• Keine Ergebnisse gefunden

Jahresrechnung 2019 Rechenschaftsbericht

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Jahresrechnung 2019 Rechenschaftsbericht"

Copied!
264
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Rechenschaftsbericht

Finanzen

(2)

Bearbeitung:

Verantwortlich:

Redaktionsschluss:

Stadt Augsburg, Amt für Finanzen und Stiftungen, Bereich Haushalt Rathausplatz 2a, 86150 Augsburg

Telefon: (0821) 324-9018 Telefax: (0821) 324-9014

E-Mail: finanzverw.stadt@augsburg.de Stadt Augsburg, Referat 1

Rathausplatz 2a, 86150 Augsburg Telefon: (0821) 324-9000

Telefax: (0821) 324-9003

E-Mail: finanzreferat@augsburg.de

Mai 2021

(3)

A Vorwort

1. Zweck des Rechenschaftsberichts...1 2. Inhalt des Rechenschaftsberichts...1 - 2 3. Aufbau des Rechenschaftsberichts...2

B Haushaltsentwicklung

1. Werdegang der Haushaltssatzungen und der Haushaltsbeschlüsse...3 - 5 2. Haushaltsplanung: Die Entwicklung des Haushaltsvolumens... 6 3. Anmerkungen der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltsplanung………6 - 7 4. Haushaltsvollzug

a) Entwicklung der Rechnungsergebnisse...8 b) Verwaltungshaushalt, Einzelergebnisse...8 - 13 c) Vermögenshaushalt, Einzelergebnisse...13 5. Stand der Rücklagen und der Schulden………..14 - 15 6. Feststellung des Rechnungsergebnisses...16 - 17 7. Abrechnung der Referatsbudgets

a) Vorbemerkungen...18 b) Budgetvergleich...18 c) Fortschreibung der Referatsrücklagen...18 8. Abrechnung der Sonderbudgets

a) Vorbemerkung...19 - 20 b) Ergebnisse des Sonderbudgets "Friedhofs- und Bestattungswesen"...21 - 25

C Verwaltungshaushalt: Erläuterungen zur Jahresrechnung

1. Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen...26 - 27 2. Einnahmen und Ausgaben nach Gruppierung...28 - 40

D Vermögenshaushalt: Erläuterungen zur Jahresrechnung

1. Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen...41 - 42 2. Einnahmen und Ausgaben nach Gruppierung...43 - 50 3. Investitionsvolumen (Rechnungsergebnisse)...51

4. Aufgliederung der Investitionsausgaben...51 5. Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen...52 6. Verpflichtungsermächtigungen...53 - 54

7. Abgeschlossene Vorhaben nach Einzelplänen………...55 8. Abgeschlossene Vorhaben - Verzeichnis………...56 - 66

Seiten

(4)

b) Referatsrücklagen...70

2. Sonderrücklagen Teil 1...71 - 72 3. Sonderrücklagen Teil 2...73 - 75 4. Anlageformen der Allgemeinen Rücklage und der Sonderrücklagen……….76

5. Rücklagenentwicklung seit 2010 77 - 79

F Schulden, Kreditwesen

1. Schuldenentwicklung...80 2. Bürgschaften...81

G Gemeindevermögen

Gemeindevermögen...82

H Kassengeschäfte

1. Kassenlage...83 2. Mahn-, Vollstreckungs- und Vollziehungswesen...83

I Haushaltsreste

1. Überblick Verwaltungshaushalt...84 2. Überblick Vermögenshaushalt...84

J Begriffsbestimmungen, Organigramme, Bewirtschaftungshinweise

1. Begriffsbestimmungen...85 - 89 2. Organigramme für 2019 siehe Anlage Teil J...89

3. Bewirtschaftungshinweise...90 - 91

(5)

B - 1 Abrechnung der Referatsbudgets 2019 - entfällt - 93 B - 2

94 - 95 B - 3

96 - 99 B - 4

100 - 102 B - 5

103 - 104 B - 6

105 B - 7

106 - 108 B - 8

109 - 125 B - 9

126 - 130

B - 10 131

B - 11 Kennziffern zu den Rechnungsergebnissen 2011 bis 2019………..132

C - 1 Steuerschätzungen (Alte Länder)……….133

C - 2 Hebesätze………133

C - 3 Gewerbesteueraufkommen (Anordnungssoll)………..134

C - 4 Städtevergleich……….135

C - 5 Entwicklung der Personalausgaben………136

C - 6 Entwicklung des Personalstandes………..137

C - 7 Personalausgaben für Jobperspektive gem. § 16 e SGB II……….138

C - 8 Personalausgaben für Altersteilzeit………..139

C - 9 Personalausgaben im Städtevergleich………..140

C - 10 Ausbildungspersonal………..141

C - 11 Zuschüsse für laufende Zwecke (gesetzlich oder vertraglich)……….142 - 146 C - 12 Zuschüsse für laufende Zwecke (freiwillig)………..147 - 153 C - 13 Umlagen………154 C - 14 Zuführung vom/zum Vermögenshaushalt………155 - 156

Stadtratsbeschluss "Abschlusstechnische Entscheidungen für den Stadtratsbeschluss "Fortentwicklung des Budgetierungsverfahrens"

Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 und 2020;

Beschluss vom 27.11.2018 (BSV/18/02153) ………..……….……

zum Grundhaushalt 2019 und 2020 ……….……..………....………

Augsburg im Amtsblatt Nr. 15 vom 12.04.2019, Seite 117 ff. ……….

Beschluss vom 23.10.2019 (BSV/19/03561) …………...……….

Grunddaten zur Entwicklung des Haushaltsvolumens………

Schreiben der Regierung von Schwaben vom 22.11.2019 Schreiben der Regierung von Schwaben vom 04.04.2019

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 und 2020 der Stadt Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019;

zum 1. Nachtragshaushalt 2019 ….………..

Stadt Augsburg im Amtsblatt Nr. 49 vom 06.12.2019, Seite 383 ff. ……...………..

Haushalt 2019" vom 23.04.2020 (BSV/20/04269) ………..

vom 23.07.2009 (Drucksache-Nr. 09/00324) ………..

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 der

(6)

F - 2 Schuldendienst………161

G - 1 Vermögensquerschnitt………162 - 163 G - 2 Vermögensübersicht (ohne Sondervermögen)………..164 - 166 G - 3 Vermögensübersicht - Sondervermögen……….167 - 178

G - 4 Anlagevermögen………..179

H - 1 Kassenlage ……… 180

H - 2 Mahn-, Vollstreckungs- und Vollziehungsmaßnahmen……….181 I - 1 Verzeichnis der Haushaltsreste………..182 - 253 J - 1 Referatsgeschäftsverteilung zum 01.01.2019………..254 - 255 J - 2 Referatsgeschäftsverteilung zum 01.04.2019………..256 - 257

(7)

A. Vorwort

1. Zweck des Rechenschaftsberichts

Rechtsgrundlage

Gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV ist der Jahresrechnung ein Rechenschaftsbericht beizufügen. Im Gegensatz zum Vorbericht des Haushaltsplans, der im Wesentlichen eine zusammengefasste Vorschau der Planung für das kommende Haushaltsjahr darstellt, hat der Rechenschaftsbericht den tatsächlichen Ablauf der Haushaltswirt- schaft im vergangenen Haushaltsjahr zum Inhalt.

Kennziffern

Nach § 81 Abs. 4 KommHV sind im Rechenschaftsbericht insbesondere die wichtigs- ten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen der Jahresergeb- nisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern. Der Rechenschaftsbericht soll außer- dem einen Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr geben.

Budgetierungsverfahren

Seit 1995 wird das flächendeckende Budgetierungsverfahren bei der Stadt Augsburg angewendet. In der Jahresrechnung werden deshalb auch die Referats- und Son- derbudgets dargestellt. Die maßgeblichen Feststellungen für das Haushaltsjahr 2019 sind in diesem Bericht enthalten.

2. Inhalt des Rechenschaftsberichts

Im Interesse einer guten Übersichtlichkeit in konzentrierter Form und um einen schnellen Zugriff zu ermöglichen, werden die Rechnungsergebnisse weitgehend in Tabellen und Grafiken dargestellt (VV Nr. 2 zu § 81 KommHV i.V.m. VV zu § 3 KommHV).

Die Tabellenwerte werden auf Basis des Planvergleichs gebildet. Für das Gesamter- gebnis des Haushaltsjahres sind noch folgende Werte relevant

- Bildung neuer Haushaltsreste

- Abgang von Haushaltsresten aus Vorjahren - Abgang von Kassenresten.

Diese Daten sind in den Werten auf Ebene der Haushaltsstellen und Gruppierungen nicht berücksichtigt.

