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Archiv "Kassenarzthonorare: Verträge, mit denen die Praxis leben kann" (12.08.1983)

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ZTEBLATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Kassenarzthonorare

Verträge,

mit denen die Praxis leben kann

Erfolgreicher Abschluß der Verhandlungen Zweijahresverträge mit Honorarerhöhungen zum 1. Juli 1983 und zum 1. Juli 1984

Die Verhandlungen der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung mit den Bundesverbänden der RVO-Kassen über eine neue bundesweite Empfehlungsver- einbarung und mit den Ersatz- kassen über neue Honorarver- träge sind zum Abschluß ge- kommen. Der Länderausschuß der KBV hat den Vereinbarungen am 27. Juli 1983 mit großer Mehrheit zugestimmt.

Erstmals sehen die Bundesemp- fehlung mit den RVO-Kassen ebenso wie die Abschlüsse mit den Ersatzkassen eine Laufzeit der Verträge von zwei Jahren vor. Neu ist ferner, daß die quantitativen physikalisch-che- mischen Laborleistungen im Er- satzkassenbereich für 21 Mona- te pauschaliert werden.

Kern der mit den Spitzenverbänden der Orts-, Betriebs-, Innungs- und landwirtschaftlichen Krankenkassen sowie der Bundes- knappschaft vereinbarten Bundesempfehlung an die Partner der Gesamtverträge, also an die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen auf Länderebene, ist rückwirkend zum 1. Juli dieses Jahres eine lineare Erhöhung der Punktwerte um 2,9 Prozent im ersten und um 1,9 Prozent im zweiten Vertragsjahr.

Der Laborbereich ist von der Erhöhung ausgenommen.

Da es über die Begrenzung des Fallwertes keine einheitliche Meinung bei den Bundesverbänden der RVO-Kassen gab, ent- schloß man sich zu zwei in diesem Punkte voneinander abwei- chenden Empfehlungen: Der Bundesverband der Ortskranken- kassen (BdO), der Bundesverband der landwirtschaftlichen Kran- kenkassen (BdL) und die Bundesknappschaft empfehlen, bei der Berechnung der Gesamtvergütungen für die kassenärztliche Ver- sorgung den "Grenzbetrag" von plus 2,3 Prozent nicht mehr je Krankenkasse, sondern für alle Krankenkassen des Gesamtver- trages zu berechnen (Saldierung); die Bundesverbände der Betriebs- und der Innungskrankenkassen wollen es dagegen den Partnern der Gesamtverträge freistellen, sich über die prozen- tuale Höhe und die Berechnungsweise des Fallwertgrenzbetra- ges nach eigenem Ermessen zu einigen.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die weiterhin gültigen früheren Einigungen, wonach keine Kürzung der Gesamtvergütung aufgrund der Fallwertbegrenzung erfolgt, wenn beide Vertragspartner feststellen, daß die Überschreitung auf Leistungsverlagerungen aus dem Krankenhaus- in den ambu- lanten Bereich zurückzuführen ist.

In der Präambel zu den Empfehlungen wird mit Befriedigung

festgestellt, daß die gemeinsamen Bemühungen, die Ausgaben-

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Kassenarzthonorare

entwicklung für die ambulante kassenärztliche Versorgung im Einklang mit der Grundlohnsum- menentwicklung zu halten, in den Jahren 1981 und '82 erfolgreich waren. Das veranlaßte die Ver- tragspartner, ihre Absicht zu be- kräftigen, an dem Konzept zur Stärkung der ambulanten kassen- ärztlichen Versorgung festzu- halten.

Die finanziellen Auswirkungen dieser Strategie sollen gemeinsam analysiert werden, vor allem will man die Entwicklung der Ausga- ben für ambulante ärztliche Lei- stungen mit der für andere Lei- stungsbereiche vergleichen. Eine noch zu bildende Kommission soll binnen sechs Monaten Vorstellun- gen dazu erarbeiten.

Der Abschluß

mit den Ersatzkassen

Bei den Ersatzkassen wird gleich- falls rückwirkend zum 1. Juli 1983 die lineare Erhöhung im ersten Vertragsjahr 3,3 Prozent, im zwei- ten 1,225 Prozent betragen. Der Laborteil bleibt von der Erhöhung ausgespart. Darüber hinaus wurde für den Teil M II der E-GO (Nr.

3.600 bis 3.899), der wertmäßig rund 50 Prozent, mengenmäßig sogar 77 Prozent der Laborleistun- gen umfaßt, eine Pauschalierung vereinbart, die am 1. Oktober 1983 in Kraft tritt.

