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Archiv "Neue Bereitschaftsdienstregelung — ein praxisfremdes Pauschalangebot: Vermutungen und Behauptungen" (14.10.1983)

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Die Information:

Bericht und Meinung Bereitschaftsdienstregelung

„Ausbildung” einzustu- fen. Der Arbeitsvertrag mit dem Krankenhaus und die sich daraus erge- benden Pflichten beider Vertragspartner ist eine Sache — eine andere ist die davon unabhängige Möglichkeit zur Weiterbil- dung nach den Regeln der ärztlichen Berufsord- nung.

Die sorgenvollen Ausfüh- rungen von Dr. Bauch sind aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt, wenn man den Dingen auf den Grund geht und in Zu- kunft mit der ärztlichen Arbeitskraft im Kranken- haus vernünftiger umgeht

und die Rechtsnormen des dafür zuständigen obersten Gerichtes mit den dazu gegebenen le- senswerten (!) Begrün- dungen beachtet.

Prof. Dr. med.

Ulrich Kanzow Rheinstraße 50 5650 Solingen

Vermutungen und Behauptungen

Der Verfasser (Dr. Bauch

— Die Red.) behauptet, daß die neue Bereit- schaftsdienstregelung für die große Masse der

Krankenhäuser in der Bundesrepublik nicht umsetzbar sei. Gleichzei- tig betätigt er sich als Prophet, indem er vorher- sagt, welche Folgen die Umsetzung in den eben genannten Kliniken ha- ben wird. Dabei läßt er je- doch eine Reihe unrichti- ger Voraussetzungen mit einfließen, die ein stark verzerrtes Bild abgeben.

So ist zunächst festzu- stellen, daß gerade aus kleineren Häusern eine Vielzahl von Klagen über unzumutbare Anforde- rungen durch Bereit- schaftsdienste und Über- stunden kamen — keines-

wegs meist aus der Be- reitschaftsdienst-Stufe C oder niedriger, sondern fast ausschließlich aus der am höchsten belaste- ten Stufe D, die in den letzten Jahren an immer mehr Häusern die Regel wurde.

Von einer „Verdoppelung der Stellenpläne" auf- grund der neuen Rege- lung kann überhaupt nicht die Rede sein, es sei denn, der Stellenplan ei- ner solchen Abteilung sieht bis heute einen Chef, einen Oberarzt und zwei Assistenten vor.

Dann aber muß man fra- gen: Soll denn auch in

Der HALBE Kölner Dom wäre nur

\ HALB so wirkungsvoll

Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 41 vom 14. Oktober 1983 7

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Die Information:

Bericht und Meinung Bereitschaftsdienstregelu ng

Zukunft jeder der beiden Assistenten 15 Dienste im Monat ableisten, in Ur- laubszeiten sogar 30?

Auch das Argument „zwei verantwortliche Thera- peuten pro Tag" ist un-, präzise. Auch bisher war es so, daß der Bereit- schaftsdienst leistende Arzt nicht der verantwort- liche Therapeut der ge- samten Abteilung war.

Vielmehr hat er nach dem Bereitschaftsdienst die Arbeit auf „seiner" Sta- tion wieder aufgenom- men und die während der Nacht aufgenommenen Patienten, die nicht auf seiner Station unterge- bracht wurden bzw. wer-

den konnten, an den zu- ständigen Stationsarzt übergeben. Der Unter- schied zur Neuregelung liegt darin, daß er (in den Stufen C und D) jetzt nach der Übergabe eine Ruhezeit hat. Wie daraus resultieren soll, daß das Therapiekonzept „drei- mal in 24 Stunden geän- dert" wird, bleibt mehr als unklar. Es ist zumindest unglaubwürdig, wenn hier so getan wird, als wenn bis zum 31. Dezem- ber 1982 jeder verant- wortliche Therapeut Tag für Tag 24 Stunden im Krankenhaus zugebracht hat, um „ein Therapie- konzept durchzuziehen".

Das Argument, die Wei- terbildungszeiten würden sich verlängern („Assi- stenten in Ausbildung"

gibt es nicht!), muß eben- falls relativiert werden.