 Die Standardtabellen beinhalten grundsätzlich folgende Kennziffern:

Fortgeschriebenes

Haushaltssoll Dieses beinhaltet den „Haushaltsansatz“ und die Summe der Bewilligun- gen nach Art. 66 GO je Haushaltsstelle. Für Planvergleiche in Tabellen- form ist damit auf einen Blick erkennbar, ob die haushaltsmäßigen Vor- gaben des Jahres eingehalten wurden.

(8)

Haushaltsansatz im Sinne der Jahresrechnung ist das Haushaltssoll lt.

Haushaltsplan sowie dessen Änderungen im Haushaltsjahr durch - evtl. Nachtragshaushaltspläne

- Inanspruchnahme (echter) Deckung nach § 18 Abs. 6 KommHV- Kameralistik

- Zweckgebundene Mehreinnahmen nach § 17 Abs. 1 KommHV- Kameralistik

- Inanspruchnahme der Deckungsreserven.

Anordnungssoll Beinhaltet die Sollanordnungen auf den Haushaltsansatz.

Unter „Sollausgaben“ versteht man die bis zum Abschlusstag (hier 31.12.2019) zu leistenden und aufgrund von Auszahlungsanordnungen

„zum Soll des Haushaltsjahres gestellten“ Ausgaben (§ 87 Nr. 29 KommHV),

„Solleinnahmen“ sind die bis zum Abschlusstag fälligen oder über die- sen Zeitpunkt hinaus gestundeten, aufgrund von Annahmeanordnungen zum Soll des Haushaltsjahres gestellten Einnahmen, ohne die niederge- schlagenen und erlassenen Beträge (§ 87 Nr. 30 KommHV).

Planvergleich Bei den einzelnen Haushaltsstellen des Jahres sind den Solleinnahmen und den Sollausgaben die entsprechenden Haushaltsansätze gegen- überzustellen.

Ergebnisvergleich Vergleich der Solleinnahmen bzw. Sollausgaben zweier Haushaltsjahre.

Im Rechenschaftsbericht 2019 beinhaltet der Ergebnisvergleich die Ge- genüberstellung der Sollanordnungen 2019 und 2018.

 Bei Plan- oder Ergebnisabweichungen größeren Umfangs werden die ausge- wiesenen Beträge weiter untergliedert.

3. Aufbau des Rechenschaftsberichts

Hinsichtlich des Aufbaus im Einzelnen wird auf das Inhaltsverzeichnis verwiesen.

Der Rechenschaftsbericht kann im Internet eingesehen werden unter

www.augsburg.de > Bürgerservice & Rathaus > Rathaus > Finanzen > Haushalts-

plan.

(9)

B. Haushaltsentwicklung

Die aufgeführten Unterlagen sind im gesonderten Anlagenteil (gelbes Papier) enthalten.

1. Werdegang der Haushaltssatzungen und der Haushaltsbeschlüsse

Grundhaushalt 2019:

Erlass der Haushaltssatzung durch den Stadtrat

Anlage B-2

Genehmigung durch die Regierung von Schwaben

Anlage B-3

Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg

Anlage B-4

1. Nachtragshaushalt 2019:

Erlass der 1.Nachtragshaushaltssatzung durch den Stadtrat

Anlage B-5

Genehmigung durch die Regierung von Schwaben

Anlage B-6

Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg

Anlage B-7

Grundhaushalt 2019

Der Haushalt 2019 (und 2020) wurde wie bereits 2017/2018 im Rahmen eines Dop- pelhaushalts aufgestellt.

Die Haushaltsplanung und die Budgetplanung für den Verwaltungshaushalt erfolg- ten wie im Vorjahr digital direkt über die Finanzsoftware „proDoppik“. Die Verwen- dung von papiergebundenen Mittelanmeldungen war für 2019 (und das Jahr 2020) grundsätzlich nicht vorgesehen.

Im Vermögenshaushalt wurden die Werte aus der ausgeglichenen Finanzplanung als Vorbelegung übernommen. Prämisse war hierbei die Sicherstellung bzw. Fort- setzung dieser Projekte zu gewährleisten. Erforderliche Mehrkosten bei den beste- henden Projekten waren zu melden. In geringem Maße war die Meldung von neuen Investitionsmaßnahmen möglich. Zusammen mit den nicht-investiven Ansatzbildun- gen im Vermögenshaushalt ergab sich hieraus per Saldo der Finanzierungsbedarf im Vermögenshaushalt.

Die Budgetplanung im Verwaltungshaushalt wurde „Top-down“, d.h. ausgehend von einem vorgegebenen Budgetvolumen (Orientierungswert für das sächliche Refe- ratsbudget bildeten die Ansätze des Grundhaushalts 2018 inkl. 1. Nachtrag 2018), durch die Dienststellen und vorgesetzten Referate dezentral eingegeben.

Zur Orientierung wurde im Verwaltungshaushalt grundsätzlich der Ansatz des 1.

Nachtrags 2019 hinterlegt.

Anschließend wurden ausgewählte Ansätze (mit zugehörigen Erläuterungen) für

Sachausgaben, Zuweisungen/Zuschüsse und Einnahmen durch die Finanzverwal-

tung geprüft und ggf. geändert oder aktualisiert (z.B. auf Einmaleffekte, möglichst

genaue Schätzung der Steuer-, Finanzausgleichs-, Umlage- sowie Sozial- und Ju-

gendhilfeansätze usw.). Korrekturanträge der Dienststellen bzw. Fachreferate wur-

den nach eingehender Prüfung (insbesondere im Vermögenshaushalt) im Rahmen

der finanziellen Notwendigkeiten ebenfalls berücksichtigt.

(10)

Für die Personalausgaben wurden die Haushaltsansätze - wie bisher üblich - an- hand der vom Personalamt errechneten „Orientierungsdaten“ gebildet. Beschlüsse des Organisations- und Personalausschusses wurden entsprechend ihrer Kassen- wirksamkeit separat in den Haushaltsplan eingearbeitet. Eine pauschale Kürzung der Ansätze wurde nicht vorgenommen.

Nachdem sich in diesen ersten Phasen der Haushaltsplanung ein extremer Ausga- beüberhang bzw. eine nicht ausreichende Verteilungsmasse für die Zuschussbud- gets abzeichnete, wurde – nach einem intensiven und kollegialen Planungsdialog mit allen Fachreferaten – ein Haushaltsausgleich erzielt. Von Pauschalkürzungen bzw. Einnahmeansatzerhöhungen konnte abgesehen werden.

Die angespannte monetäre Situation der Stadt Augsburg entspannte sich merklich aufgrund des ökonomischen Umfelds und der gestiegenen Einnahmen. Dem ge- genüber standen allerdings die erhöhten Ausgaben im Bereich der Sozial- und Ju- gendhilfe, der Personalkosten, Mittel für die Aufgaben der Kinderbetreuung und stei- genden Kosten bei bereits laufenden Investitionsmaßnahmen (Baupreissteigerung).

Weitere Korrekturen waren den Haushaltsberatungen im Finanzausschuss vorbe- halten. Die Verabschiedung des Doppelhaushalts 2019/2020 im Stadtrat erfolgte am 27.11.2018.

Die kalkulatorischen Zinsen wurden anhand eines Zinssatzes von 4,0 % ermittelt.

Das Sonderbudget „Friedhofs- und Bestattungswesen“ (umfasst nur noch den Ver- waltungshaushalt) wurde ohne allgemeine Haushaltsmittel veranschlagt. Seit 2018 umfasst dieses Sonderbudget nur noch den Verwaltungshaushalt, da die investiven Maßnahmen aufgrund des Prüfberichts des BKPV in den Allgemeinen Haushalt um- gesetzt wurden und nur noch über Abschreibungen gegenfinanziert werden. Zudem wurden die Inneren Darlehen aufgelöst und in neue Sonderrücklagen umgewandelt.

Vorübergehende Unterdeckungen sind daher nun über die jeweiligen Sonderrück-

lagen resp. das innere Darlehen auszugleichen, Überschüsse sind entsprechend

zuzuführen. (detailliertere Informationen hierzu

B.8 Abrechnung des Sonderbudgets

).

(11)

1. Nachtragshaushalt 2019

Da das Vorjahreshaushaltsjahr bereits zum dritten Mal in Folge ohne Fehlbetrag abschloss und die Nachträge 2018 mit der Prämisse der finanziellen Risikoreduk- tion aufgestellt wurden, mussten im Nachtrag 2019 keine Mittel zur Deckung hier- für bereitgestellt werden. Dies, die gute konjunkturelle Ausgangslage und die Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen erlaubten es, einige zusätzliche Finanzierungsbedarfe im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zu berücksichti- gen und auch verschiedene neue Projekte aufzunehmen.

