.108,64 € (überwiegend bei der Beschaffung von Büro- und Betriebsausstattung). Diese Einsparung konnte aber die Finanzierungslücke bei weitem nicht ausgleichen, sodass anstatt der eigentlich geplan- ten Zuführung an die Sonderrücklage in Höhe von 322.781,00 € eine Entnahme aus der Sonderrücklage (= Erhöhung des Inneren Darlehens) in Höhe von 75.181,52 € notwendig wurde.

Aufgrund der o. g. geringeren Zuführung an den Verwaltungshaushalt mussten beim UA 75120 anstatt 186.981,00 € nur 116.774,75 € aus der Sonderrücklage entnommen werden. Daher steigt um diesen Betrag der Stand des Inneren Darlehens.

Beim UA 75130 fielen die geplanten Ausgaben im Vermögenshaushalt für die Beschaf- fung von Büro- und Betriebsausstattung i. H. v. 13.037,00 € nicht an. Aufgrund des o. g.

Entfalls der Zuführung vom Verwaltungshalt wurde dennoch anstatt der eigentlich geplan- ten Zuführung an die Sonderrücklage in Höhe von 93.101,00 € eine Entnahme aus der Sonderrücklage (= Erhöhung des Inneren Darlehens) in Höhe von 82.490,81 € notwendig.

Rücklagenentwicklung

Durch Beschluss des Stadtrats vom 17.12.2009 (Drs.-Nr. 09/00549) wurde festgelegt, dass der negative Rücklagenbestand zum Ende des Jahres 2009 durch ein inneres Darle- hen abgelöst wird. Durch die unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung der Bereiche

„Friedhofswesen“, „Krematorium“ und „Bestattungsdienst“ wurde eine Regelung über die

(31)

Verfahrensweise der einzelnen Rechnungsabschlüsse erforderlich. Die Rechnungsergeb- nisse zukünftiger Haushaltsjahre (sowohl Negativ- als auch Positiv-Ergebnisse) führen nun zu einer automatischen Anpassung der Darlehensbeträge der inneren Darlehen bei den drei einzelnen Unterabschnitten, jeweils entsprechend des Entstehungsbereiches. Die Gesamtlaufzeit der inneren Darlehen bleibt grundsätzlich unverändert. Sie kann sich aller- dings infolge von Sondertilgungen durch positive Rechnungsergebnisse verringern. Somit dürfen keine neuen Sonderrücklagen gebildet werden, solange das innere Darlehen beim jeweiligen Unterabschnitt nicht vollständig getilgt ist (Stadtratsbeschluss vom 24.11.2011, Drs.Nr. 11/00518).

Wie bereits weiter oben erläutert, schlossen im Jahr 2017 alle drei Unterabschnitte mit einem Defizit ab und mussten durch eine Entnahme aus der jeweiligen Sonderrücklage ausgeglichen werden (siehe Übersicht in Teil E, Ziffer 2). Für alle drei Unterabschnitte be- stehen derzeit innere Darlehen. Daher führten die Defizite in vollem Umfang zu einer Er- höhung der Inneren Darlehen.

Um den mittlerweile aufgelaufenen Bestand des Inneren Darlehens für den UA 75110 = Friedhofswesen wenigstens teilweise zu reduzieren, wurde in 2017 eine einmalige Son- dertilung in Höhe von 500.000 € - finanziert aus dem Allgemeinen Haushalt - veranschlagt.

Beim UA 75130 wurden - wie bereits erwähnt - einmalig für 2017 die aus 2016 vorgetra- genen Kassenreste sowie der im Verwahrbuch aufgelaufene Fehlbestand aus Vorjahren gesammelt direkt in das Verwahrkonto "Inneres Darlehen" übernommen. Damit erhöht sich der Bestand des Inneren Darlehens um weitere 398.738,39 €.

Fortschreibung der Inneren Darlehen

Entwicklung der Inneren Darlehen UA 75110 = Friedhofswesen

Inneres Darlehen Stand 01.01.2017 2.355.858,12 €

- Tilgungen für Inneres Darlehen 2017 - 160.637,50 €

- Erhöhung des Darlehensbetrags durch Rechnungsergebnisse 2017 + 75.181,52 €

- Verminderung des Darlehensbetrags durch außerordentliche Tilgung (finanziert aus Allg. Haushalt) - 500.000,00 €

Inneres Darlehen Stand 31.12.2017 1.770.402,14 €

UA 75120 = Krematorium

Inneres Darlehen Stand 01.01.2017 1.194.914,24 €

- Tilgungen für Inneres Darlehen 2017 - 76.892,51 €

- Erhöhung des Darlehensbetrags durch Rechnungsergebnisse 2017 + 116.774,75 €

Inneres Darlehen Stand 31.12.2017 1.234.796,48 €

UA 75130 = Bestattungsdienst

Inneres Darlehen Stand 01.01.2017 109.276,08 €

- Tilgungen für Inneres Darlehen 2017 - 27.542,18 €

- Erhöhung des Darlehensbetrags durch Rechnungsergebnisse 2017 + 110.032,99 €

- Erhöhung des Darlehensbetrags durch einmalige Übernahme der Kassenreste/Forderungen aus