Von diesem Zeitpunkt ab wird ein Pauschale für den ambulanten ku- rativen Behandlungsfall (Laborlei- stungen im Rahmen von Vorsorge und Früherkennung fallen also nicht unter diese Regelung) ge- zahlt. Sie errechnet sich je Kas- senärztliche Vereinigung und Er- satzkasse aus dem Durchschnitt der Beträge, die die Kasse in den ersten beiden Quartalen 1983 für Leistungen nach Abschnitt M II an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung gezahlt hat. Die DM- Werte der E-GO gelten also ab 1.

Oktober 1983 mit 10 multipliziert als Punktzahlen. Ihr Wert wird er- rechnet, indem man die Summe

der von allen Ersatzkassen gezahl- ten Pauschalen durch die Punkt- zahl der angeforderten Leistungen eines KV-Bereiches teilt.

Das „Sorgenkind" Labor Es war zu erwarten, daß die Ent- wicklung im Laborbereich bei den Verhandlungen mit den Ersatzkas- sen besondere Schwierigkeiten

ZITAT

Erfolgreiches Konzept

„Die Kassenärztliche Bundes- vereinigung einerseits und die Bundesverbände der Orts-, Be- triebs-, Innungs- und landwirt- schaftlichen Krankenkassen so- wie die Bundesknappschaft an- dererseits stellen mit Befriedi- gung fest, daß ihre gemeinsa- men Bemühungen, in der Auf- rechnung der beiden Jahre 1981 und 1982 die durchschnittliche Ausgabenentwicklung für die ambulante kassenärztliche Ver- sorgung im Einklang mit der Grundlohnentwicklung dieser Jahre zu halten, erfolgreich wa- ren. Sie bekräftigen ihre Ab- sicht, an ihrem Konzept zur Stärkung der ambulanten kas- senärztlichen Versorgung fest- zuhalten mit dem Ziel, die Aus- gabenentwicklung insgesamt auch in Zukunft im angemesse- nen Rahmen zu halten."

Präambel der Empfehlungsver- einbarung zwischen der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung und den Bundesverbänden der RVO-Krankenkassen.

bereiten würde. Mit einem Anteil von 14,2 Prozent (4/82) am Gesamthonorar der Kassenärzte kommt jede siebte eingenommene Mark aus dem Labor. Bedenkt man, daß eine ganze Anzahl von Arztgruppen keine oder ver- schwindend wenige Laborleistun- gen abzurechnen hat, wird noch klarer, welche Bedeutung die La-

borhonorare für Gruppen wie die Allgemeinärzte oder die Interni- sten inzwischen gewonnen haben.

Auf der anderen Seite wurden von den Ersatzkassen Zahlen und Fak- ten auf den Verhandlungstisch ge- legt, die zu entkräften nicht immer möglich war. Wenn der Honorar- anteil der Einzelpraxislabore in 4/

82 gegenüber dem letzten Quartal 1981 um 1,13 Prozent zurückge- gangen, bei den Laborgemein- schaften dagegen um 14,11 Pro- zent gestiegen ist, dann kann auch der Hinweis auf eine größere Zahl neuer Mitglieder in Laborgemein- schaften nicht verhindern, daß die Kritiker dieser Gemeinschaften Auftrieb bekommen.

Weiter: Die zum 1. Januar 1983 in Kraft getretene 30prozentige Sen- kung des Honorars für 22 „ratio- nalisierungsfähige" Laborleistun- gen hätte rechnerisch eine Sen- kung der Laborausgaben um knapp zehn Prozent erbringen sol- len. Tatsächlich wurde im 1. Quar- tal 1983 nicht einmal die Hälfte der erwarteten Einsparung erreicht.

Der Rest wurde durch eine Aus- weitung des Leistungsbedarfs

„kompensiert". Das sind Zahlen, die nicht gerade dazu beitrugen, die Verhandlungsposition der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung zu stärken.

Als Ausgleichszahlung für die Ein- sparung haben die Ersatzkassen im ersten Quartal dieses Jahres 21 Millionen DM an die Kassenärzt- liche Bundesvereinigung bezahlt, mit denen das Honorar für die neue Ziffer 65b finanziert wird.