Zunächst ist festzuhalten, daß es an Krankenhäu- sern ausschließlich Ar- beitsplätze gibt, die der Krankenversorgung die- nen. Ob der Arzt, der ei- nen solchen Arbeitsplatz besetzt, eine Weiterbil- dung anstrebt, hat mit seinem Arbeitsplatz und der dort zu leistenden Ar- beit primär nichts zu tun.

Weiterbildung ist nichts anderes als normale ärzt- liche Berufstätigkeit, bei

der die Sammlung von Berufserfahrung auf ei- nem speziellen Gebiet der Medizin in die Anerken- nung zur Führung ei- ner Gebietsbezeichnung münden kann. Für diese Anerkennung sind gewis- se Mindestzeiten vorge- schrieben. Wenn nun we- gen des eindeutigen Vor- rangs der Belange der Krankenversorgung die inhaltlichen Vorausset- zungen für die Anerken- nung während der Min- destzeit nicht erfüllt wer- den konnten, so kann sich der Zeitpunkt für die Antragstellung bei der Ärztekammer verzögern.

Auch in Zukunft darf der

Die HALBE mit GANZER Wirkung

Neu: Prelis rnp bei

Metoprolol Chlortalidon in e Divitabs

Zusammensetzung :1 Retard-Tablette (mit Bruchkerbe) enthält 200 mg Metoprololtartrat und 25 mg Chlortatidon. Indikationen: Bluthochdruck.

Kontraindikationen: Sinusknotensyndrom, Sinuatrialer Block, AV-Block II. und III. Grades, nicht kompensierte Herzinsuffizienz, kardio- generSchock, schwere symptomatische Bradykardie, extrem niedriger Blutdruck, Asthma bronchiale, Leberkoma, Niereninsuffizienz, therapie-

resistente Hypokaliämie, Sulfonamidüberempfindlichkeit, bei Phäochromozytom nur bei gleichzeitiger a-Blockade; nicht einzusetzen während der Stillzeit und im 1. Trimenon der Schwangerschaft, im weiteren Verlauf nur bei strenger Indikationsstellung.

Dosierung:1 Retard-Tbl. PRELIS comp täglich am Morgen. Bei nicht ausreichenderWirksamkeit Erhöhung der Dosis auf bis zu 2 Retard- Tbl.. Bei milder Hypertonie kann 1/2 Retard-Tbl. am Morgen ausreichen. Nebenwirkungen: Zu Beginn der Behandlung unter PRELIS comp können gelegentlich Kopfschmerzen, Schwindel und Müdigkeit vorkommen, die leichter Natur sind und sich von selbst

zurückbilden, evtl. unter Verringerung der Dosis. Letzteres gilt auch für vereinzelt auftretende Schlafstörungen, teils mit gesteigerter Traumaktivität, depressive Verstimmungen und gelegentliche Magen/Darmstörungen. Disponierte Patienten reagieren auf PRELIS comp ganz vereinzelt mit Muskelschwäche und Wadenkrämpfen bzw. Überempfindlichkeitsreaktio- nen der Haut. Bei Patienten mit asthmoider Bronchitis, allergischer Rhinitis kann selten der Atemwiderstand erhöht werden.

Ebenfalls selten sind Pulsverlangsamung, Kältegefühl in den Gliedmaßen, Blutbildveränderungen, Hypotonie, Herzinsuffi- zienz und AV-Überleitungsstörungen. Bei Patienten mit intermittierendem Hinken kann es anfänglich zu verstärkten Beschwerden kommen. Verstärkte Beschwerden bei Raynaud'scher Krankheit treten in Einzelfällen auf. Kontaktlinsenträger sollten eine Verminderung des Tränenflusses beachten. Wechselwirkungen: Die kardiodepressive Wirkung von Narkotika kann durch PRELIS comp verstärkt werden. Die gleichzeitige Gabe von Verapamil und trizyklischen Antidepressiva kann zu verstärkter Blutdrucksenkung führen. Additive Effekte bei gleichzeitiger Gabe von Verapamil sind zu berücksichtigen.