Der 1. Nachtragshaushalt 2019 diente primär der Aktualisierung der Haushaltsan- sätze und führte insbesondere zur Mittelaufstockung im Bereich Soziales und Ju- gendhilfe. Im Fokus des 1. Nachtragshaushalts stand die Modifikation der Ansätze der Steuereinnahmen aufgrund der sich eintrübenden Wirtschaft bzw. den daraus resultierenden Empfehlungen des Arbeitskreises Steuerschätzungen.

Im Bereich der sozialen Sicherung (Einzelplan 4) sind umfängliche

Veränderungen berücksichtigt. Die Einnahme des Belastungsausgleich gem. Art. 5 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) reduzierte sich im Nachtragshaushalt gemäß dem Bescheid um rd. 1,5 Mio. €.

Im Vermögenshaushalt lag der Schwerpunkt des 1. Nachtrags 2019 inkl. des entsprechend angepassten Investitionsprogramms in den Bereichen Schulen, Sport und Freizeit sowie Verkehr und Wirtschaftsförderung. Um eine mittelfristige Liquidität der Projekte „Digitalisierung, E-Akte und Smart-City“, „Staatstheater Augs- burg“ und „Allgemeine Forstverwaltung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ zur si- chern, wurden drei neue Sonderrücklagen gebildet.

Zur Risikoreduktion bei den Personalausgaben wurde die Personaldeckungsre- serve um 0,32 Mio. € aufgestockt und damit den Prognosen des Personalamtes im Halbjahresbericht angepasst.

Darüber hinaus enthielt der Nachtragshaushalt unverzichtbare Umschichtungen

(z. B. Nachveranschlagungen von besonderen Bewilligungen) sowie unumgängli-

che Aktualisierungen von Haushaltsansätzen.

(12)

2. Haushaltsplanung: Die Entwicklung des Haushaltsvolumens

Im Haushaltsjahr 2019 wurde neben dem Grundhaushalt noch ein Nachtrags- haushalt aufgestellt. Diesen eingeschlossen erhöhte sich das Volumen des Ge- samthaushalts gegenüber dem Vorjahr um + 30,6 Mio. € bzw. + 2,69 %, wobei der Verwaltungshaushalt eine Erhöhung um + 15,0 Mio. € bzw. + 1,61 %, der Vermö- genshaushalt um + 15,6 Mio. € bzw. + 7,69 % aufwies.

8Anlage B-10: Grunddaten zur Entwicklung des Haushaltsvolumens

0 500 1 000 1 500

2017 2018 2019

957 934 949

276 203 219

Ausgabevolumen in Mio. € (Haushaltsansätze

einschließlich Nachträge)

Entwicklung des Haushaltsvolumens

Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt

3. Anmerkungen der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltsplanung

Für den Doppelhaushalt 2019/2020 erfolgte für das Haushaltsjahr 2019 die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung unter Auflagen. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden nachstehend nur die prägnantesten Nebenbestimmungen dargestellt; im Übrigen wird auf die ausführliche Würdigung der Sach- und Rechtslage durch die Regierung von Schwaben in den entsprechenden Genehmigungsschreiben verwiesen (

8Anlagen B-3, B-6 und B-9

).

Genehmigung des Grundhaushalts

1

Kreditaufnahmen

Der in § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2019 festgesetzte Gesamtbetrag der Kre- ditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt Augsburg i. H. von 35.126.500 Euro wurde rechtsaufsichtlich genehmigt.

1 8Anlage B-3: Genehmigungsschreiben vom 04.04.2019 zum Grundhaushalt 2019 und 2020

(13)

Die Genehmigung erging, wie auch im Vorjahr, unter der Auflage, dass der Til- gungszeitraum der Neuverschuldung im Rahmen des Schulsanierungsprogramms auf 11 Jahre festzulegen ist.

Ebenfalls rechtsaufsichtlich genehmigt wurden die Ermächtigungen für Investiti- onskredite für 2019 im Vermögensplan des Abfallwirtschafts- und Stadtreini- gungsbetriebes (6.322.175 Euro; vgl. § 2 Nr. 2 Buchst. a) der Haushaltssatzung) und des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Augsburg" (20.957.563 Euro; vgl. § 2 Nr. 2 Buchst. b) der Haushaltssatzung) sowie des Eigenbetriebes "Altenhilfe Augsburg" (934.040 €; vgl. § 2 Nr. 3 Buchst. d) der Haushaltssatzung).

Im Hinblick auf das gesamte Investitionsvolumen der Stadt Augsburg wie auch de- ren Eigenbetriebe wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit Blick auch auf kommende Generationen ein geordneter Schuldenabbau in die Wege geleitet werden muss.

Der Verzicht auf Kreditbeschränkungen ist der Sicherstellung der Finanzierung der Theatersanierung geschuldet.

Verpflichtungsermächtigungen

Der in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 in § 3 Nr. 1 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der Stadt Augsburg i. H. von 89.241.650 Euro wurde gem. Art. 67 Abs. 4 GO rechtsaufsichtlich genehmigt.

Die Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes (5.480.000 Euro; vgl. § 3 Nr. 2a) der Haushaltssatzung 2019) sowie des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Augsburg" (19.500.000 Eu- ro; vgl. § 3 Nr. 2b) der Haushaltssatzung 2019) wurden ebenfalls genehmigt.

Würdigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019

2

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Es erfolgte daher lediglich eine Würdigung durch die Regierung von Schwaben; in der ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Verhinderung von Fehlbeträgen auch weiterhin dringen im Fokus der Stadt Augsburg stehen sollte.

Durch das positive Jahresergebnis 2019 wurde dieser Vorgabe voll entsprochen.

2 8Anlage B-6: Schreiben vom 22.11.2019 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushalts- jahr 2019

(14)

4. Haushaltsvollzug

a) Entwicklung der Rechnungsergebnisse

Entsprechend der Entwicklung des Haushaltsvolumens für die letzten drei Jahre (vgl.

 B.2 Haushaltsplanung: Die Entwicklung des Haushaltsvolumens) wird nachstehend auch die Entwicklung der Rechnungsergebnisse dargestellt:

0 500 1 000 1 500

2017 2018 2019

967 956 966

283 212 188

Entwicklung der Rechnungsergebnisse - Ausgaben in Mio. € -

Vermögens- haushalt Verwaltungs- haushalt

Im Folgenden werden die zusammengefassten Ergebnisse des Rechnungsjahres 2019

 im Verwaltungshaushalt

anhand der Investitionsrate bzw. des Defizits des Verwaltungshaushalts,

 im Vermögenshaushalt

anhand des Investitionsvolumens, der Rücklagen- und der Schuldenentwicklung erläutert.

Anlage B-11: Kennziffern zur Entwicklung der Rechnungsergebnisse

b) Verwaltungshaushalt, Einzelergebnisse

Der Verwaltungshaushalt schloss mit einem Überschuss in Höhe von 37.703.676,15 € (bereinigt: 43.471.783,68 €

1

) ab. Dieser wurde als Investitionsrate dem Vermögens- haushalt zugeführt.

Im Grundhaushalt 2019 war eine Investitionsrate von 14,589 Mio. € (bereinigt:

18,575 Mio. €) eingeplant, dieser Betrag wurde im Haushaltsvollzug (Nachtragshaus- halte, Besondere Bewilligungen) um 0,808 Mio. € (bereinigt: 2,468 Mio. €) erhöht. Die Endabrechnung ergab nochmals eine deutliche Erhöhung. Der Gesamthaushalt schloss damit erfreulicherweise wieder ohne Fehlbetrag ab.

1 Zur Berechnung vgl. Anlage C-14 Nr. 3

(15)

Es waren Abweichungen zwischen dem fortgeschriebenen Haushalts-Soll und dem Rechnungsergebnis 2019 in größerem Umfang sowohl im Positiven als auch im Nega- tiven zu verzeichnen (+: Verbesserung, -: Verschlechterung), die insgesamt zur positi- ven Entwicklung beigetragen haben:

Einnahmen

(Mehreinnahmen ohne Zuführungen, Gr. 2801.00):

insges. + 15,0 Mio. € darunter:

Steuern (Gr. 00 – 02) - 1,2 Mio. €

Die Abweichung resultiert überwiegend aus den Wenigereinnahmen bei der Gewerbesteuer i. H. von - 3,7 Mio. € sowie Mehreinnahmen bei den Einkommensteueranteilen i. H. von +1,4 Mio. € und beim Umsatzsteueranteil i. H. von + 0,9 Mio. €.

Sonstige allg. Zuweisungen (Gr. 06) + 3,7 Mio. €

Mehreinnahmen bei der Land-Grunderwerbsteuer (+ 3,8 Mio. €).

Allgemeine Zuweisungen aus besonderen + 1,0 Mio. € Abrechnungsverfahren (Gr. 08)

Darunter Mehreinnahmen bei den Verwarnungsgeldern Parken (+ 0,5 Mio. €) und Geschwindigkeitsüberwachung (+ 0,1 Mio. €) sowie bei den Bußgeldern Parken (+ 0,2 Mio. €) und Geschwindigkeitsüberwachung (+ 0,1 Mio. €).

