Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen
BRIEFE AN DIE REDAKTION
sten der Sucht für die Gesellschaft zitiert. Sie entsprechen der Nutzen- seite erfolgreicher Behandlung.
Krankheit oder Syndrom?
Die Sucht kann nosologisch als Krankheit beschrieben werden.
Nach ihrer Semiotik ist sie ein Syn- drom, das vielleicht nur als eine der möglichen Ausdrucksformen einer zugrunde liegenden Störung in Er- scheinung tritt. „Der Süchtige ist nicht krank, weil er Suchtmittel zu sich nimmt, sondern er nimmt Suchtmittel, weil er psychisch krank bzw. zuwenig belastbar ist" (Quast- hoff, Pfälzische Nervenklinik Land- eck). Genetische Aspekte sind noch ungenügend untersucht. Gewonnen ist mit dieser Vorstellung noch nichts; vorerst bleibt die Sucht eine merkwürdige Krankheit.
Anschrift des Verfassers:
Ministerialrat
Dr. med. Günter Jantzen Facharzt für Innere Krankheiten
— Arbeitsmedizin — In der Meielache 48 6500 Mainz-Gonsenheim
Briefe an die Redaktion
ENTWICKLUNGSHILFE
Zu der Leserzuschrift: „Die Hochschule vor Ort" von Professor Etzel Adler in Heft 30/1976:
Ländliche
Gesundheitsdienste fördern!
... Deutsche Entwicklungshilfe sollte sich überhaupt nicht mehr mit der Weiterbildungsförderung von Fachärzten und Ärzten und dem Bau großer „Lehr"-Krankenhäuser be- fassen. Beide haben zu hohen, oft nicht tragbaren Nachfolgekosten geführt, sie nützen meist nur ei- nem kleinen Bevölkerungskreis.
Deutsche Entwicklungshilfe sollte
den Aufbau ländlicher Gesundheits- dienste fördern, damit Menschen eine Gesundheitseinrichtung in Gehentfernung haben (maximal acht Kilometer). Anstelle eines gro- ßen Krankenhauses können minde- stens 20 solcher Dispensaries ge- baut werden. Diese Dispensaries sind mit „Medical Assistants" zu be- setzen, die nach Ausbildung und medizinischer Kenntnis den chinesi- schen Barfußärzten entsprechen.
Das Distriktkrankenhaus — mit einem oder zwei Allgemeinärzten besetzt — dient als logistisches und Überwei- sungszentrum .. .
Die wenigen benötigten Fachärzte sollten in wenigen Zentralkranken- häusern stationiert werden, ein we- sentlicher Teil ihrer Aufgabe besteht in der ständigen Fortbildung des medizinischen Assistenzpersonals und im fortlaufenden Besuch der Di- striktkrankenhäuser.
Ich arbeite seit 2 1/2 Jahren als Kin- derarzt in Malawi. Ohne Ausbildung des medizinischen Assistenzperso- nals und Besuch von Distriktkran- kenhäusern wäre meine Arbeit auf etwa 10 000 Fälle im Jahr be- schränkt — und das bei einem Bevöl- kerungsanteil der „underfives" von einer Million, einer Sterblichkeit die- ser Gruppe von ca. 30 Prozent und drei Kinderärzten im Lande. Die Ant- wort auf dieses Problem heißt . . . Förderung der Einrichtung von ländlichen Gesundheitsdiensten, et- was, was übrigens mit großem Er- folg und deutscher Hilfe in dem landwirtschaftlichen Entwicklungs- vorhaben Salima/Malawi in die Pra- xis umgesetzt worden ist.
Dr. med. Hans Berner P. 0. Box 149
Lilongwe/Malawi
AUSBILDUNG
Zu dem Beitrag von Professor Dr. med.
Alfred Gütgemann, Heft 41/1976, Seiten 2586 f.
Stimme der Studenten
Als wir im Februar dieses Jahres un- sere Resolution — auf die Prof. Güt- gemann sich in seinem Beitrag be-
zieht — verfaßten (vgl. dazu Heft 16/1976, Seite 1116; die Red.), hatten wir noch die vage Hoffnung, daß die- ses völlig unvorbereitete „Praktische Jahr" (PJ) doch noch einmal ausge- setzt werden würde. Nun stehen wir mitten drin, und das absehbare Chaos ist nur deshalb noch nicht eingetreten, weil nur ein kleiner Teil (etwa 1000) eines Studienjahrganges am 1. Oktober in diesen letzten Stu- dienabschnitt eingetreten ist und na- hezu alle dieser Kollegen an den un- willigen Universitätskliniken mehr schlecht als recht im üblichen Routi- ne-Ausbildungsbetrieb mitlaufen.