Neubewertung von Laborleistungen

Es war klar, daß diese Entwicklung den Ersatzkassen Anlaß geben würde, darauf zu drängen, die Mengenausweitung im Laborbe- reich zu verhindern und das Risiko dafür abzuwälzen, indem sie eine Pauschalierung forderten. Bei den RVO-Kassen besteht sie seit lan- gem, wodurch inzwischen ein

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Punktwertunterschied von drei Pfennig zwischen RVO- und Er- satzkassen bei der Honorierung von Laborleistungen entstanden

ist.

Natürlich hat sich die Kassenärztli- che Bundesvereinigung schon aus grundsätzlichen Erwägungen ei- ner allgemeinen Pauschalierung im Laborbereich entschieden wi- dersetzt. Auf der anderen Seite konnte sie nach den drastischen Kürzungen zu Anfang des Jahres und den verschiedenen „Einfrier- Phasen keiner weiteren Gebüh- renkürzung zustimmen, die gera- de die Einzellabors auf unzumut- bare Weise getroffen hätte.

So kommt es also zu der zeitweili- gen Pauschalierung für den Ab- schnitt M II. Sie ist auf 21 Monate befristet, und beide Vertragspart- ner sind sich einig, daß danach wieder. „eine sachgerechte Einzel- leistungsvergütung" Platz greifen soll. Verbunden ist damit die Ab- sicht, bis zum 30. Juni 1985 eine Neubewertung der Laborleistun- gen vorzunehmen.

Die KBV hat sich einer solchen vertraglichen Regelung aus den genannten Gründen nicht entzie- hen können. Es war und ist aber vollkommen klar, daß hier ein wenn auch zeitlich begrenzter Ein- bruch in das System der Einzellei- stungsvergütung bei den Ersatz- kassen erfolgt ist, der in seiner Be- deutung, über die rein rechneri- sche Seite hinaus, nicht unter- schätzt werden sollte. Es wird schwierig werden, in zwei Jahren zur Einzelleistungsvergütung zu- rückzukommen, wenn es nicht ge- lingt, die Mengenausweitung im Labor auf die Steigerung der Be- handlungsfälle zu begrenzen.

• Jeder Vertragsarzt ist deshalb aufgerufen, die Durchführung von Laborleistungen sorgfältig an der medizinischen Notwendigkeit des Behandlungsfalles auszurichten.

Noch mehr Laborleistungen als bisher bedeuten weniger Honorar für die einzelne Leistung. Es gilt

Nutzen wir die Zeit

D

ie Punkt- und DM-Wer- te von BMÄ und E-GO, zwei Jahre lang einge- froren, sind aufgetaut. Im Fro- ster bleiben, um es vorweg zu sagen, die Laborgebühren.

Das bringt zweifellos Härten mit sich, wird aber nach dem, was in den letzten Quartalen auf dem Gebiet der physika- lisch-chemischen Laborunter- suchungen an Geschäftigkeit entfaltet worden ist, nieman- den überraschen.

Bei den Verhandlungen lag das Schwergewicht wie im- mer beim geduldig-zähen.

Aushandeln der Erhöhungs- quote, ohne in das Muster orientalischer Basarhändler zu verfallen. Zwar ist 1982 für alle Krankenkassen das Jahr der schwarzen Zahlen gewe- sen, und sie waren bestrebt, durch Beitragssenkungsbe- schlüsse den Bundesarbeits- minister nicht begehrlich zu machen — alles in allem war der Verhandlungsraum knapp.

Angelpunkte waren zudem die zweijährige Laufzeit der Verträge, bei den Ersatzkas- sen die Einführung einer zeit- weiligen Pauschalierung der klinisch-chemischen und da- mit rationalisierungsfähigen Laborleistungen und für die Kassenärzteschaft eine Ver- besserung der Fallwert- grenzen.

E

in bißchen störend bei den Verhandlungen war der DGB, der mal wieder auf die große Anti-Ärzte-Pau- ke haute. „Keine Honoraran- hebungen zum jetzigen Zeit- punkt!", waren die auf dem falschen Bein geschmetterten Hurras, noch ehe die Schlacht

waren schließlich Meldungen.

von Zeitungen, die bruch- stückhafte Informationen mit eigenen Spekulationen ver- knüpften und Verwirrung in der Ärzteschaft stifteten.

Nun liegen die Abmachungen auf dem Tisch. Bieten sie Grund, hurra zu rufen? Kaum.

Bieten sie Grund, Schamade zu blasen (um im Militärjar- gon zu bleiben)? Ebenso- wenig.