Sonst. Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Gr. 10 – 15) + 2,7 Mio. €

Mehreinnahmen waren hier insbes. bei den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Gr. 10; + 0,8 Mio. €), bei den

Benutzungsgebühren und ähnl. Entgelten (Gr. 11; +1,2 Mio. €)

sowie den Einnahmen aus Verkauf (Gr. 13; + 1,0 Mio. €) zu verzeichnen.

Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts,

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Gr. 16 – 17) + 6,4 Mio. €

Abweichungen in größerem Umfang waren hier zu verzeichnen bei Personalkostenersätze (Gr. 16x5; + 3,6 Mio. €);

Agenturleistungen Bestattungsdienst (HSt. 1.75130.1688.33/34/35; + 0,4 Mio. €);

Gastschülerbeiträgen (Gr. 1616, 1626; -0,6 Mio. €);

Sozialhilfe: Kostenerstattung von überörtl. Trägern - Delegation (Gr. 1621.00; - 1,0 Mio. €),

Kostenerstattung vom Bezirk SGB XII - Delegationsabrechnung (Gr. 1622.11; + 0,5 Mio. €),

Kostenerstattungen für schulische Fördermaßnahmen (HSt. 1.29500.1618.08 und 1.29500.1668.08; + 1,6 Mio. €);

Jugendhilfekostenerstattung vom Land f. unbegleitete junge Flüchtlinge (Gr. 1613.05; + 0,2 Mio. €);

Jugendhilfekostenerstattung für unbegleitete Flüchtlinge (Gr. 1622.05; + 0,5 Mio. €);

Jugendhilfekostenerstattung von örtl. Trägern für Leistungen in Heimen/Einrichtungen (Gr. 1622.04; + 0,4 Mio. €);

Spenden von kommunalen Sonderrechnungen (Gr. 1756.00; + 0,2 Mio. €);

Spenden und Sponsoring von privaten Unternehmen (Gr. 177x.xx; + 0,2 Mio. €);

Spenden und Sponsoring vom übrigen Bereich (Gr. 1786.xx/1787.xx; + 0,2 Mio. €)..

Übrige Finanzeinahmen (Gr. 20 – 26), + 2,4 Mio. €

Die Mehreinnahmen entstanden hier in erster Linie durch:

Mehreinnahmen bei der Vollverzinsung der Gewerbesteuer (HSt. 1.03410.2611.01; + 0,9 Mio. €);

Sonstige Finanzeinnahmen (Gr. 2631.00; + 1,8 Mio. €).

Gleichzeitig allerdings auch Mindereinnahmen; überwiegend bei Gewinnablieferungen und Dividende (Gr. 2101.00; -0,6 Mio. €).

(16)

Ausgaben

(Wenigerausgaben ohne Zuführungen, Gr. 86xx.00):

insges. - 8,8 Mio. € darunter:

Personalausgaben (Gr. 4) + 5,9 Mio. €

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Gr. 50 – 66) - 2,6 Mio. €

Veränderung in größerem Umfang:

beim Hochbauunterhalt - Einzelmaßnahmen (Gr. 5001.02; - 1,2 Mio. €);

beim Hochbauunterhalt - Bauverwaltungskosten (Gr. 5001.05; -0,2 Mio. €);

bei den Grundstücksmieten und Pachten (Gr. 5301.xx; - 0,3 Mio. €);

bei den Grundbesitzabgaben (Gr. 5401.xx; - 0,2 Mio. €);

bei der Grundstücksenergie (Gr. 5403.00; -0,6 Mio. €);

bei den Schulbüchern (Gr. 577x.xx; -0,4 Mio. €);

bei den Sonstigen Betriebsausgaben (Gr. 6351.xx; +1,2 Mio. €); sowie

bei den Sachverständigen-, Gerichts- und ähnlichen Kosten (Gr. 6551.xx; - 0,6 Mio. €).

Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts (Gr. 67) + 0,3 Mio. €

Darunter Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (Gr. 6721.00; +0,8 Mio. €), Personalkostenerstattung

an sonstige öffentliche Sonderrechnungen (Gr. 6761.02; -0,2 Mio. €).

Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen (Gr. 69) - 0,4 Mio. € Zuweisungen und Zuschüsse – nicht für Investitionen (Gr. 70) + 0,6 Mio. €

Darunter Schulische Fördermaßnahmen - gesetzl. o. vertragl. Leistungen (HSt. 1.29500.7001.08; +0,5 Mio. €);

gesetzl. Förderung freier Träger - Kindergärten (HSt. 1.47990.7001.11;+ 0,8 Mio. €);

gesetzl. Förderung freier Träger - Kinderkrippen (HSt. 1.47990.7001.15; -1,7 Mio. €);

gesetzl. Förderung freier Träger - Häuser f. Kinder (HSt. 1.47990.7001.17; +1,3 Mio. €).

Zuweisungen und sonst. Zuschüsse für laufende Zwecke,

Schuldendiensthilfen (Gr. 71, 72) - 0,2 Mio. €

Leistungen der Sozial-/Jugendhilfe u. dgl. (Gr. 73 – 79) - 9,3 Mio. €

U. a.. Wenigerausgaben bei den Leistungen an Berechtigte außerhalb von Einrichtungen SGB XII (Gr. 7300.11; -3,9 Mio.€);

bei den Ausgaben für Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

(Gr. 7713.00; -0,8 Mio. €), der stationären Unterbringung von unbegleiteten Flüchtlingen (Gr. 7713.05; -0,6 Mio. €); der Erziehung in einer Tagesgruppe/

Heilpädagogische Tagesstätten (HSt. 1.4550.7729.01; -0,6 Mio. €) sowie

bei den Leistungen für Asylbewerber/Leistungen bei anderweitiger Unterbringung - ambulant (Gr. 7910.00; - 1,0 Mio. €).

Zinsausgaben (Gr. 80) + 0,2 Mio. €

Gewerbesteuerumlage allg. / Solidarpakt (Gr. 81) + 0,2 Mio. €

Sonstiges Finanzausgaben (Gr. 84) + 0,1 Mio. €

Allgemeine Deckungsreserve (Gr. 85) - 3,8 Mio. €

Damit konnte im Verwaltungshaushalt letztendlich auch eine gegenüber der ursprüngli-

chen Planung um rd. 23,1 Mio. € höhere Zuführung an den Vermögenshaushalt reali-

siert werden.

(17)

Anlage C-14 Zuführung vom/zum Vermögenshaushalt

-45 -30 -15 0 15 30 45 60 75 90

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 -22,8 -20,3 4

32,3

6,7

10,6 -6,0

61,8

80,9

56,7 43,5

Investitionsrate (>0) / Defizit (<0)im Verwaltungshaushalt (in Mio. €)

Gewerbesteuer

Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt seit 01.01.2016 unverändert 470 Prozent- punkte.

Durch die Risikominimierung im 1. Nachtragshaushalt 2019 um - 17,0 Mio. € wurde der Ansatz nur noch um -3,7 Mio. € verfehlt.

Es kam zu geringfügigen Wenigerausgaben bei der Gewerbesteuerumlagen.

Anlage C-3: Entwicklung und Zusammensetzung des Gewerbesteueraufkommens

Die Leistungen des kommunalen Finanzausgleichs richten sich nach den Ist-

Einnahmen. Sie sind für die Gewerbesteuer in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

(18)

0 20 40 60 80 100 120 140 160 180

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

105,8 118,7 113,3 156,3 124,7 159,3 120,3 197,3 219,4 194,5 167,2

103,4 127,7 118,9 156,8 123,8 159,7 120,9 196,0 218,0 198,4 172,2

Gewerbesteuer-Ist/Soll-Einnahmen 2008-2018 (in Mio. €)

Ist-Einnahmen

Anordnungssoll, brutto

Grundsteuer

Seit 2016 beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 555 v.H. Im 1. Nachtragshaushalt 2019 wurde der Ansatz aufgrund der zu erwartenden Entwicklung um + 0,3 Mio. Euro auf 54,8 Mio. € angepasst. Beim Haushaltsvollzug ergab sich gegenüber dem Ansatz der Grundsteuer B nur eine relativ geringe Abweichung von + 0,07 Mio. €.

Einkommensteuer

Im Grundhaushalt 2019 waren Einnahmen i.H.v. 166,0 Mio. € veranschlagt. Im 1. Nachtragshaushalt 2019 wurde der Ansatz aufgrund der zu erwartenden Entwick- lung um - 1,0 Mio. Euro auf 165,0 Mio. € angepasst.