MAO-Hemmer sollten nicht gleichzeitig mit PRELIS comp eingenommen werden, Clonidin ist erst nach PRELIS comp abzusetzen. Cimetidin kann die Wirkung von PRELIS comp verstärken. Die Wirkung von Insulin und oraler Anitdiabetika kann durch PRELIS comp vereinzelt vermindert oder verstärkt werden. Evtl. tritt verstärkte Kaliumausscheidung bei der Kombination von PRELIS comp mit anderen kaliumausscheidenden Medikamenten auf. Kaliummangel erhöht die Empfindlichkeit gegenüber

Digitalis. Der negative Einfluß von Lithiumsalzen auf Herz und Gefäße kann durch PRELIS comp erhöht werden. Hinweise: Bei einzelnen Diabetikern oder bei strengem längeren Fasten können durch Hypoglykämie bedingte Warnsymptome durch PRELIS comp unterdrückt bzw. verschleiert werden. Selten kann ein latenter Diabetes mellitus oder eine Gichterkrankung manifest werden. Bei entsprechender Disposition sind Blutzucker, Harnsäure und Blutfette zu überwachen. Bei langfristiger Anwendung von PRELIS comp sollten die Serumelektrolyte, besonders Kalium und Kalzium, kontrolliert werden. Kaliummangel

kann durch kaliumreiche Kost bzw. Kaliumpräparate ausgeglichen werden. Bei Überdosierung und bei zu starker Pulsverlang- samung, Bradykardie, wird die Verabreichung folgender Gegenmittel empfohlen:1 mg Atropinsulfat, ix., bei ungenügendem Frequenzanstieg einß-stimulierendes Sympathikomimetikum. Auch Glukagon kann

verabreicht werden in 1— 5 (10) mg Dosierung. Handelsformen und Preise: 20 Retard- Tbl. N1 DM 37,75; 50 Retard-Tbl. N2 DM 84,79; 100 Retard-Tbl. N3 DM 156,11;

Anstaltspackung 504(10 x 50 Stück)

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8 Heft 41 vom 14. Oktober 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A

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Die Information:

Bericht und Meinung Bereitschaftsd ienstregelu ng

Arzt mehr arbeiten (und damit mehr verdienen) als die tariflich vorgesehe- nen 40 Stunden pro Wo- che (und das entspre- chende Tarifgehalt). Es sind aber — auf massive Forderungen aus dem Kreis der Krankenhaus- ärzte hin — gewisse Ober- grenzen für Häufigkeit und Dauer der Dienste im Krankenhaus festge- schrieben worden. Ob der einzelne Arzt darüber hin- aus noch ärztlich tätig ist, bleibt letztlich ihm über- lassen, wenn er sich da- bei im Rahmen seines Ar- beitsvertrages und seiner Verantwortlichkeit ge- genüber den zu behan-

deinden Patienten be- wegt.

Dr. rer. pol.

Uwe K. Preusker Marburger Bund (Bundesverband) Presse und

Öffentlichkeitsarbeit Riehler Straße 6 5000 Köln 1

Schlußwort

Da ich Mitglied des Mar- burger Bundes seit nun fast 20 Jahren bin, freut es mich besonders, aus der Garküche des Mar- burger Bundes, sozusa- gen aus erster Hand, ei-

nen Kommentar zu erhal- ten. Ich freue mich, daß Dr. Preusker mit mir einer Meinung ist, daß die über- forderten Bereitschafts- dienste, meist der Gruppe D, nach einem langen Sonntag am Montag frei bekommen müssen. Die- ses steht nach unserer In- formation in keiner Weise zur Diskussion. Da wir in den letzten neun Mona- ten mit sehr vielen Kran- kenhäusern, meistens mittlere und kleinere Krankenhäuser, mit Lei- tenden und Assistenten gesprochen haben, kann ich hier nur noch ver- stärkt wiedergeben, was uns aus dem Raum Nie-

dersachsen und Bremen zu Ohren gekommen ist.

Die meisten Kollegen sa- gen, daß die alte Rege- lung beibehalten werden soll, bis auf den Sonntag/

Montag. So pointiert ha- ben wir das häufig zu hö- ren bekommen. Ich glau- be, daß Dr. Preusker als Verwaltungsmann zu we- nig die Belange eines Be- reitschaftsdienstes vor Ort kennt, oder die aktu- ellen Probleme weiß, sonst würde er mir nicht in seinem zweiten Absatz sagen, daß von einer Ver- doppelung der Stellen- pläne nicht die Rede sein kann. Er hat einfach po- stuliert, Chefarzt und

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Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 41 vom 14. Oktober 1983 9

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