Ein sinnvolles, verbindliches Ausbil- dungsprogramm für dieses „Prakti- sche Jahr", das im sechsten Studien- jahr absolviert wird, ist an kaum einer der beauftragten Kliniken vorhan- den. Ursache dafür ist sicher nicht, wie Prof. Gütgemann meint, daß die Studenten nicht über das notwendi- ge theoretische Fundament verfüg- ten und deshalb nicht in ein prakti- sches Ausbildungsprogramm inte- griert werden könnten. Denn die vor- ausgehenden Studienabschnitte nach der Approbationsordnung (AO) enthalten drei bundesweite, schrift- liche Prüfungen mit zur Zeit bis zu 20 Prozent Mißerfolgsquote (siehe H.-J.
Kraemer, Ärztliche Prüfungen;
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 43/1976) bei den einzelnen Examen.
Die theoretische Vorbildung des
„PJ-Studenten" der AO sollte im Normalfall nicht schlechter sein als die des herkömmlichen Medizinalas- sistenten der Bestallungordnung.
Auch wenn jetzt eine „große Vorle- sung" für den Studenten nicht mehr Pflichtveranstaltung ist. Der Medizi- nalassistent der früheren Bestal- lungsordnung hat(te) hinsichtlich seiner praktischen Ausbildung je- doch den entscheidenden Vorteil ei- ner rechtlich definierten Stellung mit abgeschlossenem Studium und rela- tiv umrissenen Tätigkeitsmerkmalen.
Dem PJ-Studenten hingegen ist es durch die mangelnde rechtliche Ba- sis für diese seine praktische Ausbil- dung und die dadurch allenthalben herrschende Unsicherheit eigentlich zwangsläufig unmöglich gemacht,
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Heft 11 vom 17. März 1977 757Spektrum der Woche Aufsätze Notizen
BEKANNTMACHUNGEN
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Lehrgänge zur Einführung in die
kassenärztliche Tätigkeit im 1. Halbjahr 1977
Schleswig-Holstein, 8. Juni
Bad Segeberg, Vortragsraum des Re- chenzentrums des Ärztehauses in 236 Bad Segeberg, Bismarckallee 2. Beginn 10.00 Uhr, Ende gegen 17.00 Uhr. Anmel- dung zur Teilnahme an den Lehrgängen bitten wir bis zum 1. Juni 1977 an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig- Holstein, Bismarckallee 1-3, in Bad Se- geberg zu richten. Die Teilnahmegebühr beträgt 20 DM. Sie wird gegen Aushändi- gung der Teilnahmebescheinigung am Ende der Lehrgänge erhoben.
Hamburg, 4. Mai
Hamburg 76, Ärztehaus, Humboldtstr.
56. Beginn 9.00 Uhr, Ende voraussicht- lich 17.00 Uhr. Anmeldungen bis 27. April 1977 schriftlich an die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, Abteilung Arztre- gister, Humboldtstr. 56, Hamburg 76, un- ter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums und der genauen An- schrift. Teilnahmegebühr von 20 DM ist mit der Anmeldung auf das Konto der KV Hamburg bei der Hamburgischen Lan- desbank Nr. 103 127 mit dem Vermerk
„Gebühr für Einführungslehrgang" zu überweisen.
Niedersachsen, 14. Mai
Hannover, Ärztehaus Berliner Allee 20, 3000 Hannover. Rechtzeitige Anmeldung an die Kassenärztliche Vereinigung Nie- dersachsen, Bezirksstelle Hannover, Berliner Allee 20, 3000 Hannover, Tel.
(05 11) 16 70-1. Es wird gebeten, die Teil- nahmegebühr von 20 DM auf das Konto Nr. 3/334 000 der KV-Bezirksstelle Han- nover bei der Commerzbank Hannover zu überweisen.
Westfalen-Lippe, 2. April und 21. Mai
Münster am 2. April 1977 im Ärztehaus in Münster, Kaiser-Wilhelm-Ring 4-6, Be- ginn 9.30 Uhr, Ende ca. 17.00 Uhr. An-
meldungen bis 25. März 1977 an die Kas- senärztliche Vereinigung Westfalen- Lippe, Landesstelle, Rheinlanddamm 6, 4600 Dortmund, unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und genauer Anschrift. Die Teilnehmerzahl muß aus räumlichen Gründen auf 100 Personen begrenzt werden. Eine Teilnahme ist da- her nur zulässig nach schriftlicher Bestä- tigung durch die KV W-L. Es wird gebe- ten, die Teilnahmegebühr von 20 DM auf das Konto der Deutschen Bank Dort- mund 393/8164, Bankleitzahl 440 700 50 oder auf das Postscheckkonto Dortmund 99411-460 der KV W-L, Landesstelle, mit dem Vermerk „40. Einführungslehr- gang" zu überweisen.