Die vereinbarten Erhöhungen ermöglichen, was Verhand- lungsziel war, den Ausgleich der steigenden Praxiskosten, vielleicht noch eine geringe

„Investitionsmarge", wie der KBV-Vorsitzende es genannt hat.

D

urch die zweijährige Laufzeit gehen bei der derzeitigen Wirtschafts- lage den Ärzten keine Chan- cen verloren. Sie bietet viel- mehr einen größeren Zeit- raum für Planungen und Be- rechnungen, wenn auch auf bescheidenem Niveau. Die Schwachstelle bleibt der Bruch in der Einzelleistungs- vergütung bei den Ersatzkas- sen im Laborbereich.

Es hat wenig Sinn, sich der Einsicht zu verschließen, daß alle bisher unternommenen Versuche, Fehlentwicklungen in Teilbereichen der Laborlei- stungen durch Honorarsen- kungen zu korrigieren, ge- scheitert sind. Die Peitsche der Gebührenkürzungen traf am härtesten das Labor der Einzelpraxis. So sollte man die vorübergehende Pauscha- lierung als Warnzeichen ver- stehen.

Nutzen wir also die Zeit bis Mitte 1985 zu einer echten Reform. Ansonsten laufen wir Gefahr, daß das Labor als ärztliche Leistung uns gänz- lich entgleitet. DÄ

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Kassenarzthonorare

also, Disziplin und Solidarität zu praktizieren und dies nicht nur im Ersatzkassen-, sondern auch im RVO-Bereich.

Verhandlungsziele der Kassenärzte

Die Ausgabenzuwachsrate der ge- setzlichen Krankenversicherung

hat im vergangenen Jahr bei 0,8 Prozent gelegen, während die Ein- nahmen um 5,2 Prozent angestie- gen sind. An diesem Ergebnis ha- ben die Kassenärzte, darauf hat der Erste Vorsitzende der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung, Dr.

Hans Wolf Muschallik, bereits in der Frühjahrssitzung der Konzer- tierten Aktion am 23. März in Bonn hingewiesen, maßgeblichen An- teil.

Dieser Erfolg der Kostendämp- fung hat für die Kassenärzteschaft aber auch eine negative Seite. Bei den RVO-Kassen ging bei sinken- der Fallzahl (0,91 Prozent) das Ho- norar je Arzt leicht zurück. Bei den Ersatzkassen gab es je Arzt einen Honorarzuwachs von 2,45 Pro- zent. Insgesamt lautete das Ergeb- nis aus kassenärztlicher Tätigkeit:

Honorarzuwachs insgesamt 2,98 Prozent; je Arzt — die Zahl der Kas- senärzte war um 2,3 Prozent ge- stiegen — dagegen lediglich 0,78

Prozent. Dieser geringe Umsatz- anstieg reichte bei weitem nicht aus, die Praxiskostenentwicklung aufzufangen. Entsprechend stie- gen nach ersten Schätzungen die Praxiskosten in 1982 von 49,3 auf 51,3 Prozent.

„Eine Anhebung der Punktwerte", das forderte Dr. Muschallik von den Verhandlungspartnern, „ist nun dringend notwendig." Der bisherige Trend dürfe sich nicht fortsetzen, wenn der heutige Stan- dard der ambulanten Versorgung erhalten und die Strategie des

„Soviel ambulant wie möglich"

fortgesetzt werden solle.

In Anbetracht der Tatsache, daß fast jeder heute mit einem sin- kenden Realeinkommen rechnen

müsse, hatte Muschallik in den Verhandlungen einen Ausgleich für die steigenden Praxiskosten und zusätzlich eine Investitions- marge gefordert, insgesamt also 3,5 Prozent.

,■ZITATE

Ersatzkassen:

Lineare Erhöhung in zwei Stufen

„Die Gebühren- sowie die Kostensätze der Ersatzkassen- gebührenordnung (E-GO) — oh- ne Abschnitt M — werden für die Zeit vom 1. Juli 1983 bis 30.

Juni 1984 linear um 3,3 v. H.

und für die Zeit vom 1. Juli 1984 bis 30. Juni 1985 linear um wei- tere 1,225 v. H. erhöht."

Bis 1. Juli 1985:

Neubewertung

der Laborleistungen

„KBV und Ersatzkassen bekun- den ihre Absicht, bis zum 1. Juli 1985 eine Neubewertung der Laborleistungen vorzunehmen.

Dabei soll die pauschalierte Zah- lung von Laborleistungen des Abschnittes M II der Ersatz- kassengebührenordnung (E-GO) durch eine sachgerechte Einzel- leistungsvergütung wieder abge- löst werden."