2016 sowie des aufgelaufenen Fehlbestandes aus Vorjahren + 398.738,39 €

Inneres Darlehen Stand 31.12.2017 590.505,28 €

(32)

Zusammenfassung:

Abschließend ist leider festzustellen, dass die finanzielle Lage bei allen drei Sonderbud-

gets nicht befriedigend ist. Zwar konnte der UA 75110 - auch ohne Berücksichtigung der

Sondertilgung von 500.000 € - seinen Darlehensbestand geringfügig abbauen; bei den

beiden anderen Sonderbudgets (UA 75120 und 75130) war der in 2017 erwirtschaftete

Fehlbetrag jedoch höher als die vorgesehene Tilgung, so dass sich hier der Darlehensbe-

stand weiter erhöhte. Hinzu kommt beim UA 75130 noch die zusätzliche Belastung durch

die einmalige Umbuchung der Fehlbestände aus Vorjahren.

(33)

C. Verwaltungshaushalt: Erläuterungen zur Jahresrechnung

1. Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen: Entwicklung und Planvergleich

a) Einnahmen

2016 2017/2016 2015

fortgeschriebenes

Haushaltssoll Anordnungssoll Planvergleich Anordnungssoll Vergleich Anordnungssoll

EPL € € € € € €

Ziffer Sp 1 Sp 2 Sp 2 - Sp 1 Sp 3 Sp 2 - Sp 3 Sp 4

0 Allgemeine Verwaltung 16.606.996,34 19.180.763,75 2.573.767,41 11.109.675,94 8.071.087,81 7.558.901,78 1 Öffentliche Sicherheit und

Ordnung 14.987.564,00 16.079.646,30 1.092.082,30 14.975.613,36 1.104.032,94 15.066.564,44 2 Schulen 44.071.204,00 48.116.293,28 4.045.089,28 44.316.817,54 3.799.475,74 44.542.632,85 3 Wissenschaft, Forschung,

Kulturpflege 3.753.711,00 5.140.231,99 1.386.520,99 5.049.421,52 90.810,47 4.609.456,40 4 Soziale Sicherung 145.177.136,00 134.878.157,08 -10.298.978,92 132.526.651,02 2.351.506,06 115.205.313,46 5 Gesundheit, Sport, Erholung 6.517.734,00 6.632.788,56 115.054,56 7.326.501,87 -693.713,31 6.478.744,24 6 Bau- und Wohnungswesen,

Verkehr 18.021.472,00 18.864.284,89 842.812,89 17.398.701,41 1.465.583,48 16.686.638,37 7 Öffentliche Einrichtungen,

Wirtschaftsförderung 19.362.941,00 21.282.336,10 1.919.395,10 20.042.757,61 1.239.578,49 18.435.385,18 8 Wirtschaftliche Unternehmen,

allgemeines Grund-

und Sondervermögen 34.295.006,00 33.693.182,78 -601.823,22 33.551.189,49 141.993,29 33.649.643,25 9 Allgemeine Finanzwirtschaft 656.266.889,00 665.114.559,75 8.847.670,75 595.264.327,94 69.850.231,81 510.592.307,24

Summen 959.060.653,34 968.982.244,48 9.921.591,14 881.561.657,70 87.420.586,78 772.825.587,21 E i n n a h m e n

2017

Bezeichnung

(34)

b) Ausgaben

2016 2017/2016 2015

fortgeschriebenes

Haushaltssoll Anordnungssoll Planvergleich Anordnungssoll Vergleich Anordnungssoll

EPL € € € € € €

Ziffer Sp 1 Sp 2 Sp 2 - Sp 1 Sp 3 Sp 2 - Sp 3 Sp 4

0 Allgemeine Verwaltung 87.068.501,20 87.140.773,75 72.272,55 80.711.754,50 6.429.019,25 79.822.868,86 1 Öffentliche Sicherheit und

Ordnung 50.610.592,50 50.754.240,98 143.648,48 48.383.756,47 2.370.484,51 47.295.178,25

2 Schulen 88.267.891,18 88.255.262,27 -12.628,91 87.033.180,80 1.222.081,47 85.509.754,04

3 Wissenschaft, Forschung,

Kulturpflege 46.441.239,03 45.600.962,67 -840.276,36 42.230.568,35 3.370.394,32 41.793.384,04 4 Soziale Sicherung 307.788.819,79 297.287.180,65 -10.501.639,14 287.170.337,52 10.116.843,13 260.687.466,48 5 Gesundheit, Sport, Erholung 41.947.898,64 38.464.782,14 -3.483.116,50 40.558.330,70 -2.093.548,56 47.243.524,92 6 Bau- und Wohnungswesen,