Die tatsächliche Entwicklung übertraf jedoch erfreulicherweise die ursprüngliche Schät- zung, so dass Einnahmen i.H.v. von 166,4 Mio. € verzeichnet werden konnten.

Bedarfszuweisung

Für das Jahr 2019 wurde kein Antrag gestellt, da die Voraussetzungen des Art. 11 FAG nicht gegeben waren.

Grunderwerbsteuerzuweisung

Der Ansatz der Grunderwerbsteuerzuweisung wurde bei der Haushaltsaufstellung behutsam auf 15,0 Mio. Euro geschätzt. Diese Einnahmen sind allerdings von den Be- wegungen am Immobilienmarkt abhängig und naturgemäß kaum abschätzbar. Umso erfreulicher war die tatsächliche Entwicklung, die zu Mehreinnahmen i. H. von rd.

3,8 Mio. € führte.

(19)

Personalkosten

Trotz der erhöhten Personaldeckungsreserve kam es zu einer Überziehung der Perso- nalkosten i.H.v. 5,9 Mio. €.

c) Vermögenshaushalt, Einzelergebnisse

Der Vermögenshaushalt schloss mit einem Überschuss ab. Nach Abrechnung der Ein- nahmen und Ausgaben konnten der Allgemeinen Rücklage 5.675.553,84 € mehr zuge- führt werden als veranschlagt waren (Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV).

Im Haushaltsvollzug ergaben sich Mindereinnahmen, u. a. bei den Erschließungsbeiträ- gen (- 3,12 Mio. €) und den Zuschüssen für Investitionen (- 42,06 Mio. €, davon: 12,42 Mio. € haushaltsrechtlich nicht übertragbare Haushaltseinnahmereste aus dem Vorjahr, Einnahmenverschiebungen aufgrund von Verzögerungen beim Baufortschritt u. a. bei drei Schulbaumaßnahmen in Höhe von insgesamt 3,37 Mio. €, beim Vorhaben Gene- ralsanierung/Neubau von Spielstätten des Theaters in Höhe von 23,50 Mio. €, bei Kita- Bauvorhaben freier Träger in Höhe von 1,05 Mio. €). Diese konnten einerseits durch die höhere Investitionsrate (+ 22,31 Mio. €) kompensiert werden. Andererseits ergaben sich weitere Entlastungen durch nicht benötigte bzw. nicht sofort benötigte Haushaltsausga- bereste. Der mit Abstand größte Einzelposten entfiel hierbei ebenfalls auf die Thea- tersanierung. Die Ausgabemittel konnten im gleichen Umfang wie die Einnahmen redu- ziert werden (die Wiederbereitstellung erfolgt nach Aktualisierung des Bauablaufs im Rahmen der kommenden Haushalte).

Die Mindereinnahmen bei den Rücklagenentnahmen (- 14,94 Mio. €) stehen im direkten Zusammenhang mit nicht angefallenen Ausgaben (Finanzierung aus Allgemeiner Rück- lage oder Sonderrücklagen) bzw. der vom Verwaltungshaushalt erwirtschafteten und deutlich gestiegenen Investitionsrate. Die geplante Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zum Haushaltsabgleich (10,06 Mio. €) war deshalb nicht notwendig.

Die Abweichungen im Bereich der Rücklagenzuführungen (+ 7,13 Mio. €) sind überwie-

gend auf den positiveren Jahresabschluss zurückzuführen. Er führte zu einer höheren

Zuführung an die Allgemeine Rücklage (+ 5,68 Mio. € davon 1,67 Mio. € zweckgebun-

den). Im Bereich des Friedhofswesens bzw. Bestattungsdienstes ergab sich saldiert

ebenfalls ein positiverer Abschluss (+ 0,29 Mio. €). An die Sonderrücklage „Ökologische

Ausgleichsmaßnahmen nach Bebauungsplänen“ waren außerplanmäßige Einnahmen

zuzuführen (+ 0,47 Mio. €). Auch im Bereich der Stiftungen war eine höhere Rückla-

genzuführung zu verzeichnen (+ 0,64 Mio. €).

(20)

5. Stand der Rücklagen und der Schulden a) Rücklagen

Die Bestände der Rücklagen (Allgemeine Rücklage und Sonderrücklagen) sind 2019 per Saldo gesunken (- 2,7 Mio. €, davon Allgemeine Rücklage: Verringerung um 5,9 Mio. €, Sonderrücklagen: Steigerung um 3,2 Mio. €). Diese Bestandsver- änderungen ergeben sich – saldiert – aus einer Vielzahl von Zuführungen und Entnahmen (vgl. Teil E in diesem Rechenschaftsbericht: Rücklagen). Die mit Ab- stand größten Bestandsveränderungen ergeben sich in der Allgemeinen Rücklage durch eine Entnahme aus dem Teilbestand für die Finanzierung der Theatersanie- rung (rd. 13,7 Mio. €), der Bildung von Rücklagen für Schulprojekte (rd. 7,6 Mio. €) sowie der nicht zweckgebundenen Zuführung des Rechungsüberschusses 2019 (rd. 4,0 Mio. €). Bei den Sonderrücklagen stellt die Zuführung an die Versorgungs- rücklage die größte Einzelveränderung dar (rd. 1,7 Mio. €). Im Zusammenhang mit der Abwicklung des EB Theater Augsburg, den Projekten Digitalisierung, E-Akte, Smart-City, dem Staatstheater und Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen Forst wurden neue Sonderrücklagen gebildet (insgesamt rd. 1,4 Mio. €).

-20 0 20 40 60 80 100

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

-1,2 -0,9 2,4 -0,5 3,4 2,5

36,2

92,0

4,8 -2,7 Veränderung der Rücklagen (in Mio. €)

b) Schulden

Der Schuldenstand sank im Jahr 2019 (- 10,6 Mio. €). Am Jahresende befand er sich bei 403,437 Mio. € (ohne Eigenbetriebe).

Kreditaufnahmen erfolgten in Höhe der aus dem Vorjahr übertragenen Haushalts-

einnahmeresten von insgesamt 29,7 Mio. €. Die Kreditermächtigungen 2019 (28,9

Mio. € - allgemein, 6,2 Mio. € - Schulen,) wurden in voller Höhe ins Jahr 2020

übertragen. Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen in Höhe von insgesamt

40,3 Mio. € (davon 17,9 Mio. € Tilgungsleistungen für die Sonderkreditaufnahmen

2011 bzw. für das VZ Grottenau, die Sanierung Plärrerbad, die Schulsanierungen

und die Kredite für Investitionen 2016/2017, Theater) reduzierte sich der Schul-

denstand im Jahr 2019 entsprechend. Im Einzelnen wird auf Teil F (Schulden,

Kreditwesen) verwiesen.

(21)

14,3

69,7

23,3 16,1 18,6 25,9

40,9

120,7

43,1

29,7 -0,6

54,4

2,4 -7,6 -6,6 0,4

13,7

89,8

6,5

-10,6 -20

0 20 40 60 80 100 120 140

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Veränderung der Schulden (in Mio. €)

Bruttokreditaufnahme Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-)

(22)

6. Feststellung des Rechnungsergebnisses a) Feststellung Ergebnis

Verwaltungs- haushalt

Vermögens- haushalt

Gesamt- haushalt

Soll-Einnahmen 968.196.853,33 155.225.316,27 1.123.422.169,60

+ neue Haushalts-Einnahmereste - 53.510.365,00 53.510.365,00

./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste - 20.548.844,35 20.548.844,35 ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste 1.792.590,26 44.134,95 1.836.725,21 Summe bereinigter Soll-Einnahmen 966.404.263,07 188.142.701,97 1.154.546.965,04

Soll-Ausgaben 958.160.152,19 1) 108.048.730,89 2) 1.066.208.883,08 2)

+ neue Haushaltsausgabereste 9.873.840,00 93.135.001,00 103.008.841,00 ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 1.650.230,18 13.041.029,92 14.691.260,10 ./. Abgang alter Kassenausgabereste -20.501,06 0,00 -20.501,06 Summe bereinigter Soll-Ausgaben 966.404.263,07 188.142.701,97 1.154.546.965,04

Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen

./. bereinigte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag) 0,00 0,00 0,00

1) Darin enthalten: Zuführung zum Vermögenshaushalt 83.503.528,42 Euro

2) Darin enthalten: Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV 5.675.553,84 Euro

(23)

b) Bestandsverprobung

Verwaltungs-

haushalt Vermögens-

haushalt Gesamt- haushalt

Neue Kasseneinnahmereste 24.341.676,05 262.168,10 24.603.844,15

+ Neue Haushaltseinnahmereste 0,00 53.510.365,00 53.510.365,00

+ Ist Überschuss/-Ist Fehlbetrag -14.672.258,96 143.031.436,61 128.359.177,65

+ Haushaltseinnahmereste zu übertragen 0,00 0,00 0,00

./. Neue Kassenausgabereste -204.422,91 -384.962,29 -589.385,20 ./. Neue Haushaltsausgabereste 9.873.840,00 93.135.001,00 103.008.841,00 ./. Haushaltsausgabereste zu übertragen 0,00 104.053.931,00 104.053.931,00

./. Soll Ergebnis - Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00

Summe 0,00 0,00 0,00

(24)

7. Abrechnung der Referatsbudgets

a) Vorbemerkungen

Grundsätze der Budgetabrechnung am Jahresende

Gem. Art. 102 Abs. 1 Satz 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbind- lichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Mit Einfüh- rung des Budgetierungsverfahrens ergab sich die Notwendigkeit, in der Jahres- rechnung auch auf den Abschluss der budgetierten Haushaltsteile, also der Refe- rats- und der Sonderbudgets, einzugehen.

