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Archiv "Neue Risikobewertung bei oraler Kontrazeption angezeigt" (16.11.1989)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Aus Bund und Ländern

Kein „grünes Licht"

für Kostenerstattung

BONN/KÖLN. Das Bun- desaufsichtsamt in Berlin hat Anträge von 79 überregiona- len Krankenkassen, die das Kostenerstattungsverfahren neben dem geltenden Sach- leistungsverfahren als Form der Leistungsgewährung ge- mäß § 64 Sozialgesetzbuch V (SGB V) einführen wollen, einstweilen abgelehnt. Die Krankenkassen wollten durch eine entsprechende Satzungs- erweiterung per 31. Dezem- ber 1989 sicherstellen, daß sie ihren Versicherten künftig freistellen können, anstelle der im SGB V generell vorge- sehenen Sachleistungen auch die Kostenerstattung zu wäh- len (§ 64 Abs. 1 SGB V).

Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen kann die Ko- stenerstattung auf bestimmte Gruppen von Leistungen be- schränkt werden. Das Bun- desversicherungsamt wies die Krankenkassen darauf hin, zunächst müsse das überfälli- ge Urteil des Bundessozialge- richtes abgewartet werden, das die generelle Zulässigkeit der Kostenerstattung zu prü- fen hat. Dessen ungeachtet haben die Aufsichtsbehörden einiger lokal tätiger Orts- und Betriebskrankenkassen be- reits entsprechende Satzungs- erweiterungen auf Kostener- stattung genehmigt. HC

25 Jahre Bosch-Stiftung

STUTTGART. Die Ro- bert-Bosch-Stiftung hat aus Anlaß ihres 25jähriges Beste- hens fünf Millionen DM dem Robert-Bosch-Krankenhaus in Stuttgart gespendet.

Insgesamt hat die Stiftung seit Bestehen mehr als 342 Millionen DM aus der Divi- dende der Robert Bosch GmbH für gemeinnützige Zwecke aufgewandt. In den Jahren 1964 bis 1974 hat sie mit einem Aufwand von 120 Millionen DM das Robert-

Bosch-Krankenhaus zu einem modernen Zentrum für Inne- re Medizin ausgebaut und 1984 bis 1986 um eine Abtei- lung für Herzchirurgie erwei- tert. In dem Institut für Ge- schichte der Medizin, das die Stiftung gleichfalls in Stutt- gart unterhält, bildet die So- zialgeschichte der Medizin ei- nen Schwerpunkt; und seit 1964 hat sie 36,6 Millionen DM für Projekte ausgegeben, die Lösungsvorschläge für das Gesundheitswesen insgesamt ebenso wie für Einzelproble- me erarbeiteten. EB

Gentechnik:

Rasche Entscheidung angemahnt

BONN. Um die Sicherheit der Gentechnologie zu ge- währleisten, sollte der Deut- sche Bundestag so schnell wie möglich ein Gentechnik-Ge- setz verabschieden. Diese Forderung vertrat der Bun- destagsabgeordnete Roland Kohn (FDP) in der jüngsten Debatte über den Bericht der Enquete-Kommission „Chan- cen und Risiken der Gentech- nologie". Dieser Bericht wur- de bereits 1987 vorgelegt. Sei- ne Bearbeitung in verschiede- nen Bundestags-Ausschüssen dauert jedoch bis in die Ge- genwart an. Inzwischen hat die Bundesregierung bereits einen Gesetzentwurf zur Gentechnik vorgelegt (dazu aus Heft 43/1989 „Streit um die Gentechnik")

Für rasche politische Ent- scheidungen über den Ge- setzesentwurf sprach sich auch Wolf-Michael Catenhu- sen (SPD) aus, Vorsitzender des Ausschusses für For- schung und Technologie.

Wissenschaft und Industrie hätten in der Bundesrepublik ihre lange Zeit scharf ableh- nende Haltung gegenüber dem Anspruch der Politik aufgegeben, der Gentechnik Rahmen und Grenzen zu set- zen. Sie arbeiteten zum Teil aktiv an der Gestaltung von Richtlinien mit. Diese Bereit- schaft werde aber nur beste- henbleiben, wenn politische

Entscheidungen noch in die- ser Legislaturperiode getrof- fen würden.

Einer raschen Verabschie- dung des Gentechnik-Geset- zes stehen jedoch schon zahl- reiche Anderungswünsche des Bundesrates entgegen.

Doch auch im Bundestag ist ein Konsens nur schwer zu er- zielen. Die SPD beispielswei- se legte zur neuerlichen De- batte des Enqueteberichts ei- nen Änderungsantrag zum Beschluß der Koalitionsfrak- tionen vor. Darin fordert sie unter anderem detaillierte Vorschriften für den Einsatz der Genomanalyse. th

Notwendig: Förderung der Allergologie

MÜNCHEN. Um interna- tional nicht den Anschluß zu verlieren, sollte in der Bun- desrepublik möglichst bald ein Forschungsinstitut für Allergologie eingerichtet wer- den. Dies forderte Prof. Dr.

Ulrich Wahn von der Kinder- und Poliklinik der Freien Universität Berlin auf der wis- senschaftlichen Tagung „All- ergie — Diagnostik, Klinik, Therapie" in München. Unter

einhelliger Zustimmung der versammelten Teilnehmer begründete Wahn dieses An- sinnen auch mit der wachsen- den Bedeutung und Verbrei- tung der Allergien. Dem könnte die Allergologie als interdisziplinäres Fach nur dadurch gerecht werden, daß alle Hilfsdisziplinen effektiv zusammengefaßt werden. In Anlehnung an die Konzep- tion des Deutschen Krebsfor- schungsinstituts in Heidel- berg sollten auf dem Gebiet der Allergologie Pädiater, Dermatologen, Internisten, Immunologen und Psycholo- gen verstärkt zusammenar- beiten.

Weiterhin regte Wahn an, die Fachrichtung Allergologie in der Mediziner-Ausbildung künftig stärker zu berücksich- tigen. Die Vergabe der Zu- satzbezeichnung „Allergolo- ge" sollte zudem nach stren- geren Kriterien vergeben werden als bisher. Gegenüber der jetzt üblichen einjährigen Zusatzweiterbildung sei an- zustreben, ein klinisches Aus- bildungsjahr und ein metho- dologisches Jahr in einem wissenschaftlichen Labor zur Pflicht zu machen, bevor die Qualifikation erteilt werden könne. hem

Bekanntgabe der Bundesärztekammer

(erste Wiederholung)

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gibt bekannt:

Neue Risikobewertung

bei oraler Kontrazeption angezeigt

Nach über zweijähriger Erfahrung mit oraler Kontra- zeptiva mit niedrig dosierbaren Gestagenen und länge- rer Erfahrung mit verminderten Östrogendosen ist eine vergleichende Risikobewertung der unterschiedlich zu- sammengesetzten Ovulationshemmer notwendig gewor- den.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzte- schaft (AkdÄ) wendet sich mit der dringenden Bitte an die Ärzte in Klinik und Praxis, alle Beobachtungen über thromboembolische und andere Komplikationen unter oraler Kontrazeption zur berichten, unabhängig von der Art des verwendeten Präparates und unabhängig von Art und Dosis der verwendeten Gestagene und Ostro- gene. Dies kann auch formlos oder telefonisch (AkdÄ Köln: 02 21/4 00 43 54, Frau Dr. Mathias) geschehen.

A-3474 (22) Dt. Ärztebl. 86, Heft 46, 16. November 1989

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