Verkehr 53.193.505,00 50.628.043,15 -2.565.461,85 46.714.327,23 3.913.715,92 45.544.557,29

7 Öffentliche Einrichtungen,

Wirtschaftsförderung 29.118.011,00 30.399.490,90 1.281.479,90 26.908.687,73 3.490.803,17 24.564.674,28 8 Wirtschaftliche Unternehmen,

allgemeines Grund-

und Sondervermögen 11.220.456,00 10.383.885,54 -836.570,46 10.925.071,21 -541.185,67 10.975.433,05 9 Allgemeine Finanzwirtschaft 243.403.739,00 260.744.953,64 17.341.214,64 206.128.386,66 54.616.566,98 119.785.453,17

Summen 959.060.653,34 959.659.575,69 598.922,35 876.764.401,17 82.895.174,52 763.222.294,38

A u s g a b e n

2017

Bezeichnung

(35)

2. Einnahmen und Ausgaben nach Gruppierung; Entwicklung und Planvergleich

Die aufgeführten Anlagen sind im gesonderten Anlagenteil (gelbes Papier) enthalten.

a) Einnahmen

2016 2017/2016 2015

fortgeschrieb.

Haushaltssoll AO - Soll Plan-

vergleich* AO-Soll Vergleich* AO-Soll

Euro Euro Euro Euro Euro

Sp 1 Sp 2 Sp 2 - Sp 1 Sp 3 Sp 2 - Sp 3 Sp 4

00-02 STEUERN 440.227.000,00 447.462.665,72 7.235.665,72 405.769.209,60 41.693.456,12 318.643.179,02 Anlage C-1: Steuerschätzungen

Anlage C-2: Hebesätze

Anlage C-3: Gewerbesteueraufkommen Anlage C-4: Städtevergleich

davon:

0001/ Grundsteuern (A und B) 54.574.000,00 54.756.883,55 182.883,55 53.453.706,07 1.303.177,48 45.938.355,19 0011

0031 Gewerbesteuer 213.000.000,00 218.007.547,65 5.007.547,65 196.013.543,33 21.994.004,32 120.951.201,57 0101 Gemeindeanteil - ESt 144.000.000,00 145.683.950,00 1.683.950,00 133.140.088,00 12.543.862,00 129.035.885,00 0121 Gemeindeanteil-Umsatzst. 27.600.000,00 27.901.606,00 301.606,00 22.111.911,00 5.789.695,00 21.693.162,00 02 Sonstige Steuern 1.053.000,00 1.112.678,52 59.678,52 1.049.961,20 62.717,32 1.024.575,26 04-08 ALLG. ZUWEISUNGEN

VOM LAND

192.253.077,00 193.953.660,08 1.700.583,08 166.246.752,07 27.706.908,01 161.576.596,71 davon:

0411 Schlüsselzuweisungen 153.643.588,00 153.643.588,00 0,00 126.375.868,00 27.267.720,00 125.853.472,00 Anlage C-4: Städtevergleich

0511 Bedarfszuweisungen 100,00 0,00 -100,00 0,00 0,00 0,00

0611.01 Finanzzuweisungen 7 FAG 10.228.050,00 10.228.050,00 0,00 9.389.140,80 838.909,20 9.236.502,80 0611.03 Grunderwerbsteuerzuweis. 14.500.000,00 15.884.421,27 1.384.421,27 16.420.246,99 -535.825,72 13.573.305,14 0611.04 Einkommenssteuerersatz 10.700.000,00 10.562.914,00 -137.086,00 10.726.892,00 -163.978,00 9.789.958,00 0811.01 Verwarnungsgelder 33.560,00 13.198,50 -20.361,50 19.513,21 -6.314,71 23.740,02 0811.03 Verwarnungsgelder

Parken

1.600.000,00 1.697.428,50 97.428,50 1.652.235,00 45.193,50 1.668.900,00 0811.04 Verwarnungsgelder

Geschwindigkeitsüberw.

650.000,00 922.945,00 272.945,00 681.925,00 241.020,00 520.412,63 0811.05 Verwarnungsgelder

Ordnungsdienst

35.000,00 33.872,72 -1.127,28 31.730,76 2.141,96 35.051,46

0812.00 Bußgelder 329.779,00 388.227,09 58.448,09 416.429,26 -28.202,17 359.525,66

0812.03 Bußgelder Parken 400.000,00 396.355,00 -3.645,00 404.851,05 -8.496,05 412.069,00 0812.04 Bußgelder

Geschwindigkeitsüberw.

133.000,00 182.660,00 49.660,00 127.920,00 54.740,00 103.660,00

09 LEISTUNGEN AUFGR.

UMSETZUNG DES 4. GESETZES FÜR MODERNE

DIENSTLEISTUNGEN

10.539.852,00 10.539.852,00 0,00 10.756.764,00 -216.912,00 11.179.449,00 E i n n a h m e n G r u p p i e r u n g

2017

Ziffer Bezeichnung

Referenzen

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