Bei den Sonderbudgets (Friedhofs- und Bestattungswesen) besteht das Budget- ziel im Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben, also in der 100-prozentigen Kos- tendeckung. Jahresüberschüsse und -defizite sollen vollständig durch die jeweili- gen Sonderrücklagen ausgeglichen werden

1

.

Abschluss der Referatsbudgets 2019

Die Budgetsituation 2019 ist bei allen Referaten als positiv zu bewerten. Dies re- sultiert primär aus der verbesserten Einnahmesituation, aber auch den erhöhten monetären Mitteln (Mehreinnahmen Schlüsselzuweisung) im Verwaltungshaus- halt.

b) Budgetvergleich

Die Umsetzung der Budgetabrechnung 2019 erfolgte nicht (wie sonst üblich) im Rahmen des 1. Nachtragshaushalts 2019.

Aufgrund der Kommunalwahl 2020 und der daraus resultierenden Änderung der Geschäftsverteilung wurden stattdessen Referaten als Rücklagenbestand mindes- tens 50 000 € zur Verfügung gestellt

c) Fortschreibung der Referatsrücklagen

Es erfolgt keine Darstellung der Fortschreibung der Referatsrücklagen.

1 Bezüglich weitergehender Ausführungen wird auf die Vorbemerkung zu Gliederungspunkt 8. „Abrechnung des Sonderbudgets“ verwiesen.

(25)

8. Abrechnung der Sonderbudgets

a) Vorbemerkung

Mit Einführung des flächendeckenden Budgetierungsverfahrens bei der Stadt Augsburg im Jahre 1995 wurden neben den Referatsbudgets auch Sonderbudgets als relativ eigen- ständige Haushaltsteile eingerichtet. Gemäß dem Beschluss zur „Fortführung des Budge- tierungsverfahrens der Stadt Augsburg“ (Drucksache-Nr. 94/00420) werden die Betriebe, die ganz oder überwiegend direkt oder indirekt über Gebühren und ähnliche Entgelte fi- nanziert werden (erweiterte Regiebetriebe, früher: Selbstabschließer), als Sonderbudgets mit eigenen Budgetvorgaben geführt.

In der Regel ist davon auszugehen, dass jedes Sonderbudget in Einnahmen und Ausga- ben abgleicht. Eventuelle Überschüsse oder Defizite werden durch Sonderrücklagen aus- geglichen. Soweit Investitionsausgaben aus eigenen Mitteln des Sonderbudgets (Rückla- ge, Zuführung vom Verwaltungshaushalt) finanziert werden, werden sie bei der Ermittlung der im Haushaltsplan dargestellten kalkulatorischen Kosten ausgegliedert.

Ergänzend wird auf den Stadtratsbeschluss „Fortentwicklung des Budgetierungsverfah- rens“ vom 23.07.2009 (Drucksache-Nr. 09/00324) verwiesen

1

.

Zum Zeitpunkt der Einführung des Budgetierungsverfahrens bei der Stadt Augsburg gab es 7 Sonderbudgets. Inzwischen wird das Sonderbudget „Märkte“ wieder in Form „norma- ler“ Unterabschnitte geführt; es ist in den budgetierten Haushalt eingegliedert (bis zur Neukonstituierung im Mai 2020: Referat 7). Für die Bereiche „Abfallwirtschaft und Stadt- reinigung“ und „Schlacht- und Viehhof“ wurden Eigenbetriebe errichtet. Der Eigenbetrieb

„Schlacht- und Viehhof“ wurde inzwischen aufgelöst. Er wird nun als privates Wirtschafts- unternehmen geführt.

Seit 01.01.2000 bestand somit nur noch das Sonderbudget UA 75110 – Friedhofs- und Bestattungswesen. Dieses wurde ab dem Haushaltsjahr 2010 in drei Sonderbudgets der Unterabschnitte 75110, 75120 und 75130 aufgegliedert.

Mit Aufnahme des regulären Betriebs der Integrierten Leitstelle zum 01.10.2008 wurde für diesen Bereich das Sonderbudget UA 16050 – Integrierte Leitstelle – neu eingerichtet.

Zum 01.12.2014 nahm die Taktisch Technische Betriebsstelle für die Stadt Augsburg so- wie die Landkreise Aichach-Friedberg, Augsburg, Dillingen und Donau-Ries (TTB) ihren regulären Betrieb auf. Der entsprechende Unterabschnitt 16070 wurde gem. Grundsatz- beschluss vom 09.10.2013 (Drs.-Nr. 13/01076) nun ebenfalls als Sonderbudget und kos- tenrechnende Einrichtung geführt

Aufgrund der dauerhaft zu erwartenden defizitären Struktur der beiden letztgenannten Sonderbudgets wurden diese im 1. Nachtrag 2015 in den Allgemeinen Haushalt umge- setzt.

1 Siehe Teil L Anlage B-9

(26)

Einzelheiten zum Abschluss der drei Sonderbudgets können den folgenden Seiten ent-

nommen werden.

(27)

b) Ergebnisse des Sonderbudgets UA 75110, 75120, 75130 - Friedhofs- und Bestat- tungswesen

Zuständig: Referat 2

Dienststelle: Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen

Allgemeines zur Jahresabrechnung

Das Sonderbudget „Friedhofs- und Bestattungswesen“ umfasst die Unterabschnitte 75110 - Friedhofswesen, 75120 - Krematorium und 75130 - Bestattungsdienst. Das Sonder- budget wird kostendeckend geführt. Die Abrechnung erfolgt getrennt nach den Unterab- schnitten, evtl. Über- bzw. Unterdeckungen werden prinzipiell durch die jeweiligen Sonder- rücklagen ausgeglichen und verändern deren Bestände.

In den folgenden Übersichten werden die Einnahmen und Ausgaben dargestellt, die mit dem operativen Geschäft zusammenhängen. Finanzierungsvorgänge wie Zuführungen zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie Zuführungen zu und Entnahmen aus den Sonderrücklagen werden nachrichtlich mit aufgeführt, bleiben aber in der Berech- nung des Überschusses bzw. der Unterdeckung außer Betracht.

Ergebnisse Verwaltungshaushalt

Verwaltungshaushalt

Fortgeschriebenes Haushaltssoll

Bereinigtes

Soll Vergleich

UA 75110 = Friedhofswesen

Einnahmen ohne Zuführung vom Vermögenshaushalt 0,00 € 6.961.816,84 € 7.411.544,46 € + 449.727,62 € Ausgaben ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt 316.911,81 € 6.958.353,84 € 7.094.632,65 € + 136.278,81 € Überschuss (+) bzw. Unterdeckung (-)

+ 3.463,00 € + 316.911,81 € + 313.448,81 €

UA 75120 = Krematorium

Einnahmen ohne Zuführung vom Vermögenshaushalt 355.822,31 € 506.790,00 € 448.408,24 € -58.381,76 € Ausgaben ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt 0,00 € 616.504,00 € 804.230,55 € - 187.726,55 € Überschuss (+) bzw. Unterdeckung (-)

- 109.714,00 € - 355.822,31 € - 246.108,31 €

UA 75130 = Bestattungsdienst

Einnahmen ohne Zuführung vom Vermögenshaushalt 0,00 € 4.032.822,00 € 4.270.652,77 € + 237.830,77 € Ausgaben ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt 361.137,58 € 4.032.822,00 € 3.909.515,23 € -123.306,77 €

Überschuss (+) bzw. Unterdeckung (-) +/- 0,00 € + 361.137,54 € + 361.137,54 €

Überschuss (+) bzw. Unterdeckung (-) gesamt - 106.251,00 € + 322.227,04 € + 428.478,04 €

(28)

Ergebnisse Vermögenshaushalt

Aufgrund der Umsetzung in den Allgemeinen Haushalt (seit 2018) mit Ausnahme der Zu- führung vom / zum Verwaltungshaushalt bzw. Entnahme aus / Zuführung an Sonderrück- lagen entfällt die tabellarische Darstellung.