Aus der Vertragsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Angestell- ten- und Arbeiter-Ersatzkassen.

Krankenkassen unter Druck Was die Verhandlungen ernsthaft erschwerte, war die nicht unbe- gründete Sorge der Krankenkas- sen, die 1982 sämtlich mit Über- schüssen abgeschlossen hatten, daß die öffentliche Hand wieder einmal zugreifen und die Kassen

zur „unglücklichen Milchkuh" für den defizitären Bundeshaushalt machen würde. So jedenfalls hatte es der Vorsitzende des Bundesver-

bandes der Ortskrankenkassen, Dr. Detlef Balzer, auf der Vertreter- versammlung des BdO am 10. Mai 1983 in Wiesbaden formuliert.

Nach den 1,2 Milliarden Einbuße durch die Kürzung des Beitrages der Rentenversicherung zur Kran- kenversicherung kommt nun nicht nur die angekündigte Belastung des Krankengeldes für die Ren- ten-, sondern auch noch für die Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge sind allerdings je zur Hälfte von der Versichertenge- meinschaft und dem Krankengeld- bezieher zu tragen. Bei den Knappschaftsrentnern will sich der Staat lästiger Zuschußpflich- ten entledigen und diese auf die Krankenkassen abwälzen. Vor al- lem aber denkt man daran, die Investitionskosten des Kranken- hausbereiches über die Pflegesät- ze zu finanzieren, was vier bis sechs Milliarden Mehrausgaben im Jahr für die Krankenkassen be- deuten würde. Nun steckt in der Rechnung der Kassen allerdings ein Stück Zweckpessimismus, denn in ihrer Rechnung fehlt, was auf der Haben-Seite zu verbuchen ist: Mehreinnahmen von etwa 1,3 Milliarden.

Immerhin, der BdO drohte, sich

„mit allen uns geeignet scheinen- den Mitteln gegen solche Vorha- ben zur Wehr zu setzen". Nur, über welche Mittel, von Protester- klärungen abgesehen, verfügt er?

So meinte man sich wieder an die Kassenärzte halten zu müssen, um die Stabilität der Beitragssätze zu sichern, zumal man nicht nur auf den Staat, sondern auch auf die Kostenrechnungen der Kranken- häuser und die Preiskalkulation der pharmazeutischen Industrie ohne Einfluß ist.

Der Kompromiß, der sowohl in den Verhandlungen mit den Spitzen- verbänden der RVO-Kassen als auch mit den Erstzkassen gefun- den wurde, hat die Eigenschaft al-

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ler Kompromisse: Er deckt sich mit den Wunschvorstellungen we- der der einen noch der anderen Seite. Wie sieht das Ergebnis nun für die Kassenärzte aus?

Was die Punktwerterhöhungen angeht, so war von Anfang an klar, daß der Verhandlungsfreiraum sehr eng begrenzt war. Die KBV hat diesen Freiraum voll ausge- schöpft. Nur wer sich der wirt- schafts- und sozialpolitischen Realität verschließt, konnte davon träumen, für den zweijährigen Null-Zuwachs der Punktwerte ei- nen größeren Bonus zu bekom- men. Auch Honorarpolitik ist, wie jede Politik, die Kunst des Mögli- chen.

Zweijährige Laufzeit

Kritische Stimmen zu der auf zwei Jahre ausgehandelten Laufzeit der Verträge hat es im Länderaus- schuß der KBV gegeben. Eine kür- zere Laufzeit hat den Vorteil, daß

man Verträge der wirtschaftlichen Entwicklung rascher anpassen kann. Sowohl die bei den RVO- Kassen wie bei den Ersatzkassen für das zweite Jahr vorgesehenen Erhöhungen wären zu gering — un- terstellt, 1984 käme es zu einem wirtschaftlichen Aufschwung; al- lein der brächte den Krankenkas- sen über höhere Grundlohnsum- men ein Mehraufkommen an Bei- trägen.

Nachdem aber selbst die offiziel- len Prognosen mit einer gleich- bleibenden, wenn nicht sogar stei- genden Zahl von Arbeitslosen und Kurzarbeitern rechnen, gehört die Erwartung, im kommenden Jahr bessere Ergebnisse auszuhan- deln, in das Reich der Illusionen.

