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Archiv "NAV-Virchow-Bund: Informationspaket für Arztpraxen" (15.05.2009)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 20⏐⏐15. Mai 2009 [119]

B E R U F

Z

war sind Kinder auf dem Schul- weg und während der Schul- zeit über die gesetzliche Unfallver- sicherung versichert, diese greift jedoch nicht in der Freizeit. Die pri- vate Unfallversicherung hingegen bietet 24 Stunden Schutz, allerdings nur nach einem Unfall. Die Kinder- invaliditätsversicherung tritt darüber hinaus nach einer Krankheit in Leis- tung. Wie wichtig dies sein kann, zeigt die Schwerbehindertenstatistik des Statistischen Bundesamts: Deut- lich mehr als die Hälfte der schwer- behinderten Kinder bis 15 Jahre wa- ren im Jahr 2007 krankheitsbedingt in diese Lage gekommen.

Die Kinderinvaliditätsversiche- rung wird als Rente, Einmalzahlung oder eine Kombination aus beidem gezahlt. Die Rente gibt es lebens- lang. Sie wird allenfalls eingestellt, wenn das Kind nicht mehr schwerbe- hindert ist. Der einmalige Kapitalbe- trag hat den Vorteil, dass das Geld flexibler verwendet werden kann, et- wa für den bedarfsgerechten Umbau des Hauses. „Ein Problem gibt es da-

bei trotzdem: Die Summen sind meis- tens zu gering für eine nachhaltige Absicherung“, meint Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV).

Für die Rentenvariante zahlen El- tern nach Angaben des BdV für eine monatliche Leistung von 1 000 Euro bei Mädchen einen Beitrag ab 23 Eu- ro im Monat, bei Jungen muss man mit etwa 27 Euro rechnen. Die Prä- mie für eine Kapitalzahlung von 100 000 Euro liegt für beide monat- lich bei elf Euro.

Verbraucherschützerin Blunck kritisiert: „Negativ aufgefallen sind uns die Gesundheitsfragen. Da wird nach Erkrankungen gefragt, die von Fall zu Fall bis zu zehn Jahre oder mehr zurückliegen können.“ Beson- ders ärgerlich sei das Auskunftsbe- gehren der Versicherer nach vererb- baren Krankheiten der gesamten Fa- milie. Auf vollkommenes Unver- ständnis treffen bei der BdV-Chefin Angebote, die angeborene Krank- heiten vom Versicherungsschutz aus- schließen. Und das, obwohl der Bundesgerichtshof längst entschie- den habe (Az.: IV ZR 252/06), dass eine solche Klausel unzulässig sei.

„Eltern sollten wissen, dass sie ihre Kinder nicht gegen alle Unfälle und Krankheiten versichern können“, erläutert die Vorstandsvorsitzende und fügt hinzu: „Bei den meisten An- bietern sind Psychosen, Neurosen, Persönlichkeits- und Verhaltens- störungen ausgeschlossen.“ Äußerst ärgerlich sei zudem, dass viele Ge- sellschaften die Versicherung des ersten Lebensjahres ablehnten. JF

Der NAV-Virchow-Bund stellt für niedergelassene Ärzte ein Informa- tionspaket zur Verfügung. Damit will der Verband der niedergelasse- nen Ärzte Deutschlands Ärzte in Zeiten von Honorarreform, Finanz- krise und Gesundheitsfonds dabei unterstützen, ihre Praxis ökono- misch erfolgreich zu führen und gleichzeitig die Belange der Mitar- beiter zu berücksichtigen.

Das Angebot umfasst zum einen Merkblätter zu verschiedenen The- men wie Bildungsurlaub, arbeits-

rechtliche Abmahnung, Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Gehaltsta- rifvertrag für Medizinische Fachan- gestellte/Arzthelferinnen. Mitglieder erhalten diese Informationen kosten- frei als PDF-Datei beziehungsweise zahlen einen Euro für ein Merkblatt in Papierform. Für Nichtmitglieder erhebt der Verband eine Schutzge- bühr von 2,50 Euro je Merkblatt.

Daneben bietet der NAV-Virchow- Bund die Broschüre „Steuer- und so- zialversicherungsfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer/innen in Arzt- und

Zahnarztpraxen“ an. Diese kostet für Mitglieder neun Euro, Nichtmitglie- der zahlen 15 Euro.

Komplettiert wird das Angebot durch verschiedene Vertragsmuster, die als Bestandteil der Rechtsbe- ratung jedoch nur Mitgliedern des Verbandes vorbehalten sind. Als PDF-Datei sind die Vertragsmuster kostenfrei erhältlich, in Papierform kosten sie ein Euro. Das Informa- tionsmaterial kann beim NAV-Vir- chow-Bund telefonisch oder schrift- lich bestellt werden. hil

NAV-VIRCHOW-BUND

Informationspaket für Arztpraxen

KINDERINVALIDITÄTSVERSICHERUNG

Schutz nach Unfall oder Krankheit

Die Versicherungen versprechen Hilfe bei den finanziellen Folgen nach Unfällen und folgenschweren Erkrankungen von Kindern. Der Bund der Versicherten empfiehlt den Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung.

Bitter, wenn Kin- derzu Invaliden werden. Eltern kön- nen den Nachwuchs zwar versichern, aber auch das hat seine Grenzen.

Foto:BdV/Dreyling

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