läufig die Forderung nach immer längerer Aus- und Weiterbildung ab- leiten läßt.
Da die behandlerische Tätigkeit des Arztes zuallererst an den Bedürfnis- sen der Praxis orientiert werden muß, hat es wenig Sinn, die Ausbil- dung nur im Hörsaal und an Patien- ten der für die sog. Spitzenversor- gung vorgesehenen Universitätskli- niken vorzunehmen. Die Zusam- mensetzung der Kranken und das Spektrum der Krankheiten ist in der primärärztlichen Versorgung, aber auch zum Beispiel bei ambulant tätigen Internisten, Kinder- oder Frauenärzten, ganz anders, als es sich in Universitätskliniken und gro- ßen Krankenhäusern darstellt, damit aber auch die Problemstellung. für ärztliches Handeln. Deshalb muß in Zukunft den Studenten schon früh, vor und während der studentischen Ausbildung, die verpflichtende Gele- genheit gegeben werden, das Feld ihrer künftigen ärztlichen Betäti- gung hautnah kennenzulernen. ..,.. Leider ist dies auch von der alten Bestallungsordnung nicht bewirkt worden, weshalb unter anderem die gültige Approbationsordnung in die Weit gesetzt wurde. Gelernt hat der Arzt von jeher das meiste Praxis- relevante nach seiner Niederlassung im Erfahrungsfeld seiner Praxis.
Dies läßt sich unter anderem auch aus den Lebensläufen mancher der verdienten und noch heute aktiven Ärzteführer ablesen.
Es wird wohl niemand widerspre- chen, wenn ich behaupte, daß pri- märärztliche Versorgung nur dort erfahren und gelernt werden kann, wo sie praktiziert wird. Dies ge- schieht nun mal nicht in Kliniken und Krankenhäusern! - Wenn die niedergelassenen Ärzte die Sorge um die künftige Betreuung der Mit- bürger und die dazu notwendige Ausbildung des ärztlichen Nach- wuchses ernst nehmen, werden sie sicherlich bereit sein, die aus einem neuen, praxisbezogenen Konzept des Medizinstudiums für sie erwach- senden Pflichten bei der Ausbildung der Studenten freudig zu überneh- men.- Darüber wird auf dem Ärzte-
Weiterbildung und Ausbildung
tag in Nürnberg ausführlich zu spre- chen sein. Festgestellte Mängel in der Ausbildung zum Arzt müssen jetzt schnell behoben werden, damit die schon im Studiengang befindli- chen so starken Jahrgänge davon noch profitieren können.
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Mit der Approbation wird die Be- rechtigung zur Betätigung als Arzt ausgesprochen. Inhalt und Dauer(!) der Ausbildung zum Arzt müssen davon richtungsweisend bestimmt werden, natürlich auch die notwen- digen Prüfungen, de·nein eine erheb- liche Bedeutung für die Unterrichts- gestaltung und Lernmotivation zu- kommt. Es ist ein Irrtum zu glauben, ärztliche Tätigkeit im Krankenhaus könne ohne Approbation oder mit gemindertem Status (sog. "Teil-Ap- probation") ausgeübt werden. Dem stehen nicht nur grundsätzliche rechtliche Bedenken, sondern vor allem die im Krankenhaus oft beson- ders große ärztliche Verantwortung entgegen. Wer dies nicht sehen will, muß sich den Vorwurf mangelnder Sachkunde gefallen lassen.(:t Die zwischen den EG-Ländern geltenden Verträge lassen eine Än- derung der Zulassungsordnung im Sinne des Häußlerschen Antrages nicht zu, es sei denn, man will den deutschen ärztlichen Nachwuchs gegenüber jungen französischen, belgischen, holländischen, engli- schen, italienischen und anderen Ärzten ganz entscheidend benach- teiligen (dazu sei auf Ausführungen von Sewering in Heft 16 dieser Zeit- schrift verwiesen). - Übergroße Nachwuchszahlen lassen sich über die Zulassungsordnung nicht mehr kanalisieren! Entgegen oft beteuer- ter fürsorglicher Hilfsbereitschaft gegenüber dem ärztlichen Nach- wuchs(-"unsere lieben jungen Kol- legen!" -) droht, wie schon öfter in der Geschichte unseres Berufes, auch heute wieder die Gefahr, daß Konkurrenzangst und wirtschaftli- che Befürchtungen zur Triebfeder falschen Handeins werden!
Prof. Dr. med. Ulrich Kanzow Rheinstraße 50
5650 Solingen-Ohligs
Spektrum der Woche Aufsätze · Notizen BRIEFE AN DIE REDAKTION
CAROSSA
Zu der ergänzenden Mitteilung von Frau Kampmann-Carossa im Heft 9/1979, Sei- te 599:
Kolossal wichtig!
Wir müssen uns also merken, daß Hans Carossa nie Mitglied der Preu- ßischen Akademie der Künste war.
Dr. med. Martin Schmidt 3072 Langendamm
FL YING DOCTOR
Der Autor der Reportage über die Aben- teuer eines fliegenden Buscharztes in Australien hat viele Briefe bekommen, die er hier beantworten möchte:
Keine Romantik
Überrascht über die Tatsache, wie- viel Interesse der Bericht über meine ärztliche Tätigkeit in Australien (Heft 10, Seite 667) gefunden hat, möchte ich folgendes feststellen:
Ein romantisches Bild vom Arztberuf in Australien und ungeahnten medi- zinischen Möglichkeiten ist nicht angebracht. Auch dort besteht ein unaufhaltsamer Trend zum "Fort- schritt", wenn auch die Technokra- tie in der Medizin noch nicht deut- sche Dimensionen erreicht hat.
Dafür gibt es eine Einwanderungs- bürokratie mit teilweise unüber- windlichen Hindernissen. Wer möchte schon sämtliche Examina wiederholen, um später unter ver- einfachten Bedingungen und kaum vergleichbarer physischer Anstren- gung arbeiten zu dürfen?
Allerdings ist wahr, was mir eine Kollegin über ihre Erfahrung im fünften Kontinent bestätigte: "We have discovered ourselves, and the knowledge that the greatest treasure we can possess is the ability to keep life simple ... and human".
Dr. med. Jürgen Rathenberg Northeimer Straße 4
3353 Bad Gandersheim
DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 20 vom 17. Mai 1979 1405