Außerdem werden die kommen- den Tarifgespräche Arbeitszeitver- kürzungen schwerpunktmäßig zum Inhalt haben. Finanziell steht dann auch für die Krankenkassen kaum ein Plus zu erwarten. Auf der anderen Seite läßt die Festschrei- bung auf zwei Jahre eine bessere Praxis- und Investitionsplanung zu und verringert die Unsicherheit

der Einkommenserwartungen, so daß die zweijährige Laufzeit durchaus vertretbar erscheint.

Ein Schritt vom Wege

Auf die mögliche Tragweite des Zugeständnisses hinsichtlich der Pauschalierung eines großen Teil- bereiches der Laboruntersuchun- gen ist schon hingewiesen wor- den. Die Laborleistungen — oder besser gesagt, ein bestimmter Teil dieser Leistungen — und deren kaum kontrollierbare Mengenaus- weitung sind seit Jahren Gegen- stand der Kritik nicht nur in der allgemeinen, sondern auch in der ärztlichen Presse. Die Diskussion um Niedrigpreise für solche Lei- stungen, mit denen Wirtschaftsun- ternehmen in der Öffentlichkeit werben, sorgt dafür, daß die La- borhonorare ein Stein des Ansto- ßes bleiben. Für die Ersatzkassen wurde das besonders zum Pro- blem, da sie solche Leistungen er- heblich teurer bezahlten als die RVO-Kassen.

Die unmittelbare Regulierung über den Preis, nämlich durch Ge- bührensenkungen im Laborbe- reich, hat sich weitgehend als un- wirksam erwiesen. Auch die Pau- schalierung, die eine mittelbare Regulierung über den Preis an- strebt, indem sie Menge und Preis in Beziehung setzt, erscheint kei- neswegs als Ideallösung. Notge- drungen ist darin eine Übergangs- lösung zu sehen,' die zwei Jahre Zeit läßt, das Laborproblem im Kern anzupacken. Dabei muß eine Lösung gefunden werden, bei der das für eine qualifizierte ambulan- te Versorgung wichtige kassen- ärztliche Einzellabor nicht auf der Strecke bleibt.

Alles in allem erscheinen die jetzt ausgehandelten Abschlüsse nicht nur als Verträge, mit denen man leben kann; sie bestätigen auch den Gedanken der Partner- schaft zwischen Kassen und Kas- senärzten und das Bestreben nach einer von staatlichen Zwängen freien gemeinsamen Selbstverwal- tung. EB

Köln neues Domizil des Internationalen Ärztinnenbundes

Das Sekretariat der „Medical Wo- men's International Association (MWIA)", das seit 1968 in Wien unter- gebracht war, ist am 1. Juli 1983 in das Haus der Bundesärztekammer, Köln, Haedenkampstraße 1, überge- siedelt. Die Verlegung erfolgte auf- grund eines Beschlusses der Gene- ralversammlung in Manila (November 1982) Frau Dr. Carolyn Motzel wurde zur Honorary Secretary bestellt.

Der Internationale Ärztinnenbund wurde 1919 von Ärztinnen aus 14 Staaten in New York gegründet. Mehr als 15 500 Mitglieder aus 38 Ländern beteiligen sich zur Zeit an der Arbeit des MWIA. Der Deutsche Ärztinnen- bund war dem weltweiten Verband 1924 beigetreten und 1952 nach Un- terbrechung durch die Kriegsereig- nisse wieder aufgenommen worden.

1978 fand die Generalversammlung in• Berlin statt. — Ziele des Internatio- nalen Ärztinnenbundes sind es,

— die Kommunikation zwischen Ärz- tinnen in der ganzen Welt sowie Ver- ständnis untereinander — unabhängig von Rasse, Religion und politischer Einstellung — zu fördern

— die Möglichkeit für einen regelmä- ßigen Erfahrungsaustausch im Rah- men wissenschaftlicher Kongresse zu schaffen und

— die immer noch bestehende Diskri- minierung zwischen weiblichen und männlichen Ärzten bei der Ausübung ihres Berufes zu beseitigen.

Das erste bereits von dem neuen Se- kretariat organisierte Executive Mee- ting wurde vom 2. bis zum 5. August 1983 unter dem Vorsitz der derzeiti- gen Präsidentin, Dr. Trinidad Gomez (Philippinen), in Köln abgehalten. Die nächste Generalversammlung ist für die Zeit vom 29. Juli bis zum 4. Au- gust 1984 in Vancouver/Kanada ge- plant. Auf ihr wird das vom Deut- schen Ärztinnenbund vorgeschlage- ne Thema: „Men and Women: Biolo- gical and Behavioural Differences"

behandelt. uer

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