[87] Deutsches Ärzteblatt
|
Jg. 106|
Heft 41|
9. Oktober 2009MIBEG-INSTITUT MEDIZIN
Intensivseminar Krankenhausleitung
Das Mibeg-Institut Medizin, Köln, startet am 30. Oktober zum achten Mal das Intensivseminar Kranken- hausleitung in Kooperation mit den Ärztekammern Nordrhein und West- falen-Lippe. Das Seminar umfasst sechs Einheiten innerhalb eines Jah- res und informiert über wichtige Managementstrategien, die ärztliche Direktoren und Chefärzte zur Aus- übung ihrer Position in der Kranken- hausleitung benötigen.
Zu den Themenfeldern gehören unter anderem Personalführung, Qua- litäts- und Risikomanagement und Kriseninterventionen. Diese werden durch erfahrene Krankenhausmana- ger vermittelt und im interkollegialen Austausch vertieft. In der abschlie- ßenden Einheit präsentieren die Ab- solventen als Projektarbeit ein je- weils eigenes Managementkonzept.
Ein Zertifikat der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe be- stätigt den erfolgreichen Abschluss des Intensivseminars. Interessierte finden weitere Informationen beim Mi beg-Institut Medizin, Köln, Tele- fon: 02 21/3 36 04-6 10, E-Mail:
medizin @mibeg.de, Internet: www.
mibeg.de. ND
NAV-VIRCHOW-BUND
Broschüre zum Jobsharing
Die vertragsärztliche Tätigkeit ist flexibler und unübersichtlicher geworden.
Der NAV-Virchow-Bund bietet seinen Mitgliedern ausführliche Informationen.
S
eit Inkrafttreten des Vertrags- arztrechtsänderungsgesetzes stehen den niedergelassenen Ärzten zahlreiche Kooperationsmöglichkei- ten offen. Viele Ärzte sind jedoch verunsichert und wissen nicht, wel- che Kooperationsform am besten zu ihnen und ihren beruflichen Zielen passt. Aus diesem Grund stellt der NAV-Virchow-Bund seinen Mitglie- dern Musterverträge zu verschiede- nen Kooperationsformen zur Verfü- gung. Neu in dieser Reihe ist jetzt der „Vertrag über die Errichtung ei- ner ärztlichen Berufsausübungsge- meinschaft in Form von Jobsharing“erschienen.
Jobsharing bedeutet, dass sich zwei Ärzte einen Vertragsarztsitz tei- len. Dieses Modell, das eine flexib- lere Arbeitszeitgestaltung erlaubt, eignet sich zum Beispiel für junge Ärztinnen mit Kindern. Häufig wird
diese Kooperationsform auch von älteren Ärzten genutzt, um in einem gesperrten Planungsbereich einen Praxisnachfolger zu etablieren. Der Juniorpartner wird nur für die Dauer der gemeinsamen ärztlichen Tätig- keit zugelassen. Allerdings wird er, wenn sich der Seniorpartner aus der Berufstätigkeit zurückzieht, nach fünf Jahren gemeinsamer Tätigkeit im Praxisnachfolgeverfahren bevor- rechtigt berücksichtigt.
Der NAV-Virchow-Bund weist darauf hin, dass sich beide Partner vor dem Zulassungsausschuss ver- pflichten müssen, den bisherigen Leistungsumfang der Praxis nicht wesentlich auszudehnen. Die Leis- tungsbegrenzung der Jobsharing- gemeinschaft endet nach spätestens zehn Jahren beziehungsweise nach der Aufhebung der Zulassungsbe- schränkung.
Vertragsmuster sind Bestandteil der Rechtsberatung und daher nur Mitgliedern des NAV-Virchow-Bun- des zugänglich. Sie können in der Kölner Geschäftsstelle kostenfrei als Datei, für einen Euro in Papierform oder für fünf Euro auf CD-ROM bestellt werden: NAV-Virchow-Bund Köln, Abteilung Service, Telefon:
02 21/97 30 05-0, E-Mail: info@
nav-virchowbund.de. ND
Weniger Kassenwechsel: Das Wissenschaftliche Institut der AOK hat festgestellt, dass die Wechselbereit- schaft gesetzlich Krankenversicherter in Deutschland nach Einführung des mit dem „Gesundheitsfonds“
verbundenen Einheitsbeitrags aller Kassen abgenommen hat. Potenzielle Wechselgründe sind nun zuneh- mend im Leistungs- und Servicebereich zu finden. Neben formalen Aspekten wie guter telefonischer Er- reichbarkeit sind Kassen offenbar immer häufiger als Partner oder Interessenvertreter gefragt.