Dortmund am 21. Mai 1977 im Ärztehaus in Dortmund, Westfalendamm 45. Beginn 9.30 Uhr, Ende ca. 17.00 Uhr. Anmeldun- gen bis 15. Mai 1977 an die Kassenärzt- liche Vereinigung Westfalen-Lippe, Lan- desstelle, Rheinlanddamm 6, 4600 Dort- mund, unter Angabe von Name, Vorna- me, Geburtsdatum und genauer An- schrift. Die Teilnehmerzahl muß aus räumlichen Gründen auf 100 Personen begrenzt werden. Eine Teilnahme ist da- her nur zulässig nach schriftlicher Bestä- tigung durch die KV W-L. Es wird gebe- ten, die Teilnahmegebühr von 20 DM auf das Konto der Deutschen Bank Dort- mund 393/8164, Bankleitzahl 440 700 50 oder auf das Postscheckkonto Dortmund 9941-460 der KV W-L, Landesstelle, mit dem Vermerk „41. Einführungslehr- gang" zu überweisen.
Nordrhein, 26. März
Düsseldorf, Rheinstern-Hotel, Emanuel- Leutze-Str. 17, 4000 Düsseldorf. Beginn 9.30 Uhr. Anmeldungen zu diesem Ein- führungslehrgang werden bis zum 18.
März 1977 an die Kassenärztliche Verei- nigung Nordrhein, Bezirksstelle Düssel- dorf, Emanuel-Leutze-Str. 17, 4000 Düs- seldorf, erbeten. Der von jedem Teilneh- mer zu zahlende Kostenbeitrag von 20 DM ist auf das Konto der Bezirksstelle Düsseldorf der Kassenärztlichen Vereini- gung Nordrhein Nr. 6 001 157 098 Com- merzbank AG, Düsseldorf, zu über- weisen.
Trier, 25. Juni, Ärztehaus, Balduinstraße 10-14, 5500 Trier, Beginn 9.30 Uhr, Ende gegen 17.00 Uhr, Anmeldungen sind bis spätestens 20. 6. 77 an die KV Trier, Bal- duinstraße 10-14, 5500 Trier, Tel.: 06 51/
4 50 11 unter Angabe von Name, Vorna- me, Geburtsdatum und genauer An- schrift zu richten. Die Teilnahmegebühr von 20 DM wird gebeten, auf das Konto der KV Trier, Nr. 987 446 bei der Stadt- sparkasse Trier (BLZ 58 550 080) zu
BRIEFE AN DIE REDAKTION
„ärztliche Fähigkeiten zu vertiefen und zu erweitern" (AO, § 3).
Daß der Student im „Praktischen Jahr" ohne angemessenen Versiche- rungsschutz ganztägig tätig ist, stellt einen sozialpolitischen Skandal er- ster Ordnung dar. Das Unrecht wird auch nicht dadurch geringer, daß nur eine kleine Gruppe ohne nennens- werte Interessenvertretung davon betroffen ist und sich dieser Gefahr der Selbstschädigung nolens volens aussetzen muß. Die Direktoren der Universitätskliniken muß man fra- gen, weshalb sie zulassen, daß ange- hende Kollegen in ihren Kliniken mit unversichertem Risiko eines invalidi- sierenden Eigenschadens tätig wer- den dürfen, ohne daß sie zumindest öffentlich und massiv für die berech- tigten Interessen der Studenten ein- getreten wären.
Der Argumentation Prof. Gütge- manns, daß mitZahlung einerAusbil- dungsbeihilfe im PJ das Selbstver- ständnis des Studierenden Schaden nähme, weil er sich dann „nicht mehr als Lernender, sondern als Hilfelei- stender versteht", läßt sich selbst bei hehrer idealistischer Einstellung kaum folgen.
Prof. Gütgemann ist allerdings voll zuzustimmen, wenn er angesichts des unverkennbaren Niedergangs der ärztlichen Ausbildung durch das
„Praktische Jahr" für eine Beibehal- tung des bisherigen Medizinalassi- stentenjahres, als der einzig sinnvol- len Alternative zum jetzigen Zeit- punkt, eintritt.
Der Verordnungsgeber der AO, der sich mit der Veröffentlichung der hochfliegenden Reform aus der Pflicht entlassen fühlte und die Durchführung dem Es-wird-schon- werden-Optimismus der Ministerial- bürokratien und der unwilligen Über- lastung der Universitätskliniken an- heimstellte, sollte sich umgehend mit einer gründlichen Novellierung befassen. Es kann eigentlich nur noch besser werden.
Cand. med. Gerhart Lindner lsarstraße 2
8520 Erlangen
758 Heft 11 vom 17. März 1977