Gemäß der ursprünglichen Haushaltsplanung (Grundhaushalt) wurde für 2019 mit Über- schüssen i. H. von insgesamt 593.044 € im Verwaltungshaushalt kalkuliert (davon 509.895 € beim UA 75110, 58.866 € beim UA 75120 und 24.283 € beim UA 75130).

Diese Überschüsse sollten dem Vermögenshaushalt zur Weiterleitung an die jeweiligen Sonderrücklagen zugeführt werden.

Im 1. Nachtragshaushalt 2019 mussten jedoch Anpassungen erfolgen. Insbesondere zu nennen wären hier die Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Verlagerung des bishe- rigen Lagerplatzes im Nordfriedhof (UA 75110), Kapitalertragssteuer für den BgA Krema- torium und den Bestattungsdienst für die Jahre 2017 und 2018 (UA 75120 bzw. 75130) sowie zusätzliche Reinigungskosten für die neu angemieteten Räumlichkeiten des Bestat- tungsdienstes (UA 75130).

Dadurch reduzierten sich die geplanten Zuführungen auf insgesamt 277.981,00 € (davon 387.695,00 € beim UA 75110 = Friedhofswesen, -109.714 € beim UA 75120 = Krematori- um (hier musste die geplante Zuführung an den VmHH komplett gestrichen und dafür eine Entnahme aus der Sonderrücklage veranschlagt werden). Der UA 75130 = Bestattungs- dienst schloss planmäßig neutral ab; d. h. es war weder eine Zuführung an noch eine Zu- führung vom Vermögenshaushalt erforderlich.

Im tatsächlichen Haushaltsvollzug konnte jedoch eine Gesamtzuführung von 322.227,08 € erwirtschaftet werden (davon 316.911,81 € beim UA 75110 = Friedhofswesen sowie 361.137,58 € beim UA 75130 = Bestattungsdienst. Lediglich beim UA 75120 = Krematori- um musste eine Zuführung vom Vermögenshaushalt i. H. von 355.822,31 € erfolgen).

Ursachen hierfür waren in erster Linie:

Mehreinnahmen bzw. Mehrausgaben beim UA 75110 = Friedhofswesen (insgesamt rd.

313.000 €). Zwar konnten hier beträchtliche Mehreinnahmen insbesondere bei den Grab- rechts- und Bestattungsgebühren (Gr. 1101.60 bzw. 1101.62) erzielt werden (insges.

605.637,76 €); gleichzeitig waren aber bei den Friedhofunterhaltsgebühren (Gr. 1102.63) Wenigereinnahmen i. H. von rd. 158.000 € zu verzeichnen. Auf der Ausgabenseite waren Steigerungen insbes. bei den Personalausgaben (rd. 395.000 €) sowie Wenigerausgaben in nennenswertem Ausmaß bei den Hochbauunterhalt-Einzelmaßnahmen (Gr. 5001.02;

rd. 134.000 €) zu verzeichnen. Bei Letzteren handelt es sich allerdings nicht um wirkliche

Einsparungen; vielmehr konnten diverse Baumaßnahmen, die bereits in 2017 begonnen

wurden, bis Ende 2019 noch nicht abgeschlossen werden. Da eine Übertragung von

Haushaltsresten im Verwaltungshaushalt nur einmal möglich ist (von 2017 auf 2018 er-

folgt), wurden die in 2018 nicht verbrauchten Mittel im Rahmen des Jahresabschlusses

2018 der Sonderrücklage des UA 75110 zugeführt. In 2019 erfolgte eine Bewilligung über

die voraussichtlich zu leistenden Ausgaben mit Deckung aus der Sonderrücklage. Da die

Arbeiten jedoch entgegen aller Erwartungen auch in 2019 nicht abgeschlossen werden

konnten, werden die nicht verbrauchten Restmittel erneut der Sonderrücklage zugeführt

(29)

und bei Bedarf in 2020 mittels einer Anzeige nach § 17 KommHV wieder aus dieser ent- nommen. Insofern handelt es sich hier also nicht um eine tatsächliche Verbesserung, son- dern lediglich um eine Verschiebung der Ausgaben ins Folgejahr.

Ohne Berücksichtigung der dadurch erzielten Verbesserung weist der UA 75110 lediglich saldierte Mehreinnahmen i. H. von 179.253,92 € aus.

Somit hätte der UA 75110 - ohne die vorübergehende Entlastung bei den Bauunterhalts- kosten - lediglich eine Zuführung an den Vermögenshaushalt i. H. von 182.716,92 € er- wirtschaften können.

Der UA 75120 = Krematorium erwirtschaftete ein Defizit von rd. 246.000 €. Dies ist so- wohl auf Wenigereinnahmen bei den Bestattungsgebühren (rd. 56.000 €) wie auch auf Mehrausgaben im Personalbereich (rd. 50.000 €) und insbesondere bei den Steuern (rd.

170.000 €) zurückzuführen.

Allerdings wurden hier in 2019 (und teilweise auch für Vorjahre) die Körperschaftssteuer, die Kapitalertragsteuer sowie die Gewerbesteuer sowohl für den UA 75120 wie für den UA 75130 gemeinsam bezahlt. Diese Zahlungen erfolgten jedoch überwiegend aufgrund von Schätzungen, die sich inzwischen als zu hoch herausgestellt haben.

Es ist daher nach Erstellung der entsprechenden Steuererklärungen für die Jahre 2018 und 2019 mit Rückerstattungen in durchaus beträchtlichem Umfang zu rechnen. Danach kann auch eine korrekte Aufteilung der Steuerlast zwischen dem Krematorium und dem Bestattungsdienst erfolgen.

Insofern stellt das negative Ergebnis 2019 also lediglich eine "Momentaufnahme" dar; die Situation beim UA 75120 dürfte sich in den kommenden Jahren deutlich positiver darstel- len.

Beim Bestattungsdienst (UA 75130) konnte dagegen erfreulicherweise ein deutlich hö- herer Überschuss erzielt werden, als ursprünglich geplant (rd. 361.000 €).

Ursächlich hierfür waren sowohl Mehreinnahmen (insbesondere bei den Erstattungen für sog. Agenturleistungen an den UA 75110 (Gr. 1688.33; rd. 726.000 €); allerdings auch Wenigereinnahmen in größerem Umfang bei den Erstattungen für Leistungen an den UA 75120 (Gr. 1688.34; rd. 385.000 €) sowie den Einhebe- und Vermittlungsgebühren (Gr.

1102.64; rd. 151.000 €). Auf der Ausgabenseite waren zwar Mehrausgaben u. a. bei den Personalkosten (Gr. 4000.01; rd. 64.000 €) sowie bei den Agenturleistungen für den UA 75110 (Gr. 6351.33; rd. 374.000 €) zu verzeichnen; gleichzeitig aber auch erheblich Weni- gerausgaben z. B. den Agenturleistungen für den UA 75120 (Gr. 6351.34; rd. 352.000 €) und den Agenturleistungen für Externe (Gr. 6351.35; rd. 223.000 €).

(Anmerkung: Bei den sog. "Agenturleistungen" handelt es sich um Leistungen, die im Zu- sammenhang mit Bestattungen von externen Dienstleistern bzw. vom Bereich Friedhofs- wesen oder Krematorium eingekauft und - mit Aufschlägen - den Bestattungspflichtigen weiterverrechnet werden).

Nicht berücksichtigt sind hier allerdings die Steuerzahlungen (vgl. dazu die Ausführungen

beim UA 75120), die eigentlich dem Bestattungsdienst zuzurechnen wären, aber bislang

komplett aus dem UA 75120 = Krematorium geleistet wurden. Für die Folgejahre dürfte

hier also mit etwas geringeren Überschüssen zu rechnen sein.

(30)

Der Vermögenshaushalt stellt sich wie folgt dar:

Nachdem hier ab 2018 sämtliche Ausgaben- und Einnahme-Haushaltsstellen (mit Aus- nahme der Zuführungen vom / zum Verwaltungshaushalt bzw. Entnahme aus / Zuführung an Sonderrücklagen) in den Allgemeinen Haushalt umgesetzt wurden, haben diese künftig keinen Einfluss mehr auf den Abschluss des Sonderbudgets.

Die vom Verwaltungshaushalt erwirtschafteten Überschüsse fließen daher unverändert den jeweiligen Sonderrücklagen zu.

Rücklagenentwicklung

Durch Beschluss des Stadtrats vom 17.12.2009 (Drs.-Nr. 09/00549) wurde festgelegt, dass der negative Rücklagenbestand zum Ende des Jahres 2009 durch ein inneres Darle- hen abgelöst wird. Durch die unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung der Bereiche

„Friedhofswesen“, „Krematorium“ und „Bestattungsdienst“ wurde eine Regelung über die Verfahrensweise der einzelnen Rechnungsabschlüsse erforderlich. Die Rechnungsergeb- nisse (sowohl Negativ- als auch Positiv-Ergebnisse) führten bisher zu einer automatischen Anpassung der Darlehensbeträge der inneren Darlehen bei den drei einzelnen Unterab- schnitten, jeweils entsprechend des Entstehungsbereiches.

Aufgrund der überörtlichen Prüfung durch den BKPV sollten jedoch die Inneren Darlehen bei den Maßnahmen Friedhofswesen, Krematorium und Bestattungsdienst jeweils in Son- derrücklagen umgewandelt werden. Dies wurde mit Vollzug des 2. Nachtrags 2018 umge- setzt. Die bisher gebildeten Inneren Darlehen wurden zur weiteren Abwicklung in jeweils eigene, neue Sonderrücklagen (jeweils VHK 004) umgewandelt. Dies war notwendig, da in die Abrechnung der Vorjahre auch Ausgaben des Vermögenshaushalts (werden ab 2018 nicht mehr berücksichtigt, konnten nachträglich jedoch nicht bereinigt werden) eingeflos- sen sind und geschah mit dem Ziel, die „alten“ innereren Darlehen nach und nach abzufi- nanzieren. Aufgrund des guten Jahresabschlusses im Haushaltsjahr 2018 konnten diese Minusbestände durch Zuführungen aus dem Allgemeinen Haushalt im Rahmen des ab- schlusstechnischen Beschlusses (BSV/19/02876) komplett abfinanziert werden.

Für die Abrechnung des Sonderbudgets ab 2018 mit den Bereichen Friedhofswesen (UA

75110), Krematorium (UA 75120) und Bestattungsdienst (UA 75130) werden wieder Son-

derrücklagen (jeweils VHK 001) geführt.

(31)

Fortschreibung der Inneren Darlehen bzw. der Sonderrücklagen

Inneres Darlehen Sonderrücklage Abwicklung Innere Darlehen

(VHK 004)

Sonderrücklage (VHK 001) UA 75110 = Friedhofswesen

Stand 01.01.2019 0,00 € 0,00 € 1.139.922,16 €

- Überschuss 2019 + 316.911,81 €

Stand 31.12.2019 0,00 € 0,00 € 1.456.833,97 €

UA 75120 = Krematorium

Stand 01.01.2019 0,00 € 0,00 € 14.565,97 €

- Defizit 2019 - 355.822,31 €

Stand 31.12.2019 0,00 € 0,00 € - 341.256,34 €

UA 75130 = Bestattungsdienst

Stand 01.01.2019 0,00 € 0,00 € 307.369,16 €

- Überschuss 2019 + 361.137,58 €

Stand 31.12.2018 0,00 € 0,00 € 668.506,74 €

Zusammenfassung:

Insgesamt kann eine leicht positive Entwicklung des Sonderbudgets "Friedhofswesen"

festgestellt werden, die sich hoffentlich auch in künftigen Jahren fortsetzen wird .

(32)

C. Verwaltungshaushalt: Erläuterungen zur Jahresrechnung

1. Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen: Entwicklung und Planvergleich

a) Einnahmen

2018 2019/2018 2017

fortgeschriebenes

Haushaltssoll Anordnungssoll Planvergleich Anordnungssoll Vergleich Anordnungssoll

EPL

Ziffer Sp 1 Sp 2 Sp 2 - Sp 1 Sp 3 Sp 2 - Sp 3 Sp 4

0 Allgemeine Verwaltung 10.266.472,00 15.081.801,32 4.815.329,32 13.105.262,03 1.976.539,29 19.180.763,75 1 Öffentliche Sicherheit und

Ordnung 16.182.049,00 16.383.665,89 201.616,89 16.492.955,31 -109.289,42 16.079.646,30 2 Schulen 46.413.997,73 48.276.726,01 1.862.728,28 47.238.831,86 1.037.894,15 48.116.293,28 3 Wissenschaft, Forschung,

Kulturpflege 7.320.920,83 7.889.851,98 568.931,15 5.378.304,38 2.511.547,60 5.140.231,99 4 Soziale Sicherung 142.963.884,49 143.582.018,95 618.134,46 137.046.611,76 6.535.407,19 134.878.157,08 5 Gesundheit, Sport, Erholung 7.061.630,19 7.223.867,34 162.237,15 6.561.358,66 662.508,68 6.632.788,56 6 Bau- und Wohnungswesen,

Verkehr 19.103.531,00 22.075.922,82 2.972.391,82 17.961.864,33 4.114.058,49 18.864.284,89 7 Öffentliche Einrichtungen,

Wirtschaftsförderung 24.456.169,84 24.665.172,97 209.003,13 22.412.342,09 2.252.830,88 21.282.336,10 8 Wirtschaftliche Unternehmen,

allgemeines Grund-

und Sondervermögen 34.986.087,00 35.156.916,15 170.829,15 36.629.631,72 -1.472.715,57 33.693.182,78 9 Allgemeine Finanzwirtschaft 643.364.598,00 647.860.909,90 4.496.311,90 655.143.336,68 -7.282.426,78 665.114.559,75

Summen 952.119.340,08 968.196.853,33 16.077.513,25 957.970.498,82 10.226.354,51 968.982.244,48 E i n n a h m e n

2019

Bezeichnung

(33)

b) Ausgaben

2018 2019/2018 2017

fortgeschriebenes

Haushaltssoll Anordnungssoll Planvergleich Anordnungssoll Vergleich Anordnungssoll

EPL

Ziffer Sp 1 Sp 2 Sp 2 - Sp 1 Sp 3 Sp 2 - Sp 3 Sp 4

0 Allgemeine Verwaltung 95.801.970,88 99.140.229,35 3.338.258,47 90.848.480,67 8.291.748,68 87.140.773,75 1 Öffentliche Sicherheit und

Ordnung 55.476.537,29 56.096.898,84 620.361,55 53.017.729,64 3.079.169,20 50.754.240,98 2 Schulen 95.274.834,40 92.525.274,52 -2.749.559,88 92.297.147,90 228.126,62 88.255.262,27

3 Wissenschaft, Forschung,

Kulturpflege 49.327.391,50 48.813.828,37 -513.563,13 47.351.334,91 1.462.493,46 45.600.962,67 4 Soziale Sicherung 314.442.983,85 305.315.769,69 -9.127.214,16 303.192.709,43 2.123.060,26 297.287.180,65 5 Gesundheit, Sport, Erholung 47.553.944,77 45.945.500,98 -1.608.443,79 43.321.245,72 2.624.255,26 38.464.782,14

6 Bau- und Wohnungswesen,

Verkehr 57.092.045,20 56.384.085,51 -707.959,69 53.204.467,74 3.179.617,77 50.628.043,15 7 Öffentliche Einrichtungen,

Wirtschaftsförderung 34.560.804,96 34.066.416,44 -494.388,52 32.383.662,12 1.682.754,32 30.399.490,90 8 Wirtschaftliche Unternehmen,

allgemeines Grund-

und Sondervermögen 14.178.660,82 13.027.943,79 -1.150.717,03 12.810.846,92 217.096,87 10.383.885,54 9 Allgemeine Finanzwirtschaft 188.410.166,41 206.844.204,70 18.434.038,29 218.196.266,02 -11.352.061,32 260.744.953,64

Summen 952.119.340,08 958.160.152,19 6.040.812,11 946.623.891,07 11.536.261,12 959.659.575,69 A u s g a b e n

2019

Bezeichnung

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Konkrete Ideen für eine mögliche Umsetzung werden im Jahr 2020 geprüft.. 2.6 Hochdorf unterstützt Sportprojekte auf pri- vater Basis (Public-Privat-Partnership Pro- jekte)

Total Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | Autres dettes à court terme 335 461 106 938.. 5) Anlageerfolg | Résultat des placements 2019 2018. 5.1) Liegenschaftserfolg | Produits

Beteiligungen des Verwaltungsvermögens werden zum Anschaffungswert bewertet und nicht planmässig abgeschrieben. Ist für eine Beteiligung ein Kurs- oder Equitywert per

 seit März 2018 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht und Arbeits- beziehungen in der Europäischen Union (IAAEU) und Doktorand an der Universität Trier..

Mitglieder Maier André, Präsident; Erhard Thomas; Keller Philippe; Klingele Felix; Leuenberger René; Weiss Thomas; Müller Christian; Weiss Raffael,

Die Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Rheumaliga Thurgau.. Finanzanlagen: Es

Forderungen oder Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen des Rechnungsjahres, die noch nicht in Rechnung gestellt oder eingefordert wurden, aber der Rechnungsperiode

rechtlich Unterhaltspflichtiger und des Bundes- und Landesanteils an Unterhaltsvorschussleistun- gen nach dem UhVorschG sowie Ausgleichsleistungen nach dem